Meine Herren !
Die Agrarfrage, wie sie seit Ende der 70er Jahre in die
politische Bewegung eingetreten ist, entspringt nach allgemeiner
Annahme einer Notlage der Landwirte. Der Rückgang der Preise
hat es bedingt, daß die Produktionskosten nicht mehr zurückerstattet
wurden. Deshalb die Zunahme der Verschuldung und der Vergantungen.
Zur Beseitigung des Notstandes verlangt man: Schutzzölle,
Minderung der Steuern und Umlagen, Übernahme der Hypotheken
durch den Staat, Rückkehr zur Doppelwährung, Änderung der
Eisenbahntarifpolitik u. drgl. m. Man erkennt sofort: hier ist
der notleidende Landwirt Mittelpunkt sowohl der pathologischen
wie therapeutischen Erwägungen. Auf seine Bedürfnisse sind die
einzelnen Programmpunkte ausschließlich zugeschnitten. Und soweit
damit in der That die Interessen der Industrie, des Handels und
der Arbeiter bedroht sind, erwächst naturgemäß aus diesen Kreisen
eine scharfe Opposition. Der Staat hat sich deshalb nur zur
Einführung von Schutzzöllen, zu Konzessionen in der Eisenbahntarifpolitik und zu einigen Steuerreformen verstehen können. In
der Hauptsache — und darüber kann niemand im Zweifel sein —
ist die Agrarfrage heute sowenig gelöst, wie im Jahre 1879.
Und warum?
M. H.! ich zögere nicht, darauf in ganz bestimmter Weise
zu antworten, indem ich sage: weil die Grundprinzipien, nach
denen man die Agrarfrage beurteilt und Agrarpolitik
treibt, m. E. falsch sind. Zur Begründung dieses Satzes bietet
sich gerade jetzt ein vortreffliches Beispiel.
Die anhaltende Dürre im heurigen Frühjahre bis in den
Sommer hinein hat in großen Teilen Mitteleuropas eine Futter und Streunot erzeugt. Sofort haben die beteiligten Regierungen
energisch eingegriffen: die Eisenbahntarife für Futter- und Streumittel herabgesetzt, Futter- und Streuankäufe von staatswegen
vermittelt, Staatsgelder flüssig gemacht, um notleidenden Landwirten unverzinsliche Darlehen zu gewähren, die Staatsforsten
umfassend zur Verfügung gestellt u. s. w. Und all’ das geschah ohne
jede Opposition und im vorhinein mit der Überzeugung, daß die
gewählten Mittel ihre Wirkung nicht verfehlen. Wenn im nächsten
Jahre sich eine gute Futterernte einstellt, ist bald alles wieder vernarbt und vergessen.
Das der Verlauf eines landwirtschaftlichen Notstandes. Und
wie grundverschieden hiervon unsere agrarische Bewegung!
Hier bei allseitger Zustimmung des Volkes ein zielbewußtes,
rasches und energisches Eingreifen der Staatsregierung — dort
eine tiefgehende leidenschaftliche Agitation, die zersetzend wirkt bis
auf’s Mark, die alten großen politischen Parteien zerstört und die
Regierungen in der Hauptsache ratlos findet. Hier eine literarische
Bewegung, die sich in kleinen technischen Arbeiten erschöpft —
dort eine fast unübersehbare Fülle von Literatur, die heute noch
in immer breiterem Strome dahinfließt, immer neue Gegensätze
erzeugt und immer häufiger in die traurige Resignation ausklingt,
daß man ins Unvermeidliche sich zu fügen habe. Und diese
beiden Bewegungen sollten wirklich in Natur und Wesen einander
gleich und nur quantitativ unterschieden sein?
Nein! m. H. ! hundertmal nein ! Die Agrarfrage hat
ihrer wahren Natur nach mit einem spezifisch landwirtschaftlichen
Notstande recht wenig gemein. Es ist deshalb m. E. unrichtig, den
notleidenden Landwirt zum Mittel- und Ausgangspunkt der aktuellen
Agrarpolitik zu machen. Das eigentliche agrarische Übel ist
keine nur lokale Erkrankung, der durch kleine Hausmittelchen beizukommen wäre. Das agrarische Übel ist eine konstitutionelle Krankheit des sozialen Körpers, tiefgreifend wie die Bewegung,
die sie erzeugte und in ihrem Verlauf über Sein und Nichtsein
ganz unbedingt entscheidend. Die eigentliche Agrarfrage ist eine
Frage grundlegender sozialer Organisation, die ich erst dann begreife, wenn ich einen Standpunkt einzunehmen weiß, von dem aus
ich Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unseres Volkes gleich
gut überschaue und so die labyrinthischen Gänge des Irrtums von
der Wahrheit zu scheiden weiß. Und welches ist dieser Standpunkt?
