§ 76. Dem altgermanischen Königtume war der
Begriff des absoluten Fürsten fremd. Der germanische
König konnte „Unrecht“ tun, sein von der Volksversammlung gemißbilligtes Urteil wurde „gescholten“. Der
germanische König konnte abgesetzt werden und ward
seines Amtes schon zu Lebzeiten ledig, wenn er nicht mehr
imstande war, vor versammeltem Kriegsvolk in voller Rüstung
aufs Pferd zu steigen. Aus den lehenstaatlichen Anschauungen heraus ist dann die Theorie vertreten worden:
Jede Herrschaft und Amtsgewalt ist ein göttliches
Lehen, das im Falle einer Verletzung des evangelischen
Gesetzes an den himmlischen Lehnsherrn zurückfällt. Damit
war aber positives Recht dem göttlichen Rechte und
bald auch dem Naturrechte nachgeordnet. Die Politik
der Fürsten war verpflichtet, sich nach den Grundsätzen
des Christentums zu richten. Auch die Könige konnten
zur Rechenschaft gezogen werden und fanden ihren Richter.
Begriff und Einrichtung des fürstlichen Absolutismus sind den Völkern des christlichen Abendlandes erst
durch die engeren Beziehungen zum Orient, zum
byzantinischen und namentlich zu den arabischen
Reichen zugänglich geworden. Hier war von Muhammed
(622) angefangen bis zu den Nassrieden von Granada
(1492) längst zu einer vollendeten praktischen
Kunst ausgebildet, was Niccolo Macchiavelli erst zu
Anfang des XVI. Jahrhunderts als Grundsätze eines
Fürsten, welcher seinen Staat stark und mächtig machen
will, zusammengestellt hat. Dieser absolute Fürst
war der zur höchsten Potenz erhobene Individualist.
Sein Wille war Gesetz, Recht und Sitte. Der absolute
Herrscher stand über dem Gesetze. Er konnte schon
deshalb kein Unrecht tun. Für ihn gab es keinen
Richter. Ihn oder seine Handlungen zu „schelten“, war
todeswürdiges Verbrechen. Sein Recht: das Staatsgebiet und dessen Einwohner nach seinen Launen auszubeuten, fand selbst in der Theorie nur dort eine
Grenze, wo die Henne geschlachtet wurde, welche die
goldenen Eier legte, oder wo die Gewalt der zu erwartenden revolutionären Reaktionen den Fürsten selbst
ernstlich bedrohte. Jetzt war die Politik von den Fesseln
der Moral und des Evangeliums vollkommen frei.
Das positive Recht des Fürsten galt allein! Für
ein göttliches Recht oder für ein Naturrecht war kein Raum
mehr geblieben. Wohl aber war der Assassinendolch
zu einem ständig bereiten politischen Werkzeug geworden,
vor dessen Schärfe freilich auch der Fürst nicht ganz
sicher war. Dieser Absolutismus zeigt uns den Typus
der Kapitalisten auf fürstlichem Throne. Die
Stützen dieses Thrones waren: Geld und Söldner.
§ 77. Ganz allmählich, wie die Geldwirtschaft,
hat sich auch das Söldnerwesen in der abendländischen Geschichte entwickelt. Schon im
Lehensstaate bestand neben dem Heerbann der Vasallen
fast zu allen Zeiten das Söldnertum. Früh schon hatten
die Könige begonnen, ihren Heeresgenossen besondere
stipendia als Sold oder Unterstützung für den Feldzug zu
zahlen. Was ursprünglich ein Akt königlicher Freigebigkeit
war, wurde bald genug ein Recht des Kriegers. Unter
Kaiser Heinrich IV. forderten die Truppen nach dem
Zuge gegen die Sachsen (i. J. 1075) stürmisch ihr „praemium“.
Im XII. Jahrhundert war die Zahlung des Stipendium
oder praemium bereits obligatorisch. Wenn die Fürsten
ihre Zustimmung zu einer Reichsheerfahrt verweigerten,
war der König auf seine Vasallen und auf seine Soldritter angewiesen, die im Süden bei den Normannen,
Sarazenen und Basken, im Norden bei den Niederländern
und Lothringern geworben wurden. Die Kreuzzüge
haben mit der Geldwirtschaft auch das Söldnertum am
meisten gefördert. Mit den geldwirtschaftlichen Einrichtungen haben auch die Söldner ihren Weg über
Italien nach dem übrigen Europa gefunden. Selbst
das Wort „Soldat“ ist erst im XVI. Jahrhundert mit
dem Siege des Absolutismus aus dem Italienischen
in die deutsche Sprache übergegangen.
Das wesentlich unter arabisch-islamischen und byzantinischen Einwirkungen entstandene Normannenreich
in Sizilien und Neapel gab für Italien das Vorbild
eines geordneten Söldnerwesens mit absoluter Fürstengewalt. Der Hohenstaufische Kaiser Friedrich II. hat
dann die politische Organisation dieses Reiches weiter
ausgebaut. In einer dem Abendlande bisher unbekannten
Weise kam es zu einer Nivellierung der Volksmasse,
zu einer Zentralisation der Staatsgewalt mit Hülfe
bezahlter Beamten, zu einem geordneten, auf guten
Katastern beruhenden Steuersystem, zu einer ausgebildeten Polizei- und Heeresgewalt, deren Kern
besoldete Sarazenen waren, für welche der päpstliche
Bann wirkungslos blieb. Die Hohenstaufen sind dann
definitiv unterlegen (i. J. 1268), weil die reicheren Geldmittel der Päpste gestatteten, viel größere Söldnerheere aufzubringen.
§ 78. Zu einer allgemeinen Einführung kam
das Söldnertum in Italien Ende des XIII., Anfang
des XIV. Jahrhunderts. Die Kreuzzüge und der Levantehandel hatten die Städte reich und mächtig werden
lassen. Fast jede Stadt bildete einen selbständigen
Staat, innerhalb dessen Grenzen sich wieder die Parteien
bis zur Vernichtung bekämpften. Der kapitalistische
Konkurrenzneid ließ aber auch den Krieg zwischen
den Stadtstaaten nicht zu Ende kommen. Zu diesem
bunten Gemisch entgegenstehender Interessen kamen die
vielen ketzerischen Sekten in Oberitalien, deren Angehörige im Waffendienste persönlich am meisten gesichert waren, die deutschen Römerzüge mit der
Parteiung der Ghibellinen und Guelfen, der Kirchenstaat und die Franzosen und Katalonier in Süditalien. Unter solchen Verhältnissen konnten keine
friedlichen Zustände herrschen. Gleichzeitig minderte
sich bei den reich gewordenen Bürgern die Lust am
Kriegsdienste. Trotzdem für die Säumigen das Abschneiden eines Fußes gesetzlich als Strafe angedroht war,
erschienen in Florenz 1327 zu einer Reitermusterung von
400 Rittern und 600 Knappen nur 100 Mann. Aus diesem
chaotisch durchwühlten Boden erwuchs das freie Kriegerbandentum, die „brigatas“, „compagnie di Ventura’’,
erwuchs das Condottieretum. Es ist jedenfalls in hohem
Maße bezeichnend, daß der Sinn dieser Worte schon
erkennen läßt: die kriegerische Austragung der Interessenkonflikte sei einem kapitalistischen
Unternehmer überlassen, welcher sich eine Schar von Abenteuerern angeworben, deren Sinn auf
Verdienen unter Waffen, also auf möglichst ergiebigen
Raub gerichtet war. Auch jetzt noch war der Staat als
„seßhaft gewordene Räuberbande“ deutlich zu erkennen.
§ 79. Es ist klar, daß diese Kriegsunternehmer
sich stets dem Meistbietenden verkauften. So war
Leodrisio Herzog Werner von Urslingen 1334—1351
wechselweise im Sold der Pisaner, des Papstes, des
Herzogs von Athen, des Königs Ludwig von Neapel,
den er einsetzte, zum Ritter schlug und später verraten
hat. Auf seinem Brustharnisch bezeichnete er sich selbst
als „Herr der großen Kompagnie, Feind Gottes,
Feind der Traurigkeit und des Erbarmens.“ Die
Führer dieser Banden vererbten ihre organisierten Unternehmen ihren Söhnen und die dadurch mehr befestigten
Beziehungen erleichterten wesentlich ihr Emporsteigen
auf den Fürstenthron. So wurden die Visconti und
Sforza Herzöge in Mailand, die Gonzaga Herren von
Mantua, der Findling Castruccio Castracani Herr von
Lucca, Pisa und Pistoja. Die Mehrzahl dieser Bandenführer
aber wurde von ihren Brotherren auf gewaltsame Weise
aus der Welt geschafft, um den Staat aus der Gefahr
einer Unterjochung zu retten. Mit dem XVI. Jahrhundert verschwanden bald diese Kriegsbandenführer aus
Italien, weil die kleinen Stadtrepubliken fast sämtlich in
größere Monarchien aufgegangen waren. Aber die Söldnerei blieb. Sie wechselte nur den Herrn. An die Stelle
der Städte trat der königliche Absolutismus als
Brot- und Arbeitgeber. Damit kam der kapitalistische
Charakter dieser Einrichtung wieder in anderer Weise zur Ausbildung.
§ 80. Die Könige haben sich anfangs der Mietstruppen immer nur mit halbem Herzen bedient. So lange
sie bei vorherrschender Naturalwirtschaft auf den
unsicheren Ertrag ihrer Domänen angewiesen waren, befanden sie sich den Söldnern gegenüber meist in der
peinlichsten Verlegenheit. Die unbezahlten Massen
streikten, durchzogen plündernd das Land und trotzten ihrer
Majestät. Sobald aber die Geldwirtschaft sich allgemeiner eingeführt hatte und das System der
merkantilen Wirtschaftsgrundsätze erfolgreich bemüht war, die früher leeren Truhen der Fürsten mit
Edelmetall zu füllen, da war auch zwischen Fürst
und Söldner ein geregeltes Verhältnis möglich. Kein Geld
— keine Söldner! Wo aber Geld war, da standen
Söldner zur Verfügung. So lange der Sold regelmäßig
bezahlt wurde, gingen die Soldaten mit ihrem Herrn durch
dick und dünn. Die Politik konnte jetzt ganz nach
Wille und Laune des absoluten Herrn durchgeführt
werden. Daß gleichzeitig auch das internationale
Söldnerangebot nicht hinter dem Bedarf zurückgeblieben,
dafür sorgten mannigfache Zustände und Ereignisse.
Nicht heimische Hirten, sondern wohlerfahrene Söldner haben im XIV. und XV. Jahrhundert das
schweizer Aufgebot über die habsburger und
burgunder Ritterheere so glänzend siegen lassen.
Die in diesen Schlachten gewonnene reiche Beute ließ
den Schweizern das Kriegshandwerk rentabler erscheinen, als die friedliche wirtschaftliche Arbeit zuhause. Reichliche Bestechungen der heimischen Behörden durch die benachbarten Könige erleichterten das
Werbegeschäft. So begann ein wildes „Reislaufen“
der Schweizer, die zeitweilig bis 60'000 Mann stark in
fremden Diensten gestanden haben sollen. Auch die überraschenden Erfolge der Hussitenkriege waren vor allem
der Führung kriegserfahrener Söldner zu verdanken.
Auch diese Kriege brachten den siegenden Truppen reiche
Beute, welche dann die Böhmen veranlaßte, sich in
größerer Zahl dem Söldnerberuf zu widmen. Das
Gleiche gilt für die Albanesen nach ihrem Freiheitskampfe
gegen die Türken. In Deutschland lieferte die erschwerte Zuwanderung nach den Städten bei gleichzeitiger Verschärfung der ungünstigen landwirtschaftlichen Lage das Material der Landsknechte. Schweizer
Reisläufer und deutsche Landsknechte bildeten die Hauptmasse der Söldner im XV. und XVI. Jahrhundert, denen
erst im XVII. Jahrhundert sich die Wallonen und Iren zugesellen.
Mit dem gesicherten Bezuge der „Lebware“ und
dem genügenden Geldvorrat der Könige wurden die
Söldnerheere zu ständigen Einrichtungen unter
einer strafferen Zucht. Während das dritte Lateran-Konzil
(i. J. 1179) zuchtlose Söldner mit dem Kirchenbann bedrohte, ein Strafmittel, dessen Wirksamkeit bald keine
durchschlagende mehr war, beaufsichtigte König Ludwig XI.
von Frankreich 1470 im Uebungslager von Pont de
l’Aarche die Exercitien seiner Söldner mit dem Scharfrichter an seiner Seite. Die Söldner waren durch ihren
Mietsvertrag zu Lohnsklaven ihrer Herren geworden
und einer rücksichtslosen Ausbeutung preisgegeben.
Indes hat die böse Aufführung der Söldner selbst zu solch
eisernen Zuchtmaßregeln gezwungen. Ebensowenig ist zu
verkennen, daß das Söldnerwesen die Fürsten wesentlich zu Eroberungs- und Beutekriegen anregte.
Warum sollten die Könige jetzt nicht mit dem Blute
ihrer Söldner wie mit dem ihrer Feinde „spielen“,
wenn man beides für „Geld kaufen“ konnte?
Die kapitalistische Organisation des europäischen Söldnerwesens erreichte im XVI. und XVII.
Jahrhundert ihre volle Durchbildung. Ueber die
Lebware „Söldner“ wurden detaillierte Lieferungsverträge nach Qualität und Quantität der Ware, wie
Ort und Zeit der Erfüllung abgeschlossen. Während
des 30jährigen Krieges wurden für Kürassiere und Stückknechte die Tageskurse auf den militärischen Börsen
genau notiert. Wie heute für Waren verschiedener
Art, so wurden damals Vorverkäufe für Söldner mit
Menschenhändlern abgeschlossen. Der Oberst war
mit Gewinnbeteiligung an dem Unternehmen interessiert. Gedenken wir noch der häufigen Münz
verschlechterungen und Uebervorteilungen verschiedenster Art bei den Lieferungen für militärische Zwecke,
so kann nicht bestritten werden, daß dem erfolgreichen
Unternehmer auf diesem Gebiete zu jener Zeit eine
höchst routinierte Geschäftserfahrung eigen sein mußte.
Damit dem Sklavenhandel auch der Sklavenraub
nicht fehle, haben sogenannte Werbeoffiziere, die zum
Abschaum der Menschheit gehörten, in raffiniertester Weise
den Bauern vom Pfluge, den Müller aus der Mühle, den
Bäcker vom Ofen, den Schmied vom Ambos, ja bisweilen
selbst aus den Betten und aus den Kirchen weggeführt,
um sie dann mit Hunger und Durst, mit unbeschreiblicher
Hitze und allerhand Qualen zur Unterzeichnung und Annahme des Werbevertrages zu bringen. Es war schon
gegen das Ende dieser Entwicklungsepoche (XVII. und
XVIII. Jahrhundert), als eine ganze Reihe deutscher
Kleinfürsten aus Leihverträgen über ihre Soldtruppen mit fremden Staaten ein gutes Stück Geld
zu verdienen wußten. Die Beseitigung dieses Söldnerunwesens ist zumeist erst mit der Aufhebung des
fürstlichen Absolutismus möglich geworden. Weil
aber dieser Prozeß in den verschiedenen Staaten entwicklungsgeschichtlich stark abweichende Eigentümlichkeiten
zeigt, kann eine gesonderte Betrachtung der Geschichte des Kapitalismus auf fürstlichem Throne
hier nicht umgangen werden.
§ 81. Wie Portugal seiner geographischen
Lage nach ein Küstenland darstellt, dessen Gebirge und
große Flüsse im Wesentlichen nur Fortsetzungen
der Erdoberflächengestaltung Spaniens bilden, so
ist auch die historische Entwickelung Portugals in
ihren grundlegenden Teilen der spanischen gleich. Die
islamischen Araber hatten Portugal wie Spanien 711
n. Chr. überschwemmt und die Herrschaft der Christen
auf kleine nördlich gelegene Gebiete zurückgedrängt.
Von hier aus hat Portugal in einem 550, Spanien in
einem nahezu 800 jährigen Kampfe seine Festlandsgebiete von der islamischen Herrschaft wieder befreit.
So langandauernde Kämpfe mußten den Charakter des
Volkes in der Richtung kriegerischer Eigenschaften
wesentlich beeinflussen. Eroberung und Raub waren
dem Volke zur Gewohnheit geworden. Zur Erziehung für friedliche produktive Arbeit verblieb keine
Zeit. Die christliche Bevölkerung der pyrenäischen
Halbinsel hat die meisten arabischen Auffassungen
angenommen, die sich mit dem Christentum zu einem
eigenartigen Volkscharakter verschmelzen mußten.
Wie die siegenden Araber die Arbeit verachteten und
nur als ausbeutende Herren von der Arbeit der besiegten Völker zu leben pflegten, so auch die siegenden
Portugiesen und Spanier. Wie die islamischen
Raubzüge vom religiösen Fanatismus getragen
waren, so begann etwa seit 850 das Erwachen des
christlichen Fanatismus auf der iberischen Halbinsel. Es fehlte nicht an Christen unter muslimischer
Herrschaft, welche öffentlich den Propheten Muhammed
schmähten und dann dafür nach dem arabischen Ketzerkodex, unter Oberleitung des islamischen Generalinquisitor, den Feuertod zu erleiden hatten, mitten im
Festesjubel des islamischen Volkes. Der Ruhm dieser
christlichen Märtyrer vertiefte den Haß der Christen gegen
alle Nichtchristen in ihrem Sinne. Immer kühner stürmten
die christlichen Ritter gegen die arabische Herrschaft an.
Immer grausamer wurde der Kampf nicht nur zur Be
siegung, nein zur völligen Vernichtung des Gegners geführt. Auch in den christlichen Staaten war die Kirche
zu immer größerer Macht emporgestiegen. Sie war
neben dem Könige Mitregent und Volksvertretung
zugleich und schuf in Nachahmung der islamischen Einrichtungen die Inquisition als halb kirchliches, halb
staatliches Organ, das als Glaubenskontrolle und politische Geheimpolizei jede selbständige Regung im Volke
vernichtete und die Kassen des Königs wie der
Kirche zu bereichern wußte. Das alles war den
Portugiesen wie den Spaniern gleich sehr eigen.
Ihre verschiedenen Entwicklungswege beginnen mit
der politischen Trennung beider Völker, welche
vom Jahre 1101 datiert. Die Erhebung des Herrschers
von Portugal zum Könige wurde 1142 vom Papste
gegen eine jährliche Tributzahlung anerkannt. Die
Cortes von Lamego gaben dem Staate seine innere
Organisation. 1147 wurde Lissabon mit Hilfe niederrheinischer Kreuzfahrer den Arabern entrissen. 1263 erhielt Portugal im wesentlichen seine heutigen
Grenzen. Zu Anfang des XIII. Jahrhunderts versuchte
die königliche Gewalt, ihre Macht gegen Kirche und
Adel zu steigern, unter gleichzeitiger Begünstigung der
Städte und der Bauern; aber der neuerliche Aufsaugungsversuch von spanischer Seite ließ unter der Begeisterung
dieses Freiheitskampfes solche Bestrebungen wieder
zurücktreten. Im Jahre 1383 erschien die Stellung
Johanns I. als König von Portugal gesichert. Von nun
an beginnt eine neue, äußerlich glänzende Epoche.
§ 82. Man hatte die Araber aus Portugal siegreich
verdrängt. Die Annexionsgelüste von Castilien waren abgewiesen worden. Warum sollte man nicht den Kampf
mit den Arabern in Afrika aufnehmen können? 1415
wurde Ceuta erobert. Aber da zeigte es sich schon, daß
Portugal mit seiner Bevölkerung von nicht ganz einer
Million doch für eine solche Aufgabe zu klein sei. Um
die Zahl der Krieger durch Söldner entsprechend zu vermehren, dazu fehlte es an Geld. Also mußte vor allem
Geld — Reichtum — gewonnen werden. Die größten
Gewinne der damaligen Zeit wurden aus dem Levantehandel gezogen, welcher die Schätze Indiens nach
Europa vermittelte. Sollte es nicht möglich sein, den
Weg nach Indien von Portugal aus zur See, um
Afrika herum, zu erschließen, um auf diesem Wege dem
großen Orienthandel über Aegypten das Wasser abzugraben und jene Schätze für die portugiesische Königskasse
zu gewinnen, welche die Eroberung der arabischen
Welt in Nordafrika ermöglichen würden? So könnte
ein neues, viel größeres Portugal erstehen, das bis zu den
Gestaden des fernen Indiens reichen und gestatten würde,
die Segnungen des Christentums über den Erdkreis
zu tragen. Die Seele dieses islamischen Weltherrschaftsplanes, in’s christlich – portugiesische übersetzt,
war Heinrich der Seefahrer (1394—1460), einer der Söhne des Königs Johanns I.
Die Portugiesen waren damals noch keine Seefahrer.
Heinrich ließ sie deshalb durch Italiener und Deutsche im
Seefahren und Schiffbauen unterrichten. Er gründete die
erste nautische Schule der Welt und war unausgesetzt
bemüht, die damals höchst primitiven nautischen Instrumente zu verbessern. Die Araber verfügten
damals über die besten geographischen Kenntnisse.
Die Frage: ob die Auffindung eines Seeweges um Afrika
herum nach Indien überhaupt möglich sei? konnte von
den Arabern am besten beantwortet werden. König
Johann II. (1481 — 1495) schickte deshalb 1487 zwei des
Arabischen vollkommen kundige Männer nach Alexandrien,
von wo aus sie in der Verkleidung von Honigkaufleuten
Kairo, Suakim und Aden erreichten. Hier trennten sich
die beiden Kundschafter; der eine ging nach Abessinien,
um für Portugal Beziehungen zu diesem sagenhaften
christlichen Reiche anzuknüpfen, der andere ging nach
Indien, kam nach Kananor, Kalekut, Goa, besuchte
als südlichsten Punkt Solfala an der Ostküste von Afrika,
der Insel Madagaskar gegenüber. Hier erhielt er die
Gewißheit, daß die Schiffahrt um die Südspitze Afrikas
herum nach der Guineaküste möglich und bekannt sei.
Da aber die Portugiesen die Guineaküste inzwischen erkundet hatten, war damit der Ring der geographischen
Kenntnisse geschlossen. Nach Rückkehr des allein
am Leben gebliebenen zweiten Kundschafters begannen die
großen Entdeckungsfahrten. — 1486 wurde das Kap
der guten Hoffnung erreicht. 1498 landete Vasco da Gama in Kalekut in Ostindien.
§ 83. Inzwischen war eine Teilung der Weltherrschaft zwischen Portugal und Spanien nötig
geworden. Christoph Columbus hatte 1492 für
Rechnung Spaniens Amerika entdeckt unter der
irrigen Annahme, an der Ostküste von Asien gelandet zu sein und den Seeweg nach Indien gegen
Westen gefunden zu haben. Alle Eroberungen neuer
heidnischer Länder sollten nach der damals herrschenden
Auffassung in erster Linie für das Christentum im
Sinne der römischen Kirche geschehen. Der Papst
erschien deshalb berechtigt, die noch nicht entdeckte Welt
zu vergeben. Papst Martin V. hatte mit Bulle von
1441 alle Länder zwischen Kap Bojador an der Westküste von Afrika und Indien, Portugal zugesprochen
und vollkommenen päpstlichen Ablaß für alle bei der
Eroberung dieser Gebiete fallenden Leute gewährt. Diese
päpstliche Entscheidung stand damals international in
solchem Ansehen, daß König Eduard IV. von England
(1461 bis 1483) seinen Untertanen, welche mit Afrika
Handel zu treiben begonnen hatten, diesen Handel unter
Bezugnahme auf die Bulle von 1441 verbot. Papst
Alexander VI. hat dann 1493 den Spaniern die
Herrschaft über die von Columbus entdeckten
Länder zuerkannt und zwar mit einer Aufteilung der
Welt zwischen Portugal und Spanien, deren Demarkationslinie durch besonderen Vertrag 1494 auf jenen
Längengrad vereinbart wurde, welcher 2770 km westlich
von den Kapverdischen Inseln gelegen ist. 1500 wurde
Brasilien entdeckt und bald darauf in Besitz genommen.
Portugal war damit Eigentümerin von Brasilien, Afrika
und Indien geworden. Das kleine Land an der Westküste von Spanien trug den stolzen Titel: „Königin
dreier Erdteile“. Ungeheure Schätze sind aus
diesen Kolonialreichen in die Kassen der portugiesischen Könige gewandert. Aber wie stand es mit der
Eroberung des Araberreiches in Nordafrika? 1471 wurde
Tanger bezwungen. 1578 endete die Schlacht bei
Alcazar gegen die Mauren mit der Vernichtung des
portugiesischen Heeres und dem Tode des portugiesischen Königs. Damit war dieses Weltherrschaftsprogramm erledigt. Der Verlust der Herrschaft über die koloniale Welt folgte bald nach.
§ 84. Die gewaltigen Reichtümer, welche
Portugal aus seinen Kolonien bezogen hat, trafen dieses
Volk in einer Zeit, in welcher seine wirtschaftlichen Verhältnisse noch nicht den Kinderschuhen der Kupferwährung entwachsen waren. Die Rechnungseinheit
war die Kupfermünze „real“, etwa einem kleinen Pfennig
entsprechend; „Reis“ ist die Mehrheitsbezeichnung für
real. Als der Kolonialreichtum einströmte, begann man
nach je 1000 Kupfermünzen = 1 Milreis zu rechnen,
die heute etwa 4 1⁄2 Mk. entsprechen. Der neue Reichtum
mußte doppelt verheerend auf den portugiesischen Volkscharakter einwirken.
Da Portugal an der westafrikanischen Küste zuerst
Fuß faßte, flossen aus diesen Ländern die ersten Bezüge.
1444 wurde der portugisischen Neu-Guinea-Compagnie
das Handelsmonopol für Westafrika übertragen. Man
tauschte von den Beduinen Sklaven und Gold gegen
Pferde, Seide und Silber und veranstaltete gelegentlich
selbst Sklavenjagden im Innern des Landes. König
Johann II. zog bereits ansehnliche Geldeinkünfte aus der
Einfuhr von Gold und Sklaven nach Lissabon. Damit
wuchs die absolute Macht des Königs, welcher jetzt
viele von seinen Vorfahren verschenkte Krondomänen
einzog und eine vom Adel dagegen gerichtete Verschwörung mit der Enthauptung der beiden führenden
Herzöge bestrafte. Als nach der ersten Landung Vasco
da Gamas das indische Kolonialreich bald erobert war,
mit Goa an der Westküste von Vorderindien, Colombo
auf Ceylon, Malakka als Zentrum der Gewürzinselgruppe
der Molukken und Ormus dem „Edelstein im Ring der
Welt“ am persischen Golf als Stützpunkte, da überragten
rasch die Einnahmen aus diesem Gebiete den Wert aller
übrigen Besitzungen. Die Krone hatte sich hier den
Import an Perlen und Edelsteinen allein vorbehalten.
Bei Kaufmannseinfuhr von Gewürzen gehörte die
Hälfte dem König. Andere Waren hatten entsprechende
Zölle zu tragen. Was die portugiesischen Regierungsschiffe in Indien erwarben und heimbrachten, gehörte
ebenfalls dem Könige. So wurde der König von
Portugal der größte Gewürzhändler seiner
Zeit. Die Gewürze hatten damals einen weit höheren
Metallwert als heute: Die Preise, welche in Lissabon für
die aus der ersten Rückkehr Vasco da Gama’s (1499)
verkauften Gewürze erzielt wurden, vergleichen sich
in nachfolgender Weise mit den in Hamburg für 1904
notierten Preisen:
Lissabon 1499: Hamburg 1904:
1 Pfund Pfeffer . . . . . 1 M. 50 Pfg. 49 Pfg.
1 Pfund Zimmt . . . . . 3 M. 20 Pfg. 45 Pfg.
1 Pfund Gewürznelken . . 3 M. 50 Pfg. 50 Pfg.
1 Pfund Ingwer . . . . . 2 M. — Pfg. 26 Pfg.
1 Pfund Muskatnuß . . . . 5 M. 25 Pfg. 90 Pfg.
In der besten Zeit soll Portugal jährlich über
800 Millionen Mark aus Indien gezogen haben.
Mit den glänzenden Baudenkmälern, welche aus diesen
indischen Schätzen in Portugal erstanden, bildete sich zu
Anfang des XVI. Jahrhunderts der berühmte Manuelstil,
welcher in charakterischer Weise eine Verschmelzung der
späteren Gothik mit arabischen und indischen Motiven
darstellt. Ein glänzender üppiger Luxus entwickelte
sich am Königshofe. Lissabon wurde für mehr als
100 Jahre der erste Handelsplatz Europas und der
erste Stapelplatz für Erzeugnisse des Orients im
christlichen Abendlande. Indeß vollzogen sich gerade
jetzt jene bedenklichen volkswirtschaftlichen Verschiebungen,
an deren unseligen Folgen Portugal heute noch krankt.
Den besten Leitfaden für diese Ereignisse bietet die
Geschichte der Getreidepolitik Portugals.
§ 85. Nachdem das Land in der zweiten Hälfte des
XIII. Jahrhunderts seine heutigen Grenzen gewonnen hatte,
folgten im XIV. Jahrhundert ernstliche Versuche einer
besseren volkswirtschaftlichen Organisation. Die Interessen der Bürger und Bauern wurden begünstigt,
die Macht der Kirche und des Adels eingeschränkt.
Und als die Klagen des Volkes über Mangel an Brotgetreide nicht verstummen wollten, verfügte das Gesetz
von 1375, daß alle Grundbesitzer gehalten seien,
ihre unbebauten, aber ertragsfähigen Grundstücke
zu bestellen, evt. sie mit Pächtern zu besetzen, für
welche der Pachtschilling durch die Regierung festgesetzt würde. Wer als Grundeigentümer diesem
Befehle nicht nachkomme, verliere sein Eigentumsrecht
an den betr. Grundstücken, welche durch den Staat an
bäuerliche Pächter vergeben würden, deren Pachtzahlungen
der betr. Gemeinde zu gute kommen sollten. Portugal
war also damals ernstlich bestrebt, die Brotversorgung des Volkes im eigenen Lande zu sichern, den
Schwerpunkt der volkswirtschaftlichen Entwicklung in
die Heimat zu verlegen und auf dem Ertrage der
eigenen produktiven Arbeit aufzubauen. Da kam der
Unabhängigkeitskrieg gegen Kastilien und von 1383 ab
der Beginn jener äußerlich glänzenden Epoche, welche
nicht mehr nach der Versorgung des Volkes in der
Heimat, sondern nach dem Reichtum strebte, der im
Auslande, in den Kolonien zu erpressen war. Die
Zukunft Portugals lag von nun an auf dem Wasser.
Das Gesetz von 1375 über die Pflichten des Grundeigentümers gegenüber der Bodenkultur war rasch vergessen.
Gegen Ende des XV. Jahrhunderts wurden größere
Getreidemengen aus Mauretanien zu so billigen Preisen eingeführt, daß die Durchschnittspreise in kurzer
Zeit um ein weiteres Drittel zurückgingen. Dazu
kamen: staatliche Lebensmitteltaxen in Lissabon,
welche bestrebt waren, die Verproviantierung der
Kriegs- und Handelsflotte mit Brot und Fleisch
tunlichst zu verbilligen, der völlige Mangel an
Verkehrsstraßen im Innern des Landes, lästige
Bestimmungen über den Getreideverkehr von
Provinz zu Provinz, fast unerschwingliche Staatssteuern auf den Schultern der Bauern und das
Privileg einer Reihe von Großgrundbesitzern
gewaltige Schafherden auf weiten Strecken des Landes
wandern und grasen zu lassen (das Privileg der Beira
schafe). Die Bauern, welche auch hier die eigentlichen
Getreideproduzenten waren, konnten sich der fortgesetzten rücksichtslosen Uebergriffe der Beiraschafe nicht erwehren. Und da die kolonialen Unternehmungen auch ihnen eine erfolgreichere Betätigungsgelegenheit zu bieten schienen, verkauften sie ihre
Höfe zum Spottpreise an solche, welche an den Golderträgen der Kolonien schon teilgenommen hatten und
wanderten auch hinaus in die lockenden Kolonien. Bald
mußten mehr als 2⁄3 des heimischen Brotbedarfs
durch Kauf vom Auslande gedeckt werden. Latifundien traten auch hier an die Stelle der Bauernhöfe.
Auch hier hat das Schaf bei steigenden Wollpreisen
die Bauern und den Getreidebau aufgezehrt. Damit
diese unheilvolle Grundbesitzverteilung nur ja erhalten blieb,
wurden die Latifundien als Majorate dem Grundstückverkehr dauernd entzogen. Und was diese volkswirtschaftliche Situation für Portugal noch besonders verschärfte,
das war der Anteil der Kirche an dieser Latifundienbildung.
§ 86. Schon zur Zeit der noch überwiegenden
Naturalwirtschaft waren Kirchen und Klöster in
Portugal reich, namentlich an Grundbesitz. Als
dann der Goldstrom aus den Kolonien ins Land sich
ergossen, wurden Kirchen und Klöster noch reicher.
Die überschwellende Begeisterung der Portugiesen gehörte
einmal in erster Linie der Kirche. Das portugiesische
Freiheitsdenkmal nach glücklicher Abwehr der kastilischen
Annexionsgelüste war das Kloster Santa Maria da
Victoria. Westlich am Hafen von Lissabon gründete
Heinrich der Seefahrer als Andachtshaus für die Seeleute das Kloster Belem (Bethlehem), das König
Emanuel dann aus den Schätzen Indiens wunderbar ausbaute. Und selbst als zu Anfang des XVIII. Jahrhunderts
der goldene Glanz der portugiesischen Geschichte schon
sichtlich zu erblassen begann, empfand König Johann V.
noch das Bedürfnis, mit einem Aufwand von über
200 Millionen Mark das Kloster Mafra zu erbauen.
Dieser Pracht der kirchlichen Gebäude entsprach die Größe
der Ländereien und Einkünfte, mit denen sie ausgestattet
wurden, in der Heimat sowohl wie draußen in den Kolonien.
So wurden Kirchen und Klöster gewaltige Latifundienbesitzer. Durch ihr Ansehen trugen sie wesentlich zur
Erhaltung der damit verbundenen volkswirtschaftlichen Mißstände bei.
Die Kirche war reich und bot ihren Angehörigen
ein angenehmes, sorgenfreies Leben. Das Volk war
arm geblieben. Da konnte der Andrang in die Klöster
und in den Kirchendienst nicht überraschen. Ein ganz
unverhältnismäßig großer Prozentsatz der Bevölkerung
fand Unterschlupf in der Kirche. In Goa sollen gegen
Ende des XVI. Jahrhunderts 30'000 Kleriker gewesen
sein, während die übrige portugiesische Bevölkerung daselbst kaum mehr als die Hälfte dieser Ziffer erreichte.
Bei der schlechten und unregelmäßigen Bezahlung der
Söldner sollen wiederholt Hunderte von den nach
Indien geschickten Mannschaften bei ihrer Ankunft in
Indien direkt ins Kloster gegangen sein. Selbst ein
so katholischer Fürst wie Philipp IV. von Spanien hat
deshalb 1625, als gleichzeitiger Herrscher über Portugal,
die Errichtung neuer Klöster in Indien ausdrücklich
verboten und 1635 untersagt, daß die Klöster in
Indien ferner Erbschaften annehmen, Ländereien
kaufen oder sich an der Perlfischerei beteiligen dürften.
Ein weiterer Mißstand des Reichtums der Kirche folgte aus der damals herrschenden Auffassung vom Almosen. Die übermäßig reichen
Kirchen gaben auch übermäßig reiche Almosen.
Das war wieder einer übermäßigen Ausbreitung der
Bettler günstig. Der Armut wurde es behaglich gemacht. Der Anreiz zur wirtschaftlichen Betätigung wurde
im Volke erstickt. Die Menschen verloren das Streben,
sich ökonomisch unabhängig zu stellen. All das unterstützte die Auflösung des Volkes in wenig sehr reiche
Granden, Kirchen und Klöster und in eine große
Masse von Bettlern. Wie aber, wenn die ausländische
Quelle des kolonialen Reichtums eines Tages für Portugal versiegen sollte?
§ 87. Die kapitalistische Kurzsichtigkeit der
Portugiesen hat alles getan, diese Quellen für
Portugal abzugraben, während die Vereinigung der
Venetianer und Genuesen mit Aegypten und den Arabern,
welchen Portugal seit Anfang des XVI. Jahrhunderts den
vorher so blühenden Levantehandel bis auf einen unbedeutenden Rest entrissen hat, wenig dagegen vermochte.
Der koloniale Gewinn der Portugiesen setzte
sich zusammen aus: Wegnahme und Plünderung fremder Schiffe, gewaltsamer Festsetzung der
Preise für die Warenverkäufer in Indien, Sklavenhandel und Sklavenraub, rücksichtslosester Ausbeute der heimischen Bevölkerung als rechtlose
Arbeiter im Bergbau und Plantagenbau und Besteuerung der einheimischen Bevölkerung in einer
Form, die nur zu häufig in eine direkte Beraubung
ausartete. Das alles sind Erwerbsarten privilegierter
Räuber und Spitzbuben. Nach offizieller Anschauung
war den Portugiesen alles erlaubt, während die einheimische Bevölkerung als rechtlos betrachtet wurde.
Von einer sittlich zu billigenden Erwerbsart ist in dieser
ganzen kolonialen Bereicherungstätigkeit der Portugiesen
fast nichts zu erkennen. Das konnte auf diese Träger
europäischer Kultur unmöglich sittlich fördernd zurück
wirken. Die bedenklichste Korruption nahm unter
den Portugiesen so rasch Überhand, daß Vasco da Gama
auf seiner zweiten Reise nach Indien (1520), kaum
22 Jahre nach seiner ersten Landung, in Kalikut
folgende Kolonialzustände konstatieren konnte:
Die schon längere Zeit nicht mehr besoldeten
Soldaten waren zu ihrer Erholung ins Spital gegangen.
Die Geschütze aus dem königlichen Arsenal hatte man
Kaufleuten zur Ausrüstung ihrer Privatschiffe überlassen. Die Regierungskassen waren leer. Die
Beamten verfügten über keinerlei Sprachkenntnis und
hatten sich gewissenloseste Vernachlässigung ihres
Dienstes zu Schulden kommen lassen. Die Finanzbeamten wußten, trotz ihres bescheidenen Gehaltes,
binnen wenigen Jahren große Reichtümer zu erwerben. Die Edelleute waren mit ehrlichen und unehrlichen Handelsgeschäften bemüht, sich ihre Taschen
zu füllen. Die Waren von schlechtester Qualität
wurden für die Krone erworben, die besseren Waren
aber anderwärts verkauft. Dies alles konnte die Einnahmen Portugals aus Indien nur mindern.
Der ungeheure Druck dieses furchtbaren Regiments
der Habgier auf der einheimischen Bevölkerung mußte
Reaktionen in der Form blutiger Aufstände wachrufen, welche Portugal etwa von 1505 ab gezwungen
haben, eine stehende Flotte in den indischen Gewässern zu unterhalten, auf indischem Boden ausgedehnte Festungsbauten in Angriff zu nehmen und die
Kolonialtruppen entsprechend zu vermehren. Damit
wurden die ordentlichen wie außerordentlichen Ausgaben nicht unwesentlich erhöht, was abermals den
Reinertrag minderte. Bei der absoluten Unzuverlässigkeit
dieser Leute aber, die gar kein anderes Ziel der Kolonialpolitik kannten, als sich in kürzester Zeit tunlichst
zu bereichern, mußten all diese Sicherungsmaßregeln in
Indien um so eher versagen, je mehr selbst von Portugal
aus die schlimmste Günstlingswirtschaft in der Besetzung der Kolonialämter getrieben wurde. Schon 1525
hat man die Festungen Kalikut, Sumatra und Colombo
auf Ceylon wieder aufgegeben. Als aber die Spanier
durch höheres Gebot die Gewürznelkenpreise auf den
Molukken steigerten, wohin sie durch Vermittlung eines
Portugiesen gekommen waren, kam es in den Jahren
1526—29 zwischen diesen beiden christlichen
Parteien zu Mord und Todschlag. Die Aufstände
der Eingeborenen wurden mit einer immer raffinierteren
Grausamkeit niedergeschlagen. 1583 meuterten 14
portugiesische Kriegsschiffe. Es bedurfte nur eines
neuen europäischen Konkurrenten in Indien, um diesem
sofort die ganze Hilfe der indischen Bevölkerung zuzuführen und damit das Schicksal der Portugiesen in dieser
reichsten ihrer Kolonien zu besiegeln.
§ 88. Auch dieses Ereignis wurde durch den
spanisch – portugiesischen Absolutismus herbeigeführt. König Philipp II. wollte die habsburgischen
Weltherrschaftspläne verwirklichen helfen und führte deshalb
gegen Holland und England Krieg. Die Niederlande
hatten anfangs ihre Handelsgeschäfte in orientalischer Ware
mit Lissabon und Kadix abgeschlossen. Als aber
Philipp 1585 und 1595 alle holländischen Schiffe in den
spanischen und portugiesischen Gewässern wegnehmen
ließ, waren diese Völker gezwungen, zum direkten
Einkauf in Indien überzugehen. Der Engländer Franz
Drake nahm 1587 den ersten großen Indienfahrer mit
einer Ladung im Werte von zwei Millionen Mark weg.
1595 ging die erste holländische, 1600 die erste
englische Flotte nach Indien. Engländer und Holländer
traten von nun an als neue Konkurrenten in Indien auf.
Das 1441 vom Papste verliehene Handelsmonopol der
Portugiesen für Indien wurde jetzt unter dem Einfluß der
Reformationsbewegung nicht mehr beachtet. In den
neu beginnenden erbitterten Kolonialkämpfen (1599
bis 1603) standen die Eingeborenen ausnahmslos auf Seiten
der neuen europäischen Eindringlinge. Der König von
Kandy auf Ceylon gewährte den Holländern Handelsfreiheit mit der Zusage einer bestimmten Zimmetlieferung
gegen das Versprechen, die Portugiesen zu bekämpfen.
Ueberall wurden die Konkurrenten der Portugiesen von
der indischen Bevölkerung als die heiß ersehnten
Befreier aus einer furchtbaren Knechtschaft begrüßt.
Engländer und Holländer kämpften gemeinsam gegen die
Portugiesen. Und wie war Portugal für diesen Kampf
gerüstet? Die Staatskassen waren leer, die Festungen
halb zerfallen und ohne Kanonen. Die portugiesische Seeflotte, vom XV. bis Mitte des XVI. Jahrhunderts die weitaus mächtigste des Abendlandes, zeigte
sich jetzt der englischen und holländischen Seemannstüchtigkeit nicht mehr gewachsen. In den Jahren
1579 bis 91 sind den Portugiesen 22 große Schiffe auf
der indischen Reise untergegangen. Es fehlte an Geld
und deshalb auch an Schiffen und Menschen. 1635 ist
das portugiesische Handelsmonopol in Indien gebrochen.
Immer mehr traten die Holländer und Engländer an ihre Stelle.
1640 kann der portugiesische Vizekönig in Indien aus
Mangel an Geld und Mannschaften keine Flotte mehr
nach Hause schicken. Damit war der Zufluß der indischen
Goldquelle zum ersten Male für Portugal ausgeblieben.
Es kam zur Revolution und unter Mithilfe der Holländer
zur Wiederlosreißung Portugals von Spanien (1640)
und Johann IV. bestieg den Königsthron in Lissabon.
Den Verlust des indischen Kolonialreiches konnten
diese Veränderungen nicht aufhalten. Von einer
uneigennützigen Freundschaft der Holländer für Portugal
konnte natürlich keine Rede sein. Weil aber Portugal
allein sich zu schwach fühlte, um gleichzeitig den
Kampf gegen Holland und England führen zu können,
versuchte man es jetzt mit einer Annäherung an England. Diese neue Freundschaft sollte durch eine Heirat
der Schwester des Königs von Portugal mit dem König
Karl II. von England (1660 bis 85) weiter befestigt
werden. Als Morgengabe hat Portugal dazu an England
Tanger und den Hafen mit der Insel Bombay abgetreten. Von Bombay breitete sich allmählich die englische Herrschaft über Indien aus. Zu spät haben die
Portugiesen eingesehen, welchen Fehler sie mit dieser
Gebietsabtretung gemacht hatten. Trotzdem mußte Portugal
1703 noch den berühmten Methuenvertrag mit England
abschließen, wodurch Portugal die Einfuhr englischer
Wollwaren, England die Einfuhr portugiesischer
Weine zu einem niedrigeren Zollsatze zuließ. Statt bei
dem drohenden Verlust der Kolonialreiche die heimischen
Produktivkräfte zu entwickeln, begab sich Portugal auch
noch in die merkantile Abhängigkeit von England.
Etwa im Jahre 1740 war Portugals Macht in
Indien gebrochen. Heute ist das Areal der portugiesischen Besitzungen in Indien auf 1605 Quadratmeilen
zusammengeschmolzen, deren ökonomischer Wert ein minimaler ist.
§ 89. Brasilien wurde von 1534 ab in einer den
Arabern entlehnten Weise an einzelne Personen oder Körperschaften zu Lehen gegeben. Die Krone behielt das Bestätigungsrecht für jeden Besitzwechsel dieser Lehen,
das Handelsmonopol für die wichtigsten Kolonialprodukte und bezog außerdem 1⁄5 des Ertrages an
Edelmetallen und Edelsteinen, 1⁄10 von allen übrigen
Erzeugnissen. Da die Fortschritte der Kolonie gering
waren, verschickte man 1550 Verbrecher dorthin, welche
im Lande schlimmer als die Pest gehaust haben. Um etwa
die gleiche Zeit kamen die ersten Jesuiten in die
Kolonie, welche bald der Behandlung der Eingeborenen
als rechtlose Sklaven entgegenwirkten. Weil aber infolge
dementsprechender Maßnahmen viele Pflanzungen rasch
zurück gingen und so die Einnahmen des Königs sich
minderten, wurde der Menschenhandel wieder gestattet. Auch der Sklaven- und Menschenraub
bürgerte sich wieder ein. Am Amazonenstrom hatten die
portugiesischen Kolonisten alles geknechtet und die Eingeborenen in unmenschlicher Weise behandelt. Das Hochland im Inneren war durch Sklavenjäger förmlich
entvölkert worden. Und als die Jesuiten hiergegen von
neuem ihren Einfluß geltend machten, wuchs die Erregung
der Sklavenbesitzer in solchem Maße, daß die Jesuiten
1639 Brasilien verlassen mußten.
Inzwischen haben wiederholt (1586, 1591, 1595)
englische Geschwader das Küstenland geplündert.
Von 1604 an erschienen auch hier die Holländer. Immer
wieder werden von ihnen und den Engländern portugiesische Schiffe und ganze Flotten weggenommen. Nach
der Losreißung Portugals von Spanien beliebten die
Holländer unter dem Deckmantel der Bundesfreundschaft
auch hier möglichst gute Geschäfte für sich zu machen,
die erst mit Cromwell’s Hilfe 1654 zu Gunsten Portugals wieder rückgängig wurden. Der Friede von 1661
schenkte den Holländern die Handelsfreiheit in den
portugiesischen Kolonien. Nur in Nordbrasilien war
man etwas humaner gegen die Eingeborenen, im Süden
haben die Menschenjagden vielen Hunderttausenden von Indianern das Leben gekostet.
