Vorbemerkung und Literatur. Die heute noch
herrschende Darstellung läßt auf die römische Geschichte die
Geschichte der europäisch-germanischen Entwicklung unmittelbar
folgen. Auch historische Spezialuntersuchungen bringen vielfach
den Werdegang einzelner Institute und Einrichtungen nur bis nach
Italien zur Darstellung. Woher stammt der Wechsel und sein Recht?
— aus Italien. Woher kommt die kaufmännische Buchführung?
— aus Italien. Auch das Bankwesen hat man bis vor Kurzem in Italien entstehen lassen.
Der gewaltige Fortschritt der orientalischen Studien
in unseren Tagen hat unsere Kenntnisse in diesen Dingen ganz
wesentlich erweitert und vervollkommnet. Es kann heute nicht
mehr bezweifelt werden, daß das richtige Verständnis unserer
ganzen europäisch-mittelalterlichen Geschichte das Eindringen in
die Geschichte des arabisch-islamischen Weltreiches und damit in
die orientalische Geschichte überhaupt zur unerläßlichen Voraussetzung hat. Es ist eine recht bedenkliche Lücke der bisher
herrschenden Auffassung, die christlich-abendländischen Völker
fast mehr als Kulturfortsetzung der römischen, griechischen
und höchstens noch der jüdischen Geschichte zu betrachten. Was
wir in unseren heutigen volkswirtschaftlichen Erscheinungen unter
dem Begriff „Kapitalismus“ zusammenfassen, führt sich entwicklungsgeschichtlich ganz überwiegend auf das arabisch-islamische
Reich zurück. Es kann schon deshalb hier gesagt werden, daß
wir den Wechsel, das Bankwesen, die kaufmännische Buchführung
dem Orient zu verdanken haben. Was wir heute deutsches
Handelsrecht nennen, das ist ein Recht, an welchem die Handels
völker des Orients seit Jahrtausenden in der raffiniertesten Weise gearbeitet haben.
Unsere nationalökonomische Literatur hat dadurch wenig
gewonnen, daß sie die Geschichte des Orients fast vollständig
vernachlässigt hat. Prof. Bücher würde nach Kenntnisnahme
von dieser Geschichte niemals seine so energisch verteidigte Theorie
aufgestellt haben: bis zur Entstehung des modernen Staates reiche
die ausschliesslich haus- und stadtwirtschaftliche Epoche und erst
von da ab sei die volkswirtschaftliche Entwicklung zu datieren. Das
arabisch-islamische Weltreich hatte längst die volkswirtschaftliche
Organisation zu einer geradezu großartigen Entfaltung gebracht.
Diese so notwendige Beschäftigung der Nationalökonomie mit der
orientalischen Geschichte muß freilich eine andere sein, als sie von
Prof. Gustav Schmoller in seinem „Grundriß der
allgemeinen Volkswirtschaftslehre“ beliebt wurde.
Was hier im letzten Bande (1904 erschienen) auf Seite 1125 ff.
über arabisch-islamische Verhältnisse gesagt wird, ist Satz
für Satz unrichtig. Von fachmännischer Seite wurden
deshalb diese Schmoller’schen Ausführungen mit Recht als „eine
Mißhandlung der islamischen Geschichte“ bezeichnet! Man wird uns also zubilligen, einen zeitgemäßen Literaturbeitrag geliefert zu haben, wenn wir im Nachfolgenden erstmals
eine nationalökonomische Darstellung der Entwicklungsgeschichte
des islamischen Weltreichs bieten. Für die besondere fachmännische
Beratung darf auch an dieser Stelle dem Herrn Professor
Martin Hartmann vom orientalischen Seminar in Berlin aufrichtiger Dank zum Ausdrucke gebracht werden.
Aus der Literatur sind hier vor allem zu nennen: A. Müller,
der Islam im Morgen- und Abendlande, 2 Bde. Berlin 1885 und 1887.
Alfr. von Kremer, Kulturgeschichte des Orients. 2 Bde.
Wien 1875 und 1877. Derselbe, Ueber das Einnahmebudget
des Abbasidenreiches vom Jahre 306 H. (918–919 n. Chr. )Wien 1887.
Th. Nöldeke, Geschichte der Perser und Araber zur Zeit der
Sasaniden, aus der arabischen Chronik des Tabari, Leyden 1879,
J. Wellhausen, Das arabische Reich und sein Sturz, Berlin 1902,
A. Sprenger, Babylonien, das reichste Land in der Vorzeit
und das lohnendste Kolonisationsfeld für die Gegenwart, Heidelberg
1886, ferner: Alfr. von Kremer, Ibn Chaldun, Sitzungsbericht
der philos.-histor. Klasse der Akademie der Wissenschaften, Wien
1879, M. de Slane, les prolégomènes d’Ibn Khaldoun, traduits en
français et commentés, Paris 2 Bde. 1865, Jos. Kohler moderne
Rechtsfragen bei islamitischen Juristen, Würzburg 1885, derselbe,
Die Commenda im islamischen Rechte, Würzburg 1885, derselbe
islamisches Obligationen- und Pfandrecht, Zeitschft. f. vergl. Rechtswissenschaft 6. Bd. 1886 S. 208 ff., derselbe juristischer Excurs
zu Peis, babylonische Verträge, Berlin 1890, derselbe, Ein Bankhaus vor 2500 Jahren im „Zeitgeist“, Beiblatt des Berliner Tageblatt
No. 29 Juli 1901. Grasshoff das Wechselrecht der Araber, Berlin
1899, Schaube, Studien zur Geschichte und Natur des ältesten
Cambium in Conrad’s Jahrbücher f. Nationalökonomie u. Statistik
Bd. LXV. S. 153 ff., derselbe Betrachtungen zur Entstehungsgeschichte der Tratte, Zeitschft. d. Savingny-Stiftung, germanist. Abt.
Bd. XIV. S. 111 ff. Palgrave, a narrative of a year’s journey
through Central and Eastern Arabia 2 Bde. London 6. Aufl. 1871.
* * *
§ 1. Die Entstehung einer Weltherrschaft aus verhältnismäßig kleinen und bescheidenen Anfängen hat naturgemäß vor allem zur Voraussetzung, daß nicht gleichzeitig
ein großes machtvolles Staatswesen in politischer Nähe
existiert. Die Zeitrechnung der Muhammedaner beginnt
mit der Flucht ihres Propheten Muhammed (d. h. der
Vielgepriesene) von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Chr.,
von den Arabern Hidschra genannt. Persien und das
byzantinische Reich sind die beiden Großstaaten, gegen
welche die Ausbreitung der arabischen Macht in erster
Linie gerichtet sein mußte, und zu deren politischen Aufgaben es gehört hätte, den Emporkömmling zur rechten
Zeit unschädlich zu machen. Hierzu waren damals die
Zeitverhältnisse in Persien, wie in Byzanz wenig geeignet.
Beide Großstaaten hatten in langen Kämpfen sich gegenseitig geschwächt. Thronstreitigkeiten, theologischer Zwist,
Bürgerkriege und Zersplitterungsbestrebungen im eigenen
Lande füllten die Tagesgeschichte aus. Eine immer be
denkliche Unterschätzung des Gegners tat das Uebrige.
So kam es, daß sowohl die Perser wie die Byzantiner
dem ungewöhnlich rasch aufstrebenden Reiche der Araber
erst dann ihre Aufmerksamkeit schenkten, als es für beide bereits zu spät war.
§ 2. Die Heimat der welterobernden Araber ist bekanntlich die südwestlichste große Halbinsel Asiens, die
durch den persischen Golf als Teil des indischen Ozeans
vom Kontinent Asien getrennt wird und durch die syrisch-arabische Wüste mit ihm zusammenhängt. Durch die
Landenge von Suez mit Afrika bezw. mit Aegypten verbunden und durch das rote Meer von diesen geschieden,
repräsentiert das Land der Araber, bei ausgedehnter Küstenbildung, ein Uebergangsglied zwischen Asien und
Afrika. Die Ausbreitung der Herrschaft nach diesen
beiden Erdteilen konnte dadurch nur begünstigt werden.
Die Flächenausdehnung des Landes ist eine große. Sie
wird auf wenig unter drei Millionen Quadratkilometer, also
auf etwa ein Viertel von Europa geschätzt. Davon sollen
nach Palgrave drei Viertel anbaufähiges Land sein. Der
herrschende Wassermangel jedoch hat der Pflanzenwelt
zum überwiegenden Teile den Charakter der östlichen
Sahara aufgedrückt. Die ausgedehnten Wüsten haben die
dort wohnenden Menschen gezwungen, sich der Zucht von
Tieren zu befleißigen, welche zur Ueberwindung von
Entfernungen im Wüstenlande besonders geeignet sind.
Daraus ist das ausgezeichnete arabische Pferd und das,
für solche Gegenden unersetzliche, Menschen und Lasten
tragende arabische Kamel hervorgegangen. Das arabische
Pferd und das arabische Kamel sind von den gewaltigen
Eroberungszügen der Araber untrennbar. Nur mit ihrer
Hilfe war es den arabischen Herren möglich, durch die
Wüsten von Indien, Persien, Kleinasien und Nordafrika mit
überlegener Schnelligkeit sich zu bewegen und durch ein
immer ganz überraschendes Auftreten den Gegner in eine
weniger günstige Lage von Anfang an zu versetzen.
§ 3. Die Bevölkerung der arabischen Halbinsel
wird für die Zeit Muhammeds auf etwa 5 Millionen Einwohner geschätzt, die zumeist nach Art der heutigen
Beduinen im weitgestreckten Lande ein Nomadenleben
führten. Das Volk war noch streng nach Familien und
Stämmen gegliedert und von einem noch ungebändigten
Freiheitsdrange getragen. Durch eine Reihe von Jahrhunderten hat es die Unterjochungsversuche der babylonischen, assyrischen, ägyptischen und persischen Könige
abgewiesen. Und selbst das römische Weltreich hat hier
nur Teilerfolge erzielen können. So war den Arabern der
Kampf ihr Lebenselement geworden. Fehlte es an einem
auswärtigen Feinde ihrer Freiheit, so kämpften sie unter
sich um Blutrache, um einen Brunnen, um Weidegründe
für ihre Herden, oder auch um ganz nichtssagende Dinge,
wie um ein paar zertretene Lercheneier oder um den zweifelhaften Ausgang eines Pferderennens jahrzehntelang die
blutigsten Fehden. Bei all dem hatten sich bestimmte
Regeln einer gewissen ritterlichen Moral ausgebildet, deren
Summe Muruwwa (virtus, Tugend) genannt wird. Die
Wahrung der Ehre des Stammes und der Familie und die
rachsüchtige Bekämpfung Aller, die derselben Abbruch getan,
standen hier an erster Stelle. Trotz aller Freiheitsliebe
aber hielt man sich durch einen einmal abgeschlossenen
Vertrag gebunden. So wurde bei jeder Erledigung der
Herrscherwürde durch Wahl, und nicht durch Erbrecht, der
Nachfolger bestimmt. Aber so lange nicht ganz besondere
Umstände gewaltsam sich geltend machten, wählte man
den neuen Herrscher immer wieder aus der gleichen Familie.
Großmütig waren die alten Araber in der Uebung der
Gastfreundschaft, wie in der Beschützung der Verfolgten,
die in ihren Zelten Schutz gesucht haben. Die Stellung
der Frau war eine freie und hoch geachtete. Sie konnte
unverschleiert ausgehen und auch männliche Besuche
empfangen. Es galt als eine grobe Verletzung der guten
Sitte, in Gegenwart einer Frau unanständige Reden zu
führen. Die reiche poetische Begabung dieses Volkes findet
ihren Ausdruck in der großen Zahl von schönen Volksgesängen, welche den alten Stammesfehden gewidmet sind.
Aber auch für die uralte Tätigkeit des Handels: möglichst billig kaufen und möglichst teuer verkaufen, zeigten
schon die alten Araber ebenso viel Neigung wie Verständnis.
Eine Gelegenheit, sich zu bereichern, ließ man auch
dann nicht gerne unbenützt vorübergehen, wenn die Erwerbsart die Form der Razzia angenommen und mithin
nichts anderes als ein mit List und Gewalt ausgeführter
Raubzug war. Die geographische Lage des Landes als
Verbindungsbrücke zwischen drei Erdteilen — wenn wir
berechtigter Weise neben Asien und Afrika auch noch
Europa hinzurechnen — mußte dem Volke die Betätigung
des Handels naherücken, die auch durch religiöse Sitten
begünstigt wurde. Die alten Araber waren Götzendiener,
die in der Kaaba in Mekka ein uraltes und weit im
Lande anerkanntes Heiligtum besaßen, das durch Pilger
fleißig besucht wurde. Bei der Länge des Weges, welcher
zurückzulegen war, und den mancherlei Gefahren, welche
in diesem kriegerischen Lande mit einer langen Reise verknüpft waren, mußte die Einrichtung großer Pilgerkarawanen
zu ganz bestimmten Zeiten des Jahres geboten erscheinen.
Solche Pilgermonate waren dann „heilige“ Monate geworden, in denen das Kämpfen durch Sitte und Verträge
unbedingt verboten war. Die Zeit aber, in welcher die
Pilgerkarawanen in Mekka zusammenkamen, bot auch die
beste Gelegenheit zum Abschuß von Handelsgeschäften. So
war das Volk und sein Land, das in überraschend kurzer Zeit zur Weltherrschaft kommen sollte.
§ 4. Der erste Führer des arabischen Volkes auf der
Bahn zur Weltherrschaft war sein Prophet Muhammed.
Geboren zu Mekka im Jahre 571 n. Chr. aus dem Stamme
Koreisch, lernte er als kleiner mekkanischer Kaufmann
auf Handelsreisen nach Syrien die jüdische und christliche
Religion kennen. Durch seine Vermählung mit der reichen
Kaufmannswitwe Chadidscha in Mekka ökonomisch
unabhängig geworden, suchte er in der Gebirgseinsamkeit
der Umgegend von Mekka die Antwort auf die Frage nach
der rechten Religion für das arabische Volk. Erfüllt von
seiner neuen Gotteserkenntnis begann er nach ernsten
seelischen Kämpfen öffentlich davon Zeugnis zu geben
gegen den in Mekka herrschenden heidnischen Götzendienst.
Er war deshalb ein Prophet im wahren Sinne dieser
Bezeichnung. Wenn der deutsche Sprachgebrauch unter
dem Worte „Prophet“ eine Person versteht, welche die
Zukunft vorhersagt, so ist darin eine ungeheuerliche Entstellung der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes enthalten,
deren sich die hebräische, griechische, lateinische und
arabische Sprache nicht schuldig gemacht haben.
§ 5. Mit seinem festen Glauben an nur einen Gott
(Allah), in dessen Willen man sich gläubig zu ergeben
habe (Islam), verknüpfte Muhammed ein feines Empfinden
für soziales Recht. Er wird in seiner kaufmännischen
Praxis oft genug Gelegenheit gefunden haben, den volkswirtschaftlich vernichtenden Einfluß namentlich der Geldkapitalisten kennen zu lernen. Dieser Gefahr gegenüber
mußte nach seiner Auffassung das Volk bedingungslos
geschützt werden. Nach Muhammed war deshalb jede
Form des Zinses für ein Gelddarlehen verboten.
Aber der islamische Wucherbegriff ging nach Professor
Kohler darüber noch weit hinaus und umfaßte jeden Geldgewinn aus dem Moment der Zeit. Die heute an unseren
Börsen so sehr beliebten sog. „Kostgeschäfte“ (contractus
mohatrae) waren schon zu Muhammed’s Zeiten den Arabern
bekannt und nach dem Propheten als Wucher verboten,
sobald zwischen Kaufs- und Verkaufspreis eine Gewinndifferenz zu Gunsten des Geldgebers verblieb. Ebenso
war der Aufkauf und das Einsperren von Ware zum
Zwecke einer Preistreiberei streng untersagt. Es gab Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb, zur
Sicherung des Markenschutzes u.s.w. Trotz des
streng zur Durchführung gekommenen Zinsverbotes war
das Geld nicht verurteilt, nutzlos im Kasten zu liegen.
Um das Kapital des Einen, der die Fähigkeit nicht besaß,
damit zu produzieren, mit der wirtschaftlichen Tätigkeit
und Befähigung des Anderen, der über kein oder nicht
genügend Kapital verfügte, in Verbindung zu bringen, bediente Muhammed selbst sich der Kommanditgesellschaft (commenda, arabisch Kirad), welches Institut deshalb
von dem islamischen Recht mit besonderer Vorliebe behandelt wurde. Daraus ergeben sich nach Professor
Kohler folgende allgemeine Rechtsgrundsätze: Der Gerant
wird durch eine Reihe von Bestimmungen gegen Auswucherung durch den Kapitalisten geschützt. Der Gerant
hat volle Aktionsfreiheit. Der Kapitalist hat nicht das
Recht, seine geschäftliche Tätigkeit durch Einreden zu
stören. Wohl aber soll sich der Gerant im Prinzip aller
unsicheren Spekulationen enthalten. In der Regel bringt
der Kapitalist nur bares Geld in das Kommanditverhältnis
ein. Werden von ihm noch andere unbare Einlagen gemacht, so gilt dafür ausdrücklich nur der genau nachgewiesene Selbstkostenpreis. Der Gerant erhält für seine
Tätigkeit keinen Lohn, aber Ersatz für seine Reise- und
Aufenthaltskosten. Nachdem die Geschäftsunkosten gedeckt
sind und das Kapital zurückerstattet ist, wird der verbleibende Gewinn in der Regel zu gleichen Teilen zwischen
dem Geranten und dem Kapitalisten geteilt. In ähnlicher
Weise lauten die Bestimmungen für die Gesellschaften und
Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter
Haftpflicht. Nach der heute herrschenden volkswirtschaftlichen Organisation ist das spekulative Privatkapital
Leiter des Unternehmergeistes der Nationen. Nach
der Auffassung Muhammed’s hat die schaffende produktive Arbeit die Leitung und dem Kapitalisten ist
eine nachgeordnete Position zugeteilt. Erst auf dieser
besseren Rechtsbasis hatte der Freihandel und die Freizügigkeit, für welche der Prophet durch ausdrückliches
Verbot der Grenzzölle und aller Verbrauchsabgaben eingetreten ist, volle soziale Berechtigung.
§ 6. Zu seiner strengen Rechtlichkeit im wirtschaftlichen Verkehre mit Nebenmenschen kam noch eine ungewöhnlich umfassende Fürsorge für die Armen, Kranken
und Bedürftigen und eine für jene Zeit außerordentliche Milde gegen Sklaven. Als Almosen- oder
Armensteuer führte der Prophet eine allgemeine Vermögenssteuer ein, von welcher nur die kleineren Vermögen
und dann der Grundbesitz befreit waren. Letzterer hatte
statt der Armensteuer den Zehent als Grundsteuer zu
entrichten. Die größeren Vermögen wurden von der Armensteuer mit einer leicht ansteigenden Progression erfaßt.
Der normale Steuersatz scheint etwa 2 1⁄2% gewesen zu
sein. Diese allgemeine Steuer zur Unterstützung der Armen,
Kranken und Bedürftigen galt als eine religiöse Verpflichtung, an deren Erfüllung die Verheißung geknüpft
war, daß damit der Geber und sein Besitztum von allen
Sünden gereinigt werde. Dem ganzen Charakter dieser
Steuer entsprach auch eine rücksichtsvolle Form der Erhebung. Schlechte, kranke und alte Tiere sollten bei der
Steuereinschätzung nicht gezählt werden, wohl aber war
der Steuereinnehmer beauftragt, kein als Steuerzahlung
angebotenes Tier zurückzuweisen. Ergänzend kommt noch
hinzu die streng eingeschärfte Verpflichtung, durch Almosen
und Stiftungen sich an der Fürsorge für Arme, Kranke und Pilger zu beteiligen.
Der Sklave, welcher nach römischem Recht eine
Sache war, über welche der Herr ohne Einschränkung nach
Belieben verfügte, hat bei Muhammed als Mensch gegolten.
Den Herren war eine menschenwürdige Behandlung ihrer
Sklaven geboten. Sie sollten auch mit Arbeit nicht überlastet werden. Es war eine der wichtigsten Aufgaben der
Polizei, die Einhaltung dieser Gebote zu überwachen.
Bei der jährlichen Verteilung des Ueberschusses aus der
Staatskasse wurden auch die zum Islam gehörenden
Sklaven berücksichtigt. Der islamische Sklave war für
sich erwerbsfähig. Die Freilassung der Sklaven
wurde in besonderem Maße begünstigt. Verschiedene
Verletzungen der religiösen Pflichten konnten durch Freigabe eines Sklaven gesühnt werden.
