Wie zur Zeit des Perikles in Athen und in den
Tagen des niedergehenden republikanischen Senates in
Rom (siehe oben S. 65 bis 101) so sind auch in der
Gegenwart die Ziele der praktischen Politik nicht darauf
gerichtet, das volkswirtschaftliche Uebel von Grund aus
zu heilen. Unsere Vertreter der Wissenschaft behaupten
sogar: das sei ganz unmöglich! So begnügen sich
denn Praxis und Wissenschaft, an den Krankheitssymptomen Linderungsmittel zu versuchen. Die
schönen historischen Beispiele einer „vollständigen Heilung
mit Prophylaxis“ will man offenbar garnicht kennen.
Zur Zeit der volkswirtschaftlichen Krisen werden
Lohnarbeiter in grösserer Zahl beschäftigungslos.
Die wirkliche Beseitigung dieses Uebels hat offenbar die
Beseitigung der eigentlichen Ursache, nämlich das Aufhören
der periodischen Krisen zur Voraussetzung. Damit verschwindet dann die periodische „Arbeitslosigkeit“ von
selbst. Aber die offizielle Nationalökonomie wagt es
nicht, den Kapitalismus in der Gesellschaft mit seinem
ewigen Wechsel von Ueberspekulation und Krisis, von
Hausse und Baisse anzutasten. Also lässt man die eigentliche Krankheitsursache bestehen und beschränkt sich
darauf, das Symptom der „Arbeitslosigkeit“ zu lindern
durch eine „Arbeitslosenversicherung.“
Der herrschende Kapitalismus vernichtet immer mehr
die mittleren und kleinen selbständigen Existenzen. Aber
aus dieser krankhaften Erscheinung folgert man nicht die
Frage: wie ist also der Kapitalismus zu beseitigen? Das
allgemeine Spezialisieren unserer Zeit erblickt in diesen
Veränderungen wieder eine ganz selbständige sogenannte
„Mittelstandsfrage“, welche durch Innungen, Handwerkskammern, Aenderung des Submissionswesens, der
Konkursordnung, der Kreditorganisation, durch Bestimmungen
gegen den unlauteren Wettbewerb, durch Spezialgesetze
gegen Warenhäuser, Konsumvereine u.s.w. zu lösen versucht wird.
Die Uebervorteilung der Lohnarbeiter durch
die Unternehmer soll eine Reihe von Arbeiterschutzgesetzen
verhindern helfen. Dazu hat man den industriellen Arbeitern
das Koalitionsrecht mit dem Recht auf Streiks gegeben,
um bessere Löhne erkämpfen zu können. Aber was ist
mit diesen Linderungsmitteln bei fortdauernder Herrschaft
des Kapitalismus erreicht? Eine wachsende Ausbreitung
des Klassenkampfes der Arbeiterbataillone, eine organisierte
Vergewaltigung von „Arbeitswilligen“, eine schrittweise
Erweiterung der Streiks zu Bürgerkriegen und eine Gewerkschaftspolitik, welche den Tagesinteressen der Arbeiter
nachläuft und deshalb die dauernden Interessen ihrer Genossen vielfach zu schädigen droht. Auf die landwirtschaftlichen Arbeiterkreise hat sich das Streikrecht in der
milderen Form des Kontraktbruches übertragen. Um die
vielfältigen Formen des Wuchers ausserhalb des Lohnwuchers, durch welche der Ertrag der deutschen Arbeit
jährlich um viele Milliarden gekürzt wird, kümmert sich
in diesem Zusammenhange unsere Vorliebe für Spezialfragen nicht.
Der herrschende praktisch–politische Zug
unserer Zeit liebt für jeden Schmerz am Volkskörper sein Spezialmittelchen anzuwenden:
Gegen die fortschreitende Entvölkerung des platten
Landes sollen Wohlfahrtseinrichtungen, erleichterte Sesshaftmachung der Arbeiter und andere armenrechtliche
Bestimmungen helfen. Der Neigung der Volksmassen zu
übermässigem Genuss begegnen anti-alkoholische Vereinigungen und Sparkassen aller Art. Die Ausbreitung
der Spekulationssucht wird durch Lotteriegesetze, durch
einschränkende Bestimmungen über Beteiligung am Börsenspiel, an Spiel und Wette u.s.w. gehemmt. Der rasch zunehmenden Verschuldung der Städte, welche mit
ihrer rapiden Bevölkerungszunahme bei anhaltender Abwanderung vom Lande in direktem Zusammenhange steht,
suchen periodische Ministerialerlasse an die Stadtverwaltungen
zur tunlichsten Sparsamkeit zu begegnen. Die fortdauernde
Besetzung frei werdender deutscher Ländereien
bemüht sich im Osten eine Ansiedlungskommission mit
einem Millionenfonds und einem besonderen Enteignungsrecht gegen Ausländer aufzuhalten. Der zunehmenden
Zuchtlosigkeit der heranwachsenden Jugend will
man durch zwangsweise Fürsorgeerziehung bereits verwahrloster Kinder, durch Spezialgerichtshöfe für jugendliche
Verbrecher, durch Arbeiterkolonien auf dem Lande begegnen u. dgl. m.
Der rechte Blick für den organischen Zusammenhang der volkswirtschaftlichen Dinge
scheint verloren zu sein. Wenn die Warenpreise
sehr niedrig sind, klagen die Produzenten und fordern
Hilfe vom Staate, die Konsumenten sind mit den billigen
Preisen sehr zufrieden. Wenn die Warenpreise sehr hoch
sind, klagen die Konsumenten und verlangen staatliche
Intervention, während jetzt die Produzenten zufrieden sind.
Dass der aussergewöhnliche Tiefstand der Preise nur die
eine Seite der kapitalistischen Preisschwankungen darstellt,
welcher notwendigerweise eine entsprechende Entwicklung nach oben folgen muss, wird ebensowenig
beachtet wie die weiteren Schlussfolgerungen: dass das
herrschende kapitalistische System für allen Wucher verantwortlich bleibt und die Interessen der Produzenten wie
Konsumenten sich nur auf der stetigen mittleren Preislinie ehrlich vereinen lassen.
Die heutige Organisation der Banken und Börsen
hat auch aus dem Zinsfuss ein Spekulationsobjekt gemacht.