M. H. ! ich glaube, darauf kann es nur eine Antwort geben und
diese lautet: die eigentliche Agrarfrage ist die Frage nach
der Funktion von Grund und Boden im Leben des Volkes.
Als die Germanen zur Zeit der Völkerwanderung ihre alte
Heimat verließen und westwärts zogen, da war der Ruf nach
„Land“ Losung und Feldgeschrei m. a. W. der Hunger war es,
der jene gewaltige Völkerbewegung beherrschte und „Brod für das
Volk“ das Ziel, dem sie entgegenstrebte. Die gesellschaftliche Organisation, wie wir sie später dann bei ihnen kennen lernen, hat
dieser Brodversorgung Aller im Ganzen bekanntlich in vorzüglicher
Weise Rechnung getragen. Und auch die Staaten, wie sie im
Laufe der Geschichte sich politisch herausgebildet, hielten an dem
Grundsatze fest, daß der Jahresbrodbedarf des Volkes durch die
Jahresernte des Landes gedeckt werden müsse. War dies einmal
nicht der Fall, so wurde das allgemein als ein großes nationales
Unglück betrachtet, das die tiefgehendsten Gefahren für die Gesammtheit in sich trug: den Revolutionen unserer Vergangenheit waren
immer Mißernten mit hohen Getreidepreisen vorausgegangen.
Da kommt nun das sechste und siebente Jahrzehnt unseres
Jahrhunderts. Durch die gewaltige Entwicklung der Verkehrswege
werden die verschiedenen Teile der Erde zu einem wirtschaftlichen
Ganzen zusammengeschweißt. Getreide wird in vorher ungeahnten Massen nach den europäischen Konsumtionszentren
geworfen. Das Volk erscheint auf einmal in seiner Ernährung von
der heimischen Landwirtschaft emanzipiert. An die Stelle der
nationalen Volkswirtschaft tritt die Weltwirtschaft, an die Stelle
der alten engherzigen Naturalpolitik der Freihandel. Man kauft
sein Getreide, wo es am billigsten ist, gleichviel ob es an der Elbe
Strand oder an den Ufern des Missuri oder des Ganges gewachsen. Und wenn die Landwirte dabei ihre Rechnung nicht finden,
nun so ist das ihre Sache, den Betrieb entsprechend zu reorganisieren. Der Reichtum ist es, nach dem die Völker streben und
England das Land, das uns dabei als Vorbild vor Augen steht.
Ob mit Recht oder Unrecht?
M. H. ! Es sind jetzt reichlich 14 Jahre her, daß ich mich
dieser Frage zugewendet habe. Herausgewachsen aus bäuerlichen
Kreisen, war ich 7 Jahre hindurch in Deutschland und Österreich in der kleinen und großen Praxis als Landwirt thätig, habe
nach Beendigung meiner wissenschaftlichen Studien England bereist
und Indien, war in Rußland, Australien, Nordamerika und den
Donauländern und habe unterwegs mit mehr als 1000 Fachleuten
über alle hiemit zusammenhängenden Fragen gesprochen. Und jetzt
— da ich damit beschäftigt bin, in dickleibigen Bänden das Alles
geordnet niederzulegen, jetzt komme ich zu der Überzeugung, daß
die agrarpolitischen Ideen von dem Freihandel und der Weltwirtschaft vielleicht zu den gefährlichsten Irrtümern gehören, die
der menschliche Geist je geboren.
Es ist nichts als Irrtum, sich die industrielle Ausfuhrent-
wicklung Englands zum Muster zu nehmen, denn die Vorausetzung
hierzu ist nicht gegeben. Die heute noch überwiegend ackerbautreibenden Staaten verzichten ausgesprochenermaßen auf die hiermit beabsichtigte internationale Arbeitsteilung und mit einer Energie, die an
Rücksichtslosigkeit nichts zu wünschen übrig läßt, emanzipieren sie sich
bereits von der europäischen Industrie. Es ist aber ein geradezu verhängnisvoller Irrtum, diesen Weg des industriellen Reichtums zu
betreten mit dem Glauben, die Interessen der getreidebauenden
Landwirte mißachten zu können, weil heute die auswärtige Konkurrenz Brodgetreide in genügenden Massen liefert; denn diese
heutige auswärtige Konkurrenz im Getreidebau ist eine sehr vorübergehende Erscheinung.