Hierher gehört noch der Grundsatz voller Gleichberechtigung aller Gläubigen (Muslemin) und die tolerante
Behandlung der Juden und Christen, welche durch besondere Verträge gegen bestimmte Tributleistungen sich
ihren Besitz, ihre Erwerbsfähigkeit und ihre Religionsausübung sichern konnten. Charakteristischer Weise enthielt
der Wortlaut dieser Verträge die Beifügung: „So lange Gott will!“
§ 7. Aber Muhammed war nicht nur von seinem
Glauben an den einzigen Gott durchdrungen und von
idealen Rechtsempfindungen getragen, Muhammed war
auch ein Kenner des arabischen Volkscharakters und hat
wohl schon zu Anfang seines Prophetenberufes großen
Zielen einer national-arabischen Politik Rechnung
getragen. Auch in seiner Brust wohnten zwei verschiedene
Seelen. Seine Religion war ihm auch Politik und zwar
nicht nur Kirchenpolitik. Muhammed wollte neben dem
Jenseits auch das Diesseits gewinnen. Das arabische Volk,
wie es damals war, mußte ein fast unüberwindliches Eroberungsheer liefern, sobald es nur gelingen wollte, die im
höchsten Maße partikularistisch veranlagten Volksstämme
zu einer nationalen Einheit zusammenzufassen. Die neue
Religion allein mit ihrem Bekenntnis zu einem Gott und
seinem Propheten konnte zwar eine begeisterte und unbedingt ergebene Gemeinde von einigen tausend Köpfen
schaffen, zur Einigung der Nation genügte das nicht.
Muhammed sah sich deshalb vor allem auch veranlaßt,
die ergiebigtsten Quellen der Stammesfehden zu verstopfen. Hier stand in erster Linie die Blutrache. Sie
wurde unter den Gläubigen bei Todesstrafe verboten
und durch eine Bußgeldleistung ersetzt. Weiter wurde das
Weintrinken und Hazardspielen untersagt, weil auch
hierdurch viel Feindschaft unter den Gläubigen entstanden
ist und die vorgeschriebenen Gebetsübungen leicht vernachlässigt wurden. Diese Gebetsübungen versammelten fünfmal
täglich die Gläubigen in der Moschee, wo dann
sämtliche Handbewegungen des Vorbeters von den Anwesenden in genau gleichem Tempo nachgeahmt wurden.
Dazu an jedem Freitag die Predigt, welche dem Führer
der Gemeinde Gelegenheit bot, auch alle öffentlichen Angelegenheiten zur Sprache zu bringen. Man hat mit Recht
gesagt: „Die Moschee war der Exerzierplatz der Muslimen,
die hier als Araber endlich einmal gehorchen lernten“ !
Aber all das würde bei den so habgierigen Wüstenhelden
nicht zugereicht haben, die nationale Einheit zu schaffen,
wenn es Muhammed nicht gelungen wäre, aus der Gemeinde
der Gläubigen eine Geschäftsgemeinde mit ungewöhnlich
reichen Gewinnaussichten zu machen und zwar selbst auf
die Gefahr hin, damit als Prophet die Grenze des sittlich Berechtigten weit zu überschreiten.
§ 8. Als Muhammed im Jahre 622 n. Chr. mit seinen
Fluchtgenossen (Mohadschir) von Mekka nach Medina
sich gerettet hatte, stand er und seine Gemeinde mit den
Mekkanern auf dem Kriegsfuße. Mit der Zunahme der
Hülfsgenossen aus Medina (El Anssar) erstarkte die
kriegerische Macht der neuen Vereinigung. Deshalb
konnten Ueberfälle und Gefechte gewagt werden. Die
dabei eroberte Beute wurde verteilt und zwar so, daß
1⁄5 die Staatskasse, 4⁄5 die Gemeindemitglieder nach Maßgabe ihrer Anteilnahme an dem kriegerischen Unternehmen
erhielten. Grund und Boden hat man den Besiegten zur
Bebauung überlassen gegen Abgabe der Hälfte des
Naturalertrags, welche als „Grundsteuer der Unterworfenen“ — im Gegensatze zur Grundsteuer der
Gläubigen, welche sich auf den „Zehent“ beschränkte —
der Staatskasse zugute kam. Den Muslimen wurde verboten, in den eroberten Gebieten Grundbesitz
zu erwerben, um eine Schwächung der kriegerischen
Kräfte durch Ansiedlung von Gemeindemitgliedern in den
neuen Ländergebieten zu verhüten. Versöhnt wurden die
Gläubigen mit dieser, im ersten Augenblicke etwas überraschenden Maßnahme dadurch, daß der in der Staatskasse nach Deckung des Staatsbedarfs verbleibende
Einnahmeüberschuß an die Gemeindemitglieder
zur Verteilung kam. So wurde ihnen statt des Grundbesitzes der Grundertrag ausgeliefert. Die erste Anwendung
dieser Verteilungsgrundsätze durch den Propheten findet
sich nach der Eroberung von Cheibar im Jahre 628 n. Chr.
(7. Hidshra). Noch heute nennt man im islamischen
Reiche das Staatsvermögen „das Schatzhaus der
Muslime“ (bait-mâl almoslimyn).
§ 9. Für die Gläubigen wurde diese Eroberungspolitik in die Formel des Religionskrieges und in den besonderen Auftrag gekleidet: „Bekämpfet die Un
gläubigen, bis sie Euch demütig die Steuer
zahlen!“ Aber weil damit die Sache der Religion die
Sache des gemeinsamen rücksichtslosen Erwerbs geworden
war, konnte jetzt der Kern der niemals wankenden Strenggläubigen (der Anssars und der Mohadshirs) von der
großen Masse der immer beutehungrigen Beduinen
umschlossen werden, um die erobernden Heere bald
lawinenartig anwachsen zu lassen. Schon genügte die
einfache Aufforderung des Propheten, sich anzuschließen,
um die Beduinenstämme in den entlegensten Bezirken zur
Ablegung der so kurzen Bekenntnisformel: „Es gibt
nur einen Gott und Muhammed ist sein Prophet“, wie
zur Zahlung der gering bemessenen und schonend erhobenen
Armensteuer zu veranlassen und damit das Anteilrecht
an stetig wachsenden Beuteerträgen einzutauschen.
Auch die stolze Aristokratie von Mekka, die in ihrem
Herzen immer nur das goldene Kalb angebetet, hat sich
jetzt formell nach und nach zur neuen Religion bekannt.
Hatte doch der Prophet bei seinem militärischen Besuch
in Mekka selbst die noch ungläubigen Koreischiten
mit Geschenken förmlich überhäuft, „um ihre Herzen
zu besänftigen“, wie der Koran sich dazu äußert. So war
es für die Mekkaner nicht schwer, zu erkennen, daß mit
Muhammed mehr zu verdienen war, als gegen ihn. Und
mit dieser Einsicht war merkwürdiger Weise immer die
„göttliche Berufung zum wahren Glauben“ verbunden.
§ 10. Der Erfolg, der ja der Gott nicht nur der
Asiaten ist, war damit zunächst an die Fahne des Propheten geknüpft worden. Es ist ihm die nationale Einigung
der Araber in überraschend kurzer Zeit geglückt. Aber
nicht auf den Schlachtfeldern von Syrien und Persien,
sondern bei der Verteilung der hier gewonnenen,
fast unermeßlichen Beute ist die Vielheit der
arabischen Stämme zu einer staatlichen Einheit
zusammengeschweißt worden. Der Politiker
Muhammed hat auf solche Weise in kurzer Zeit Erstaunliches erreicht. Aber der Prophet Muhammed ist damit
von der Höhe seiner Gotteserkenntnis und der sozialen
Gerechtigkeit in das niedrige Gebiet der Organisation des
gewaltsamen Erwerbs hinabgestiegen. Es nutzte wenig,
dem groß angelegten Raubzuge das Mäntelchen des
„heiligen Krieges“ umzuhängen. Die Mehrzahl der Streiter
und die besten Feldherren kümmerten sich wenig um den
ganzen Islam. Ihnen war es lediglich um Beute zu tun.
Ihr Säbel war ihr Koran, ihre Geldbörse ihre Sunna. Wie
bald wird deshalb das Bekenntnis zum neuen Glauben
lediglich an der Pünktlichkeit der übernommenen Zahlungen
gemessen. Es konnte das Verwerfliche des ganzen Unternehmens nur wenig mildern, daß die eroberte Beute nach
der persönlichen Beteiligung am Kampfe zur Verteilung
kam und daß z. B. Soldaten, welche vor den Feind geführt wurden und nicht kämpften, ihren Anspruch auf
Beuteanteil verloren haben.
Zur segenbringenden produktiven Arbeit wurde deshalb
der gewaltsame Raub doch nicht. Unversöhnt und unversöhnlich standen innerhalb der Gemeinde um Muhammed
die Strenggläubigen und die Glaubenslosen, die
streng rechtlichen Idealisten und die habgierigen
Raubtiere in Menschengestalt neben einander. Der
Prophet selbst war so sehr ein sündiger Mensch geblieben,
daß er sich nicht scheute, unbequeme Gegner durch
Meuchelmörder beseitigen zu lassen. Nach seiner Religion
war der Wucher verboten, die Unterstützung der Armen
und Kranken, wie die milde Behandlung der Sklaven eine
ernste Pflicht, aber der im Großen organisierte Raubmord
bildete die weitaus wichtigste politische Aufgabe der Gemeinde der Gläubigen und der politische Meuchelmord war
zum Mindesten gestattet. Nicht das soziale Recht zum
Schutze der Arbeit gegen den Wucher jeder Art, sondern
das Kriegsrecht als Rechtsordnung des gemeinsamen
Erwerbs durch Gewaltakte war der weitaus wichtigste Teil
der ganzen muhammedanischen Rechtsordnung. Das
alles mußte zu einem Ende mit Schrecken führen,
wenn auch zeitweilig noch so glänzende Erfolge vorausgingen. Bevor wir jedoch den ebenso verwickelten wie
interessanten Prozeß der Auflösung der arabisch-islamischen
Weltherrschaft kennen lernen, soll hier der Verlauf der
großen Eroberungszüge mit den Kennzeichen der Blüteperiode der islamischen Kultur betrachtet werden.
§ 11. Das muhammedanische Kriegsrecht läßt
sich etwa in folgende Sätze zusammenfassen: Die wehrfähigen Männer in Waffen werden getötet, Frauen und
Kinder als Sklaven mit der gesamten beweglichen Habe
weggeführt. Die Bauern werden geschont. Die Ländereien
von Grundeigentümern, welche im Kampf gegen den Islam
gefallen oder landesflüchtig geworden sind, werden konfisziert und als Staatsdomänen behandelt. Den Bauern
bleibt ihr Grundeigentum, doch übt der Sieger das Recht,
so viel Steuern von ihnen zu erheben, als sie tragen können.
Zumeist werden die bereits vorhandenen Besteuerungsarten
beibehalten. Die Grundeigentümer zahlen die Grundsteuer
(charag) und mit der übrigen Bevölkerung die Kopfsteuer
(gizja), beide entsprechen dem tributum soli und tributum
capitis der Römer. In Ländern mit Goldwährung (Aegypten
und Syrien) zahlten als Kopfsteuer alle erwachsene männliche
Personen jährlich 40 Frs., in Ländern mit Silberwährung
(Mesopotamien, Ostarabien, Persien) zahlten die Reichen
jährlich 80, die mittlere Klasse 40, die Armen 20 Frs. In
Aegypten gab es 8 Millionen Kopfsteuerzahler à 40 Frs.,
welche für richtige Steuerzahlung sichtbare bleierne Kontrollmarken am Halse trugen. In Babylonien wurden nach der
Eroberung 550'000 Kopfsteuerpflichtige gezählt. Zölle
und Verbrauchsabgaben wurden abgeschafft und Freihandel und Freizügigkeit allgemein eingeführt. Soweit
als irgend angängig, blieb den Besiegten die lokale und
kommunale Selbstverwaltung. Die gesamte Staatsbuchhaltung wurde zunächst nicht arabischen Händen, sondern Angehörigen der besiegten Völker anvertraut. So gab
es in den byzantinischen Provinzen, in Persien, Aegypten
und Syrien griechische Christen als Staatsbuchhalter,
während in Babylonien und Mesopotamien Priester mit
dieser Aufgabe betraut wurden. In den persischen Gebieten
blieb wie vorher der persische Rittergutsbesitzer (Dihkan)
mit der Steuereinhebung beauftragt. Angehörige der Besiegten
finden wir auch als Polizeisoldaten verwendet. In den
eroberten Gebieten war es den Arabern verboten,
Grundbesitz zu erwerben. Andererseits wurden die
Christen und Juden aus Arabien ausgewiesen, so
daß das Stammland ausschließlich den Arabern reserviert
blieb. Der Araber sollte nur als Eroberer, Regent und
Regierungsgehilfe in den neuen Ländern erscheinen. Es
blieb Sache der Besiegten, für die Herren des Landes zu erwerben und zu produzieren.
Neben der gewaltsamen Unterwerfung durch die
Schärfe des Säbels kannte Muhammed auch die freiwillige
Unterwerfung, für welche besondere Kapitulationen vereinbart wurden, die naturgemäß der kriegerischen Eroberung
gegenüber gewisse Begünstigungen geboten haben.
Weiter spielte die Bekehrung zum wahren Glauben
eine einschneidende Rolle. Wer die kurze einfache Bekenntnisformel: „Es gibt nur einen Gott und Muhammed
ist sein Prophet“, aussprach und die üblichen Verpflichtungen
zu erfüllen bereit war, gehörte zur Gemeinde. Eingegliedert
wurde er in das streng nach Familien und Stämmen
organisierte Volk durch seine Annahme als Klient von
einem der arabischen Familienhäupter. Er gewann damit
seinen Anteil an der Kriegsbeute, sobald er sich dem
Kriegsdienst widmete. Unter allen Umständen partizipierte
er an dem Ueberschuß der arabischen Staatskasse.
Er war damit von der Kopfsteuer befreit. Aber
auf sein Grundeigentum mußte er verzichten;
das fiel im Interesse der Steuererträge an seine bisherigen Religionsgenossen zurück.
Endlich gehören hierher die bereits erwähnten Bestimmungen über Beute- und Staatseinkommenverteilung:
1⁄5 der Kriegsbeute gehörte dem Staat, 4⁄5 wurde unter die
beteiligten Kriegsleute verteilt. Die Steuererträge kamen
nach Abzug der Verwaltungskosten der betreffenden
Provinzen ebenfalls in die Kasse der Zentralregierung, aus
welcher die Ueberschüsse als Staatsdotationen an die
Mitglieder des arabischen Volkes bis auf den Säugling an
der Mutter Brust und den Klienten und gläubigen Sklaven verteilt wurden.
§ 12. Um für die siegende Macht dieses Kriegsrechts
einigermaßen eine richtige Vorstellung zu gewinnen, wird
es notwendig sein, sich die ökonomischen Verhältnisse
zu vergegenwärtigen, wie sie zu Beginn der islamischen Eroberungen waren.
Die ahnenstolze Aristokratie von Mekka bezog ihr
Haupteinkommen wahrscheinlich aus dem Karawanenhandel.
Man rechnete dabei damals auf einen Gewinn von 50 bis
100% des angelegten Kapitals. Eine Karawane repräsentierte
den Wert von 5 bis 800'000 Frs. An einer solchen
Karawane war eine Reihe von Geschäftsleuten beteiligt.
Nicht jede Karawane kam unberaubt an ihrem Reiseziele
an. Die häufigen Stammesfehden werden gewiß den
geschäftlichen Verkehr auch nicht gefördert haben. Trotzdem
waren diese Verhältnisse im Ganzen nicht ärmlich zu nennen.
Die Silberwährung hatte seit längerer Zeit Geltung. Aber
die Geldbeträge, mit denen auch die Reichsten im Lande
rechneten, waren nicht groß in unserem Sinne. Die höchste
Ziffer, für welche die arabische Sprache ein einheitliches
Wort besaß, war 1000. Der sprachliche Ausdruck für jede
höhere Ziffer mußte durch Zusammensetzung gefunden
werden. So bezeichnete man eine Million mit Tausend
mal Tausend. Als nach den siegreichen Schlachten in
Syrien einem Araber von seinen Landsleuten Vorhaltungen
darüber gemacht wurden, daß er seinen Beuteanteil mit nur
1000 Frs. viel zu billig veräußert habe, soll dieser ganz
erstaunt ausgerufen haben: „Ich wußte garnicht, daß es
eine höhere Ziffer als 1000 gibt!“ Als zu Beginn der
Regierung des Nachfolgers des Propheten (Chalife) Omar I.
(644—656 n. Chr., 22—34 H.) der Statthalter von Bahram
1⁄2 Million Franken nach Medina zur Zentralkasse brachte,
die augenblicklich keine Ausgaben hatte, weshalb der ganze
Betrag zur Verteilung an das arabische Volk bereit stand,
fragte der Chalife in seiner Verlegenheit die Gemeinde, ob
er ihnen das viele Geld mit Metzen zumessen solle?
Ein Mann aus dem Volke habe dann mitgeteilt, daß die
Perser ihren Staatsschatz durch einen Dywan (Rechnungshof)
in Ordnung halten ließen, so solle man es auch machen.
Das war die Zentralregierung zu einer Zeit, als gerade ein
Ländergebiet von der Ausdehnung des Deutschen Reiches
und Oesterreich-Ungarns erobert wurde. Noch war der
bescheidene Staatsschatz in der Privatwohnung des Chalifen
aufbewahrt. Noch trieb der Chalife persönlich die jungen
Kamele auf die Staatsweiden. Noch hatte der Chalife nicht
einmal ein besonderes Einkommen in seiner Eigenschaft
als Regent. 6000 Frk., welche der erste Chalife Abu Baks
(632—634 n. Chr., 10—12 H. ) aus der Staatskasse in einer
Notlage entliehen, mußten seinem Auftrage gemäß seine
Verwandten nach seinem Tode zurückerstatten. Derselbe
Abu Baks hatte in seiner zweijährigen Regierungszeit die
Ueberschüsse aus der Staatskasse noch gruppenweise an
je 100 Personen ausgezahlt. Die Summen, welche verteilt
wurden, waren noch klein. Im ersten Jahre gab es 10,
im zweiten 20 Frk. pro Kopf, Männer, Frauen, Kinder,
Klienten und Sklaven gleich gerechnet. Wie mußte die als
lösbar erkannte Aufgabe, die fabelhaften Schätze von
Babylonien, Syrien, Aegypten und Persien zu erobern, auf
die Spannkraft dieses Volkes einwirken?
§ 13. Anders lagen die Verhältnisse bei jenen
Ländern, über welche das ganze Ungewitter hereinbrechen sollte. In Persien herrschten seit Jahren
Thronstreitigkeiten, welche schon zu lange in blutige Bürgerkriege ausgeartet waren. Das darunter schwer leidende
Volk sehnte sich nach Frieden. Der Kaiser Heraklius
von Byzanz war fast immer in großer Geldverlegenheit,
so daß die ohnehin nur mit 80—120 Frs. jährlich bezahlten
Söldner von Zeit zu Zeit überhaupt keine Löhnung erhielten
und dann in der Regel sich weigerten, gegen den Feind
zu kämpfen, bis die rückständigen Lohnzahlungen ausgeglichen waren. Früher aus der Heimat ausgewanderte
arabische Stämme saßen durch Mesopotamien bis nach
Kleinasien zerstreut und waren zumeist zum Christentume
übergetreten. Aber dieses Christentum war unter dem
Einfluß des Bilderstreites in Byzanz so sehr zu einem
Götzendienste entartet, daß das einfache klare Gottesbekenntnis des Islam dem Volke als ein religiöser Fortschritt erscheinen mußte, den als solchen die christlichen Araber um so leichter erkannten, je günstiger
die klingenden Bedingungen waren, welche von den siegreich vordringenden islamischen Heeren ihnen für ihren
Anschluß geboten wurden. In Sicilien hausten die
byzantinischen Steuerzahler [Steuereintreiber] in einer so fürchterlichen Weise,
daß die Einwohner sich empörten und die Muhammedaner
zur Befreiung herbeiriefen. In Spanien war man gerade
damit beschäftigt, die zahlreichen Juden mit Gewalt zum
Christentume zu bekehren. Jeder Abfall von der Zwangsreligion wurde bei ihnen mit Geißelung und Vermögenskonfiskation bestraft. Dazu kam eine maßlose Bedrückung
der Bauern durch die Geistlichkeit und den gothischen Adel,
der unter sich wieder fortwährend in Fehde lag. Auch
hier war die herrschende Klasse der schlimmste Feind des
Landes und die Masse der einheimischen Bevölkerung hat
den Sieg der islamischen Waffen als eine Befreiung aus schwerer Not empfunden.
§ 14. Der Siegeszug des Islam mußte unter
solchen äußeren und inneren Verhältnissen alle Erwartungen weit übertreffen.
In der Entscheidungsschlacht bei Bedr (624 n.