Die Goldquellen aus Indien hatten für Portugal bald zu fließen aufgehört. Die Regierung bot
deshalb für Auffindung von Gold- und Edelsteinlagern in Brasilien, was sie an Ehren zur Verfügung
hatte: den Adel und die Mitgliedschaft eines Ritterordens.
Wer aber solche Schätze der Erde kenne und darüber der
Regierung keine Auskunft gebe, solle durch die Folter
zum Geständnis seiner Geheimnisse gezwungen werden.
In der Tat wurden dann neue Gold- und Diamantlager entdeckt. Um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts sollen in
Brasilien 80'000 Menschen mit der Goldgewinnung
beschäftigt gewesen sein, welche bis 1820 eine Gesamtausbeute von 1950 Millionen Mark geliefert haben.
Aber jetzt war auch Brasilien für Portugal schon verloren
gegangen. Unter den Wirren der napoleonischen Kriege
hatte sich die Lostrennung Brasiliens vollzogen.
§ 90. Den portugiesischen Interessen in Afrika
war es inzwischen nur um Weniges besser ergangen. Man
hatte von Anfang an die afrikanische Ost- und Westküste
im wesentlichen nur als Stützpunkte für die Indienreise betrachtet und darum wenig für die Befestigung der
portugiesischen Herrschaft im Lande getan. Englische
Seefahrer haben schon 1552—58 gute Geschäfte in
Westafrika von der Goldküste bis zum Kap der guten
Hoffnung gemacht. Die portugiesischen Stationen fanden
sie nur schwach besetzt und nur in loser Verbindung
mit der Heimat. Um die gleiche Zeit etwa ist hier auch
Frankreich als Konkurrent aufgetreten. Nach der
Vereinigung von Portugal mit Spanien (1580) war das
Interesse der Staatsregierung für Afrika fast erloschen. Die
Königin Elisabeth von England gab Privilegien für
den Handel mit Marokko (1558), mit Senegal (1588),
die Holländer besetzten 1595 Guinea, 1641 die Goldküste, 1652 das Kapland. Bis Anfang des XVIII. Jahrhunderts war nur noch wenig von Westafrika für
Portugal übrig. Schon seit Mitte des XVII. Jahrhunderts
hatten sich die portugiesischen Unternehmungen mehr der
ostafrikanischen Küste zugewendet. Aber auch hier
rief die Erbitterung der Bevölkerung über die furchtbaren
Menschenjagden Kaffernkriege hervor, welche für die
Portugiesen um so bedenklichere Folgen haben konnten,
je mehr sich bald auch hier die Konkurrenz Frankreichs geltend machte. Trotzdem verblieb der einstigen
„Königin dreier Erdteile“ nach dem Verlust von Indien
und der Lostrennung von Brasilien in Ostafrika noch
der bedeutendste Kolonialbesitz. Seine ökonomische
Ergiebigkeit ist freilich seit Unterdrückung des Sklavenhandels wesentlich zurückgegangen. Die Einnahmen
der Regierung sind ganz verschwunden. Als 1836 England das Verbot des Sklavenhandels gewaltsam erzwang,
kam Mozambique an den Rand des Verderbens.
Seit dieser Zeit erst wird versucht, durch ehrliche produktive Arbeit, durch Pflege von Ackerbau, Gewerbe und
Fischerei, durch Erschließung der Minen und Anlage von
Plantagen, Straßenbau u.s.w. diesen Rest der einstigen Kolonialreiche lukrativ zu gestalten.
§ 91. Wie steht es heute mit der einstigen
Weltmacht Portugals? Der fürstliche Absolutismus
mit seinen Weltherrschaftsplänen hatte das kleine Volk
hinausgeführt in die neu entdeckten Weltteile mit dem
Auftrage, möglichst große Reichtümer zu erobern.
Ungeheure Summen sind dann nach Portugal geflossen,
aber die Eroberung von Nordafrika scheiterte. Das Gold
der Kolonien wurde für eine luxuriöse Hofhaltung,
für Geschenke an die Günstlinge des Königs, zur
Ausstattung überreicher Kirchen und Klöster verwendet. Die Masse des Volkes in Portugal ist arm
geblieben, wie sie es war. Rasch hatte die schamlose
Habgier, mit der die Kolonien ausgeplündert wurden,
sich selbst das Grab gegraben. Die goldbringenden
Kolonialreiche gingen bis auf einen bescheidenen, fast
wertlosen Rest Portugal verloren. Seitdem ist dieses
sonnige Land gezwungen, etwa dort wieder anzufangen,
wo König Dionysius zu Anfang des XIV. Jahrhunderts
eingesetzt hatte. Aber Portugal ist inzwischen unter
dem Einflusse der französischen Revolution ein Verfassungsstaat geworden. Die Periode des fürstlichen
Absolutismus ist damit formell zum Abschluß gebracht. Weil jedoch 79% der Männer und 85% der
Frauen in Portugal weder lesen noch schreiben
können, und in einzelnen Gegenden der Prozentsatz der
Analphabeten auf 90% und höher steigt, kann
nicht erwartet werden, daß das portugiesische Volk schon
reif dazu wäre, über sein Entwickelungsgeschick
im Wesentlichen selbst zu entscheiden. Diese
Auffassung wird durch die bisherigen wirtschaftlichen
Erfolge des portugiesischen Parlamentes bestätigt. Die
Bevölkerung zählt heute etwas über fünf Millionen, von
denen 1⁄8 in den Städten wohnen. Trotzdem ist nur die
Hälfte der Landoberfläche unter Kultur. In der
mittleren und südlichen Region des Landes herrscht
immer noch der Latifundienbesitz. Industrie und
Handel sind zumeist in englische Abhängigkeit geraten. Landstraßen waren bis 1845 unbekannt. Trotz
der wunderbaren Fruchtbarkeit des Landes reicht die Getreideproduktion immer noch nicht zur Ernährung
der eigenen Bevölkerung aus. Man hat deshalb seit
1889 durch besondere staatliche Kontrolle übermäßige
Getreideeinfuhr vom Auslande zu verhüten und
im Interesse einer tunlichsten Anregung des
heimischen Getreidebaues die Getreidepreise auf einer
den Produktionskosten entsprechenden Höhe zu erhalten
versucht. Die Finanzlage des Staates ist sehr ungünstig. Staatsbankrotte waren in den Jahren 1841,
1853, 1855, 1892. Die Gehälter der Staatsbeamten
mußten in neuester Zeit um 5 bis 20 Prozent reduziert
werden. Selbst der König hat auf 1⁄5 seiner Zivilliste freiwillig verzichtet. So lastet heute noch der
Fluch des Kolonialreichtums vom XVI. Jahrhundert
auf diesem schönen Lande. Der fürstliche Absolutismus ist von dem Schauplatze seiner Taten abgetreten,
ohne seine erzieherische Aufgabe im Volke gelöst zu haben.
§ 92. Im Vergleich zu den beiden anderen großen
Halbinseln Süd-Europas, der apenninischen und der
griechischen, hat die Natur die pyrenäische weniger
reich ausgestattet. Sie besitzt nicht entfernt eine so
reiche Küstengliederung wie Griechenland und Italien.
Ihr Klima hat, wenn man von den südlichen Küstengegenden absieht, nicht die Vorzüge des griechischen und
italienischen. Ihre Bodenformation ist auf weiten Gebieten der Landwirtschaft nicht günstig, und dem Verkehre treten vielfach ernste Schwierigkeiten entgegen.
Die gedrungene, in sich abgeschlossene Form der Pyrenäischen Halbinsel verhindert, daß die Vorzüge des Seeklimas einem großen Teile des Landes zu Gute kommen.
Es herrscht kontinentales Höhenklima vor, mit all
seinen Nachteilen, wie raschem Wechsel der Jahreszeiten,
extremer Kälte und Hitze, Nachtkälte auch in den heißen
Monaten, austrocknenden Winden und Dürren — Eigenschaften, welche durch die starke Entwaldung des
Landes seit Zusammenbruch der Araberherrschaft
noch verschärft worden sind. Höhenklima! Denn Spanien
ist zum großen Teile hohes Tafelland. Die Halbinsel
umfaßt 590'068 Quadratkilometer, und nicht weniger als
230'000 davon kommen auf die beiden Hochebenen,
welche die zentrale Masse des Landes bilden. Dazu kommt
der Raum, den die beiden Hochgebirge des Landes,
die Pyrenäen und die Sierra Nevada, einnehmen, sowie jene zahlreichen kleinen Gebirge, die Spanien durchschneiden und auch einen beträchtlichen Teil seiner Küste
bilden. Dem mitteleuropäischen Klima ähnelt das spanische
viel weniger als jenem von Innerafrika. Der Mangel
einer guten Bewaldung bringt es mit sich, daß die Flüsse
und Ströme große Mengen von Sand und Geröll mit sich
führen und infolge ihres äußerst unbeständigen
Wasserstandes die Schiffbarkeit außerordentlich
beengen. Die fruchtbarsten Gegenden finden sich
im südlichen, südwestlichen und nordwestlichen
Teile des Landes. Die Hochebenen und Gebirge dienen
hauptsächlich der Weidenutzung. Der große Reichtum
des Landes an Mineralschätzen ist seit der Punier Zeiten bekannt.
§ 93. Es wurde schon im § 81 ausgeführt, welchen
Einfluß notwendigerweise die fast 800jährigen Kämpfe
des spanischen Volkes (711—1492) gegen die Herrschaft der Araber auf den Volkscharakter ausüben
mußten. In politischer Hinsicht läßt das langsam erobernde Vordringen der Christen eine größere Zahl von
Kleinstaaten entstehen, in denen sich die Mitglieder
der Fürstenhäuser, Königtum und Adel und die
kleinen Reiche gegenseitig aufs Bitterste bekämpfen.
Häufig genug spielen dabei Bündnisse christlicher Fürsten
mit muhamedanischen Herrschern gegen christliche Staaten
eine Rolle. Das aufstrebende Bürgertum in den Städten
steht in diesen Kämpfen auch hier in der Regel auf Seiten
des Königs. Diese egoistischen Fehden unter den Christen
erleichterten den Mauren wiederholt ein Zurückdrängen der
Christenherrschaft, bis schließlich um die Mitte des XV. Jahr
hunderts aus dem Chaos der Kleinstaaten, mit zureichender
Anwendung von Gift und Dolch, zwei größere Reiche
auf dem heutigen Gebiete von Spanien sich gegenüberstehen: Kastilien und Aragonien.
Kastilien ist das weitaus größere und angesehenere
von beiden. Es reicht von der nördlichen Meeresküste
der Halbinsel bis zur südwestlichen, südlichen und südöstlichen hinab, das letzte Maurenreich Granada bis
zum Meere umspannend. Neben seinen ungeheuren Hochebenen und seinen zahlreichen Gebirgen beherrschte es
auch viele der fruchtbarsten Gegenden der Halbinsel, zahlreiche Städte, wie auch die vortrefflichen Hafenplätze
Kadix, Cartagena und Sevilla.
Aragonien hat, von seiner wilden unfruchtbaren
Bergheimat am Südabhange der Pyrenäen ausgehend, ebenso
sehr durch Klugheit und List, als durch Tapferkeit das
gewerbsfleißige handelstüchtige Catalonien mit der
reichen Handelsstadt Barcelona sich angegliedert und von
den Mauren das fruchtbare industriereiche Königreich
Valencia erobert, sodaß nun beinahe 4⁄5 der Südostküste
von Spanien seinem Szepter unterstellt waren. Außerdem
ist Aragonien seit dem XIII. und Anfang des XIV. Jahrhunderts Herr über die fruchtbaren Inseln der Balearen
(1232) wie über Sardinien (1326) und Sizilien (1282)
und somit wesentlich an der Blüte des internationalen Handels im Mittelmeerbecken interessiert.
§ 94. Im Jahre 1469 wurden Castilien und Aragonien
durch die Heirat zwischen Ferdinand dem Katholischen von Aragonien und der Königin Isabella
von Castilien und Leon vereinigt. Die „Herrschaft
der Könige“, wie die Regierung Ferdinands und Isabellas
heute noch bezeichnet wird, war eine überaus folgenreiche
für Spanien. Staat und Volkswirtschaft hatten damals unter
den schwersten Mißständen zu leiden. Der Adel war
durch unaufhörliche Kriege so verwildert, daß er im eigenen
Lande raubte und plünderte, wo er konnte, nachdem
die Gelegenheit zur Beraubung des Feindes infolge Vertreibung der Mauren zu Ende gegangen war. Niemand
besaß Eigentum ohne Lebensgefahr und Furcht.
Jede Art gewerblicher oder Handelstätigkeit, und namentlich
die Geldausleihe gegen Zinsen, war den Grundherren untersagt. Aber der Verkauf der christlichen Hintersassen als Sklaven an die Mauren hatte sich vielfach
eingebürgert. Wie fast überall in Europa, versuchte jetzt
auch hier der Adel durch „schlechte Gebräuche“
(malos usos) die Abgaben und Dienste der Bauern ins
Ungemessene zu steigern und ihre grundherrlichen
Rechte in rücksichtsloser Weise auszudehnen. Es kam
deshalb auch in Spanien im XV. Jahrhundert immer wieder
zu Bauernaufständen, deren Hauptherd die Grafschaft
Gerona im aragonischen Reiche war. Die vorausgegangenen Träger der Krone hatten unverantwortlicherweise die königlichen Domänen verschleudert, die
Landesmünzen verschlechtert und dann das Münzregal an große Herren verpfändet, die ihrerseits abermals neue Münzverschlechterungen durchführten. So
zählte man jetzt 150 Münzstätten im Lande, und die Münzen
waren so wertlos geworden, daß die Bevölkerung allgemein zum Naturaltausch zurückkehrte. Der
Klerus erfreute sich einer Macht und einer Selbständigkeit, die auch für den König bedenklich werden konnte.
Waren doch die Geistlichen noch aus der Zeit der Westgothen zur Heeresfolge verpflichtet und zur Teilnahme an den politischen Beratungen berufen.
§ 95. Diesen Mißständen sind Ferdinand und Isabella
in tatkräftiger Weise entgegengetreten. Um den Klerus
besser in seine Gewalt zu bekommen, erwarb Ferdinand
für sich und seine Nachfolger vom Papste das Recht der
Anstellung der Geistlichen. Was die Kurie in den so
heftig geführten Investiturkämpfen des XI. und XII. Jahrhunderts den deutschen Kaisern entrissen hat, wurde so
gegen entsprechende Bezahlung im XV. Jahrhundert an
Spanien verliehen, nachdem es schon im XIV. Jahrhundert
den französischen Königen zugestanden worden war.
Ferdinand stellte sich an die Spitze der drei mächtigen geistlichen Ritterorden von Santiago,
Alcantara und Calatrava. Dazu kam die Einführung
der Inquisition als staatliches Organ, das die Aufgabe hatte, alle der Glaubenseinheit wie der Staatsherrschaft
gefährlichen Personen zu vernichten und die hierbei sich
ergebenden Vermögenskonfiskationen an die landesfürstliche
Kasse abzuführen. Die zerrütteten Münzverhältnisse
wurden neu geordnet, und das königliche Münzregal für das ganze Land wieder hergestellt, die Rechtstitel der derzeitigen Inhaber früher königlicher Domänen
wurden sorgsam geprüft, und bei ungenügendem Rechtstitel diese Besitzung zu Gunsten der Krone eingezogen.
In den Bauernaufständen traten die Könige auf die
Seite der Bauern gegen den Adel. Die „schlechten
Gebräuche“ wurden kurzerhand aufgehoben, die alte
Patrimonialgerichtsbarkeit durch königliche Gerichte ersetzt, die Hintersassen in eine Art freier
Erbpächter verwandelt, die nur zu festen Zins- und
Pachtleistungen verpflichtet waren, das Recht der
Freizügigkeit sogar auf bisher lehensrechtlichen Boden
ausgedehnt und den Bauern gestattet, jederzeit frei ihr
Recht am Grund und Boden zu veräußern. Persönlich
reisten die Könige im Lande umher, um öffentlich
Gericht zu halten. Tausende von Raubritterburgen
wurden namentlich in Kastilien gebrochen. Die
schlimmsten Verbrecher flüchteten aus Furcht vor dem
königlichen Rechtsspruch aus dem Lande. Auch die
Rechtsstellung der Bürger in den Städten wurde
gebessert, Vertreter der Städte neben Adel und
Prälaten in die Cortes berufen. Die heilige Hermandad, Bündnisgemeinschaften der Städte von Castilien
und Aragonien gegen die Räubereien des Adels, wurden
als ordentliche Polizeitruppe zur Erhaltung des Landesfriedens reorganisiert. Unter dem Schutze genügender
Einfuhrzölle blühten Handel und Gewerbe auf, was
namentlich dadurch bestätigt wird, daß jetzt ersichtlich die
Wollausfuhr zurückging, trotzdem die Schafhaltung auf
gleicher Höhe geblieben war. 1498 wurden staatliche
Prämien auf die Erbauung größerer Seeschiffe gewährt. Spanische Schiffe durften nicht an Fremde
verkauft werden und erhielten eine Bevorzugung für den
Warentransport. Die Bevölkerung des Landes wird
gegen Ende des XV. Jahrhunderts auf etwa 8 Millionen
Einwohner geschätzt. Um die berechtigten Interessen
der Bürger und Bauern auszugleichen, haben die Könige
staatliche Getreidetaxen eingeführt und den Städten
die Anlage von Kornspeichern befohlen, welche
namentlich in Zeiten niedrigerer Getreidepreise mit Vorräten für magere Jahre angefüllt werden sollten. Alle Anzeichen deuteten darauf hin, daß Spanien um diese Zeit
die Brotversorgung seiner Bevölkerung im eigenen
Lande gesichert sah. 1492 erfolgte die Austreibung
von etwa 800'000 Juden. Der Kampf gegen den
jüdischen Geldwucher war seit Anfang des XIV. Jahrhunderts nicht mehr zur Ruhe gekommen. Wiederholt
folgten für den Darlehensverkehr Erlasse eines gesetzlichen Zinsmaximums und wiederholt wurden den Bewohnern die Judenschulden um 1⁄3—1⁄4 durch königlichen Befehl gekürzt. Als aber die Klagen der Bevölkerung gegen die Juden sich trotzdem mehrten und
darauf hingewiesen wurde, daß namentlich getaufte Juden
sich in die Position der Steuerbeamten, Zollbeamten,
Renten- und Zehentpächter und derartige Vertrauensposten mehr einzuschleichen wußten, um so dem Volke doppelt
schädlich zu werden, traf die getauften, wie die nicht
getauften Juden der Befehl der Landesverweisung. Ihr
Vermögen wurde ihnen bei dieser Gelegenheit konfisziert zu Gunsten der Krone, welche sich jetzt
erst ein stehendes Heer halten konnte, um die Macht
des Adels wie des Klerus noch mehr zu beugen. Das
Unterrichtswesen wurde durch zweckmäßige Reformen
verbessert und namentlich für eine umfassendere wissenschaftliche Ausbildung der Geistlichen Sorge getragen. So konnte Spanien der Kirche zum Kampfe gegen
die Reformation eine große Zahl tüchtiger Kardinäle
stellen und zur Geburtsstätte des Jesuitenordens werden,
welcher der Gegenreformation die geistigen Waffen lieferte.
All diese Maßnahmen lassen erkennen, daß die Könige
Ferdinand und Isabella ernstlich bestrebt waren, das
spanische Volk einer besseren Zukunft entgegen zu führen.
§ 96. Es sollte anders kommen. Gelegentlich
jenes glänzenden Schauspiels, das die Uebergabe
Granadas an Ferdinand und Isabella durch den
letzten Maurenkönig auf spanischer Erde bot, war es
endlich dem Genueser Christoph Columbus gelungen,
die materielle Unterstützung Isabellas zu der von ihm geplanten Auffindung eines westlichen Seeweges nach
Indien zu erhalten. Die seit Anfang des XV. Jahrhunderts
datierenden Bestrebungen Portugals, um die Küste von
Afrika herum den Seeweg nach Indien zu finden, hatten
naturgemäß die Seefahrer der Handelsstaaten des Mittelmeeres in großer Erregung erhalten. Die Wunderländer
jener Reisebeschreibungen, welche die mit den Kreuzzügen erwachte Reiselust (Marco Polo 1271—1295)
Europa geschenkt hatte, sollten dem europäischen See
verkehr erschlossen werden. Man war bemüht, sich über
die kommenden Ereignisse tunlichst zu unterrichten. Speziell
Columbus hatte die nordischen Meere und von Portugal
aus die Westküste von Afrika besucht. Sein Bruder war
an der Entdeckung des Kap der guten Hoffnung beteiligt.
Auf Grund dieser Vorbereitungen faßte der Genuese den
Entschluß, das vielbegehrte Indien durch eine direkte
Fahrt nach dem Westen aufzufinden. 1492 erfolgte
die Landung auf Guanahani vor Zentralamerika. Auf Haiti
wurde Gold bei den Eingeborenen gefunden. Die edle
Königin Isabella gab zwar Befehl, daß ihre neuen Untertanen gut behandelt und zum Christentum bekehrt werden
sollten. Aber zwischen Kastilien und Amerika lag der
weite Ocean, und die Spanier hatte die Gier nach dem
Golde erfaßt. Mit unersättlicher Habsucht stürzten sie
sich auf die gutmütigen Eingeborenen, rissen ihnen die
Schmucksachen vom Leibe, durchsuchten die Häuser und
Tempel nach Gold und Silber, durchwühlten die Gräber
der Toten nach Edelmetall und zwangen die gesamte Bevölkerung bis zu den Kindern im zarten Alter zur Goldsuche, oder sie verkauften die Eingeborenen als Sklaven
in Sevilla. Ihre Bekehrung zum Christentum wird zur
Farce. Man schlägt Proklamationen an, welche die Eingeborenen aufforderten, sich zum Christentume zu bekennen,
widrigenfalls sie als Sklaven behandelt würden. Die Indianer,
welche natürlich nicht lesen konnten, nahmen von diesen
Proklamation keine Notiz und waren deshalb „von Rechts
wegen“ der Sklaverei verfallen! Die Indianer hatten rasch
genug erkannt: „Der Gott der Spanier heißt »Gold !«“
Die armen Eingeborenen stellten ihren Feldbau ein und
flohen in die Wälder. Sie wurden eingefangen, unmenschlich bestraft und gefesselt zur Zwangsarbeit für ihre Peiniger
zurückgeführt. Unter Strömen von Blut haben so die
Spanier von 1492 bis etwa 1537 Zentralamerika mit
Mexiko, Californien, ganz Südamerika, ausschließlich des zu Portugal gehörenden Brasiliens, mit den
Karolinen und Philippinen an der ostasiatischen Küste
erobert. Wo reiche Beute winkte, kämpften die spanischen
Eroberer wie die Löwen. Wo wenig Gold und Silber zu
erwarten war, meuterten sie gegen ihre Befehlshaber. Wo
mehrere spanische Expeditionen zusammentrafen, begann
der Kampf der Raubtiere um die Beute. Matrosen desertierten, um Gold zu suchen. Friedliche Indianer wurden
mit Bluthunden gehetzt, kleine Kinder im Flusse ertränkt,
nur um ihren weißen Besitzern Zerstreuung zu bieten.
Ausgiebige Menschenjagden lieferten immer mehr Menschenware für die spanischen Sklavenmärkte. So haben im
Jagen nach Gold und Gewinn die christlichen
Spanier in den neu entdeckten Ländern weit
schlimmer als die Pest gehaust.
§ 97. Kaum waren aus den neuen Ländern die
ersten Millionen an die spanische Krone abgeliefert
worden, als auch diese selbst von der für die Völker so
gefährlichen Goldseuche ergriffen wurde. Die gute
Isabella zwar war noch auf ihrem Sterbebette besorgt,
daß auch ihre neuen Untertanen gerecht behandelt würden.
König Ferdinand aber gab schon seinen Leuten die
kalte geschäftsmäßige Instruktion moderner
Milliardäre: „Sucht Gold, wenn möglich ohne
Grausamkeiten, aber jedenfalls sucht Gold zu bekommen,
hier habt ihr Vollmachten!“ König Ferdinand war
damit aus einem Führer des Volkes auf der aufsteigenden
Bahn menschheitlicher Entwicklung zu einem Großkapitalisten auf fürstlichem Throne geworden, dessen
leitender Gedanke die Profitwut ist. Sein Auftrag wurde
gewissenhaft befolgt. In den Jahren 1493—1600 sollen
etwa 4027 Millionen Mark Gold allein, ohne das
Silber, aus den Kolonien nach Spanien geflossen sein.
Dieser Goldstrom traf die Spanier noch als armes Volk.
Die Münzeinheit auch der Münzordnung von Ferdinand
und Isabella war die Kupfermünze Maravedi, etwa
unserem Pfennig entsprechend. Die Silbermünze, das
„real“, wurde in der Regel zu 34 Maravedis geschlagen.
Erst die Münzordnung Karls V. hat doppelte Kronen
(dublones) als Silberstücke zu 8 realen, wofür der
Spitzname „Piastro“ (vom Italienischen piastro, d. i.
Metallplatte) üblich wurde, und woraus sich auch die Bezeichnung Peso gebildet hat. Der Piaster mit einem
Metallwert von etwa 4,25 Mk. hat sich über die ganze
Erde verbreitet. Aus ihm ist der nordamerikanische
Dollar entstanden. Daneben gab es für den Wechselverkehr mit dem Auslande einen Wechseldukaten (Ducado
de cambio) gleich 375 Maravedis = M. 5,85. Im Jahre 1586
kostete der Unterhalt eines Studenten mit Diener
in Salamanca 60 Dukaten (also etwa 351 M.) pro Jahr.
Das ergibt pro Tag für zwei Personen noch nicht 1 Mk.
Wenn wir davon dem Studenten 2⁄3 zubilligen, so hat sein
Diener pro Tag mit etwa 30 Pf. auskommen müssen,
trotzdem seit 1492 bis 1586 bereits eine so bedeutende
Steigerung in den Kosten der Lebenshaltung in Spanien
eingetreten war, daß für diese Periode eine Erhöhung der
mittleren Weizen- und Roggenpreise um mehr als das
Vierfache angenommen wird. Aus all diesen Ziffern folgt,
daß als Umschlagsmittel jener Wertgröße, welche
im XVI. Jahrhundert auf der Hand der großen Masse der
spanischen Bevölkerung sich täglich bewegte, nur das
Kupfer Verwendung finden konnte. Große Silber-
oder gar Goldmünzen waren in der Hand dieses Volkes
kein allgemeines Tauschmittel, sondern ein angesammeltes
Vermögen. Spanien war zur Zeit von Ferdinand und
Isabella in seiner allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung noch auf der Stufe der Kupferwährung. Der
durch die Kolonialpolitik erschlossene Goldstrom mußte
deshalb hier doppelt schädlich wirken.
§ 98. Die Herrenstellung der Spanier in den
Kolonien mit den glänzenden Aussichten auf große Gewinne hat zur Auswanderung ungemein angeregt und
dadurch die dünne Bevölkerung der Heimat noch
mehr gelichtet. Weil aber in solchen Fällen stets die
energievollen und tatkräftigeren Individuen sich zur Auswanderung entschließen, mußten in Spanien Landwirtschaft und Gewerbe am meisten unter diesem Bevölkerungsabfluß leiden. Damit wurde das Angebot von
Arbeitskräften wesentlich kleiner, die Löhne erhöhten
sich entsprechend. Aber auch der Preis aller Waren,
welche für den Export nach den Kolonien benötigt
wurden, steigerte sich wesentlich auf Grund einer ähnlichen Verschiebung von Angebot und Nachfrage.
Das einströmende Gold und Silber konnte von dem
erst für die Kupferwährung reifen allgemeinen Verkehr
nicht aufgenommen und festgehalten werden. Soweit
die Edelmetalle nicht im Inlande zur Schatzbildung
Verwendung fanden, strömten sie — wie immer unter
gleichen Umständen — bei der ersten sich bietenden
Gelegenheit nach dem Auslande ab. Nur in wenigen
Händen sammelten sich ungeheure Reichtümer an,
welche unter den gegebenen Umständen zur Latifundienbildung führten. Bei der traditionellen hervorragenden
Stellung der Kirche in Spanien mußte auch diese zu
übermäßigem Reichtume kommen, welcher das
arme Volk zum Eintritt in die Reihe der Kleriker
reizte oder als privilegierte Bettler an den Früchten
dieses Reichtums mitzehren ließ. Der Schwerpunkt
des gesamten volkswirtschaftlichen Erwerbs verlegte sich aus der Heimat nach den weiten Kolonialreichen, wo in rücksichtslosester Weise Boden und
Bevölkerung ausgeplündert wurden, bis eines Tages
diese kolonialen Herrlichkeiten dem Mutterlande in der
einen oder anderen Form verloren gingen und damit
endlich das Volk vor die ernste Frage gestellt wurde:
wie ernährt man sich selbst durch redlich produktive Arbeit? Das alles waren unabweisbare Entwicklungskonsequenzen der durch Christoph Columbus
eingeleiteten Kolonialpolik. Daß dieselben in der
spanischen Geschichte so überaus scharf zum Ausdruck
kamen und mit weiteren bedenklichen Komplikationen durchsetzt wurden, muß zurückgeführt werden auf
die Verschmelzung der spanischen Krone mit dem
Herrschaftsgebiet der Habsburger im XVI. und XVII. Jahrhundert.
§ 99. Aus mittleren Verhältnissen heraus war
Rudolf Graf von Habsburg 1273 deutscher Kaiser
geworden. Die von ihm neu geschaffene Hausmacht
Oesterreich, Steiermark und Krain erlangte für die
Habsburger eine um so größere Bedeutung, als zu Anfang
des XIV. Jahrhunderts ihr Stammland, die Schweiz,
verloren ging. Unter Maximilian I. (1493 bis 1519)
kam durch Aussterben der Habsburger Nebenlinien der
Besitz der gesamten österreichischen Lande in eine Hand.
In dem Kopfe dieses Fürsten scheint zuerst die Idee und
der Plan einer Weltherrschaft der Habsburger gereift zu sein. Sein Wahlspruch, mit dem er eine Art
symbolische Abgötterei trieb, an den er fatalistisch glaubte,
und den er in höchst ungewöhnlicher Weise sogar in sein
Majestätssiegel aufnahm, war: „A. E. J. O. U.“ das ist
„Austriae Est Imperare Orbi Universo“ oder „Alles Erdreich Ist Oesterreich Untertan“. Und siehe da, vor allem
durch die von Maximilian wesentlich ausgebildete Heirats- und Vertragspolitik der Habsburger war schon bei
seinem Enkel und Nachfolger auf dem deutschen Kaiser
throne Karls V. (1519 bis 1556) die Weltherrschaft
der Habsburger so weit zur Wirklichkeit geworden,
daß von jetzt an halb Europa sich mit den Waffen
gegen diese drohende Gefahr zur Wehr setzte. In
Italien gebot Karl V. über Sardinien, Sizilien, das
Königreich Neapel, Mailand und die Lombardei.
Die Länder der deutschen Fürsten waren umschlossen
im Osten durch Böhmen und die österreichischen
Hausländer, im Süden durch Tirol, Mailand, Freigrafschaft Burgund und Vorderösterreich (im
heutigen Elsaß, Baden und Württemberg gelegen), im
Westen durch Luxemburg und die Niederlande. Weil
aber Karl V. auch das Königreich Spanien von seiner
Mutter geerbt hatte, war Frankreich auf zwei Seiten von
der Habsburger Herrschaft umklammert. Dazu die gewaltigen Kolonialreiche in Amerika und im Stillen
Ozean. Man muß es begreiflich finden, daß einer solchen
Machtkonzentration gegenüber die weiterblickenden Politiker
Europas handeln mußten, ehe es zu spät war. Papst
Clemens VII. schloß ein Bündnis mit dem König
von Frankreich, für welches auch der Beherrscher
der Türken gewonnen wurde, um den Weltherrschaftsplänen der Habsburger entgegenzutreten. Bestimmte Ereignisse hatten in Deutschland den Blick der maßgebenden
Politiker zu sehr verwirrt, um die deutschen Fürsten an
dieser Verteidigungsstellung teilnehmen zu lassen.
§ 100. Durch kirchliche Mißstände veranlaßt, waren
Luther (1517) in Deutschland, Zwingli (1518) in der
Schweiz und Calvin (1532) in Frankreich und der Schweiz
als kirchliche Reformatoren aufgetreten. Die dadurch entfachte Reformationsbewegung führte vielfach zur Säkularisation der Kirchengüter zu Gunsten der Staatsgewalt. Die Habsburger waren durch wesentliche
Interessen zu Gegnern solcher Neuerungen gestempelt.
Die immer noch wachsende Macht der Türkenherrschaft
im Osten bedrohte die österreichischen Lande, und der
Kampf mit dem „Erbfeind der Christenheit“ wurde immer
noch als eine so gewaltige Aufgabe betrachtet, daß nur
die Beteiligung des christlichen Abendlandes durch
Vermittlung des Papstes und durch Inanspruchnahme
der immer noch sehr ergiebigen Kreuzzugssteuern
auf den Sieg hoffen ließen. Spanien war vor kurzem
aus einem 800jährigen Kampfe für die katholische
Religion gegen den Islam siegreich hervorgegangen.
Die spanische Inquisition war als staatliche
Einrichtung unter Benutzung des kirchlichen
Apparates, „das Auge des spanischen Königs“, das
festeste Verbindungsglied zwischen der spanischen Krone,
dem spanischen Volke und den so gewinnbringenden
spanischen Kolonialreichen, sie war die gewaltigste
Stütze des spanischen Absolutismus. Der spanische
König konnte deshalb nur katholisch sein und nur
bemüht sein, die Einheit der katholischen Kirche
zu erhalten. Die Habsburger waren jetzt Herrscher von
Oesterreich und Spanien. Sie mußten treue Anhänger
der Päpste sein, wie umgekehrt auch die Päpste stets durch
entsprechende Zugeständnisse auf kirchlichem Gebiete die
Unterstützung der Habsburger zu schätzen wußten. Als
dennoch im Jahre 1527 ein Heer Karls V., als Antwort auf die feindliche Stellungnahme des Papstes, den
Kirchenstaat besetzte, als die nicht bezahlten
und deshalb aufrührerischen Söldner Karls V. Rom
stürmten und mehrere Tage plünderten
und den Papst in der Engelsburg belagerten, erfolgte
bald darauf die Aussöhnung des Papstes mit
dem Hofe zu Madrid. Der Beherrscher des Habsburger Weltreiches konnte nicht lange darüber im
Unklaren sein, daß seine vitalsten Interessen die
Unterdrückung der begonnenen Kirchenspaltung
in Europa forderten. Weil aber namentlich Bayern
mit der großen Mehrzahl der katholischen Kirchenfürsten der römischen Kirche treu geblieben war,
wurde die Reformation in Deutschland keine nationale,
sondern nur eine Parteisache. Die Verhüllung der absolutistischen Pläne des „erwählten Kaisers“, der deutschen
Adelsrepublik gegenüber, wurde dadurch wesentlich erleichtert.
Noch ein zweites Ereignis trat hinzu. Auch auf
deutschem Boden war mit der Ausbreitung der Geldwirtschaft überall dort, wo noch grundherrliche Beziehungen zwischen Adel und Bauer bestanden haben,
eine ungerechte Bedrückung und Ausbeutung der
bäuerlichen Arbeit eingeleitet. Bald da, bald dort kam
es im deutschen Reiche zu lokalen Bauernaufständen
(1492 Schwaben, 1493 Schlettstadt, 1500 Ochsenhausen,
1502 Bruchsal, 1513 Freiburg, 1514 Württemberg, 1515
Krain, Kärnten und Steiermark), welche immer unterdrückt
wurden und deshalb wenig an der ökonomischen Lage der
Bauern besserten. Die Unzufriedenheit im Volke wuchs
immer mehr und wurde immer allgemeiner. Da kam die
Kunde von der Wahl des neuen mächtigen deutschen
Kaisers Karls V. (1519). Das Volk erhoffte von ihm
Schutz für sein gutes Recht. So hatte schon Ende
des XIII. Jahrhunderts Graf Florens V. von Holland,
so haben Ende des XV. Jahrhunderts Ferdinand und
Isabella in Spanien durch Anschluß an die bäuerliche Aufstandsbewegung ihre Herrschermacht über
den Adel wesentlich gestärkt. So hat der siegreiche
schwedische Bauernaufstand in den dreißiger Jahren
des XV. Jahrhunderts dem Lande wieder ein heimisches
Königtum geschenkt. Auch die deutsche Bauernbewegung war jetzt durchaus loyal dem Kaiser gegen
über. Aber Karl V. hatte gerade (1521) eine gegen
seine königliche Machtvollkommenheit gerichtete Volkserhebung in Spanien erlebt, welche für ihn vom
spanischen Adel unterdrückt wurde. Er schlug die ihm
von den deutschen Bauern dargebotene Hand aus.
Die erwartete kaiserliche Rechtshilfe kam nicht. Und so
durchbrauste der große deutsche Bauernkrieg (1524—25)
das Land, der mit den Waffen der deutschen Fürsten
niedergeschlagen wurde. In diesem Falle waren sogar
die dem Protestantismus geneigten Fürsten mit
den Habsburgern vereint. Neue Türkenkriege, neue
Kriege mit dem Könige von Frankreich, die erstrebte
Wahl eines neuen Habsburgers zum deutschen König
durch die deutschen Fürsten traten hinzu. Die Entscheidung in der kirchlichen Frage wurde immer
öfter hinausgeschoben. Endlich schien Karl V. selbst
nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit einzulenken. Auf einer großen allgemeinen Kirchenversammlung zu Trient (1545—63), zu welcher auch die
Protestanten geladen wurden, sollten alle kirchlichen
Mißstände besprochen und abgestellt werden. Aber — die
in Trient versammelten Väter konnten unmöglich
beschließen, daß das gewaltige, in ihren Händen angesammelte Kirchengut ihnen genommen werde.
Und die deutschen Fürsten und Regierungen, welche
ihre kirchlichen Verhältnisse reformiert hatten, konnten
unmöglich die eingezogenen und längst verbrauchten
Kirchengüter wieder zurückgeben. Dieser Interessenkonflikt konnte nur durch die Waffen entschieden werden.
Und schon in diesem „Religionskriege“ ist das
katholische Frankreich und das katholische Venedig
mit den protestantischen Fürsten Deutschlands gegen
die katholischen Habsburger verbündet. (Schmalkaldischer Krieg 1546—47 und Krieg gegen Frankreich 1552.)
§ 101. Der Augsburger Religionsfriede von
1555 gab dann den Fürsten und reichsunmittelbaren
Städten das Reformationsrecht für ihre Herrschaftsgebiete. Die von der römischen Kirche abgezweigte
lutherische Religionsgemeinschaft wurde von
Kaiser und Reich anerkannt, aber nicht im Sinne einer
Religions- und Gewissenfreiheit der Einzelnen, sondern —
der damals herrschenden Richtung entsprechend — im
Sinne eines Machtzuwachses des fürstlichen Absolutismus. Jeder Landesherr war befugt, nicht nur für
sich, sondern auch für seine Untertanen bindend zu
entscheiden, ob das lutherische oder das römische
Religionsbekenntnis anzunehmen sei. Das reformierte
Calvinsche Religionsbekenntnis war damals in Deutschland erst wenig verbreitet und daher in dieses Zugeständnis nicht ausdrücklich eingeschlossen. Ferner wurde
den katholischen Kirchenfürsten das Reformationsrecht
vorenthalten, damit diese Herren nicht durch Uebertritt zur
neuen Lehre ihr Kirchenfürstentum, das sie persönlich besaßen, in ein innerhalb ihrer Familie erbliches Fürstentum verwandeln könnten.
§ 102. Dieser Friede konnte indes unmöglich von
langer Dauer sein, denn er enthielt zu viele noch ungeschlichtete Streitfragen. Wie sollte es mit jenen
Gebieten gehalten werden, welche bei der ständigen
Eroberungslust der deutschen Fürsten den geistlichen
Stiftungen verschiedenster Art weggenommen wurden?
Brachte die Entscheidung der Waffen in solchem Falle
auch die Entscheidung über das Religionsbekenntnis dieser Bewohner? Wie war zu entscheiden, falls
zwei Fürsten verschiedener Religionsbekenntnisse Ansprüche auf das gleiche Land geltend machten? oder falls
die einander folgenden Fürsten der gleichen Regentenfamilie einen verschiedenen Grad von Abneigung
gegen die neue Religion zeigten und demensprechend einem
Teile ihrer Untertanen Religionsfreiheiten schenkten,
die dann nach ihrem Tode wieder entzogen wurden?
(Maximilian II. (1564—76), Kaiser Rudolf II. (1576 bis
1612), Kaiser Matthias (1612—19) in Böhmen.) Die
Kriegsflammen mußten sich unter solchen Umständen
von Neuem entzünden. Zunächst wurde auf beiden
Seiten immer mehr Zündstoff angehäuft durch die
erbarmungslose Energie, mit welcher der aus Spanien
hervorgegangene Jesuitenorden die Wiederherstellung
des römischen Glaubensbekenntnisses betrieb und
durch die außerordentlich rasche Ausbreitung des auch
politisch radikaleren reformierten Calvin’schen
Bekenntnisses selbst in Ländern mit vorher lutherischem
Glauben, trotzdem das reformierte Bekenntnis in dem Augsburger Religionsfrieden nicht ausdrücklich eingeschlossen
war. So kam denn unaufhaltsam der 30jährige Krieg
in Deutschland (1618—48) zum Ausbruch.
Zu Beginn des Krieges trat wieder die alte Unklarheit in der Politik der deutschen Fürsten hervor.
Der lutherische Kurfürst Johann Georg von Sachsen
kämpfte auf Seiten der katholischen Liga und der
Habsburger gegen die Böhmen und Calvinisten, um
die Lausitz und Schlesien für sich zu gewinnen. Ebensowenig kümmerten sich die raubenden und plündernden
Söldnerheere um eine Unterscheidung zwischen
Freundes- und Feindesland. Als jedoch das Kriegsglück zu Gunsten der Habsburger sich zu wenden schien,
der kaiserliche Heerführer Wallenstein zum „Herzog
von Mecklemburg und General des baltischen und
ozeanischen Meeres“ ernannt wurde und sogar kaiserlichen Truppen die Polen gegen das ebenfalls von
Rom bereits abgefallene Schweden unterstützen, welches
unter Führung seines Königs Gustav Adolf die Herr
schaft über die Ostsee zu gewinnen im Zuge war, da
haben Schweden und das katholische Frankreich
unter Kardinal Richelieu als leitendem Minister
mit aller Energie in den deutschen Krieg gegen das Haus Habsburg eingegriffen.
Die katholische Republik Venedig unterstützte
den Schwedenkönig mit reichen Geldsendungen. Papst
Urban VIII. schlug dem Habsburger Herrscherhause die
Subvention durch Kreuzzugssteuern ab mit der
Motivierung: dieser Krieg sei kein Religionskrieg, denn
katholische Mächte ständen auf Seiten der Schweden
gegen die Habsburger. Der dreißigjährige Krieg hat dann
genau so lange gedauert, bis die erobernde Kraft
des spanisch - habsburgischen Weltreiches gebrochen war.
Der Westfälische Friede (1648) brachte den Begriff der Landeshoheit der deutschen Kleinstaaten
zum Abschluß und zerriß so fast vollständig das Band
der Einheit des deutschen Reiches. Die Bestimmungen
des Augsburger Religionsfriedens wurden auch auf
die Reformierten (Calvinisten) ausgedehnt und für den
Besitz der Kirchengüter wie für die Anerkennung
der Religionsübung wurde der Zustand vom 1. Januar
1624 als maßgebend festgesetzt. Garantiert wurde die
Einhaltung dieser Friedensbedingungen nicht durch den
deutschen Kaiser aus dem Habsburger Hause, sondern
durch Frankreich und Schweden, welches mit den
ihm zufallenden Besitzungen in die Reihe der deutschen Reichsstände eintrat und auch dadurch den politischen Einfluß des Hauses Habsburg in Deutschland minderte.
§ 103. In welcher Weise hatte sich nun inzwischen die Eroberungskraft des spanisch – habsburgischen Weltreiches erschöpft?
Das Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, war aus ungemein ungleich entwickelten
Ländern zusammengesetzt. Wenn auch die Kolonien,
welche immer als Objekte der rücksichtslosesten Ausbeutung betrachtet wurden, hier ganz außer Acht bleiben,
so ist schon der Gegensatz zwischen den Niederlanden
einerseits und Castilien, dem Kronlande Spaniens, andererseits sofort in die Augen springend. Die Niederlande,
ungemein reich an Handel und Industrie, mit nur
wenigen adligen Geschlechtern, mit Antwerpen, dem
ersten Börsenplatze der damaligen christlichen
Welt, hatten schon vor Karl V. fast volle Autonomie
erlangt. Hier war Karl V. aufgewachsen. Die Verhältnisse von Land und Leuten waren ihm vertraut. Kastilien,
ein überwiegend landwirtschaftliches Gebiet mit
vielen adligen Geschlechtern, wenig entwickelten
geldwirtschaftlichen Verhältnissen und einer fast schon
abgeschlossenen absolutistischen Verfassung mit
Land und Leuten, die Karl V. persönlich mehr fremd geblieben sind.
Die unter Karl vereinigten 17 Provinzen der
Niederlande, welche als Burgundischer Kreis seit
1548 wieder zu Deutschland gehörten, konnten als Glied
eines so mächtigen Reiches zunächst nur gewinnen. Der
niederländische Handel besorgte bald für Spanien und
Portugal den Absatz ihrer Produkte durch die ganze
nördliche Hälfte von Europa. Und die Vertretung
der niederländischen Interessen an dem Getreidehandel mit
den Ostsseeländern konnte gegen Dänemark wie gegen
die niedergehende deutsche Hansa von der Regierung
eines Beherrschers der halben Welt natürlich wirksamer
vertreten werden, als von einer der 17 niederländischen
Provinzen. Ganz anders lagen die Verhältnisse für das
kastilische Spanien. Die weiten Kolonialreiche Amerikas
lagen für die Eroberung wie für die Ausplünderung durch
die Spanier offen. Sie konnten hier ihrer gewohnten Eroberungs- und Beutelust treu bleiben und daraus
für absehbare Zeit ihre Bedürfnisse decken, ohne sich der
verachteten Produktionstätigkeit selbst zuwenden
zu müssen. Spanien konnte durch seine Eingliederung in
das Habsburgische Oesterreich kaum etwas gewinnen. Die
mit jeder Weltherrschaft sich notwendigerweise
vermehrenden kriegerischen Konflikte mußten vielmehr die Gefahr in sich bergen, daß die nach Spanien
aus den Kolonien fließenden Goldschätze starken Abfluß nach allen Himmelsrichtungen fanden. Solche
Erwägungen blieben den kastilischen Städten nicht
fern. So kam es denn in Spanien zu Anfang der Regierung Karls V. zu dem Aufstand der Kommunidades (1521), an deren Spitze die Städte Toledo,
Segovia und Valladolid standen. Es war eine politische Revolution gegen den königlichen Absolutismus. Die Städte verlangten eine verfassungsmäßige
Beteiligung an der Regierungsgewalt, und daß auch
der Wille des Königs gebunden sei, sich den allgemeinen
Interessen der Volksgemeinschaft unterzuordnen. Der
König sollte deshalb in Kastilien und nicht im Auslande dauernd Wohnsitz nehmen, die Verwaltung der
spanischen Staatsämter nur Spaniern (und nicht
wie Karl V. Niederländern) anvertrauen. Dazu kamen in
ihrem Programm: Minderung der Steuern und Militärlasten, Verhütung der Ausfuhr von Edelmetall,
Einziehung der dem Adel geschenkten königlichen
Domänen und endlich Aufhebung der von der Kirche
zu Gunsten des Staates erzwungenen Ablaßgelder.