Die Zinshöhe senkt sich nicht mehr mit der zunehmenden
Wohlhabenheit der Bevölkerung, sondern wird durch den
alles beherrschenden Konjunkturenwechsel bedingt. Je
mehr zurzeit der Hochkonjunktur neue Börsenwerte auf
den Markt geworfen werden, je mehr Gründungen und
Spekulationen der verschiedensten Art eingeleitet sind,
deren Fortführung den Kredit in ganz besonderem Maasse
beansprucht, desto höher steigt der Zinsfuss. Der schliessliche Zusammenbruch des ganzen Kartenhauses der Ueberspekulation lässt den Zinsfuss noch höher gehen, während
das dann sich einfindende Misstrauen die Spekulation
wesentlich einschränkt und damit den Zinsfuss verbilligt.
Die Zinshöhe beherrscht auch den Kurs der Staatsrenten.
Teures Geld bedingt niedrige, billiges Geld hohe Kurse.
Als jüngst bei teurem Geldstande die Staatsrenten sehr
billig notierten, hat man alles Mögliche, wie: den Aufschwung der Industrie, die Heiraten der reichen Amerikanerinnen, die Prosperität der Landwirtschaft, den Mangel an
Kapital, nur nicht die heutige Bank- und Börsenorganisation
mit dem kapitalistischen Wechsel der Konjunkturen ver
antwortlich gemacht. Die Abhilfe aber sucht man irrtümlicherweise in der tunlichsten Vermehrung jener Geldbeträge,
welche den Börsen und Banken zur Verfügung gestellt
werden. Also: die ungezügelte spekulative Bereicherungssucht der Menschen hat bedenkliche Folgeerscheinungen
in der Bewegung des Zinsfusses und der Rentenkurse
gezeitigt. Daraus wird in unseren Tagen nicht gefolgert,
dass die Spekulationssucht der Menschen gezügelt werden
müsse! Man entscheidet sich vielmehr für den aussichtslosen Versuch, dem Bereicherungshunger der Spekulanten
vielleicht doch noch genügend Geldmittel zur Verfügung stellen zu können.
Die Vernichtung der mittleren und kleinen selbständigen
Existenzen und die fast unglaublich rasche Zunahme des
allgemeinen Luxus erschwert in den bürgerlichen Kreisen
immer mehr die Hausstandsgründung. Deshalb verspätet
sich für Viele das Heiraten. Die Zahl der Unverheirateten
nimmt entsprechend zu. Daneben reibt die wesentlich verschärfte und vergiftete Konkurrenz die Männer rascher auf.
All diese Gründe lassen eine wachsende Zahl von Frauen
und Mädchen zur ehrlichen Bestreitung ihres Unterhalts
nach einer passenden Arbeitsgelegenheit suchen. Eine mehr
oberflächliche Betrachtung bleibt an der weit grösseren
Zahl der Frauen und Mädchen in der Gesamtbevölkerung
haften. Aber hervorragende Statistiker, wie J.E. Wappäus u.A.
haben längst nachgewiesen, dass in den Altersklassen gegen
das 17. und 18. Lebensjahr innerhalb grösserer Gebiete
das Gleichgewicht zwischen „Männlein“ und „Weiblein“
hergestellt zu sein pflegt und ungefähr bis zum 30. Lebensjahre anhält. Trotzdem glaubt unsere Zeit die „Frauenfrage“ lösen zu können durch Vermehrung der Frauenberufe, durch bessere Mädchenschulen, durch Zulassung der
Frauen zum Universitätsstudium, durch Beteiligung der
Frauen am politischen Leben usw. Man scheint mithin
der Meinung sich zuzuneigen, dass jene krankhaften Erscheinungen, welche eine stetig wachsende Zahl von Mädchen
und Frauen dem Mutterberufe entfremdet, dadurch gelindert
werden, dass man die Lebensexistenz der Frau ausserhalb
des Mutterberufs tunlichst erleichtert. Logisch ist das eine
Weiterentwickelung in der Richtung der Krankheit, die
bald zu neuen Komplikationen und zu noch ernsteren Krisen führen muss.
Der Spekulationsgeist, welcher heute unsere Volkswirtschaft beherrscht, und auf allen Gebieten bestrebt ist,
volkswirtschaftlichen Arbeitsertrag von dem Konto „Arbeitserfolg“ ohne Gegenleistung auf das Konto „Kapitalgewinn“
zu übertragen, beherrscht heute auch den Grundmarkt.
Frühere Kalkulationen haben ergeben, dass wir diesen
objektiven Raub am volkswirtschaftlichen Arbeitserfolg,
welcher sich unter dem Titel „Grundrente“ versteckt,
auf über 2 Milliarden Mark pro Jahr veranschlagen dürfen.
Nun ist eine Bewegung entstanden, die seltsamerweise nur
diese spezielle Art von Wucher zu beseitigen verspricht,
die lange Reihe der anderen Wucherformen aber unbehelligt
lässt. Und wie glaubt man diesen Grundstückswucher aufheben zu können? Indem man 3 bis 5% vom falschen
Wertzuwachs als Steuer zugunsten der Gemeinde- oder der
Staatskasse einzieht. Im verrotteten Kalifenstaate zu Bagdad
hatte die Polizei mit den zunftmässig organisierten Räubern
und Spitzbuben auf eine gewisse prozentuale Teilnahme an
dem Raubgewinn sich geeinigt. Die Geschichte betrachtet
diese Vereinbarung als ein Zeichen schamloser Korruption.
Heute soll eine ganz analoge Gesetzgebung einen wesentlichen sozialen Fortschritt bedeuten. Während aber die
Kalifenpolizei sich mit den Zahlungen immer nur an die
Räuberzunft gehalten hat, halten sich diese neuen Sozialpolitiker an den jeweiligen Grundeigentümer. Ob dieser
Grundeigentümer beim Kauf selbst ausgewuchert wurde oder
nicht? ob er es versteht, die neue Steuer auf die Pächter
oder Mieter abzuwälzen oder nicht? bleibt unberücksichtigt.
Diese Spezialsteuergesetzgebung verspricht den Bodenwucher
zu beseitigen, lässt aber in Wirklichkeit alles beim Alten.
Nur der Wucherer — oder auch der Bewucherte werden
mit 3 bis 5% des Wucherbetrages als Steuer belastet.