Diese sogenannten „riesigen Getreidemassen auf dem Weltmarkt“ sind in Wirklichkeit unbedeutend genug. Kaum 6% Roggen
und 14 % Weizen kommen von der Jahresernte der Erde international zum Austausch. Noch im Jahre 1876 waren nur 4 %
Roggen und 8 % Weizen in der Hand des Weltmarkts. In weiteren 15 Jahren kann die Entwicklung wieder bei der gleichen
Quantität angelangt sein. Und noch einige Zeit und die Staaten
sind in der Versorgung mit Brodgetreide wieder auf sich angewiesen. Die Verschiebung der Verhältnisse auf diesem Punkte ist
eine geradezu verblüffend rasche!
Deutschland war ein Getreideexportland und hat noch im
Jahre 1872 c. 100,000 Tonnen Weizen mehr ausgeführt.
Heute beträgt seine Einfuhr an Weizen und Roggen zusammen
1 1⁄2 Millionen Tonnen. Ungarn war in der ersten Hälfte der
60er Jahre das gefürchtetste Weizenexportland der Welt. Heute
liegt eine Arbeit des ungarischen Agrarstatistikers Dr. Pólya vor,
wonach mit Ablauf unseres Jahrhunderts die österreich-ungarische
Weizenausfuhr als beendet zu betrachten ist. Die ostindische
Weizenausfuhr hat mit Anfang der 80er Jahre ihren Höhepunkt
erreicht und ich werde demnächst umfassend die Gründe darzulegen
haben, daß und warum von da ab die Entwicklung langsam aber
stetig zurückgehen muß. Für Nordamerika kommt selbst
Sering zu dem Resultate, daß die Zukunft entschieden auf eine
rückläufige Bewegung der Getreideausfuhrziffer zu rechnen habe.
Und auf der ganzen übrigen Welt ist nur für Rußland die
Möglichkeit gegeben, eine ganz wesentliche Exportsteigerung
eintreten zu lassen. Wenn aber dieses Land eines Tages in der
That noch allein über einen größeren Getreideüberschuß verfügt,
um welchen Preis wird es denselben den mitteleuropäischen Industriestaaten überlassen? oder — wenn dann Rußland die
Ausfuhr sperrt, woher will nachher England vielleicht 8⁄10 seines Brodbedarfs beziehen, wenn seine eigene Landwirtschaft nur mehr 2⁄10
davon liefert? Und wenn es diese 8⁄10 nicht beziehen kann, welche
Macht der Erde will dann den Untergang dieses heute so vielbeneideten Englands abwenden? —
Ich kenne sehr wohl die Einwendungen, die man mir auf
diesem Punkte entgegenhalten wird. Auf der ganzen Erde sollen,
ich weiß nicht wieviel Quadratmeilen gutes Getreideland teils
überhaupt noch nicht, teils nur mangelhaft bebaut sein. Ganz
richtig! die Entwicklung der wirtschaftlichen Welt ist gewiß noch
nicht an ihrem Ende. Wir haben überall und auch in Mitteleuropa noch unübersehbare Reserven vor uns. Das Alles will und
kann ich an dieser Stelle nicht bestreiten. Aber — was ich hier
mit allem Nachdruck und mit voller Entschiedenheit betonen muß,
das ist die Thatsache, daß die heutige Entwicklung in all
ihren Linien auf das baldige Verschwinden der auswärtigen Konkurrenz hindeutet. Der Getreidebau wird damit gewiß nicht in seinen Erträgnissen stehen bleiben, aber er wird
dem Bedarf nicht mehr vorauseilen. An die Stelle der Konkurrenz der Getreideexportländer wird die Konkurrenz der
Ge
treideimportländer treten. Es wird nicht mehr so sein, daß
zuerst Amerika die heimischen Landwirte und nachher Indien
Amerika und endlich Rußland Indien unterbietet, sondern die
mitteleuropäischen Industriestaaten werden sich gegenseitig überbieten. Die Initiative des Handels kommt damit aus der Hand
des Angebots in die der Nachfrage. Das Alles bedingt natürlich
entschieden aufwärts steigende Getreidepreise. Das bedingt aber
auch eine tiefgehende politische Gefahr, die für den einzelnen Staat
von geradezu vernichtender Wirkung sein kann deshalb, weil Rußland in nicht ferner Zukunft das den Getreidemarkt beherrschende
Land sein dürfte.