Die beiden letzten Forderungen bedrohten die Interessen
des Adels und der spanischen Kirche. Im Einverständnis
mit seinem Könige warf deshalb der Adel diese revo
lutionäre Bewegung nieder. 300 der reichsten Teilnehmer an derselben wurde ein Vermögen im Gesamtwerte
von etwa 14 Millionen Mark konfisziert. Die politischen
Rechte und der Einfluß der Städte wurden gebrochen, die kastilischen Cortes von 1538 an überhaupt nicht mehr einberufen.
§ 104. Die nächsten Folgen dieses Aufstandes waren:
eine weitere Stärkung des königlichen Absolutismus und neue Begünstigungen der Interessen des
Großgrundbesitzes durch die Krone. Während im
XIII. und XIV. Jahrhundert die Errichtung von Majoraten der königlichen Genehmigung bedurfte und Ferdinand
und Isabella die Bestimmung hinzugefügt hatten, daß für
alle ehemals königlichen Domänen im Falle eines Aussterbens der betr. Familie die Krone das Heimfallsrecht
besitze, wurde im Jahre 1505 die Errichtung von Majoraten allgemein freigegeben. Eine der wichtigsten Nutzungen
der Latifundien war bei den damals steigenden Wollpreisen
die Schafhaltung. Die eigenartigen Verhältnisse Spaniens
hatten auch hier die Haltung großer Wanderherden
begünstigt, welche im Sommer in den Bergen von Leon,
Burgos und Toledo weideten, im Herbst und Winter in
Estremadura und Andalusien sich aufhielten. Schon
im Jahre 1477 zählten diese Wanderherden bei Ueberschreitung der kastilischen Grenze 2'694'032 Stück.
Strafrechtlich wurden die einzelnen Tiere wie die
Menschen geschützt. Wer ein solches Stück Vieh raubte
oder tötete, wurde hingerichtet. In Neukastilien soll es
im XVI. Jahrhundert über 6 Millionen Merinos gegeben
haben. Die Eigentümer dieser Wanderherden waren der
König, die Bischöfe, der Adel und die Klöster.
Einzelne Klöster hatten Schafherden von 30'000 Stück und mehr. Die ganze Einrichtung trug den Namen:
„Mesta“, wozu der spanische Volkswitz folgende Er
klärung gegeben hat: „Was ist Mesta?“ — „Aus dem
einen Geldbeutel nehmen und in den anderen hineinstecken.“ 1586 erhielt die Mesta eigene Statuten, in
welchen ihre Weide-Privilegien vom Staate anerkannt und
das ungeheuere Recht verliehen wurde, alle auf die
Mesta bezüglichen Privatstreitigkeiten durch ihre
eigenen Richter zu entscheiden. Im ganzen XVI. Jahrhundert wurde immer wieder durch besondere Gesetze die
Ausdehnung des Ackerlandes verboten zu Gunsten
der Weidegelegenheiten. Das alles hat natürlich viel zur
Verödung des Landes beigetragen, Estremadura,
bei den Römern und Mauren der fruchtbarste Teil der
Halbinsel, welcher halb Spanien mit Getreide versorgen konnte, mußte jetzt zum großen Teil seinen
Brotbedarf vom Auslande decken, trotzdem die Bevölkerung so sehr zusammengeschmolzen war, daß auf
einer Quadratmeile Land nur 184 Menschen wohnten.
All diese Maßnahmen gehörten zu den Requisiten des
Absolutismus, dem allein die Sorge für die Wohlfahrt und
Zukunft des Volkes anvertraut war. Wie ist die spanische Krone dieser Aufgabe gerecht geworden?
§ 105. Als die Kriege Karls V. gegen Frankreich,
die Osmanen und die Ketzer begannen, kamen für ihn
neben der Kriegsbeute und den eventuellen Kriegsentschädigungen als Einnahmen in Betracht: die Erträge
der Kolonien, die Steuern seiner Länder, die Anleihen auf der damaligen Weltbörse Antwerpen wie bei
deutschen und italienischen Kaufleuten. Karl V. konnte
deshalb allerdings über gewaltige Summen verfügen.
Dennoch hat er es sehr wenig verstanden, Ordnung
zwischen seinen Einnahmen und Ausgaben zu halten. Als
dieser Fürst zur Zeit seiner Kaiserwahl in Deutschland weilte, mußte ihm der Augsburger Fugger 1000 Goldgulden borgen, weil er sonst nichts zu essen gehabt
hätte. Weil gleich die Rückzahlung seiner ersten Anleihe
ins Stocken geriet, war sein Kredit bei den Kaufleuten
fast geschwunden, als der für ihn glückliche Ausgang der
Schlacht von Pavia (1525), in welcher der König
Franz I. von Frankreich gefangen genommen wurde, wieder
von allen Seiten Geldangebote brachte. Gelegentlich blieb
Karl V. in Innsbruck liegen, weil ihm das Geld zum
Weiterreisen fehlte. Das alles sind keine Beweise
dafür, daß Karl V. die Fähigkeit besessen hätte, die wirtschaftliche Entwickelung eines gewaltigen Weltreiches als
absoluter Herr in förderlicher Weise zu leiten. Sein Nachfolger auf dem spanischen Königsthrone Philipp II. (1556
bis 98) hat zwar selbst genaue Voranschläge für
seinen Staatshaushalt ausgearbeitet, aber ihm fehlte
vor allem jedes verständige Maßhalten in den Plänen,
welche zur Ausführung in Angriff genommen wurden und
jede praktische Erkenntnis für eine Politik, welche die
Ergiebigkeit der Einnahmequellen gesichert hätte. Unter
seinen Nachfolgern: Philipp III., Philipp IV. und
Karl II. (1665 bis 1700) wurde das spanische Hofzeremoniell immer großartiger, steifer und komplizierter,
so daß Repräsentation und Vergnügungen alle
Zeit des Königs in Anspruch nahmen und die Reichsregierung Günstlingen überlassen blieb. Kann es überraschen, daß ein solcher Absolutismus die Henne geschlachtet hat, welche die goldenen Eier legte?
§ 106. Da war zunächst der Reichtum der Kolonien.
Von dem Augenblicke ihrer Entdeckung und ihrer Besitzergreifung an ist alles erreichbare Gold und Silber geraubt
und nach Spanien gebracht worden. 1520 wurden die
mexikanischen Silbergruben erschlossen, 1544 begann
Potosi seine Schätze zu liefern. 1571 hat man das
Quecksilberverfahren bei der Goldgewinnung in
Amerika eingeführt. In den Jahren 1493—1600 ist der
Anteil Spaniens an der Edelmetallproduktion der Welt bei
Gold bis auf 59%, bei Silber bis auf 89% gestiegen!
Spanien verfügte über die reichsten Einnahmen an
Edelmetallen. Aber die greifbaren Vorräte an Edelmetallen in den Kolonien wurden rasch erschöpft, und in
den Silberbergwerken und Goldlagern herrschte ein rücksichtsloser Raubbau.
Noch schädlicher wurde mit dem eingeborenen
Menschenmaterial verfahren. Auf der Insel San-Domingo waren zur Zeit ihrer Entdeckung (1492) ca.
3 Millionen Einwohner, 1508 noch 70'000, 1510 etwa
40'000, 1514 noch 13'000. In Mittelamerika sollen in
den ersten 15 Jahren nach der spanischen Eroberung
5 Millionen Eingeborene umgekommen sein. Auf Kuba
war binnen 30 Jahren nach der Besitzergreifung die einheimische Bevölkerung von 200'000 auf 2000 gesunken.
Man hat die Menschen schlimmer als das Vieh geschunden
und so zu Massenselbstmorden gezwungen. Wo man
die Edelmetallgewinnung oder den Plantagenbetrieb auf der
Zwangsarbeit der Indianer aufgebaut hatte, drohte mit dem
Aussterben der Indianer dieses Einkommen zu versiegen.
Wo man die Eingeborenen zu Hunderttausenden auf den
Menschenjagden für den Sklavenmarkt einfing, war
mit der Ausbeutung der Jagdgründe die Einnahme beendet.
Wollte man also nicht selbst arbeiten und dennoch aus
den Kolonien weitere Erträge erzielen, so mußten Arbeitersklaven von auswärts eingeführt werden. Aus diesem
Bedürfnis ist der gewaltige Negersklavenimport aus
Afrika nach Amerika hervorgewachsen. Aber diese
Neger kosteten Geld, während die Indianer anfänglich umsonst zugeteilt wurden. So erhielt z. B. nach der Eroberung
von Chile ein Offizier 30'000, andere Beteiligte 8—12'000
Indianer als Eigentum zugewiesen. Die Neger dagegen
mußten vom Sklavenhändler gekauft werden. Ihre Trans
portkosten wurden noch dadurch erhöht, daß auf der Reise
durchschnittlich von 7 Negern 4 den Reiseanstrengungen erlegen sind. Außerdem waren diese Neger
für ihre Peiniger eine weniger gefügige Arbeitsmaschine
als die Indianer. Schon um Mitte des XVI. Jahrhunderts
mußten die einzelnen Kolonien aus Furcht vor Sklavenaufständen die Negereinfuhr beschränken. Aus all diesen
Gründen gingen die Erträgnisse und Ueberschüsse der Kolonien zurück.
Durch Einführung der Inquisition, welche auch die
Einwanderung überwachte und durch das strenge
Verbot eines Verkehrs der Kolonien unter sich,
bei sorgsamer staatlicher Kontrolle des kolonialen
Verkehrs mit dem Mutterlande wurde allerdings ein Abfall
der Kolonien verhindert. Aber die in Europa sich verbreitende Fama von dem ungeheueren Reichtum dieses
Landes an Edelmetallen und die aggressive Politik der
spanisch-habsburgischen Weltmacht sorgten schon dafür, daß
sich bald europäische Konkurrenten in den Kolonialreichen
einfanden. Seit dem letzten Viertel des XVI. Jahrhunderts erfolgten unausgesetzte Angriffe englischer,
holländischer und französischer Kaperschiffe und
Kreuzerflotten namentlich auf Westindien. Die Hafenplätze
und Küstengebiete wurden von ihnen ausgeplündert, die
spanischen Silberflotten und Goldsendungen unterwegs auf dem Meere abgefangen. Trotz der
angedrohten Todesstrafe bürgerte sich ein gewaltiger
Schleichhandel mit den spanischen Kolonien ein, welcher
aus all den hohen Staatsabgaben, mit welchen die Ausfuhrartikel in Spanien belastet wurden, reiche Gewinne zog.
So kamen denn eines Tages die ausgeführten spanischen
Tücher aus den Kolonien unverkauft und unverkäuflich wieder zurück. Die Gold- und Silberquellen der spanischen Kolonialreiche ging auf die Neige.
§ 107. Aber auch in Europa selbst waren einzelne
Teile des Reiches bestrebt, sich aus dem furchtbaren Joch des spanischen Absolutismus zu befreien. Seit 1568 wütete der Unabhängigkeitskrieg
der Niederlande. Warum? Es wurde bereits im § 103
erwähnt, welche wesentlichen Vorteile die 17 Provinzen
der vereinigten Niederlande durch ihren Anschluß an das
Reich Karls V. gewonnen haben. Dabei mußte freilich auf
der Debetseite die Steuerschraube in Kauf genommen
werden, welche die wachsenden Ausgaben der Kriegsführung zu decken bemüht war. Als neue Steuer sollte
ein Ausfuhrzoll auf Getreide gelegt werden. Die Niederländer wurden dagegen vorstellig und führten aus, daß das
ausgeführte Getreide fast durchweg ausländisches
Getreide sei und daß dieser internationale Getreidehandel
die Grundlage ihrer ganzen Handelstätigkeit wäre, welche
zerstört würde, wenn es zu einer Belastung der Wiederausfuhr mit staatlichen Zöllen käme. Karl V. war solchen
Vorstellungen zugänglich und hob den Getreideausfuhrzoll
gegen außerordentliche Leistungen der niederländischen
Stände wieder auf. Die Ausfuhrsperre für niederländisches Getreide wurde aber wiederholt im Interesse
der Industrie des Südens in Anwendung gebracht. Den
religiösen Neuerungen gegenüber ging Karl V. zwar
energisch vor. Das Edikt des Reichstags zu Worms
(1521) wurde in den Niederlanden scharf durchgeführt.
1522 begann hier die Inquisition gegen die Ketzer.
Männer wurden enthauptet, Frauen lebendig begraben und
zwar mit ihren Herbergsleuten und Freunden. Das konfiszierte Vermögen fiel der Staatskasse zu. Aber auch bei
dieser furchtbaren Justiz wußte Karl V. unter Berücksichtigung der niederländischen Verhältnisse Ausnahmen
und Milderungen zu finden. Die niederländischen
Finanzen blieben unter seiner Regierung in guter
Ordnung und hatten 1551 noch einen Barüberschuß von 2'570'000 Mark.
Im Jahre 1556 begann auch hier die Regierung
Philipps II., der die Niederlande nie gesehen hatte. Das
Vorgehen der Inquisition wurde sofort ganz rücksichtslos. Das Land hatte von nun an weit höhere Steuerlasten zu tragen. Schon 1558 schloß die niederländische Finanzverwaltung mit einem Defizit von
8 Millionen Mark, bei einer schwebenden Schuld
von 56 Millionen Mark. 1564 erging von den Niederlanden die offizielle Anfrage an Philipp II. nach Spanien:
was mit den Galeerensträflingen angefangen
werden solle? sollte man sie freilassen oder hinrichten? zu ihrer Ernährung sei kein Geld mehr in
den Kassen. Dazu standen fremde Truppen im Lande.
Viele Dörfer in den südlichen Provinzen waren durch den
letzten Krieg mit Frankreich verwüstet. Der spanische
Absolutismus kam immer schonungsloser zur Anwendung.
Die Beschlüsse des Konzils zu Trient wurden als
Staatsgesetz publiziert und die Zahl der Bischöfe im
Lande wesentlich erhöht. Mit dieser Machtäußerung
standen jedoch die finanziellen Mittel des Staates
so wenig im Einklang, daß die in den Niederlanden
stehenden spanischen Söldner wieder längere Zeit
keinen Sold erhielten und deshalb unzuverlässig wurden.
In diesem Augenblicke (1566) forderte das Volk mit
dem Adel Religionsfreiheit und seine früheren politischen Rechte. Die Bittenden wurden verächtlich als
„Geusen“ (Bettler) bezeichnet, welches Wort sogleich als
Parteiname akzeptiert wurde. Die durch Prediger aufgeregten Volksmassen wurden Bilderstürmer. 1567
hielt Herzog Alba mit 20'000 spanischen Soldaten seinen
Einzug in den Niederlanden. Die reichen Wollfabrikanten und viele der angesehensten Leute
flohen nach England, Frankreich und den
nordischen Seestädten. Alba setzte den „Blutrat“ ein, welcher binnen kurzer Zeit allein in Holland
und Friesland 18'600 Köpfe abschlug. Nach spanischem
Muster erhob er in diesem hochentwickelten
Handels- und Industriestaate eine Vermögenssteuer von 1%, eine Umsatzsteuer von
10% für unbewegliche Güter, von 5% für Waren.
Und nun erst begann die Abfallbewegung in
den nördlichen Provinzen unter Führung des
rechtzeitig geflüchteten Prinzen Wilhelm von Oranien (1568).
§ 108. Die politischen Flüchtlinge sammelten sich
auf Schiffen und wurden deshalb Wassergeusen genannt.
Wilhelm von Oranien begann sofort durch Kaperschiffe
und durch die Kriegsflotte der Holländer den spanischen Seehandel zu schädigen. Als Alba 1573 auf
eigenes Bitten nach Spanien zurückberufen wurde, nahm
er große Reichtümer mit nach Hause, seine Truppen
aber hatten seit 28 Monaten keinen Pfennig Sold
erhalten. 1575 machte Philipp II. zum zweiten Male
bankerott, nachdem der erste Staatsbankerott im
Jahre 1557 vorausgegangen war. Auch die niederländische Finanzwelt und vor allem der Geldmarkt von
Antwerpen wurde dadurch schwer in Mitleidenschaft gezogen. Wieder blieben die Soldzahlungen für das Heer
längere Zeit aus. Um sich dafür schadlos zu halten,
plünderten die spanischen Truppen die Städte Antwerpen, Mastrich, Gent und andere. Der Schaden
wurde für Antwerpen allein auf 168 Millionen Mark und
8000 Menschenleben geschätzt. Jetzt wird der Aufstand der Niederlande gegen die spanische Herrschaft
allgemein (1581). Der katholisch gebliebene Süden
schloß sich dem bereits abgefallenen protestantischen
Norden an. Aber diese Vereinigung war doch nicht von
Dauer. In den flandrischen Städten hatte zu Anfang
des 14. Jahrhunderts ein blutiger Bürgerkrieg gewütet
zwischen den Geschlechtern und Zünften. Die Geschlechter
hatten sich damals an Frankreich angelehnt und waren
katholisch geblieben. Die ketzerischen Zünfte aber
fanden ihre Unterstützung bei den Engländern. Die
Geschlechter siegten schließlich mit französischer Hilfe.
Aus dieser Zeit ist eine tiefgehende Antipathie gegen
Ketzer und gegen England in der südlichen Hälfte der
Niederlande zurückgeblieben. Dieser Bund mit der englandfreundlichen ketzerischen Nordhälfte gegen die spanische Macht war umsoweniger von Dauer, je leichter
die überlegenen spanischen Heere in die südlichen Provinzen eindringen konnten und je mehr nur der Norden
durch Oeffnung seiner Schleusen in der Lage war,
dem Vordringen der spanischen Waffen Halt zu gebieten.
Durch all diese Ereignisse verbitterte sich die Stimmung
Philipps II. gegen die Niederlande noch mehr. Was in
spanischen und portugiesischen Häfen an holländischen
Schiffen und Kaufleuten ergriffen werden konnte, wurde
weggenommen, die Menschen auf die Folter geworfen und
als Ketzer hingerichtet. Auf seinen Befehl sperrten sich
alle spanischen, portugiesischen und flandrischen Häfen
gegen den holländischen Handel. Nicht minder groß war
Philipps Haß gegen England, das ebenfalls von der
römischen Kirche abgefallen war, das durch seine
Raubzüge die spanische Handelsflotte wiederholt
schwer geschädigt hatte und im Jahre 1587 die katholische Königin Marie Stuart auf dem Schaffot enden
ließ. Dieses England sollte mit Holland vernichtet werden.
Das englische Reich war bereits vom Papst dem König
von Spanien als Lehn, die englische Bevölkerung ihm als
Sklaven übertragen worden. So rüstete denn Philipp II.
seine unüberwindliche Flotte, die große Armada,
die den Stürmen des Meeres und der vereinten Tapferkeit
der Holländer und Engländer erlag. Bau und Ausrüstung
der Armada hatten 350 Millionen Mark, ihr täglicher Unterhalt 175'000 Mark gekostet. Der Krieg mit den aufständigen Niederlanden hatte 1170 Millionen Mark und
300'000 Soldaten verschlungen. Die Hilfsquellen der
spanischen Regierung waren wieder einmal erschöpft. So
kam es 1609 zum Abschluß eines 12jährigen Waffenstillstandes mit den vereinigten nördlichen Niederlanden, deren Hauptteil die Provinz Holland ist und die
deshalb von jetzt ab auch kurzweg als Holland bezeichnet wurden.
§ 109. In eben dieser Zeit hatte der holländische Handel einen tüchtigen Aufschwung genommen. Was die spanische Kriegsführung und die
spanischen Staatsbankerotte an der Stellung der spanisch
gebliebenen Stadt Antwerpen als Weltbörse vernichtet
haben, ist der holländischen Hauptstadt Amsterdam
zugewachsen. Hier sammelten sich die reichen unternehmenden Leute aus den südlichen Provinzen. Die inzwischen erfolgte Ausbreitung der Reformation in
den Ostseeländern erleichterte dem reformierten Holland
den Handelsverkehr dahin; er ist dauernd die eigentliche
Basis des holländischen Geschäftsverkehrs geblieben. Das
Vorrücken der türkischen Herrschaft im Südosten
Europas hatte die christlichen Staaten im Mittelmeer
gezwungen, ihren Getreideeinfuhrbedarf im nördlichen Europa zu decken. 1591 waren 400 holländische Schiffe mit Getreide nach Italien unterwegs,
welche von hier aus wieder die Produkte des Levantehandels nach dem Norden zurückbrachten. Spanien
und Portugal wurden in ihren Kolonien von den
holländischen Seeleuten erfolgreich niedergerungen.
1602 kam es zur Gründung der holländischen ostindischen Kompagnie. 1619 war Batavia auf Java
von den Holländern besetzt worden. Die Eroberung
geeigneter Stützpunkte für die ostindische Reise an
der afrikanischen Küste datierte seit 1595. 1621 wurde
die niederländische westindische Kompagnie ins
Leben gerufen, welche in Amerika gegen Spanien und
Portugal ebenso vorgehen sollte, wie die ostindische in
Indien. Schwierige allgemeine Geschäftsverhältnisse hatten
bei diesem Entschluß mitgewirkt. Durch das Vordringen
der Schweden unter Gustav Adolf gegen Rußland und
Polen war der Lebensnerv der holländischen Handelstätigkeit, der Getreide – Verkehr mit den Ostseeländern, berührt worden, was umsomehr empfunden
wurde, als wiederholte Bankerotte der großen kriegführenden
Staaten allgemeine Münzverschlechterungen herbeigeführt hatten. Der Roggenpreis war im Ostseehandel
von 1606—23 um das Zehnfache gestiegen. Im Jahre
1627 verbot Wallenstein jede Getreideausfuhr aus
der Ostsee nach Holland. Und wenn dann auch das
Vordringen der Schweden in Deutschland die Herrschaft der
Habsburger an der Ostsee beseitigte und das gegen Holland
gerichtete Getreideausfuhrverbot wieder aufhob, so war
doch Gustav Adolf gezwungen, zur Bestreitung seiner
Kriegskosten einen Getreideausfuhr–Zoll in den Ostseehäfen zu erheben, welcher bald 50 Proz. des Verkaufswerts erreichte. 1630 stieg in Amsterdam der
Roggenpreis auf 395 M., der Weizenpreis auf 460 M.
per 1000 Kilo! Solch teure Ware konnte in dem damaligen europäischen internationalen Getreidehandel
nur ganz ausnahmsweise Absatz finden. Die Holländer
mußten deshalb für diesen Getreidebezug aus dem Osten
einen anderen Weg suchen, als ihn die Ostsee mit ihren
ganz ungemein hohen Zöllen und ihrer großen Bezugs
unsicherheit bieten konnte. Und sie fanden diesen
anderen Weg in eben diesem Jahre 1630 um Norwegen
und das Nordkap herum nach Archangel, das bald
ein so bedeutender russischer Getreideausfuhrplatz
wurde, daß im Jahre 1700 etwa 200 holländische
Kaufleute daselbst ansässig waren. Inzwischen
hatte im westfälischen Frieden (1648) die niederländische
Republik ihre Unabhängigkeit von Seiten Spaniens,
wie von Seiten des deutschen Reiches erlangt. Holland
war der Fesseln des spanischen Absolutismus ledig und frei geworden.
§ 110. Wie gestalteten sich inzwischen die
Verhältnisse in Spanien und in den noch dazu gehörigen Ländern? Die amerikanischen Edelmetallschätze
und die Reichtümer Indiens sind vor allem durch die
Kriege verzehrt worden, welche die spanisch-habsburgische
Weltmacht fast dauernd mit halb Europa geführt hat.
Neben diesen Ausgaben traten die Aufwendungen für die
Hofhaltung zurück, wenn auch berichtet wird, daß z. B.
Philipps II. Hochzeitsfeierlichkeiten nahezu 6 Millionen
Mark verschlungen und die den Günstlingen gewährten
Gnadengeschenke große Beträge erreicht hätten. Sehr bedeutend waren auch die Edelmetallanhäufungen in
den Kirchen, in den Klöstern und in den Silberkammern des reichen Adels. 1679 soll der
Herzog von Albuquerque 144 Dutzend Teller von Gold
und Silber, 500 große, 700 kleine Platten in einem silbernen
Schranke besessen haben, zu dem 40 silberne Tritte führten.
Auch in Spanien gab es unter der Herrschaft des Absolutismus keine Bankorganisation, in welcher man sein überschüssiges Geld deponierte. Das bare Geld wurde in
Kisten oder auch in primitiveren Gelassen wohl verwahrt,
bis es gebraucht wurde. Eine wirkliche Silber- und namentlich Gold-Geldzirkulation gab es außer in den königlichen
Kassen und in der Hand der reichen Grundbesitzer
nur noch im Verkehr mit den privilegierten Großhändlern und Fabrikanten, welche gewohnt waren, in
ihren unter staatlicher Kontrolle stehenden Geschäften mit
den Kolonien bis 500 Proz. Gewinn pro Jahr zu machen.
Die Masse des Volkes waren arm geblieben; für seine
täglichen Bedürfnisse genügte das Kupfergeld. Dem
guten alten Kupfergeld war etwas Silber beigemischt.
Deshalb haben die „bösen Holländer“ diese Bronzemünze
Vellon genannt, (welches Wort auch Schaffließ, Schaffell bedeutet) aus dem Lande gezogen und dafür minderwertige Münzen (Molinillos genannt) in Umlauf gesetzt,
welche ungern genommen wurden. Trotzdem schon
Philipp II. die königlichen Münzstätten mit Wassermotoren
hatte ausrüsten lassen, war der Geldumlauf ein ungenügender und das Volk namentlich verlangte immer
nach mehr und neuen Bronzemünzen.
§ 111. Ungeachtet dieses chronischen Geldmangels in Spanien bei stärkstem Zufluß der Edelmetalle sind die Preise fast aller Waren und auch
die Löhne und Gehälter gestiegen. Von 1503 bis 1600
erhöhten sich die Roggen- und Weizenpreise um das
5 1⁄2fache, die Löhne von 1586 bis 98 um das Doppelte,
ebenso die Gehälter des königlichen Rats von 1560—1583.
Für all diese Preisveränderungen sind in erster Linie die
bedenklichen volkswirtschaftlichen Maßregeln der Regierung
verantwortlich. Die Verkehrsstraßen im Lande waren
derartig vernachlässigt, daß auf 20 Meilen Entfernung die
Getreidepreise sich wie 1 : 3 verhielten. Der Ausgleich zwischen fetten und mageren Jahren war so schlecht
organisiert, daß von Jahr zu Jahr Preisschwankungen um das 10fache vorgekommen sind. Bei der ungeheueren Begünstigung der Weidewirtschaft und der
Majorate mußte der Getreidebau umsomehr zurück
gehen, je mehr die in den Kolonien zu gewinnende
reiche Beute das kräftige Landvolk zur Auswanderung lockte. In Andalusien und Granada waren die
Moriscos Träger einer blühenden landwirtschaftlichen Kultur, die auch Ueberschüsse an Getreide lieferte. Aber diese 800'000 Moriscos wurden 1609 aus
dem Lande vertrieben und ihr Besitz zu Gunsten der
Staatskasse konfisziert, weil das spanische Volk mit
Neid auf diese wohlhabenden Fremden blickte, weil
die Staatskasse, wie fast immer, einen solch außerordentlichen Zuschuß brauchen konnte und weil man
bei den fortwährenden Kriegen mit Frankreich und
England befürchtete, daß im Falle einer feindlichen
Invasion diese Moriscos eine Stütze gegen die
Spanier abgeben könnten. Nach dieser Vertreibung der
letzten Mauren hat sich auch in Andalusien und Granada
rasch der Getreideüberschuß in einen Getreidemangel verwandelt. Auf dem Lande herrschten die
Latifundienbesitzer, welche ihre Besitzung „Staaten“
zu nennen pflegten. 105 weltlichen und geistlichen
Großgrundbesitzern gehörte der größte Teil des
ganzen Landes. Manche Latifundienbesitzer zählten auf
ihren Besitzungen 30'000 Familien als Untertanen.
Zu Anfang des XVII. Jahrhunderts gehörte ganz Andalusien 5 Herzögen. Infolge dieser Umwandlung war
in der Umgegend von Sevilla 1680 nur noch der
20. Teil jenes Landes bebaut, welches 1630 unter Kultur
gewesen ist. Das Bistum Salamanca zählte 1600 noch
8384 Bauern mit 11'745 Gespannen, 1617 nur noch 4135
Bauern mit 4822 Gespannen. So weit die Bauern überhaupt noch im Lande blieben, waren sie in die Position
ausgepowerter Zeitpächter herabgesunken, die ihren
Pachtzins in Naturalien leisteten. Wie hätte es unter
solchen Umständen keinen Mangel an Getreide und keine
Preissteigerung geben sollen? Um diesen chronisch
gewordenen Getreidemangel etwas zu mildern, wurde die
Getreideeinfuhr 1640 von jeder Zollzahlung
befreit, trotzdem gerade jetzt die finanzielle Not des
Staates die bedenklichsten Maßregeln veranlaßte.
Eine Steigerung der Getreidepreise um das
5 1⁄2fache in 100 Jahren mußte eine entsprechende
Erhöhung der Unterhaltskosten für die Arbeiter
und damit eine Erhöhung der Arbeitslöhne hervorrufen. Aber auch in diese Wirkungsreihen haben bedenkliche volkswirtschaftliche Maßregeln wieder störend und
verschärfend eingegriffen. Der ungeheuere Reichtum der Kirchen und Klöster, welche über das ganze
Land verbreitet waren, hat bei der herrschenden Meinung
über den Wert des Almosens die Ausbreitung des
Bettler- und Vagabundenwesens ausserordentlich
begünstigt. Die spanische volkswirtschaftliche Literatur
zu Anfang des 16. Jahrhunderts beschäftigt sich namentlich
mit diesem Problem. In den Kirchen wimmelte es von
Bettlern. Um das Mitleid rege zu machen, verstümmelten
sie die eigenen Söhne, mieteten und stahlen sie kleine
Kinder, um sich mit ihnen auf Straßen, Plätzen und namentlich vor der Kirche aufzustellen. Die Gesetzgebung mußte
hiergegen einschreiten. Um Mitte des 16. Jahrhunderts
wurde der Kinderbettel verboten. Betteln ohne
Licenz wurde bestraft, und nur die Heimatgemeinde war
berechtigt, diese Bettellicenz auszustellen. Bettler ohne
Konzession wurden zur Arbeit angehalten und die
Arbeitszeit gesetzlich auf die Dauer des Tageslichtes
ausgedehnt. Trotzdem fehlte es, namentlich auf dem
Lande, an den nötigen Arbeitskräften. Zur Erntezeit kamen aus dem benachbarten Frankreich landwirtschaftliche Arbeiter, welche dann mit dem erübrigten Gelde wieder in ihre Heimat zurückwanderten. Auch
in Spanien gab es im XVI. Jahrhundert eine Flucht der
Bevölkerung nach der Stadt. Hier war man vor
allem bemüht, entweder im Dienste der Kirche oder
im Dienste des Staates unterzukommen. Und Kirche
und Staat zeigten sich so aufnahmefähig, daß von je 3—4
erwachsenen Männern immer einer hier sein Brot
gefunden hat. Speziell die Zahl der Kleriker, Nonnen
und Mönche mitgerechnet, verhielt sich im XVI. Jahrhundert zur Gesamtzahl der spanischen Bevölkerung wie 1 : 10. Für das Königreich Preußen stellt
sich heute dies Verhältnis wie 1 : 1000. Was nach Abzug der wenigen, sehr reichen Familien, der konzessionierten Bettler, der Diener in Kirche und Staat und der fortwährend sich mindernden landwirtschaftlichen Bevölkerung
von der Kopfzahl der spanischen Bevölkerung noch übrig
blieb, hätte sich nach einer wesentlichen Beschränkung der
Auswanderung unter Kontrolle der Inquisition in den
Städten bei dem ungeheueren Kolonialbesitz wohl leicht
mit Handel und Gewerbe ernähren können, wenn die
ganz ungeheuere Staatssteuer nicht jede private
Unternehmertätigkeit allmählich vernichtet hätte.
§ 112. Die Grundlage der spanischen Steuerverfassung war eine aus römischen Zeiten stammende
Handänderungsgebühr für Mobilien wie Immobilien,
welche den maurischen Namen „Alkabala“ trug. Sie
wurde ursprünglich mit 5 und 10 Proz. vom Wert erhoben.
Um die Erhebung zu vereinfachen, haben einzelne Städte
die Zahlung einer Pauschalsumme mit dem Staate vereinbart. Adel und Kirche waren von der Zahlung der
Alkabala befreit. Damit aber der Adel auf Grund dieses
Privilegs nicht etwa der Handels- und Gewerbetätigkeit
sich bemächtigte, wurde ihm die Ausübung dieser Berufe
bei Verlust des Adels und damit bei Verlust des Privilegs
der Steuerfreiheit, verboten. Neben der Alkabala gab es
noch staatliche Monopole, wie das Salzmonopol,
sowie Einfuhr- und Ausfuhrzölle, deren Erhebung durch
die staatliche Beschränkung des auswärtigen Handels auf
gewissen Hafenplätzen erleichtert wurde. Dazu gehören
noch jene Einkünfte, welche sich die Krone aus
den Kolonien vorbehalten hatte. Indeß wußte der
spanische Absolutismus auch das Privilegium der
Steuerfreiheit illusorisch zu machen. Abgesehen von
der teilweisen Ueberwälzung der Alkabala als indirekte
Steuer auch auf diese Kreise, verfügte die spanische Krone
auf Grund ihrer intimeren Beziehungen zu den Päpsten des
XVI. und XVII. Jahrhunderts über die Kreuzzugssteuer,
welche in Spanien als Vermögenssteuer vom Kirchengut,
als Einkommensteuer von den Prälaten und als zwangsweise und allgemein von den Laien erhobene Ablaßgelder beigetrieben wurde. Auch auf Grund der
Steuerverfassung mußte deshalb die spanische Krone
katholisch sein. Dazu kamen all jene außerordentlichen Einnahmen, an denen die spanische Steuerpolitik
so reich war, wie die irgend eines islamischen Fürsten.
Wir erinnern an die Expropriation der Juden (1492)
und der Mauren (1609), an die Vermögenskonfiskationen durch die Inquisition, falls irgend eine politische
oder konfessionelle Verdächtigung gegen Jemanden vorlag. Wo es bei sehr reichen Leuten daran noch fehlte,
half gelegentlich das Mittel der staatlichen Zwangsanleihe das gewünschte Ziel zu erreichen. Durch Karl V.
sind in Europa die Staatsschulden-Aufnahmen bei
Kapitalisten Brauch geworden. Dieser Herrscher hinterließ seinem Nachfolger in Spanien 117 Millionen Mark
Schulden. Bei dem Tode Philipp II. war dieser Schuldbetrag schon auf 585 Millionen Mark gestiegen, trotz seines
dreimaligen schonungslosen Staatsbankerotts.
Karl V. und Philipp II. verkauften auch eigenmächtig
die Gemeindeländereien mit den freien Bauerngemeinden als Leibeigene an den Meistbietenden.
Schon 1506 war mit dem Verkauf der Staatsstellen
und der Adelsprivilegien begonnen worden. 1613
wurden auch die Richterstellen käuflich. 1560 blieb
Philipp II. seinen Beamten die Gehälter auf zwei
Jahre schuldig. Das Gleiche geschah nicht minder
häufig den Söldnerheeren. Gelegentlich wurden die
Geldbeträge, welche aus den Kolonien an die spanischen Kaufleute und Fabrikanten gezahlt wurden,
bei ihrer Ankunft im spanischen Hafen vom König weggenommen. Philipp II. hat sogar das Vermögen
milder Stiftungen kurzer Hand in die Staatskasse
gleiten lassen. Dabei wurden in den 14 Jahren vor dem
zweiten Staatsbankerott Philipps II. die Steuersätze der
Alkabala um das vierfache erhöht. Wer im Jahre
1594 1000 Dukaten in einem geschäftlichen Unternehmen
in Spanien angelegt hatte, mußte davon 300 Dukaten pro Jahr Steuer zahlen.
§ 113. Wie die Könige hausten, so hausten
natürlich auch die Beamten. Alles war in Spanien
bestechlich und käuflich. Die Fugger beschenkten
die Beichtväter des Königs Philipp II. mit 4000 Dukaten,
um deren Fürsprache für Bezahlung ihrer Ausstände beim
Könige zu erhalten. Die berühmtesten Heerführer
haben sich in der ungerechtesten Weise schwer bereichert. Die Richter pflegten bei ihrer Urteilsfindung
durch Geldstrafen sich bezahlt zu machen. Die
Verwaltungsbeamten verkauften die Gemeindewaldungen
wie ein Stück ihres Privateigentums. Die Zollbeamten,
Steuerbeamten und Steuerpächter erhoben mehrmals
die nur einmal fällige Steuersumme und berechneten
dabei so ungeheuere Erhebungskosten, daß der Krone
häufig nur der zehnte Teil des Gesamtsteuerertrages
übrig blieb. In einem Falle soll sogar die Erhebung von
3 1⁄2 Millionen Dukaten 6 1⁄2 Millionen Dukaten Unkosten
bereitet haben. Und wie schonungslos wurden die
Steuerrückstände eingetrieben! Als bei Zwangsversteigerungen bäuerlicher Anwesen sich keine Kauflustigen
fanden, haben die Steuerbeamten die Bauernhäuser für ein
paar Pfennige auf Abbruch verkauft. Nur so wird es
begreiflich, daß es ratsamer war, sein Schiff auf einem
Felsen auflaufen zu lassen, als in einem spanischen Hafen
Zuflucht zu suchen. Die Cortes haben schon 1579 geklagt:
„Die Steuerlasten haben unsere Industrie ruiniert,
den Arbeitern ihre Beschäftigung geraubt, Frauen
und Mädchen haben sie in Dirnen gewandelt,
Männern ihren Besitz genommen, die dann Weib und
Kind verlassen haben, und die Zahl der Bettler hat zugenommen, wie nie zuvor.“ Aber die spanischen Könige hörten nicht auf solche Klagen.
§ 114. Die systematische Vernichtung des
heimischen Getreidebaues und des bäuerlichen
Wohlstandes hatte einen Mangel an Brotgetreide
bewirkt. Dadurch waren die Getreidepreise gestiegen.
Auch die Arbeitslöhne mußten dann erhöht werden,
weil die Kosten der Lebenshaltung entsprechend teurer
geworden waren. Dazu kam noch die ungeheuere Belastung der Produktion und des Verkehrs durch die
Steuern und durch die Staatsbeamten. Die Kosten
der gewerblichen Produktion haben sich so nach und
nach in Spanien 3- und 4fach höher gestellt, als
beispielsweise in Frankreich, Holland und in Norditalien.
Im Jahre 1549 hatte die spanische Tuchfabrikation schon
eine solche Blüte erreicht, daß einzelne Unternehmer
200 bis 300 Heimarbeiter beschäftigten. In dem Maße, als
sich unter der Einwirkung der vorgenannten Einflüsse die
Erzeugungskosten in Spanien steigerten, erhöhten
sich natürlich auch die Verkaufspreise für die
gewerblichen Produkte. Und damit wurden die
französischen, englischen und holländischen
Schmuggler nach den spanischen Kolonien geradezu
herangezüchtet, bis eines Tages die spanischen Tuche
in den Kolonien unverkäuflich waren. Aber auch in
Spanien selbst klagte man über den viel zu hohen Preis
der gewerblichen Produkte. Anstatt nun dem Uebel auf
den Grund zu gehen und die tiefer liegenden Ursachen
desselben zu beseitigen, trieb jetzt auch Spanien wieder
einmal eine kurzsichtige Augenblickspolitik. Um
die Preise der zu teueren gewerblichen Produkte zu
ermässigen, wurde die Ausfuhr derselben verboten
und ihre Einfuhr vom Auslande gestattet. Damit
aber das Geld nicht noch mehr nach dem Auslande
abflösse, sollte die ausländische gewerbliche Einfuhr mit
spanischen Rohprodukten bezahlt werden. Die Ausfuhr von Rohmaterial wurde also entsprechend erleichtert. Die spanische Wollausfuhr im XVII. Jahrhundert
stieg wieder. Man glaubte sogar noch recht klug gehandelt zu haben, daß man die anscheinend unhaltbar gewordene heimische Industrie ganz fallen ließ, um sich
wenigstens den Absatz fremder gewerblicher Erzeugnisse nach den eigenen Kolonien zu sichern. Der
Import nach Sevilla stieg von 1520—1595 um das
14fache. Dem Zusammenbruch des Getreidebaues
und des bäuerlichen Wohlstandes war nun auch die
Vernichtung der heimischen Industrie gefolgt und
nur der Exporthandel erreichte noch eine kurzlebige Scheinblüte.
§ 115. Indeß deuteten alle Anzeigen darauf hin,
daß die spanisch – habsburgische Macht rasch ihrer
Auflösung entgegengehe. 1596 überfiel eine englische Flotte den Haupthafen Kadix, plünderte ihn
und kehrte mit reicher Beute nach England zurück. 1609
mußte Philipp III. wohl oder übel die Unabhängigkeit der abgefallenen nördlichen Provinz der
Niederlande in einem zwölfjährigen Waffenstillstand vorläufig anerkennen. Die französischen, englischen
und holländischen Kaperschiffe und Kreuzerflotten
brandschatzten den spanischen Handel und die
spanischen Kolonien seit Ende des XVI. Jahrhunderts
dauernd, mit wachsendem Erfolge und ohne Rücksicht
auf in Europa abgeschlossene Friedensverträge. Aber auch
in den übrigen Teilen der spanischen Monarchie gährte es
in recht bedenklicher Weise. Im Königreich Neapel
und Sizilien war die geforderte Staatssteuer von
10 Millionen Mark im Jahre 1558 auf fast 30 Millionen
Mark im Jahre 1620 gestiegen. Dazu kamen die furchtbaren Erpressungen der spanischen Beamten. Der
ausgebrochene Volksaufstand konnte nur mit Mühe
und kluger Nachgiebigkeit unterdrückt werden. In dem
gewerbereichen Katalonien war noch bis ins XVII. Jahrhundert aus früherer Zeit eine freiere Verfassung als
in Kastilien erhalten geblieben. Philipp IV. (1621—65)
machte den Versuch, auch hier den strengen Absolutismus,
namentlich auf dem Gebiete der Steuerverfassung, durchzuführen, worauf Katalonien mit einem Aufstand antwortete, der 12 Jahre lang dauerte und an welchem die
französische Regierung mit beteiligt war. Schließlich
wirkte die Drohung der Aufständigen, sich dem benachbarten Frankreich anzuschließen. Die spanische Krone gab
nach und die Katalonier behielten ihre alte Freiheit. Zur
gleichen Zeit mußte ein Aufstand in Andalusien unterdrückt werden. Portugal, das von Philipp II. 1580 dem
spanischen Reiche einverleibt war, sah sich in seinen
kolonialen Interessen durch die Verwickelung in die spanischen Kriege so geschädigt, daß es im Jahre 1640 zu
einer portugiesischen Volkserhebung gegen Spanien
kam. Unter Beihilfe von England und Holland gelang
es Portugal, wieder selbständig zu werden. Unter solchen
Umständen und Schwierigkeiten war in den Jahren 1627 bis
1632 die staatliche Münzprägung bei der Kupferwährung angekommen. Für Silber mußte 1651 ein
Agio von 50 Prozent bezahlt werden. Der westfälische
Friede in Deutschland war 1648 zu Stande gekommen,
weil die Machtmittel des spanisch-habsburgischen Weltreichs
verbraucht waren. Das mächtige Frankreich führte seinen
1643 begonnenen Krieg gegen Spanien weiter und ist
1659 im pyrenäischen Frieden, trotz wichtiger Gebietserwerbungen nur deshalb zum Ausgleich bereit, weil die
Entscheidung über die spanische Erbfolgefrage
bereits in sichtbare Nähe gerückt war. 1673 konnte die
spanische Krone eine neue Anleihe nur gegen das Versprechen von 40 Proz. Zinsen aufnehmen. Die Bevölkerung Spaniens war von 1550—1700 fast um die
Hälfte gesunken. Als im Jahre 1700 der letzte Habsburger auf dem spanischen Throne, Karl II. gestorben war,
konnte der spanischen Staatskasse nicht einmal das
zur Deckung der Beerdigungskosten nötige Geld entnommen werden.
§ 116. All jene persönlichen Momente, welche im
spanischen Erbfolgekriege eine mehr oder minder
große Rolle gespielt haben, sind für die Entwickelung
der spanischen Volkswirtschaft ohne Bedeutung. Es
genügt aus den Friedensschlüssen von Utrecht (1713)
und Rastatt (1714) festzustellen, daß einem Prinzen aus
dem französischen Königshause der Bourbonen als
Philipp V. die spanische Königskrone mit den spanischen
Kolonien blieb, daß England von Spanien Gibraltar und
die Insel Minorca nahm, Savoyen von Spanien die Insel
Sizilien erhielt und die noch spanischen Niederlande
mit Neapel, Sardinien und Mailand an das habsburgische Herrscherhaus in Oesterreich gefallen sind.
Spanien, das mit 1648 aufgehört hatte, für die Selbstständigkeit der übrigen europäischen Staaten eine bedrohliche Macht zu sein, war von jetzt ab dem Einfluß der
französischen Könige unterstellt. In Nachahmung
französischer Einrichtungen wurde namentlich die Steuererhebung vereinfacht und das Tabaksmonopol eingeführt. Den von den Habsburger Vorgängern aufgenommenen Staatsschulden wurde die Anerkennung versagt.
Auf solche Weise verbesserte sich für die nächsten
Jahre die finanzielle Lage. Weil aber in Madrid auch
die luxuriöse Hofhaltung der französischen Könige
nachgeahmt wurde, sollen jetzt diese Kosten gegenüber dem
Verbrauchsbedarf des letzten Habsburgers um mehr als
das dreifache gestiegen sein. Neue wachsende
Schuldenaufnahmen ließen deshalb nicht lange auf sich
warten. 1553 versuchte man durch ein Konkordat die
Geldbezüge der Kurie aus Spanien zu beschränken, und
1767 begann die Säkularisation der Kirchengüter,
welche bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Immerhin
wurde dadurch die Zahl der selbständigen bäuerlichen Stellen vermehrt, wie die Bourbonen überhaupt
durch Erleichterung des Getreideverkehrs im Lande
und durch Errichtung von Getreidemagazinen in
vorgeblich 5000 Städten und Plätzen die bis dahin so ungünstige Getreidepreisbewegung zu sanieren bemüht waren.