Chr., 2 H.) in welcher die junge Gemeinde um Muhammed
ihre Existenz gegen die mekkanische Aristokratie zu verteidigen hatte, kämpften 306 Mann mit 70 Kamelen und
2 Pferden bei Muhammed gegen 950 Mann mit 700
Kamelen und 100 Pferden auf der feindlichen Seite. In
der Schlacht bei Akraba (633 n. Chr., 11 H.), als ein
Jahr nach des Propheten Tod die erwachten Abtrennungsgelüste unter den arabischen Stämmen niedergeschlagen
und die nationale Einheit mit Waffengewalt wieder hergestellt wurde, kämpften 4000 Muslims gegen 8000 Gegner.
In der Entscheidungsschlacht gegen die Byzantiner
in Syrien am Hiromax im Jahre 636 n. Chr., 15. H.
und also nur drei Jahre nach der Schlacht bei Akraba
kämpften 25 bis 30'000 Muslims gegen 80'000 Byzantiner
und Armenier. Nur ein Jahr später in der Schlacht bei
Kadesia, welche das Perserreich unterworfen hat, standen
38'000 Araber 80'000 Persern gegenüber. Im Jahr 636 n. Chr.
sollen höchstens 80'000 Mann außerhalb der Heimat gestanden sein. Für das Jahr 650 n. Chr. wird das Heer
des Islam auf 250'000 bis 300'000 Mann geschätzt. Im
Jahre 651 n. Chr., also 29 Jahre, nachdem Muhammed aus
Mekka nach Medina flüchten mußte, um sein Leben zu
retten, beherrschte der Islam ein Gebiet in der Ausdehnung von etwa der Hälfte Europas; 120 Jahre später
umfaßte das arabisch-islamische Weltreich ein Gebiet von
der Ausdehnung des europäischen Kontinentes und noch
einmal die Fläche von Deutschland und Oesterreich-Ungarn
hinzugerechnet. Von den Säulen des Herkules und dem
großen Ozean des Westens bis zu den fabelhaften Meeren
der Finsternis, wie die Araber den indischen Ozean
nannten, dehnte sich der von ihnen unterjochte Teil der Erde aus.
§ 15. Als Organisator dieses Weltreiches
haben wir den bereits wiederholt genannten Chalifen Omar I.
zu bezeichnen. Die aus der Gemeinde gegebene Anregung, eine geordnete Staatsbuchhaltung einzuführen,
fand bei ihm volle Beachtung. Nach byzantinischem
Muster wurde ein Volksregister angelegt, in welches
die Gliederung des Volkes nach Stämmen und Familien
mit Klienten und Sklaven, mit Geburten und Todesfällen
und mit den Freilassungen der Sklaven u.s.w. eingetragen
wurden. An Hand dieser Bevölkerungsliste setzte Omar
die Höhe der Staatsdotationen fest und zwar nach
Maßgabe der Verdienste des Einzelnen um den Islam. An
erster Stelle wurden die Witwen des Propheten bedacht
mit einem Jahresgehalt von 100'000 bis 120'000 Frs.
Die noch lebenden Teilnehmer an der Schlacht bei Bedr
erhielten 50'000 Frs. jährlich. Weitere Gruppen der Bevölkerung wurden mit 40'000, 30'000, 20'000, 5000,
3000 und 2000 Frs. bedacht. Je 1000 Frs. jährlich gehörten für jedes Kind an der Brust und für Sklaven und
Klienten. Außerdem erhielt jeder Einwohner von Medina
monatlich zwei Metzen Weizen und zwei Maß Essig in
natura geliefert. Jeder Soldat bekam — statt nur 80 bis
120 Frs. jährlich, wie in Byzanz — 2000 Frs. jährlich,
dazu monatlich in der Provinz Irak 15 Sad Weizen und
ein bestimmtes Quantum Schmalz, in Aegypten 15 Sad
Weizen und ein bestimmtes Quantum Schmalz, Honig und
Linnen, in Syrien und Mesopotamien 2 Modd Weizen und
je drei Kisten Oel, Schmalz und Honig. Endlich gehörte
dem Soldaten der entsprechende Anteil an 4⁄5 der eroberten
Beute. Nach dem entscheidenden Siege bei Kadesia
über die Perser wurde der Wert der in Kesiphon allein
eroberten Schätze amtlich auf 900 Millionen Franken ermittelt. Auf jeden Soldaten sind davon 12'000 Frs.
entfallen. Jetzt verfügte der gewöhnliche Mann unter den
Arabern über ein so großes Einkommen, wie es vor
Muhammed kaum die reichsten Leute in Mekka gehabt
haben. Unter solchen Umständen wird es gewiß begreiflich, daß das siegreiche Heer der Araber ebenso
lawinenartig angewachsen ist, wie in den 40er und
50er Jahren des letzten Jahrhunderts die Goldsucherstädte
auf den besten aluvialen Goldfeldern in Nordamerika und Australien.
§ 16. Den besten Herrschern des arabisch-islamischen Weltreiches kann man die Anerkennung
nicht versagen, daß sie in einer Reihe von Maßnahmen
nach großen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten gehandelt haben. Als unmittelbar nach der Eroberung von Persien, Syrien und Aegypten im Jahre 639
n. Chr., 18 H. eine Hungersnot mit einer verheerenden Seuche
in Arabien ausbrach, die auch Syrien heimsuchte, ließ Omar I.
in weniger als einem Jahre eine Art Suezkanal herstellen,
indem er durch den Landstreifen zwischen Kairo und dem
roten Meere einen Kanal bauen ließ, auf welchem die mit
Getreide beladenen Schiffe vom Nil direkt nach der arabischen
Küste fahren konnten. Es wird berichtet, daß von da ab
die Getreidepreise in Mekka und Medina auf das Niveau der
ägyptischen Getreidepreise gefallen seien. Hier blieb die
Brotversorgung der Hauptstadt Medina von Aegypten abhängig. Durch die Verlegung der Zentralregierung
nach Damaskus (661 n. Chr.) in die so fruchtbare Ebene
des wasserreichen Baroda wurde die Brotversorgung der
Residenzstadt mehr in unmittelbarer Nähe gesichert, bis
endlich die Residenz der Abbasiden (750 n. Chr.) nach
Bagdad mitten in die eigentliche Kornkammer des Reiches
wanderte. Auch im arabisch-islamischen Weltreiche ist also
— wie einst in Rom — die Reichsregierung dem Getreide nachgezogen.
Während die arabischen Eroberer die städtische Bevölkerung zumeist die ganze Strenge ihres Kriegsrechtes
fühlen ließen, haben sie ausnahmslos den Bauer schonend
behandelt. In einer Reihe von Fällen hören wir von
großartigen Bewässerungsanlagen, welche die arabische
Regierung im Interesse der Landkultur, später auch im
Interesse der Wasserversorgung der Städte habe ausführen
lassen. Den Landwirten wurden aus der Staatskasse Millionen
als Meliorationskredit zinsfrei zur Verfügung gestellt.
Die Blüte, welche das landwirtschaftliche Gewerbe
unter der arabisch-islamischen Regierung erreichte, ist
selbst in Spanien und Sicilien inzwischen nicht wieder
erreicht worden. Wie man auch die Literatur der Landwirtschaft zu fördern bemüht war, geht daraus hervor, daß
schon damals ein landwirtschaftlicher Kalender mit
Angaben über die landwirtschaftlichen Arbeiten zu den verschiedenen Jahreszeiten erschienen ist.
§ 17. Wie müssen Handel und Gewerbe sich
entfaltet haben, nachdem innerhalb dieses gewaltigen Ländergebiets uneingeschränkter Freihandel und volle Freizügigkeit
zur Geltung kamen! Schon unter den ersten Omaijaden-Chalifen Moawija und Addalmelik (661—705 n. Chr., 39 bis
83 H.) ist man allgemeiner zur Goldwährung über
gegangen und hat eine geordnete Prägung arabischer
Goldmünzen begonnen. Die vorgeschriebenen Pilgerfahrten nach Mekka haben auch jetzt den Verkehr zwischen
den entlegensten Gebieten des Reiches wesentlich gefördert.
Die Organisation der Reichspost soll 930 Stationen
gezählt und in der Provinz Irak allein dem Staate jährlich
vier Millionen Franken gekostet haben. Die arabischen
Reichspostkursbücher sind unsere ersten geographischen
Werke geworden. Die Leistungsfähigkeit dieser Reichspostanstalt war eine so hervorragende, daß sie gelegentlich
den Transport ganzer Heeresabteilungen von Bassra und
Kufa nach den indischen Provinzen übernehmen konnte.
Wir haben in der Blütezeit des arabischen Welthandels
zweifelsohne mit einem jährlichen Geldumsatze von
Milliarden zu rechnen. Dementsprechend finden wir eine
umfassende Ausbildung des Zahlungsverkehrs in
diesem Weltreich mit Geldanweisungen, aber auch mit
einem ausgedehnten Wechselverkehr, dementsprechend
ein gut durchgebildetes Handels- und Wechselrecht.
Sogar ganz moderne Fragen, wie die Verstaatlichung der städtischen Grundrente finden wir im
arabischen Weltreiche längst gelöst. Ein Abbasidenchalife
Motasim fühlte sich in Bagdad nicht mehr behaglich und
beschloß deshalb im Jahre 836 n. Chr. (221 H.) etwa
15 Meilen stromaufwärts sich eine neue Residenzstadt zu bauen. So entsteht mit einem Aufwande von etwa
200 Millionen Franken das neue prächtige Ssamarra mit
seinen Staatspalästen für den Chalifen, für die Soldaten und
für die Beamten. Im Stadtbauplan waren breite Straßen
und große freie Plätze vorgesehen, von denen ein entsprechender Raum an die Kaufleute zum Aufstellen ihrer
Verkaufsbuden vermietet wurden. Der Ertrag dieser staatlichen Grundstücksverpachtung soll dem Chalifen jährlich
eine Einnahme von 10 Millionen Franken gebracht haben.
Aus der staatlichen Finanzverwaltung ist m.W.
nur einmal aus späterer Zeit die Aufnahme einer Staatsanleihe bekannt geworden. Als Regel galt für den guten
Staatshaushaltsplan, keine Schulden zu machen, sondern
einen möglichst großen Staatsschatz in barem Gelde
anzusammeln. So hinterläßt der Chalif el Mansur (754 bis
775 n. Chr.) einen Staatsschatz von 960 Millionen Franken,
Harûn Rashid (786 bis 809 n. Chr.) einen solchen von
900 Millionen Franken. Der ausgezeichnete Chalife Abderrachmann III von Cordova (912 bis 961 n. Chr.) hat sein
jährliches Staatseinkommen von 125 Millionen Franken zu
1⁄3 für das Heer, zu 1⁄3 für allgemeine Kulturzwecke und
zu 1⁄3 zur Ansammlung eines Staatsschatzes verwendet,
dessen Höhe im Jahre 951 n. Chr. die Summe von 400
Millionen Franken erreichte. Im Jahre 1903/4 hatte das
heutige Spanien eine Staatseinnahme von rund 1 Milliarde
Franken, wovon 416 1⁄2 Millionen — oder nahezu die
Hälfte — im Dienste der rund 9 Milliarden betragenden
Staatsschulden verausgabt wurden, während für Armee und
Marine und für Zwecke der allgemeinen Kultur je etwa 174 Millionen Franken Verwendung fanden.
Daneben dürfen großartige Einrichtungen zu
Gunsten der Armen, der Kranken und der Pilger nicht unerwähnt bleiben.
§ 18. Die Raschheit, mit welcher nach Beginn der
arabischen Weltherrschaft große Städte aus der
Erde wuchsen und die wirtschaftlichen Werte sich vervielfältigten, kann mit der besten modernen Entwickelungsperiode der Vereinigten Staaten von Nordamerika
verglichen werden. Baßra und Kufa, welche erst etwa
640 n. Chr., 18 H. als ständige Militärlager gegründet
wurden, haben 30 Jahre später je eine Bevölkerung von
150'000 bis 200'000 Einwohner. Bagdad hat in kurzer
Zeit eine Million Einwohner erreicht. Cordova „die helle
Zierde der Welt, die junge herrliche Stadt, stolz auf ihre
Wehrkraft, berühmt durch die Wonnen, die sie umschließt,
strahlend im Vollbesitz aller Dinge“ — wie sie um das
Jahr 960 n. Chr. die gelehrte Nonne Hrotswitha von
Gandersheim gepriesen hat, beherbergte 1⁄2 Million Einwohner. Eine gleich hohe Einwohnerzahl hatte Damaskus
unter den Omaijaden. Auch Kairo soll eine Million,
Alexandrien 1⁄2 Million Einwohner gehabt haben u.s.w.
Ein Mann verkaufte an den ersten Omaijaden-Chalifen in
Damaskus etwa 661 n. Chr., 39. H. ein Haus zum Preise
von 60'000 Frs. Als man ihm sagte, daß er damit sein
Haus offenbar viel zu billig verkauft habe, antwortete er:
„Ich habe dieses Haus kurz vor Muhammed um einen
Schlauch Wein gekauft.“ Eben dieser nachmalige Chalife
Moawija wurde vom Propheten „ein armer Schlucker“ genannt, weil er in Mekka nie einen Pfennig Geld in der
Tasche hatte. Er brachte es als Chalife auf ein Jahreseinkommen von über 100 Millionen Franken. In der
besten Zeit erreichte das Chalifeneinkommen pro Jahr 300
bis 400 Millionen Franken und mehr. Die Mutter des
Chalifen Harûn Rashid verfügte jährlich über ein Einkommen
von 160 Millionen Franken. Ein reicher Hashimide unter
dem Chalifen Al Mahdy (775 bis 785 n. Chr.), in Baßra
wohnhaft, hatte ein tägliches Einkommen von 100'000 Frs.,
er soll 50'000 Klienten gehabt haben. Ein Juwelier schätzte
selbst sein Vermögen auf 200 Millionen Franken ein.
Unter Omar I. bezieht der Statthalter einer Provinz ein
Jahresgehalt von 12'000 Frs., bald aber ist das Statthalter- und Ministereinkommen per Jahr auf drei und selbst auf
13 Millionen Franken gestiegen. Der Leibarzt des Chalifen
Harûn Rashid erhielt jährlich 120'000 Frs. an Geld und
160'000 Frs. in Naturalien und Geschenken. Das Richtergehalt in Kairo betrug im Jahre 827 n. Chr. 48'000 Frs.
per Jahr u.s.w. Mit diesen für uns heute noch vielfach
unerreichten Ziffern darf nicht etwa die Vorstellung verknüpft werden, es wäre damals alles ganz unverhältnismäßig teuerer gewesen, als heute. Denn diese Annahme
wäre durchaus unzutreffend. Bei der Erbauung von Bagdad
(763 n. Chr.) wurde nach Sprenger als Tagelohn für einen
Arbeiter 2 2⁄5 Pfg., für einen Werkmeister und Aufseher
4 7⁄10 Pfg. gezahlt. Im Jahre 985 n. Chr. kostete ein
Essen in einem mit allem Komfort ausgestatteten Restaurant
in Bagdad 8 1⁄3 Pfg. In Kesker konnte man 1224 n. Chr.
24 fette große Brathähne um 1 Frs. kaufen. Im Verhältnis
zu diesen Ziffern muß der Preis für Brotgetreide (Weizen
und Gerste) als verhältnismäßig hoch bezeichnet werden,
wenn er für die Zeit der Erbauung von Bagdad auf 50
bis 60 Mk. per 1000 Kilo angegeben wird. Eine naheliegende Erklärung hierfür bietet sich in der Tatsache, daß
Getreide eine hohe Steuer zu tragen hatte, während die
Produkte der Viehhaltung unbesteuert blieben. Im Ganzen
aber bestätigen all diese Ziffern nur immer wieder: die
arabisch-islamische Kultur war nicht auf der Arbeit des
Volkes, sondern auf dem organisierten Raub der herrschenden
Klasse aufgebaut. Deshalb hatte die Masse der Beherrschten so wenig Anteil an derselben.
§ 19. Entsprechend dieser ganz außergewöhnlichen
Zunahme des Reichtums der herrschenden Klasse war auch
die Größe des Luxus. Wiederholt wird von Privatpalästen berichtet, deren Bau einen Aufwand von 20 Millionen
Franken und mehr erforderte. Es wird von Torflügeln
erzählt aus Ebenholz mit Goldblech. Als Baumaterial wird
vielfach Marmor bevorzugt. Im Empfangsraum speisen
Löwen aus Gold das Wasserbecken. Dazu kostbare Teppiche,
Stuckarbeiten, chinesische Vasen, Lacksachen, goldene
Kandelaber und kostbare Möbel. Die Kochkunst wird so
hoch geschätzt, daß ein Abbassidenprinz sich nicht zu gut
dünkt, ein Kochbuch zu schreiben. Ein Gericht aus Fisch
zungen kostet pro Person 1000 Frs. Feine Parfümerien
werden mit Gold aufgewogen. Die Damenhemden sind
aus feinem venetianischem Gazestoff verfertigt. Eine Tapete,
welche im Jahre 964 n. Chr. für den Fatamidenpalast nach
Aegypten geliefert wird, kostete 220'000 Frs. [Für] junge, besonders schöne Sklavinnen, welche in der Musik- und in
der Tanz- und Dichtkunst gut unterrichtet sind, werden
bis 80'000, 100'000 und 170'000 Frs. bezahlt. Ein Liedercyklus, den ein Sänger vor dem Chalifen vorgetragen,
bringt ein Honorar von 300'000 Frs. Bei der Hochzeit
eines Chalifen wurden über die als Gäste geladenen Damen
Körbe mit großen echten Perlen als Geschenke ausgeschüttet.
Unter die gleichfalls geladenen Großen des Reiches und
hohen Offiziere hat man kleine Papierstreifen ausgestreut,
auf welchen die Namen großer Grundbesitzungen verzeichnet
waren. Wer einen solchen Zettel sich aneignete, war
Eigentümer der betreffenden Grundherrschaft geworden.
Andere Zettel trugen die Bezeichnung von Reitpferden,
Sklaven u.s.w. Es wird von einem Handspiegel aus
Silber und Gold berichtet, dessen Handhabe ein einziger
großer Smaragd war. In dem Chalifenpalast zu Bagdad
befand sich ein goldener Garten, dessen Bäume aus Gold
statt der Früchte Edelsteine trugen und dessen Blumen
und Vögel aus Gold mit Schmelz hergestellt waren.
§ 20. Mit dem Reichtum und mit dem Luxus ist
immer auch eine gewisse Blüte der Kultur verbunden.
Gesättigte und zufriedene Existenzen sind duldsam gegen
Andersgläubige. Wir finden in den besten Zeiten der
islamischen Geschichte die Vertreter der verschiedenen
Religionsbekenntnisse friedlich mit einander im Verkehre
stehen. Die dadurch geförderte größere Unbefangenheit
des Urteils mußte mit dem regeren Meinungsaustausch auf
der Basis der reichen Mittel, welche zur Verfügung standen,
zu tüchtigen Leistungen auf verschiedenen Wissensgebieten
führen. Die Ueberlieferung berichtet denn auch von einer
Reihe berühmt gewordener Hochschulen, auf denen
neben der Theologie die Jurisprudenz, die Grammatik, die
Philosophie, die Geschichte, die Geographie, Mathematik,
die Kulturwissenschaften und die Medizin gepflegt wurden.
Einsichtsvolle Regenten waren bemüht, die besten wissenschaftlichen Werke fremder Kulturvölker durch Uebersetzungen ins Arabische dem Volke zugänglich zu machen.
So sind namentlich die Werke der griechischen Autoren
den Arabern bekannt geworden. Auf Vervollständigung
der Bibliotheken wurden z.T. ganz besondere Mühen
verwendet. Die Bibliothek von Cordova soll 400'000 Bände
gezählt haben. Aber auch die allgemeine Volksbildung wurde in einzelnen Teilen des Reiches gepflegt.
Aus Spanien wird für das Jahr 960 n. Chr. erzählt, daß
in Andalusien fast Jedermann lesen und schreiben konnte,
während gleichzeitig im übrigen Europa selbst hochgestellte
Personen, soweit sie nicht der Kirche angehörten, über
diese elementaren Fertigkeiten nicht verfügten. Die höhere
landwirtschaftliche Kultur des damals herrschenden
Orients hat in Europa wie in Afrika ihre deutlichen Spuren
zurückgelassen. Mit der Ausdehnung, Einrichtung und
Organisation des arabischen Welthandels konnte
sich um das Jahr 750 n. Chr. der Handel keines anderen
Reiches der Erde vergleichen. Nicht minder haben sich
Gewerbe und Industrie ausgebreitet. Die arabische
Papierfabrikation aus Baumwolle hat im XI. und XII. Jahrhundert das Pergament in Europa verdrängt. In der Herstellung seidener Prachtgewänder mit Goldfäden hatten Irak
und Syrien ein tatsächliches Monopol. Dazu kommt die
Herstellung besonders wertvoller Teppiche und Tapeten,
von kostbaren Möbeln, köstlichen Wohlgerüchen, von
schönen Buchbinderarbeiten, kunstvollen Zelten, von berühmten Waffen und Rüstungen u.s.w.