Ganz offenbar m. H. ! die Selbständigkeit eines Staates
ist kein bloß juristischer Begriff. Die Selbstständigkeit eines
Staates muß einen wirtschaftlichen Kern umschließen, der der
feste Körper ist, um den sich das Imperium schlingt. Und
dieser Körper braucht, wie ein gutes Haus, stabile Basis auf
Grund und Boden. Eine inproportionale Überwucherung und
Ausbreitung der oberen Stockwerke für Industrie und Handel
muß, namentlich bei gleichzeitiger Rückbildung des landwirtschaftlichen Parterres, über kurz oder lang unbedingt die Statik
durchbrechen und das ganze Gebäude zerstören. Nicht der Reichtum und insbesondere nicht der industrielle Reichtum, sondern die
harmonische Entwicklung des Ganzen in Selbständigkeit bewahrt
das Glück den Völkern. Und nicht eine einseitige Überwucherung
von Industrie und Handel, sondern der gleichmäßige Fortschritt
beider mit der Landwirtschaft bildet die eigentliche und höchste
Aufgabe aller Wirtschaftspolitik. Für die Einhaltung dieser
Harmonie in der Entwicklung aber giebt es nur einen untrüglichen Maßstab: das ist das Verhältnis zwischen Produktion und
Bedarf an Brodgetreide. Deshalb m. H.! bin ich der Meinung,
daß alle agrarpolitische Weisheit der Menschen nicht über den
alten einfachen Satz hinauskommen wird: das Land soll
in der Regel das Brodgetreide für das Volk bauen.
Die Konsequenzen für die praktische Politik sind aus diesem
Grundsatze leicht und einfach abzuleiten, wobei ich der Kürze
halber mich auf Deutschland beschränken will.
Der Getreideschutzzoll ist heute noch unbedingt beizubehalten. Dadurch und durch eine entsprechende Eisenbahntarifpolitik wird die heimische Getreideproduktion nach außen geschützt.
Sie muß indessen auch gefördert werden, um mit der konsumierenden Bevölkerung harmonisch fortschreitend sich zu entwickeln.
Wo Staatsforsten sich auf gutem oder gar vorzüglichem Getreideboden erheben, da soll ein Austausch gemacht werden gegen Flächen,
auf denen sich die Landwirte umsonst abmühen, Getreide ohne
Verlust zu bauen. Wo Privatgrundbesitzer ihre guten Getreideböden dieser Produktion entziehen, da muß der Staat die
Macht haben, den kurzsichtigen Eigensinn des Einzelnen zu brechen.
Des weiteren kommen hier namentlich die allgemeinen Fortschritte in Saat, Pflege und Ernte in Betracht, in welcher
Richtung der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft ungeschmälert
das Verdienst gebührt, in geradezu bewundernswerter Weise Wissenschaft und Praxis im Dienste des Vaterlandes vereint zu haben.
Unter Leitung unserer besten Fachleute werden systematische Getreideanbauversuche durch ganz Deutschland ausgeführt, um so für
jede Gegend die ertragreichste und wertvollste Art zu ermitteln
und die Kenntnis ihrer rationellsten Kultur zu verbreiten. Hand
in Hand damit geht der Kampf gegen die Getreidekrankheiten,
dessen erfolgreiche Durchführung nach Wollny allein schon genügen
würde, die Getreidezufuhr nach Deutschland überflüssig zu machen.
Und auf dieser Basis endlich erwächst auch die Möglichkeit, den
Getreidehandel zeitgemäß zu reorganisieren.
Hier m. H.! stehen wir in der That noch vor einer
hoffnungsfreudigen Zukunft. Wenn die Politik der mitteleuropäischen Kontinentalstaaten in der angedeuteten Weise energisch
einsetzt, dann wird es bald gelingen, nicht nur das Versäumte
nachzuholen, sondern auch für fernere Zeiten das richtige Verhältnis zwischen Produktion und Konsum von Brodgetreide zu sichern.