Das von den konkurrierenden Ländern längst mit
Gewalt durchbrochene Handelsmonopol Spaniens
mit seinen Kolonien erhielt jetzt auch formell von
seiten des Staates wesentliche Aenderungen. 1702 wurde
der französischen Guinea-Kompagnie das Recht der
Einfuhr von Negersklaven nach Amerika (sogenannter Asiento-Vertrag) übertragen, das durch Vertrag von
1713 dann die Engländer erhalten haben. Weil jedoch
binnen wenigen Jahren jetzt England den Handel mit den
spanischen Kolonien zum größten Teil an sich zu reißen
wußte, wurde 1750 dieser Asiento-Vertrag mit England wieder aufgehoben und so wenigstens die Bevorzugung Englands Frankreich und Holland gegenüber beseitigt. Die finanzielle Ohnmacht des Mutterlandes, der
wachsende Handel anderer Länder mit den Kolonien und
die dauernden kriegerischen Angriffe, namentlich von englischer Seite, mußten übrigens bald zu einer prinzipiellen
Aenderung in dem Verhältnis der Kolonien zum Mutterlande führen. Schon der Minister Aranta legte 1783
Karl III. den Plan vor, die Kolonien durch Umwandelung in drei Königreiche zu verselbständigen, und
diese Königskronen spanischen Prinzen zu übertragen.
Der bereits drohende Sturmwind der großen französischen
Revolution ließ indeß solche Neugestaltung nicht zu.
Während der napoleonischen Kriege war die Abfallbewegung in den Kolonien bereits im vollen Gange.
Bald gehörte Spanien nur noch ein kleiner Rest seiner
früheren Kolonialreiche, der inzwischen von den Vereinigten Staaten von Nordamerika annektiert worden ist.
Heute ist Spanien wieder dort angelangt, wo es im
Jahre 1492 stand. Es ist hinsichtlich seines Unterhaltes auf seine eigene produktive Arbeit im
eigenen Lande angewiesen. Die inzwischen verflossene Entwicklung hat die Lösung dieses Problems außerordentlich erschwert. Die Verfassung
vom Jahre 1812 berief zur Mitregierung ein Volk,
das heute noch zu 65 bis 90% weder lesen noch
schreiben kann. Die unter solchen Umständen natürliche
absolutistische Reaktion hat Spanien in Parteien
zerrissen, zu lange dauernden Bürgerkriegen geführt
und die finanzielle Misère bis zu dem Grade anwachsen
lassen, daß die Staatsbankerotte in den Jahren 1820,
1834, 1851, 1867, 1873, 1877, 1882, 1898 einander
ablösten. Das spanische Volk hat durch 3 Jahrhunderte
die furchtbare Last des kapitalistischen Absolutismus getragen, ohne jenen Grad des Fortschritts
seiner kulturellen und zivilisatorischen Verhältnisse zu erreichen, der zur gedeihlichen Fortentwickelung unter einer konstitutionellen Verfassung unentbehrlich ist.
§ 117. Die Entwickelung der wirtschaftlichen
wie der politischen Verhältnisse in dem insularen England haben durch das Domesday-Book Wilhelms des
Eroberers von 1086 eine ganz eigenartige Richtung
erhalten. Das erste Grundbuch des christlichen Abendlandes
hielt die Rechte des Königs, seiner Vasallen, deren
Afterbelehnten, wie der wenigen Vollfreien an
Grund und Boden in schriftlicher Aufzeichnung fest.
Das war zweifelsohne in erster Linie im Interesse der
königlichen Gewalt geschehen. Eine schrittweise Enteignung der Kronrechte durch gewohnheitsrechtliche Verschiebungen, wie sie die deutsche Kaiserkrone namentlich vom IX. bis zum Ausgang des XIII. Jahrhunderts erfahren hat, eine allmähliche Aufteilung der
Reichseinheit in viele kleinere und größere Herrschaftsgebiete, wie das sonst überall in der Entwickelungsepoche des Lehensstaates zu beobachten ist, wurde
durch dieses Domesday-Book verhütet. Die Nachfolger Wilhelms des Eroberers auf dem englischen Königs
throne blieben reiche und mächtige Herren. Aber
diesen Lichtseiten stehen ganz bestimmte Schattenseiten
gegenüber. Die Raubgier der Großen, welche in jenem
lehensstaatlichen Zeitalter sich sattsam geltend machte, war
durch dieses Grundbuch auf dem beliebtesten Gebiete
der nachbarlichen Fehde an den Willen des Königs
gebunden. Denn hier in England war nicht die Gewalt
schlechthin und die dadurch bedingten tatsächlichen Besitzverhältnisse, sondern das Domesday-Book und die
königlichen Urkunden das Entscheidende über
die Rechtsverhältnisse an Grund und Boden. Die
einmal vorhandene gewalttätige Erwerbssucht der Großbarone mußte deshalb an anderer Stelle ihren Ausgang
suchen und sie fand ihn im Kampf um den Königsthron selbst, wie in den Eroberungskriegen in Frankreich.
Wer von den Großbaronen auf Seiten eines siegreichen
neuen Thronbewerbers stand, durfte sicher sein, aus den
Güterkonfiskationen der unterlegenen Partei durch seinen
König neu belehnt und so entsprechend reich und mächtig
zu werden. Kein Königsthron im christlichen
Europa ist deshalb so oft vom offenen Aufruhr
innerhalb der Königsfamilien umtobt und so häufig mit Blut der Königsfamilie befleckt worden, wie
der englische Thron. Schon Wilhelm der Eroberer
mußte gegen seinen eigenen Erstgeborenen das Schwert
ziehen. Heinrich I., der jüngste Sohn des Eroberers,
kämpfte gegen seinen Bruder. Von 1135—1144 dauern
dann fast ununterbrochene Kämpfe neuer Bewerber um die
Königskrone. Gegen Heinrich II. (1154—89) wurden
seine Frau und seine Söhne rebellisch. Richard I.,
Löwenherz genannt, wurde während seiner Abwesenheit
im gelobten Lande von seinem Bruder Johann ohne
Land (1199—1216) verdrängt, der wieder seinen Neffen,
den eigentlichen Thronerben, durch Mord beseitigen ließ.
Und so geht es als Regel in der englischen Geschichte
fort, bis mit Wilhelm III., dem Oranier, (1689—1702)
endlich Recht und Friede auf dem englischen Königsthrone
und in der englischen Königsfamilie einkehren.
So war durch das Domesday Book für 600 Jahre die
Krone Englands der Preis für den gewalttätigsten,
kühnsten und rücksichtslosesten Thronbewerber
geworden. Die englische Königsgeschichte zeigt bis zu
Wilhelm dem Oranier unter allen Königreichen des christlichen Abendlandes die weitaus größte Zahl schonungsloser Despoten. Das veranlaßte wieder die Großen
des Reiches, ihrerseits eine Verteidigungsstellung
den königlichen Tyrannen gegenüber zu gewinnen.
Solche Erfolge konnten namentlich dann errungen werden,
wenn die Macht des neuen Throninhabers noch wenig
im Lande befestigt war, oder wenn finanzielle oder
politische Schwierigkeiten den König zu einem Ausgleich
mit den Volksrepräsentanten nötigten. So kamen bald
immer neue schriftliche Vereinbarungen über die
Rechte des Königs und die Rechte der Volksrepräsentanten, zwischen den Magnaten und dem Kronträger
zustande, aus denen nach und nach die berühmte
englische Verfassung herausgewachsen ist. Das
Domesday-Book war der eigentliche Ausgangspunkt derselben. Als Vorlage diente zunächst das vorgeblich zur Zeit der Angelsachsen geltende Recht.
§ 118. Die Hauptetappen dieses stufenweisen
Aufbaues der englischen Verfassung sind folgende:
1. Heinrich I. (1100—1135) vereinigte wieder die
Normandie mit England und gab als Dank für die
Unterstützung, welche er von der angelsächsischen Bevölkerung erfahren hatte, eine Charta libertatum, in welcher
er versprach, sich tyrannischer Ausschreitungen zu enthalten.
2. Heinrich II. (1154—1189), welcher durch Erbschaft und Heirat England und mehr als die Hälfte
von Frankreich beherrschte, kam mit seinem Kanzler, dem
Erzbischof Thomas Becket von Kanterbury in
Streit über die Abgrenzung der Rechte zwischen Staats- und Kirchengewalt, woraus ein Streit zwischen dem König
und dem Papst Alexander III. geworden ist. Die Rechte
der Geistlichkeit in England wurden beschränkt, die weltlichen Großen, auf welche der König in diesem Streite sich
stützte, erhielten einen gewissen Anteil an seinem autokratischen Regiment, die Charta libertatum Heinrichs I. wurde bestätigt.
3. Johann ohne Land (1199—1216) kam in Streit
mit dem König Philipp II. von Frankreich und dem
Papste Innocenz III. Er verlor an die französische
Krone fast alle seine Besitzungen in Frankreich bis auf
Guyenne. Vom Papste in den Bann getan und als abgesetzt erklärt, rettete er für sich die englische Krone nur
dadurch, daß er dieselbe als päpstliches Lehen annahm (1213). Das Ansehen des Königs wurde durch all’
diese Ereignisse natürlich geschwächt. So benutzten denn
die Großen des Reiches diesen Zeitpunkt, um bewaffnet
nach der Wiese von Runnemede bei Windsor zu
ziehen, um hier in dreitägigen Verhandlungen mit dem
Könige den großen Freiheitsbrief, die magna charta
libertatum (1215) zu erwirken. Ihr Inhalt ist im wesentlichen folgender: In Geldsachen wurde die Macht des
Königs eingeschränkt durch Fixierung des bei Handänderungen fälligen Lehnsgeldes auf einen mäßigen
Satz, durch Beschränkung des königlichen Steuererhebungsrechtes auf die Fälle der Auslösung des
Königs aus der Gefangenschaft, des Ritterschlages
seines Sohnes und der Verheiratung seiner Tochter.
Alle anderen außerordentlichen Steuern sollten nur
nach Zustimmung der Reichsversammlung der
Prälaten und Barone erhoben werden. Durch ausdrückliche Befreiung der Stände und selbst der Ausländer von ungesetzlichen Abgaben, durch Verzicht
des Königs auf jene Gelder, welche bis dahin dem
obersten königlichen Gerichtshof für günstige
Urteile bezahlt wurden, und durch Befreiung des Geschäftsverkehrs von unnötigen Spesen, infolge Einführung einheitlicher Maße und Gewichte wurde der Verkehr erleichtert. Die persönlichen Rechte der Untertanen des Königs wurden gebessert durch Befreiung
von der königlichen Zustimmung bei Verheiratungen der Kinder der Lehnsmänner, durch das Recht
einer Ablösung der Verpflichtung der Kriegsfolge
für Lehnsleute mittels Zahlung einer bestimmten
Summe (scutagia) und durch die Zusage, daß kein Freier
ohne richterliches Urteil bestraft oder verhaftet
werden soll. Endlich wurde zur Garantie der Einhaltung
dieser Vertragsbestimmungen ein besonderes Widerstandskomité eingesetzt: 25 Barone, darunter der Lordmajor von
London, sollten die Handlungen des Königs überwachen.
Falls der König einen Artikel des Freiheitsbriefes verletzte,
hatten je vier Mitglieder des Komités das Recht, beim Könige
Abhilfe zu beantragen. Und falls diese verweigert wurde,
war die Gesamtheit der Grundbesitzer ermächtigt, den
Besitz und das Vermögen des Königs zu pfänden,
ausgenommen die Person des Königs, der Königin und ihrer Kinder.
4. König Heinrich III. (1216—1272) erregte durch
Begünstigung von Ausländern, durch Zulassung einer
umfassenden päpstlichen Besteuerung, wie durch
seine eigene sinnlose Verschwendung eine steigende
Unzufriedenheit der Magnaten, welche den König besiegten,
gefangen nahmen und durch ein von den Magnaten
berufenes Parlament für abgesetzt erklärten. Die
Tatkraft und Energie seines Sohnes Eduard brachte
dem Vater zwar die Krone wieder zurück, er bestätigte
aber jetzt die magna charta und fügte eine charta de
foresta hinzu, welche die königlichen Forstrechte beschränkte. Besonders bemerkenswert war bei all diesen
Vorgängen noch, daß in jenes Parlament, welches über
den König zu Gericht saß, von den Magnaten aus
jeder Grafschaft 2 Ritter und je 2 Bürger aus einer
Reihe von Städten berufen worden waren. Diese beiden
Interessengruppen haben später das Unterhaus gebildet
im Gegensatz zu dem Oberhaus der Magnaten.
5. Die fortwährenden Kriege Eduards I. (1272 bis
1307) gegen Schottland und Wales ließen die Krone in
ernste finanzielle Bedrängnis kommen. Dies benutzten
die Barone, um 1297 durch Eduard I. eine Neubestätigung der Magna charta zu erlangen und die Berufung von Grafschaftsrittern und Städtevertretern in das
Parlament mit Steuerbewilligungsrecht gesetzlich festzulegen.
6. Unter Eduard III. (1327—1377), welcher 1328
die Magna charta bestätigte und das gesetzliche Zugeständnis machte, daß keiner seiner Untertanen zum
Kriegsdienst außer Landes verpflichtet sei, vollzog sich
die formelle Trennung von Ober- und Unterhaus. In das
Jahr 1339 fällt der erste große englische Staatsbankrott. Heinrich IV. (1399—1413) war bereits bei
seinen steten Kämpfen gegen den Adel vom Unterhause
zu einer fast modernen parlamentarischen Regierung genötigt.
7. Karl I. (1625—1649) mußte sich Geldverlegenheiten halber 1628 dazu verstehen, dem Parlament die
„Petition of right“ (Bitte um Recht), zu genehmigen,
wodurch jede willkürliche Besteuerung auch in der
Form einer Zwangsanleihe und jede Verhaftung ohne
Grundangabe gesetzlich verboten war.
8. Karl II. (1660—1685) und das ihm ergebene
Ministerium begannen unter dem Einfluß reichlicher
Jahresgelder, welche der französische König
Ludwig XIV. gewährte, den katholischen Glauben
wieder einzuführen, trotz der seit 1533 bereits bestehenden Trennung Englands von Rom. Unter dem Druck
der öffentlichen Meinung wie unter dem Einfluß des
großen englischen Staatsbankrottes von 1672 setzte
das Parlament 1673 die „Test-Akte“ (Gesetz über den
Probeeid) durch, welche jeden Engländer, der ein staatliches Amt bekleiden wollte, zur eidlichen Anerkennung
des kirchlichen Supremates des Königs und zu einer
eidlichen Erklärung gegen die katholische Abendmahlslehre zwang.
9. Der heftige Streit zwischen Krone und Parlament
forderte und erreichte 1679 unter Karl II. (1660—1685)
die „Habeas corpus - Akte, “ welche die Haftausdehnung ohne Urteil verhinderte und die Freilassung
aus der Haft gegen Bürgschaftszahlung einführte.
10. Als alle Versuche einer Verständigung mit der
katholischen Linie der Stuarts fruchtlos schienen, trat
das Parlament mit dem holländischen Statthalter Wilhelm
von Oranien — nachmals Wilhelm III. — welcher mit
des Königs protestantischer Tochter Maria aus erster
Ehe vermählt war, in Unterhandlung wegen Uebernahme
der englischen Königskrone. Wilhelm wurde von
seinem Oheim, dem großen Kurfürsten von Brandenburg, durch brandenburgische Truppen unterstützt.
Die Rechte der Krone, wie die des Parlamentes, bildeten
den Inhalt eines besonderen Vertrages, Bill of rights
(Gesetz der Rechte) von 1689. Dieses Gesetz der Rechte
umfaßt alle Verfassungsbestimmungen, welche bis da
hin Gegenstand von Verhandlungen zwischen Krone und Volksvertretung gewesen waren.
11. Da dieser Wilhelm III. (1689—1702) kinderlos
blieb, wurde durch die „Akte of Settlement“ (Heimfallgesetz) von 1701 das Thronfolgerecht auf das protestantische Haus Hannover übertragen.
12. Bei dem Regierungsantritt Georgs III. (1760)
wurden von Seiten der Krone die erblichen Einkünfte
aus den Erträgnissen der Kron-Domänen, wie auch
die Accise auf Salz, Branntwein etc., welche an Stelle der
lehensrechtlichen Abgaben getreten waren, der Staatskasse übertragen und dagegen vom Parlament eine
bestimmte Geld-Summe, die sogenannte Civilliste, für den König ausgesetzt.
Der parlamentarische Charakter der englischen Staatsverfassung war damit im wesentlichen zum Abschluß gekommen.
§ 119. Welche wirtschaftlichen Veränderungen haben
nun diese Verfassungsentwickelung herbeigeführt?
Der König von England war durch Wilhelm den
Eroberer ein reicher und mächtiger Herr geworden.
Der prinzipiellen Rechtsauffassung nach gehörte der gesamte Grundbesitz des Landes dem König. Eine Reihe
großer Domänen blieben in der Hand des
Herrschers. Der übrige Grund und Boden aber wurde
zu Lehnsrecht vergeben, aber bis zu dem Grade an die
Krone gebunden, daß selbst die Afterbelehnten dem
König persönlich den Eid der Treue schwören
mußten. Der König von England verfügte über das Einkommen aus seinen Domänen, über die lehensrechtlichen Gefälle und Gerichtsgelder, über die Zölle
der Ein- und Ausfuhr, worunter Wein und Wolle von
Alters her hervorragten, über außerordentliche Gelder,
wie zum Feste des Ritterschlages eines seiner Söhne, der
Verheiratung einer seiner Töchter, wie im Falle einer Auslösung des Königs aus feindlicher Gefangenschaft. Hierzu
kamen eine Steuer auf das bewegliche Vermögen,
Hilfsgelder der Städte, und endlich das Schildgeld
der Lehnsmannen (Scutagia), das seit Heinrich II. (1154
bis 1189) den englischen Lehnsleuten gestattete, sich von
der Dienstpflicht im Lehnsheere loszukaufen. Heinrich II.
nannte neben England noch mehr als die Hälfte von
Frankreich sein eigen und war bereits Lehnsherr der
Krone von Schottland und Irland geworden. Söldnerheere hatten sich schon damals im Kriege besser bewährt als das Aufgebot der Lehnsleute. Die Interessen
des Königs und der englischen Ritter, welche nicht außerhalb ihres Heimatlandes kämpfen wollten, trafen so in
diesem Loskauf vom Lehnsdienst durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme zusammen.
Die Getreidepolitik dieser Epoche kannte nur
den Grundsatz der Brodversorgung im eigenen Lande.
Die Getreideausfuhr war prinzipiell verboten und wurde nur
in außerordentlichen Fällen bei Hungersnot nach den Ländern
eines befreundeten Fürsten gestattet. Selbst von Grafschaft zu Grafschaft war der Getreideverkehr gehemmt,
was übrigens bei den außerordentlich schlechten Wegeverhältnissen nur wenig empfunden wurde. Die Bewegung
der Brotpreise war seit 1266 durch eine Brottaxe in der
Weise an den Getreidepreis gebunden, daß den Bäckern
nur ein Zuschlag von 13% zum Getreidepreis gestattet wurde, welche Bestimmung bis 1758 in Kraft geblieben ist. Die Geldverhältnisse wurden 1190 durch
Richard I. (Löwenherz) geordnet, als England begann, in
die europäische Kreuzzugsbewegung einzutreten,
und zwar durch Einführung der karolingischen Münzordnung. Das Pfund Silber gab 20 s. gleich 240 Pf.
Aus Deutschland bezogene Münzmeister haben diese Silber
münzen in deutscher Reinheit geprägt, für welche sich das
Wort Easterling, das ist Ostländer, — Münzen, welche
durch die Hanse vom Osten gekommen sind — gebildet
hat. Sterling-Silber und Pfund Sterling, eine Goldmünze,
welche den Wert von 20 Schillingen hat, sind bekanntlich
heute noch in England gebräuchliche Ausdrücke.
Der steigende Luxus am Hofe und die fortwährenden Kriege mit ihren wachsenden Ausgaben für
die Söldnerheere haben bald bei den englischen Königen
den Mangel an Geld empfindlicher hervortreten lassen.
Die Sätze der Geldsteuern wurden daher erhöht, die
Umwandlung der Naturalleistungen in Geldleistungen allgemein begünstigt. Die Einnahmen aus
dem Schildgelde erlangten eine besondere finanzielle
Bedeutung. In gleichem Maße wuchs aber auch die
Anteilnahme des Parlaments an den Staatsfinanzen.
Es kam zur Trennung des Ober- und Unterhauses,
zum Ausbau der Selbstverwaltung im Lande. 1237
wurde die Verwendungskontrolle für die vom
König ausgegebenen Staatsgelder eingeführt. Man
wollte nicht nur mit entscheiden über die Höhe der
Geldsummen, welche dem Könige zur Verfügung standen,
man wollte sich auch vergewissern, für welche
Zwecke sie Verwendung fanden. Das Jahr 1297 brachte
das allgemeine Steuerbewilligungsrecht des Unterhauses, das zunächst selbst die Zölle nur immer auf 2 Jahre bewilligte.
§ 120. Diese gewaltige Einschränkung der königlichen
Machtvollkommenheit mußte die Krone in der Erschließung neuer selbständiger Geldeinnahmen
erfinderisch machen. Da waren die päpstlichen
Kreuzugssteuern, welche aus dem Volke wie aus dem
Klerus große Summen herauszuziehen verstanden. Je
eifriger die Könige diese Steuererhebung begünstigten,
desto sicherer durften sie darauf rechnen, vom Papste mit
einem höheren Prozentsatz dieser Einnahmen belohnt zu
werden. Die engeren persönlichen Beziehungen der englischen Könige zum Papste, als ihrem Lehensherrn, erleichterten noch diese Art von Geldgeschäften. Da waren
ferner die päpstlichen Bankiers aus Oberitalien,
welche die Erträge der Kreuzugssteuern für die Kurie vereinnahmten und auf den Domänen der Krone, des Adels
und der Kirche die feine englische Wolle kauften.
Von diesen reichen Herren konnten die englischen Könige
große Geldsummen borgen gegen Verpfändung künftiger Einnahmen, zu Wucherzinsen natürlich. Aber für den
Augenblick war dadurch die Lage der königlichen Finanzen
doch gebessert. Eine Zeit lang konnte man sogar die
alten Schulden durch neue Schuldaufnahmen zahlen, bis
1339 der erste große Staatsbankrott unvermeidlich
war. Als 1345 Eduard III. seine neuerlichen Schuldversprechungen nicht einhielt, wurde das florentiner
Bankhaus Bardi & Peruzzi bankrott. Was kümmerte
das den König von England? Da waren endlich fremde
Warenhändler, deren Aufenthaltsrecht in England beschränkt war, deren nach den englischen Märkten einmal
zugeführte Waren nicht mehr exportiert werden durften und
die des öfteren gern englisches Getreide ausgeführt
hätten, wenn das königliche Getreide-Ausfuhrverbot nicht
hindernd im Wege gestanden wäre. Auch diese Verhältnisse boten dem König neue Einnahmequellen außerhalb des parlamentarischen Bewilligungsrechtes.
Eduard I. (1272—1307) zögerte nicht, sich dieselben zu
erschließen. Von 1297 ab wurden gegen entsprechend
hohe Zahlungen königliche Lizenzen zur Ausfuhr
von Getreide gewährt. Durch die Charta mercatoria
wurde die bis dahin beschränkte Bestimmung der Aufenthaltsfrist, wie auch das Ausfuhrverbot eingeführter
Waren für die fremden Kaufleute aufgehoben und eben
diesen fremden Kaufleuten allgemein die königliche
Lizenz zur Getreideausfuhr gewährt. Die Gegenleistung der fremden Kaufleute bestand in der freiwilligen
Zahlung eines höheren Ein- und Ausfuhrzolles an
den König, als gesetzlich gefordert war. Dieser Zollzuschlag erreichte bei den damals wichtigsten Ausfuhrartikeln: Wolle und Leder 50 Proz. des gesetzlichen
Zollsatzes. Außerdem fanden sich die fremden Kaufleute
bereit, dem König gelegentlich mit größeren Darlehen
auszuhelfen, welche als Vorschüsse auf ihre Zollzahlungen
betrachtet und dadurch abgetragen wurden. Die drei ersten
Eduards (1272—1377) haben an dieser Begünstigung der
fremden Kaufleute festgehalten. Das war der eigentliche
Boden, auf dem die Geschäfte der deutschen „Hanse“
im Stahlhof zu London gegründet wurden.
§ 121. Namentlich zwei Ereignisse haben in dieser
Zeit einen tiefgreifenden Einfluß auf die weitere Entwickelungsgeschichte Englands gewonnen: der mehr als 100jährige Krieg mit Frankreich (1340—1453) und der
schwarze Tod in England (1348/49, 1361/62, 1368/69 und folgende Jahre).
Seit Wilhelm dem Eroberer herrschte der König
von England auch über ein gutes Stück von Frankreich (Normandie). Heinrich II. hatte mehr als das
halbe Frankreich unter seinem Szepter vereinigt.
Unter dem schwachen Johann ohne Land ging dann fast
alles wieder verloren. Es lag nahe, daß tatkräftige englische Könige bei sich bietendem Anlaß auf die alten
Traditionen zurückgreifen würden. Eine solche Gelegenheit bot sich dem energischen Eduard III., Sohn einer
Tochter des französichen Königs Philipps IV. Das alte
französische Königsgeschlecht der Capetinger hatte
1328 keine männlichen Erben mehr. Es folgte deshalb
das Haus Valois als Nebenlinie der Capetinger: Philipp VI.
wurde König von Frankreich. Ihm gegenüber erhob
Eduard III. Ansprüche auf den französischen Thron.
So kam es 1340 zur Eröffnung des Krieges. Die englischen Söldnerheere, mit Geschützen ausgerüstet, siegten
glänzend über die veralteten Lehensheere der Valois (bei
Crecy 1346, bei Maupertuis 1356). Die Engländer machten
ungewöhnlich reiche Beute. Die großen Geldbeträge, welche
zur Auslösung der Mitglieder der ersten Adelsfamilien aus
englischer Gefangenschaft aufgebracht werden mußten, ließen
in Frankreich das Geld so rar werden, daß dort der Zinsfuß auf 80 Proz. stieg, die kurz vorher vertriebenen Juden
ins Land zurückgerufen und mit neuen Privilegien ausgestattet wurden. Weil aber jetzt der französische Adel
von der ihm abhängigen Bauernschaft so viel Geld als
möglich auszupressen bemüht war, kam zu den Niederlagen der französischen Waffen und zu einem politischen
Aufstand in Paris auch noch der große französische Bauernaufstand von 1358, welcher erst unter Mithilfe der englischen Ritter niedergeworfen wurde. Unter solchen Umständen wurde der Friede von Bretigny (1360) geschlossen, durch welchen Eduard III., gegen Verzicht auf
die französische Krone, Poitou, Guyenne und Gascogne
als unabhängigen Besitz erhielt. Aber Karl V.
(1364—1380), der Weise, von Frankreich begann von
neuem den Krieg mit England und zwar nicht mit einem
Lehnsheere, sondern mit Söldnern. England war inzwischen (1348/49, 1361/62 und 1368/69) von der Pestseuche heimgesucht worden. Dazu kamen Kriege mit
den aufständischen Schotten, welche mit Frankreich
verbündet waren, neue Kämpfe innerhalb der englischen Königsfamilie und zwischen den Großen
des Reiches, Streit mit den Päpsten in Avignon, die
Wiclif’sche Reformationsbewegung und endlich auch
der große englische Bauernaufstand unter Wat
Tyler (Walter, dem Ziegelbrenner) 1381. Das war etwas viel in kurzer Zeit.
Die hinhaltende Kriegführung des französischen Söldnerführers ließ es zu keiner entscheidenden Schlacht kommen.
Trotzdem das Parlament 1377 die allgemeine Wehrsteuer genehmigte, konnten bei der ungünstigen finanziellen Lage der Krone und nach den vorausgegangenen Staatsbankerotten Stockungen in den Soldzahlungen des englischen Heeres nicht ausbleiben.
So wurden bis 1388 nach und nach die meisten englischen Eroberungen wieder mit der französischen Krone vereinigt.
§ 122. Dann folgte abermals eine Wendung zu
Gunsten Englands. Der neue französische König
Karl VI. (1380—1422) verfiel in Wahnsinn. Es bildeten sich zwei Parteien unter dem französischen Adel,
von denen die Feudalpartei des Herzogs von Burgund sich
hinreißen ließ, mit dem König von England Beziehungen
anzuknüpfen, um mit seiner Hilfe die verhaßten Gegner
niederzuschlagen. In England opferte Heinrich V. dem
Frieden mit dem Volke und mit der Geistlichkeit die Anhänger Wiclifs. Bei Azincourt stand 1415 abermals
den englischen Söldnern ein französisches Feudalheer gegenüber. Unter den 10'000 gefangenen Franzosen
fielen 8000 Edelleute in die Hände der Engländer.
Heinrich V. von England wurde als Regent und
Nachfolger auf dem Thron von Frankreich anerkannt.
Dennoch behielt schließlich die französische Krone den
Sieg. Dem mutigen Heinrich V. war 1422 Heinrich VI.
als ein Knabe von wenig Monaten gefolgt, an dem
sich bald die Spuren geistiger Umnachtung zeigten.
Sofort begann wieder der Kampf um Krone und Herrschaft
innerhalb der englischen Königsfamilie, an dem sich die
großen Barone nur zu eifrig beteiligten. Das alles mußte
lähmend auf die englische Kriegsführung in Frankreich
zurückwirken. Dem neuen König von Frankreich aber,
Karl VII. (1242—61), welcher anfangs nur südlich der
Loire Anerkennung gefunden hatte, erstand in der „Jungfrau von Orleans“ eine Persönlichkeit, welche begeisternd
auf das Volk und einigend auf die Adelsparteien wirkte.
Dazu kam der kluge Kaufmann und geschickte
Finanzier Jacques Coeur (1493), welcher eine fundamentale Neugestaltung des französischen Finanzsystems durchführen half und damit erst die unerläßliche Voraussetzung für ein geordnetes Heerwesen
schuf. 1453 hatten die Engländer wieder alle französischen Besitzungen bis auf Calais verloren.
§ 123. Je reicher die Beute war, welche die englischen Heere bei ihren Siegen auf französischer Erde
gewonnen haben, desto eifriger mußte von den Beteiligten
nach dem Verluste der französischen Besitzungen
die Frage nach der Ursache dieses Rückschlages erörtert
werden. Sie war in einer Zeit, in welcher die königliche Initiative bei Eroberungen im Auslande so
viel bedeutete, nur zu leicht in dem wahnsinnigen
Könige und damit in jener Adelsfamilie gefunden,
welche einen solchen König dem englischen Thron
gegeben hatte. Das war die Familie der Lancaster,
die Partei der roten Rose, einer Nebenlinie des Hauses
Plantagenet. Als ihr Konkurrent für den englischen
Königsthron trat eine andere Nebenlinie aus dem
Hause Plantagenet, das Haus York auf, das in seinem
Wappen eine weiße Rose führte. Der Adel im Lande
hatte sich dem einen oder dem anderen dieser beiden
Häuser angeschlossen. So entbrannte der Rosenkrieg
in England, als eine Nachwirkung des 100jährigen
englisch – französischen Krieges. Bedingungslos
herrschte der Grundsatz, daß der siegenden Partei
alles gehört. 1471 war die Familie der Lancaster
bis auf Heinrich Tudor, welcher entkommen ist, ausgerottet. Dann hat man 1483 den jungen Thronerben
aus dem Hause York mit seinem Bruder im Tower
erstickt auf Befehl ihres Oheims, Richards III., der wieder
im Kampf mit Heinrich Tudor fiel, welcher als Heinrich VII. 1585 den Thron bestieg und als letzter Sprosse
aus dem Hause Lancaster durch Verheiratung mit der
Erbtochter aus dem Hause York alle Ansprüche beider
Häuser vereinigte. Unter den Mitgliedern des hohen
Adels war durch diesen Krieg der roten und weißen Rose
gründlich aufgeräumt worden. Von dieser Seite drohte
dem König von England nun kein Angriff mehr. Um
aber selbst den Keim eines Rückfalles in die früheren
Gewohnheiten zu ersticken, wurde jetzt dem Adel bei
Todesstrafe verboten, sich ein bewaffnetes Gefolge zu halten. Der ganze Staatsverband schien durch
diesen 30jährigen Adelskrieg aufgelöst zu sein. Das Parlament war zwar formell erhalten geblieben, hatte
aber jede Widerstandskraft verloren. Die jetzt
beginnende Königsreihe aus dem Hause Tudor herrschte
wieder absolut. Neue Zeiten und neue Konflikte bereiteten sich vor. Ehe wir jedoch dieselben kennen und verstehen lernen, müssen wir hier zurückgreifen auf jene wirtschaftlichen Verschiebungen, welche dem schwarzen Tode gefolgt sind.
§ 124. Nach der Rechtsordnung Wilhelms des
Eroberers gab es nur wenige bäuerliche Freisaßen.
Die große Masse der Bauern und Werkleute stand in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Grundherren. Das
Domesday-Book enthielt über die Rechte und Pflichten
dieser Volksklasse keinerlei Aufzeichnung. Die
herrschende Rechtsauffassung ging dahin, daß die Bauern
und Werkleute „nichs als ihre Knochen ihr Eigen“
nennen. Als unfreien Leuten fehlte ihnen das Recht,
Eigentum zu erwerben. Die Gewohnheit hatte aber
bald schon ihre Besitzverhältnisse erblich werden
lassen, und der Bedarf des Königs an Geldeinnahmen hatte
allgemein die Umwandlung von Naturalleistungen
und Diensten in Geldleistungen begünstigt. Da
zahlreiche freie Lohnarbeiter vorhanden waren, konnten die
Grundherren für diese Geldzahlungen ihrer Bauern
Lohnarbeit zur Bewirtschaftung ihres Landes anstellen.
Tatsächlich waren so die Unfreien, die Bauern und
Werkleute, in die Position von Erbpächtern eingerückt.
Da kam das große Sterben von 1348/49 und später.
Die starke Abnahme der Bevölkerung bedeutete
natürlich auch einen entsprechenden Rückgang des Angebots auf dem Arbeitsmarkte. Weil die Nachfrage
hier zunächst mindestens die gleiche blieb, stiegen in
kurzer Zeit die Löhne um 50 Proz. Die Arbeiter
hatten natürlich rasch erkannt, daß die Arbeitseinstellung ein vorzügliches Mittel sei, um ihre Löhne noch
mehr zu erhöhen. Sie machten von diesem Mittel einen um
so ausgiebigeren Gebrauch, je reichlicher ihnen ein arbeitsloser Lebensunterhalt an den Almosenpforten der
reichen Klöster, Kirchen, Stiftungen und Spitäler
gewährt wurde. Rechnen wir noch die durch die Pest
gesteigerte Zuchtlosigkeit des Volkes hinzu, so wird
es begreiflich, daß unter den besitzenden Klassen sich in
dieser Zeit ein starker Unmut regte über die unerhörte
Arbeitslohnsteigerung, über die herrschende Arbeiternot, über das bedenklich sich ausbreitende Bettlerunwesen und über die mangelhafte Organisation
der Armenunterstützung, welche in der Hand der zu
reich gewordenen kirchlichen Institute offensichtlichen volkswirtschaftlichen Schaden verursachte. So begann denn
seit Mitte des XVI. Jahrhunderts in England jene
Arbeiter- und Armengesetzgebung, welche bestrebt
war, die Lohnarbeiter in ihrer Heimat zurückzuhalten,
sie durch strengste Strafen — im Wiederholungsfalle
durch die Todesstrafe — von der Landstreicherei und
der Ernährung auf dem Bettel auszuschließen, die
Arbeitsfähigen eventuell durch Arbeitshäuser zur
Arbeit zu zwingen und durch eine gesetzliche Lohntaxe die Lohnhöhe wieder den vor der Pest geltenden
Lohnsätzen anzupassen. Die Einführung einer allgemeinen Armensteuer in Verbindung mit einem besseren Ausbau der Lokalverwaltung konnten als Folge dieser Bestrebungen nicht ausbleiben.
§ 125. All diese Veränderungen mußten auf die
Lage und Denkweise der englischen Bauern zurückwirken. So weit die überlieferten Nachrichten reichen, läßt
sich eine willkürliche Erhöhung der ordentlichen Leistungen
der Bauern durch ihre Grundherren nicht nachweisen. Es
wird nur darüber geklagt, daß die Herren bei der geringsten Ungehörigkeit der Bauern harte Geldstrafen verhängten. Eine Zeit, in welcher eine solche
Steigerung der Arbeitslöhne eingetreten war, mußte auch
den Wohlstand der bäuerlichen Familien erhöhen.
Gab es doch überall Gelegenheit für reichlichen Nebenverdienst, und hatte es doch der Mangel an disponiblen
Arbeitskräften schon so weit gebracht, daß nach den Pestjahren selbst den Frohnarbeitern ein reichlicher Imbiß gewährt wurde. Die jetzt eingeführte ungemein strenge
und harte Arbeiter- und Armen-Gesetzgebung mußte die
Bauern zum Nachdenken über ihre eigene rechtliche Lage veranlassen. Im Domesday-Book war
nichts über ihre Rechte und Pflichten verzeichnet. Nach
der Auffassung der Juristen waren sie überhaupt fast
rechtlos, trotzdem ihre tatsächliche Lage sie als gutgestellte Erbpächter erscheinen ließ. Wie leicht konnte
die seit der einschneidenden Steigerung der Arbeitslöhne
ungünstigere Lage der Grundherren die Gesetzgebung veranlassen, der herrschenden juristischen Auffassung
gesetzgeberischen Ausdruck zu verleihen, um sie in
eine schlechtere Lage zurückzuzwingen. Zum
mindesten drohte die Gefahr, daß ihr tatsächliches Erbpachtverhältnis in ein kurzfristiges Zeitpachtverhältnis mit wesentlich erhöhtem Pachtschilling
verwandelt würde. Zu eben dieser Zeit drangen die
Wiclif’schen Ideen von der Freiheit des Christenmenschen
ins Volk. Die Bauern wollten auch frei sein; noch
mehr, sie wollten ihre Freiheiten ebenso durch
königliche Urkunde verbrieft haben, wie die Grundherren und die im Parlament vertretenen Stände.
Ihr Erbpachtschilling sollte für alle Zeiten auf 4 d per acre
also 92 1⁄2 Pf. pro Hektar, festgesetzt werden. An Führern,
welche aus ihrer Söldnerzeit sich auf das Kriegshandwerk
verstanden, fehlte es nicht. So rotteten sich denn 1381
die englischen Bauern in großen Scharen bewaffnet zusammen und zogen in musterhafter Ordnung, ohne
Plünderung — Diebe wurden sofort enthauptet — unter
Führung von Wat Tyler nach London. Der König,
welcher diesem Ansturm gegenüber zunächst machtlos war,
ging scheinbar auf ihre Forderungen ein. Schreiber in
großer Zahl waren vorgeblich mit der Anfertigung so
vieler tausend bäuerlicher Freibriefe beschäftigt, bis es dem
Könige gelang, eine imponierende Heeresmacht zusammenzuziehen. Wat Tyler wurde meuchlings ermordet und
das Bauernheer mit der ungnädigen königlichen Erklärung
heimgeschickt: „Knechte seid Ihr und Ihr sollt es bleiben unter weit härterem Joche, als Ihr bisher
getragen habt.“ Der ehrliche Versuch der
englischen Bauern, auch ihre Rechte endlich
verbrieft zu erhalten, damit einen bestimmten Raum
in der englischen Verfassung und einen bestimmten Platz im englischen Parlament einzunehmen, wie das 1440 dem schwedischen Bauernaufstand
gelang, war zu nichte geworden. Trotzdem hat sich die
Lage der Bauern unter dem Einfluß der bestehenden
Verhältnisse zunächst nicht verschlechtert. Das Unheil
sollte in anderer Weise über sie hereinbrechen.
§ 126. Zu Anfang des XIV. Jahrhunderts war in
den industriereichen Städten Flanderns ein erbitterter
Kampf zwischen den kapitalistischen Geschlechtern
und den Zünften ausgebrochen, welcher eine größere Zahl
von flämischen Webern und Tuchhandwerkern zur
Auswanderung gezwungen hat. König Eduard III.
gewährte ihnen gern Aufnahme in England, um künftig
die englische Wolle in seinem Lande verarbeitet
zu sehen und statt des Rohmaterials künftig das fertige
Produkt, Wollstoffe, ausführen zu lassen. Die Zolleinnahmen des Königs konnten dadurch nur gewinnen. So wurde jetzt die Wollausfuhr in England
verboten, die Ausfuhr an wollenen Tüchern begünstigt, so daß sie bald zunahm. Tuchhändler
fanden sich ein, welche die Verbreitung der Tuchweberei
als Hausindustrie begünstigten.
Mit dieser besseren Verwertung der Wolle im eigenen
Lande stiegen die Wollpreise. Die Schafzucht wurde
im Lande weit rentabler als der Getreidebau. Damit
begannen im letzten Viertel des XV. Jahrhunderts jene
Einhegungen, welche bis Mitte des XVI. andauernd
vermöge der gesteigerten Schafhaltung die Bauern
verdrängte. Mit Betrug, Gewalt und Bedrückungen aller
Art wurden die Bauern aus ihrem Besitz verjagt. Den
Höhepunkt erreichte diese Bewegung unter Eduard VI.
(1547—1553). In 60 Jahren sollen etwa 500 Bauerndörfer vernichtet worden sein. Wenn diese Armen, denen
man fast nichts gelassen, auf ihrer erzwungenen Wanderung
durch die Not zum Stehlen verleitet wurden, verfielen sie
der Todesstrafe durch den Strang. Mehrere amtliche
Erhebungen über diese Mißstände und kleine gesetzliche Maßnahmen änderten fast nichts an diesem Vernichtungsprozeß der englischen Bauern. Die gewaltsame Unterdrückung der katholischen Religion
trug ein weiteres zur Erregung der bäuerlichen Gemüter
bei. So durchtobte im Jahre 1549 ein furchtbarer
Bauernaufstand das Land, der blutig niedergeschlagen wurde.
Trotzdem kam in der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts diese Bewegung zum Stillstande, weil jetzt
der Getreidebau wieder rentabler geworden war. Erst
die zweite Periode der Verdrängung der bäuerlichen Besitzer von 1760—1830 unter dem Einfluß
ungewöhnlich hoher Getreidepreise hat die heute in
England bestehende Herrschaft der kapitalistischen
Großbetriebe in der Landwirtschaft und der Latifundien in der Grundbesitzverteilung zum Abschluß gebracht.
§ 127. Wie hatte sich inzwischen die englische
Getreidepolitik geändert? Die Politik der generellen
Getreideausfuhr-Licenz für die fremden Kaufleute,
welche gegen Ende des XIII. und im XIV. Jahrhundert
von den englischen Königen befolgt wurde, hat schon
während der Rosenkriege und noch mehr unter Elisabeth
(1558—1603) einer Politik der Beseitigung der Privilegien für fremde Kaufleute und bald einer Begünstigung
der englischen Unternehmer weichen müssen. Soviel
war aber immerhin bald erreicht worden, daß sich die
See-Grafschaften an den Getreideexport gewöhnt hatten.
Nach einigen politischen Schwankungen kam 1444
ein Gesetz zu Stande, wonach die Getreideausfuhr allgemein freigegeben wurde, so lange der Weizenpreis
pro Qr. nicht auf 6 s. 8. d. stieg. Bis zu dieser Preisgrenze war die Getreideeinfuhr verboten. Stiegen die
Preise über diese Normalhöhe, so wurde die Ausfuhr
verboten und die Einfuhr frei. Es war die Politik
mittlerer Getreidepreise, welche mit diesem Gesetz
eingeschlagen wurde. Das XVI. Jahrhundert brachte dann
mit seinen steigenden Wollpreisen und seiner fortschreitenden Vernichtung des Bauernstandes eine
Reihe von Notjahren, in welchen unter dem autokratischen
Regiment Heinrich VII. und VIII. wieder zum generellen
Ausfuhrverbot und zur königlichen Ausfuhrlicenz
zurückgegriffen wurde. Erst Königin Elisabeth knüpfte
wieder an die Politik des XV. Jahrhunderts an; ein Gesetz
von 1562 bestimmte, daß die Getreideausfuhr frei sei,
wenn der Preis für Weizen nicht höher als 10 s. pro
Qr. (47 Mk. pro 1000 Ko.) und wenn das Schiff ein
englisches und der Schiffseigentümer englischer
Untertan sei. Dieser gesetzliche Normalpreis, zu dem
die Ausfuhr noch frei, die Einfuhr noch verboten war,
konnte jedoch den damaligen allgemeinen Marktverhältnissen nicht genügen. Schon im Jahre 1593 war dieser
Preis für die Ausfuhr auf 20 s. (94 Mk. pro 1000 Ko.)
1604 auf 26 s. (122 Mk. pro 1000 Ko.), 1624 auf 32 s.
(150 Mk. pro 1000 Ko.), um Mitte des XVII. Jahrhunderts
rasch auf 40, (187 1⁄2 Mk.), 44 (206 Mk.) und 48 s. pro
Qr. (225 Mk. pro 1000 Ko.) erhöht. Daneben traten
wachsende Einfuhrzölle in Kraft, deren Höhe 1670
einem Einfuhrverbot gleichkam. Indeß diese Preise und
Maßnahmen gehören bereits dem Zeitalter der eng
lischen Reformation an und wollen deshalb in diesem
Zusammenhang erfaßt und verstanden sein.
§ 128. Wir haben im § 123 die Gründe kennen gelernt, warum trotz der bereits gut ausgebildeten englischen Verfassung mit den Tudors wieder der Absolutismus den englischen Thron bestiegen hat. Das
englische Parlament war zu einem fast willenlosen Werkzeug in der Hand der Könige herabgesunken. Es war Sitte
geworden, die Zölle für Lebzeiten des Souveräns zu
genehmigen. So lange also der König die Kunst verstand, mit den ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln
ohne die Bewilligung neuer Steuern durch das Parlament auszukommen, konnten die Herren Parlamentarier
ruhig zu Hause bleiben. Das ist unter Heinrich VII.
(1485—1509) am besten geglückt. Durch den Abschluß
der Rosenkriege waren ihm umfangreiche Vermögens – Konfiskationen zugefallen. Die Ausfuhr an Wollwaren, welche der Zollkasse gute Erträge lieferte, wuchs
immer mehr. Dazu kam die Einführung königlicher
Monopole auf eine Reihe von Gebrauchsartikeln, welche
eine finanziell ergiebige Handhabung gestatteten. Der bald
erkennbare wirtschaftliche Aufschwung ließ die
übrigen Steuern regelmäßig zur Ablieferung kommen.
Unter dem launenhaften und wüsten Despoten Heinrich VIII.
(1509—1547) wurde das finanzielle Gleichgewicht
zwischen Einnahmen und Ausgaben bald gestört
durch zwecklose Kriege gegen das Ausland, wie durch
eine verschwenderische Hofhaltung. Seine Regierung
griff deshalb zu einer Reihe bedenklicher Finanzkünste, wie Zwangsanleihen und so weitgehende
Münzverschlechterungen, daß das Pfund Sterling
Silbermünzen bald statt 20 Mark, nur noch 5 Mark Metallwert hatte. Erst Königin Elisabeth hat 1560 dem
Handel und Verkehr geordnete Münzverhältnisse
wieder zurückgegeben. Auch die Konfiskation der
Kirchengüter nach der von Heinrich VIII. 1533 vollzogenen Trennung der englischen Kirche von
Rom ist seiner ungünstigen finanziellen Lage sehr zu
statten gekommen. Trotzdem wäre es unrichtig, die englische Reformation auf solche Ursachen allein zurückzuführen.