§ 21. Für die Volkswirtschaftslehre bietet noch die
Tatsache ein besonderes Interesse, daß auch die arabische
Welt — ähnlich der griechischen — zu einer Zeit, in
welcher der Untergang des Reiches schon besiegelt war,
den Aristoteles der arabischen Kultur hervorgebracht hat:
Ibn Chaldun. Geboren zu Tunis im Jahre 1332 n. Chr.,
aus einer angesehenen Familie des spanischen Arabien
stammend, mit den Verhältnissen fast der ganzen arabischen
Welt aus persönlicher Augenscheinnahme bekannt, starb er
im Jahre 1406 n. Chr. als Oberrichter und Sekretär des
Sultans in Kairo. Professor von Kremer hat ihn den ersten
kritischen Kulturhistoriker mit induktiver Methode genannt.
Sein Hauptwerk beschäftigt sich mit dem großen volkswirtschaftlichen Problem des Fortschritts und Niederganges
der Völker. Seine Endresultate klingen in einem heute
noch vielfach vertretenen Pessimismus aus: jedes Reich
und jedes Volk geht nach einer bestimmten Zeit zu Grunde.
Seine diesbezüglichen Untersuchungen ruhen auf einer ungewöhnlich umfassenden Basis. Er berücksichtigt die
geographische Lage des Landes, Sitte, Moral, Religion,
privates und öffentliches Recht, die Zeitverhältnisse, die
Rassenfrage, die Landesverteidigung und ganz besonders
die volkswirtschaftlichen Verhältnisse. Er untersucht das
Geld bis in die letzten Konsequenzen der Kapitalistenherrschaft, die Bevölkerungsfragen mit der Brotversorgungspolitik und der öffentlichen Gesundheitspflege, er beschäftigt
sich mit der Steuerpolitik und dem Finanzwesen, mit den
Staatsmonopolen, der Agrarpolitik, der Handels- und Händlerpolitik. Schon Ibn Chaldun kennt den Unterschied zwischen
Tauschwert und Gebrauchswert. Er schreibt sehr viel zutreffendes über Luxus und Reichtum. In seiner Getreidepreispolitik will er zu niedrige und zu hohe Getreidepreise
gleich sehr vermieden wissen, ohne dabei zu vergessen,
daß ein guter Markt für Getreide im Interesse des ganzen
Volkes am meisten zu wünschen sei. Wenn der Getreidebau viel einbringt, zieht der Staat den meisten Nutzen
daraus. Hier finden sich deutlich die Elemente der
Ricardo’schen Grundrententheorie. Die Arbeitsteilung wird
eingehend als wichtige Quelle des Reichtums und der Kultur
behandelt. Und selbst der Begriff „Lieferwaren“ unserer
modernen Börsenusancen findet sich schon bei Ibn Chaldun.
Wie Professor Kohler moderne Rechtsfragen mit entschiedenem
Vorteile für unsere Kenntnisse an den Entscheidungen und
Theorien der alt-islamischen Juristen gemessen hat, so
kann auch unsere nationalökonomische Wissenschaft nur
gewinnen, wenn sie endlich beginnt, sich mit den Ausführungen des Ibn Chaldun näher bekannt zu machen.
§ 22. Der Chalife Omar I., den wir bereits als
Organisator des arabisch-islamischen Weltreiches kennen
gelernt haben, hatte als sein Testament folgende Regierungsätze hinterlassen: „Ich empfehle meinen Nachfolgern die Fluchtgenossen und Hülfsgenossen des Propheten,
die Bewohner der militärischen Standlager, die Einsammler
der Steuern. All diesen sollten nur solche Steuern auferlegt werden, als sie freiwillig zahlen. Ich empfehle die
Beduinen, die die Wurzel der Araber und der Kern des
Islam sind, sie sollen ihre Armensteuern unter ihre Armen
verteilen. Die Verträge mit den Ungläubigen soll man
halten und sie nicht zu sehr mit Steuern belasten.“ Auf
seinem Sterbebette schlägt Omar I., mit Umgehung seines
eigenen Sohnes, Othmann als seinen Nachfolger vor.
Als er die Liste der Staatsdotationen festsetzte, riet ihm
seine Umgebung, in seiner Eigenschaft als Chalife sich an
erster Stelle zu bedenken. Er tat es nicht, sondern setzte
an erste Stelle die Witwen des Propheten, um sich selbst
an zweiter Stelle, in der gleichen Reihe mit einer größeren
Zahl seiner Glaubensgenossen mit etwa der halben Summe
zu begnügen. Man ersieht aus alldem: innerhalb des von
Muhammed einmal gegebenen Raubrechtes war Omar in
ehrlicher Weise bemüht, dem menschlichen Gerechtigkeitsempfinden treu zu bleiben und auch die Henne nicht zu
schlachten, welche die goldenen Eier in das „Schatzhaus
der Muslime“ legen sollte. Die große Mehrzahl der im
Staate maßgebenden Gläubigen liebte eine weniger ideale
Lebensauffassung. Kaum hatte Muhammed die Augen geschlossen, als auch die zentralarabischen Stämme bereits
die Erklärung nach Medina schickten, sie wollten zwar
beim Islam bleiben, aber keine Armensteuer mehr zahlen,
m.a.W. sie wollten die Vorteile des Islam genießen,
aber möglichst ohne Gegenleistung ihrerseits. Was vielleicht noch bedenklicher war: es fanden sich jetzt schon
falsche Propheten, welche die Methode Muhammeds
nachzuahmen versuchten, um als direkte Beauftragte
Gottes eigene Religionsanhänger zu gewinnen und durch
deren Hülfe zu politischer Macht und vielleicht auch zu
ökonomischem Reichtum zu gelangen. Von da an bis in
unsere Tage wird die muhammedanische Welt immer
wieder von Unternehmern heimgesucht, welche den
Prophetenberuf als ein ausgezeichnetes Geschäft
betrachten und in der Tat oft genug dabei ausgezeichnete
Geschäfte machen. Der erste Chalife Abu Bakr verstand
solchen Bestrebungen gegenüber keinen Spaß. Seine
Antwort an die zentralarabischen Stämme lautete: „Unbedingte Unterwerfung unter den Islam oder Krieg bis zur
Vernichtung!“ Der Ausgang der Schlacht bei Akraba hat
seiner Politik zunächst Recht gegeben. Aber das Blut,
das hier vergossen wurde, um die heidnisch-arabischen
Stämme unter die Fahne des Islam zu zwingen, war
deshalb nicht vergessen. Denn trotz des Koran hielten
die Araber auch weiter an ihrem alten Grundsatze fest:
„Meine Rache muß ich haben und sollte die Welt darüber
zu nichte gehen!“ Die Gelegenheit zur reichlichen Heimzahlung an die frommen Herren von Medina boten nur zu
bald die habgierigen Pläne von Mitgliedern der Familie
Koreisch, der bekanntlich auch der Prophet entsprossen
war, und für welche der Koran eine besondere Anweisung
auf die geschäftlichen Erträge des islamischen Unternehmens enthielt.
§ 23. Der Nachfolger von Omar I. war Othmann
geworden, ebenfalls ein Koreischite. Er war nicht blind
jenen schamlosen Diebstählen gegenüber, deren sich die
arabischen Herren im neuen islamischen Reiche befleißigten.
Sein Streben war deshalb darauf gerichtet, vor allem die
Steuereinhebung von den Funktionen der Statthalter in
den Provinzen zu trennen. Der Statthalter von Aegypten
Amr schrieb ihm darauf ganz offen: „Wenn hier ein Anderer
die Steuer einzieht, dann bin ich in der Lage eines Mannes,
welcher die Kuh bei den Hörnern festhält, während ein
Anderer sie melkt.“ Othmann war zu schwach, um den
verdienten General, welcher Aegypten dem Islam erobert
hatte, die Staatskuh nicht weiter melken zu lassen. Diese
seine persönliche Gutmütigkeit ließ die Ansprüche seiner
nächsten mekkanischen Verwandten immer maßloser
werden. Seinem Vetter, dem „armen Schlucker“ Moawija,
gab er den Statthalterposten für Syrien in Damaskus und
schenkte ihm die in Syrien gelegenen Staatsdomänen, deren
Erträge bisher in die Staatskasse geflossen waren. Othmann durchbrach somit das so wichtige Omar’sche Staatsgrundgesetz, wonach kein Araber außerhalb Arabiens
Grundbesitz erwerben sollte. Auch die übrigen guten
Staatsämter besetzte er mit seinen Verwandten und Günstlingen, welche alle wie die Raben gestohlen haben. Das
Omar’sche System der Jahresdotationen aus der Staatskasse
an die Gläubigen wurde damit durchbrochen. Die Einnahmen der Staatskasse genügten bald nicht mehr für die
Auszahlungen, an welche sich die Gläubigen nur zu rasch
gewöhnt hatten. Die Masse der Gläubigen sah sich gegen
über den Verwandten und Günstlingen Othmann’s entschieden
benachteiligt. Die Unzufriedenen sammelten sich in Medina,
stürmten das Haus des Chalifen und als der alte Herr nicht
abzudanken beliebte, wurde er ermordet. Zu seinem Nachfolger hat man den strenggläubigen Ali, Schwiegersohn
des Propheten Muhammed, (656 n. Chr. ) ausgerufen.
Mit dieser Wendung der Dinge war natürlich die in
fette Staatspfründen eingewiesene mekkanische Aristokratie
nicht einverstanden. Der Statthalter von Damaskus
Moawija verweigerte die Anerkennung des neuen Chalifen
und bereitete sich mit seinen ihm ergebenen syrischen
Truppen auf den Kampf vor. Der schlaue Amr in Aegypten
schloß sich Moawija an. Ein anderer Statthalter Ja Ala
nahm aus seiner Provinz die wohl gefüllte Staatskasse mit
nach Mekka, wo sie als Kriegskasse gegen Ali und seinen
Anhang diente. Kräftigen Zuzug erhielten die nimmersatten
Mekkaner aus den Reihen der durch die Schlacht bei
Akraba zum Islam gezwungenen zentralarabischen Stämme.
Der blutige Bürgerkrieg dauerte von 656—661 n. Chr.
Durch die bessere List und größere Verschlagenheit siegten
die religionslosen Geschäftsleute über die ehrlicheren
Gläubigen. Ali wurde ermordet und dem Sieger Moawija
gehörte die Beute: das Chalifat von 661—680 n. Chr.
Er verlegte den Regierungssitz des Reiches aus der heiligen
Stadt Medina, nach dem weniger heiligen, aber prächtig
gelegenen Damaskus. Die Herrschaft der Omaijaden-Chalifen hatte begonnen.
§ 24. Eben diesem Moawija hatte Keis Ibn Ssaad
in einem Briefe geschrieben: „Du bist nichts als ein
mekkanischer Götzendiener, ungern bist Du in den Islam
ein- — gern wieder ausgetreten.“ Der Götze, welchen
dieser Nachfolger der Propheten und Fürst der Gläubigen
anbetete, war das goldene Kalb. Mit wenigen Ausnahmen
haben die Mitglieder der Omaijadenfamilie keinen Hehl
daraus gemacht, daß ihnen die religiösen Vorschriften des
Islam lästig seien. Als lustige Lebemänner und unersättliche Zecher zogen sie es vor, sich durch das fünfmalige
tägliche Gebet und durch die Freitagspredigt nicht immer
stören zu lassen. Der Chalife Jezyd I, Sohn und Nachfolger des Moawija, ließ sich in der Moschee durch den
Obersten seiner Leibgarde vertreten. Walid I (705—715
n. Chr. ) soll sogar eine verkleidete Haremsdame als Vertreterin an seiner Stelle in die Moschee geschickt haben.
Mit der Freiheit und Gleichheit der Araber war es jetzt
vorbei. Der kluge, schlaue Absolutismus mit Gift und
Dolch und ohne moralisches Gewissen war mit Moawija
zur Herrschaft gekommen. Seinen Sohn Jezyd hatten die Araber
schon 670 n. Chr. als seinen Nachfolger im Chalifate nicht
mehr zu wählen, sondern nur auf Befehl anzuerkennen.
Dabei wurden in der Moschee neben jede zweifelhafte
Persönlichkeit zwei Soldaten mit entblößten Schwertern gestellt, welche den Auftrag hatten, den Betreffenden im
Falle einer Verweigerung der Anerkennung sofort nieder
zu hauen. Die Strenggläubigen waren natürlich diesem
Chalifen ein Dorn im Auge. Aus irgend welchem Anlaß
wurden bald hier bald dort Vertreter dieser Richtung aufgegriffen, hingerichtet und ihr Vermögen zu Gunsten der
Staatskasse und damit vor allem zu Gunsten des Chalifen
konfisziert. Doch die arabische Rache blieb auch jetzt
nicht aus. Nach jeder Hinrichtung dieser Art war am
folgenden Tage der Vollstrecker eine Leiche.
§ 25. Schonender behandelte Moawija die Geldgier des Volkes. Die von Omar I angesetzten Staatsdotationen wurden wieder ausgezahlt, nachdem in dem
vorausgegangenen Bürgerkriege die Zahl der zu den
höchsten Bezügen Berechtigten gelichtet war. Diese Dotationen wurden auch dadurch etwas gekürzt, daß man die
2 1⁄2% der Armensteuer bei der Auszahlung zurück behielt.
Um trotzdem tunlichst reiche Mittel für den Chalifen übrig
zu behalten, wurde das Finanzwesen streng geordnet.
In der Steuererhebung wurden den Statthaltern der Zentralkasse gegenüber in der Weise die Hände gebunden, daß
Moawija das Steuersoll jeder Provinz einschätzte und vom
Statthalter die Ablieferung dieser Summe alljährlich verlangte. Es ist begreiflich, daß der habgierige Chalife in
diesen seinen Steuereinschätzungen nicht niedrig zu greifen
gewohnt war. Die Provinz Irak z.B. hatte danach jährlich
100 Millionen Franken zu zahlen. Durch welche Erpressungen diese Summen aufgebracht wurden, war dem
Chalifen gleichgültig. Wo es nötig war, wurden einfach
durch Vermögenskonfiskationen bei den Reichsten die Barbestände der Steuerkassen ergänzt. Eine bessere Ordnung
des Münzwesens, die erste Organisation der Reichspost,
welche zugleich die Aufgaben der Geheimpolizei zu besorgen hatte, traten ergänzend hinzu. Und nachdem das
Chalifat genügend gesichert schien, wurde auch wieder
der vom Propheten befohlene „heilige Krieg“ gegen die
Ungläubigen in Szene gesetzt. Transoxanien und
Chorassam wurde erobert. Bis nach dem Indus drangen
die siegreichen Heere vor. Der Raubzug gegen das
byzantinische Reich führte zur ersten Belagerung von
Konstantinopel, die freilich erfolglos blieb.
§ 26. Nach dem Tode des gefürchteten Moawija
(680 n. Chr.) begann der Bürgerkrieg von neuem
aufzulodern. Die frommen Muslime wollten keinen
Glaubenslosen als „Fürst der Gläubigen“ haben.
Man hatte Jezyd freilich im Jahre 670 n. Chr. als Nachfolger des Chalifen anerkannt. Aber diese Anerkennung
konnte mit Recht als eine erzwungene bezeichnet werden.
Man hielt sich deshalb durch dieselbe nicht gebunden.
Von der Gegenseite wurde daraus gefolgert, daß Eide
überhaupt nicht mehr bindend seien. Und bald ließ man
Eide, die einigermaßen als haltbar gelten sollten, fünfzig
mal schwören. Dieser zweite Krieg der Strenggläubigen
zur Beseitigung der Herrschaft der Glaubenslosen dauerte
13 Jahre (680—693 n. Chr.). Er wurde mit höchster
Erbitterung geführt und endete abermals mit dem Siege
der Omaijaden. Von den Soldaten des Chalifen, unter
der Führung eines heidnischen Arabers, welcher seine
Rache für Akraba an der Familie des Propheten haben
wollte, wird Hussein, der Sohn des Ali und Enkel des
Propheten mit den besten Freunden der Prophetenfamilie
bei Kerbela hingeschlachtet und der Kopf des Hussein
an den Chalifen nach Damaskus geschickt. Auf dem Zuge
gegen die heilige Stadt Medina, dem Hauptsitze der orthodoxen Partei, wurde den Soldaten des Chalifen doppelte
Löhnung gegeben, Medina zerstört, die Moschee des
Muhammed geschändet und 2400 Hülfsgenossen des Propheten mit 2300 strenggläubigen Koreischiten niedergemacht,
der Rest der Bevölkerung in die Sklaverei abgeführt. Auch
Mekka wurde belagert und selbst die Kaaba nicht geschont.
Mit solchen Ereignissen wurde der Religionskrieg eingeleitet. Wenige Jahre später fand sich ein neuer Prophet, welcher sich für einen Sohn des Ali ausgab und
an den Glaubenslosen ein Rächer für Hussein werden
wollte. Auch die ehrgeizigen Mekkaner schlossen sich
diesem neuen Unternehmen an, das 687 n. Chr. im Blute
erstickt wurde. Inzwischen war der Säufer Jezyd I. nach
dreijähriger Regierung gestorben. Sein schwacher Sohn
Moawija II. war nach einer Regierung von nicht ganz
einem Jahre aus dem Wege geräumt worden. Der dann
folgende Chalife Merwan II. (683—685 n. Chr.) fand
durch die Hand seiner Gattin seinen Tod. Erst mit
Abdalmelik I. (685—705 n. Chr.), dem größten der
Omaijaden-Chalifen, der wenigstens sein Gewissen mit
keinem Giftmord belastet hat, beginnt allmählich die Be
ruhigung des Reiches, die im Jahre 693 n. Chr. zur Einigung der Parteien führte.
§ 27. Solche Religionskriege mit dem raschen
Wechsel der Chalifen mußten die Finanzen des Reiches
tief erschüttern. Von dem Bezug der von Omar I. ausgesetzten Staatsdotationen war längst keine Rede mehr.
Die Einnahmen der Staatskasse reichten nicht einmal aus.
den Truppen der Regierung ihren Sold zu zahlen. Zu
Beginn seiner Regierung mußte sich Abdalmelik dazu
verstehen, die von Byzanz drohenden räuberischen Einfälle
durch besondere Tributleistungen abzuwenden, um sich so
den Rücken zu sichern, und alle vorhandenen Streitkräfte
endlich zur Niederwerfung der heimischen Gegner zusammenfassen zu können. Außergewöhnliche Dienste wurden
hierbei dem Chalifen von einem Schulmeister aus einem
persischen Gebirgsdorfe mit Namen Haggag geleistet, den
Abdalmelik auf seinem Heereszuge persönlich kennen gelernt und sofort zum Heerführer und Statthalter der so
wichtigen Provinz Irak ernannt hatte. Mit eisernem Besen
hat dieser Neumuslim in die, durch lange Religionskriege
sehr verwilderten Staatsverhältnisse Ordnung gebracht.
Wer unter seinem Regiment als Muslim vom Kriegsdienste
sich drücken wollte, wurde sofort hingerichtet. Aber mit
der politischen Ordnung und Unterwerfung des Volkes
allein war noch nicht den jetzt wesentlich veränderten
ökonomischen Verhältnissen Rechnung getragen.
§ 28. Die Araber hatten unter ihrem Propheten und
den ersten beiden Chalifen gelernt, daß das islamische
Reich eine Einrichtung zu ihrer ökonomischen
Versorgung sei. Sie haben den vierten Chalifen ermordet,
weil er sich eine merkliche Verschiebung dieser Organisation zu Gunsten seiner Verwandten und Günstlinge gestattete. Die weitere Folge dieses politischen Mordes war
die Unterwerfung der Araber unter das absolute Regiment
der Omaijaden, deren Herrschaft in zwei Religionskriegen,
von denen der erste 6, der zweite 12 Jahre dauerte, nicht
gebrochen wurde. Wollte jetzt Abdalmelik die innere
Ruhe herstellen, so durfte er seine Aufgabe nicht allein in
der Niederwerfung der noch vorhandenen bewaffneten
Oppositionspartei erblicken. Er mußte vielmehr als kluger
Fürst außerdem darnach streben, die materiellen Interessen
der Araber wieder in irgend welcher Form mit der Existenz
des islamischen Reiches zu verknüpfen.
Eines dieser Mittel war der Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz. Zu Gunsten der Omaijaden war ja das Verbot Omars I., außerhalb Arabiens als
Muslim Grundbesitz zu erwerben, aufgehoben worden.