Nur ein Hindernis muß gleichzeitig noch hinweggeräumt werden,
das drohend und hemmend zugleich den Weg beengt: die Verschuldung des Grundbesitzes. Was nützen die besten technischen Fortschritte, wenn der Bauer kein Betriebskapital hat, sie
durchzuführen? Und was nützen Schutz und Förderung der
Getreideproduktion, wenn der Landwirt von einer stetig wachsenden Schuldenlast aus seiner Scholle erdrückt wird? Unzweifelhaft
m. H.! die Verschuldungsfrage des landwirtschaftlichen Grundbesitzes ist mit der Ernährungsfrage des Volkes auf’s engste verflochten. Sie bildet gewissermaßen den zweiten großen Teil unserer heutigen agrarpolitischen Aufgabe. Und niemand darf glauben,
die Agrarfrage erfaßt zu haben, so lange er nicht auch diesen zweiten
Teil vollkommen beherrscht und erkannt hat. Und welcher Art
ist dieses Verschuldungsproblem? Die Antwort muß auch hier
zunächst der herrschenden Auffassung entgegentreten.
Wir alle haben oft den Satz gehört: die auswärtige
Konkurrenz sei die Ursache von der Verschuldung des Grundbesitzes. Das ist unrichtig! In Süddeutschland z. B. hatten
wir schon Mitte der 20er Jahre eine landwirtschaftliche
Kreditkrisis von genau dem gleichen Charakter wie die heutige.
Dann war eine zweite Ende der 40er Jahre und endlich eine
dritte nach 1866. Ich habe die Verhältnisse von England und
Frankreich, von Italien, der Schweiz und Osterreich-Ungarn, von
Amerika und Australien auf diesem Punkte miteinander verglichen
und ich bin heute in der Lage nachzuweisen, daß auf der ganzen
Erde, wo Freiheit des Grundeigentums besteht, genau die gleichen
landwirtschaftlichen Verschuldungserscheinungen auftreten: die Verschuldungs- und Vergantungsgefahr wächst im umgekehrten Verhältnis zur Besitzgröße, und die Schulden sind zum weitaus überwiegendsten Teile — bis zu 90 % — bei der Wirtschaftsgründung als Restkaufschillinge und Erbschaftsgelder entstanden. In
unmittelbarer Verbindung damit steht eine sehr starke Überzahlung
des Grundwertes, ein Mangel an Betriebskapital und Kapitalreserve. Und wenn ungünstige äußere Verhältnisse eintreten, dann
ist die Krisis da! Die sog. auswärtige Konkurrenz kann deshalb
gar nicht Ursache der landwirtschaftlichen Kreditnot sein, weil die
Wirkung nicht älter sein kann als die Ursache und auch deshalb, weil
sie in den Getreideexportländern mit junger Kultur ebenso scharf
vertreten ist, wie in den alten mitteleuropäischen Staaten.
Die landwirtschaftliche Verschuldungsfrage ist ein Problem
für sich, das ich hier am Besten vielleicht an der Hand eines
typischen Entwicklungsbeispiels erläutern kann.
Ein Landwirt A hat im Jahre 1830 in Mitteldeutschland
einen landwirtschaftlichen Besitz, nach den Grundsätzen eines
billigen Ertragswertanschlags, für 10,000 erworben. Das Jahreseinkommen für Arbeit und Kapital betrug 1300. Davon entfielen nach dem damals üblichen Lohnsatze 1000 auf das Arbeitseinkommen des Landwirts. Bewirtschaftet wurde das Gut nach
den Regeln der alten Dreifelderwirtschaft. Da kommen die bekannten technischen Fortschritte. A macht sich dieselben zu Nutzen.
Er geht von der alten Dreifelderwirtschaft zur Fruchtwechselwirtschaft über. Auf den Wiesen wird Ent- und Bewässerung durchgeführt. Die Viehhaltung wird nach besseren Grundsätzen umgestaltet, sie rückt in das System des Betriebs ein und wird eine
gute Einnahmequelle. Schließlich ist auch noch eine Eisenbahn
gebaut worden. Käufer melden sich. Und A verkauft im Jahre
1862 an den Landwirt B um einen Preis von 100,000. Das
Jahreseinkommen des A als Landwirt und Kapitalbesitzer war,
in Folge der gesteigerten Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit von 1300 auf 4000 angewachsen.