§ 129. Seltsamer Weise wird ziemlich allgemein als
Grund der englischen Reformation die vom Papst
verweigerte Scheidung des Königs Heinrich VIII.
von seiner ersten Gemahlin angegeben. Aber der eigentliche Inhalt der englischen Reformationsbewegung muß
doch ein anderer sein, als nur die Laune eines Despoten.
Wäre es nur das gewesen, so hätte es der Despotin
Maria der Katholischen (1553—1558), der Gemahlin
eines Königs Philipp II. von Spanien, leichter werden
müssen, die Gegenreformation durchzuführen. Die
antikatholische Politik der Elisabeth (1558—1603)
hätte dann nicht so begeisterte Zustimmung im
Volke finden können, der wieder die katholische Anschauung unterstützende Karl I. (1625—1649) hätte
nicht auf dem Blutgerüst geendet, die Regierung des
wieder katholischen Karl II. (1660—1685) und des
ebenfalls katholischen Jakob II. (1685—1688) hätte
nicht zu Lebzeiten des Letzteren damit geendet, daß die
weit überwiegende Mehrzahl des Volkes den protestantischen Wilhelm, den Oranier, zum König von
England erhob mit der gesetzlichen Nachfolge des protestantischen Hauses Hannover. Eine Bewegung,
welche die englische Politik durch mehr als 150 Jahre
auf das tiefste erregte, welche neben anderen ungezählten
Blutzeugen einem Könige und einer Königin den
Kopf, einem anderen englischen Könige den Thron
gekostet hat, mußte nicht über die Laune eines Despoten,
sondern über Lebensinteressen des Volkes zu
entscheiden haben. Und so war es auch.
§ 130. Zu Anfang des XVI. Jahrhunderts war die
kapitalistische Entwickelung in England so weit
gediehen, daß die mehr lokalen stadtwirtschaftlichen
Kreise sich in das nationale Wirtschaftsgebiet aufzulösen begannen. An Stelle der städtischen Wirtschaftspolitik traten landesgesetzliche Bestimmungen über
Gewerbe und Handel. Die Zünfte wurden durch das
Anwachsen der Hausindustrie verdrängt. Eine schon
ziemlich weitgehende Spezialisierung der Massenproduktion
begann. An Stelle der abgeschafften Privilegien für
fremde Kaufleute traten weitgehende Privilegien der
englischen Kaufleute und der englischen Flotte für
den ausländischen Handel. 1571 wurde die Londoner
Börse gegründet und durch ein Fest von sagenhaftem
Glanze, woran sich auch die Königin Elisabeth beteiligte, eingeweiht. Die Städte hatten sich aus einem Sitz
des geldwirtschaftlichen Verkehrs in Centren der
kapitalistischen Ausbeutung des Volkes und der
Völker verwandelt. Hier überall trat die Zunahme der
Selbstsucht und des Egoismus hervor. Der englische
Satirikar Crowley sagte deshalb für diese Zeit sehr richtig:
„Man nennt’s eine Stadt, ein Pack wohnt d’rin
Von Leuten, die gierig nach schnödem Gewinn.
Beamte und Bürger, Gewinn suchen sie,
Für’s Wohl der Gesamtheit gibt keiner sich Müh’.
Eine tobende Hölle dünkt es mich,
Es sorgt keiner für’s Ganze, nur jeder für sich.“
|
Für diese damit beginnende Ausbreitung der Herrschaft des englischen Kapitalismus war schon die
katholische Kirchenlehre ein Hindernis, denn nach ihr
war das Ausleihen einer Geldsumme gegen Zinsen
Wucher. Wer an der Börse durch seine Spekulation
die Preise bald künstlich drückte, bald gewaltsam
steigerte, um aus diesen Preisdifferenzen arbeitslosen Gewinn zu ziehen, verfehlte sich gegen die Lehre
vom gerechten Preis, wie gegen die kanonische
Theorie vom Tausch und war deshalb ein Wucherer.
Wucher und Wucherer wurden in der katholischen
Kirche durch strenge Strafen bedroht. Die Calvin’sche
Reformationslehre, welche in England Eingang gefunden
hatte, billigte solche Geschäfte. Ist es da schwer zu
begreifen, daß die englische, kapitalistisch gewordene Gesellschaft gegen die katholische Lehre und
für das Calvin’sche presbyterianische Bekenntnis sich entschieden hat?
§ 131. Noch mehr! Das große Programm für
die kapitalistisch gewordene englische Gesellschaft konnte
kein anderes sein als: schärfste Ausbildung des Industriestaates und Eroberung der ergiebigsten
Kolonien der Erde. Die Industrien des katholischen Flandern und des katholischen Frankreich namentlich waren damals der englischen Industrie noch weit überlegen. Die sogenannten Religionskriege, welche um jene Zeit in den spanischen
Niederlanden und in Frankreich für den katholischen
Glauben geführt wurden, trieben eine fortwährend wachsende Zahl von Kapitalisten und industriekundigen
Leuten aus diesen Ländern nach England. Die industrielle Entwicklung Englands konnte mithin aus der Fortdauer dieser Religionskriege nur die reichsten Gewinne ziehen. Der englischen Politik war in diesem Falle
nur die eine Aufgabe vorgezeichnet: die Gegner der
katholischen Partei in Frankreich wie in den spanischen Niederlanden zu unterstützen. Die reichsten
Kolonien der Welt waren damals im Besitze der katholischen Länder Spanien, Portugal und Frankreich.
Spanien und Portugal besaßen sogar ihre Kolonien auf
Grund besonderer päpstlicher Privilegien. Wollten
also die Engländer auf kolonialem Gebiet den damals noch
ins Fabelhafte übertriebenen Reichtum gewinnen, so
mußten sie antipäpstlich sein und die führenden
katholischen Länder schonungslos bekämpfen. Daß
es dabei den englischen Geschäftsleuten nicht nur
um das religiöse Bekenntnis zu tun war, geht schon aus
der Tatsache hervor, daß sie die, ihrem Glauben angehörigen
Holländer der Kolonien und des Handels halber nicht
minder rücksichtslos bekämpften.
Der Kapitalismus in England mußte eben ein
Feind der Holländer und gleichzeitig ein Todfeind
der römischen Kirche wie der führenden katholischen Länder sein.
§ 132. Nur die nicht katholischen Regenten
Englands konnten jetzt die innersten Wirtschaftsbedürfnisse des Volkes verstehen. Die Königin Elisabeth
hat in diesem Sinne ganz ausgezeichnet regiert. Ihr
Berater war der Kaufmann Thomas Gresham, welcher
lange Zeit als englischer Finanzagent in Antwerpen
fungierte, als dieser Platz noch der erste Geldmarkt
Europas war. Elisabeth rief die Auswanderer aus
Frankreich und den spanischen Niederlanden herbei
und England erfreute sich eines besonders starken Zuzuges
dieser geschickten und kapitalskräftigen Leute, als der
Herzog Alba sein Schreckensregiment in den Niederlanden
begann. Die Erzeugung von Flanell, Arrasgeweben, Manteltuch, Teppichstoffen, Sammet, halbwollenen Stoffen und
Köperstoffen wurde auf diese Weise nach England übertragen. Gegen Ende des XVI. Jahrhunderts bestand die
englische Ausfuhr zu 2⁄3 bereits aus Wollstoffen.
Seit 1564 wurde der Handelskrieg und der privilegierte Seeraub gegen Spanien eröffnet. Die Königin
selbst war an Drake’s Seeräubereien finanziell beteiligt. Nachdem schon 1562 der englische Handel mit
Negersklaven von Afrika nach Südamerika organisiert, 1584 Virginia in Nordamerika entdeckt und
und 1585 die ganze nordische Seefischerei an der
amerikanischen Küste für den englischen Stockfischhandel monopolisiert worden war, stieg mit der Vernichtung der spanischen Armada (1588) der Mut der
englischen Seefahrer ungeheuer. 1595 und 1596 wurde
der spanische Haupthafenplatz Cadix von den Engländern
geplündert, die dort verankerte spanische Flotte vernichtet, die spanische Silberflotte geraubt und eine
Reihe von spanischen Kolonien heimgesucht. In den
Jahren 1554—1600 wurde an der Londoner Börse die
russische, ostseeländische, levantische, türkische,
marokkanische, guinesische, goanische und zuletzt
die ostindische Handelskompagnie gegründet, denen
königliche Monopolprivilegien verliehen wurden, um
die ausländischen Märkte leichter erobern zu können. Damit die Tätigkeit der Börsengründungen auch im Inlande
mehr Raum finde, hat Königin Elisabeth 1601 auf
alle königlichen Monopole für einheimische Verbrauchsartikel verzichtet. Was diese Handelskompagnien jetzt bedeuten, zeigt am besten die Geschichte
der ostindischen Kompagnie. Aus ihren ersten beiden
Expeditionen verteilte sie einen Gewinn von 95 Proz. Die
nachfolgende Expedition brachte sogar 171 Proz. Ueberschuß. Es erwies sich weit rentabler, die indischen
Fürsten zu bestechen, als königliche Vertreter in Indien zu unterhalten und Festungen zu
bauen, wie das Portugal getan hatte. Als im Jahre
1612 die ostindische Kompagnie nur 87 Proz. Gewinn
zur Verteilung brachte, waren die Aktionäre sehr unzufrieden.
Der Lord-Protektor Cromwell führte 1651 die
Navigationsakte ein, welche den Fremden auf ihren
eigenen Schiffen nur die Einfuhr eigener Erzeugnisse
erlaubte und den ganzen übrigen Handel für englische
Schiffe reservierte. Namentlich der holländische
Zwischenhandel wurde durch diese Maßnahme schwer
getroffen und damit der Grund für ein ungewöhnlich
rasches Aufblühen der englischen Schiffahrt gelegt. Kriege gegen Holland und Spanien wurden
von ihm glücklich geführt.
Der Oranier Wilhelm III. richtete seine ganze politische Kunst darauf, der Eroberungspolitik Ludwig XIV.
in Europa ein Ziel zu setzen und die englischen
Eroberungskriege gegen die so wertvollen französischen Kolonialbesitzungen in Nordamerika wie
in Ostindien besser zu organisieren. Unter seiner Regierung ist die Bank von England 1694 begründet
worden und schon im Jahre 1689 kam das berühmte
Ausfuhrprämiengesetz zustande, wonach bei einem
Weizenpreise nicht über 48 s. p. Q. (225 Mk. pro 1000 Ko.)
unter der Voraussetzung, daß der Schiffseigentümer
und mindestens 2⁄3 der Mannschaft englische Untertanen seien, für die Getreideausfuhr eine staatliche
Prämie von 5 s. p. Q. (23 1⁄2 Mk. pro 1000 Ko.) gezahlt wurde. Die englische Getreideproduktion ist
damit in die Reihe der englischen Exportindustrien
eingetreten. Um der Krone die Zahlung dieser Prämien
zu ermöglichen, wurde vom Parlament die Einführung
der Grundsteuer genehmigt.
§ 133. Wie haben in dieser Periode die katholischen Regenten Englands gewirtschaftet?
Königin Maria (1553—58) befahl den aus
Frankreich und Flandern nach England eingewanderten Kapitalisten und Gewerbetreibenden, weil
sie nicht katholisch waren, England wieder zu verlassen.
Karl I. (1625—49) wollte in Frankreich die katholische Partei gegen die Hugenotten unterstützen,
trotzdem er sich fast immer in Geldverlegenheiten
befand und ihm das Parlament nicht für die Dauer seiner
Regierung, sondern nur für je ein Jahr die Zölle bewilligte. In der Getreidepolitik griff er, nur aus Gründen
seiner größeren finanziellen Unabhängigkeit, zurück zum
generellen Ausfuhrverbot mit königlichen Lizenzen
für die Getreideausfuhr. Der englische Handel wurde
dadurch entschieden geschädigt. Die den Franzosen
in Nordamerika von den Engländern entrissenen
Gebiete gab er für eine entsprechende persönliche
Geldentschädigung an Ludwig XIII. wieder zurück.
Um eine neue Einnahme für sich zu erschließen, half er
eine neue ostindische Handelskompagnie gründen,
welche natürlich das Monopol der alten Kompagnie durchbrochen hat. Die ihres Glaubens halber von ihm bedrückten Puritaner wanderten nach Nordamerika aus
und verstärkten so das oppositionelle Element in den
dortigen englischen Kolonien. Endlich versuchte
er, ohne Parlamentsgenehmigung, durch eine Tyrannisierung der Gerichte Schiffsgelder zu erheben,
welche abermals die englischen Schiffahrts- und Handels-Interessen empfindlich schädigen mußten.
Karl II. (1660—85) ließ sich durch reiche Jahresgelder, welche ihm Ludwig XIV. von Frankreich
gewährte, bestimmen, für die katholische Partei
Stellung zu nehmen und bei den europäischen Raubzügen Ludwig XIV. neutral zu bleiben. Außerdem verschenkte dieser König 1673 an seinen tief verschuldeten Schwiegervater die englische Kolonie Virginia, was große Aufregung unter den Kolonisten hervor
rief, welche befürchteten, auf solche Weise zu Sklaven gemacht zu werden.
Auch Jacob II. (1685—88) nahm von Ludwig XIV.
reichlich Bestechungsgelder an, schloß mit diesem
Herrscher ein Bündnis und versuchte, die katholische
Religion und den Absolutismus in England wieder
einzuführen. Dazu machte er 1687 den skandalösen Versuch, eine Reihe von englischen Kolonien an
Günstlinge zu verschenken, welche das Land in diesen Kolonien als ihr Eigentum beanspruchten und von
den Kolonisten plötzlich eine regelmäßige Pachtzahlung verlangten, an deren Ertrag der König zu
einem Fünftel beteiligt war. Abenteuerer der
schlimmsten Sorte wurden als Gouverneure nach
den Kolonien geschickt zur Durchführung dieses
königlichen Schenkungsaktes. Willkürliche Rechtsprechungen und Erpressungen der schlimmsten Art
haben diese Regierungsmaßnahmen ergänzt.
§ 134. Man wird im Zusammenhange mit dem Vorausgeschickten die Energie begreiflich finden, mit welcher
die in England maßgebenden Gesellschaftskreise
gegen die Fortdauer einer solchen Politik katholischer
Regenten sich gewendet haben. Durch ein ganzes
System von Verfassungsbestimmungen wurde
erreicht, daß der englische König nicht katholisch sein
darf und „kein Unrecht“ mehr „tun kann“. Denn
jede Rechtshandlung, welche der König für seine Person
allein vollzieht, ist seitdem rechtsunwirksam. Der
König bedarf eben der Mitwirkung eines dem Parlamente verantwortlichen Beamten, welcher durch
das Vertrauen des Parlaments in die Nähe des Königs
rückt und jederzeit durch einen Majoritätsbeschluß
des Parlaments wieder aus dieser Vertrauenstellung entfernt werden kann. Nicht mehr der König,
sondern das Parlament regiert durch den König. Das
ist die verfassungsmäßige Beurteilung dieser Sachlage. Mehr nationalökonomisch gesprochen wird
man sagen können: der landesfürstliche Absolutismus charakterisiert sich als Kapitalismus auf dem
Fürstenthrone. Der absolute Fürst hat wie der
spekulative Privateigentümer das volle Recht des
Nutzbrauches und des Mißbrauches über sein
Land, wie über seine Landeskinder und deren Vermögen. In dem Maße, als die Gesellschaft wohlhabender,
selbständiger und einsichtiger wird, gewinnt sie neben der
fürstlichen Gewalt das Mitbestimmungsrecht über die
den Staat fördernde Politik. Zur vollständigen
Beseitigung der volkswirtschaftlichen Gefahren des
fürstlichen Kapitalismus aber kommt es erst durch die
parlamentarische Verfassung, welche den König aus
einem spekulativen Privatunternehmer in den ersten
Diener des Staates, aus einem Kapitalisten in den
ersten Arbeiter der Volksgemeinschaft verwandelt.
Der englische Verfassungsstaat läßt deshalb namentlich
2 Hauptmerkmale erkennen: die klare Ausscheidung zwischen mein und dein in den Ausgaben der
Staatskasse, welche in der Zivilliste den vereinbarten Arbeitslohn an den König entrichtet und das
Selbstbestimmungsrecht des Volkes und der VoIksvertretung über die Richtung der politischen Entwickelung.
Was den englischen Absolutismus betrifft, so muß
trotz aller Mißgriffe im Einzelnen gesagt werden, daß er
die große Aufgabe zu lösen wußte, das englische Volk
zur Selbstregierung zu erziehen, bis der Augenblick
kam, in welchem die Verfassung vereinbart wurde,
und daß er schon vor diesem Zeitpunkte die Fundamente für jene Größe gelegt hatte, welche England
heute als erster Industriestaat und als größtes Kolo
nialreich genießt. Jedoch sind gerade damit höchst
bedenkliche Erscheinungen verknüpft.
Die im XVII. Jahrhundert zu Stande gekommene englische Verfassung leidet an den gleichen großen
Mängeln, wie das Domesday-Book: die englischen
Bauern und die englischen Arbeiter sind vergessen
worden. Dem englischen Bauernaufstand von 1381 war
es nicht vergönnt, diese große Lücke in der englischen
Verfassungsentwickelung auszufüllen. Die englischen Bauern
sind fast rechtlos geblieben und zumeist vernichtet
worden. Der englische Getreidebau ging mehr und
mehr zurück. England ist hinsichtlich seiner Brotversorgung im wesentlichen auf das Ausland angewiesen. Zum Glück für England ist in seinen Kolonien ein neuer Bauernstand erstanden. Das Mutterland
geht heute bei seinen Kolonien in die Kost. Ob
es aber gelingen kann, diesen Zustand dauernd zu erhalten, nachdem auch in Australien, Kanada und Ostindien die industrielle Entwickelung begonnen hat? —
Die Lohnarbeiter haben in den letzten hundert Jahren
nur sehr allmählich und erst nach Aufdeckung schreiender Misstände einen öffentlichen Rechtsschutz gewonnen, dessen Abschluß noch keineswegs erreicht ist.
Ob aber die damit begonnene Rechtsentwickelung in Folge
der numerischen Ueberlegenheit der Arbeiter im
Industriestaate zum Heile des Ganzen schließen wird?
Heute herrscht in England der gesellschaftliche
Kapitalismus. Das kommt am deutlichsten in der
Heeresverfassung, wie in der Kriegspolitik zum
Ausdruck. Der Vertrag Wilhelms des Oranier mit der
englischen Nation von 1689 erklärt Errichtung und Beibehaltung eines stehenden Heeres im Königreiche für unzulässig ohne Bewilligung des Parlamentes. Seitdem
muß dieses Gesetz, auf welchem die gesamte Diszipli
nargewalt im Heere einzig ruht, jährlich dem Parlament
von neuem vorgelegt werden. Der gleiche Verfassungsvertrag verweist Großbritanniens aktive Kriegsmacht
ausschließlich auf die Söldnerei, wie das seit 1328
Rechtens war. Die Käuflichkeit der Offizierstellen
wurde erst 1871, gegen den Willen des Oberhauses, im
englischen Heere abgeschafft. Das kapitalistisch denkende
englische Volk konnte sich für den schlecht bezahlten
Soldatendienst nie begeistern. Um so selbstverständlicher wurde die englische Kriegsmacht immer
dazu verwendet, für die persönlichen Interessen
der englischen Unternehmer überall dort zu
kämpfen, wo auf andere Weise die erstrebten Geschäftsgewinne sich nicht erreichen ließen. Seitdem entscheidet
in England über Krieg oder Frieden? der Profit der
herrschenden Gesellschaftsklasse. Die Machtmittel
des englischen Staates sind dem Geschäftsinteresse
der englischen Privatunternehmer dienstbar geworden und haben eine Entwicklung hervorgerufen, von
welcher der große englische Dichter Lord Byron bekanntlich gesagt hat: daß England die eine Hälfte der Welt
schlachte, die andere prellt. Ob aber diese durchaus
egoistische Geschäftspolitik den Staat nicht um so
rascher in ernste Gefahren bringen muß, je allgemeiner
inzwischen diese englische Geschäftspolitik von
anderen Staaten nachgeahmt wird?
§ 135. Das am weitesten nach Westen zwischen
dem mittelländischen Meere und dem Atlantischen Ozean
vorgeschobene Glied des kontinentalen Kerns von
Europa trägt den Namen Frankreich. Sein gut abgerundetes Gebiet hat die Form eines Sechsecks, von dem
drei Seiten durch das Meer, drei durch andere Länder begrenzt werden. Das Klima ist gemäßigt und gut ausgeglichen. Große Stromgebiete durchziehen das ungemein
fruchtbare Land zumeist in nordwestlicher Richtung. Die
höchsten Gebirge bilden im Süden und gegen Westen
in der südlichen Hälfte die Landesgrenzen. Schon
diese geographische Lage läßt ein Land erkennen, dessen
materielle Grundlage in der Landwirtschaft ruht und dessen
geschichtliche Entwicklung hauptsächlich durch Einflüsse aus dem Norden (England) und Süden (Mittelmeer), und an dritter Stelle erst durch Beziehungen zu
den westlich gelegenen Ländern, bedingt sein mußte.
Als ein selbständiger politischer Körper begann
Frankreich erst nach Auflösung des Karolingerstaates,
mit den Kapetinger Königen (987—1328), in die
Geschichte einzutreten. Auch in Frankreich bewirkte die
unter den Karolingern begonnene lehensstaatliche Entwicklung, daß die Einheit des Reiches in eine Vielheit großer Vasallenherrschaften, Grafschaften
und Herzogtümer sich auflöste. Die Herzöge und
Grafen von der Normandie, von Burgund, von
Aquitanien, von Flandern u.s.w. besassen bald
größere Macht als der König, dem nur formelle Vorrechte zur Verfügung standen. Aber gerade diese geringere Macht schützte den König, weil sie die Beute- und
Eroberungssucht der Mächtigen nicht reizte. Die französische Krone konnte durch fast 3 1⁄2 Jahrhunderte in der
Kapetingerfamilie vererbt werden, weil das Wahlrecht der Großen für diese, von ihnen nicht erstrebte,
formelle Machtstellung bald außer Uebung kam. Das
schwache französische Königtum hat die lehensstaatliche Entwicklungsepoche Frankreichs überdauert
und daraus die Kraft gewonnen, ein völlig neues absolutes Königtum und Königreich zu schaffen. Das weit
machtvollere deutsche Kaisertum ist in den Kämpfen des
Lehensstaates zu Grunde gegangen. Die Päpste in Rom
haben die schwachen französischen Könige nie angegriffen. Sie sahen in ihnen vielmehr das geeignete
Werkzeug, die deutschen Kaiser, auf italienischem Boden namentlich, zu bekämpfen, wobei
der Ertrag der Kreuzzugssteuern mit den Schuldaufnahmen
der Kirche die erforderlichen Kriegsmittel lieferte.
Erst als die französische Krone unter Philipp IV. (1285 bis
1314) durch die Kirche reich und mächtig geworden
war, hat die Politik der Päpste, welche schon der Oberherrschaft über die christlichen Reiche nahekam, die erste
große Niederlage durch die absolute Staatsgewalt
erlitten. Aber, schon dieser Sieg der Krone Frankreichs
stand in engem Zusammenhang mit jenen eigenartigen
Einwirkungen, welche sich von der südlichen
Seeküste her geltend gemacht haben.
§ 136. In Südgallien hatte die altrömische
Kultur festen Fuß gefaßt. Als dann das Römerreich
sich auflöste, und bald der Islam den internationalen
Handel mit dem Orient beherrschte, blieb doch der
südfranzösischen Küste ein ansehnlicher Anteil am Handelsverkehr im Mittelmeere erhalten. Nicht nur die
römische Kultur und Wirtschaft, auch die römische
Städteverfassung wußte in Südfrankreich sich durch
die Stürme der Völkerwanderung hindurch zu retten.
Die lehnsstaatliche Auffassung hat hier wenig Eingang
gefunden. Städte und Menschen blieben frei. Das
Grundeigentum war zumeist ungebunden und wurde
beliebig zerstückelt und veräußert. Der römische
geldwirtschaftliche Verkehr mit ausgedehnter Handels- und
Gewerbetätigkeit ist hier nie verloren gegangen. Hier hat
1095 die Kreuzzugsbewegung eingesetzt, sofort
begleitet von klar ausgeprägten Geschäftsinteressen. Und
als nach den Mißerfolgen der Kreuzzüge die religiöse
Begeisterung in eine Kritik der Kreuzzüge umschlug, war
das geldwirtschaftlich sehr entwickelte Südfrankreich namentlich die Wiege der ersten großen
Ketzerbewegung, der Albigenser und Waldenser,
denen die Albigenserkreuzzüge den Garaus machen sollten.
An diese südfranzösischen Verhältnisse hat sich
die Politik der Kapetingerkönige bald angelehnt.
Dem beobachtenden Auge konnte es nicht entgehen, daß
Gewerbe, Handel und Geldverkehr ebenso sich als
Stütze für eine einheitliche starke Staatsgewalt
eigneten, wie die lehnsstaatlichen Verhältnisse einer ausschließlich Landwirtschaft treibenden Bevölkerung dem
entgegenstanden. Die französische Krone war deshalb früh
schon bemüht, die Gründung neuer Städte zu begünstigen, bestehende Stadtprivilegien zu erweitern,
den geldwirtschaftlichen Verkehr zu fördern und
nach dem Vorbilde südfranzösischer Städte durch besondere Beamte Recht sprechen, die Finanzen verwalten und den Staat in Ordnung halten zu lassen.
Die französischen Städte gehörten deshalb bald zu den
treuesten Anhängern der französischen Könige.
Mit den Kontingenten seiner Städte führte Philipp II.
August (1180—1223) seine glücklichen Kriege in Nordfrankreich und Flandern (Schlacht bei Bouvines
gegen den deutschen Kaiser Otto IV.). Im südlichen
Teile von Frankreich machten die Kapetinger-Könige zu
ihrem bescheidenen Krongut um Paris, Orleans und
Sens die ersten wichtigeren Gebietserwerbungen mit den
Grafschaften Toulouse, Provence und Poitou. Und,
als im Jahre 1297 der Streit zwischen Philipp IV. und
Papst Bonifazius VIII. begann, da stand dem franzö
sischen Staate schon eine straffere Organisation mit
juristisch gebildeten besoldeten Beamten und einer
Volksvertretung zur Verfügung.
Bevor jedoch die damit angebahnte Umbildung des
lehnsstaatlichen Frankreichs in ein einheitliches Reich
unter der Herrschaft des Absolutismus erfolgen
konnte, mußte die Entwickelungsgeschichte noch tief
störende Einflüsse vom Norden her verarbeiten.
§ 137. Kaum 30 Jahre vor dem Beginn der Kreuzzugsbewegung in Südfrankreich eroberte einer der großen
Vasallen der französischen Krone, Herzog Wilhelm von
der Normandie, das Königreich England. Einer
seiner Nachfolger auf dem englischen Throne, Heinrich II.
(1154—1189), erwarb durch Erbschaft und Heirat zu dem
englischen Königreiche noch mehr als die Hälfte von
Frankreich. Einem so übermächtigen Vasallen gegenüber mußte die bescheidene Königsmacht in Frankreich
doppelt klug und energisch zu Werke gehen, um der
drohenden Vernichtung zu begegnen. Die Kreuzzugswirren kamen auch hierin den Kapetingern zu Hilfe.
Dem mit bedenklichen Rechtsverletzungen belasteten
König Johann von England (1199—1216) hat Philipp II., August bis 1206 alles Land nördlich der
Loire entrissen. Der noch verbleibende Besitz der englischen Krone in Frankreich war jedoch groß genug, um
neue Gefahren hervor zu rufen.
Nach dem Vertrag zu Verdun (im Jahre 843),
durch welchen die drei Söhne Kaiser Ludwigs des
Frommen das Reich Karls des Großen unter sich
teilten, gehörte zum westfränkischen Reiche auch
die Grafschaft Flandern. Und da in den flandrischen
Städten früh schon der altberühmte Gewerbefleiß zur
Wohlhabenheit kam, sind hier im Norden Frankreichs
ähnliche mehr fortgeschrittene wirtschaftliche und
politische Verhältnisse entstanden, wie sie in Südfrankreich herrschten. Es lag nahe, daß schon Philipp II.,
August bemüht war, auch hier seinen Einfluß zu steigern.
Und als Philipp IV. von Frankreich nach dem Aufstand
der Zünfte in den flandrischen Städten gegen die
Patrizier von diesen zu Hilfe gerufen wurde, eilte er,
dieser Einladung zu folgen. Das Resultat seiner Bemühungen entsprach jedoch nicht den von ihm gehegten
Erwartungen. Das französische Adelsheer wurde bei
Courtrai im Jahre 1302 von den flandrischen Zünften entscheidend geschlagen. Und hier schon begegnete der König von Frankreich den feindlichen Interessen der englischen Krone, welche infolge des Absatzes der englischen Wolle an die flandrischen
Weber und Tuchmacher nicht teilnahmslos den Veränderungen in Flandern zusehen konnte, als der Sieg des
französischen Heeres über die flandrischen Zünfte
bei Cassel im Jahre 1328 die Erfolge der Schlacht bei
Courtrai wieder aufgehoben hat. Den äußeren Anlaß
eines kriegerischen Konfliktes boten noch Erbansprüche
des englischen Königs Eduard III. auf die
französische Krone nach dem Aussterben der
Kapetinger in gerader Linie (im Jahre 1328). So kam
es zu dem mehr als hundertjährigen Kriege zwischen Frankreich und England (1340—1353), welcher darüber entscheiden sollte, ob auch Frankreich dem
englischen Könige gehöre oder nicht.
§ 138. Wie war Frankreich für diesen
Entscheidungskampf gerüstet? Die wesentliche Schwächung, welche die Ritterkontingente
durch die Kreuzzüge erfahren haben, veranlaßten schon
zu Anfang des XII. Jahrhunderts die französischen Könige,
in den Städten Bürgermilizen zu organisieren, welche
ebenso wie die Vasallen zum Heeresdienste durch die
Krone aufgerufen wurden. Der ungünstige Verlauf des
zweiten Kreuzzuges (1147—1149) unter Ludwig VII.
(1137—1180) hatte das Ansehen der französischen Krone
gemindert. Die Führer der städtischen Milizen wetteiferten jetzt mit dem entarteten Landadel im Raubritter- und Banditentum. Die aus den Kreuzzügen
zurückströmenden Scharen gesellten sich zu diesen, um
vereint das flache Land furchtbar zu verheeren. Trotzdem
sollten nach der Auffassung der damaligen Regierung diese
abenteuernden „mille-diables“ nicht ausgerottet werden,
weil man ihrer bedurfte, um im Kriegsfalle genügende
Streitkräfte aufzubringen. Erst Philipp II., August
(1180—1223), begann mit Hilfe des Vereins der
Chaperons (nach ihrem Abzeichen, einer weißen Kapuze,
so genannt) etwa 30'000 dieser organisierten Räuber
auf dem Schlachtfelde unschädlich zu machen. Trotzdem
hatte auch noch der heilige Ludwig (1226—1270)
gegen diese plündernden Kriegsknechte fortwährend zu
kämpfen. Als nun im September 1339 der große Kampf
gegen die englische Kriegsmacht zum Ausbruch kam,
stützte sich der französische König wieder hauptsächlich auf sein Lehnsheer, das von dem schon
mit Artillerie ausgerüsteten englischen Söldnerheer bei Crécy (im Jahre 1346), wie bei Maupertuis
(im Jahre 1356) vernichtend geschlagen wurde.
Unter den vielen von den Engländern gemachten Kriegsgefangenen war Johann II. der König von Frankreich
selbst. Mit dem jetzt rasch zum Abschluß kommenden
Waffenstillstande sind namentlich drei Ereignisse eingetreten. In Paris erhob sich das Volk und verlangte,
unterstützt von einem Teil des Klerus, Abschaffung
der Mißwirtschaft von dem Thronerben, vor dessen
Augen die Räte des Königs ermordet wurden. Auf
englischer, wie auf französischer Seite wurden die
Söldlinge zumeist entlassen, welche nun in ungeheueren Scharen das Land überschwemmten und, in
Banden von 10 bis 20'000 Mann zusammengetan,
alle Schandtaten verübten. Durch planmäßig angelegte großartige Plünderungszüge wurde das Landvolk
namentlich zur Verzweiflung gebracht. Eine ungewöhnlich große Zahl französischer Adliger war
von den Engländern in ihren siegreichen Schlachten
gefangen worden. Nach der Sitte der damaligen Zeit
mußten diese Gefangenen durch Zahlung eines entsprechend hohen Lösegeldes von Seiten der Verwandten
und Freunde befreit werden. Für den gefangenen König
Johann II. waren 3 Millionen Goldtaler als Lösegeld zu
zahlen, das erst nach 4 Jahren aufgebracht ward. Das
Geld war in Frankreich ungewöhnlich knapp geworden.
Alle Hilfsmittel wurden für die Befreiung des gefangenen
Adels angewendet. Die kurz vorher aus dem Lande vertriebenen Juden wurden zurückgerufen und mit
neuen weitgehenden Privilegien ausgestattet. Namentlich
den Bauern, welche die Edelleute spottweise „Jacques
bon homme“ (den guten Jakob) nannten, weil sie so
vieles geduldig ertrugen, wurde jetzt der letzte Blutstropfen ausgepreßt, um das Lösegeld für die gefangenen Vettern zu erschwingen. Das war auch für den
Geduldigsten zu viel. Hunderttausende von Bauern erhoben sich. Hunderte von Schlössern wurden in Schutt
gelegt, Tausende von Edelleuten grausam hingemordet.
Die entlassenen Söldnerhaufen halfen mit. Endlich
wurde dieser große französische Bauernaufstand,
Jacquerie genannt, unter entscheidender Mithilfe der
englischen Ritter, im Blute erstickt und Paris wieder
beruhigt. Der jetzt geschlossene Friede von Bretigny
(im Jahre 1360) verkleinerte Frankreich um ein
Drittel und ließ das Volk im tiefsten Elend, aus dem
es anscheinend keine Rettung mehr geben sollte. Denn
nun kannte der Uebermut der umherziehenden Söldnerhaufen keine Grenzen mehr. Ein gegen sie aufgebotenes
Heer des Königs wurde geschlagen. Der Staat mußte
schließlich den verrufensten dieser Bandenfürer in
Sold nehmen, um überhaupt noch Truppen zu haben.
§ 139. So beklagenswert diese furchtbare Last der
Söldnerbanden für das Land war, sie bot doch Gelegenheit, endlich mit französischen Söldnern gegen die
englischen Söldnerheere zu kämpfen. Eine hinhaltende
Kriegsführung und die Unterstützung der Bevölkerung
gegen die englischen Plünderungen führten sogar einen
völligen Wechsel in der Kriegssituation herbei,
nachdem in England die Pest wiederholt furchtbar gewütet, von Frankreich aus unterstützt, Aufstände in
Schottland die englische Kriegsmacht zersplitterten und
neue blutige Kämpfe innerhalb der englischen
Königsfamilie, Streitigkeiten mit den Päpsten, die
Wiclifsche Reformationsbewegung, der englische
Bauernaufstand unter Wat Tyler und häufig
Stockungen in den Soldzahlungen an das englische
Heer das Uebrige dazu beigetragen hatten. Im Jahre 1388
erlosch der Krieg ohne Friedensschluß, nachdem die Engländer nördlich der Loire all ihre Besitzungen bis
auf Calais verloren hatten.
Mit dem Tode Karls V. (1364—1380) hatte jedoch
unter seinem kaum 12jährigen Nachfolger Karl VI.
(1380—1422), der dem Wahnsinn verfiel, das Blatt sich
rasch wieder zu Ungunsten Frankreichs gewendet.
Die Parteien des hohen Adels bekämpften sich in der erbittertsten Weise. Mit dem Ausbleiben der Soldzahlungen
an das Heer durchzogen wieder die plündernden Söldnerhaufen das Land. Die große Feudalpartei der Burgunder knüpfte sogar direkte Beziehungen zum König
von England an. Und als der kühne Lancaster Heinrich V. im Jahre 1415 vor Azincourt erschien, kämpfte
abermals ein französisches Ritterheer gegen die englischen Söldner, um wie bei Crécy und Maupertuis
eine furchtbare Niederlage zu erleiden. Trotzdem
zehrten die Adelsfehden, die Plünderungen der entmenschten
Söldnerbanden, die Pöbelherrschaft in Paris unaufhörlich
weiter am Mark des Landes. Im Juni 1420 zog König
Heinrich V. von England in Paris ein als „Erbe und
Regent des Königreichs Frankreich“.
§ 140. Als König und Adel das Kämpfen gegen die
Herrschaft der Engländer schon aufgegeben hatten, kam
die Rettung aus dem Volke, vertreten durch das 17jährige Hirtenmädchen Jeanne d’Arc und den durch
Handel nach dem Orient reich gewordenen Großkaufmann Jacques Coeur aus Bourges. Das Gottvertrauen der „Jungfrau von Orléans“ konnte die Begeisterung
des Volkes zur Vertreibung der Landesfeinde wohl wecken
und dadurch im Jahre 1429 gewisse Erfolge erzielen, um
so mehr, als dem kühnen Heinrich V. in England seit dem
Jahre 1422 ein Knabe von wenigen Monaten auf dem
englischen Throne gefolgt war, an dem sich bald die
Spuren geistiger Umnachtung zeigten. Deshalb loderten
die Kämpfe innerhalb der englischen Königsfamilie um den
Thron in alter Heftigkeit auf und die geordnete Bezahlung der englischen Truppen blieb aus. Aber
den Sold für die französischen Truppen aufzubringen,
das vermochte eine Jeanne d’Arc nicht. Und, als diese
Zahlungen ausblieben, durchzogen abermals wilde Kameradien der Söldlinge fortgesetzt das unglückliche Land.
Jetzt schien, den Bauern namentlich, das Letzte geraubt
zu werden. In stummer Verzweifelung flüchteten sie in
Wälder und Sümpfe, um der bestialischen Behandlung der
„Schinder“, „Scheerer“ und „Würger“, wie diese
Banditen sich selbst nannten, zu entgehen. Hier konnte
nur eine fundamentale Neugestaltung des französischen Finanzsystems die sichere Wendung zum
Besseren herbeiführen. Und diese Arbeit leistete der
kluge Finanzmann Jacques Coeur. Auf der Reichsversammlung zu Orléans im Jahre 1439 wurde folgendes Reformprogramm angenommen: Die verzettelten
königlichen Domänen sollten zurückerworben werden,
um aus deren Ertrag den Unterhalt des Königs und
seine Hofhaltung zu bestreiten. Die Salz- und Verkehrssteuern mit den Ausfuhrzöllen sollten zur Deckung
der Verwaltungskosten dienen. Zur Aufbringung der
Kosten für die Kriegsmacht wurde die „Taille“ bewilligt, eine Grund- und Personalsteuer in der festen
Höhe von 1'200'000 Frcs., welche durch den königlichen
Schatzmeister zu erheben war. Adel und Klerus, nicht
aber deren Untertanen, blieben von der Taille befreit.
Die großen Grundherren mußten für die Zukunft auf die
Haltung eines bewaffneten Gefolges verzichten.
Dieses Programm bedeutete einen wesentlichen
Schritt vorwärts auf der Entwickelungsbahn zum kapitalistischen Absolutismus. Es bleibt deshalb begreiflich, daß neue Verschwörungen des Adels einsetzten,
die jedoch im Sande verliefen und, mit dem hussitischen
Aufruhr verglichen, den Namen „Praguerie“ erhielten.
Die im Lande umherziehenden Söldner wurden bald nach
der Ebene von Chalons dirigiert und hier aus 90'000
Mann die Tüchtigsten für ein stehendes Heer ausgelesen,
die weitaus größere Masse in klug geordneter Weise nach
ihrer Heimat zurückgeschickt. Bald folgte die Organisation einer Artillerie. Und nun brachte Sieg auf
Sieg die englischen Besitzungen in Frankreich an
die französische Krone, so daß England im Jahre
1453 in ganz Frankreich nur noch den Landungsplatz
Calais besaß. Frankreich war dauernd von der englischen
Herrschaft befreit und die französischen Könige hatten
einen sehr bedeutenden Machtzuwachs an Ländergebiet, wie an geordneten Finanz- und Kriegsmachtverhältnissen gewonnen.
§ 141. Der nun folgende König Ludwig XI.
(1461—1483) war die best geeignete Persönlichkeit,
um dem kapitalistischen Absolutismus mit allen
politischen Künsten eines orientalischen Herrschers
zum Siege zu verhelfen. Die französische Krone war
immer noch von mächtigen Vasallen umgeben, deren Raubbegierde dem Könige gefährlich werden konnte. Ludwig XI.
hat unter ihnen mit Gift und Dolch und politischen Intriguen aller Art wie ein furchtbarer Würgeengel aufgeräumt.
Die Herzöge und Grafen haben die ihnen drohende Gefahr
bald erkannt und sich deshalb im Jahre 1465 zur Liga
des öffentlichen Wohles (ligue du bien public)
gegen den König zusammengeschlossen, der sich nach
einer Niederlage zunächst zu einem demütigenden Frieden
mit dem hohen Adel verstehen mußte. Aber das alles
hinderte ihn nicht, seines Amtes als Würgeengel unter den
Landesfürsten zu walten. Da war der fast übermächtige
Karl der Kühne von Burgund, welcher zunächst die
Picardie bedrohte. Ludwig XI. errichtete im Jahre 1470
ein militärisches Uebungslager in der Normandie,
um hier sein stehendes Heer unter seiner persönlichen
Beaufsichtigung, den Scharfrichter stets an seiner Seite,
mit äußerster Genauigkeit für die Aufgaben einer Besatzung in der Picardie einzuüben. Im Januar 1474 zogen
16 geldbeladene Maulesel in Bern ein. Es war die
Morgengabe Ludwig XI. an die Schweizer Tapferkeit,
an welcher die Burgundische Macht und der Burgunder Herzog in den Schlachten bei Grandson, Murten
(1476) und Nancy (im Jahre 1477) zerschellen sollte.
Von da ab bezog die Krone Frankreichs bald solche
Massen schweizer Söldner, daß nach der Aeußerung
eines Chronisten „eidgenössisches Fleisch billiger
wurde als Kälbernes“. Gestützt auf diese Macht,
zogen Ludwig XI. und sein Nachfolger Karl VIII.
(1483—1498) alle noch selbständigen Grafschaften
und Herzogtümer ein, so daß der absoluten Herrschaft der Krone jetzt schon Frankreich in seiner
natürlichen Ausdehnung bis zu den Meeren, den
Pyrenäen und Alpen unterstellt war. Nur im Nordosten blieb die Grenze noch schwankend. Hier ist
die Politik der französischen Könige zum ersten Male in
das Gehege der Habsburger Weltmachtspolitik
gekommen. Die von da ab datierenden Rivalitätskriege
beider Mächte wurden vielfach durch jene französischen
30jährigen Bürgerkriege begleitet (vom Jahre 1562—
1598), welche den Namen „Hugenottenkriege“ tragen
und mit der Reformationsbewegung des XVI. Jahrhunderts in Verbindung stehen. Der Gang der französischen Geschichte ist dadurch ein komplizierterer
geworden. Unsere Darstellung wird zweckmäßigerweise
die Hugenottenkriege besonders behandeln.
§ 142. Das lutherische Glaubensbekenntnis mit
seiner grundsätzlichen Anerkennung der jeweiligen
Staatsgewalt hat in Frankreich nur wenig und überwiegend nur in den unteren Volksklassen Anhänger gefunden.
Erst die Calvinsche Lehre, wie sie von der reformierten Republik Genf aus verbreitet wurde, hat in
Südfrankreich, der alten Geburtsstätte der Waldenser
und Albingenser, gezündet. Dieses reformierte Glaubensbekenntnis enthielt zugleich ein politisches Programm. Wie die Monarchomachen (Monarchenbekämpfer), so verkündete auch Calvin den Grundsatz der
Volkssouveränität. Jedem Mißbrauch der Herrscher
gewalt gegenüber sei zum mindesten das Recht des
bewaffneten Widerstandes durch das Volk zulässig.
Dem Grundsatz der Volkssouveränität entsprach das Prinzip der Freiheit und Gleichheit der Menschen und
die Notwendigkeit einer Beseitigung aller bestehenden feudalen Unfreiheiten. Für Südfrankreich,
wo die lehensstaatliche Auffassung nur wenig Eingang
gefunden hatte, waren das keine utopischen Sätze.
Die Südfranzosen waren zumeist freie Leute mit kommunaler Verfassung in den Städten von Alters her. Was sie
bedrückte, das war die rücksichtslose Gewalt des
Absolutismus der französischen Krone, welche die
früher landesherrlichen Fürsten in den verschiedenen
Gegenden Frankreichs schonungslos entthront hatte
und die letzten Rechte einer Selbstverwaltung des
Volkes zu vernichten bemüht war. Das Evangelium in der Calvinschen Interpretation bedeutete
also hier Beseitigung der bestehenden politischen
Mißstände. Nicht nur der Handwerker mit den
wohlhabenden Bürgern in den Städten, insbesondere
auch der hohe Adel, der so viel mit den französischen
Königen wegen Vergewaltigung seiner historischen
Rechte zu kämpfen hatte, wurden begeisterte Anhänger der Calvinschen Lehre. Zu den Führern der
neuen Religionsbewegung zählten: die drei Brüder
Coligny, Anton von Bourbon, Prinz Ludwig von
Condé, Heinrich von Navarra, Herzog von Rohan,
Prinz Soubise u.a. Ihr Name „Hugenotten“ leitet
sich von „Ignots“, „Iguenots“ (etwa Eidgenossen) ab,
wie sich zeitweilig die Opposition in Genf benannt hat.
Anders lagen auch diesmal die Verhältnisse in Nordfrankreich. Hier war fast alles Land noch mit feudalen Diensten und Reichnissen belastet. Wie hätte man
sich einem Religionsbekenntnis anschließen können, das
diese Volkslasten als ungerecht verwarf? Hier war seit
dem hundertjährigen Kriege der nationale Gegensatz
zwischen Frankreich und England noch besonders lebhaft in Erinnerung geblieben. England war seit der
Königin Elisabeth (1558—1603) Zufluchtsort auch
für das reformierte Bekenntnis. Also konnte Nordfrankreich nicht der gleichen Religionsgemeinschaft angehören. In der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts wurden,
in Flandern namentlich, heftige Kämpfe zwischen den
Geschlechtern und den Zünften ausgefochten. Die Geschlechter waren katholisch, die Zünfte und Wollweber
Ketzer. Jahrzehnte lang haben die flandrischen Geschlechter in der benachbarten Picardie Zuflucht suchen
müssen und hier die Saat der prinzipiellen Abneigung
gegen ketzerische Volksbeglückungen ausgestreut. So
wurde die Picardie jetzt der Hauptsitz leidenschaftlicher Bekämpfung der Hugenottenbewegung. Da
aber schon vorher im französischen Adel zwei Parteien
sich gebildet hatten, deren Führer auf der einen Seite
ein Bourbon, auf der Gegenseite ein Guise war, und
nun der Bourbon als ein Führer der Hugenottenpartei angehörte, wurde natürlich der Guise, welcher
bald selbst nach der französischen Königskrone strebte, Führer der katholischen Kriegspartei gegen die Hugenotten.