Unter den Omaijaden hatte dann dieser Grunderwerb in
den eroberten Ländern so zugenommen, daß die Provinz
Irak als „Garten der Koreischiten“ bezeichnet wird. Mit
diesem landwirtschaftlichen Besitz war keineswegs die
landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit verbunden. Alles Land
war vielmehr wieder an Bauern verpachtet. Auch dieser
Erwerb von Großgrundbesitzungen spielte sich hier häufig
in jenen räuberischen Formen ab, welche die deutsche
Sprache mit „Bauernlegen“ bezeichnet. An Abgaben an
den Staat hatte der Araber von diesen Latifundien den
Zehent zu leisten. Rechnen wir also durchschnittlich eine
Einnahme aus der Pachtleistung des Bauern gleich 1⁄2 des
Bruttoertrages und ziehen davon die nur zu häufig von
den Arabern garnicht gezahlte Staatssteuer gleich 1⁄10 des
Ertrages ab, so blieb dem Grundherrn eine arbeitslose
Rente in der Höhe von 4⁄10 des aus dem Boden durch
die Arbeit der Bauern herausgewirtschafteten Ertrages.
Die Herren Araber waren durch entsprechend große Grundbesitzungen ganz gut versorgt.
§ 29. Nun hatte aber auch diese Medaille ihre
Kehrseite. Nach den Grundsätzen ihrer Religion hatten
alle Gläubigen gleiche Rechte. Omar I. hat deshalb den
Neubekehrten den gleichen entsprechenden Anteil an den
Staatsdotationen zugewiesen und gleichzeitig auch von
ihnen verlangt, daß sie auf ihren Grundbesitz zu Gunsten
ihrer bisherigen Glaubensgenossen verzichteten, um die
Staatseinnahmen aus der wesentlich höheren Grundsteuer
der Besiegten nicht zu schmälern. Wenn aber inzwischen
den Arabern gestattet wurde, außerhalb Arabiens Grundbesitzer zu werden, dann konnte es den Neubekehrten im
Lande nicht verboten sein, Grundbesitzer zu bleiben. Die
Steuererleichterung aber, welche durch den Uebertritt zum
Islam und der Verpflichtung der Gläubigen nur zur Zahlung
des Zehnt, wahrscheinlich auf 1⁄3 und 1⁄4 der bis dahin
gezahlten Grundsteuer herabgegangen wäre, ungerechnet
die gleichzeitige Befreiung von der Kopfsteuer, hätte mit
der längeren Dauer der arabischen Herrschaft die Neubekehrungen immer mehr anwachsen lassen. Der Umstand,
daß mit Haggag ein Neumuslim Vorbeter in der Moschee
und Statthalter geworden war, mag diesen Bekehrungsprozeß aus ökonomischen Gründen noch mehr angeregt
haben. Die Interessen der Staatskasse waren indeß mit
diesen Vorgängen kaum in Einklang zu bringen. Denn
der Gewinn, den der Islam mit den Neubekehrten als Zuwachs seiner Anhänger gemacht hat, bedeutete für die
Steuereinnahme einen entsprechenden Verlust. Wenn nun
auch den Arabern gegenüber in diesem Falle wieder ein
Auge zugedrückt wurde, weil sie in dem Erwerb von
größeren Grundbesitzungen einen Ersatz für die verloren
gegangenen Staatsdotationen fanden, den Neubekehrten
gegenüber konnte der rein fiskalische Standpunkt um so
leichter vertreten werden, je weniger die herrschende
Familie der Omaijaden sich um die Bestimmungen des
Koran kümmerte. So erschien denn im Jahre 700 n. Chr.
das Gebot, daß durch den Uebertritt zum Islam
keinerlei Veränderung in den Steuerverpflichtungen
bedingt sei. Die Neubekehrten hatten nach wie vor die
Grundsteuer der Besiegten und die Kopfsteuer zu zahlen.
§ 30. Damit man daraus nicht etwa den Schluß
ziehen konnte, es sei der Regierung des „Fürsten der
Gläubigen“ weniger um die Gewinnung neuer Glaubensgenossen und mehr um die Erhaltung und Erhöhung der
Steuereinnahmen zu tun, kam jetzt eine andere Methode
in der Behandlung der Ungläubigen zur Anwendung.
Die nach den Grundsätzen der Omar’schen Politik der
Duldung mit den Ungläubigen abgeschlossenen Kapitulationen
wurden aufgehoben. Ihre Kirchen und Tempel wurden
niedergerissen. Das Vermögen der Reichsten unter ihnen
wurde zu Gunsten der Staatskasse konfisziert. Christen,
Juden und Perser mußten schon äußerlich durch ihre
Kleidung als Nichtmuslime sich kenntlich machen. Die
Angehörigen dieses Religionsbekenntnisses wurden aus allen
Staatsämtern entlassen, um die so freigewordenen Versorgungsstellen künftig nur mit Muslime zu besetzen. Nur
im Berufe der Aerzte und der Geldwechsler wurden
Andersgläubige fortan noch geduldet. Die innere Notwendigkeit dieser politischen Wendung ist klar. War man
aus fiskalischen Gründen gezwungen, die Neubekehrten
schlechter zu behandeln als die Alt-Muslime, so mußten
zum Ausgleich im Interesse des Islam die Nichtmuslime um
einige Grade schlechter behandelt werden. Namentlich die
Araber haben auch jetzt wieder die für sie frei gewordenen
oder neu geschaffenen Staatsstellen mit dem ihnen in so
hohem Grade eigenen Verständnis verwaltet. Ein Staatskommissar, welcher den Auftrag erhalten hatte, die Feuertempel der Perser im Reiche zu zerstören, wußte bei Erfüllung seiner Mission 40 Millionen Franken zu erübrigen.
Die Feuertempel der armen Kultusgemeinden wurden zerstört, wo aber reiche Gemeinden entsprechende Ablösungs
summen zahlen konnten, blieben die zum Abbruch bestimmten Tempel unberührt.
§ 31. Daß speziell den Bauern gegenüber mit
der Steuerschraube über das bereits erreichte Maß nicht
hinausgegangen werden könne, ohne die Staatseinnahmen
selbst auf das Schwerste zu schädigen, hat der tüchtigste
Statthalter Abdalmelik’s Haggag in der reichsten Provinz
Irak bald genug erfahren. Nachdem die Jahreseinnahmen
aus der Grundsteuer zunächst auf 118 Millionen Franken
gestiegen waren, gingen sie infolge der neuen Steuererhöhungen auf 40, nach anderen Quellen sogar auf nur
16 Millionen Franken zurück. Die weitaus größte Einnahmequelle des Staates war nämlich die auf dem Getreidebau ruhende Grundsteuer. Als diese Abgabe so sehr erhöht wurde, daß die Bauern, trotz solidarischer Steuerhaftpflicht der Gemeinden, sie nicht mehr tragen konnten,
ließen sie die Felder brach liegen und ernährten sich von
der Viehhaltung. Haggag verfiel dann auf das Mittel, den
Bauern das Schlachten der Rinder für den eigenen Bedarf
zu verbieten. Aber die Erträge der Grundsteuer in Irak
haben sich doch erst nach Haggag unter der milderen Regierung Omars II. (717—720) wieder auf 120 Millionen Franken gehoben.
Unter solchen Umständen blieb immer noch ein neuer
Raubzug in die Länder der Ungläubigen am dankbarsten. Nachdem im Jahre 693 n. Chr. die Einigung der
Muslime geglückt war, wurden unter Abdalmelik und
Walid I. (705—715) die Eroberungszüge nach Osten wie
nach Westen fortgesetzt. Das Unternehmen gegen Indien
kostete jährlich 60 Millionen und brachte eine jährliche
Einnahme von 120 Millionen. So wurden jetzt Turkestan, Cilicien, Armenien, Kleinasien, Sardinien, die
Balearen und der größere Teil von Spanien dem
arabisch-islamischen Weltreiche einverleibt und eine außer
ordentlich reiche Kriegsbeute eingeheimst. Das Chalifat
erreichte damit die größte Ausdehnung als einheitliches Reich.
§ 32. Trotzdem ging die Omaijadenherrschaft
bereits ihrem blutigen Ende entgegen. Die Eroberungen in den Ländern der Ungläubigen mit dem
Ertrage der Kriegsbeuten erreichten allmählich ihre natürlichen Grenzen. Den fortgesetzten Angriffen der Muslime
gegenüber zeigten sich die Mauern von Konstantinopel
noch bis zum Jahre 1453 überlegen. Ganz Nordafrika
und den größeren Teil von Spanien konnten die Araber
erobern. Als sie aber durch die baskischen Pässe nach
Südfrankreich einfielen, begegneten sie der Kriegsmacht
des Frankenreiches unter Karl Martell. Nach der
Schlacht zwischen Tours und Poitiers (732 n. Chr.)
war von einem weiteren Vordringen der islamischen Waffen
nach dieser Seite keine Rede mehr. Durch die fortgesetzten Eroberungen war auch das Islamische Reich
bereits zu groß geworden. Ein Ländergebiet von mindestens
der Flächenausdehnung des europäischen Kontinentes ließ
sich, trotz der vorzüglich organisierten Reichspost, auf die
Dauer von einer Stelle aus durch eine Hand nicht leiten.
Schon im Jahre 756 n. Chr. löst Abderrachmann I.
Spanien als Chalifat von Cordova vom einheitlichen
Reiche ab und wenig über 50 Jahre später ist der
Abbröckelungsprozeß im Reiche allgemein. Bevor
noch diese Ereignisse eintraten, zeigten sich immer deutlicher in der Familie des Omaijaden die Symptome der Degeneration.
§ 33. Das jährliche Einkommen des Chalifen
mit 300 bis 400 Millionen Franken war zu groß, um
nicht maßlose Genußsucht auf Seiten des Regenten und
gefährlichen Neid selbst innerhalb der herrschenden Familie
aufkommen zu lassen. Die einzelnen Familiengruppen
der Omaijaden bekämpften einander um das Chalifenamt
und sein Einkommen und benutzten dabei in der üblichen
Weise Gift und Dolch, um die Regierungszeit des jeweiligen
Herrschers tunlichst abzukürzen. Jetzt erst wurde das
scheußliche System der Haremswirtschaft eingeführt. Das übermäßige Einkommen der Reichen hatte
gewinnsüchtige Unternehmer ein Geschäft daraus machen
lassen, junge, besonders hübsche Sklavinnen zu erwerben,
sie in den raffiniertesten Künsten der Verführung besonders
zu unterrichten und dann zu Preisen bis 170'000 Francs
an einen Liebhaber zu verkaufen. So kam die altgriechische
Hetärenwirtschaft wieder auf. In gleichem Maße hielt
man es für nötig, die legitimen Frauen durch die tausende,
aus dem christlichen Byzanz erst bezogenen Eunuchen
im Hause streng bewachen zu lassen. Es nützte wenig,
daß die gleichzeitige arabische Literatur die volle Schale
ihres Zornes über diese so bedenklichen Neuerungen
gegossen. Selbst die Chalifen waren jetzt meist Söhne
griechischer und persischer Sklavinnen. Mit den Eunuchen
übernahm man aus Byzanz bald auch das altgriechische
Laster der Knabenliebe. Die Sitten wurden immer
roher, die Stellung der Frau eine immer ungünstigere.
Die Auffassung politischer Verpflichtungen dem Gemeinwesen gegenüber reduzierte sich bis zu dem Maße, daß
die Schmeichler und Günstlinge des Chalifen Hischam
(724—743 n. Chr.) es für überflüssig hielten, die ihnen
übertragenen Statthalterposten in den Provinzen persönlich
anzutreten. Sie blieben vielmehr in der herrlichen Residenz
am wasserreichen Baroda, amüsierten sich auch ferner mit
dem Chalifen und schickten nach den bedauernswerten
Provinzen selbst beglaubigte Procuratoren, die
nur den Auftrag hatten, die Taschen ihrer Herren möglichst
zu füllen. Daß sie dabei ihre eigene Tasche nicht vergessen haben, war selbstverständlich. Es kann kaum
überraschen, daß unter solchen Umständen die Statthaltereien einzelner Provinzen es bald unterlassen haben,
irgend welchen Ueberschuß an die Zentralstaatskasse abzuführen.
§ 34. Mitten in dieser Regentenreihe der Schlemmer
und Prasser steht der einfache, milde, gerechte und fromme
Omar II. (718 bis 719 n. Chr.) Die Strenggläubigen
hatten große Hoffnungen auf ihn gesetzt. Jedenfalls war
er ehrlich bemüht, in Recht und Sitte zu den Grundsätzen
des Propheten und der ersten Chalifen zurück zu kehren.
Ueberall sollte die alte Einfachheit wieder eingeführt werden.
In der überprächtigen Moschee zu Damaskus wurden alle
kostbaren Prunkstücke verhüllt. In der Verwaltung der
Staatsangelegenheiten sollten wieder Recht und Gerechtigkeit gelten. Das so wichtige Verbot Omars I. außerhalb
Arabiens als Araber keinen Grundbesitz zu erwerben,
wurde erneuert. Und wenn auch die inzwischen erworbenen
Rechte ausdrücklich anerkannt wurden, so sollte doch jeder
neue Grundbesitzerwerb durch Araber in den eroberten
Ländern null und nichtig sein. Im Hinblick auf den Wortlaut der alten Omar’schen Bestimmungen war das alles
gewiß verständlich. Aber die inzwischen völlig veränderten Zeitverhältnisse mußten ein solches Gesetz in
neues Unrecht wandeln. Denn die Zeit der Omar’schen
Staatsdotationen war vorbei. Der Grundbesitzerwerb durch
Araber in den eroberten Ländern war eine der Möglichkeiten, sich und seinen Nachkommen ein anderes arbeitsloses Einkommen und damit einen Ersatz für die verlorenen Staatsdotationen zu verschaffen. In diese ausgleichende Entwickelung durch ein Verbot einzugreifen,
mußte als eine Ungerechtigkeit namentlich auf Seiten jener
Araber empfunden werden, welche bis dahin noch keinen,
oder einen geringen Grundbesitz in den neuen Provinzen erworben hatten.
Ferner wurde der arabische Großgrundbesitzer durch
Omar II. daran erinnert, daß auch er den Zehent an die
Staatskasse zu zahlen habe. Den Statthaltern aber ließ er
den Auftrag zugehen, alle der Bevölkerung ungerecht auferlegten Steuern nicht mehr zu erheben. Die Statthalter
und Steuereinnehmer ließen sich das nicht zweimal sagen.
Die eigentlich ungerechten Steuern wurden von ihnen zwar
vielfach nach wie vor erhoben, der auf der Bevölkerung
lastende Steuerdruck keineswegs überall gemindert, wohl
aber hatten die habgierigen Staatsverwalter jetzt eine ausgezeichnete Ausrede, um möglichst viel von den Staatseinnahmen in ihre Tasche verschwinden zu lassen und
dann an die Zentralkasse zu berichten: „Nach Erlaß der
ungerechten Steuern sind die Einnahmen so zurück gegangen, daß sie von den lokalen Ausgaben verschlungen
wurden.“ Einzelne Statthalter hatten sogar die Unverfrorenheit, sich mit dieser Motivierung vom Chalifen
noch Zuschüsse für ihre Provinzen zahlen zu lassen. So
wurden denn die Kassen des Chalifen rasch leer. Die
Soldzahlungen an seine Truppen blieben im Rückstand.
Auch für die Mitglieder der herrschenden Familie mußte
jetzt viel weniger abfallen, als früher. Die auffallende
Hinneigung Omar II. zu den Aliden, welche als direkte
Nachkommen des Propheten die geschworenen Feinde der
Omaijaden-Dynastie waren, tat das Uebrige. Nach nicht
ganz zweijähriger Regierung wurde Omar II. von seinen
eigenen Verwandten vergiftet. Sein Nachfolger hat
die von ihm getroffenen prinzipiellen Bestimmungen sofort wieder aufgehoben.
§ 35. Die Unzufriedenheit mit den herrschenden
Zuständen im Reiche war trotzdem nicht kleiner
geworden. Wie das Volk noch heute für die objektiven
Gewalten der volkswirtschaftlichen Verhältnisse keinen
Blick hat, sondern in seiner Kurzsichtigkeit immer geneigt
ist, für gute wie für schlechte Zeitverhältnisse in erster
Linie den Regenten und die Regierung verantwortlich zu
machen, so auch hier. Die Omaijadendynastie trug für
alle ungünstiger gewordenen Verhältnisse die Schuld. Die
Orthodoxen konnten diese Auffassung wenigstens mit einem
gewissen Maße der Berechtigung vertreten. Es war zum
Mindesten widersinnig, daß ein durch Gründung einer
neuen Religion ins Leben gerufenes Staatswesen von einer
Familie regiert wurde, deren Mitglieder fast durchweg
eben dieser Religion feindlich gesinnt waren und deren
Regentenhände nur zu stark mit heiligem Märtyrerblut
sich befleckt hatten. Was durch die Tätigkeit der islamischen
Missionare namentlich in Persien an Neumuslimen
gewonnen wurde, nahm mit der neuen Lehre auch den
Haß gegen die Omaijaden in sich auf. Die ungleiche
Behandlung der Alt- und Neu-Muslime in der Besteuerung,
trotz des entgegenstehenden klaren Wortlautes im Koran
mag auch hier seine Rolle mitgespielt haben. Zu dieser
wachsenden Macht der Strenggläubigen gesellte sich die
Macht der Unzufriedenen. Beide Bewegungen wußte sich
der mekkanische Aristokrat Ibrahim, ein Urenkel Abbas,
und mithin der Nachkomme eines Oheims des Propheten
in äußerst geschickter Weise dienstbar zu machen. Zwar
siegten noch einmal die Waffen des Chalifen und Ibrahim
wurde im Kerker ermordet, Aber in eben diesem Kerker
hatte er seinen Anspruch auf das Chalifat an Abul Abbas
abgegeben, der mit Hülfe seines Oheims und Feldherrn
Abdallah den letzten Omaijaden-Chalifen Merwan II.
schlug und vernichtete und als Abul Abbas I. (750 bis 754
n. Chr.) die Reihe der Abbasidenchalifen eröffnete.
§ 36. Mit der Ablösung der Omaijaden-Dynastie
durch die Abbasiden ist namentlich die arabische Bevölkerung
des Reiches aus dem Regen unter die Traufe gekommen.
Es war also doch ein großer Irrtum, zu behaupten, die
von frommen Leuten so oft verfluchten Omaijadenchalifen
seien die eigentliche Ursache der immer schlechter werdenden
Zeitverhältnisse. Abbas I. hatte sich selbst den Beinamen
„el Saffah“, d.i. „Blutvergießer“, gegeben. So etwas
wie ein menschliches Gewissen schienen die Mitglieder
dieses Fürstenhauses nicht zu besitzen. Von einer ununterbrochenen Reihe von Mord, Meineid und Meuchelmord
wird ihre Regierungstätigkeit begleitet. Zunächst mußten
natürlich die Anhänger der gehaßten Omaijaden tunlichst
rasch ins Jenseits befördert werden. Es wird berichtet,
daß von diesem Loose in dem leichtlebigen Syrien allein
60'000 Menschen betroffen worden seien. Nach der Ermordung des letzten Omaijadenchalifen kam es zu einer
feierlichen Aussöhnung mit den Omaijaden-Prinzen, die dann
sämtlich zu einem Gastmahl nach Mekka geladen wurden,
um hier — trotz der bestimmtesten feierlichsten Zusicherungen — abgeschlachtet zu werden. Wer Abbas I. nicht
als Chalifen anerkennen wollte, wurde sofort hingerichtet.
Wer politisch irgendwie nur verdächtig war, dem wurden
Hände und Füße abgehauen. Später wurde hierfür lebendiges
Einmauern beliebt. Selbst die besten Freunde des Chalifen,
wie sein eigener Oheim und Feldherr Abdallah, dem er
eigentlich alles zu verdanken hatte, fielen einer Mordwaffe
dieses Blutvergießers zum Opfer. Diese Regierungsgrundsätze wurden von fast allen Abbasidenchalifen treu
befolgt. Nur wenn der jeweilige Machthaber gerade sehr
vetterlich aufgelegt war, begnügte er sich seinen eigenen
Verwandten gegenüber damit, dem Opfer seiner Politik
oder seiner schlechten Laune mit einem glühend gemachten
Eisenstift über beide Augäpfel zu streichen und es so zu
„blenden“. Diese neronische Veranlagung der Abbasiden
ging so weit, daß der Chalife Mutadhid (892 bis 902
n. Chr.) in einem nervösen Wutanfall eine große Zahl
seiner Diener und Dienerinnen ohne jedes Verschulden
ihrerseits hinrichten ließ. Für die Person des Chalifen
wurde auf solche Weise naturgemäß keine größere Sicherheit geschaffen. Unter fünf Abbasidenchalifen haben
mindestens immer vier ein gewaltsames Ende gefunden.
Kann es überraschen, daß unter einer solchen Regierung
das ganze arabisch-islamische Weltreich in einem Meere von Blut untergehen mußte?