Neben den Ausgaben für Instandhaltung hat A 5000 neu, rationell und dauernd investiert. B konnte nur 50,000 anzahlen.
Die Hälfte des Kaufpreises wurde deshalb hypothekarisch sicher
gestellt und mit 4 1⁄2 % verzinst.
Es kommen weitere technische Fortschritte namentlich in der
Viehzucht, in der Milchwirtschaft und auch im Ackerbau. Die
Erträgnisse des Waldes werden zu gesteigerten Preisen abgesetzt.
Eine in der Nähe gegründete Zuckerrübenfabrik ermöglicht den
Zuckerrübenbau. Die Wirtschaft kommt trotz der hohen Hypothekarbelastung vorwärts. Eine selten günstige Verkaufsgelegenheit bietet sich im Jahre 1873 und B verkauft an den Landwirt
C um den Preis von 300,000. Das Jahreseinkommen für Kapital und Arbeit des Landwirts war inzwischen auf 7000 gestiegen.
Auch B hatte 5000 neu, rationell und dauernd investiert. Das
Barvermögen des C betrug inklusive Mitgift seiner Frau 140,000.
Der Restkaufschilling war also mit 160,000 intabuliert worden,
die im Ganzen mit 5 % verzinst werden mußten.
Auch C gibt sich redlich Mühe, den Betrieb in der bisherigen
intensiven Weise weiter zu führen, aber er hat Unglück: die Geschäfte
gehen nicht mehr! Die Dienstboten sind nicht mehr so wie früher. Die
Maul- und Klauenseuche kommt wiederholt in seinen Stall. Dazu epidemisches Kälbersterben und schlechte Ernten gegen Ende der 70er Jahre.
Die Zuckerfabrik kommt in Konkurs. Der Rückgang der Preise
und ein starker Hagelschlag bringen C schließlich im Jahre 1886 von
Haus und Hof und Vermögen. Bei der Subhastation wird das
Gut vom Eigentümmer der ersten Hypothek für 100,000 erstanden.
Das m. H.! wäre ein typisches Entwicklungsbeispiel, wie
ich es seiner Art nach Jedermann überall als zutreffend nach
zuweisen bereit bin. Und was sagt die herrschende agrarpolitische
Auffassung dazu ?
Man sagt: zunächst sei natürlich der Rückgang der Preise an
dem Unglück schuld. Bei hohen und höheren Preisen hätte sich
der C halten können. Dann sei der Mangel an geeigneten und
billigen Versicherungsinstituten verantwortlich zu machen. Ferner
fehle es an der Kreditorganisation und an der Konkursordnung.
An Stelle der kündbaren Hypotheken sollten unkündbare Rentenbriefe treten und dem Landwirt im Notfalle und wenn die Wucherer
ihn bedrängen, eine „Heimstätte“ gesichert bleiben. Auch die modernen Verhältnisse sind mitschuldig, weil sie die Dienstboten verdorben haben. Außerdem hätte der Mann diese und jene Betriebsveränderungen vornehmen müssen und sich in seiner Lebenshaltung mehr einschränken sollen, statt seinen Kummer über den unaufhaltsam fortschreitenden Verlust seines Vermögens beim Wein zeitweilig zu vergessen. Er hatte auch zu teuer gekauft! Und schließlich sind vor Allem die den Landwirten aufgebürdete Steuern
und Umlagen viel zu hoch. Man sieht es ja: die Landwirte
können sie nicht mehr bezahlen! —
Das etwa nennt man heute die richtige praktische Auffassung
der Agrarfrage. M. H.! ich nenne das eine in den Symptomen hängen gebliebene Betrachtungsweise. Das landwirtschaftliche Verschuldungsproblem liegt unendlich viel tiefer. Es
reicht hinab bis in die letzte Tiefe jenes großen Gegensatzes,
der die ganze moderne wirtschaftliche Welt bewegt, den man
immer im Munde führt, wenn es sich um die industrielle Arbeit
oder um die Sozialdemokratie handelt, den man aber merkwürdiger
Weise sofort vollständig vergessen hat, wenn es sich um agrarische
Dinge handelt, trotzdem gerade hier dieser Gegensatz am greifbarsten und augenscheinlichsten ist — ich meine den Gegensatz
zwischen Kapital und Arbeit bei fortschreitender Pro
duktivität. An der Hand unseres Entwicklungsbeispieles wird
das sofort klar sein.