§ 143. Die lange Dauer der Hugenottenkriege
(1562—1598) hat beide Parteien Hilfe im Auslande
suchen und finden lassen. Die Hugenotten wurden
aus Deutschland und von England, die Partei Guise,
welche sich erst später (im Jahre 1576) als heilige Liga
konstituierte, von Spanien namentlich unterstützt. Zur
Feier der Pariser Bluthochzeit (1572) sind gegen
30'000 Hugenotten in Frankreich ermordet worden. Zwei
Könige von Frankreich: Heinrich III. († 1589) und
Heinrich IV. († 1610) mußten ihre Zuneigung zur
Hugenottenpartei mit dem Tode durch Mörderhand büssen. Im Jahre 1573 kämpfte eine katholische
Adelspartei unter Führung des Herzogs von Alençon
mit den Hugenotten gegen die Partei Guise. Im Jahre 1588
erklärten sich die französischen Reichsstände gegen
die katholische Liga für den Hugenottenkönig. Der
so leidenschaftlich geführte Bürgerkrieg schlug dem Volkswohlstande tiefe Wunden. Die französischen Staatsschulden sind von 40 Millionen im Jahre 1559 auf
300 Millionen Frcs. im Jahre 1598 angewachsen, trotzdem inzwischen der Staat viermal Bankrott gemacht
hatte. Die erste Geld-Börse Frankreichs, Lyon, ist
durch diese Wirren vernichtet worden und die Hauptstadt Paris ging im Jahre 1588, nach der vierten
Einstellung der Zahlungen an die Staatsrentenempfänger,
aus Opposition gegen den König, welcher sich den
Hugenotten zuneigte, zur Partei der Liga über. So
kam denn nach Erschöpfung der Hilfsmittel auf beiden
Seiten im Jahre 1598 das „Edikt von Nantes“ zustande,
welches den Reformierten die bürgerlichen Rechte
zuerkennt, aber nur dem hohen Adel vollständig, den
Bürgern nur für eine bestimmte Anzahl von Städten
und Flecken, freie Religionsübung gewährte. Als
Garantie für diese Zusage wurde den Hugenotten gestattet,
eine bewaffnete organisierte Partei im Staat zu
bleiben und gewisse Sicherheitsplätze, wie vor allem
die Festung La Rochelle an der atlantischen Seeküste, besetzt zu halten.
Einen dauernden Frieden konnte dieses Edikt von
Nantes nicht herbeiführen. Die Waffen der Hugenotten
wurden schon im Jahre 1625 zu einem neuen Adelsaufstande gegen den König benützt, weshalb der
leitende Minister Frankreichs, Kardinal Richelieu befahl,
alle Befestigungen der Hugenotten im Inlande
niederzulegen. La Rochelle wurde im Jahre 1628 von
ihm erobert und seine Verteidigungswerke zerstört. Alle
übrigen Punkte des Edikts von Nantes aber im Jahre
1629 auch durch Kardinal Richelieu bestätigt,
sodaß von da ab die Hugenotten nicht mehr eine bewaffnete politische Partei, wohl aber eine staatlich geduldete Sekte sind. Auch der Nachfolger des Kardinals
Richelieu, der Kardinal Mazarin, hat an dieser Politik
der Toleranz den Hugenotten gegenüber festgehalten.
Die französischen Adelsaufstände gegen die wachsende
unheilvolle Macht des königlichen Absolutismus dauerten
an und wiederholten sich in den Jahren 1630, 1641, 1643 und
endlich 1648 in der „Fronde“. Unter dem Selbstherrscher Ludwig XIV., welcher im Alter von
fünf Jahren 1643 den französischen Thron bestieg,
und von 1661—1715 ohne leitenden Minister selbständig
regierte, wagte der französische Adel keine oppositionelle Bewegung mehr. Wohl aber begann unter dem
Einfluß frömmelnder Maitressen seit dem Jahre 1675 von
Neuem die Verfolgung der Hugenotten. Im Jahre
1685 wurde das Edikt von Nantes wieder aufgehoben.
Die wenig über 20 Millionen Einwohner zählende Bevölkerung Frankreichs verlor dadurch weit über 1 Million
ihrer intelligentesten und wohlhabendsten Leute.
Aber die politischen Ideen Calvins waren damit
nicht ausgerottet. Sie kamen vielmehr auf dem Umwege der Beteiligung Frankreichs an dem nordamerikanischen Freiheitskriege (von 1775—1783)
und der Philosophie des XVIII. Jahrhunderts, welche
in Montesquieu, Voltaire und Jean Jacques Rousseau
abermals aus Calvin’schen Quellen schöpft, wieder
und haben im Jahre 1789 in der großen Revolution
mit dem französischen Absolutismus und seinen „un
verletzlichen“ Feudalrechten blutige, radikale Abrechnung gehalten.
§ 144. Der französische Absolutismus, wie er, von
Philipp IV., und Ludwig XI. namentlich begründet,
von Ludwig XIV. zur systematischen Durchbildung
gebracht wurde, folgte in solchem Maße den Spuren des
orientalischen Absolutismus, daß schließlich selbst der
Harem nicht fehlen durfte. Die sittliche Vertiefung
der Auffassung des Königstums, wie sie durch eine
verständnisvollere Aufnahme der Hugenottenbewegung möglich gewesen wäre, sollte verhindert
werden durch die persönlichen Gegensätze zwischen
den Bourbons und den Guisen und durch einen formalreligiösen Fanatismus, der in einem vielhundertjährigen haßerfüllten Kampfe gegen den Islam auf
spanischem Boden geboren wurde, den aber besonnene katholische Kirchenfürsten, wie die
Kardinäle Richelieu und Mazarin, niemals geteilt haben.
Was unter solchen Umständen schließlich als eigentlicher
Inhalt des französischen Absolutismus übrig blieb,
das war der nackte, kalte Egoismus der Herrschsucht und der Genußsucht. Ludwig XI. wollte allein
über ganz Frankreich regieren, deshalb hat er die
einzelnen Landesherren mit Gift, Richtschwert und
politischen Intriguen beseitigt. Als die königliche
Herrschsucht diesen Teil des Programms erfüllt sah, begannen die Eroberungen im Auslande: in Italien,
an der niederländischen Grenze, gegen Deutschland. Soweit es sich hier um die drohende Habsburger
Welt-Herrschaft gehandelt hat, kann diesen Kriegen
eine gewisse welthistorische Berechtigung nicht
abgesprochen werden, wenn es auch immer eine seltsame Erscheinung bleiben wird, daß die „allerchristlichsten Könige“ in diesen Zeiten mit dem „Erbfeind
der Christenheit“, den türkischen Herrschern, ein langdauerndes Bündnis gegen christliche Reiche abgeschlossen
haben. Als aber mit dem Ende des 30jährigen Krieges
in Deutschland (1648) die Habsburger Eroberungsgewalt
erschöpft war, wurden die darüber hinausgehenden
französischen Eroberungskriege zu einer europäischen Gefahr, gegen welche sich im Jahre 1689 die
übrigen europäischen Staaten in der Wiener
Allianz zusammengeschlossen haben. Das Ende auch
dieser französischen Weltherrschaftspläne konnte
nur eine völlige Erschöpfung des französischen
Volkswohlstandes und damit eine Vernichtung des
französischen Absolutismus in der einen oder anderen Form sein.
§ 145. Dieser maßlosen Herrsch- und Ruhmsucht der Könige mußte natürlich der Glanz der
Hofhaltung entsprechen. Um aber neben dieser
frevelhaften Verschwendung der Hofhaltung die Eroberungspolitik beibehalten zu können, war ein
absolut ergebenes großes stehendes Heer,
das durch den Henker und durch reichliche
Soldzahlungen dem Könige in Treue erhalten
blieb, eine Notwendigkeit. Die Riesensummen für Hofhaltung, stehende Heere und Eroberungskriege zahlte
nicht der König. Die glückseligen Untertanen mußten dafür aufkommen. Doch auch hier ist
wieder eine besondere Unterscheidung notwendig.
Der König brauchte zur Hofhaltung eine Hofgesellschaft, welche die mit fabelhaftem Glanze ausgestatteten Hoffeste feiern half. Das kostete den Beteiligten natürlich abermals viel Geld. Um diesen die
Aufbringung der erforderlichen Geldmittel zu ermöglichen,
wurden von Rechts wegen zwei Einrichtungen vorgesehen:
einmal wurde diesen Kreisen die Steuerfreiheit bewilligt
und dann hat man all ihre früheren landesherrlichen Rechte ihren Untertanen gegenüber bestehen lassen. Nur nach oben, der Königskrone gegenüber, wurde mit den einzelnen landesfürstlichen Gewalten aufgeräumt. Nach unten, dem Volke gegenüber, blieben die landesfürstlichen Rechte in Steuersachen
usw. bestehen. Das französische Volk teilte sich also
nicht nur in zwei Klassen: in eine steuerpflichtige und
in eine steuerfreie Bevölkerung, das französische Volk
erhielt auch mit dem Siege des Absolutismus zwei
Steuerherren statt einen, nämlich den König und die
früher landesherrlichen Herzöge und Grafen. All
jene feudalen Abgaben der Bauern, wie namentlich
die Grundzinsen, Besitzwechselgebühren, Rückkaufsrechte, Jagd- und Taubenrechte, Wein-,
Mühlen- und Backofenbannrechte, Brücken- und
Wegezölle, Geldbußen an die gutsherrlichen Gerichte, Zehnten, Frohnden u.s.w. wurden, trotz der
Aufsaugung der verschiedenen Herzogtümer und Grafschaften
durch die Königskrone, zu Gunsten der als Landesherren
depossedierten Grafen und Herzöge beibehalten und die
Staatssteuern des Königs dem noch hinzugefügt.
Der Glanz der Hofhaltung war an der „Heiligkeit“
und „Unverletzlichkeit“ dieser Feudalrechte indirekt interessiert. Trotzdem verarmte der Adel
rasch an dem so verschwenderischen Hofe und mußte vielfach seine Privatbesitzungen an Bauern zerstückeln
oder an Bürger verkaufen. Soweit es dem Könige
beliebte, wirkte er diesem Verarmungsprozeß des Hofadels
durch reiche Pensionen und Gnadengeschenke entgegen. Selbst der Klerus wurde nach den Bedürfnissen der Hofhaltung organisiert. Einer kleinen
Zahl überreicher, am Hofe verkehrender Prälaten
standen 65—75'000 jämmerlich besoldete Pfarrer
gegenüber, welche mit dem Volke hungern mußten
und von ihren Bischöfen verjagt, verbannt, versetzt werden konnten, wie es denselben beliebte.
§ 146. Die Besteuerungsgrundsätze des königlichen Absolutismus beschränkten sich nicht etwa
auf die Aneignung des volkswirtschaftlichen Produktivitätszuwachses, sie griffen auch nicht nur bis
zu jener Grenze moderner kapitalistischer Aneignung zu, welche durch die Tragfähigkeit des
Volkes bezeichnet wird. Der französische Absolutismus
folgte den Spuren des schlechten orientalischen
Despotismus, welcher die Henne schlachtete, die die
goldenen Eier legte. Der steuermäßige Anspruch
des absoluten Königs in Frankreich ist unbeschränkt.
Er geht auf das gesamte Vermögen und den gesamten
Arbeitsertrag seiner Untertanen. Ludwig XIV.
schrieb in seiner Instruktion für den Dauphin: „Alles, was
sich im Umfange unserer Staaten befindet, gehört
uns. Sie sollen davon überzeugt sein, daß die Könige
von Natur das volle und freie Verfügungsrecht über
alle Güter haben, die im Besitz des Klerus und der Laien
sind, um von denselben zu jeder Zeit nach dem allgemeinen Bedürfnis ihres Staates Gebrauch zu
machen.“ Nicht nur die Güter, auch die Menschen
blieben nicht verschont. Mit furchtbarer Willkür wurden
unter Ludwig XIV. die Werbungen für die Armee
durchgeführt, als der Menschenbedarf für die vielen Kriege
immer größer wurde und das Heer von 180'000 Mann im
Jahre 1672 rasch auf 400'000 Mann erhöht wurde. Einer
Laune des Herrschers halber mußten über 1 Million
Hugenotten aus dem Lande flüchten. Die Bevölkerung
Frankreichs ging von 23 Mill. im Jahre 1685 auf 19 1⁄2
Mill. zu Anfang des XVIII. Jahrhunderts zurück. Der Ausspruch Ludwig XIV.: „Der Staat bin ich“ ist zwar eben
sowenig verbürgt, wie der Ausspruch Ludwig XVI.:
„Nach uns die Sündflut“. Aber ein Erlaß Ludwig’s XVI. trägt allerdings die Begründung: „car tel
est notre plaisir!“ — weil das uns Vergnügen
macht! Etwas anderes als das persönliche Vergnügen
der Herrscher scheint der französische Absolutismus
unter dem maßgebenden „allgemeinen Bedürfnis des
Staates“ bei seiner unbeschränkten Verfügung über Güter
und Menschen innerhalb der Grenzen seines Reiches nicht
verstanden zu haben. Einem solchen Absolutismus mußte von Anfang an das Todesurteil gesprochen sein.
§ 147. Entwicklungsgeschichtlich bieten folgende Daten aus der Politik des französischen
Absolutismus ein besonderes Interesse:
Schon Ludwig XI. hatte erkannt, welche Vorteile der
König aus einem größeren Geldvorrat im Lande
ziehen könne. Da die alten Börsenplätze der
Champagne ihre Bedeutung verloren hatten und nach
Antwerpen die Genfer Börse mehr und mehr geschäftlichen Einfluß gewann, wurde — zur tunlichsten Verhütung
der Geldausfuhr aus Frankreich — 1463 der Besuch der
Genfer Messen den französischen Kaufleuten verboten und
dafür Lyon mit dem Privileg der Steuerfreiheit für
fremde Kaufleute, mit dem strengen Wechselrecht
u.s.w. ausgestattet. Von 1463—1562 war Lyon der
Hauptwerbe- und Sammelplatz für Söldner zu den
großen Kriegen Franz I. gegen Kaiser Karl V. Im
Jahre 1522 hat Franz I. hier seine erste verzinsliche
Börsenanleihe aufgenommen. Aber die neue Börsenherrlichkeit dauerte nicht lange. Der französische
Staatsbankrott vom Jahre 1557 und die Hugenottenkriege (1562—1598) haben die Lyoneser Messen
vernichtet. 1575 ist Gras auf dem Börsenplatze von
Lyon gewachsen. Die notwendigen Anleihen wurden jetzt
nach wie vor als Zwangsanleihen auf die Untertanen repartiert und erhoben.
Auch die kolonialen Erwerbungen, welche unter
Franz I. schon in Canada begonnen hatten, traten unter
dem Einfluß der Habsburger- und Hugenottenkriege wieder zurück.
Endlich datiert seit Franz I. die absolutistische
Getreidepolitik. Alle mittelalterlichen Beschränkungen zu Gunsten der Städteversorgung blieben mit
den lokalen Zöllen und Sperren bestehen, aber die
Getreide-Ein- und Ausfuhr über die Landesgrenze
wurde zum königlichen Dominialrecht erklärt und nur
mit königlicher Erlaubnis und gegen entsprechende
Zahlung gestattet. Im Jahre 1560 soll Frankreich etwa
100'000 To. Getreide nach Spanien und Italien ausgeführt haben. Das hörte zur Zeit der Hungersnöten,
welche die Hugenottenkriege begleitet haben, wieder
auf. Die wohlwollendere Regierung Heinrichs IV.
gab die Getreideausfuhr wieder frei, welche den Weg
nach Spanien und Portugal bevorzugte. Indeß war dieses
verhältnismäßige Gedeihen der französischen Landwirtschaft
nicht von langer Dauer. Die Grund- und Personalsteuer (Taille), welche hauptsächlich auf den Schultern
der Bauern ruhte und im Jahre 1439 zum Unterhalt des
Heeres als feste Summe von 1'200'000 Frcs. eingeführt
worden war, hatte unter dem Einfluß des Kriegsbedarfs
bis 1589 schon die Höhe von 16 Mill. Frcs. erreicht.
Unter Heinrich IV. hielt sich diese Steuerleistung auf
gleicher Höhe, was den Bauern ein Fortkommen
ermöglichte. Aber von 1610 ab stieg die Taille rasch
auf 26 Millionen im Jahre 1634,
" 44 " " " 1642,
" 53 " " " 1659,
" 66 " " " 1715,
dem Todesjahre Ludwigs XIV.! In etwa gleicher Proportion
stieg der Ertrag der Salzsteuer (Gabelle). Taille
und Gabelle haben noch im Jahre 1642 vier Fünftel
der Einnahmen des französischen Staates geliefert.
Hier wurde den Bauern als Steuern abgenommen, was
zu ergreifen war. Ganze Provinzen verödeten. Die
Bauern flüchteten nach der Stadt und verkauften ihren
Besitz zu Schleuderpreisen. Für 1548, 1586, 1593—95,
1630—75 werden Bauernunruhen, Volksaufstände in
Folge des Steuerdruckes und Hungersnotrevolten
berichtet, die von 1675—1705 vielfach unter dem Titel
„Hugenottenverfolgungen“ niedergedrückt werden.
Wollte also der Absolutismus noch länger wirtschaften, so mußten neue wirtschaftspolitische Bahnen
betreten werden. Der Mann, welcher hierzu auch neue
Ideen mitbrachte, war Jean Baptist Colbert, der Leiter
des französischen Finanzwesens in den Jahren 1662—1683.
§ 148. Von einer eigentlichen Begünstigung
der Landwirtschaft kann bei Colbert keine Rede sein.
Er hat nur einige Ungeheuerlichkeiten in der Landwirtschaftspolitik seiner Zeit beseitigt. In jenen Provinzen,
in welchen die Taille die Bauern von ihren Höfen
vertreiben mußte, hat Colbert eine Ermäßigung
dieser Steuer eintreten lassen soweit, daß die Bauern
bleiben konnten. Der Ertrag dieser Steuer ist deshalb
in den Jahren 1662—1680 von 53 auf 35 Mill. Frcs.
zurückgegangen, um nach dem Tode Colberts bis zum
Jahre 1715 rasch auf 66 Millionen wieder anzusteigen.
Colbert hat den Steuerbeamten verboten, den Bauern
das Vieh wegzupfänden, weil dadurch die Fleischversorgung des Landes in Gefahr käme. Weil Frankreich
damals häufig im Herbst Getreide nach dem Auslande verkaufte, das im Frühjahre zu höheren Preisen für die Volksernährung wieder zurückgekauft werden mußte, nahm Col
bert eine volkswirtschaftliche Regulierung der
Getreide-Ein- und Ausfuhr vor und zwar nach Maßgabe der Preisbewegung. Bei billigen Inlandspreisen
wurde die Ausfuhr freigegeben. Zogen die Getreidepreise etwas an, so kam ein proportionaler Ausfuhrzoll in Anwendung, der bei noch höheren Preisen sich
in eine Ausfuhrsperre verwandelte. In analoger Weise
behandelte Colbert die Getreideeinfuhr. Die Weinausfuhr wurde von ihm begünstigt. Um den Hungersnöten
besser zu begegnen, machte er durch Entwässerung
größere Flächen kulturfähig. Auch hat er einem
besseren Ausgleich der Ertragsüberschüsse und damit der Preise zwischen den verschiedenen Provinzen Frankreichs seine Aufmerksamkeit zugewendet. Sein
Hauptaugenmerk aber war darauf gerichtet, ergiebigere
Steuerquellen für den König zu erschließen. Was
er an den direkten Steuern nachlassen zu müssen glaubte,
das hat er durch Erhöhung der indirekten Steuern
wieder eingebracht. Seine Politik war bemüht, möglichst
viel Geld im Lande zu haben. Nachdem eine schnelle
Bereicherung auf der Basis der so sehr ausgeraubten
Landwirtschaft unmöglich geworden war, wurde auf
eine Herabsetzung des Zinsfußes hingewirkt, das
Land mit einem Netz von Straßen und Kanälen
durchzogen und so der Verkehr wesentlich erleichtert.
Es wurden Eisenarbeiter aus Nürnberg, Glasarbeiter
aus Venedig, Strumpfwirker aus England, Tuchfabrikanten aus Holland bezogen und im Lande angesiedelt. Colbert kaufte gewerbliche Geheimnisse,
bessere Maschinen und Werkzeuge, gewährte den
tüchtigsten jüngeren Arbeitern Prämien. Um den ungünstigen Einfluß einer irrationellen Armenpflege auf dem
Arbeitsmarkte zu beseitigen, sollten die Klöster statt
Speise und Trank Wolle und überhaupt Arbeitsmaterial
als Almosen spenden. Die Zahl der Feiertage wurde
um 17 vermindert, die Auswanderung untersagt,
der Verrat von Fabrikationsgeheimnissen und die
Geldausfuhr bei Todesstrafe verboten. Colbert hat
durch Prämien verschiedener Art die französische
Handelsflotte zu einer höchst ansehnlichen Entwickelung
gebracht und durch eine dominierende Kriegsmarine
geschützt. Die französischen Kolonialerwerbungen
in Nordamerika, Ostafrika und Indien nahmen jetzt
rasch zu. Kurz: die ganze französische Volkswirtschaft
hat durch den Colbertismus ein anderes Aussehen
erhalten. Gegen Ende seiner Verwaltung zählte Frankreich
50'000 Webstühle, 64'000 Arbeiter in der Wollweberei,
17'000 in der Spitzenfabrikation, die Jahresproduktion an
Seidenfabrikaten wird auf 50 Millionen Frcs. angegeben.
Frankreich war der bedeutendste industrielle Exportstaat und eine der ersten Kolonialmächte Europas geworden. Beim Tode Ludwigs XIV. (1715) war der
Kolonialbesitz 2 1⁄2mal größer als Frankreich selbst
und auf dem besten Wege, von Mexiko ab den ganzen
nordamerikanischen Kontinent und in Asien das
gewaltige ostindische Reich mit der französischen
Krone zu verbinden. Es war auch Colbert gelungen, die
vorher wieder einmal verzettelten königlichen Domänen
zurückzuerwerben und die Staatseinnahmen von
84 Mill. Frcs. im Jahre 1662 auf 116 Mill. Frcs. im
Jahre 1683 zu heben. Aber was wollte dieser Einnahmezuwachs um 32 Mill. Frcs. bedeuten bei der maßlosen
Verschwendungssucht der königlichen Hofhaltung
und dem ungeheueren Mehrbedarf für Kriegszweke
unter dem Absolutismus eines Herrschers, der dem Wahne
einer Weltherrschaft nachjagte? Wie Colbert mit
einem teilweisen Staatsbankrott (im Jahre 1664)
begonnen hatte, so stand bei seinem Ableben (im Jahre
1683) schon wieder ein neuer größerer Staatsbankrott vor der Türe. Das Danaidenfaß des französischen Absolutismus konnte auch ein Finanzgenie wie Colbert nicht füllen.
§ 149. Als im Jahre 1715 der Eroberer Ludwig XIV.
unter den lauten Verwünschungen seines Volkes gestorben
war, hatten die Staatsschulden, trotz der häufigen
Staatsbankrotte, die Höhe von 2412 Mill. Frcs. erreicht, welche die Gesamtsteuereinnahme der Staatskasse von 160 Mill. Frcs. mit einer Zinsforderung
von 80 Mill. Frcs. belastete. Als dann die einzelnen
Schuldposten auf ihre Berechtigung geprüft wurden, konnten
200 Mill. von den Forderungen der Lieferanten und der
Finanzbeamten als unberechtigt gestrichen werden. Bei
dem herrschenden System bereicherte sich eben ein Jeder,
wann und wo er konnte. Die Maitressen der Könige
haben der Staatskasse ungezählte Millionen gekostet.
Der leitende Minister, Kardinal Mazarin, hat jährlich
der Staatskasse 20 bis 30 Mill. — also etwa den sechsten
Teil der gesamten Staatseinnahmen — für „geheime
Ausgaben“ entnommen und sich und seine Verwandten ungeheuer bereichert. Eine Staatssteuerverpachtung vom Jahre 1718 für 48 1⁄2 Mill. Frcs. ließ den
Privatunternehmern einen jährlichen Gewinn von
15 bis 16 Mill. Frcs. Um diese Zeit schrieb ein
Bischof an den Minister: „Unser Landvolk lebt in
furchtbarem Elend. Es fehlt an Betten, Möbeln, Gersten- und Haferbrot. Sie müssen sich das Brot vom Munde
absparen, um ihre Steuern zahlen zu können.
Unsere überfleißigen Bauern können nicht Steuern zahlen
und zugleich ihr trockenes Brot verdienen.“ Die elegante
Hofgesellschaft nannte dieses furchtbare Elend des Landvolkes namentlich „Bon Homme misère“ — das Elend
der guten Leute. Staatsbankrott, Münzverschlechte
rungen, Zwangsanleihen, Aemter- und Privilegien-Verkauf gehörten zu den selbstverständlichen Requisiten
der absolutistischen Staatswirtschaft. Wer kümmerte sich
darum, daß die Steuerpächter und die Richter, die
ihre Aemter gekauft hatten, dem armen Volk doppelt
zur Last fielen? Seit dem Jahre 1692 nahm die
Krone den Städten sieben mal ihre Privilegien,
um sich dieselben für hohe Summen immer wieder abkaufen zu lassen. Auch für einzelne Steuern, wie z.B.
für die Salzsteuer, ließ man für einzelne Provinzen
gegen entsprechende Zahlungen an die Krone fast
vollständige Ablösungen zu. Die Folge war, daß
die Salzsteuer die einzelnen Provinzen ganz verschieden,
schwankend von 2 bis 62 Frcs. pro Pfund, traf!
Schmuggel und Unterschleif wurden dadurch geradezu
groß gezogen. Ließ sich aber ein armer Steuerzahler auf
diesem Wege fassen, dann büßte er mit dem Galgen.
So wollten es die Einnahmeinteressen der Staatskasse. Seit
Colbert hat man in der Getreidepolitik bei den fast
andauernden Hungersnöten sich auf das Ausfuhrverbot beschränkt. Aber reichen Spekulanten und
den Günstlingen des Königs war es immer möglich,
Getreide im Inlande aufzukaufen und zu exportieren.
Erst im Jahre 1774 verzichtete Ludwig XVI. ausdrücklich auf das Recht der Kornausfuhr für eigene Rechnung.
§ 150. Unter solchen Umständen mußte jedes
Mittel, Geld zu verschaffen, recht sein.
Als deshalb der Börsenspekulant Law im Jahre
1716 nach Paris kam und den Plan entwickelte: durch
Ausgabe von Papiergeld auf der Basis des Staatskredits das Volk und die Staatskasse reich zu machen,
ging die Regierung gerne darauf ein. Schließlich wurde
diesem Spekulanten zu einer Notenbank der gesamte ge
schäftliche Ausbau der Kolonien und die ganze
Finanzverwaltung des französischen Staates übertragen. Der König selbst war mit 100'000 Aktien
an dem Unternehmen beteiligt. Der Aktienkurs
stieg bis auf 18'000 Frcs. bei einem Nominalwert der
Aktie von nur 500 Frcs. Die Notenemission dieses
Unternehmens stieg bis auf zwei Milliarden Frcs.
Aber schon im Jahre 1720 war das ganze luftige
Kartengebäude zum bitteren Schaden für weite Kreise
der Bevölkerung zusammengebrochen. Nur die Gründung der Pariser Börse durch königliches Reglement
vom Jahre 1724 kann dieser Law’schen Spekulation als
dauernde Wirkung angerechnet werden.
§ 151. In dieser Zeit des schlimmsten chronischen Geldmangels lernte der Absolutismus zunächst auf Kriegsruhm verzichten. Es wurde Mode,
eine auswärtige Politik des Friedens zu pflegen.
Die Kriegsflotte ließ man verfallen. Die Kolonien
wurden sich selbst und ihrem Schicksal überlassen
und die höheren Offiziersstellen im Landheere als
Sinekuren für die Günstlinge des Hofes behandelt. Im
Jahre 1752 zählte die französische Landarmee nicht weniger als 1171 Generäle. Der, Ende des XVIII. Jahrhunderts, gleich starken preußischen Armee gehörten nur
85 Generäle an. Als jedoch Maitresseneinfluß den
König dennoch verleitete, sich am 7jährigen Kriege
(1756—1763) gegen Preußen zu beteiligen, schloß
sich England an Preußen an und eroberte den reichen
französischen Kolonialbesitz in Nordamerika und
Ostindien. In England trat dann allerdings ein Rückschlag für Kolonialinteressen ein, als es den vereinigten 13 Kolonien von Nordamerika gelang, sich
mit Unterstützung von Frankreich und Spanien (1775—83)
von England unabhängig zu machen. Das englische
Kolonialamt wurde damals aufgelöst und dem Ministerium des Innern eingefügt. Die französischen Revolutionskriege und die daran sich anschließenden napoleonischen Kriege aber haben in kurzer Zeit den wertvollsten Kolonialbesitz den Engländern ausgeliefert. Der Handel Frankreichs, wie der der
französisch gewordenen Niederlande wurde durch
die englischen Seesiege von den Meeren weggefegt. Und
an diesen englischen Handels- und Kolonialinteressen sind schließlich die napoleonischen Weltherrschaftspläne zerschellt.
§ 152. Der französische Absolutismus hatte
von all diesen kommenden Ereignissen, welche er
so eifrig vorbereiten half, keine Ahnung. Beim
Tode Ludwigs XV. (im Jahre 1774) erreichten die
Kosten der Hofhaltung 42 Mill. Frcs. bei einer Gesamtstaatseinnahme von 290 Mill. und einer Staatsschuldenlast von 4 Milliarden. Sieben Jahre später
(im Jahre 1781) kostete die gesamte Hofhaltung
62 Mill, Frcs., wovon 28 Mill. Frcs. als Pensionen und
Gnadengelder an die Hofgesellschaft verschenkt
wurden. Bis zum Jahre 1787/88 waren abermals
1 1⁄2 Milliarden neue Staatsschulden aufgenommen
worden; das jährliche Defizit der Staatskasse erreichte
mit 140 Mill. Frcs. nahezu 50 Proz., der Zinsendienst der Staatsschulden mit 206 Mill. Frcs. fast
70 Proz. der gesamten Staatseinnahmen, die wieder
nur zu regelmäßig schon auf einige Jahre im Voraus
verpfändet waren. Inzwischen stieg für das arme
Bauernvolk die Taille von 66 Mill. Frcs. im Todesjahre Ludwigs XIV. (1715) auf 110 Mill. Frcs. im
Jahre 1789! Seit Jahrzehnten kehrten fast alljährlich
Hungersnotrevolten, Erstürmung der Bäckerläden,
Erhebungen des Volkes gegen die Steuerlast wieder.
Beim Schalle des „Te Deum“, sagt Voltaire, starb
das Volk den Hungertod. Der allgemeine Bankrott
des königlichen Absolutismus war nicht mehr aufzuhalten. Die Philosophen verkündeten das Dogma von
der Volkssouveränität, die Physiokraten lehrten, daß
der Reichtum des Königs nur auf der Basis eines
reichen Bauernstandes gesichert sei. Aber der Hunger des Volkes gestattete keine langen parlamentarischen Verhandlungen und keine zeitraubenden
wirtschaftspolitischen Versuche mehr. So begann
denn mit dem Jahre 1789 der blutige Expropriationsprozeß gegen den kapitalistischen Expropriateur
„Absolutismus in Frankreich“.
Trotzdem ist dadurch das französische Volk nicht
glücklich geworden. Die furchtbaren Mißstände unter
dem Absolutismus wie unter den nachfolgenden Revolutionszeiten haben in Frankreich mehr als in irgend
einem anderen Lande den Boden vorbereitet für sozialistische und kommunistische Ideen, welche naturgemäß die Verteidigungskräfte des ökonomischen
Liberalismus zu besonderer Leidenschaft anregten. Die
tatsächliche Herrschaft des gesellschaftlichen
Kapitalismus läßt die ausgleichende Macht eines
sozialen Königtums besonders nötig erscheinen. Aber die
Erinnerung an die bösen Zeiten des königlichen Absolutismus läßt die Königsidee bis heute nicht zur allgemeinen Anerkennung kommen. So beschränkt sich die
Politik Frankreichs auf die Abwehr wirklicher oder vermeintlicher Gefahren, ohne große, produktive, den sozialen Fortschritt fördernde Leistungen. Nur die seit der großen französischen Revolution verhältnismäßig günstige
bäuerliche Grundbesitzverteilung gestattet dem französischen Volke den Luxus, die allmähliche Klärung der politischen Ideen der Zeit zu überlassen.
§ 153. Das Eindringen der Geldwirtschaft in
die naturalwirtschaftliche Ordnung der lehensstaatlichen
Organisation hat die Einheit des christlichen Abendlandes
in eine Vielheit von Staaten aufgelöst, welche rasch das
nationale Sonderbewußtsein mit wachsender Schärfe hervortreten ließen. Die ergiebigste Quelle dieser Nationalitätsideen waren die Kriege. Und die kriegerischen Konflikte
folgten aus der Tatsache, daß an der Spitze der sich
ausbildenden Staaten kapitalistische Unternehmer
standen, welche vor allem nach einer weiteren
Vergrößerung ihres Reichtums und ihrer Macht
strebten. Mit dieser Auflösung des Einheitsbewußtseins im christlichen Abendlande ist auch die Karolingeridee des fränkischen Kaisertums zu Grabe getragen worden. Die Kaiserpolitik Maximilians I. und
Karls V. unterschied sich wesentlich von der Kaiserpolitik
Karls des Großen. Wie die nationalen Könige von
Frankreich und England, so war auch der Kaiser jetzt
Kapitalist geworden, dessen Machtmittel in erster Linie
an der Größe der zur Verfügung stehenden Geldsummen gemessen wurden. Die reicheren Geldmittel
brachten in den Kriegen die Entscheidung. Der
spanisch-habsburgische Weltherrschaftsplan folgte dem
kapitalistischen Entwicklungsprozeß der Expropriation der
Expropriateure. Die Unternehmungen der kleineren
Kapitalisten sollten von dem größten verschlungen
werden. Die Geschichte hat einen anderen Verlauf genommen. Im Kampfe gegen die erwachten Widerstände
ist der „Kaiser“ der Kapitalisten verarmt. Mit der
ökonomischen Ohnmacht des Repräsentanten der Einheit trat in Deutschland die Vielheit an seine Stelle.
Der westfälische Friede von 1648 ließ neben 296
größeren und kleineren Herrschaften 1500 reichsunmittelbare Ritterschaften, Stifte und Reichsdörfer
zählen, welche volle staatliche Selbständigkeit beanspruchten, von denen ein Jeder innerhalb seines Territoriums „Kaiser“ sein wollte, im Gefühle der eigenen
Schwäche aber fremdem Einfluß und fremdem Gelde
leicht zugänglich blieb. Der französische König Ludwig XIV. schien damals der mächtigste und reichste Fürst
zu sein. Deshalb wurde französische Sitte, Mode und
Sprache jetzt überall nachgeahmt. Alles war bemüht,
„alamodisch“ zu sein. Bevor diese wenig glückliche
Zeit der Herrschaft kleiner und mittlerer Kapitalisten auf
den Fürstenthronen kam, war im XIII. und XIV. Jahrhundert unter dem Einfluß christlicher Lehren eine
Blüte-Periode echter Mittelstandspolitik, welche
nicht ganz zutreffend als die Periode stadtwirtschaftlicher Entwicklung bezeichnet wird.
§ 154. Die volkswirtschaftliche Organisation des XIII.
und XIV. Jahrhunderts ruhte auf dem Prinzip der Selbsterhaltung und Selbsternährung durch eigene produktive Arbeit im redlichen Erwerbe. Das Land erzeugte die Rohprodukte für die Volksernährung, Getreide
und Fleisch mit wichtigen gewerblichen Rohprodukten,
wie Wolle und Häute. Der Stadt war die weitere Verarbeitung und Veredlung der Rohstoffe vorbehalten. So
bedeutete der Gegensatz zwischen Stadt und Land eine
sich ergänzende natürliche Arbeitsteilung, die
übrigens keineswegs mit übertriebener Konsequenz durchgeführt war. Die Stadtbürger hatten auch innerhalb der
Ringmauern ein gut Teil landwirtschaftlicher Tätigkeit bei
behalten und die Vertreter der ländlichen Gewerbe wie
Schmiede und Wagner waren in den meisten Dörfern ansässig. Die Stadt mit ihrer Bannmeile bildete eine
Interessengemeinschaft. Der gegenseitige Austausch
der Produkte erfolgte zur Marktzeit auf dem Marktplatze nach Marktrecht. Weil aber jeder stadtwirtschaftliche Kreis der Beziehungen nach auswärts kaum entbehren konnte, beschäftigte sich das Marktrecht und die
Marktpolizei in ihren wesentlichen Teilen nicht minder eingehend mit dem über die Bannmeile hinausreichenden auswärtigen Güterverkehr.
Für den Verkehr selbst galten vor allem die Grundsätze der Treue und der Ehrlichkeit. Einseitige
Uebervorteilungen und Wucher aller Art sollten nach
den Lehren der christlichen Kirche ausgeschlossen
bleiben. Für ein Gelddarlehen Zinsen zu verlangen, galt
im Prinzip als Wucher. Gewerbsmäßige Wechsler und
Geldverleiher wurden von keiner städtischen Korporation
als Mitglieder angenommen und in der Kirche zum Abendmahle nicht zugelassen. Der Wucher blieb den Juden
vorbehalten, denen Obrigkeit und Volk von Zeit zu Zeit
die gewonnenen Schätze wieder abnahmen. Erst um
Mitte des XV. Jahrhunderts begann die Errichtung
städtischer und wohltätiger Pfandleihanstalten,
welche zur Deckung ihrer Unkosten einen billigen Zins
berechneten und die Höhe des Einzeldarlehens nach der
Größe des meist gestifteten Kapitals und der Zahl der
Darlehenssucher zu bemessen pflegten. Das Geld war in
dieser städtischen Wirtschaftspolitik noch keine „geronnene Macht“ geworden.
Die Gewinne sollten im Güterverkehr auf keiner
Seite ein billiges Maß überschreiten und den Bürgern
ihr Nahrungsspielraum gesichert bleiben. Deshalb
war eine umfassende Kontrolle des Verkehrs vorge
sehen, mit Marktplatzzwang, Kaufhauszwang, Wagezwang. Die Makler, welche die Geschäfte zwischen
Käufern und Verkäufern vermittelten, trugen zumeist den
Charakter städtischer Beamten. Durch sie oder durch
die Vertrauensleute der gewerblichen Zünfte wurden die
Waren auf ihre Qualität geprüft und schon bei ihrer
Herstellung überwacht. Das Eingreifen des spekulativen Kapitals, welches mit „Fürkauf“ und Lieferungsgeschäften aller Art, durch Preisverabredungen auf
Kosten des Konsumenten oder des Produzenten mühelose
Gewinne einzuheimsen versuchte, war unter den strengsten Strafen verboten.
§ 155. Die Landwirte waren gehalten, ihre überschüssigen Produkte nach dem Markte in der Stadt
zu bringen und hier innerhalb bestimmter Stunden für die
Bürger feilzuhalten. Dann erst durften die Händler zum
Wiederverkauf das Uebriggebliebene erwerben. Durch
sogenannte „gute Männer“ wurden nach Maßgabe von
Vorrat und Bedarf Lebensmitteltaxen aufgestellt, um
jedermann über den gangbaren Preis zu unterrichten.
War das Getreide billig, so wurden die städtischen
Kornmagazine gefüllt. Waren die Kornpreise hoch,
so wurde für Bedürftige aus diesen Vorräten zu billigem
Preise abgegeben. In Zeiten mit hohen Preisen war
die Ausfuhr gesperrt. In billigen Zeiten konnte der
über den heimischen Bedarf hinausreichende Ueberschuß ausgeführt werden.
Die gewerblichen Zünfte überwachten die Ausbildung der Einzelnen vom Lehrling bis zum Meister.
Damit der Eine dem Anderen den Nahrungsspielraum nicht beenge, war die Zahl der Gehilfen zumeist
auf zwei Gesellen und einen Lehrling fixiert, die Maximalproduktion, wo es anging, festgesetzt, und durch
Preistaxen für einen ehrlichen Arbeitsgewinn wie
für einen billigen Kauf Sorge getragen. Bei Arbeitsaufträgen sollten Arme wie Reiche gleich behandelt
werden. Unschickliche Reklame war verboten.
Einem Zunftbruder durften keine Kunden abwendig gemacht werden. Und hatte jemand einen größeren billigen
Kauf mit auswärtigen Lieferanten abgeschlossen, so
waren seine Genossen berechtigt, in diesen Kauf zum
gleichen Preise einzutreten. Daneben waren die Zünfte
Organisationen zur Verteidigung der Stadt, religiöse, sittliche und gesellige Vereinigungen. Sie
hatten ihren eigenen Altar in der Kirche und übten werktätige brüderliche Liebe. Verarmten und kranken Mitgliedern
wurden Unterstützungen gereicht, Leichenbestattungen gemeinsam gefeiert und das gesellige Zusammenleben gepflegt. Von der Wiege bis zur Bahre fühlte sich der
Einzelne durch die gesellschaftlichen Organisationen gestützt. Und wo in dem Kreise der
Gewerbe zur tunlichsten ökonomischen Selbständigkeit ein
Gewerbeglied fehlte, war die städtische Obrigkeit bemüht,
solche gewerbliche Kräfte von auswärts zu beziehen.
Damit von auswärts, durch Fremde, diese wirtschaftliche
Ordnung nicht gestört werde, war es fremden Kaufleuten untersagt, ihre Waren im Detail zu verkaufen
und den heimischen Bürgern verboten, mit den
Fremden Kompagniegeschäfte zu machen. Der Verkauf durch Fremde war an bestimmte Markttage gebunden.
Damit aber durch diese Bestimmungen der Stadt nicht
etwa die förderlichen Anregungen aus der Fremde
und die Vorteile des Durchgangsverkehrs verloren gingen,
zwang das Stapelrecht die fremden Kaufleute, auf dem
Land- wie auf dem Wasser-Wege ihre Ware anzuhalten, für eine Zeitlang feilzubieten und eventuell mit
neuen Transportkräften weiter zu verfrachten. Unter dem
Einflusse dieser glücklichen Zustände hat sich das
deutsche Gewerbe zur Kunst veredelt. Die großen
Dome und stattlichen Rathäuser des Mittelalters sind
von Handwerksmeistern erbaut worden. Architekten
kommen erst im XVI. Jahrhundert in Deutschland vor.
§ 156. Auch im XIII. und XIV. Jahrhundert war der
Grad der Ausbildung des Handels mit den überschüssigen Produkten und der Grad der gewerblichen
Entwickelung in Deutschland in verschiedenen
Gegenden ein sehr verschiedener. Aus naheliegenden
Gründen. Das mittelgebirgige Deutschland von
Köln bis zum Bodensee im Westen, im Osten bis zu den
Ausläufern des Erzgebirges gerechnet, begünstigte durch
ein reiches Netz von Flüssen und Bächen in den nutzbaren Wasserkräften die gewerbliche Entwickelung
ungemein. Die Schätze des Bergbaues trugen weiter
zur Bereicherung dieser Gegenden bei. Die vielen Wasserscheiden begünstigten die Ausbildung von Kleinstaaten, welche sich mit weit größerem Verständnis solch
bodenständigen Ausbildungen anschließen, als das bei
großen Staaten möglich ist. Diese staatlichen, städtischen
und gewerblichen Verhältnisse mußten wieder auf die
landwirtschaftlichen Verhältnisse zurückwirken.
Hier hat die bäuerliche Arbeit am frühesten ihre
persönliche Freiheit und Selbständigkeit gewonnen
und es dann am häufigsten zu einer blühenden Wohlhabenheit gebracht. Im Gegensatze hierzu begünstigten
die Verhältnisse der norddeutschen Tiefebene mit dem
Küstenlande der Nord- und Ost-See weit mehr Schiffahrt
und Handel als die gewerbliche Entwickelung. Hier ist
deshalb in den Städten früh schon ein Kaufmannsstand
aufgewachsen, welcher mit den Produktionsüberschüssen
des Landes einen internationalen Verkehr nach Osten,
Westen und Norden einzurichten bemüht war. Daraus ist
um die Mitte des XIII. Jahrhunderts die deutsche
Hansa erblüht, welcher zu Beginn des XIV. Jahrhunderts
70 Städte angehörten. Diese kaufmännische Vereinigung
hatte in Rußland, im skandinavischen Norden wie
in England das Handelsmonopol erworben, weil in
diesen Ländern damals ein kräftiger Eigenhandel fehlte.
Trotz dieser gewaltigen Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebes blieb die Hansa den Grundsätzen der Mittelstandspolitik treu. Im Jahre 1417 wurde auf der Tagfahrt zu
Lübeck der Abschluß von Lieferungsgeschäften verboten. Es sollte niemand Heringe verkaufen, ehe sie
gefangen seien und niemand Getreide verkaufen, bevor es
gewachsen sei.
§ 157. Auch diese Verhältnisse waren indeß nicht
von Dauer. Langsam aber sicher erstarkte der Eigenhandel in England, in den skandinavischen Reichen und in
Rußland und damit wandelte sich die Handelspolitik dieser
Länder aus einer Begünstigung der fremden Kaufleute
um in eine Begünstigung der heimischen Kaufleute.
Die wachsende Macht der Landesfürsten und die Ausbildung größerer Staaten in Deutschland waren ebenfalls
der internationalen Kaufmannsvereinigung der
Städte wenig günstig. 1442 befahl Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg den märkischen Städten den
Austritt aus der Hansa. So zerfiel die Hansa allmählich.
Ihre Hinterlassenschaft in der Nord- und Ostsee wurde
von den Niederländern angetreten, welche nicht mehr
den Grundsätzen der Mittelstandspolitik huldigten, sondern
bald durch und durch Kapitalisten geworden waren.
Diese Herrschaft des Kapitalismus breitete sich auch im
Innern Deutschlands mehr und mehr aus. Jakob
Fugger in Augsburg wurde von seinem Handelsgenossen
Jörg Thurzo in Augsburg, der sich von seinen Geschäften zurückzog, weil er genug verdient hatte, aufgefordert,
auch vom weiteren Gelderwerb abzustehen, er habe lange
genug gewonnen und solle nun Andere auch gewinnen
lassen. Aber darauf antwortete Jakob Fugger: er
hätte viel einen anderen Sinn, wollte gewinnen,
dieweil er könnte! Diese Wendung in den Fuggerschen Geschäften nach der Richtung des unersättlichen
Großkapitals fiel etwa in das Jahr 1487 und fand die
Unterstützung und Förderung der damals mächtigsten
Fürsten. Die mittelalterliche Mittelstandspolitik, welche
ehrlich bestrebt war, nach den Grundsätzen der christlichen
Lehre im Wirtschaftsleben das bessere Recht walten zu
lassen und jedem Bürger einen Nahrungsspielraum
zu sichern und zu erhalten, wurde unterdrückt. Der
Kapitalismus siegte. Bald hörte man überall heftige
Klagen laut werden gegen die Monopole, Ringe und
Handelsgesellschaften der Fugger, Welser und
Höchstätter in Augsburg, der Imhof, Ebner und
Volkmar in Nürnberg, der Ruland in Ulm. Sie sollen
die Preise nach ihrer Geldgier und Geizigkeit
geschraubt haben. Martin Luther führte aus: Diese
Preissteigerer, Fürkäufer und Monopolisten sind
öffentliche Diebe, Räuber und Wucherer. Recht
wäre es, ihnen alles zu nehmen und sie aus dem Lande
zu jagen. Sie haben alle Waren unter ihren Händen,
lassen die Preise nach ihrem Gefallen steigen und fallen.