§ 37. Mit dieser furchtbaren Gewissenlosigkeit verknüpften die Abbasiden den Schein tiefster
Frömmigkeit. Die religiösen Vorschriften des Koran
wurden in der Oeffentlichkeit wenigstens auf das Gewissenhafteste erfüllt, die orthodoxe Partei in jeder Weise unterstützt. Jetzt sollte auf Kommando dem Volke wieder eine
größere Religiösität beigebracht werden. Die ungünstigere
Behandlung der Neumuslime in der Besteuerung,
welche durch die Omaijaden eingeführt worden war, wurde
unter den Abbasiden aufgehoben. Neumuslim und Araber
fanden jetzt die gleiche Behandlung vor dem Gesetze, aber
gewiß nicht nur deshalb, weil es so der Koran bestimmte,
sondern wohl auch deshalb, weil die Abbasidenherrschaft
die Unterstützung durch die neubekehrten Perser nicht
entbehren konnte. Nur die beiden Chalifen Mamûn (813
bis 833 n. Chr.) und Motassim (833 bis 842 n. Chr.)
sind etwas aus der orthodoxen Rolle der Abbasiden gefallen, insofern sie Gegner der extrem theologischen
Richtung waren und eine freie wissenschaftliche
Forschung allgemein begünstigten. Für so weitgehende
Unterstützung durch die Abbasiden zeigten sich die Strenggläubigen dankbar, indem sie der Dynastie den Ehrentitel
„von Gottes Gnaden“ beilegten.
Anders muß der einfache Mann im Volke vielfach gedacht und empfunden haben. Man hatte die
Vereinigung der Regierungsgewalt mit der strenggläubigen
Richtung vor Augen. Daß die Verhältnisse vorher unter
den gottlosen Omaijaden-Chalifen immer schlechter wurden,
schien selbstverständlich. Daß aber jetzt die allgemeinen
Verhältnisse immer noch schlechter wurden, mußte das
Denkvermögen des armen Volkes vielfach zur Verzweiflung
an Gott und den Menschen bringen. Das war der Boden,
aus dem die Bildung neuer Sekten und Glaubensanschauungen in ungewöhnlich großer Hast mit
teils kommunistischem, teils sogar anarchistischem
Charakter empor gewachsen ist. Und immer allgemeiner
bestärkte sich dabei im Volke der Glaube an die Wiederkehr eines Welterlösers oder doch eines neuen Propheten,
der das Volk aus allem Jammer wieder befreien werde.
Bei dem furchtbaren Regiment der weltlichen Gewalt gebot
die Selbsterhaltung einer jeden solchen neuen Glaubensgemeinde die Form des Geheimen und des Geheimnisvollen. So wird uns jetzt von den Zendiken, den
Mosdakiten, den Ismaeliten, den Karmaten, den
Fatimiden, den Charidschiten, den Dschafars, den
Drusen u.s.w. denen schließlich auch die Aliden zuzuzählen sind, berichtet.
Für die bestehende Staatsverfassung und die herrschende
Chalifenfamilie lag — wie die Geschichte des Islam selbst
zur Genüge lehrte — in diesen geheimen Sekten eine
große Gefahr. Nicht minder peinlich fühlten sich die
Strenggläubigen durch diese Neuerer auf dem Glaubensgebiete berührt. Durch das Zusammenwirken dieser beiden
Interessenkreise zu ihrem gegenseitigen Schutze kam der
furchtbare islamische Ketzerprozeß zu Stande. Für
Ketzer im allgemeinen gebrauchte man das persische Wort
Zendik d.h. Zauberer. Man klagte den Einzelnen des
Zendikismus an. Der Großinquisitor hieß Zendikmeister. Die Ketzer wurden öffentlich verflucht und sobald
man ihrer habhaft wurde, gefoltert, gekreuzigt, verbrannt
oder auf irgend eine andere Art hingerichtet. Das Ver
mögen der Ketzer wurde zu Gunsten der Staatskasse
konfisziert. Die ketzerischen Bücher und Schriften wurden
dem Feuer überliefert. Der Großinquisitor hatte das
kirchliche Aufsichtsrecht auch über den Chalifen, welcher,
unbedeutender Religionsvergehen halber, selbst strengere
Bußen ohne Widerrede sich gefallen ließ. Die Hinrichtungen
der Ketzer wurden im arabischen Spanien wenigstens mit
öffentlichen Volksbelustigungen verknüpft. Die Einführung
dieses islamischen Ketzerprozesses scheint vor dem Jahre
779 n. Chr. erfolgt zu sein. Wir hören von nun ab immer
wieder von außerordentlich umfangreichen Ketzerverfolgungen.
Und nicht selten wird dieser kurze summarische Prozeß
auch angewendet, um persönliche oder politische Gegner rasch aus dem Wege zu schaffen.
Nicht überall ist es indeß der Staatsregierung und
den Strenggläubigen gelungen, mit Hilfe des Ketzerprozesses
der betreffenden Bewegung Herr zu werden. So gründete
z.B. Hassan Ibn Said unter dem Chalifen Mustein
(862 bis 866 n. Chr.) in Tabaristan ein unabhängiges
Reich, das durch 50 Jahre bestehen konnte. Obeidallah
eroberte sich im Jahre 934 n. Chr. als Haupt der
Geheimsekte der Fatimiden Aegypten. Die ketzerischen
Karmaten, ein Zweig der Ismaeliten, haben im Jahre 930
n. Chr. Mekka während der Wallfahrtszeit überfallen,
tausende von Pilgern getötet, die berühmte Reliquie, den
schwarzen Stein der Kaabe geraubt und mit nach Lahsa
genommen, wo er bis 951 n. Chr. verblieben ist. Erst
seit 1037 n. Chr. ist diese Sekte verschwunden. Von den
Lehren dieser verschiedenen Sekten wissen wir wenig.
Die auf uns überkommenen Darstellungen ihrer gehässigen
Gegner, welche zumeist von Weiber- und Gütergemeinschaft
erzählen, können als objektive Berichte nicht gelten.
§ 38. Zur Zeit der schon vollständigen Auflösung
der arabisch-islamischen Reichsgewalt kommt zu diesen
ketzerischen Sektenbildungen noch die eigenartige
anarchistische Organisation der Assassinen. Hassan
Ibn Ssabbach bemächtigte sich im Jahre 1090 n. Chr.
der am Randgebirge des kaspischen Meeres gelegenen
Felsenburg Alamut (d.i. Adlernest). Dieser Mann suchte
sich aus den Reihen der Ismaeliten geeignete Werkzeuge,
gab ihnen das jetzt aufkommende Opium und Haschisch,
ein narkotisches Hanfpräparat, und machte dann die Leute
glauben, daß die schönen Träume, welche sie gehabt, ihnen
einen Einblick in die Paradiesesfreuden gewährt hätten,
kraft der ihm verliehenen göttlichen Macht. Den so
Betörten drückte Hassan dann einen Dolch in die Hand
mit dem Auftrage, eine bestimmte Person nach seinen
Dispositionen zu ermorden. Fände der Beauftragte bei
Ausführung dieses Befehls seinen Tod, so komme er direkt
in das Paradies, dessen Freuden er ja bereits gekostet habe.
Die islamischen Todbringer dieser Art heißen „Fedwari“.
Ihr Name „Assassinen“ gebildet von „Haschaschin“ wurde
von dem berauschenden „Haschisch“ abgeleitet und bedeutet
„Hanfraucher“. Mit der Ausbreitung dieser Sekte im Lande
hielt ihre Organisation Schritt. Auf Dutzenden von Felsenburgen im Gebirge waren ihre Filialen verteilt und ein
vorzüglicher Nachrichtendienst mit Brieftauben und Spionen
ermöglichte die stramme einheitliche Leitung von Alamut aus.
Es ist bezeichnend für die Rolle, welche diese
Anarchisten in den Kreuzzugswirren auch auf Seiten der
christlichen Ritter gespielt haben, daß die damals von den
Europäern in Kleinasien als Weltsprache gebrauchte
französische Sprache die Worte assassin und assassinat als gleich bedeutend mit Mörder, Meuchelmord und
schändlicher Gewalttat übernommen und bis zum heutigen
Tage beibehalten hat. Durch 200 Jahre hat diese anarchistische Herrschaft weit verhängnisvoller auf dem arabisch-
islamischen Reiche gelastet, als alle Kreuzzüge des christlichen Europa. Ganz Vorderasien zitterte vor diesen
Mördern. Wo irgend eine bedeutende politische Persönlichkeit sich zeigte, die das Zeug gehabt hätte, in die
gänzlich zerfahrenen politischen Verhältnisse wieder etwas
Ordnung zu bringen, da traf sie auch schon ein Assassinendolch. Ein Kleinfürst in Syrien ruft 1102 n. Chr. die
Assassinen zum Schutze seiner Herrschaft in sein Land,
wo sie sofort sich organisieren, und neue Felsenburgen
bauen. Selbst der Sultan Saladdin ist zweimal nur
durch einen glücklichen Zufall dem für ihn bestimmten
Fedwari-Dolche entkommen und hat sich trotzdem entschlossen, nach einem Feldzuge gegen die Assassinen, mit
diesem Gelichter einen förmlichen Frieden zu schliessen.
Der gefürchtete Mamluckensultan Beibars in Aegypten
nahm die Assassinen in seine Dienste und verwendete sie
als Geheimpolizisten und Henkersknechte. Der Chalife
Nassir in Bagdad setzte sich mit dem Herrn von Alamut
in Verbindung, um für entsprechende Zahlungen unbequeme
islamische Fürsten ermorden zu lassen. Erst das Jahr 1256
n. Chr. hat die Wogen des Mongolensturmes auch über die
steilen Gipfel der Felsenburg Alamut zusammenschlagen
sehen. Für die Entstehungsgeschichte und das innere Wesen
des islamischen Reiches aber bleibt es im höchsten Maße
charakteristisch, daß die großartigste anarchistische
Organisation der Menschengeschichte zur religiösen Begründung ihrer Berechtigung sich auf den Propheten
Muhammed selbst berufen konnte, welcher sich ebenfalls
eines Meuchelmörders bedient hatte, um unbequeme persönliche Gegner zu beseitigen.
§ 39. Welcher Art war nun die Entwicklung der
volkwirtschaftlichen Verhältnisse, welche unter
den Abbasidan-Chalifen so grauenhafte Zustände herbeiführen konnte ?
Wir haben bei der Gründung ihres Weltreiches die
Araber als eine gut organisierte Räuberhorde kennen gelernt, welche von der Ueberzeugung ausging, daß die Bevölkerung der übrigen Welt nur dazu bestimmt sei, für
die Araber zu arbeiten und von ihnen sich beherrschen
und ausbeuten zu lassen. In dem Maße, als dann der
Chalife aus einem Nachfolger des Propheten ein absoluter
Fürst der Gläubigen geworden war, vollzog sich auch
der Prozeß der Expropriation der Araber aus den
Tributleistungen der eroberten Provinzen zu Gunsten des
Chalifen. Den Arabern blieb davon bald nur der 4⁄5
Anteil der Beute, welche in neuen Eroberungskriegen
gemacht wurden. Als aber dieser kriegerische Beuteerwerb häufiger durch Bürgerkriege unterbrochen wurde,
deren letzter Grund der Kampf um die bereits gemachte
Beute war, und als nach und nach die Eroberungskriege
auch deshalb ihr natürliches Ende fanden, weil andere
Völker stark genug waren, die Araber erfolgreich abzuweisen, da blieb auch diesen so vornehm sich dünkenden
Herren nichts anderes übrig, als nach einer anderen Art des Erwerbs Umschau zu halten.
Als Nächstliegendes kamen natürlich die Aemter des
Staates in Betracht. Die Christen, Juden und Perser
wurden deshalb jetzt aus allen Staatsstellen verdrängt durch
Araber, welche natürlich auch in dieser neuen Position
bemüht waren, sich das Möglichste anzueignen. Eine
andere Erwerbsart zeigte sich den Arabern in dem Besitz
von Latifundien. Die Nichtaraber mußten an den Staat
eine Grundsteuer bis zur Hälfte des Bruttoertrages zahlen.
Die Araber hatten nominell nur den Zehnt zu entrichten,
pflegten aber nur zu häufig auch diese Verpflichtung dem
Staate gegenüber nicht zu erfüllen. Nachdem aber die
erzielte Pachtrente für den Nichtaraber wie für den Araber
die gleiche war, mußte der Araber aus seinen Grund
besitzungen noch ein besonderes arbeitsloses Einkommen
von mindestens 4⁄10 des Bruttoertrages ziehen. Doch das
alles konnte auf die Dauer nicht genügen.
Die Polygamie durfte zu Anfang der arabisch-islamischen Geschichte die Berechtigung für sich beanspruchen, die kleine Minderheit der Eroberer, welche in
der ihnen untergebenen Welt nur kleine Oasen bilden
konnten, tunlichst rasch anwachsen zu lassen. Es wird
erzählt, daß ein Sohn des Omaijaden Chalifen Walgas I.
60 Söhne hatte und kurz vor seinem Tode in seinem
Haushalte 1000 Personen zählte. Zur Zeit des Chalifen
Mamun (813—833 n. Chr.) erreichte die 750 n. Chr. zur
Herrschaft gekommene Abbasidenfamilie 33'000 Angehörige.
Solange aus der Staatskasse eine Jahresdotation von 1000
bis 50'000 Fr. per Kopf der arabischen Bevölkerung gezahlt
wurde, konnte diese Vermehrung der Araber nicht bedenklich
erscheinen — wenn auch dieser Bevölkerungszunahme
gegenüber binnen absehbarer Zeit die reichste Staatskasse
der Welt versagen mußte. Sobald aber diese Staatsdotationen zu Gunsten des Chalifeneinkommens aufhörten,
und die Araber auf Eigenerwerb angewiesen waren, hat
auch die Polygamie wesentlich zu ihrer raschen Verarmung beigetragen.
§ 40. Diese schon damit bedingte wirtschaftliche
Notlage der Araber hat sich mit dem Beginn der
Abbasidenherrschaft noch mehr verschärft. Wie bereits
erwähnt, war der neuen Fürstenfamilie wesentlich durch
die Unterstützung von Seiten der persischen Neubekehrten
der Sieg über die Omaijaden gelungen. Es mußte deshalb
jetzt die bis dahin ungleiche Besteuerung der Grundbesitzungen der Alt- und Neu-Muslime beseitigt werden.
Wenn auch damit die Liebesgaben aus der Steuerkasse an
die arabischen Großgrundbesitzer noch nicht verloren
gingen, so mußten sie dieselben doch von jetzt ab auch
den nicht arabischen Großgrundbesitzern zufließen sehen
und, da diese Latifundienbesitzer auch sumpfige Ländereien
entwässern und dürres Land in das Bewässerungssystem
einbeziehen ließen, so ist es zum mindesten nicht unwahrscheinlich, daß schon dadurch eine Art lokale
Ueberproduktion in landwirtschaftlichen Produkten hervorgerufen wurde. Es kommt ferner in Betracht, daß der Uebergang von der Omaijaden- zur Abbasidenherrschaft sich in der Form eines etwa 25jährigen
Bürgerkrieges vollzog. Solchen Ereignissen folgt erfahrungsgemäß eine wesentliche Verschlechterung des Marktes für
landwirtschaftliche Produkte und namentlich für Getreide,
das nach den Steuereinschätzungen für Babylonien 80 bis
90% der gesamten Bodenproduktion ausmachte. Je
billiger aber die Getreidepreise wurden, desto weniger
waren die Bauern und Pächter in der Lage, ihre aus
früherer Zeit recht hoch bemessenen Geldverpflichtungen
den Grundherren und der Steuerkasse gegenüber weiter zu
erfüllen. Aus der Not der Pächter und Bauern wurde
so eine Not der Grundherrn und der Staatskasse. Aus
dieser Zeit ist uns eine Fabel erhalten, durch welche der
Vezir dem absoluten Fürsten ein Bild von der allgemeinen
landwirtschaftlichen Notlage zu geben bemüht war. Er
sei auf einer nächtlichen Wanderung, so erzählte der Vezir,
in der Lage gewesen, zwei alte Eulenpaare zu belauschen,
welche über die Verheiratung ihrer Kinder verhandelten.
Die eine Partei habe eine größere Zahl verfallener Bauerndörfer als Mitgift gefordert. Darauf habe die andere
Partei geantwortet: „An verfallenen Dörfern fehlt es uns
nicht. Gott erhalte uns noch recht lange seine jetzt
regierende Majestät, denn unter seiner glorreichen Regierung werden wir stets verlassene Bauerndörfer genug
haben, da die Bauern wegen des Steuerdruckes alle Reißaus nehmen“.
§ 41. Die Erwägungen, welche sich mit der Beseitigung dieser Notlage beschäftigten, führten unter
el Mansur (754 bis 775 n. Chr.) zu einer Art Verstaatlichung des Getreidehandels. Die bisher weit überwiegenden Geldsteuerleistungen auf Getreide namentlich
wurden abgeschafft und Naturalabgaben in der Höhe von
1⁄2, 1⁄3 und 1⁄4 des Bruttoertrages der Getreidefelder, je
nach der Qualität des Bodens, eingeführt. (Das Mokasama – System im Gegensatze zur weit überwiegenden Geldsteuerleistung des Wazifa – Systems, das auf einem ordentlichen
Grundsteuerkataster mit Parzellenvermessung beruhte, welcher
im Irak zuerst, durch den Perserkönig Chosroes {531 bis
579 n. Chr.} eingeführt worden sein soll.) In großen
staatlichen Scheunen (ahra), in welchen bis 1000 Tonnen
Getreide gedroschen wurden, kam es zur Einsammlung der
Garben. Gedroschen wurde unter Aufsicht besonderer
Staatsbeamten, welche auch die richtige Ablieferung der
dem Staate gehörenden Anteile kontrollierten. Solche
Kontrollscheunen soll es in Babylonien allein für 266 Dörfer
6036 gegeben haben. Diese Naturalsteuerabgaben erreichten
damit über 90% der gesamten Staatseinnahmen aus der
Grundbesteuerung, während vorher die Grundsteuer überwiegend als Geldsteuer geleistet wurde. Im Besitze so
großer Getreidemassen beherrschte der Staat bezw. sein
Steuerpächter den Getreidemarkt und dessen Preisbewegung
vollständig. Es kann mithin nicht überraschen, daß von
jetzt ab trotz der entschieden niedergehenden volkswirtschaftlichen Entwicklung die Getreidepreise wesentlich
steigen. Während nach Prof. Sprenger unter den Omaijaden ein Preis von 50 bis 60 Mk. per 1000 Ko. Brotgetreide (Weizen und Gerste) angegeben wird, erheben
sich jetzt diese Preise auf 100 Mk. und mehr. Für das
Jahr 969 n. Chr. wird für Bagdad ein Preis von 140 Mk.
per 1000 Ko. berichtet. Da inzwischen der Arbeitslohn,
welcher zur Zeit der Erbauung von Bagdad (756 n. Chr.)
mit etwa 5 Pfg. pro Tag für einen Werkmeister und von
etwa 2 1⁄2 Pfg. für einen gewöhnlichen Arbeiter uns überliefert ist, kaum gestiegen sein dürfte, so wird es begreiflich, daß diese Art der Getreidepolitik ganz wesentlich
zum raschen Verfall der Städte beigetragen hat. Auch
wird trotz der großen Lücken in den auf uns überkommenen Aufzeichnungen wiederholt erwähnt, daß ein
Minister oder ein anderer Generalsteuerpächter durch Einsperren von Getreide eine solche Preissteigerung
herbeigeführt habe, daß der Volksaufstand nur durch
sofortige Aufhebung des Steuerpachtvertrags und kostenlose Verteilung der eingesperrten Getreidevorräte an das Volk gedämpft werden konnte.
§ 42. Mit den höheren Getreidepreisen erwachte sofort
wieder die Tendenz der Latifundienumbildung.
Den Bauern wurde von allen Seiten so viel zugesetzt, daß
sich zu Anfang der Abbasidenherrschaft das Sprichwort im
Volke gebildet hatte: Jemanden so schlecht wie einen
Bauern behandeln. All diesem Leiden gegenüber gab es
in vielen Fällen nur das eine Mittel, das in der germanischen
Entwicklung zur Zeit Karls des Großen aus etwas anderen
Gründen in Mode gekommen war, nämlich: daß der Bauer
freiwillig seinen ererbten Grundbesitz einem Mächtigen zu
Eigentum übertrug und von da ab mit der Stellung eines
Erbpächters sich begnügte. So stand er unter dem Schutze
eines einflußreichen Herrn und war nicht mehr recht- und
wehrlos. Seine bisherigen Steuerverpflichtungen ermäßigten
sich damit auf etwa 1⁄4, wobei freilich zu berücksichtigen
ist, daß die übrigen 3⁄4 von jetzt ab an den neuen Grundherrn als Erbpachtschilling zu leisten waren. Der neue
Großgrundbesitzer hatte den Zehent mit teilweisen besonderen Erhöhungen an die Staatskasse zu zahlen, was
aber nur zu häufig unterblieb.