Als A im Jahre 1830 mit der Wirtschaft begann, da war
der Kapitalwert des Gutes 10,000, der jährliche Wirtschaftsertrag
1300 und das Arbeitseinkommen 1000. Bis zum Jahre 1873
war in Folge fortschreitender Produktivität der landwirtschaftlichen
Arbeit der jährliche Wirtschaftsertrag auf 7000 gestiegen. In
Folge guter und dauernder Investitionen war das Kapitalkonto
des Gutes um 10,000 erhöht worden, so daß der Buchwert des
Hofes im Jahre 1873 mit 20,000 aufscheint. Nach dem Grundsatze von suum cuique berechnet sich deshalb das jährliche Arbeitseinkommen des Landwirts auf 6400. Und wenn C nach
diesem Grundsatze den Hof übernommen hätte, so wäre er, bei
seinem Vermögen von 140,000 heute noch ein sorgenfreier wohlhabender und unabhängiger Mann, trotz all seines Unglücks und
trotz mangelhafter Schutzzölle, und ohne Doppelwährung, ohne
staatliche Versicherungsanstalten, ohne Rentenbriefe, ohne Heimstätten und wie diese kleinen Hausmittelchen alle heißen mögen
und es wäre ihm zum Lachen, wenn ihm Jemand sagen wollte:
„Deine Steuern und Umlagen sind viel zu hoch, die müssen wesentlich erniedrigt und zum Teil auf andere Schultern abgewälzt
werden, damit Du existieren kannst!“ —
Aber — unser Wahngebilde von der Freiheit des Grundeigentums will solch glückliche landwirtschaftliche Zustände nicht haben.
Deshalb muß der freie Grundmarkt mit der freien Verschuldung
dafür Sorge tragen, daß die freie auf eigenem Grund und Boden
thätige landwirtschaftliche Arbeit bei jeder Handänderung in ihrem
Arbeitseinkommen immer wieder bis unter das Existenzminimum
herabgedrückt wird, während der ganze Produktivitätszuwachs kapitalisiert zum Grundpreis geschlagen und mit Hypotheken festgelegt wird. Und diesen so gebildeten Grundpreis, der in der That in
unserem Beispiel zu 14⁄15 seiner Substanz nichts anderes ist, als
„Raub an dem Arbeitsertrag“, nennt dann die herrschende Meinung,
mit Hülfe einer unglaublichen Fülle von Theorien, den „Grundwert“. Wenn aber wieder einmal magere Jahre kommen, in denen
sich die ausgeraubte landwirtschaftliche Arbeit natürlich ökonomisch
widerstandslos zeigt, dann rennt das Volk und läuft zu Hauf’
und betet zu den Göttern, daß sie Regen und Sonnenschein und
gute Ernten mit besseren Preise, schicken möchten, denn — vielmehr läßt sich da, nach der Ansicht unserer Politiker, nicht machen!
Wir m. H.! sind anderer Meinung. Wir sind der Meinung,
daß sich die Frage der landwirtschaftlichen Kreditnot so gut und
sicher lösen läßt, wie irgend eine andere wirtschaftliche Aufgabe.
Und diese Lösung ergibt sich ganz von selbst, wenn wir in unser
Agrarrecht den so natürlichen Grundsatz einführen: Der freien
Arbeit auf eigenem Grund und Boden ungeschmälert ihren
Arbeitsertrag als Arbeitslohn.
Verwirklicht wird diese Forderung in folgender Weise: Bei
jeder Handänderung von landwirtschaftlichem Grund und Boden
bleibt der wahre Wert unbedingt maßgebend. Und dieser wahre
Wert deckt sich mit dem Ertragswert nur bei extensivem Betrieb.
Bei intensivem Betrieb ist dieser Wert gleich dem ursprünglichen
Rentenwert plus des inzwischen rationell und dauernd investierten
Kapitals. Handelt es sich nun um einen Erbfall, so wird die
Frage nach der Persönlichkeit des Erwerbers erbrechtlich entschieden.