Wie könnte es mit rechten Dingen zugehen, daß
ein Mann in kurzer Zeit so reich werde, daß er
König und Kaiser auskaufen möchte? Nach Erasmus von Rotterdam waren die Kaufleute die schmutzigste Klasse aller Menschen, „die überall lügen,
verderben, stehlen und betrügen und sich doch
durch ihr Geld immer wieder vornhin drängen“.
Durch den Prozeß eines Angestellten der Firma Ambrosius Höchstätter in Augsburg war bekannt geworden,
daß eine Geldeinlage von 900 Gulden binnen 6 Jahren
30'000 Gulden Gewinn, also 3333 Prozent pro Jahr
gebracht hatte! Man kam zu dem Schlusse, daß diese
Monopolisten der deutschen Nation in 1 Jahre mehr
schadeten, als alle Straßenräuber in 10 Jahren.
Gegen dieses Uebel mußte etwas geschehen.
§ 158. Kaiser und Reichstag beschäftigten sich mit
dieser Frage. Kaiser Maximilian I. machte 1507 den
Versuch, diese Handelsgesellschaften zu besteuern. Aber
weil Maximilian stets in Geldverlegenheiten war, kam er
mit den Gesellschaften überein, daß sie ihm einen entsprechenden Vorschuß auf seine landesherrlichen Kupfer- und Silbereinnahmen gewährten. Für dieses Kreditgeschäft
verzichtete der Kaiser für sich und seine Nachkommen
auf eine Besteuerung dieser Gesellschaften.
Der Reichstag zu Köln beschloß 1512: jede Beherrschung der Preisbildung mit Güterkonfiskation
und Versagung des obrigkeitlichen Geleits zu
bestrafen. Aber dieser Beschluß blieb unausgeführt. Die
Klagen gegen die Monopolisten erneuerten sich auf dem
Reichstage zu Worms (1521) und Nürnberg (1522).
Der Reichstags-Ausschuß war der Meinung: das Hauptkapital dieser Handelsgesellschaften solle 50'000
Gulden nicht überschreiten, für alle Waren sollen
amtliche Maximalpreise festgesetzt werden und der Warenverkehr dieser Gesellschaften mit einem Reichszoll von
5 Proz. des Wertes belastet werden. Die Denkschrift mit
diesen Vorschlägen ging an den Kaiser. Aber die Handelsgellschaften wußten die kaiserlichen Minister
mit 200 bezw. 500 Gulden zu bestechen. In dem
Reichstagsabschied vom April 1524 wurden die
geplanten Maßnahmen verworfen. Die Volksbewegung
gegen die Monopolisten war im Sande verlaufen und
unter dem Einfluß der jetzt ausbrechenden Kriegsstürme bald vergessen. Die Lehre der Kirche, daß
gewerbsmäßige Geldleihgeschäfte gegen Zinsen
wucherische Geschäfte seien, wurde unter dem Einfluß
des Humanismus, des römischen Rechts und der
calvinischen Reformation verworfen. Von einer
Beschränkung der Hilfsarbeiter für gewerbliche
Unternehmungen auf 2 Gesellen und 1 Lehrling war bald
keine Rede mehr. Die Einführung der Hausindustrie
gestattete dem Unternehmerkapital eine umfassende Vermehrung seiner Hilfskräfte. Die Bergwerksanteile
gingen im XVI. Jahrhundert rasch aus den kleinen
Händen in die des Adels und der großen Handelshäuser über. Das kapitalistische Zeitalter hatte begonnen.
§ 159. Indessen führte dieser Sieg des gesellschaftlichen Kapitalismus zu einer eigenartigen Verkettung
der Ereignisse. Der städtische Mittelstand, welcher
vergeblich gegen die Herrschaft des spekulativen Kapitals nach oben angekämpft hatte, suchte seine Position
dadurch noch einigermaßen zu schützen, daß er durch den
Zunftzwang sich gegen den Andrang neuer Bewerber von
unten abschloß. Das Aufrücken vom Gesellen zum Meister
wurde wesentlich erschwert. Die Bildung eines städtischen Proletariats war die natürliche Folge. Weil
aber dadurch die städtische Verwaltung sich rasch genug
mit Sorgen beladen sah, erschwerten die Städte wieder
die Zuwanderung vom Lande. Dem Proletariat in den
Städten folgte deshalb das Proletariat auf dem Lande.
Aus beiden Reservearmeen rekrutierte sich hauptsächlich das Angebot auf dem deutschen Söldnermarkt.
Der in den Städten sichtbar gewordene Reichtum reizte
die Eroberungslust der kapitalistisch gewordenen
Fürsten. Die Uebernahme und Vermittelung von Staatsanleihen gehörte bald bei den Großkapitalisten zu
den beliebtesten Geschäften. Und so trieb der rasch
sich angesammelte Reichtum in wenigen Händen, die
zunehmende Unzufriedenheit in den Volksmassen,
die Anstauung eines Proletariats in Stadt und Land,
die wachsende Leichtigkeit in der Beschaffung großer
Söldnerheere wie in der Aufnahme neuer Staatsschulden die Fürsten in fast endlose Kriege hinein, die von 1557 — 1620 fast allgemein zu Staatsbankrotten führen, welche auch die Millionen der oberdeutschen Handelshäuser auf Nimmerwiedersehen verschlungen haben. Der gegen Ende des XV. Jahrhunderts
rasch emporgekommene Kapitalismus wurde in seinen hervorragendsten Repräsentanten von seinen eigenen Kindern
vernichtet.
Der so gründlich entfachte Raub- und Herrschafts-Krieg der Fürsten aber dauerte, bis auch die mit der
Reformation konfiszierten Kirchengüter verbraucht und alle Reserven in Stadt und Land erschöpft
waren. Der dreißigjährige Krieg (1618—1648),
welcher nicht der Religion halber, sondern des Reichtums und der Habgier der Menschen halber geführt
wurde, stürzte Deutschland in tiefe Armut. Seine
Bevölkerung ging von 18 auf 6 Millionen zurück.
Württemberg verlor von 1634—41 350'000 Einwohner.
Die Pfalz hatte vor dem Kriege 500'000, nach dem Kriege
50'000 Bewohner. Bayern mit Kurpfalz verlor fast 90 Proz.,
Augsburg und Nürnberg 50 Proz. seiner Bevölkerung.
So hatten Schwert und Krankheit, Hunger und Kummer
unter den Menschen gewütet. Handel und Bergbau waren
verschwunden. Die Gewerbe lagen danieder. Augsburg
beschäftigte vor dem Kriege 6000 Weber, nach dem Kriege
keine 500. Viele Industrie- und Handelsstädte waren
wieder Bauernstädte geworden. Ueber 18'000 Dörfer
lagen eingeäschert, Felder und Wiesen verödet. Von dem
gesamten Viehstand waren etwa 20 Proz. übrig geblieben.
Das vorher so blühende Schulwesen hatte man fast vergessen und die Jugend ohne Erziehung in kriegerischer
Roheit aufwachsen sehen. Kraftlos und ohne Selbstvertrauen überließ das deutsche Volk dem Absolutismus
die Herrschaft. Fast zwei Jahrhunderte hat es gedauert, bis die Schäden dieser furchtbaren Heimsuchung ganz überwunden waren.
§ 160. Am schwersten lastete der Sieg des
Kapitalismus mit seiner nachfolgenden Selbstvernichtung
auf dem Bauernstande. Der Geldbedarf der Fürsten,
welcher nur zu allgemein schon Anlaß geboten, die Königskronen mit der Kaiserkrone gelegentlich dem Juden als
Faustpfand zu übergeben, hat es im XV. Jahrhundert
nach der damaligen juristischen Auffassung zugelassen,
daß die landesherrlichen Rechte über die Bauern
an Adel und Städte gegen entsprechende Geldbewilligungen im Norden, östlich der Elbe, wie im
Süden Deutschlands verkauft wurden. Die Bauern verwandelten sich durch dieses Rechtsgeschäft in Privatuntertanen jener Personen, welche mit dem Landesherrn diese Geschäfte abgeschlossen haben. Adel
und Städte erhielten so das Vogteirecht mit der Gerichtsbarkeit über die Bauern und benutzten dieselben
natürlich, um sich zu bereichern. Die nach römischem
Recht gebildeten Juristen waren dabei vorzügliche
Helfer. Die Abgaben und Dienste der Bauern wurden
fortgesetzt erhöht, mit neuen Titeln wurden neue
Dienste und Abgaben eingeführt. Durch den Rutscherzins wurde für die säumigen Zahler mit jedem Tage
Verspätung der Zins verdoppelt, sodaß es für den
Bauern aus dieser Schuldenlast überhaupt keine Rettung
mehr gab. Der Gemeindebesitz an Wald und Weide
wurde den Bauerngemeinden weggenommen und den
Bauern nur noch Nutzungsrechte gegen entsprechende
Leistungen zugestanden. Gegen all’ diese schweren
Ungerechtigkeiten richteten sich die deutschen
Bauernaufstände zu Anfang des XVI. Jahrhunderts.
Als die aufständigen Bauern niedergeschlagen waren,
wucherte man mit den erkauften landesherrlichen
Rechten unter Beihilfe der Juristen weiter, da und
dort bis zur Leibeigenschaft der Bauern. Immerhin
blieben im Süden und Westen die Bauern dem Lande
wenigstens erhalten, wenn auch mit wesentlich geminderten persönlichen Rechten unter ärmlichen
Verhältnissen.
Anders gestalteten sich die Verhältnisse im Norden
Deutschlands östlich der Elbe. Hier waren im XVI.
und in der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts Adel und
Städte in der Lage, ihren Produktenüberschuß an
Getreide und Vieh zu steigenden Preisen nach auswärts zu verkaufen. Je größer ihr eigener Wirtschaftsbetrieb war, desto größer ihre Einnahmen. Wer
wollte sie hindern, wenn sie ihre erbuntertänigen Bauern
verjagten und deren Bauernhöfe mit ihrem Eigenbesitz zusammenlegten? Dieses allgemeine Bestreben
zur Latifundienbildung führte dazu, daß die käuflichen
Erwerber der landesherrlichen Rechte über die Bauerndörfer
sich gegenseitig durch Tausch arrondierten, während
im Süden und Westen Deutschlands die landesherrlichen
Kapitalisten ihre vielfach zerstreute Obrigkeitsrechte beibehielten. Alle Bauern durften indeß auch im Nordosten
nicht von ihrer Scholle verjagt werden, sonst hätten die
Arbeitskräfte zur Bebauung der großen Gutsherrschaften gefehlt. Diese noch zurück behaltenen
bäuerlichen Familien aber wurden doppelt mit Diensten
belastet, ihre Kinder dem Gesindezwang unterstellt
und hier und dort die Entwickelung bis zur Leibeigenschaft weiter geführt.
Gegenüber dieser tieftraurigen Verschlechterung der
bäuerlichen Verhältnisse im Süden wie namentlich im Nordosten Deutschlands, bietet der Nordwesten eine erfreuliche Ausnahme. Die landesherrliche Steuer haftete
hier an dem Meiergut. Als nun die Grundherren, dem Zuge
der Zeit folgend, damit begannen, die Höfe meistbietend
zu verpachten, kam dieses Streben der Grundherren nach
möglichst hoher Pachtrente mit dem landesherrlichen
Interesse nach gesicherten Steuereinnahmen in Konflikt. Hier zeigte sich die Staatsgewalt stark genug,
das kapitalistische Interesse der Grundherren abzuweisen. Im Laufe des XVII. Jahrhunderts wurde der
Rechtsbegriff des „unteilbaren Bauerngutes“ eingeführt,
der Rentenanspruch des Grundherrn an dem Bauernhofe
fixiert und dem Meier ein Erbrecht an dem Meierhofe
verliehen. So wurde die Abweisung der auch hier sich
zudrängenden kapitalistischen Auffassung das wirksamste Mittel, den Bauernstand zu erhalten und
wohlhabend werden zu lassen.
§ 161. Die vielen und tiefen Wunden, welche
die Herrschaft des Kapitalismus im XVI. und XVII.
Jahrhundert dem deutschen Volkswohlstande geschlagen, pfleglich ausheilen zu lassen, war Sache der
absolutistischen Fürstenpolitik geworden. Die seit
Colbert (1619—83) hierbei befolgten politischen Grundsätze
werden als Merkantilismus bezeichnet. Ihre wichtigsten
Regeln lauten bekanntlich: Wiederherstellung eines
geordneten Münzwesens, Begünstigung der
Ausfuhr veredelter Produkte, Verbot oder
doch Erschwerung der Ausfuhr von Rohprodukten, Verbilligung des Zinsfußes, Begünstigung der Bevölkerungszunahme und Hebung
der werterzeugenden Kräfte des Volkes
durch Einfuhr gewerblicher und industrieller
Kräfte, Schulbildung, Verbesserung der Verkehrswege u.s.w.
Die weitaus größten Fortschritte hat seit dieser Zeit
unter den deutschen Staaten Preußen erreicht. Nach dem
30jährigen Kriege war dieses Land an Menschen und
Vieh fast ausgestorben, die Domänen verpfändet oder in
Erbpacht gegeben, der Staatsbankrott nahe, die Armee
schlecht und klein. Friedrich Wilhelm I. (1713—40)
hinterließ eine schuldenfreie Finanzverwaltung, ein
Jahreseinkommen von über 21 Millionen Mark,
einen Staatsschatz von 24 Millionen Mark und eine
gut exerzierte Armee von 83'000 Mann. Bis zum
Jahre 1700 waren in die Gebiete von Brandenburg und
Magdeburg 20'000 Menschen zugewandert: von Ludwig XIV. verfolgte Hugenotten, vor den französischen
Armeen flüchtende Pfälzer, Schweizer und Böhmen.
Dazu kamen 15—20'000 Salzburger Protestanten,
welche 1732 von dem dortigen Erzbischof vertrieben worden
waren. Die bedeutenden industriellen Kenntnisse und Erfahrungen dieser Einwanderer legten den Grundstein für
die brandenburgische und magdeburgische Industrie. Das
Tragen ausländischer Tuche wurde bei Todesstrafe verboten, die Ausfuhr heimischer Wolle mit dem Galgen bedroht, das Schulwesen gefördert, das Eindringen des billigen
ausländischen Getreides vom Osten erschwert. Friedrich II.
der Große (1740—86), welcher die reiche Provinz
Schlesien mit dem Königreich Preußen vereinte, wußte den
wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes in besonderem
Maße Rechnung zu tragen. Nicht nur Gewerbe, Industrie
und Handel, auch die Landwirtschaft wurde
geschützt, die Rechte der Bauern gebessert.
In den mittleren Provinzen mit Seide- und Tuchindustrie
sorgte ein ganzes System staatlicher Getreidemagazine mit staatlichem Getreideeinfuhr-Monopol
und einer Getreideausfuhr nur mit besonderer
Erlaubnis des Königs für stetige, mittlere Getreidepreise, bei denen Bauer und Bürger bestehen konnten. In
den östlichen Provinzen Preußens mit nur wenig Industrie wurde hingegen die Getreideausfuhr tunlichst
erleichtert. Der landwirtschaftliche Kredit wie
der Kredit für Industrie und Handel erhielten neue,
bessere Organisationen. Große Flächen sumpfiger
Ländereien wurden der Kultur gewonnen und mit
Bauern besetzt, zur Erleichterung des Verkehrs Straßen
und Kanäle gebaut. All’ diese Maßnahmen ruhten auf
einer idealeren Auffassung des fürstlichen Absolutismus. Während die französischen Könige noch den
Staatszweck in den persönlichen Vergnügungen des
Herrschers suchten, war nach der Auffassung Friedrich
Wilhelms I. „der Regent zur Arbeit geboren.“
Friedrich II. sah in dem Landesfürsten den „ersten
Diener des Staates“, der bemüht sein sollte, das Volk
glücklich zu machen und zur ökonomischen Selbständigkeit zu erziehen. Ein zweifelsohne günstiges
Geschick hat Preußen um diese Zeit von den Versuchungen des Kolonial- und Handels-Reichtums
fern gehalten und den Schwerpunkt der Entwickelung
in der eigenen produktiven Arbeit verankern lassen.
Trotzdem ist es auch einem Friedrich II. nicht gelungen,
die preußischen Bauern aus jenen Fesseln zu befreien, in welche sie der Kapitalismus des XVI.
und XVII. Jahrhunderts geschlagen. Um dieses Ziel
für Preußen wie für den übrigen deutschen Bauernstand zu
erreichen, bedurfte es der französischen Revolution,
der napoleonischen Kriege, der Revolutionsstürme
der 30er und 40er Jahre des letzten Jahrhunderts.
Heute noch haben bayerische Bauern Bodenzinse abzulösen, welche aus den Wirren des XVI. und XVII. Jahr
hunderts stammen und der inneren Kolonisation in
den östlichen Provinzen Preußens wird es trotz der
zur Verfügung stehenden Millionen in absehbarer Zeit
kaum gelingen, dem Lande jene Bauernzahl wieder zu
geben, welche der seit dem XVI. Jahrhundert hier
zur Herrschaft gekommene Kapitalismus vertrieben hat.
§ 162. Der Kapitalismus in der Gesellschaft
hat das Vorwiegen des mobilen Besitzes und der
Geldinteressen zur Voraussetzung. Weil das Geld
bestrebt ist, möglichst oft aus einer Hand in die andere
zu rollen, drückt die Herrschaft des Kapitalismus in der
Gesellschaft den betreffenden Gemeinwesen den Charakter eines Handelsstaates auf. Maßgebend für die
Handlungen des Einzelnen wie des Staates ist der
Profit. Weil der Handel entwickelungsgeschichtlich in
nächster Verwandschaft zum Raube steht, entspricht der
Handelsstaat am meisten jener bekannten Definition des
heiligen Augustin: „Der Staat ist eine seßhaft
gewordene Räuberbande.“ Wo sich Handelsgesellschaften bilden, ziehen sie gemeinsam auf Beute aus,
deren Gewinnung als Raub oder als Handelsprofit
bezeichnet werden muß, je nachdem mehr Gewalt oder
mehr List und geschäftliche Klugheit dabei beteiligt waren. Wo ein Handelsstaat sich gebildet hat,
besteht die Aufgabe der Staatsgewalt darin: die Bürger
in ihrem Besitz zu schützen und ihnen das Profitmachen zu erleichtern durch Beschaffung von Handelsprivilegien, durch Unterwerfung von Völkern
und Volksstämmen zur gefügigen Ausbeutung und
durch Vernichtung der konkurrierenden Handelsstaaten. Um die besten Gelegenheiten zur Uebervorteilung, Ausbeutung und Vergewaltigung der fremden
Gemeinwesen auszuspüren, hat sich früh schon in den
italienischen Handelsstaaten das Institut der konsularen
und diplomatischen Vertretung im Auslande ausgebildet. Zu Anfang dieser Entwickelung waren die
Diplomaten mit so viel Lüge-, Verstellungs- und Bestechungskünsten ausgerüstet, daß auch der Absendestaat zur Kontrolle seiner eigenen Vertreter einen besonderen
Spionagedienst wieder einrichten zu müssen glaubte. Und
weil die fremden Gemeinwesen sich nicht immer gutwillig
ausplündern ließen, kam es zu ungewöhnlich häufigen
Kriegen, welche die Handelsstaaten mit Söldnern führten, weil im allgemeinen persönliche Teilnahme an Kriegen
die Geschäftsgewinne kürzen muß. Die weiter blickenden
Handelsstaaten widmeten den technischen Waffen
besondere Sorgfalt (Belagerungsmaschinen der Venezianer, Kriegsschiffbau und Artillerie der Engländer).
Die absolutistische Verfassungsform verträgt
sich mit einer Herrschaft des Kapitalismus nicht
auf die Dauer. Sobald unter dem Kapitalismus auf
dem Fürstenthrone große Reichtümer in den Händen
von Privaten sichtbar werden, setzt immer das kapitalistische Entwickelungsgesetz der Expropriation
der Expropriateure ein. Der Absolutismus pflegt
durch Besteuerung, Zwangsanleihen und Vermögenskonfiskationen, freiwillige Anleihen und Staatsbankerotte den größeren Reichtum seiner Untertanen zu
verbrauchen. Der Geldreichtum hat in absolut regierten Staaten aus diesen Gründen das Bestreben, sich
verborgen zu halten. Der Kapitalismus in der
Gesellschaft neigt zur republikanischen Verfassung.
Er verträgt sich indes ebenso gut mit dem monarchischen
Verfassungsstaat, wie das Beispiel Englands seit 1689
lehrt. Da jedoch die Entwickelung der englischen Volkswirtschaft noch nicht als abgeschlossen bezeichnet werden
kann, gehört dieser Teil der englischen Geschichte mehr
zur praktisch-politischen und weniger zur rein historischen
Betrachtungsweise. Für das Gebiet des christlichen Abendlandes beschränkt sich deshalb die Zahl der Staaten unter
der Herrschaft des Kapitalismus in der Gesellschaft
auf Amalfi, Pisa, Genua, Venedig und Holland.
§ 163. Amalfi ist eine der ältesten Städte Italiens.
Wenig südlich von Neapel, am Golfe von Salerno, gelegen,
steigen seine Häuser hinter dem engen Hafen-Quai an
Felsen empor. In den Felsen eingehauene Treppen stellen
die Verbindungen zwischen den Häusern her, deren Dächer
als Gärten dienen. Zur Longobardenzeit war Amalfi
ein durch Seehandel reiches und mächtiges Gemeinwesen mit republikanischer Verfassung unter einem auf
Lebzeiten gewählten Grafen, der bald den Titel Fürst
und Herzog führte. Wie Venedig, stand auch Amalfi in
losem Untertanenverhältnis zum oströmischen Reiche,
was den Handel mit dem Orient wesentlich erleichterte.
Amalfi beherrschte im X. und namentlich im XI. Jahrhundert einen weiten Kreis von Küstenländern am Mittelmeere. In Konstantinopel, Antiochia, Jerusalem,
Cairo und Durazzo besaß dieser Handelsstaat Kolonien.
Dazu Niederlassungen auf Sizilien, namentlich in Messina.
Innerhalb seiner Mauern weilte eine kleine Kolonie
arabischer Kaufleute. Das Kloster Santa Maria Latina
in Jerusalem wurde mit einem Spital von Amalfiten erbaut, ausgestattet und unterhalten. Der Johanniterorden
entstand aus der Brüderschaft des Hospitals des Heiligen
Johannes in Jerusalem, welches Kaufleute aus Amalfi
1048 gestiftet hatten. Vor den Kreuzzügen war für Rom
wie für Italien Amalfi der Hauptlieferant orientalischer
Produkte und die wichtigste Brücke für Kulturvermittlungen zwischen dem Orient und dem Occident.
Aber auch die alte römische Kultur hatte in den
Mauern dieser Handelsstadt noch die beste Pflege auf
italischem Boden gefunden. Auf der alten Rechtsschule
in Amalfi hat jenes Seerecht seine Ausbildung erfahren,
welches als Tabula amalfitana seit Anfang des XI. Jahrhunderts für den Verkehr auf dem Mittelmeere maßgebend war. Hier blieb die älteste Handschrift des
Pandekten erhalten. Zur Zeit ihrer höchsten Blüte soll
die Stadt 50'000 Einwohner gezählt haben.
Aber mit dem Reichtum und der Handelsherrschaft
war auch der Bürgerkrieg in das kleine Gemeinwesen eingezogen. Dazu kamen Kämpfe mit dem benachbarten Salerno. Diese Gelegenheit benutzte der
Normannenfürst Robert Guiscard 1077, um Amalfi
und Salerno seinen Besitzungen in Apulien und Kalabrien
einzuverleiben. Durch diese Umwandlung der Amalfiten aus losen Untertanen von Byzanz zu Untertanen
der dem Orient feindlichen Normannen wurden die
geschäftlichen Interessen im Levantehandel schwer
geschädigt. Die kolonialen Errungenschaften der Amalfiten sind deshalb jetzt vielfach den Venezianern zugefallen. Während des ersten Kreuzzuges (1096—99)
beteiligte sich Amalfi noch an der Belagerung von
Akkon und gewann dadurch neue koloniale Besitzungen
in den Kreuzzugsstaaten. Indes hatte sein Reichtum
und Ansehen bereits zu sehr die Eifersucht des stärkeren
Handelsstaates Pisa wachgerufen. 1135 überfallen und
plündern die Pisaner die Stadt, 1137 wird Amalfi durch
Pisa gänzlich vernichtet. Seitdem ist die zu Anfang
des XI. Jahrhunderts so mächtige Handelsstadt ein unbedeutender Platz geblieben, der heute kaum mehr als
7500 Einwohner zählt.
§ 164. Pisa, eine südöstlich von Genua an der
Westküste Italiens gelegene Stadt, war noch im XI. Jahrhundert der Gerichtsbarkeit des Markgrafen von Tuscien
unterstellt und erhielt erst kurz vor den Kreuzzügen
ihre kommunale Selbständigkeit. Früher als Genua
und Venedig hatte Pisa wichtige Handelsprivilegien
in Afrika erworben. Schon vor den Kreuzzügen fanden
sich hier türkische, lybische und afrikanische Kaufleute zusammen, um ihre Geschäfte abzuschließen. Damals schon
haben sich die Pisaner stark genug gefühlt, um gemeinsam mit den Genuesern Sardinien der Herrschaft der
Araber zu entreißen und diese Insel dann für sich zu
behalten. Als 1070 Pisa auch Korsika und Elba in
Besitz genommen hatte, erreichte dieses Gemeinwesen eine
gewaltige Uebermacht zur See, welche zunächst —
trotz Beginn der Kreuzzugsbewegung — zu einem erbitterten Kampfe zwischen Genua und Pisa führte.
Papst Innocenz II. hat diesen Streit 1133 zu Gunsten
Genuas geschlichtet, indem er die Hälfte von Korsika
Genua übertrug. Pisa war seit dieser Zeit Anhänger der deutschen Kaiser und Gegner der
päpstlichen Partei. 1135 bezw. 1137 wurde die ältere
rivalisierende Handelsstadt Amalfi schonungslos vernichtet. Die Bevölkerung von Pisa soll jetzt 150'000
Köpfe gezählt haben. Die Beteiligung Pisas an den christlichen Eroberungen der Kreuzzugsheere in Syrien,
Palästina und Egypten brachten dieser Handelsstadt
wichtige Kolonialbesitzungen in Antiochia, Tyrus,
Akkon, Joppe, Jerusalem, Thessalonich, Almyra,
Konstantinopel, Alexandrien usw. ein. Und, als die
Eroberungen Saladins die christlichen Herrschaftsgebiete
einengten, schloß dieser Fürst doch mit Pisa Handelsverträge ab, welche diese Stadt begünstigten, weil die Pisaner
für Egypten zu den wichtigsten Lieferanten von Eisen,
Holz und Pech gehörten. Auch Kaiser Friedrich II.
hat der ihm befreundeten Stadt während seines Aufenthalts
im Orient Handelserleichterungen erwirkt. Daß diese Lieferungen nach Egypten den „Erbfeind der Christenheit“ in
seinem Kampfe gegen die Kreuzfahrer wesentlich stärkten,
störte die Pisaner Geschäftsleute ebensowenig, wie der nur
zu oft berechtigterweise gegen sie erhobene Vorwurf, den
Seeraub auf direkte wie indirekte Weise zu begünstigen.
Während der Gewinnsucht halber dem Feinde die
wichtigsten Kriegsmaterialien zugeführt wurden, dauerte
seit den ersten Eroberungserfolgen der Kampf um
die Beute zwischen den christlichen Handelsstaaten mit wechselvollen Bündnissen fast ununterbrochen weiter. 1205 wurden die Pisaner durch die
Genueser aus Syracus und Sardinien vertrieben, das
sie vorher gemeinsam den Arabern entrissen hatten.
1206 schloß dann Pisa ein Schutzbündnis mit Venedig gegen Genua. 1256 sehen wir dann wieder Pisa
mit Genua gegen Venedig in Akkon einen räuberischen Ueberfall ausführen, dem im folgenden Jahre
wieder ein Schutzbündnis zwischen Pisa und Venedig gegen Genua sich anschließt. Den Kampf zwischen
den Hohenstaufen und dem Papste benützte dann
Genua, um nach Untergang des italienischen Stauferreichs
(1268) die Flotte der Pisaner (1284) vollständig zu
vernichten. Damit gehen alle auswärtigen Besitzungen Pisas an Genua verloren und blutige Bürgerkriege geben dieser Vernichtung der See- und Kolonial-Macht das Grabgeleite. Die erbitterten Rivalitäts
kriege zwischen Venedig und Genua gestattete dann
dem Pisaner Handel, sich wieder etwas zu erholen.
1247—48 kaperten und zerstörten Genua und Pisa sich
gegenseitig ihre Schiffe im Hafen von Tunis. 1399
kommt das stark geschwächte Pisa unter die Herrschaft
von Mailand, das es 1405 an Florenz verkauft.
Pisa-Florenz erfreute sich dann noch einer eigenartigen Nachblüte.
Pisa war durch den Warenhandel, durch das
Transportgeschäft während der Kreuzzüge und durch
den Seeraub reich und mächtig geworden, Florenz
verdankte seinen Reichtum den Geldgeschäften mit der
päpstlichen Kurie Hand in Hand mit einer blühenden
Tuch- und Seidenweberei. Die Florentinischen Bankfilialen reichten von der Küste des atlantischen Ozeans bis
zum Nil, zum Schwarzen Meere und nach Asien. Die seit
1552 geprägte Goldmünze von Florenz, der Florenus,
vermittelte in den damaligen Münzwirren einen sehr großen
Teil des internationalen Zahlungsverkehrs. Die
leicht gewonnene Rechtsnachfolge in den Handelsbeziehungen der Pisaner kam deshalb für Florenz
nicht ungelegen. Aber die geschmeidigen Geldwechsler
dachten nicht daran, die alte Kriegsmacht von Pisa
wieder aufzurichten. Den beiden Rivalen Genua und Venedig, und dem mächtigen Türkenreiche gegenüber mochte
das auch mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft sein.
Die Florentiner machten deshalb aus der Not eine Tugend.
Sie erneuerten überall die alten Handelsbeziehungen der
Pisaner und suchten durch den völligen Mangel einer
eigenen Kriegsflotte im Mittelmeere und durch den
ausdrücklichen Verzicht auf jeden Kolonialbesitz
bei ihren Geschäftsbeziehungen besonderes Vertrauen
zu erwecken. In der Tat ist es so Pisa-Florenz namentlich bei den Türken gelungen, ganz besondere Gunst zu
erwerben, was den giftigen Neid Venedigs wachrief und
im Jahre 1467 z.B. zu einem Ueberfall und zur Beraubung der Florentiner Kaufleute durch die Venezianer auf
türkischem Boden führte. Auch in Egypten und Nord-Afrika wußten so die Florentiner die geschäftlichen Traditionen der Pisaner wieder aufzunehmen. Und als die Portugiesen ihre Indienfahrten begannen, beteiligte sich Pisa-Florenz an diesen Unternehmungen mit 150 bis 175 Proz.
Gewinn. Trotz dieser geschäftlichen Geschmeidigkeit ging
der direkte Seeverkehr unter dem Einfluß der wachsenden Unsicherheit zurück. Die letzte Nachricht über
einen Verkehr von Florenz mit Egypten datiert vom Jahre
1474. 1494 wurde Florenz von dem französischen
König Karl VIII. besetzt. 1521 folgte wieder die
Herrschaft der Medici. Von 1569 ab gehört Pisa-Florenz zum Großherzogtum Toscana. Die Einwohnerzahl von Pisa ist inzwischen von 150'000 zu Ende
des XI. Jahrhunderts auf 15'600 zu Ausgang des XVI. Jahrhunderts zurückgegangen.
§ 165. Genua, die alte Hauptstadt Liguriens, erfreute
sich im VIII. Jahrhundert eines aufblühenden Handels und
erlangte 958 ihre munizipale Unabhängigkeit mit
dem Privileg, durch selbstgewählte Konsuln sich regieren
zu lassen. Das benachbarte Pisa war schon reich und
mächtig geworden. Es lag deshalb für Genua nahe, sich
mit Pisa zur Bekämpfung eines gemeinsamen Feindes zu
vereinigen. So begannen die gemeinsamen erfolgreichen Kriege gegen die Araberherrschaft auf den
italienischen Inseln Sardinien, Korsika, Elba und
Sizilien. Aber die Pisaner wollten sehr bald von einem
mit Genua gemeinsamen Besitz dieser Inseln nichts wissen.
Es kam zu einem erbitterten Kampfe um die Beute,
welcher 1119 durch den Papst zu Gunsten von Genuas
Teilhaberschaft entschieden wurde. Das hinderte jedoch
die Pisaner nicht, die junge genuesische Kolonie
in Byzanz 1162 durch Feindschaft und Unduldsamkeit in
ihrer Existenz zu bedrohen. Inzwischen hatte Genua
sein Gebiet nach dem Osten und Westen der Rivièra
erweitert und durch seine energische Beteiligung an den
Kreuzzügen je ein Quartier in den Städten Jerusalem
und Jaffa, sowie ein Drittel der Städte Cäsarea,
Akkon, Beyrut und Arsuf gewonnen. Der Handel
Genuas erstreckte sich auf Griechenland, Klein-Asien,
Egypten, Nord-Afrika, Süd-Spanien, Süd-Frankreich, Flandern und Deutschland. Aber die anderen
Handelsstädte des christlichen Abendlandes waren nicht
weniger bemüht, alle Handelsgewinne in der damals
bekannten Welt an sich zu reißen, und so entsteht denn
bald überall Neid und Streit zwischen Pisa, Genua,
Venedig und Marseille, nachdem Amalfi durch die
Pisaner 1135/37 als Konkurrent vernichtet worden war.
Venedig hat es verstanden, den vierten Kreuzzug
(1202—04) ganz in die Bahnen seiner Geschäftsinteressen abzuleiten. Konstantinopel wurde erobert und das
lateinische Kaiserreich gegründet, das von 1204—1261
bestehen konnte. Alle für den Handelsverkehr bedeutsamen
Plätze fielen den Venezianern zu. Die leitenden Kreise in
Genua fanden nicht den Mut, diesem im Interesse ihrer
Konkurrentin unternommenen Geschäftskreuzzuge entgegenzutreten. Aber sie lehnten doch die Teilnahme an
demselben ab und warteten auf eine passende Gelegenheit,
die materiellen Früchte des vierten Kreuzzuges den Venezianern wieder zu entreißen. Inzwischen hatten die Pisaner
das Quartier der Genueser in Akkon im Winter 1222 auf 23
in Brand gesteckt, ohne Bestrafung dafür zu ernten.
1247 finden wir Genueser und Venezianer Kaufleute in
Kiew, um direkte Handelsbeziehungen mit den
Russen anzuknüpfen und die Vermittelung der griechischen Kaufleute zu umgehen. Die Beziehungen zwischen
Genua und Venedig erhielten dadurch keine Förderung.
1258 wurden die Genueser von den Venezianern in
Akkon geschlagen und die dort anwesende genueser
Flotte zur Hälfte zerstört. Die Geschäftsinteressen
Genuas hatten unter diesem für ihre Partei ungünstigen
Kampfe schwer zu leiden. Die Unzufriedenheit im Volke
wuchs. Die Zünfte bemächtigten sich der Herrschaft
im Staate und verjagten die gesättigten Bürger, die
zu wenig Energie in der Verteidigung der Handelsinteressen
gezeigt hatten. In der Tat beginnt mit diesem Regierungswechsel (1260) eine neue glänzende Epoche für Genua.
1261 wurde unter wesentlicher Mithilfe der Genueser Streitkräfte dem lateinischen Kaiserreiche
durch den griechischen Kaiser in Nicäa ein Ende gemacht. Zum Dank dafür erhielt Genua vom neuen Herrscher in Byzanz die Vorstadt Galata, die Insel Chios
und wichtige Handelsprivilegien im Schwarzen
Meere. Speziell das Schwarze Meer betrachteten die
Genueser von jetzt ab als ihre Domäne, aus welcher der
griechische Handel so vollständig verdrängt wurde, daß
selbst die Versorgung von Konstantinopel mit
Getreide und Fischen in die Hände der Genueser
gekommen ist. Der neuen Geschäftsausdehnung entsprechend wurde die Kriegsflotte wieder verstärkt und nun
schien endlich die Zeit gekommen, mit dem gefährlichen
Konkurrenten in der nächsten Nachbarschaft, mit Pisa,
blutige Abrechnung zu halten. 1284 wurde die Pisaner
Flotte völlig vernichtet und alle auswärtigen Besitzungen Pisas Genua einverleibt.
§ 166. Genua stand auf dem Gipfel seiner
Macht und entwickelte einen ungewöhnlichen Unternehmergeist. Am Persischen Golfe kam es zur Errichtung
von Stapelplätzen, um die indische Ware über Persien
nach dem Schwarzen Meere zu leiten. Als 1293—94 die
drei ersten christlichen Reisenden durch die asiatische
Welt, die drei Polo, von China nach Tauris kamen,
fanden sie am Kaspischen Meere viele Genueser Kaufleute. 1290 schloß Genua einen Handelsvertrag mit
Egypten. Seit 1291 datieren die Versuche Genuas, um
Afrika herum einen direkten Weg nach Indien zu
finden, denen viele Reisen genueser Kaufleute über das
tartarische Gebiet nach Persien, Ormuz und Indien zur
Seite standen. Genua war auf dem besten Wege, die
erste Handelsmacht der christlichen Welt zu werden,
wenn jetzt nicht zwei Hindernisse ihm entgegengetreten wären.
1291 fiel mit Akkon die letzte christliche Station in Syrien wieder in die Hände der Mohamedaner
zurück. Die Aufregung in der christlichen Welt über
das Fraternisieren des Handels mit den Saracenen
war groß. Man wollte endlich dieser geschäftlichen Durchkreuzung der christlichen Eroberungspolitik gegen den Erbfeind der Christenheit einen Riegel vorschieben. Die Ausfuhr von Kriegsmaterial, wozu auch Holz, Teer und
Eisen gehörten, nach Egypten wurde verboten und
zwar unter Androhung der strengsten kirchlichen und bürgerlichen Strafen. Damit die Durchführung diesem Verbote nicht fehle, wurden Wachtschiffe im Mittelmeere
stationiert und Kreuzer vom Johanniterorden und vom
Könige von Cypern ausgeschickt. So wurde manches
reich beladene Kaufmannsschiff abgefangen und konfisziert.
Aber die Handelsinteressen zwischen dem Abendlande und
Egypten waren doch zu stark, als daß sie jetzt hätten
völlig unterbunden werden können. Der Schleichhandel
breitete sich immer mehr aus. Und weil die Kriegsflotte
der Handelsstaaten die Handelsschiffe begleiteten, kam es
zum offenen Streit zwischen Genua und den Johannitern und dem Könige von Cypern, wobei die mohamedanischen Herrscher natürlich die europäischen Handelsstaaten unterstützten. Die Vertreter der christlichen Eroberungspolitik mußten in einer solchen Lage sich bald verbluten.
Immerhin war durch diese Reibungen der Handel
nach Egypten wesentlich erschwert worden. Die
Handelsstaaten waren deshalb mit doppelter Energie bemüht,
Ersatz durch Ausdehnung ihrer Handelsbeziehungen im
griechischen Reiche wie namentlich im Schwarzen
Meere zu finden. Und damit begann jener mehr als
hundertjährige Rivalitätskrieg zwischen Genua
und Venedig (1240—1381), welcher die Lebenskraft Genuas verzehrte.
§ 167. Mit Mord und Plünderung auf byzantinischem Gebiete ist dieser Streit zwischen Genua und
Venedig ausgebrochen. Die weit verzweigten Kolonialinteressen zwangen Genua, die Heimat von Streitkräften zu entblößen. Die Stockung der Geschäfte
ließ wieder die Unzufriedenheit im Volke zunehmen.
Und diese Gelegenheit benutzten die vorher vertriebenen
„gesättigten“ Bürger, welche zur Partei der Welfen gehörten, das Zunftregiment in Genua zu stürzen und
das Konsulamt dem italienischen Welfenführer, König Robert
von Neapel, zu übertragen. Die reichen genuesischen
Kolonien in der Levante, von denen die Stadt Kaffa
damals 100'000 Einwohner gezählt haben soll, waren mit
diesem Regierungswechsel in der Heimat nicht
einverstanden. Sie wurden in diesem Verhalten unterstützt durch den Kaiser von Byzanz, welcher 1261 von
dem Regiment der Zünfte in Genua so wertvolle Mithilfe
bei der Wiedereroberung Konstantinopels erhalten hatte.
Die neue Regierung in Genua wollte mit Waffengewalt
die Kolonien zur Unterwerfung zwingen. Aber der Kriegszug endete mit der Vernichtung der genueser Flotte.
Die Kolonien im Orient haben gesiegt und sich
verselbständigt. Diese bedenklichen Mißerfolge riefen
neue blutige Bürgerkriege in der Heimat mit wiederholtem Regierungswechsel hervor. Die wieder an’s Ruder
gekommene Partei des Geldadels verbündete sich sogar
mit Venedig, um gemeinsam von den reichen Kolonien
wieder zu gewinnen, was möglich war. Aber gleich darauf (1347) ist der alte Rivalitätskrieg zwischen
Genua und Venedig von neuem entbrannt, weil nach
den ersten Erfolgen naturgemäß immer die eine Partei die
andere wieder verdrängen wollte. Selbst das Pestjahr 1348
vermochte den Konkurrenzhaß der kämpfenden Parteien
nicht zu mindern. Ein Bündnis des Geldadels mit den
Türken zur Eroberung von Konstantinopel führte 1353 nur
zur abermaligen Vernichtung der Flotte Genuas. Auf’s
Neue kam der Bürgerkrieg zum Ausbruch mit Hungersnot und einem allgemeinen Bankerott der Geschäftsleute. In dieser Lage übertrug Genua sein Konsulat
auf Mailand. Mit den größten Anstrengungen wurde
eine neue Flotte erbaut, die naturgemäß ihre ersten Lorbeeren auf einem Beutezug gewinnen sollte. 1355 überfiel und plünderte der Admiral von Genua Tripolis
und führte neben reichen Schätzen 7000 Männer, Frauen
und Kinder mit sich fort auf den Sklavenmarkt. 1377
begann von neuem der Krieg mit Venedig und zwar diesmal um die Insel Tenedos. Nach sehr wechselvollem
Streite, der zu Ungunsten Genua’s 1381 endete, kamen
charakteristischer Weise die Parteien überein, die Insel
Tenedos gänzlich zu vernichten und beiderseits
auf ihren Besitz zu verzichten. Je mehr sich die
beiden noch übrig gebliebenen italienischen Handelsstaaten
in unerbittlichen Konkurrenzkriegen schwächten, desto
leichter konnten die Saracenischen Seeräuber das
Mittelmeer unsicher machen und den christlichen Handel
schwer schädigen. Da sich große kontinentale Herrschaftsgebiete in Europa bildeten, waren überdies die Tage der
politischen Selbständigkeit von Handelsstaaten mit einem
sehr zerstreuten Kolonialbesitz gezählt. Unter dem
Einflusse neuer Bürgerkriege übertrug die Republik Genua
die Herrscherwürde 1396 dem benachbarten Frankreich und beschloß damit im wesentlichen seine Geschichte
als unabhängiges Staatswesen.
§ 168. Als Attila 452 n. Chr. die reichen Städte
Aquileja und Padua zerstörte, sahen sich die Ueberlebenden gezwungen, auf den von Fischern und Schiffern
schon unter der Römerherrschaft bewohnten Laguneninseln Zuflucht zu suchen. So entstand ein selbständiges
städtisches Gemeinwesen. Nur ein schmaler Wasserstreifen trennt diese Inseln vom Kontinent, aber er erwies
sich breit genug, um die hier lebende Bevölkerung vor
den Verwickelungen in jene Geschichte zu bewahren, denen
Italien vom V.—X. Jahrhundert ausgesetzt war. Venedig,
an dessen Spitze vom Volke gewählte Tribunen standen,
stand unter der Hoheit von Byzanz. Seit 697 war es
Sitte geworden, daß nach Art der umliegenden Herzogtümer
ein Doge (Dux) erwählt wurde. Die Kommune hatte eine
gemäßigt aristokratische Verfassung, welche ein
Aufsteigen der Tüchtigen von unten offen ließ und in allen
wichtigen Fragen an die Zustimmung des ganzen
Volkes gebunden war. Wie in Amalfi so fanden sich
auch in Venedig früh schon arabische Händler ein, durch
welche die Handelsbeziehungen zwischen dem Orient und
dem Occident gepflegt wurden. Zur Zeit der Karolinger
bestand bereits ein ausgedehnter Handel Venedigs mit
Syrien und Aegypten. So groß war indeß jetzt die Abhängigkeit der Staatenbildung von religiösen Ideen, daß
der aufstrebende Handelsstaat Venedig vor Allem sich bemühte, die Gebeine eines möglichst angesehenen Heiligen
zu erwerben und durch deren Verehrung in einem tunlichst
reich ausgestatteten Gotteshause diesen Heiligen in einen
Nationalheiligen umzuwandeln. Man kaufte in Aegypten
die Reliquien des Apostel Markus und überführte sie
836 nach Venedig. Von da ab wurden die Interessen des
venetianischen Staatswesens in solchem Maße mit der Verehrung des Heiligen Markus durchflochten, daß Venedig
als „Republik von San Marco“ bezeichnet wurde. Die
Gebietserwerbungen des Handelsstaates richteten sich zunächst auf Bezugsquellen von Schiffbauholz und geeignete Stützpunkte für die Seefahrt. Um das
Jahr 1000 war Dalmatien bis nach Ragusa erobert und
damit Venedig Beherrscherin des Adriatischen
Meeres geworden. In dem Kriege zwischen dem süditalienischen Normannenreiche und Byzanz (1082—85) unterstützte Venedig mit allen Kräften das oströmische Reich.
Denn der gefährliche Konkurrenzhandelsstaat Amalfi gehörte zu dem Normannenreiche. Vom byzantinischen
Kaiser wurde dafür die Republik San Marco mit wertvollen
Handelsprivilegien beschenkt, die Amalfiten im byzantinischen
Reiche aber zur Zahlung eines Zinses an die Markuskirche in Venedig verpflichtet.
§ 169. Als die Kreuzzüge begannen, hörte die
religiöse Begeisterung der Handelsstaaten immer
dort auf, wo der Profit in andere Bahnen einlenkte.
Am ersten Kreuzzuge beteiligte sich Venedig (1098) mit
einer stolzen Kreuzfahrerflotte von 200 Seglern. Aber
diese, dem Kreuze geweihte Flotte lieferte zunächst den
christlichen Pisanern als Handelskonkurrenten bei Rhodus eine Schlacht und nahm ihnen 20 Fahrzeuge weg,
welche ebenfalls zur Bekämpfung der Araber bestimmt
waren. Dann wurde Smyrna geplündert. Und erst
nach diesen Taten beteiligte sich die venezianische Flotte
an der Eroberung von Jaffa durch das Kreuzzugsheer.