Wenn trotzdem die Latifundienbildung von nun an sich
nicht als eine verheerende Krankheit im Volkskörper ausbreiten konnte, so ist das auf die reichlich geübte Sitte
zurück zu führen: den beim Chalifen oder seinen Ministern
aus irgendwelchem Grunde unbeliebt gewordenen Latifundienbesitzern das ganze Vermögen zu konfiszieren,
meistbietend zu Gunsten der Staatskasse in einzelnen Teilen
zu verkaufen oder an einen neuen Günstling ohne Land zu
verschenken. Nicht selten wurde bei dieser Prozedur auch
dem bisherigen Grundbesitzer der Kopf abgeschlagen.
Diese für die zunächst betroffenen Personen gewiß
nicht angenehme wirtschaftspolitische Maßnahme gegen die
Latifundienbildung versuchte man bald in einer Weise zu
umgehen, welche für die Regierungszeit der Abbasidenchalifen charakteristisch ist. Schon Omar I. hatte nämlich
Grundbesitzungen für fromme und milde Stiftungen
bestimmt und sie ausdrücklich auch für die Staatsgewalt
als unantastbar bezeichnet. So finden wir schon früh im
arabisch-islamischen Reiche den unveräußerlichen Grundbesitz der toten Hand. Nachdem das gesamte Staatseinkommen einschließlich der Armensteuer mehr und mehr
zur ausschließlichen Verfügung des absoluten Chalifen
gestellt worden war, kam in gleichem Maße die Sitte
frommer und milder Stiftungen auch in Grundbesitz auf
und zwar für Arme, für Spitäler, für Verteidigung der
Grenzen, für die heiligen Städte Mekka und Medina, für
die Pilgerkarawanen u.s.w. Stiftungen dieser Art wurden
jetzt von den Latifundienbesitzern in der Weise gepflegt,
daß man für sich oder seine Verwandten mit einer in der
Stiftungsurkunde namhaft gemachten Erbfolgeordnung
innerhalb der Familie die ausschließliche Verwaltung
der gesamten Einkünfte vorbehielt. So hoffte man
in wirksamer Weise durch eine andere Art Familienfideikommiss sich gegen die wenig beliebten Besitzstörungen
durch den Staat zu sichern. Daß dabei die Stifter und
ihre Erben sich wenig um den frommen Stiftungszweck
kümmerten und das Stiftungseinkommen fast ausschließlich
für ihre eigene Person verwendeten, war selbstverständlich.
Dieser Mißbrauch hatte bald einen solchen Umfang angenommen, daß der Chalife Harûn al Raschid (786 - 809 n. Chr.)
unter dem Drucke der laut gewordenen Klagen seine eigene
Mutter aufforderte, auf die von ihr gemachten Latifundienstiftungen freiwillig zu verzichten. Ihre Weigerung führte
zur Säcularisation durch den Chalifen. Von da ab
war es mit der so geschickt gewählten Sicherung des
Latifundienbesitzes vorbei, und das Expropriations- und
Wiederaufteilungsverfahren des Staates war in der
Lage, mit der neuen Latifundienbildung Schritt zu halten.
§ 43. Diese beiden Erwerbsmöglichkeiten: Uebernahme einer einträglichen Staatsstelle und Aneignung eines
landwirtschaftlichen Grossgrundbesitzes waren indeß längst
nicht genügend, um die ungemein rasch fortschreitende
Verarmung des islamischen Volkes aufzuhalten.
So blieb dann schliesslich den Nachkommen der einstmaligen Herren des islamischen Weltreiches nichts anderes
übrig, als sich endlich auch zur wirtschaftlichen
Arbeit zu bequemen. Die Araber mussten anfangen,
sich auch mit dem Handwerk, mit Handel und Gewerbe
zu beschäftigen, wobei die Stufenreihe ihres Eindringens
in die einzelnen Berufsarten naturgemäss von ihrer sittlichen und religiösen Anschauung abhängig war. Erst im
Jahre 932 n. Chr. eröffnet der große Razy die Reihe der
berühmten muhamedanischen Naturforscher und
Aerzte. Von den ersten arabisch- muhamedanischen Geldwechslern, Goldschmieden und Juwelenhändlern
die dem Wuchergewerbe nahestehen sollten, wird —
soweit bis heute bekannt — aus dem Jahre 941 n. Chr.
berichtet. Dass sich die Araber mit besonderer Vorliebe
dem bäuerlichen Berufe zugewendet hätten, wird nicht
berichtet. Was an Arabern in der Stadt keinen dauernden
Aufenthalt nahm, lebte auf dem Lande als Beduine —
eine Erscheinung welche nicht nur auf historische,
sondern vielleicht mehr noch auf geographische Ursachen
sich zurück führt. Die Wüste spielt nicht nur in der
Urheimat Arabien, sondern in dem ganzen arabischen
Weltreich eine grosse Rolle, die wahrscheinlich nur von
Jenen ganz verstanden werden kann, welche die Poesie
des Wüstenlebens aus eigener Anschauung kennen. Der
Gegensatz zwischen Stadt und Land, welcher von
nun an auch in der arabisch-islamischen Geschichte eine
hervorragende Bedeutung besitzt, löst sich hier nicht in
Bürger und Bauer, sondern in Bürger und Beduine auf.
Der Jungbrunnen des Volkes ist deshalb bei
Ibn Chaldun nicht der Bauernstand auf Feld und Weide,
sondern der Beduinenstand in der Wüste. Die
Reichen in der Stadt schicken ihre Kinder zur tunlichsten
Kräftigung ihrer Gesundheit nicht, wie z.B. in Frankreich, zu einer bäuerlichen Familie aufs Land, sondern
zu einer Beduinenfamilie in die Wüste. Das ausschliessliche Stadtleben aber wirkte auch hier rasch
degenerierend auf die Bevölkerung.
§ 44. Mit diesem Uebergange des arabischen
Volkes vom kriegerischen Räuberhandwerk zum
wirtschaftlichen Erwerbe steht eine andere tiefeinschneidende Veränderung in innigster Verbindung d.i. die
Auflösung des alten, bis dahin so streng festgehaltenen Geschlechterverbandes und seine Ersetzung
in der Stadt durch die Zunftverfassung, welche
von den Arabern als das System der Akilah bezeichnet
wird. Nicht mehr die Geschlechtsgenossen sondern die
Zunftgenossen wohnten jetzt in der Stadt nebeneinander
und hatten am Markte als besondere Gilde ihren eigenen
Platz. Die Zunftgenossen waren zu gemeinsamer Haftpflicht und zu gemeinsamem Schadenersatz gebunden.
Wo ein Gewerbe nicht genügend Mitglieder zählte, galt
das Dorf oder Stadtviertel als Zunft. Den Beginn der
Auflösung des Geschlechterverbandes bezeichnet charakteristischerweise die willkürliche Einreihung jedes Einzelnen in den Heeresverband durch die Heeresleitung, ein
Ereignis, welches in Vorderasien mit dem Beginn der
Abbasidenherrschaft (750 n. Chr.) in Spanien erst mit der
Ruhmeszeit Almansors (etwa 990 n. Chr.) zusammenfällt.
Die realistische Auffassung ging bei dieser neuen
Zunftorganisation im Abbasidenreiche so weit, dass sich
in der Residenzstadt Bagdad unter den Augen der
Regierung auch eine Zunft der Diebe bildete. Und
diese Diebsgenossenschaft kam gelegentlich zu solcher
Macht, dass sie sich der Hauptstadt Bagdad bemächtigte
und der Chalif, um sich und seine Schätze zu retten,
es vorzog, seinen eigenen Sohn in die Diebszunft als
Mitglied aufnehmen zu lassen. Dieser Situation ist es
vollkommen entsprechend, wenn wir weiter hören, dass
die Zunft der Diebe in Bagdad einem hohen Beamten für
dessen Schutz monatlich 150'000 Frcs. zahlte, und wenn
die arabischen Historiker sich als besten Beweis für die
allgemeine Verarmung des Volkes auf die Tatsache berufen, dass im Jahre 989 n. Chr. die Zunft der Diebe in
Bagdad der Staatspolizei für unbehelligte Plünderung der
Mekkapilger nur lumpige 50'000 Frs. bieten konnte.
§ 45. Im Uebrigen fließen auch um diese Zeit in
der arabisch-islamischen Weltanschauung die Begriffe
Diebstahl, Raub und Erwerb, Erpressung, Bestechung und staatliche Besoldung so sehr in
einander über, daß es unmöglich ist, sie auseinander
zu halten. Ein Vezir, der auch nur einige Jahre seines
Amtes waltete, hat selbstverständlich inzwischen neben
seinen Schätzen in Edelmetall und Edelsteinen auch einen
Latifundienbesitz mit einer jährlichen Rente von etwa
10 Millionen Franken „erworben“. Ein Regierungsschreiber, oder um den entsprechenden modernen Ausdruck zu gebrauchen: ein vortragender Rat im Ministerium
erhält aus der Staatskasse jährlich einen Sold von 3600 Frs.
aber gegen Ende seiner Beamtenlaufbahn verfügt er
seltsamer Weise über ein Gesamtvermögen von 20 Millionen
Franken. Daß auch die anderen Berufsstände in ähnlicher
Weise sich betätigten, bestätigt ein Epigramm des berühmten
syrischen Dichters Ma’rry (973 bis 1057 n. Chr.), welches
besagt: „In den Wüsten hausen die Räuber von Kamelen,
in der Stadt sind Räuber anderer Art. Diese nennt man
Notare und Kaufherren. Jene heißen einfach Beduinen.“
Auch diese Beduinen beschränken sich jedoch nicht immer
auf den Diebstahl von Kamelen. In den Jahren 900 bis
915 n. Chr. plünderten sie so eifrig die Mekkapilger, daß
zwei Jahre lang diese Wallfahrt überhaupt unterblieb, und
die frommen Pilger sich dann entschließen mußten, ihre
Sicherheit auf der Reise nach Mekka vorher von den Beduinen zu erkaufen.
Da das „Eigentum“ bis zu solchem Maße „Diebstahl“ war, mußten die regelmäßigen Vermögenskonfiskationen durch die Staatsgewalt als eine Einrichtung ausgleichender Gerechtigkeit erscheinen.
Sobald irgend Jemand durch großen Reichtum sich bemerkbar
machte, ließ auch seine, nach abgekürztem Verfahren,
durchgeführte staatliche Expropriation kaum lange auf sich
warten. Sobald ein Minister in Ungnade fiel, wurde sein
ganzes Personal mit ihm entlassen und der Minister wie
zwei seiner Beamten, welche als reich bekannt waren, zu
einer Geldstrafe von so und so viel Millionen Franken
verurteilt. Eine Geldstrafe von nur eine Million Frs. pro
Person hat als milde gegolten. Es kamen Strafzahlungen
bis zu 20 Millionen pro Person vor. Es kam aber auch
vor, daß dem bisherigen Vezir mit seinen Freunden Vermögen und Leben genommen wurde. In der Auffassung
der damaligen Gesellschaft hatten all diese Geldstrafen keine entehrende Bedeutung.
§ 46. All diesen wirtschaftlichen Verschiebungen
laufen bedeutsame Aenderungen in der Verfassung
des Staates parallel. Die Zentralverwaltung des Reiches
war im Vergleich zu den so einfachen Verhältnissen Omar I.
recht kompliziert geworden. Während damals die Einführung einer Staatsbuchhaltung als eine außerordentliche
Neuerung erscheinen mußte, zählte die Zentralregierung
des ersten Abbasidenchalifen sieben Hauptkanzleien, nämlich:
- Die Zentralstelle der Steuern,
- die Kanzlei der Krongüter,
- den obersten Rechnungshof,
- die Kanzlei der Truppen,
- die Kanzlei der Klienten und Sklaven,
- die Generalpostdirektion,
- die Kanzlei für Buchhaltung der Ausgaben.
Hieraus lassen sich leicht das Ministerium des
kaiserlichen Hauses, das Kriegsministerium, das Ministerium
des Innern und der Finanzen mit dem Reichsrechnungshofe
und der Reichspostverwaltung unterscheiden.
Auch die Steuerquellen haben sich entsprechend
vermehrt. Wir hören unter den ersten Abbasidenchalifen
von folgenden Staatseinnahmen:
- Grundsteuer verschiedener Art,
- Vermögenssteuern,
- Zehent von den Handelsschäften,
- Doppelter Zehent von Bergbau und Weide,
- Kopfsteuer,
- Münzgebühr,

- Mautgelder,
- Salz- und Fischereisteuer,
- Grundrentensteuer für Benutzung öffentlicher Plätze,
- Mahl- und Fabrikationssteuer,
- Luxus- und Konsumsteuer.
Die daraus erzielten Einnahmen werden für die Jahre
775 bis 786 n. Chr. auf 411 Millionen Franken angegeben.
Das alles konnte in einem so großen Reiche der Fürst
persönlich nicht mehr überschauen. Die ersten Abbasidenchalifen bedienten sich deshalb um so lieber hierzu der
Mithilfe eines ihnen verantwortlichen Staatsmannes und
dessen Gehilfen, als sich auf solche Weise die zunehmende
Unzufriedenheit der Bevölkerung unter Umständen leicht
und vorteilhaft auf den leitenden Minister ablenken ließ.
So ist Amt und Würde des islamischen Vezir entstanden,
welche von 750 bis 800 n. Chr. in den geschickten Händen
der alten persischen Adelsfamilie der Barmekiden
ruhten.
§ 47. Nach dem Sturze der Barmekidenfamilie
unter Haruûn al Raschid versuchte der Chalife Mamun (813
bis 833 n. Chr.) die Erblichkeit des Vezirates durch die
Erblichkeit der Statthalterposten in den Provinzen
zu ersetzen. Die erbliche Vezirwürde mochte mit der Gefahr verknüpft erscheinen, bei einer schwächlichen Persönlichkeit des Chalifen zu einer Verdrängung der ganzen
Herrscherfamilie vom Throne zu führen. Mit dem erblichen
Statthalter dagegen konnte eine reiche und deshalb kräftige
Zentralgewalt leichter fertig zu werden hoffen und doch
die Vorteile genießen, welche aus dem größeren Interesse
einer erblichen Statthalterwürde an dem Gedeihen der betreffenden Provinz fließen mußte. Anfangs schienen diese
Erwartungen sich zu bestätigen. Die Aghlabiden in
Nordafrika haben unter Mamun Sizilien und Sardinien
erobert, die von jetzt ab 200 Jahre unter islamischer
Herrschaft geblieben sind. Die Einnahmen der Zentralkasse aber zeigten bald eine weniger günstige Entwickelung. Die 411 Millionen Franken in den Jahren 775 bis
786 n. Chr. sind auf 372 Millionen in den Jahren 819/20
n. Chr. und auf 293 Millionen im Jahre 845 n. Chr. zurückgegangen. Das ist ein Verlust von 119 Millionen gleich
29% binnen 59 Jahren. Weil aber das Ausgabebedürfnis
des Chalifen in keiner Weise das Bestreben zeigte, sich nach
der kürzer werdenden Decke zu strecken, wurde die Steuerschraube fast überall noch weiter zu drehen versucht,
mit Vermögenskonfiskationen und Hinrichtungen der
Reichen noch ausgiebiger vorgegangen und die Staatsämter öffentlich an den Meistbietenden vergeben.
Damit steigerte sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung
bis zu dem Maße, daß der Chalife Motassim (833 bis
842 n. Chr.) sich in der Mitte heimischer Truppen nicht
sicher genug fühlte und sich deshalb ein Heer aus
fremden Söldnern, Türken und Berbern zusammenstellte, deren Zahl bald die Höhe von 70'000 Mann erreicht
haben soll. Diese Soldateska betrug sich in Bagdad so
schlecht, daß die ernstesten Beschwerden darüber aus der
Bevölkerung der Residenzstadt den Chalifen veranlaßten,
mit seiner Leibgarde und seinen Beamten nach dem neu
erbauten Ssamarra auszuwandern.
Das Los des Chalifen war damit noch schlechter geworden. Die hoch besoldete Leibgarde verwandelte sich
rasch in übermütige Prätorianer, die ihre eigentliche
Aufgabe darin erblickten, aus der Kasse des Chalifen so
viel als möglich in ihre Taschen zu bringen. Das
Stündlein der Expropriation des Chalifen hatte sich
angekündigt. Nach jeder Erledigung des Thrones kam es
von jetzt für den Nachfolger in erster Linie auf die Anerkennung durch die Leibgarde an. Und diese Leibgarde
war immer für jenen Thronkandidaten, welcher ihr die
reichsten Geschenke zusicherte. So kam es, daß bei jedem
Thronwechsel der ganze Staatsschatz ausgeplündert werden
mußte, nur um die Anerkennung der Prätorianer und der
mächtigsten Beamten für den neuen Chalifen zu erkaufen.
Die Prätorianer waren deshalb wesentlich daran interessiert, daß möglichst oft eine Neubesetzung des Chalifenthrones eintrete. Und wenn die bessere Körperkonstitution
des Fürsten der Gläubigen dieses Ereignis länger hinauszuschieben drohte, wurde durch geeignete Mittel nachgeholfen. Von 13 Chalifen, welche unter der Herrschaft
der Prätorianer regierten, wurden 8 abgesetzt, geblendet oder ermordet.
§ 48. Der Chalife als Puppe in der Hand der
Prätorianer hatte natürlich sein Spiel mit den erbberechtigten Statthalterfamilien bald verloren. Rasch
treten uns deshalb in dem seither einheitlichen Reiche
fast selbständige Vasallendynastien und dann auch
unabhängige Einzelstaaten entgegen, deren Bedeutung und
Einfluß in dem allgemeinen Wirrwarr der politischen Verhältnisse vor allem auf der mehr oder minder machtvollen
Persönlicheit des Herrschers beruhte. Als im Jahre 872 n. Chr.
Ssaffar sich anschickte, den Statthalterposten für Choressan
sich mit Waffengewalt zu „erwerben“, erschien ein Abgesandter des Chalifen bei ihm mit der bescheidenen Anfrage: wo Ssaffar denn seine vom Chalifen ausgefertigte
Bestallungsurkunde für Chorassan habe? Da lautete die
sachgemäße Antwort, indem Ssaffar auf sein Schwert
schlug: „Hier ist meine Bestallung!“ Der Chalifengesandte
war nicht in der Lage, gegen die Gültigkeit dieses Dokumentes Einspruch zu erheben. Irgend ein tüchtiger General,
der mit seinen Söldnern dem Chalifen einmal sich nützlich
gezeigt, ließ sich dafür eine erbliche Statthalterschaft übertragen und regierte hier, bis ein Stärkerer ihn verjagte.
So entstanden nach 870 n. Chr. Dutzende von Räuber
dynastien aus jener Machtfülle, welche durch den Zersetzungsprozeß des Chalifats frei geworden war.
§ 49. Die Geldnot in der Chalifenkasse wurde
immer größer. Die selbständigen oder fast selbständig
gewordenen Statthalterdynastien zahlten natürlich nichts
oder nur wenig an die Zentralkasse nach Bagdad. Die
Staatseinnahmen sind deshalb von 411 Millionen Franken
in den Jahren 775—786 n. Chr. auf 24 Millionen in den
Jahren 915/16 n. Chr. zurückgegangen. Mit Mühe und
Not hatte sich der Chalif Mutamid im Jahre 873 n. Chr.
aus der Prätorianerstadt Ssamarra nach Bagdad zurückgerettet. Seine traurige Lage wurde damit nicht wesentlich gebessert. Die Soldrückstände erreichten
gelegentlich einen solchen Umfang, daß die Schmuckgegenstände und ein Teil der Einrichtung des Chalifenpalastes versteigert werden mußten, um die drohende
Militärrevolte zu beschwichtigen. Findige Minister aber
wußten selbst aus diesen unbezahlten Gehältern reiche
Gewinne zu ziehen. Sie ließen nach der bei unseren
Großbanken für exotische Anleihen beliebten Methode
durch besondere Agenten die Quittungen für rückständige
Gehaltsforderungen zur Hälfte des Nominalbetrages aufkaufen und rechneten dieselben dann zum Vollbetrage mit
der Staatskasse ab. Der Chalife fühlte sich der wachsenden
Sorge und Unsicherheit seines Berufes nicht mehr gewachsen. So kam es zum politischen Selbstmord
des Chalifats. AI Radhi (934 bis 941 n. Chr.) schuf
das Amt des Emir al Muara, welcher die ganze Herrschaft „im Namen des Chalifen“ zu führen hatte und betraut damit 935 n. Chr. den Generalissimus seiner Söldner. Sein Nachfolger Mustakfi (944 bis 945 n. Chr.) warf
sich den Bujiden in die Arme, welche seit 925 in Persien
zur Herrschaft gekommen waren. Dem Chalifen blieben
die religiösen Ehrenämter mit der Münze, während die
gesamte übrige Regierungsgewalt von den Bujiden unumschränkt, wenn auch im Namen des Chalifen ausgeübt
wurden. Der einfachen Rechnung halber zahlten die
Bujiden dem Chalifen eine Zivilliste, die oft so bescheiden ausfiel, daß es dem Fürsten der Gläubigen an
dem Nötigsten fehlte. Seit dieser Zeit war die Redensart:
sich mit der Predigt und der Münze begnügen!
aufgekommen für ein Vertragsverhältnis, nach dessen Inhalt
der Eine fast alles, der Andere fast nichts behielt. Damit
hatte die weltliche Herrschaft der Nachfolger des Propheten
nach 300 Jahren ihr Ende erreicht. Die Bujiden wurden
schon 993 n. Chr. von den Sedschuken abgelöst.