All diese Irrungen sind so leicht ersichtlich, dass es
in diesem Zusammenhange notwendig erscheint, nach einer
Erklärung dafür zu suchen: wie solche offenkundige
Irrtümer zur fast allgemeinen Anerkennung gelangen
konnten? Da liegt es nun nahe, auf den Entwickelungszustand der Nationalökonomie als Wissenschaft
hin zu weisen, wie das im Band I, S. 15 bis 42 und
S. 148 bis 160 bereits geschehen ist. Auch die Gesetzgebung hat, im scharfen Gegensatze zu einer organischen
Auffassung, die streng getrennte Organisation der Berufe
in Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern, Arbeitskammern usw. bevorzugt. Sie hat damit
scheinbar den sozialistischen Theorien von den Klassengegensätzen Recht gegeben. Und je härter in der kapitalistischen Gesellschaft die Interessen aufeinander stossen,
desto deutlicher scheint das praktische Leben diese Auffassung zu bestätigen. Vielleicht hat in Preussen zu dieser
einseitigen Richtung auch der bekannte „Ressort – Partikularismus“ der Geheimräte beigetragen. Endlich ist hier
gewiss der so ungemein einschmeichelnde Charakter der
kapitalistischen Weltanschauung in Betracht zu ziehen. Wer
möchte nicht möglichst bald möglichst reich werden? Von
den Spitzen der Gesellschaft bis hinab in die Reihen der
Lohnarbeiter findet sich die Neigung zu diesem Lebensgrundsatze ausgeprägt. Warum sollten die Mittel zu diesem
Zwecke nicht gleich allgemein beliebt sein? So ist denn
für die prinzipielle Geneigtheit zur Fragestellung: wie kann
der Kapitalismus aus der Gesellschaft beseitigt werden?
recht wenig Raum geblieben. Die weitaus wichtigste Erklärung scheint trotzdem auf anderem Gebiete zu liegen,
nämlich in dem Wesen des Kapitalismus als einer Entwickelungsnotwendigkeit.
Die Zeit der reinen oder doch ganz überwiegenden
Naturalwirtschaft bleibt einer gesunden fortschreitenden
Entwicklung so lange verschlossen, bis sie die Ausbildung
und Erweiterung der Geldwirtschaft in ihr Programm aufgenommen hat. Deshalb ist den Zeiten der Naturalwirtschaft ein so hervorstechender Geldhunger eigen, der
zu verheerenden volkswirtschaftlichen Krisen führen musste,
wo dem einbrechenden Kapitalismus in der Form des
Handels- und Leihkapitals nicht rechtzeitig wirksame
Hemmungen entgegengetreten sind. In der naturalwirtschaftlich – lehensstaatlichen Periode der germanischen Völker
hat die römische Kirche diese doppelte Aufgabe: die Ausbreitung der Geldwirtschaft zu fördern und gleichzeitig
jedes einseitige Ueberwuchern der Geldinteressen tunlichst
zu verhüten, trefflich zu lösen verstanden. Als die Kirche
dann selbst einer extremen politischen Richtung zuneigte
und die Idee einer päpstlichen Universalmonarchie verfochten
hat, kam es zu jenen bekannten Konflikten zwischen den
Staaten und der Kirche, welche die Geschichte unter dem
Namen „Reformation“ zusammenzufassen pflegt. Der seitdem sich auslösende moderne Staatsbegriff hat bereits
eine ansehnliche Stufe der Geldwirtschaft zur Voraussetzung.
Auf dieser Basis baut der fürstliche Absolutismus weiter.
Die Macht des absoluten Herrn gründete sich vor allem
auf eine wohlgefüllte Staatskasse. Seine eigensten Interessen
führten deshalb zu einer tunlichsten Begünstigung von
Handel und Gewerbe, zur Vermehrung des Geldvorrates
und der Geldwirtschaft im Lande. Wo dann diese volkswirtschaftliche Oberleitung allzu einseitig dem Luxus und
den Launen des allerhöchsten Herrn diente, kam es zur
politischen Revolution und darnach zum Verfassungsstaat.
Von jetzt ab konnte sich die Geldwirtschaft in Handel und
Industrie, in Banken und Börsen am freiesten entfalten
und nie vorher erreichte Erfolge erzielen. Wie sollte
nach solchen Erfahrungen der Geldwirtschaft und dem
wirtschaftlichen Egoismus etwas volkswirtschaftlich Krankhaftes anhaften können?
Offenbar beginnt die krankhafte volkswirtschaftliche
Entwicklung dort, wo die Harmonie der Gegensätze gestört
zu werden droht. Die Entwicklung der Städte neben dem
platten Lande ist zu einem gedeihlichen volkswirtschaftlichen
Leben unerlässlich. Wo aber diese Städte zu bedenklichen
Hypertrophien ausarten und das Land dauernd entvölkern,
dort haben wir es mit einer krankhaften Erscheinung zu
tun. Die Ausbreitung des Handels und der Industrie
neben der Landwirtschaft kann dem volkswirtschaftlichen
Ganzen nur förderlich sein. Wenn aber der nationale
Handel sich die Welt erobern will und deshalb die Heimat
in unabsehbare Konflikte hineintreibt, weil eine gewisse
Gruppe von Personen nicht reich genug werden kann,
und wenn die heimische Industrie den Schwerpunkt ihrer
Produktion nicht im heimischen Konsum, sondern im
Export, selbst auf Kosten der heimischen Landwirtschaft
sucht, dann sind das allerdings durchaus krankhafte Entwicklungstendenzen, die noch jedes Volk ausnahmslos ins
Verderben geführt haben. Dem Handel muss Raum gegeben
sein, den Verkehr mit Waren und Werten mit einem
Minimum von Zeit und Kostenaufwand den wechselnden
Bedürfnissen anzupassen. Wo aber der Handel aus einem
dienenden Gliede zum Herrn der Volkswirtschaft sich aufgeschwungen hat, wo schon die Hälfte des Volksvermögens
und mehr in Börsenwerte verwandelt ist, wo die dem
nationalen und internationalen Ausgleich dienenden Einrichtungen des Handels von den geldwirtschaftlichen Kon
zentrationsbestrebungen völlig oder fast völlig beherrscht
werden, dort wird es notwendig, durch neue bessere
volkswirtschaftliche Organisationen die privatwirtschaftlichen
Monopole zu brechen. Die Reichen neben den Wenigerbemittelten, die Herren neben den Hilfsarbeitern, der grössere
Luxus neben den bescheidenen Bedürfnissen sind für jeden
kulturellen Fortschritt unentbehrlich. Sobald aber die Zahl
der Reichen immer kleiner, die Zahl der Vermögenslosen
immer grösser wird, sobald die Herrschaftsbedürfnisse der
Herren immer maasslosere Dimensionen annehmen, sodass
auf dem naturgemäss immer beschränkten nationalen
Wirtschaftsgebiete die Zahl der selbständigen Existenzen
rasch zurückgeht, und die Volksmassen ihr Leben lang zu
einem unselbständigen Abhängigkeitsverhältnis verurteilt
bleiben, sobald der Luxus der Reichsten keinerlei Maass
halten mehr kennt, und die Verschuldung des Volkes
etwa doppelt so rasch anwächst als die Vermögenszunahme,
dann ist die Vernunft der früheren Zeit allerdings Unsinn geworden.