In dem Maße als Amalfi durch Pisa namentlich verdrängt
wurde und die Normannen in Syrien und Palästina sich
als kühne Eroberer zeigten, schloß sich Venedig den
Normannen an und wußte aus dieser neuen Freundschaft
in den Kreuzzugsstaaten reichen Handelsgewinn zu ziehen.
Das erregte den unversöhnlichen Neid des ebenfalls mächtig emporstrebenden Genua, führte zu blutigen Kämpfen
in den Hafenstädten des heiligen Landes, zu wiederholtem
Verrat der christlichen Interessen an die arabischen
Herrscher und zu einem Freundschaftsbündnis zwischen
Byzanz und Genua. 1171 wurden die in Konstantinopel
anwesenden Venetianer niedergemetzelt. Kaiser Manuel
von Byzanz wollte die abendländische Kaiserkrone
wieder erobern und das mit ihm verbündete Genua
sollte in diesem Weltreiche die Handelsprivilegien erhalten.
Aus diesen Bestrebungen erwuchs für Venedig die
Möglichkeit, den vierten Kreuzzug (1202—04) in
überraschender Weise von seinem ursprünglichen Ziele Egypten abzulenken.
Die französische und niederländische Ritterschaft
sammelte sich in Venedig, um von da aus Egypten
anzugreifen. Venedig unterhielt mit Egypten um so
wichtigere Handelsbeziehungen, je schwieriger seine
Stellung im byzantinischen Reich sich gestaltete. Die
Venetianer lieferten nach Egypten Schiffbaumaterial, Holz,
Pech, Teer aus den Wäldern von Dalmatien, Eisen aus
den Schmieden von Steiermark und Kärnthen, Waffen und
Sklaven. Für diese den egyptischen Herrschern ungemein
wichtigen Zufuhren erlangten die Kaufleute von San Marco
für den Bezug indischer Gewürze aus Egypten solche
Begünstigungen, daß damals Venedig das Zentrum
des Pfefferhandels für Europa geworden war. Dem
Sultan von Egypten kam der drohende Angriff der Kreuzfahrer sehr ungelegen. Er schickte deshalb eine Gesandschaft mit wertvollen Geschenken nach der Lagunenstadt
und bat dringend, den Kreuzzug nach Egypten oder Syrien
jetzt zu verhindern. An neuen wertvollen Handelsbegünstigungen sollte es für diesen Freundschaftsdienst nicht
fehlen. Ein byzantinischer Prinz, Schwager des deutschen
Königs Philipp von Schwaben, bemühte sich unter dem
Kreuzfahrerheere, um mit dessen Hilfe seinen entthronten
Vater in Byzanz wieder zur Herrschaft zu bringen. Vor
allem aber war das Kreuzzugsheer nicht in der Lage, die
Ueberfahrtskosten an Venedig voll zu entrichten. Die
Ritter blieben dafür als Schuldner in der Hand der venetianischen Regierung, welche den Ausweg vorschlug, diese
Schuld durch Eroberungen für den Lagunenstaat
abzutragen. So zog denn das Kreuzzugsheer unter persönlicher Führung des Dogen zunächst vor Zara, um die
widerspenstigen Dalmatiner unter das Joch der Republik
zurück zu zwingen. Dann ging es an Egypten und Syrien
vorbei nach Konstantinopel, das zweimal erobert und
geplündert wurde. Die von den Kreuzfahrern erhoffte
Vereinigung der griechischen Kirche mit der
römischen scheiterte an dem Widerstand der Bevölkerung. Aber die Errichtung des lateinischen Kaiserreichs gelang (1204). Bei der Verteilung der Beute
erhielten die Venetianer den Löwenanteil: die wichtigsten Küstenstriche mit den wertvollsten Inseln.
§ 170. Venedig stand auf dem Gipfel seiner
Macht. Von den Laguneninseln bis nach Klein-Asien verfügte es über eine Kette von Seeplätzen,
welche die Seefahrt außerordentlich erleichterten. Die neuen
Erwerbungen am Bosporus und Marmarameere brachten auch den Schwarzenmeer-Handel unter seine
Gewalt und ermöglichten große Handelsunternehmungen
nach Bulgarien wie nach dem Don und der Wolga.
Die Begünstigungen in Egypten und Syrien waren
jetzt größer denn je zuvor. Ueber Kleinarmenien reichten ihre direkten Beziehungen bis nach Persien und
Indien. Aber auch in Tripolis und Tunis hatten sie
festen Fuß gefaßt. Venedig war auf dem besten Wege,
das Monopol über den ganzen Levantehandel zu
erringen. Die Venetianer waren jetzt in Konstantinopel,
Alexandrien, Kairo und am Schwarzen Meere mehr
zu Hause als in Rom oder Florenz. Der Schwerpunkt
der venetianischen volkswirtschaftlichen Interessen lag im
Orient, deshalb konnte der Doge mit Recht den Antrag
stellen: die Venetianer möchten nach Konstantinopel als der Hauptstadt ihres Reiches, die ihnen damals
schon zu drei Achteln gehörte, übersiedeln. Der Reichtum der Venetianer nahm rasch zu und bedeckte die
Lagunen mit herrlichen Palästen, deren Architektur deutlich
genug die intimen Beziehungen zum Orient erkennen läßt.
Die venetianische Handelsflotte zählte über 3000 Segler
mit 25'000 Matrosen, welche unter Bedeckung durch Kriegsschiffe als flandrische, armenische, egyptische und
Schwarzmeerflotte ihren Geschäften nachging. Dazu kam
noch der Landhandel nach Deutschland, über Wien,
Augsburg und die rheinische Handelsstraße entlang.
Das Einkommen des Einzelnen stieg pro Jahr bis auf 70'000
Dukaten, während die Kosten des Lebensunterhaltes so billig
waren, daß man für 3000 Dukaten einen Palast bauen konnte.
§ 171. Mit dem Reichtume und mit der drohenden Gefahr eines venetianischen Handelsmonopols wuchs die Zahl der Feinde. Trotz der
Erfolge des vierten Kreuzzuges hatte sich ein griechisches
Kaisertum in Nicäa, ein zweites in Trapezunt am
Schwarzen Meere erhalten. Hier fand Venedigs großer
Handelskonkurrent Genua seine natürlichen Verbündeten, deren Unterstützung es ihm immer wieder ermöglichte, nach jeder schweren Niederlage durch die venetianische Flotte sich rasch zu erholen. 1261 gelang es,
von Nicäa aus, im Bunde mit Genua dem lateinischen
Kaisertume ein Ende zu machen und die griechische
Herrschaft in Konstantinopel wieder aufzurichten. Wenn
auch Venedig einen großen Teil seiner Besitzungen behielt,
mit der Handelsbegünstigung von Konstantinopel
aus war es vorbei. Hierin trat jetzt überall Genua an
seine Stelle. In dem Maße aber als Genua seine Handelsherrschaft im griechischen Reiche und am Schwarzen
Meere ausbreitete, war Venedig bemüht, mit den ihm befreundeten egyptischen Herrschern den ganzen Verkehr von und
nach Asien zu monopolisieren. Die rivalisierenden Handelsinteressen zwischen Genua und Venedig ließen deshalb
den Krieg zwischen diesen beiden Staaten nicht
eher zu Ende kommen, bis eine der kämpfenden
Parteien völlig erschöpft war. Schon schien Venedig
vernichtet zu sein, als Genua in der zweiten Hälfte des
XIV. Jahrhunderts sich noch mit Ungarn, Oesterreich
und Carrara verbündet und mit der Besetzung der
Lagunenstadt schon begonnen hatte. Aber Venedig
wußte kluge Separatfrieden mit den Verbündeten abzuschließen, bis Genua wieder isoliert war und die äußerste
Anstrengung der venetianischen Kräfte den letzten großen Sieg
über die genueser Waffen 1381 ermöglichte. Wenige Jahre
später hatte Genua aufgehört ein selbständiger Staat zu sein.
Trotzdem wurde Venedig in immer neue
Kriege verwickelt. Die bösen Erfahrungen in der
zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts ließen es zweckmäßig erscheinen, die Landesgrenzen auf dem Festlande von der Stadt Venedig weiter abzurücken.
Deshalb wurde in den Jahren 1427—1448 die terra
firma erobert, zu welcher Padua, Vicenza, Verona, Feltre,
Bassano, Belluno, Friaul, Brescia, Bergamo und Crema
gehörten. Diese Zeiten waren deshalb den venetianischen
Interessen günstig, weil das energische Vordringen der
Osmanen auf dem europäischen Kontinente die Aufmerksamkeit der Ungarn und Oesterreicher derart in Anspruch
nahm, daß Beide ihre gegen Venedig gerichteten Pläne zu
verfolgen aufgaben. Sobald indeß die Türken Konstantinopel erobert hatten (1453), richteten sich ihre Waffen
mit gleicher Energie auch gegen die venetianischen
Besitzungen. Schon der Friede von 1503, welchen
Venedig mit der Türkei abgeschlossen, erinnerte die
Republik an ihr nahendes Ende. Die „Liga
von Cambrai“ (1508), welche der Papst, Kaiser
Maximilian I., Ludwig XII. von Frankreich und
Ferdinand der Katholische von Aragonien gegen
Venedig vereinigte, schien den Untergang der Republik
von San Marco rasch herbei zu führen. Trotzdem wußte
das Geschick der venetianischen Diplomaten das drohende
Verderben noch einmal abzuwenden. 1617 schloß
die Lagunenstadt noch einen Bund mit Holland und
Schweden gegen die spanisch – habsburgische Weltmacht. 1669 ging Kreta an die Türken verloren. Seit
Anfang des XVIII. Jahrhunderts erstrebte die venetianische
Politik Friede und Neutralität um jeden Preis, um
der Fremdenstadt mit ihren zahllosen Festen und ihrer
charakteristischen Maskenfreiheit im angenehmen Genießen keine Störungen zu bereiten. Das Jahr 1797
brachte trotzdem mit den napoleonischen Kriegen auch diesem Handelsstaate das Ende.
§ 172. Diesem politischen Niedergang seit Mitte des
XIII. Jahrhunderts gehen bedeutsame Veränderungen
im venetianischen Handel zur Seite. Der Verlust
von Akkon (1291) brachte eine päpstliche Handelssperre für Aegypten und Syrien als Vorbereitung
einer neuen Kreuzzugseroberung. Zwar wußte der Schleichhandel, auch angeregt durch Einfuhrprämien, welche
Aegypten bezahlte, dieselbe zu umgehen und die Päpste
selbst haben von Mitte des XIV. Jahrhunderts ab gegen
entsprechende Zahlungen besondere Handelserlaubnis gewährt, welche mit der Aussichtslosigkeit neuer Kreuzzugsbewegungen diese Handelssperre bald in Vergessenheit
geraten ließ. Dennoch bedeutete diese Maßnahme eine
empfindliche Schädigung der Handelsinteressen. Im
indischen Gewürzhandel traten bedenkliche Veränderungen ein. Der Sultan von Aegypten führte
1422 ein staatliches Handelsmonopol mit indischen
Spezereien und Baumwolle ein und steigerte die Preise
für diese Produkte um das dreifache. Die fremden Kaufleute mußten ihre Aufkäufe auf die vom Sultan bezeichneten
Plätze beschränken und alle übrigen Handelsniederlassungen
in seinem Reiche aufgeben. Gelegentlich gefiel es dem
Sultan, alle fremden Händler gefangen zu nehmen, um sie
nur gegen noch höhere Preisbewilligungen wieder frei zu
geben. In noch größere Bedrängnis geriet der venetianische
Gewürzhandel durch das Vordringen der Portugiesen
in Indien. Die Republik von San Marco plante deshalb
im Bunde mit dem Sultan von Aegypten, dem Beherrscher
der Türken und den Arabern Portugal aus Indien wieder
zu vertreiben. Zu einem energischen Vorgehen nach dieser
Richtung ist es jedoch nicht gekommen. 1521 hat dann
Portugal Venedig eingeladen, seine indischen Gewürze
künftig in Lissabon einzukaufen. Weil aber der König
von Portugal nicht darauf einging, den Kaufleuten aus der
Lagunenstadt all seine indischen Gewürze zu verkaufen,
so daß Venedig für den Wiederverkauf das Monopol
gehabt hätte, blieb die Republik von San Marco bei
ihrer ägyptischen Bezugsquelle. Sie hätte doch auf ihre
meisten Absatzgebiete der Konkurrenz halber verzichten
müssen. In Aegypten aber wurden die Spezereien immer
rarer und teurer, die Behandlung der fremden Händler
immer schlechter. Die Venetianer ließen sich des Gewinnes
halber alles gefallen und kamen deshalb selbst bei den
Eingebornen im XVI. Jahrhundert immer mehr in Mißachtung.
Aehnliche Verschiebungen vollzogen sich auf dem
Sklavenmarkte. Schon im VIII. Jahrhundert gehörten die
Venetianer zu den regelmäßigen Besuchern des Sklavenmarktes in Rom, auf welchem die Grundherren die
Kinder ihrer christlichen Hintersassen verkauften,
die dann hauptsächlich nach Nordafrika an die Araber
weiter verhandelt wurden. Das ganze Mittelalter hindurch
bis in’s XVI. Jahrhundert war dann Venedig ein Hauptplatz des internationalen Sklavenhandels, wo
Tausende von Sklaven und Sklavinnen zu steigenden
Preisen verkauft wurden. Die Zufuhr besorgten zumeist
die venetianischen Kolonien, der Absatz ging vielfach nach Katalonien und Roussillon. Im XV. Jahrhundert ist dann durch die Mongolenkriege ein neuer
Aufschwung in den Handel mit Sklaven gekommen. Die
Entdeckung Amerika’s aber hat auch den Schwerpunkt
dieses Handels nach Spanien und nach dem Atlantischen Ozean verlegt. Die Bedeutung des venetianischen Marktes ging dann in diesem Artikel mehr und
mehr zurück.
Klugerweise war Venedig bald bestrebt, die unsicheren
Quellen der internationalen Handelsgewinne durch Schaf
fung einer tüchtigen heimischen Industrie zu ersetzen, was nach Erwerbung eines größeren Gebietes in
der Heimat möglich war. So ist die Republik von San
Marco etwa um Mitte des XVI. Jahrhunderts industriell selbständig geworden. Als Industrieprodukte sind
besonders zu nennen: Tuche, Ledertapeten, Glas, Spitzen,
Waffen, Metalle. Die Glasindustrie beschäftigte in Murano
30'000 Menschen, welche in sechsstündigen Schichten Tag
und Nacht arbeiteten und nur am Samstag Abend die
Oefen ausgeblasen haben. Damit war schon im XVI. Jahrhundert eine Altersversorgung verbunden, welche 60 Dukaten im Jahre gewährte. Die Spitzenindustrie war bis
in das XVIII. Jahrhundert Hausindustrie geblieben und
wurde dann erst in Murano und in Pellestrina fabrikmässig betrieben. Die venetianische Mode war weltberühmt und dadurch der Absatz der venetianischen Produkte wesentlich gefördert. In Venedig selbst war der
Begriff des Proletariats unbekannt. Die Lagunen gestatteten keine Anhäufung von Arbeitermassen. Die venetianische Industrie war auf der terra firma zerstreut.
Wer arbeiten wollte, konnte sich in Vendig immer leicht
seinen Lebensunterhalt verdienen. Die geringe Zahl
von Arbeitsunfähigen fand aber durch private und öffentliche Wohltätigkeit zureichende Unterstützung. Trotzdem
blieben auch dem venetianischen Staate Erschütterungen im Inneren nicht erspart.
§ 173. Eine der großen ständigen Sorgen des
Handelsstaates betraf die Brotversorgung des Volkes.
Die Laguneninseln produzierten kein Getreide. Das seit
dem Jahre 1000 eroberte Dalmation war in erster Linie
Lieferant von Holz und Holzprodukten. Das Mittelmeer
besaß zwar reiche Kornländer. Von da konnte aber die
venetianische Handelsflotte kein Getreide zuführen, wenn
die betreffenden Staaten die Getreideausfuhr nicht ge
statteten. Die ältesten Handelsverträge Venetiens waren
deshalb bemüht, sich in fremden Ländern das Recht
der Getreideausfuhr im Bedarfsfalle zu sichern.
Weil auch diese Zusage eine prekäre blieb, war die Politik
der Republik darauf gerichtet, in ihren kolonialen Erwerbungen fruchtbare Getreideländer zu gewinnen.
Das für Venedig wichtigste Gebiet dieser Art war Kreta.
Zu Anfang des XIII. Jahrhunderts besetzt, versuchte man
es zunächst mit dem „Assessorismus“. Als diese Regierungsmetode rasch gründlich Fiasco gemacht hatte,
wurde Kreta 1211 nach Lehensrecht organisiert. Der vorausgegangene Aufstand bot den Anlaß, den Häuptlingen
des Landes wertvolle Grundbesitzungen wegzunehmen,
welche im Obereigentum des venetianischen Staates
blieben und an ausgewählte venetianische Familien
vergeben wurden mit der Verpflichtung, sich dauernd in
Kreta niederzulassen, die Verteidigung des Landes
zu übernehmen und eine bestimmte Quote des Ertrages der Besitzungen in Natura an die Staatsmagazine auf Kreta abzuliefern. Die Masse des
Volkes auf Kreta wurde diesen venetianischen Rittern als
Hörige zugeteilt. An die gleichen Staatsmagazine
mußten alle übrigen, für den Verkauf disponiblen
Lebensmittel nach staatlichen Preistaxen abgegeben werden. Und falls die Ritter nicht im stande
waren, ihre fälligen Naturalien zu liefern, blieben sie zu
einem entsprechenden Geldzins verpflichtet. Dazu kamen die Bauern in der nächsten Umgebung
von Venedig, welche immer als persönlich freie Zeitpächter, mit der alten römisch-rechtlichen Pachtdauer von
29 Jahren angesiedelt waren und ihren nicht übermäßigen
Pachtzins in Natura zu entrichten hatten. War jedoch
ein Pächter in der Entrichtung seines Pachtzinses unpünktlich, so wurde die verspätete Zahlung dem Dieb
stahl gleichgeachtet und mit der Verdoppelung der fälligen Leistung bestraft.
Die Grundsätze dieser Getreidehandelspolitik
des ersten Handelsstaates im Mittelmeere sind leicht erkenntlich. Man war, ohne Rücksicht auf Freihandelstheorien, bemüht, die Brotversorgung des
venetianischen Volkes zu sichern. Unpünktlichkeiten in der Ablieferung der fälligen Getreidemengen
wurden streng bestraft. Nicht der Staat, sondern die
Ritterschaft auf Kreta hatte das Risiko einer Mißernte zu tragen. Als das Jahr 1269 für das ganze
Mittelmeer eine ungünstige Ernte brachte, geriet Venedig
in eine schwere Hungersnot, welche die Staatsmänner
dieser Republik veranlaßte, 1276 mit aller Strenge die
Verstaatlichung der Brotversorgung des Volkes
durchzuführen. Und diese, jeden Freihandel in Getreide und Brot radikal beseitigende Einrichtung blieb
in Venedig durch fünf Jahrhunderte in Geltung.
§ 174. Diese Verstaatlichung der Brotversorgung des
Volkes war in folgender Weise organisiert: in den staatlichen Getreidemagazinen sammelten sich die Naturalleistungen der Staatspächter und Lehensleute.
Alles übrige auf venetianischem Gebiete erzeugte
und für den Verkauf disponible Getreide mußte an die
Staatsmagazine abgeliefert werden, welche dieses
Getreide nach einer wechselnden Staatstaxe bezahlten.
Die Ausfuhr von Getreide und Futtermitteln aus
venetianischem Gebiete war nur mit ausdrücklicher
staatlicher Genehmigung erlaubt. Bei einer durchschnittlichen Bevölkerung von etwa 200'000 Seelen in
Venedig sollten die staatlichen Minimalvorräte in
Getreide etwa dem Brotbedarf für zwei Monate entsprechen. Es war jedoch eine der wichtigsten Aufgaben der Brotversorgungs-Behörde (Ufficiali al fru
mento), den jeweiligen Ernteertrag auf venetianischem Gebiete einschließlich der venetianischen Kolonien, tunlichst bald zu ermitteln, um dann sofort
für Rechnung des Staates in anderen Ländern die noch
fehlenden Getreidemengen zu kaufen. Erst im
XVI. Jahrhundert, als der internationale europäische
Getreidehandel schon einen hohen Grad von Durchbildung erlangt hatte, trat an die Stelle der staatlichen
Aufkäufe im Auslande durch besondere Agenten die Gewährung von entsprechend hohen staatlichen
Getreideeinfuhr-Prämien für fremde wie heimische
Getreidehändler mit der Erlaubnis, ein Drittel der
eingeführten Menge wieder ausführen zu können.
Diese staatliche Organisation erstreckte sich auf Weizen,
Gerste, Hirse, Bohnen, Erbsen und die gangbarsten
Gemüse. Der Verkauf von Getreide und Mehl in
Detail wurde vom Staate an konzessionierte Detaillisten gegen eine mäßige Abgabe mit vorgeschriebenen Verkaufspreisen vergeben. Die Zentralkasse
dieser Brotversorgungsbehörde (camera del frumento)
war eines der wichtigsten Geldinstitute der Republik, auf welches die meisten öffentlichen Wechsel
gezogen wurden. Die Mühlen waren private Unternehmen unter staatlicher Aufsicht. Die Bäcker bildeten
eine große Korporation mit eigener Fachschule und
strengen Vorschriften für die Brot- und Zwiebackbäckerei,
deren Einhaltung durch besondere Fachleute überwacht wurde.
§ 175. Die schwere Bedrängnis, in welche der Rivalitätskrieg mit Genua im Laufe des XIV. Jahrhunderts
den Staat gebracht hat, kam naturgemäß in den verschiedensten Maßnahmen zum Ausdruck. Die staatlichen
Verkaufspreise für Getreide stiegen von 1315 bis
1380 um 400 Proz. Der Metallwert des venetiani
schen Dukaten sank von 5,04 Lire 1284 auf 3,082 Lire
1382, auf 1,977 Lire 1417. Nach 1381 trat eine allgemeine Herabsetzung der Beamtengehälter ein,
welche nach und nach ganz in Wegfall kamen, weil der
starke Andrang von wohlhabenden Bewerbern gestattete,
fast alle Staatsämter als Ehrenämter zu vergeben.
Es kann unter solchen Verhältnissen nicht überraschen,
daß die Naturalpacht auf dem Festlande in der
Umgebung von Venedig in eine Geldpacht verwandelt und daß die staatlichen Getreideeinkaufspreise
in den Kolonien unter der Herrschaft des Staatsmonopols
tunlichst billig gehalten wurden. Typisch ist auch hier
wieder der Verlauf der Ereignisse auf Kreta.
Die Verpflichtung der Ritterschaft, ihren Zins an den
Staat entweder in Natura oder in Gold zu leisten, hat
im Falle ungünstiger Ernteerträge die Lehensleute zu
Schuldaufnahmen gezwungen. Darlehen waren nur
bei jüdischen Wucherern erhältlich. Die hohen Zinsen
haben die Schuldsumme rasch anwachsen lassen. Die
Ueberschuldung der Ritter zwang den Staat zu Abhülfsmaßregeln. Als solche wählte die Republik zunächst die amtliche Festsetzung des Zinsfußes auf
12 Proz., welcher Satz bald auf 10 und 8 Proz. ermäßigt wurde. Weil aber die amtliche Getreidetaxe im Interesse einer billigen Verproviantierung der Schiffe niedrig
blieb, waren die Ritter auch zu dem herabgesetzten
Zinsfuße nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen
zur Schuldablösung nachzukommen. Man hat die
ganze Lebenshaltung tunlichst eingeschränkt. Man
hat von den Hörigen herausgepreßt, was möglich
war, selbst die Kinder der Hintersassen wurden wieder
als Sklaven von den Grundherren verkauft. Doch die
unter dem Drucke des stetig wachsenden Kriegsbedarfs sich fortwährend erhöhenden Steuerforde
rungen ließen die Lage immer aussichtsloser
erscheinen. Nach wiederholten, kleineren Unruhen kam es
deshalb 1363 zu dem großen Aufstand der Ritter
auf Kreta, welcher auf eine politische Verselbständigung
der Kolonie abzielte. Die Furcht, dieses böse Beispiel
möchte Nachfolger erwecken, ließ jetzt alle Handelsstaaten
im Mittelmeere sich an der Handelssperre gegen Kreta
beteiligen. Die Hauptstadt Kandia mußte sich deshalb
schon 1364 ergeben. Die Rebellen wurden mit aller
Strenge bestraft. Nur im Innern der Insel dauerte der
Kleinkrieg noch weiter. Um hier die Wiederkehr solcher
revolutionärer Bewegungen zu verhindern, wurde der Anbau der fruchtbaren Hochebene bei Verlust eines
Fußes und der Herden verboten und alle Häuser hier
niedergerissen. Ueber ein Jahrhundert lang blieb hier
alles wüst liegen. Die hohen Steuerrückstände mußten seit 1386 wiederholt erlassen werden. Aber der
Getreidebau blieb unrentabel, weil die staatlichen
Einkaufspreise dauernd zu niedrig angesetzt wurden.
Die Landwirte versuchten es dann mit der Viehzucht
und der Milchwirtschaft. Aber die Wucherer brachten
den Vieh– und Käsehandel in ihre Hand und die
Landwirte von neuem in so schwere Schuldverpflichtungen, daß sie aus Furcht vor der drohenden
Schuldhaft von der Insel vielfach flüchteten.
Unter Mitwirkung der venetianischen Regierung wurde
schließlich der allgemeinere Uebergang zum Handelsgewächsbau gewagt. Aber der Handel brachte
bald so billigen Zucker auf den Markt, daß die
meisten Besitzer der Zuckerplantagen bankerott
wurden, eine immer stärkere Vermögensverschiebung zu
Gunsten weniger sehr reicher Familien sich bemerkbar machte und den häufigen Hungersnöten selbst
durch staatliche Getreideanbau-Prämien nicht vor
gebeugt werden konnte. Bei einer neuen Agrarenquete
von 1415—16 wurde bekannt, daß auf der ganzen Insel
keine drei Ritter nicht den Juden stark verschuldet seien. Der Zinsfuß wurde deshalb amtlich auf 5 Proz.
ermäßigt und unter staatlicher Leitung mit den Gläubigern ein Arrangement getroffen, wonach den
Meistverschuldeten die Schuldbeträge ganz oder
teilweise erlassen wurden. 1423 untersagte ein
Ausnahmegesetz den Juden den Erwerb von Immobilien außerhalb des Judenviertels. Alle außerhalb dieser
Grenze bereits erworbenen Häuser und Grundstücke mußten die Juden binnen zwei Jahren wieder an Christen verkaufen. 1433 verbot ein Gesetz den Juden die Maklergeschäfte. Die Bevölkerung der Insel war von 500'000
zur Zeit der Besitzergreifung durch Venedig auf 200'000
zurückgegangen. Die Kretenser sehnten sich aus den
Fesseln der kapitalistischen Wirtschaft Venedigs
nach der Naturalwirtschaft der Türken. 1669 ist Kreta türkisch geworden.
§ 176. In Venedig selbst hatte zu Ausgang des
XIII. Jahrhunderts die Verschiebung der Besitz- und
Vermögensverhältnisse zu einer geschlossenen
aristokratischen Verfassung geführt. Die gegen diese
Neuerung gerichteten Aufstände wurden unterdrückt. Die
herrschende Klasse war seitdem doppelt bemüht, das Volk
durch billiges Brot und viele Festlichkeiten in
guter Laune zu erhalten. Dabei wuchs das gegenseitige Mißtrauen und die Angst vor Revolution so sehr, daß
1539 drei Staatsinquisitoren eingesetzt wurden,
mit dem Auftrage, durch rücksichtslose rasche Kabinetsjustiz alle der herrschenden Staatsverfassung
gefährliche Personen aus dem Wege zu räumen.
Die Hand dieser geheimnisvollen Staatseinrichtung,
die dem Volke gegenüber wieder mit dem heiligen
Markus verflochten war, machte sich seit 1583 in
unheimlicher Weise bemerkbar. Aber was zur Erhaltung des Bestehenden gegen innere Feinde
genügte, reichte zur Verteidigung gegen äußere
Feinde längst nicht aus. Ohne Schwertstreich hat sich
dieser Staat dem Machtgebote Napoleons I. unterworfen. Nur die Bauern auf dem zu Venedig gehörenden
Festlande, welche trotz Einführung der Hörigkeit zu Anfang
des XV. Jahrhunderts, von der Republik stets mit kluger
Milde behandelt wurden, griffen für das Fortbestehen
der Herrschaft des heiligen Markus zu den Waffen — natürlich umsonst!
§ 177. In dem Paragraphen 107 bis 110 sind die
Gründe genannt, welche Holland gezwungen haben,
sich aus den furchtbaren Fesseln des spanischen
Absolutismus zu befreien, und welche diesem kleinen
Volke gestatteten, diese Freiheit zu erringen. Das
so entstandene Staatsgebilde zählte die sieben Provinzen
Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Oberyssel,
Friesland und Groningen mit weitgehenden selbständigen Rechten. Zu der ungewöhnlich reichen
Küstengliederung gehörte ein nur kleines Landgebiet
von kaum 33'000 qkm; also etwa der zehnte Teil der
vereinigten englischen Königreiche und fast nur der
siebzehnte Teil des Flächeninhaltes von Frankreich.
Von diesem kleinen Landgebiet war etwa die Hälfte als
natürliche Weide zu benutzen, was die Viehhaltung ungemein begünstigte, den Ackerbau aber so zurücktreten
ließ, daß das Volk hinsichtlich seiner Brotver
sorgung immer im Wesentlichen auf die Zufuhr
vom Auslande angewiesen blieb. So wurde die Beschaffung der nötigen Getreidemengen aus einer
Aufgabe der heimischen Landwirte eine solche der
internationalen Getreidehandelsorganisation mit
Amsterdam als ihrem Zentrum. Auf dieser Basis
wurzelten die wichtigsten Interessen der niederländischen
Republik. Speziell die führende Provinz Holland nahm
auf ihre Landwirtschaft so wenig Rücksicht, daß sie neben
anderen Lasten der Landwirte eine landwirtschaftliche
Grundsteuer in der Höhe von 30% der Pachtrente
erhob. Die Zukunft einer solchen Volkswirtschaft
lag in der Tat auf dem Wasser und stand und fiel
mit der Handelsherrschaft zur See. Weil aber die weit
größeren benachbarten Staaten, England und Frankreich, ebenfalls die Handelsherrschaft zur See
anstrebten, konnte das Ende dieser Entwickelung kaum
zweifelhaft sein. Die Niederwerfung beider Konkurrenten
war völlig ausgeschlossen. Es handelte sich von Anfang
an nur darum, sich dieser Konkurrenz so lange zu
erwehren, als es ging. Zu diesem Zwecke war die
niederländische Republik bald mit England gegen
Frankreich, bald mit Frankreich gegen England verbündet. Die Vorteile aus diesem wechselnden Freundschaftsverhältnis aber blieben immer auf der stärkeren
Seite, welche nicht die der Holländer war. Zur Zeit der
Befreiung von der spanischen Herrschaft hatte dieses Gemeinwesen auch schon den Höhepunkt seiner Macht
erreicht, welche von einer glänzenden Blüte in Kunst
und Wissenschaft begleitet wurde. (Hugo Grotius gest.
1646, Spinoza gest. 1677, Rembrandt gest. 1674,
Rubens gest. 1640, van Dyk gest. 1641 u.a.) Hier
bleibt deshalb nur die abwärtsgehende Entwickelung zu schildern übrig.
§ 178. Die Beseitigung der spanischen Macht aus
Holland bedeutete gleichzeitig für diese Republik den
vollen Sieg der kapitalistischen Ideen. Die mittelalterliche Auffassung hatte dem Papste die Macht gegeben,
die koloniale Welt mit dem Seehandel an bestimmte
Länder aufzuteilen. Portugal und Spanien wußten im
Dienste der Kreuzzugsideen diese päpstlichen Verleihungen
für die Gewässer von Indien und Amerika zu erwerben
und gestatteten folgerichtig keiner dritten Macht, in diesen
Meeren und Weltteilen Handel zu treiben. Das unter
spanisch – habsburgischem Szepter reich gewordene
holländische Handelsvolk aber konnte nach dem Bruch
mit der spanischen Herrschaft nur existieren, wenn es
die Grundsätze der freien Meerfahrt und der
Handelsfreiheit für alle Länder verbreitete. (Hugo
Grotius über das mare liberum 1609). Die mittelalterliche Kirche hatte unter der herrschenden Naturalwirtschaft die Auffassung vertreten, daß als öffentlicher
Sünder zu behandeln sei, wer gewerbsmäßig Gelddarlehn gegen Zinsen gewähre. In der neuen niederländischen Republik war statt der Naturalwirtschaft und des
landwirtschaftlichen Grundbesitzes die Geldwirtschaft
mit dem städtischen Besitz zur Herrschaft gekommen.
Es kann deshalb nicht überraschen, daß der darüber in den
Jahren 1640 bis 1658 von holländischen Gelehrten mit großer
Heftigkeit geführte Streit durch einen Beschluß der
Staaten von Holland gegen die mittelalterliche
Auffassung entschieden wurde. Charakteristischer Weise
ging diese Entscheidung dahin: die Lösung der Leihbankfrage gehöre nicht zur Kompetenz der Theologen. Der logische Zusammenhang ist klar. Wie der
Papst als sichtbares Oberhaupt der Kirche nicht zu
entscheiden habe, wem überseeische Erdteile gehörten und
wer dort ausschließlich zu handeln berechtigt sei, so solle
es auch nicht Sache der Theologen sein, für das wirtschaftliche Volksleben zu bestimmen, was erlaubt und was
nicht erlaubt wäre. Der Kapitalismus auf dem Fürstenthrone hatte die Politik der Staaten aus den Fesseln
der christlichen Moral befreit. Der Kapitalismus
in der Gesellschaft sah seine Aufgabe darin, die wirtschaftlichen Handlungen des Einzelnen von der
christlichen Auffassung unabhängig zu machen.
Nicht mehr die Moral, sondern allein der Profit sollte
entscheiden, ob eine wirtschaftliche Tat zulässig oder
unzulässig war. Der Kapitalismus und die Wucherfreiheit kamen auf der ganzen Linie zur Herrschaft.
§ 179. Indeß war es mit der Freiheit des Meeres
und mit der Freiheit des Handels der Völker auch bei den
Holländern eine „Freiheit, die sie meinten“. Die
Holländischen Schiffer waren von früher her in
Gilden organisiert. Als der Handel nach dem fernen
Indien begann, rüsteten diese Gilden ihre Indienfahrer aus.
Und nun zeigte es sich, daß die Holländer sich selbst
Konkurrenz machten und zwar sowohl beim Einkauf in
Indien, wie beim Verkauf in der Heimat. In Indien
steigerten sie sich die Einkaufspreise, in Holland minderten
sie sich die Verkaufspreise. Das lag nicht im Interesse
eines möglichst hohen Profits. Deshalb wurden alle
Indienfahrer 1602 zu einer großen niederländisch – ostindischen Handelsgesellschaft verschmolzen,
welche mit einem Kapital von 6,5 Millionen Gulden gegründet wurde und vom Staate für Holland das ausschließliche Recht des Handels nach Ostindien übertragen erhielt. Mit Hilfe ihres größeren Kapitals baute
diese Handelsgesellschaft weit größere und besser armierte
Schiffe und war dann erfolgreich bemüht, jede andere
Nation am Handel mit Indien zu hindern. So war
anstelle des portugiesischen Handelsmonopols von des
Papstes Gnaden ein holländisches Handelsmonopol
von Geldes Gnaden getreten, das in der Ausplünderung der armen indischen Bevölkerung die
rücksichtsloseste Art zur Anwendung brachte, von
welcher die koloniale Erfahrung überhaupt zu berichten
weiß. Die Holländer haben nicht nur den Handel, sie
haben auch die Produktion und den Anbau der
indischen Gewürze geregelt. Innerhalb eines bestimmten Gebietes durfte immer nur eine bestimmte Art
von Gewürz gebaut werden. Andere Gewürzarten wurden
ausgerottet und, wenn die Ernten bestimmter Gewürze
besonders reich ausfielen, wurde eine entsprechend
große Menge verbrannt, um die Verkaufspreise auf
einer bestimmten Höhe halten zu können. Der Profit ließ
all diese Maßnahmen durchaus gerechtfertigt erscheinen.
Trotzdem außerordentlich hohe Beamtengehälter gezahlt
wurden, und diese Beamten noch Handel auf ihre eigene
Rechnung trieben, konnte die niederländisch-ostindische
Handelsgesellschaft im XVII. Jahrhundert 40, 50 und 60%
Dividende pro Jahr verteilen. Der Börsenkurs der
Aktien stieg in Amsterdam um das zehnfache. Bald
aber brachten die bei einer solchen Politik unausbleiblichen
kriegerischen Verwicklungen Verluste. Der verlautbar gewordenen Mißstände halber wurde 1748 die
Regierungsaufsicht verschärft. Trotzdem verteilte
die Gesellschaft jährlich 12 bis 40% Dividenden. 1783
mußte ihr ein Moratorium gewährt werden. 1797 war
die Schuldenlast der Gesellschaft auf 134 Millionen Gulden
gestiegen. Das folgende Jahr sah ihre Auflösung.
Sehr ähnlich war der Entwicklungsverlauf der niederländisch – westindischen Handelsgesellschaft. Nachdem die ostindische Gesellschaft so fette Gewinne verteilt
hatte, sollte die 1621 gegründete westindische Gesellschaft
versuchen, mindestens gleich hohe Gewinne aus den
amerikanischen Gewässern zu erbeuten. Und da
man leicht annehmen konnte, daß die Größe des Gesellschaftskapitals über die Macht entscheide, welche bei diesem
Räubergewerbe zur Anwendung kam, wurde das Kapital
bald auf 18 Millionen Gulden erhöht. Tatsächlich hat
das Unternehmen bis 1636 547 spanische und portugiesische Schiffe geraubt, die einen Gewinn von
30 Millionen Gulden einbrachten. 1627 glückte das Abfangen der spanischen Silberflotte im Werte von
14 Millionen Gulden. Dazu kam ein ergiebiger Sklavenhandel, Gold- und Elfenbeinhandel mit Westafrika.
An Dividenden wurden 20—50 Proz. pro Jahr verteilt.
Nach 1636 ging das Unternehmen unter dem Einfluß von
Kriegen mit Portugal, Spanien und England zurück. 1674
folgte die Auflösung. Eine nachher gegründete neue westindische Handelsgesellschaft wurde 1792 bankerott.
§ 180. Das Herz der holländischen Volkswirtschaft war die Börse zu Amsterdam. Hier fand sich
aus ganz Europa zusammen, was reich war und über einen
gut ausgeprägten Erwerbssinn verfügte. Die portugiesisischen Juden scheinen auf die Ausbildung
der Börsentechnik einen besonderen Einfluß ausgeübt zu haben. All unsere moderen Börsengeschäfte
mit dem Börsenspiel und der Börsenspekulation in
Aktien, Wertpapieren, Wechseln und Waren der
verschiedensten Art sind im XVII. Jahrhundert an
der Amsterdamer Börse erfunden worden. Zwar
war die Gesetzgebung bald bemüht, diese Mißstände einzuschränken. Schon 1610 wurde der Verkauf von Aktien,
welche der Verkäufer nicht besaß, gesetzlich verboten.
Aber diese einfachen gesetzlichen Verbote gegen die Spielwut der Börse wurden schon damals wenig beachtet. Im
Jahre 1634, als in Deutschland noch der dreißigjährige Krieg
wütete und die hier gemachte Kriegsbeute in Holland zu
meist versilbert wurde, kam in den niederländischen Hauptstädten die merkwürdigste Spielmanie zum Ausbruch, über
welche die Börsengeschichte zu berichten weiß: die
„Tulpenmanie“. Der Markt hatte plötzlich „Meinung“
für die Tulpenzwiebel. Käufer, Verkäufer und Makler fanden
sich zusammen, welche über tausende von Tulpen Kontrakte abschlossen, die keiner von diesen Beteiligten je gesehen hatte. Die Usancen für Börsenlieferungsgeschäfte
wurden auch auf dieses Spiel angewendet. Die neue
Manie verbreitete sich rasch bis nach Paris und London.
Die Kurse stiegen. Das Stadtregister von Alkmar bezeugt,
daß 1637 für 120 Tulpenzwiebeln bei einer öffentlichen
Versteigerung der Preis von 90'000 Gulden erzielt wurde.
Fast Alle beteiligten sich an diesem Spiele. So lange die
Preise stiegen, brachte jede Beteiligung Gewinn. Die Armut
in Holland schien für immer verschwunden zu sein. Aber
in eben diesem Jahre 1637 trat plötzlich der Umschwung ein. Die „Meinung“ des Volkes über den
„Wert der Tulpe“ ernüchterte. Die vorher so gesuchten
Blumenzwiebeln waren plötzlich wertlos geworden. Die
Gerichte lehnten die Klagen auf Erfüllung der eingegangenen
Kontrakte ab. Nur Wenige hatten sich bereichert. Viele
wurden zu Grunde gerichtet. Eine Reihe von Jahren vergingen, bevor sich das Land von diesem Schlage wieder
erholte und bis der Handel von den Wunden genaß, welche
ihm die Tulpenmanie geschlagen. Das Börsenspiel wandte
sich von nun ab allgemein gangbaren Konsumartikeln zu. Um den damit entstandenen Mißständen zu
begegnen, wurde in den Jahren 1693, 1756, 1775 gesetzliche Verbote gegen die Börsenlieferungs- und
Börsentermingeschäfte in Getreide, Oel, Kaffee,
Kakao, Branntwein, Salpeter u.s.w. erlassen. Aber
die Durchführung all dieser börsenfeindlichen Gesetze ließ
viel zu wünschen übrig. Die holländischen Richter
wurden nach und nach für das Börsenspiel gewonnen, und die Börse fand immer wieder neue Auswege, das formale gesetzliche Verbot zu umgehen.
Am besten wird die zentrale Stellung der Amsterdamer Börse in dem vom gesellschaftlichen Kapitalismus
beherrschten Holland wohl durch die Ereignisse der Jahre
1672—78 illustriert. Ausnahmsweise hatten sich nämlich
durch die diplomatischen Künste Ludwigs XIV. Frankreich und England zusammen gefunden, um Holland
gemeinsam zu bekriegen. Die Gefahr für den holländischen Staat war eine große. Die Regierung bemühte
sich deshalb, durch reiche Subsidienzahlungen an den
großen Kurfürsten von Brandenburg und den
deutschen Kaiser deren Armeen gegen die holländischen
Feinde marschieren zu lassen. Die Holländer aber zahlten
ihre Subsidien jetzt nicht in baarem Gelde, sondern in
holländischen Staatspapieren, welche, angesichts der
großen Gefahr, an der Börse einen sehr niedrigen Kurs
notierten. Als nun der deutsche Kaiser und der Kurfürst
von Brandenburg an der Börse die empfangenen holländischen Staatspapiere verkaufen wollten, waren beide sehr
erstaunt, zu erfahren, daß holländische Staatspapiere bei
größerem Angebot selbst zu viel niedrigeren Kursen nur
schwer Käufer finden würden, weil eben die zu Gunsten
Hollands wenig energische Kriegsführung alle Welt abschrecke. Wenn aber die Armee kräftig vorrücke, werde
das Geld alsbald in beliebigen Summen herbeiströmen.
Es wäre also Sache des deutschen Kaisers und des Kurfürsten von Brandenburg gewesen, die Feinde der Holländer
zu schlagen, die Kursgewinne an der Amsterdamer Börse
zu steigern und dann erst für alle Mühe und Opfer sich
bezahlt zu machen. Trotzdem ist es diesmal wieder den
Holländern geglückt, ohne Land- und Handelsverluste mit Frankreich Frieden zu schließen.
§ 181. Auch die holländische Kriegsmacht ist
nach den Befreiungskriegen bald zurückgegangen.
Die Mittel für das Landheer wurden immer mehr beschnitten und den tüchtigen Erbstatthaltern der
Oranier die Erfüllung ihrer Pflicht als Kommandierende
der Landarmee immer mehr erschwert. Die Kriegsmarine aber blieb völlig hinter den Ansprüchen der
Zeit zurück. Im Befreiungskriege wurden Handelsschiffe
als Kriegsschiffe verwendet. Weil Holland im ersten Viertel
des XVII. Jahrhunderts über die größte Handelsmarine der
Welt verfügte, glaubte man sich damit geborgen. Aber
England wie Frankreich begannen immer mehr Schiffe
für die speziellen Zwecke des Seekrieges zu bauen
und auszurüsten, mit welchen die rasch armierten holländischen Handelsschiffe sich nicht messen konnten. Wie
die Schiffe, so war auch die Bemannung für den Krieg
nicht vorbereitet. 1652 brachten vor der ersten Schlacht
einige 20 Handelskapitäne ihre Schiffe in Sicherheit.
1653 wurde die holländische Flotte geschlagen, weil es
ihr an Munition fehlte. Selbst die Soldzahlungen
blieben aus, trotz des Reichtums der holländischen Gesellschaft. Für Kriege, welche nicht auf reiche Beute gerichtet
waren, hielt man das Geld zurück. Und von Kriegen,
welche keinen Profit übrig ließen, wollte man in seinen
Geschäften nicht gestört sein. Als die holländische
Armee 1638 Antwerpen belagerte, lieferte der Amsterdamer Kaufherr Beylandt den Belagerten Pulver.
Darüber zur Rede gestellt, lautete seine Antwort: „Wenn
ich, um im Handel zu gewinnen, durch die Hölle
fahren müßte, so würde ich den Brand meiner
Segeln dransetzen. Der Handel muß frei sein und
darf durch keine Kriegstaten unterbrochen werden.“ Als 1672 Ludwig XIV. gegen Holland rüstete,
lieferten Amsterdamer Kaufleute ihm Getreide. Und
als Frankreich 1709 von einer schweren Hungersnot heimgesucht wurde, die sich noch durch die
Handelssperre verschärfte, welche die mit Holland verbündeten Mächte gegen Frankreich verhängt hatten,
entdeckte man im Sund 50 niederländische Schiffe
mit Getreide für Frankreich. Die Profitwut beherrschte
das Land. Um bei dem Erraffen neuer Gewinne nicht
gestört zu werden, wünschte man Friede mit Jedermann
und Friede um jeden anderen Preis, als den des Verzichtes
auf Gewinn. Wie an der Börse in Antwerpen, so rechnete
man auch in der Politik nur mit dem Gewinn des Augenblicks und der unmittelbaren Gegenwart. Die Selbständigkeit des Landes konnte so nicht erhalten bleiben. Mit
leichter Mühe wurde Holland im Winter 1794 von den
Truppen des revolutionären Frankreichs besetzt,
während England die holländischen Kolonien wegnahm. Hollands alte Handelskonkurrenten England und
Frankreich haben sein Gebiet als gute Beute verschlungen.
Was inzwischen als „neues Holland“ in dem Königreich
der Niederlande erstanden ist, hat nicht die eigene Kraft,
sondern der Beschluß der auf dem Wiener Kongresse vertretenen Großmächte (1815) geschaffen.
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