§ 50. Der finanzielle Bankrott des Chalifats, dem der
politische Bankrott auf dem Fuße folgte, mußte notwendiger
Weise jene charakteristischen Erscheinungen hervorrufen,
die wir schon in der Geschichte des niedergehenden
römischen Kaiserreiches als die gewaltsame Rückbildung
aus der Geldwirtschaft in die Naturalwirtschaft
kennen gelernt haben. Die Verstaatlichung des
Getreidehandels zu Anfang der Abbasidenherrschaft bedeutete bereits die Einleitung dieses Entwicklungsprozesses.
Die Aufteilung des Reiches in größere mehr oder
minder selbständige Einzelregierungen ist ebenfalls ein
hierher gehörendes Symptom. Ein gleiches gilt von der
fortgesetzten Münzverschlechterung und von der
wieder rückläufigen Bewegung von der Goldwährung
zur Silberwährung, deren Wiedereinführung mit dem
Ende der weltlichen Herrschaft des Chalifats (944 n. Chr.)
zusammenfällt. Hierher gehört aber insbesondere die
Ausbildung des Soldatenlehens und damit eine
ziemlich allgemeine Einführung einer Abart lehensstaatlicher Verfassung.
Der Ausgangspunkt für diese Entwicklung waren die
Rückstände in den Soldzahlungen. Infolge der fortgesetzten
Vermögenskonfiskationen hielt die Staatskasse fortwährend
öffentliche Grundstücksversteigerungen ab. Bei diesen
traten die Soldaten als Käufer auf und zahlten mit Belegen
für rückständigen Sold. Die Soldaten wurden so
Eigentümer von Grundstücken, auf welchen sich
Bauern als Erbpächter abmühten, um neben ihren Steuern
noch den entsprechenden Pachtertrag für den jeweiligen
Grundherrn heraus zu wirtschaften. Truppenführer kamen
auf solche Weise in den Besitz ganzer Ortschaften, für
deren wirtschaftliches Gedeihen sie in der Regel ein
gewisses Verständnis zeigten. Den plötzlich zu Grundherren avancierten Soldaten aber scheint diese Rangerhöhung
etwas in den Kopf gestiegen zu sein. Wir hören oft von
persönlichen Erpressungen und bösen Chicanen, welche sich
die Soldaten den Bauern gegenüber haben zu Schulden
kommen lassen. Die Bewässerungskanäle wurden vernachlässigt, die Straßen nicht mehr ausgebessert, die Dämme
der Kanäle eingerissen und nicht mehr hergestellt, das
Land versumpft und versandet. Die Bauern verlassen die
Höfe. Waren aber infolge all dieser Sünden die Soldatenländer verödet, dann stellten die Soldaten diese dem Staate
wieder zurück und verlangten bessere, neue. Auch diese
Soldatenländer hätten den Zehent an die Steuerkasse entrichten sollen, es geschah nur in der Regel nicht.
Was so für die Soldaten und Offiziere recht war,
das schien bald für Jedermann, der Anspruch auf Staatsgehälter erheben konnte, billig zu sein. So erhielt denn
jedes Mitglied der herrschenden Familie, jeder Emir, eine
Stadt oder eine Landschaft als Lehen, über welches
der Lehensträger unumschränkt gebot, die Patrimonialgerichtsbarkeit ausübte, die Bauern mit Frohndiensten belastet und herauszupressen versuchten, was
möglich war. Die konsequente Ausbildung dieser eigenartigen Lehensverfassung fällt etwa in die Zeit von
925—993 n. Chr. Namentlich die Landbevölkerung ist
durch diese Verhältnisse förmlich zur Verzweiflung getrieben worden. Aber auch die Städte verfielen und
verödeten jetzt rasch. Es kann deshalb kaum überraschen,
wenn für das Jahr 987 n. Chr. berichtet wird, daß ein
arabischer Volksstamm, welcher 12'000 Mann zählte,
geschlossen nach byzantinischem Gebiet ausgewandert sei,
um hier freiwillig vom Islam zum Christentum überzutreten und dann von ihrer neuen Heimat aus an ihren
früheren Peinigern durch periodische Raubzüge sich zu
rächen. Die Verderben bringenden wirtschaftlichen Begleiterscheinungen der Religion des Muhammed haben diese
Menschen aus der Gemeinde der Gläubigen verjagt.
§ 51. Die so weitgehende Aufteilung des arabisch-islamischen Weltreiches in selbständige Einzelgebiete
führte zu einem fortdauernden Kriege aller gegen
alle. Es ist der nimmer rastende Kampf der Bestien in
Menschengestalt um die gewonnene Beute, über welchen
der Geschichtsschreiber für diese Epoche zu berichten hat.
All jene traurigen Entwicklungserscheinungen,
welche wir bei der Auflösung des Weltreiches kennen
gelernt haben, wiederholen sich jetzt in den Einzelreichen in kleineren Verhältnissen und deshalb oft in
noch abstossenderen Formen. Wo ein kräftigerer Haudegen mit etwas zuverlässigeren Truppen die Regierung
führt, fällt er über seine Nachbarn her, um ihre Besitzungen als gute Beute zu erwerben. Die Eroberungen
bringen ein grösseres Einkommen und damit einen
größeren Luxus des Herrschers, der bald kein Mass mehr
zu halten weiß. Um die Staatskasse zu füllen, greift man
zu Vermögenskonfiskationen und Hinrichtungen. Ein
anderes Recht, als das der Gewalt ist unbekannt. Die
Sultane nehmen den Kaufleuten ohne Entschädigung ihre
Ware weg, und zwingen dann die Bevölkerung, die Ware
zu möglichst hohen Preisen dem Staate wieder abzukaufen.
Das nannte man Einführung eines Staatsmonopols. Oder
der Staat beteiligte sich an den Spekulationen einzelner
Kaufleute, zu deren erfolgreicher Ausführung den Konsumenten gegenüber die Machtmittel des Staates zur Verfügung gestellt wurden. Auch die Minister haben wieder
wie die Raben gestohlen, wurden dafür allerdings auch
wie die Raben behandelt. Von dem 5. Nachfolger des
Sultan Beibars in Aegypten berichtet hierzu der Chronist
wörtlich: „Sultan Nassir (1293—1294 n. Chr.) mästete
seine Emire, bis sie recht fett waren, dann
schlachtete er sie und alles von ihnen Verschlungene kehrte zu ihm wieder zurück.“ Mit
der wachsenden Unzufriedenheit der Untertanen greift auch
in den Einzelstaaten der Herrscher zu fremden Soldtruppen, welche das Land noch mehr bedrücken und sich
rasch zu echten Prätorianern entwickeln. Das alles dauert
so lange, bis ein Stärkerer sich das betreffende Land aneignet.
Wesentlich erhöht wird diese fast endlose Zahl der
Raub- und Bürgerkriege durch die Polygamie der
Herrscher. Die Mütter der verschiedenen Thronkandidaten sind in der Regel Sklavinnen aus den verschiedensten und fernsten Ländern. Jede Mutter war nur
darauf bedacht, daß ihr Sohn Sultan würde. Und so
führten dann gelegentlich vier verschiedene Sultanswitwen
jede zu Gunsten ihres Sohnes, welche alle unmündige
Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren waren, gegen
einander Krieg. Die Klagen über die Kebsweiber und die
Mischlinge waren denn auch ziemlich verbreitet. Da es
an einer festen Erbfolgeordnung fehlte, kamen die konsequenteren osmanischen Türken auf das Abhilfsmittel,
sämtliche Brüder des nominierten Thronkandidaten sofort
zu töten. In anderen Fällen entwickeln sich zwischen der
Sultanin und ihrem Heerführer intimere Verhältnisse, denen
dann der Sohn und Thronerbe geopfert wird u.s.w.
Bei dem fortdauernden Kriegszustand hatte die Zucht
der Soldaten außerordentlich gelitten. Fast allgemein war
das Militär der Bestechung durch den Feind zugänglich. Die Soldaten liefen oft mitten in der siegreichen
Schlacht auf einmal davon. Oder der Sultan sah sich am
Tage nach einer siegreichen Schlacht auf einmal von seinen
Soldaten verlassen. Oder die Laune eines mächtigen
Emir gab ihm nach einer Niederlage den Sieg. So wurde
jetzt um Königreiche Hazard gespielt und alle Augenblicke ein neues Staatswesen aus beliebigen Länderfetzen
zusammengeschweißt, wenn nicht der Dolch der Assassinen
plötzlich wieder die besten Spielerchancen vernichtete.
§ 52 Mitten in diesen tollen Hexensabbath hinein
fallen die Kreuzzüge der europäischen Christenheit. (1096—1270 n. Chr.) Hätten sich dieselben nicht
gerade auf Jerusalem versteift, das auch den Muhammedanern eine heilige Stadt ist, so wären bei der gewaltigen
Ausdehnung des islamischen Reiches die Kreuzzugskriege
nicht über den Rahmen unbedeutender Grenzstreitigkeiten hinausgegangen. Zu einer allgemeineren
Einigung der Muslime gegen die Kreuzzugsbewegung ist
es selbst in Vorderasien nie gekommen. Der Chalife in
Bagdad schien sogar diese Verschärfung des allgemeinen
Durcheinander nicht ungern zu sehen. War es doch
inzwischen ihm möglich geworden, ein kleineres weltliches Herrschaftsgebiet wieder an sich zu reißen. Dem
ersten einigermaßen kriegerisch geordneten Angriffe von
europäischer Seite mußte also Jerusalem erliegen. Die
dann auf bisher islamischem Boden gegründeten christlichen Reiche haben freilich die schlechten politischen Zustände, welche sie in Vorderasien vorgefunden haben, nur zu getreulich nachgeahmt. Dem
Vertreter der Einheit der christlichen Eroberung, dem
Könige von Jerusalem, wurden nach Analogie des Chalifats
in Bagdad nur ganz bescheidene Machtbefugnisse reserviert.
Die eigentliche weltliche Macht lag hier in den Händen
der Grafen, wie dort in den Händen der Sultane. Und
die Herren Raimund, Boemund, Tankret, Balduin und wie
sie alle heißen, haben sich um recht kümmerliche Fetzen
Landes herumgeschlagen und nicht selten dabei auf Seiten
der Ungläubigen gegen ihre Glaubensbrüder gekämpft.
Nicht minder eifrig waren diese christlichen Herren im
Kopieren der sittlichen und ökonomischen Verderbtheit der
Muslime. Als deshalb ein Sultan Nurredin (1146 bis
1174 n. Chr.) ein streng rechtlicher kluger Herrscher sich
für die islamische Welt zeigte, genügte die Begeisterung,
mit welcher die gläubigen Muslime diesem Führer folgten,
dem dann in Saladdin ein würdiger Nachfolger erstanden
war, um die Kreuzzugsritter aus Jerusalem dauernd zu
vertreiben. Die europäische Kreuzzugsbewegung spielt
deshalb in der islamischen Geschichte nur eine kleine Rolle.
§ 53. Auch das arabisch-islamische Weltreich ist an
seinem Reichtume und an seinen eigenen Fehlern zu Grunde gegangen.
Die ungeheuren Werte, welche die Raubzüge und
die ihnen folgende systematische Ausplünderung der unterjochten Völker durch Jahrhunderte in den Händen der
islamischen Herrscher vereinigt haben, hatten sich längst
zu fabelhaften Märchen verdichtet, die ihren Weg selbst
durch den ganzen weiten Kontinent von Asien gefunden
hatten. Nicht minder war gewiß all denen, die sich hierfür
interessierten, bekannt geworden, daß das einst so gewaltige Herrschaftsgebiet der Araber mit den fabelhaften
Reichtümern sich in einige Dutzend Räuberdynastien aufgelöst hatte, und deshalb innerlich viel zu schwach geworden war, um einem energischen Ansturm widerstehen
zu können. Das alles mußte in der ganzen Welt die Eroberungslust anreizen, die zu Beginn der Kreuzzüge deutlich
genug aus der geschäftigen Bereitwilligkeit der Normannen
und der führenden italienischen Handelsstaaten hervorgetreten
ist. Für Eroberer mit islamischem Glauben lag es
besonders nahe, die wichtige Lehre aus der Gründungsgeschichte des arabisch-islamischen Reiches nicht außer
acht zu lassen und die religiöse Begeisterung ihrem
Unternehmen zu sichern. So wurden auch diese
Eroberungskriege zu Religionskriegen.
Zunächst überschwemmten von 933 n. Chr. ab die
Türken jenseits des Oxus in zwei großen Wogen Westasien, Südeuropa und Indien. Ihr erster Ansturm war
vorgeblich der Vernichtung der ketzerischen
ismaelitischen Propaganda in Persien gewidmet.
Aber nur vereinzelt ist aus diesen Türken etwas Besseres
geworden als Reiter und Kopfabschneider. Zweihundert
Jahre lang wurden ihre Züge durch Menschenleichen, verbrannte Dörfer und Städte bezeichnet. Ueber Nordafrika
und Spanien verbreiteten sich im XI. und XII. Jahrhundert
die sich ablösenden Plünderungshorden der fanatischen
Almoraviden und Almohaden, welch letztere von einem
der größten Schwindler organisiert worden waren. Mit
dem XIII. Jahrhundert endlich heben jene furchtbaren
Mongolenstürme an, deren Geschichte die Todeskunde des Islam und der Muslime bedeutet.
§ 54. Als der große Mongolenherrscher Dschingis-Chan auf seinem Eroberungszuge (1216—1223 n. Chr.)
in die Nähe des ersten Grenzstaates des islamischen
Reiches kam, schickte er dem regierenden Sultan einen
Brief, welcher lautete: „Ich betrachte Dich als meinen
liebsten Sohn und werde Dich in nächster Zeit besuchen.“
In einfaches Deutsch übertragen, bedeutete das: Ich betrachte Dich als meinen Vasall und wenn Du nicht
damit einverstanden bist, dann hast Du Dich auf Leben
und Tod zu verteidigen. Dschingis-Chan nannte sich
selbst „Gottes Geißel“, wie einst sein Vorgänger
Attila. Er war vorgeblich gekommen, um im
Auftrage Gottes die Menschen für ihre schweren Sünden
schwer zu bestrafen. Eine mehr nüchterne historische
Auffassung wird aber zugeben müssen, daß auch einen
Dschingis-Chan die Sünden der Menschen in fremden
Staaten nicht zu einem militärischen Eingreifen gereizt
hätten, wenn diese sündigen Menschen arm gewesen
wären. Er ließ Herat zerstören und alle Menschen, deren
man habhaft wurde, ermorden. Nachdem das Heer schon
einige Tagesreisen von den brennenden Ruinen entfernt
war, kam man auf den Einfall, umzukehren und nachzusehen, ob sich nicht doch wieder Menschen eingefunden
hätten. Richtig faßte man 2 bis 3000 ab, die abermals
hingeschlachtet wurden. Von den vorher 100'000 Einwohnern von Herat waren noch 16 übrig geblieben, die
sich auf unzugängliche Felsen gerettet hatten. Als in der
Stadt Merw alles zerstört und gemordet war, kam man
auf den Gedanken, von der Moschee den Gebetruf
erschallen zu lassen. Wirklich fanden sich darauf die
Uebriggebliebenen zum Gebete zusammen, um den Tod zu
finden. So wurden auch Buchara, Samarkand, Chiwa
und Balch erobert. Zehntausende hat man als Gefangene
zur Schanzarbeit vor den belagerten Städten gezwungen,
wo sie den Pfeilen und Wurfspeeren der Belagerten zum
Opfer fielen, wenn sie nicht schon vorher an Entbehrungen
zu Grunde gegangen waren. Frauen, Kinder und Handwerker schleppte man mit den eroberten Schätzen tief nach
Asien hinein. Was Dschingis-Chan zurückließ, war eine Wüste,
wo vorher auf hoch kultiviertem Lande Millionen fleißiger
Menschen sich betätigten. Eine furchtbare Panik vor den Mongolen hatte sich der Bevölkerung allgemein bemächtigt.
§ 55. Von 1253 bis 1265 n. Chr. besuchte ein Enkel
des Dschingis-Chan, der gewaltige Hulagu die weiter
nach Westen gelegenen Teile der islamischen Reiche und
gründete die mongolische Dynastie in Persien. Sein
Zug galt vorgeblich der Vernichtung der Assassinen,
welche er konsequent durchführte. Als er in Bagdad eingetroffen war, versammelten sich die islamischen Fürsten,
um ihm Untertänigst zu huldigen. Einer dieser Sultane
überreichte Hulagu dabei ein Paar kostbare Pantoffeln, auf
deren Sohlen das Bildnis des Sultans kunstvoll eingestickt
war, mit den Worten: „Es ist die Hoffnung des Sklaven,
daß der Padischah mit seinem segenspendenden Fuße den
Sklaven erhöhen möge.“ Der Chalife wurde in seinem
Palaste besucht und aufgefordert seine Gäste in würdiger
Weise zu bewirten. Nachdem er all seine Schätze ausgeliefert hatte, wurde er ergriffen und mit seiner ganzen
Familie hingerichtet. Das Chalifat der Abbasiden in
Bagdad erreichte so mit dem 38. Chalifen sein Ende.
§ 56. Was Dschingis-Chan und Hulagu noch übrig
gelassen hatten, holte in den Jahren 1380 bis 1405 der
eiserne Timur-Leng. Mit ihm war ein Mann ins Land
gekommen, dessen Name wie der jenes Königs von Assur:
Raubebald Eilebeute lautete. Timur bedeutet „Eisen“,
leng „lahm“, der große Organisator der Siege hinkte.
Sein Wahlspruch auf seinem Ringe eingegraben: rústi rasti
muß sinngemäß mit „Gewaltrecht“ übersetzt werden.
Man ersieht aus all dem: Dieser Mongole war seiner
historischen Rolle als „Expropriateur der Expropriateure“ sich klar bewußt. Sein Auftreten bedeutet
die Vollendung des Ruins der islamischen Länder. Eine
seiner Liebhabereien bestand darin, nach der Eroberung
großer Städte aus ganzen Menschenleibern und Menschenköpfen Pyramiden bauen zu lassen. Gelegentlich benutzte
er einmal ca. 2000 lebende Menschen als Baumaterial
zwischen Stein und Mörtel. Auch Timur-Leng war ein
Vertreter der orthodoxen Richtung. Seine Eroberungen
erstreckten sich von der chinesischen Mauer bis nach
Moskau, südwestlich bis zur kleinasiatischen Meeresküste
und nach Aegypten, südöstlich bis zum Indus und zur
Mündung des Ganges. Nach Timur-Leng herrschte in den
arabisch-islamischen Reichen, die er durchzogen, die Ruhe
des Kirchhofs. Die muhammedanische Geschichte
ist von nun ab eine Geschichte der Türken.
§ 57. Der große einheitliche Zug, welcher die
Entwicklungsgeschichte des arabisch-islamischen Weltreiches beherrscht, bildet den eigentlichen Inhalt des
ökonomischen Gesetzes von der Expropriation der Expropriateure.
Zu Anfang sehen wir das Volk der Araber als
Räuberhorde organisiert, um möglichst viele Völker zu
erobern und auszuplündern. Das Volk der Araber wird
dann in dem dadurch gewonnenen Einkommen expropriiert durch den Chalifen. Die ersten Beamten
und die geschickten Unternehmer, welche sich an dem
Raub des Chalifen beteiligten, werden, wenn sie genügend Reichtum zusammengescharrt haben, wieder expropriiert durch den Chalifen. Der damit wachsenden Verfeindung mit dem Volke sucht der Fürst der
Gläubigen durch Einstellung fremder Soldtruppen zu begegnen, die sich jedoch rasch in die Rolle der Prätorianer finden und als solche mit der Expropriation
des Chalifen beginnen, die durch die selbständig
gewordenen Statthalter vollendet wird. Das damit
eingeleitete allgemeine Hazardieren um Königreiche weckt
den Türken- und Mongolensturm und führt damit zur
Expropriation aller bisher zusammengeraubten Schätze.