Also: die fortschreitende Entwickelung eines Volkes
kann — wie es scheint — bis zu einer gewissen Höhe
die kapitalistischen Erwerbsarten nicht entbehren. Das
moderne Volk muss — wie es scheint — die Schule des
Kapitalismus einmal durchmachen, um zu lernen, in welchem
Maasse die produktiven Kräfte gut ausgenutzt werden können,
um sich daran zu gewöhnen, alle verfügbaren Mittel bei
einer vertrauenswürdigen Stelle niederzulegen um sie hier mit
Hilfe des Kredits der Allgemeinheit zugänglich zu machen,
und um die grossartigen Organisationsformen alle kennen
zu lernen, die wir den modernen kapitalistischen Grossbetrieben allein verdanken. Wenn aber mit Hilfe des
Kapitalismus eine gewisse Entwickelungshöhe der materiellen
Kultur erreicht ist, und die Nachteile des kapitalistischen
Einflusses beginnen, die Summe seiner volkswirtschaftlichen
Vorteile ganz unverhältnismässig zu überragen, dann muss
das kapitalistische System als etwas durchaus krankhaftes
bezeichnet werden, dessen reinliche Beseitigung im Interesse
einer besseren Fortentwickelung des Ganzen tunlichst zu
beschleunigen ist. Weil jedoch dieser kritische Zeitpunkt
erst in unseren Tagen erreicht wurde, bleibt auch die
herrschende politische Praxis, welche jede prinzipiell klare
Beseitigung der ökonomischen Misstände vermieden hat,
historisch durchaus verständlich.
Auch für die volkswirtschaftliche Therapie gilt der alte
Satz des Mediziners: natura sanat, medicus curat. Die
Sozialpolitik und die soziale Gesetzgebung können den
krank gewordenen Volkskörper nicht heilen, wenn ihn die
soziale Lebenskraft nicht heilt. Politik und Gesetzgebung
können nur die vorhandenen Hindernisse wegräumen, welche
der naturgemässen Heilung im Wege stehen und sie können
und müssen für die Zukunft Vorbeugungsmassregeln treffen,
welche die Wiederkehr der gleichen Hemmungen und der
gleichen Erkrankung hindern! Diese soziale Lebenskraft aber heisst menschliche Arbeit.
Das wird schon bei dem Einzelnen erkennbar.
|
„Arbeit ist des Blutes Balsam,
Arbeit ist der Tugend Quell!“ sagt Schiller.
„Tätig zu sein, ist des Menschen erste Bestimmung“,
„Nur rastlos betätigt sich der Mann!“ sind Aussprüche
von Goethe. |
|
„Arbeit ist die Mission der Menschen auf Erden“
(Thomas Carlyle).
|
„Die Handlung, die Wirksamkeit allein bieten dem
Menschen einen würdigen Zweck des Lebens“ (Helmholtz). 
|
„Wer lustigen Mut zur Arbeit trägt
Und rasch die Arme stets bewegt,
Sich durch die Welt noch immer schlägt“
(L. Tieck). |
|
„Arbeit, edle Himmelsgabe,
Zu der Menschen Heil erkoren,
Nie bleibt ohne Trost und Labe,
Wer sich Deinem Dienst geschworen“
(Friedrich v. Bodenstedt). |
„Nur wer arbeitet, wird sehr alt. Eine erspriessliche
Tätigkeit macht allein das Leben lebenswert“ (Preyer).
„Im allgemeinen haben die Menschen ein Bedürfnis
nach Arbeit; Arbeitsscheu ist der Krankheit gleich zu achten
oder wenigstens ein Vorläufer davon“ (Sperling).
Gesundheit und Wohlergehen nicht nur des Einzelnen,
sondern auch des ganzen Volkskörpers verdanken wir der Arbeit.
Was heisst „arbeiten“? Die mehr oberflächliche
Betrachtungsweise sieht in der Arbeit nur die Tätigkeit
des Einzelnen. So geht die Freihandelslehre von dem
privatwirtschaftlichen Erwerbe aus. So lässt die sozialistische
Theorie die Arbeiter mit den schwieligen Fäusten die
Waren produzieren. Wenn dann das Produkt ihrer Arbeit
nicht auch ihr Arbeitslohn ist, so sind die geltenden Gesetze
und Herrschaftsverhältnisse daran Schuld. Jeder mehr eindringlichen Betrachtung erscheint die Arbeit und ihr Erfolg als
ein ungemein komplizierter Prozess, der in erster Linie
nicht von der Tätigkeit des Einzelnen, sondern von der
Tätigkeit der sozialen Arbeitsgemeinschaft getragen wird.
Ein Arbeiter steht in einer Fabrik an einer Drehbank,
um einen Stahlwellenblock auf das rechte Maass genau abzudrehen. Ist das schliesslich fertige Produkt wirklich nur
das Produkt seiner Arbeit? Die Drehbank, mit deren
Hilfe allein er diese Leistung fertigen kann, ist ein
Instrument, dessen Entstehung schliesslich die Arbeitsgemeinschaft der ganzen Menschheit durch Jahrtausende
zur Voraussetzung hat. Das Gleiche gilt für die Anfertigung des rohen Stahlblocks, der aus anderen Werkstätten geliefert wurde. Die fertige Welle wandert wieder in andere Arbeitsräume, wo sie in den Mechanismus einer
Maschine eingefügt wird. Im technischen Büro wurden
die Maasse genau ermittelt, nach denen der Arbeiter seine
Drehbank einstellte. Und diese Tätigkeit selbst hat der
Arbeiter erst von Dritten erlernen müssen. Wie klein und
bescheiden ist mithin die Arbeit des Einzelnen im Vergleiche
zu den Leistungen der sozialen Arbeitsgemeinschaft.