Ist es eine freihändige Veräußerung, so bieten sich die einzelnen
Bewerber — immer unter Anerkennung des wahren Wertes als
Zahlungsverpflichtung — in jenem Betrage ab, den sie aus Eignem bar zu erlegen im Stande sind. Der Bewerber mit dem
geringsten Restkaufschilling erhält den Zuschlag. Damit aber das
Kapital seinen Raub an dem Arbeitsertrag nicht durch ein Hintertürchen fortsetzen kann, wird Rückenbesitz und Selbstbearbeitung
gefordert, ferner werden die Hypothekenbücher geschlossen, der Realkredit wird Monopol einer berufsgenossenschaftlichen Zusammengliederung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes — Schäffle’s Inkorporation! — die vorhandenen Hypotheken werden nach bestimmten Grundsätzen übernommen, während der Personalkredit der
freien genossenschaftlichen Vereinigung überlassen bleibt.
Ich kenne sehr wohl die Einwendungen, die man auf diese
Vorschläge vor allem macht: sie sollen viel zu weitgehend sein und
ihnen gegenüber wäre deshalb eine Weiterbildung des bäuerlichen
Erb- und Verschuldungsrechts einschließlich des Subhastationsrechts
wesentlich vorzuziehen. Die Antwort darauf kann hier recht kurz sein.
Aus den vorausgeschickten Darlegungen geht für jedes unbefangene Urteil klar hervor, daß sich Anerbrechts- und Heimstättegesetze nur charakterisieren lassen als aussichtsloser Versuch, einem
absterbenden Körper künstliches Leben einzuhauchen. Soweit aber
die Herrn Juristen sich dabei auf das hohe Roß setzen und die
hier vertretenen Vorschläge als „Projektenmacherei“ bezeichnen, muß
ich erklären, daß ich sie bei dem heutigen Stand der Agrarfrage
nicht im Geringsten zum Mitreden als legitimiert betrachten kann.
Denn: was ist ein Jurist? Ein Apotheker, bei dem der Sozialpolitiker als Arzt sein Rezept abgiebt, um es nach den Grundsätzen der
Arzneimittellehre zusammengestellt zu erhalten. Wenn nun ein
Apotheker sich erkühnen würde, einem Arzt in Diagnose und Behandlung eines Kranken d’reinzureden, so würde das überall als
eine Ungehörigkeit zurückgewiesen werden. Wenn aber ein Apotheker gar das Rezept gleich selbst schreibt, so wird er in vielen
Staaten wegen gemeiner Kurpfuscherei empfindlich bestraft, unter
allen Umständen aber bleibt er eventuell wegen Körperverletzung
mit nachgefolgtem Tod strafrechtlich haftbar. Was hier für den
Apotheker recht ist, ist für den Juristen mindestens billig. Es
wäre deshalb besser, wenn sich diese Herren vorläufig ihre
Mühe und Arbeit ersparen würden bis zu jenem Zeitpunkte, an
dem die sozialpolitische Bewegung das Rezept fertig gestellt hat.
Was aber endlich den Vorwurf des Zuweitgehens betrifft,
so muß ich ihm gegenüber vor allem auf die Thatsache hinweisen,
daß in allen Geschichtsperioden von aufsteigender Entwicklung die
Rechtsordnung für landwirtschaftlichen Grund und Boden eine
solche von ausgeprägt sittlichem Charakter war. Und wie man
gegenüber dem sittlichen Gebote: „Du sollst nicht stehlen!“ nicht
etwa sagen kann: „Das geht nicht! das geht zuweit! Gestohlen
wird überall! Wir dürfen deshalb dieses Prinzip nicht als solches
in unsere Rechtsordnung aufnehmen!“ so werde ich stets die allergeringste abschwächende Konzession rundweg ablehnen, wenn es
sich um die Verwirklichung des Grundsatzes handelt: der freien
Arbeit auf eigenem Grund und Boden ungeschmälert
ihren Arbeitsertrag als Arbeitslohn.
Das m. H.! sind die beiden großen Grundprinzipien aktueller
Agrarpolitik: der Arbeit ihren Lohn! und dem Volke
sein Brod! Wenn Sie diese politisch durchführen, dann
wird die heutige Agrarfrage gelöst sein und wieder Lebensfrische
und Sonnenschein herrschen in der Zukunft der Völker. Und in
dem Sinne betrachte ich diese beiden Grundprinzipien als den
agrarpolitischen Inhalt jenes Gedanken, den der Dichter in die
sinnigen Worte gefaßt hat:
„Es sproßt der Stamm der Riesen“
„Aus Bauernmark hervor!“
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