Der Landwirt, welcher im Schweisse seines Angesichts
seine Scholle bebaut, benützt Geräte und wendet eine
Kultur- und Erntemethode an, an welcher nicht minder
die Jahrtausende menschlicher Geschichte beteiligt sind.
Und die eventuellen Verbesserungen, welche er in der
Pflege des Bodens, oder im Anbau bestimmter Ackerpflanzen entdeckt, werden von seinen Berufsgenossen aufgenommen und weiter geübt, während die Früchte seiner Arbeit anderen Menschen das tägliche Brot liefern.
Der Forstwirt, welcher in seinen Wäldern eine 60,
80 oder 120 jährige Umtriebszeit eingeführt findet, erntet
dort, wo seine Vorfahren gesät und wo er sät, können
seine Nachfolger erst ernten. Emanuel Geibel hat diesen
Vorgang mit den Worten besungen:
|
„Drum im Forst auf meinem Stand
Ist mir’s oft, als böt’ ich linde
Meinem Ahnherrn diese Hand,
Jene meinem Kindeskinde.“
|
Aber mit der Arbeitsgemeinschaft der Ahnenreihe ist
auch die forstliche Arbeit der Idee noch nicht erschöpft.
Der Bau der Eisenbahnen und der Verkehrswege aller Art,
der Holzbedarf des Marktes, die Ausbreitung der Organisation
des Handels, ja sogar der Wechsel der Konjunktur bestimmen
die Holzpreise wie die Bringungskosten und entscheiden
dadurch wieder über die Dauer der Umtriebszeiten. Im
Kampfe gegen Forstschädlinge aller Art helfen die Fortschritte der Naturwissenschaften und selbst der technischen
Wissenschaften mit. Kurz: In jeder Arbeit begegnet uns
die Gemeinschaft des Volkes und schliesslich der Menschheit
als ganz überwiegend herrschender Faktor. Die Verursachung
des Einzelnen ist dabei in Wahrheit so unbedeutend, dass
selbst ein Fürst Bismarck von sich sagen konnte: „Als ich
jung war, glaubte ich, man könne nichts wissen. Als
Mann lernte ich, dass man auch nichts machen könne.
Als ich kam, waren die Dinge so reif geworden, dass
beim ersten Schlag der Gerte das Tor sich öffnete.“
Diese Gemeinschaft im Arbeitsprozess ist nicht nur eine
solche der Materie, sondern auch eine solche des Geistes.
Arbeit in diesem objektiven Sinne ist deshalb der
fortschreitende gewaltige Vereinigungsprozess
von Materie und Geist, bei welchem der Arbeiter
das anwesende, lebende Bindeglied ist zwischen
den von einer Jahrtausende alten Arbeitsgemeinschaft vorbereiteten Stoffen und Kräften. Im Anschluss an solche Ideen hat Thomas Carlyle den Ausspruch getan: „Es ist ein hoher, feierlicher, fast schauerlicher Gedanke für jeden einzelnen Menschen, dass sein irdischer Einfluss, der einen Anfang gehabt hat, niemals,
und wäre er der Allergeringste unter uns, durch alle Jahrtausende hindurch eine Ende nehmen wird. Was von ihm
geschehen ist, ist geschehen, hat sich schon mit dem
grenzenlosen, ewig lebenden, ewig tätigen Universum verschmolzen und wirkt hier zum Guten oder zum Schlimmen,
öffentlich oder heimlich durch alle Zeiten hindurch.“
Arbeiten im subjektiven Sinne heisst, an die volkswirtschaftliche Gemeinschaft in irgend welcher
Weise sich dienend anschliessen, sei es als Hilfsarbeiter, sei es als selbständiger Unternehmer, sei es als
Lehrer, der die Jugend bildet, sei es als Priester, welcher
die ethischen Kräfte des Volkes stärkt, sei es als Soldat,
Richter oder Verwaltungsbeamter zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung. Selbst der König ist ein Arbeiter
in diesem volkswirtschaftlichen Sinne. Die Devise des
heutigen Königs von England lautet mit Recht: „Ich dien“!
Wer diesen gewaltigen Einfluss der sozialen Arbeitsgemeinschaft bei der Arbeitsleistung eines jeden Einzelnen
erkennt, kann mindestens in der volkswirtschaftlichen Gesellschaft keine Fremden, sondern nur Freunde sehen. Die
grosse gegenseitige Abhängigkeit ist für jede andere Auffassung eine viel zu weitgehende. Um trotz dieser, im
Grunde gemeinschaftlichen Struktur des Volkslebens die
Lust und Liebe zur Arbeit in jedem Einzelnen tunlichst zu
wecken und im Interesse eines energievolleren Fortschrittes
auch wach zu halten, war eine proportionale Ausbreitung
der Geldwirtschaft ganz unentbehrlich. Erst die ausgebildete Geldwirtschaft gestattet eine ungemein reichhaltige
Differenzierung selbständiger Berufe. Erst damit wird es
möglich, den verschiedensten Arbeitsneigungen der Menschen
Raum zu geben. Die grössere Freudigkeit und innere
Befriedigung bei der Arbeit aber erhöht die Arbeitsenergie
und eröffnet dem Fortschritt immer neue Wege. Nur so
wird das sozial ungemein wichtige Gefühl der Selbständigkeit
und Selbstverantwortlichkeit der Menschen innerhalb der
Gemeinschaft erzogen, erhalten und erweitert.
Dieses Bild ändert sich sehr wesentlich, sobald der
gesunde Egoismus der Menschen in einer grösseren Zahl
von Fällen in unersättliche Raffbegierde ausartet. Für
solche Leute gilt immer der Grundsatz: „Möglichst billig
einkaufen und möglichst teuer verkaufen.“ Solche Unternehmer schämen sich nie, so viel zu nehmen, als sie
kriegen können. Der böse Spekulationsgeist, welcher nur
darauf ausgeht, durch Vorverträge möglichst viel Arbeitsertrag Anderer ohne Gegenleistung in private Kapitalgewinne
zu verwandeln, bemächtigt sich nach und nach der Bevölkerung. Die Kreditgewährung, welche sich mehr und
mehr in den Händen der grossen Privatbanken monopolartig
konzentriert, fördert gerne diese Art von Erwerb bis zur
haltlosen Ueberspannung. Denn die darauffolgende Krisis
bietet den Reichsten die beste Gelegenheit, die kleineren,
schwächeren „Mitläufer“ in der Spekulation der Reihe
nach abzuschlachten. Das Vermögen kommt in immer
weniger Hände. Die Zahl der Wenigerbemittelten nimmt
rasch zu. Für sie gibt es nur abhängige Stellen, in denen
sie sich abquälen müssen und gequält werden. Von
Arbeitslust und Arbeitsfreudigkeit ist nicht viel mehr zu
spüren. Die Arbeit wird eine „Last“, die mit einem
ausgeprägten „Unlustgefühl“ verbunden ist. Hass und
Neid verbreiten sich im Volke. Viel Zeit wird nur damit
verbracht, den lieben Nachbarn zu ruinieren, dem Geschäftsfreunde Kunden abspenstig zu machen, den Amtsbruder
von seinem Platze zu verdrängen. In erbittertem, vergiftetem Konkurrenzkampfe ruinieren sich die Menschen
gegenseitig Vermögen und Gesundheit. Die Zahl der
mit den bestehenden Verhältnissen Unzufriedenen wächst
rasch mit all den oben angeführten sozialen Krankheitserscheinungen. Die Friedensstörungen werden tägliche
Ereignisse, bis die Flamme des Bürgerkrieges auflodert
und die blutige Expropriation der Expropriateure beginnt.
Diese therapeutische Betrachtung in Anlehnung an
den Grundbegriff „Arbeit“ im objektiven und subjektiven
Sinne deckt sich vollkommen mit den Resultaten der vorausgeschickten Diagnose (oben S. 240 — 317). Wir waren
dort nachzuweisen in der Lage, dass alle pathologischen
Symptome im Völkerleben der Gegenwart sich einheitlich
auf den herrschenden „Kapitalismus in der Gesellschaft“
zurückführen und mithin nicht als hunderte von verschiedenen
Einzelkrankheiten, sondern nur als Symptome der einen
Krankheit „Kapitalismus“ zu betrachten und zu behandeln
sind. In diesem Zusammenhange wurde (S. 302) unter
„Kapital“ eine Gütermenge erkannt, welche der Gewinnsucht
dient. „Kapitalisten“ waren als Wucherer im weitesten
Sinne des Wortes zu definieren. Und mit dem Worte
„Wucher“ bezeichneten wir „jede vertragsmässige Aneignung
eines offenkundigen Mehrwertes.“ Die wesentlichen
Schlussfolgerungen der sozialen Therapie werden deshalb lauten müssen:
Wenn alle krankhaften Erscheinungen im
Völkerleben der Gegenwart sich gleichartig auf den
„Kapitalismus in der Gesellschaft“ zurück führen
und
wenn das Wesen dieses Kapitalismus in der
vertragsmässigen Aneignung von offenkundigem
Mehrwert liegt,
dann kann die wirkliche Heilung unserer volkswirtschaftlichen Missstände nur durch eine reinliche Beseitigung dieser vertragsmässigen Mehrwertaneignung erreicht werden.
Mord, Raub, Diebstahl, Erpressung, Betrug, Unterschlagung und Untreue sind für jedermann erkennbare offensichtliche Verbrechen gegen die Gemeinschaft. Aber das Verbrechen des Wuchers, der in so einschmeichelnden
Formen den „vertragsmässigen Erwerb“ zu pflegen versteht, ist unserer ganz überwiegend formalen Rechtsordnung — die im Wesentlichen aus der internationalen
kapitalistischen Rechtsschule hervorgegangen ist — in der
Hauptsache entgangen. Deshalb muss die wirkliche soziale
Reform in eine materielle Prüfung des Inhaltes aller
Verträge eintreten. Die allein zuverlässige Richtschnur
bietet hierbei der Wert und zwar der volkswirtschaftliche
Wert, der Wert der sozialen Arbeitsgemeinschaft. Tauschwert, Gebrauchswert, Affektionswert und ähnliche Begriffe
gehören der individualistischen Ideenwelt an. Der wahre
Wert der sozialen Arbeitsgemeinschaft ist der „Aequivalenzwert“. Unter Freunden, unter Brüdern, aus denen allein
sich die Volkswirtschaft zusammensetzen soll und
darf, ist nur jener Vertrag gerecht und billig, in welchem
Leistung und Gegenleistung gegenseitig entsprechen, sachlich
buchmässig gleich sind. Nur dann bleibt das Konto
„Arbeitserfolg“ unberaubt. Nur dann herrscht Friede, der
heute so tausendfach gebrochen wird.
Auch diese Auffassung ist nicht neu, Sie ist so alt
wie die Weltgeschichte. In der mosaischen Gesetzgebung
finden sich folgende Bestimmungen über den Wert der
Grundstücke: Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist ein
durch die 50jährige Jobelperiode bestimmt begrenzter Rentenfonds. Sein Wert und damit auch sein Verkaufspreis
bestimmt sich nach dem Werte, der bis zum nächsten
Jobeljahr dem Boden abzugewinnenden Jahreserträge plus
Ersatz der vom letzten Besitzer ausgeführten Meliorationen.
Dieser Grundwertbegriff steht also auf eigenen sachlichen
Füssen. Jede gesetzliche zulässige Handänderung hat sich
im Preise nach diesem Grundwert zu richten. Uebervorteilungen sind ausgeschlossen. Aristoteles hat gelehrt,
dass Zuviel und Zuwenig unter die Kategorien des Lasters
falle. Der Ungerechte verletze das Gesetz der Gleichheit.
Das Gerechte sei ein Gleiches, ein Proportionales, ein
Verhältnismässiges. Mehr erhalten als man vorher besessen,
heisse gewinnen; weniger haben, als man vorher besass,
heisse Schaden leiden. Jeder solle das Seine erhalten.
Das Gerechte sei deshalb ein Mittleres zwischen Gewinn
und Verlust. Mit diesen Gedanken ist der grosse Stagirite
zum Vater der Aequivalenztheorie geworden. Marcus
Antistius Labeo hat in seiner Lehre von der Spezifikation das Eigentum am Arbeitsertrage dem selbständigen
Arbeiter auch für den Fall zugewiesen, dass er einen fremden
Stoff mit verarbeitet hat. Die römischen Kaiser Diocletian
und Maximian haben dem Verkäufer von Grundstücken
ein gesetzliches Rücktrittsrecht gewährt, sobald er weniger
als die Hälfte des Verkehrswertes empfangen hatte. Die
Praxis hat dann dieses Rücktrittsrecht wegen Verletzung
um die Hälfte auf alle gegenseitigen Verträge ausgedehnt.
Auch der Prophet Muhammed hat sich in seinen Rechtsbestimmungen energisch gegen den Wucher gewendet.
Jeder Geldgewinn aus dem Moment der Zeit war verboten.
Bei „Kostgeschäften“ war jeder Gewinn zwischen Kaufs- und Verkaufspreis zugunsten der Geldgeber als Wucher
untersagt. Ebenso waren Preistreibereien streng verboten.
Gründergewinne blieben ausgeschlossen. Wer in eine
Kommanditgesellschaft oder in Gesellschaften und Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftpflicht
unbare Einlagen machte, konnte das nur nach dem genau
nachgewiesenen Selbstkostenpreise tun. Der grosse Kirchenvater Aurelius Augustinus erzählt eine kleine Geschichte
von einem Schauspieler. Dieser versprach während einer
Theatervorstellung seinen Zuhörern, ihnen bei der nächsten
Vorstellung sagen zu wollen, was ihrer aller Wunsch und
Wille sei. Als nun, von Neugier getrieben, am festgesetzten Tage eine grössere Zuhörerzahl als sonst erschienen
war und die Menge aufmerksam und gespannt lauschte,
sagte der Mime: „Ihr wollt alle billig kaufen und teuer
verkaufen“. Man fühlte allgemein, dass der Mime das
Richtige getroffen und obwohl er ihnen eine Alltagsweisheit
gesagt hatte, war die Sache doch so unerwartet gekommen,
dass alle ihm Beifall spendeten. Augustinus fährt fort:
„An sich selbst oder an anderen hatte jener Mime die
Tendenz: möglichst billig zu kaufen und möglichst teuer
zu verkaufen, beobachtet und glaubte nun, dieselbe allen
Menschen zuschreiben zu dürfen. In Wahrheit aber ist
eine derartige Handlungsweise lasterhaft.“ Um ein gerechtes, wirklich christliches Beispiel anzuführen, erzählt
Augustinus dann weiter, dass einem seiner Bekannten
einmal ein Buch zum Kauf angeboten wurde, und als er
bemerkte, dass der Verkäufer aus Unkenntnis des Wertes
nur eine Kleinigkeit verlangte, bezahlte er unaufgefordert
einen bedeutend höheren aber „gerechten Preis“. In
den Kapitularien Karls des Grossen wird alles das als
„Wucher“ und „Uebermass“ als „turpe lucrum“ (Schmutzgewinn) verboten, was mehr empfangen wird, als gegeben
war. Wer 1 Scheffel Getreide gab, um dafür später
1 1⁄2 Scheffel Getreide zu empfangen, war nach diesen
Gesetzen ein Wucherer. Diese Gesetzgebung Karls des
Grossen verweist in ihren Motiven bereits auf eine Dekretale
des Papstes Leos des Grossen (457—474) sowie auf
Pönitentialien- und Kanonsammlungen. Unter den Kirchenvätern wird namentlich auf Hieronymus und Kassiodor
Bezug genommen. Eine Reihe von Kirchenkonzilien und
Synoden schliessen sich in der Folgezeit dieser Lehre vom
Wucher und von dem Aequivalenzwerte ausdrücklich an.
Die grosse Wuchergesetzgebung des Papstes Alexander III.
(1159—1181) baut sich auf den gleichen Grundsätzen auf.
Thomas von Aquin (1225—1274) hat dann diese Lehrsätze im Anschluss an Aristoteles systematisiert. Und
noch heute wird diese Forderung der Aequivalenz in der
neuen katholischen Literatur durch Carl von Vogelsang,
Carl Scheimpflug, Victor Brants, Albert M. Weiss,
Franz Schaub, de Girard, Carl Lessel, F. X. Hoermann, V. Cathrein, H. Pesch, Franz Walter, Eugen
Jaeger u.a. vertreten. Selbst Carl Marx anerkennt den
Austausch von Aequivalenten nach Massgabe des gesellschaftlichen Kostenwertes als das Normale. Aus der
Gesetzgebung der Gegenwart, wie aus der ökonomischen
Praxis sind folgende hierher gehörende Einzelfälle zu erwähnen. Das deutsche Bankgesetz vom 14. März
1875 bestimmt in seinem § 41, Abs. 2, dass das Reich
sich das Recht vorbehält, die Grundstücke der Reichsbank
gegen Erstattung des Buchwertes zu erwerben. Bei der
deutsch–ostafrikanischen Bank, welche am 6. Januar
1905 ins Leben gerufen wurde, hat der Reichskanzler
sich das Recht vorbehalten, zuerst am 31. Dezember 1934,
alsdann von 10 zu 10 Jahren, die deutsch-ostafrikanische
Bank aufzuheben und die Grundstücke derselben gegen
Erstattung des Buchwertes zu erwerben oder die sämtlichen Anteile der Gesellschaft zum Nennwerte für
den deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus zu übernehmen.
Bei den konzessionierten Privatbahnen dürfen in der
Regel auf das Baukonto keine fiktiven Posten,
sondern nur reelle Kosten, welche sich fruchtbar
und nützlich erwiesen haben, verbucht werden.
Bei den privaten, industriellen Unternehmungen, welche
Familieneigentum geblieben, ist es Sitte, das Objekt nach
dem Buchwerte mit Abschreibungen, welche der Höhe
der Abnutzung und des Risikos entsprechen, dem das
Unternehmen ausgesetzt ist, zu vererben. Der Buchwert
nach den reellen Kosten, welche sich fruchtbar und nützlich
erwiesen haben, mit Abschreibungen, welche der tatsächlichen Abnutzung oder dem bestehenden Risiko entsprechen,
deckt sich aber genau mit dem Aequivalenzwertbegriff. Hierher gehört schliesslich auch aus den
politischen Bestrebungen der Gegenwart der Antrag
Kanitz in der Formulierung des Bundes der Landwirte, welcher Getreidepreise in solcher Höhe fordert,
dass die heimischen mittleren Produktionskosten, die etwa
dem 40jährigen Durchschnittspreise entsprechen, gedeckt werden.
Ein altes lateinisches Sprichwort sagt: „Omne perfectum
simplex“ — Alles Fertige ist einfach. So war es auch
immer in der Nationalökonomie. Der fertige Merkantilismus konnte alle seine Vorschläge auf die einfache
Formel reduzieren: möglichst viel Geld im Lande ansammeln! Seit Adam Smith haben die Freihändler ihre
ganze Politik in den Satz zusammengefasst: lasst den
gesunden Egoismus gewähren! Für den ganz unfertigen
Zustand unserer heutigen politischen Wissenschaft ist
nichts so charakteristisch, wie die unübersehbare Fülle von
Einzelforderungen mit einer Material- und Paragraphenmasse,
die kein Mensch gleichmässig beherrschen kann. Unsere
systematische Untersuchung hat hier in ihren Resultaten
wieder auf die uralte Aequivalenztheorie zurückgeführt.
Wir können deshalb unser ganzes politisches Programm
dahin zusammenfassen, dass wir sagen: Beseitigt die
Wucherfreiheit, die sich hinter dem Satze versteckt: „Möglichst billig einkaufen und möglichst
teuer verkaufen“, durch Wiedereinführung des
gesellschaftlichen Kostenwertes, auch Aequivalenzwert genannt. Die Einfachheit neben dem
imposanten Alter dieses Programms ist ebenso sehr ein
Zeichen für das „Fertige“, wie unsere moderne nationalökonomische Handbücherliteratur den Stempel des „Unfertigen“ an sich trägt. All unsere praktischen Einzelforderungen müssen sich als logische Konsequenzen dieser
grundlegenden Auffassung darstellen.
a) Für alle Verträge, bei welchen Leistung und
Gegenleistung nicht entsprechen (nicht verhältnismässig gleich sind), ist die Klage auf Herausgabe
des Mehrwertes zulässig.
Das neue Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt in
seinen 2385 Paragraphen die Aequivalenztheorie nicht
mehr. Sogar die alte römische Einrede wegen Uebervorteilung um die Hälfte hat man fallen lassen. Statt
dessen begnügte man sich in den §§ 138, 817 und 826
mit dem Begriff, „gegen die guten Sitten verstossen“.
Der Richter hat über die „guten Sitten“ im Geschäftsleben
keine eigene Meinung. Er hört deshalb den gerichtlichen
Sachverständigen, der mitten in der wucherischen Geschäftspraxis lebt und dessen Auffassung über „gute Sitten“ mit
den in Wahrheit „schlechten Sitten“ identisch ist. Deshalb
herrscht bei uns weitgehendste Wucherfreiheit. Bei
Börsen- und Wechselgeschäften gilt der Schein mit seinem
Wortlaut. Aber auch bei allen anderen ordentlichen
Geschäften pflegt das Gericht in eine Prüfung des materiellen
Inhalts der Verträge nicht einzutreten. So hat z.B nach
Zeitungsnachrichten vom 9. November 1907 die „Darmstädter Bank“ im April 1904 einem Kaufmann in Stuttgart
ein Darlehen von 590'000 Mark gegen 6% Zinsen und
1 1⁄2% Provision gewährt. Ausserdem musste dieser
Kaufmann der Bank das Optionsrecht auf 2 Millionen Mark
Aktien eines in seinem Besitz befindlichen und als Aktiengesellschaft zu gründenden Elektrizitätswerkes einräumen,
zu einem Kurse, der sich um nicht weniger als 350'000 Mark
unter dem Buchwerte halten sollte. Im Frühjahr 1905
wollte der Kaufmann von dem Geschäft zurücktreten, womit die Bank nur unter der Bedingung einverstanden war,
dass er das Darlehen nebst Zinsen und Provision zurück
zahlte und ausserdem der Bank eine Abstandssumme von
350'000 Mark gewährte, auch sollte ihr das Optionsrecht
auf 1 Million Aktien verbleiben. Der Kaufmann zahlte
die verlangte Summe, forderte aber später die 350'000 Mark
im Prozesswege zurück, weil angeblich seine Notlage
ausgebeutet worden sei. Die Bank bestreitet dies mit
Entschiedenheit und erklärt, dass von einer wirklichen
Notlage nicht die Rede gewesen sei. Die Sachverständigen
werden bezeugen müssen, dass solche Geschäfte heut ziemlich allgemein üblich sind.
Peter Rosegger erzählt im Februarheft (1907) seines
„Heimgarten“, dass ein Bauer in Steiermark ein stattliches
fettes Ochsenpaar hatte. Ein Händler kam und schloss
mit dem Bauern das Kaufgeschäft nur mit Nennung der
Gesamtsumme „500“. Die steierischen Bauern meinen in
diesem Falle ausnahmslos „Gulden“. Der Händler aber
berief sich auf die gesetzlich eingeführte „Kronenwähnung“.
Das Gericht hat im Sinne der Auffassung des Händlers
entschieden. Nach unserer Auffassung soll niemand wesentlich zu teuer verkaufen, es soll aber auch keinem zugemutet werden, wesentlich unter den Produktionskosten seine
Erzeugnisse abzugeben. Die mittleren Preise, welche sich
mit den gesellschaftlichen Selbstkosten decken, sollen gelten.
Erst dann ruht der Geschäftsverkehr auf einer gerechten Grundlage.
Wie wird nun diese Aequivalenz von Leistungen und
Gegenleistungen gefunden? Bei Geldleistungen bietet der
landesübliche Zinsfuss einen Maassstab, bei Waren und
Immobilien im Verkehr „unter Brüdern“ der Kostenpreis.
Nun sind aber die Selbstkosten sehr verschieden. Die
Umwandelungskosten für 1 Tonne normales Brotgetreide
in Mehl und Kleie schwanken bei den verschiedenen Mühlen
in Deutschland: von 5 bis 18 Mk. Auch die landwirtschaftlichen Produktionskosten für eine Tonne Weizen oder
Roggen, die Baukosten für einen Prunkstall oder einen
einfachen Stall stellen sich pro Stück Grossvieh recht verschieden hoch. Das Gleiche gilt für den Kostenunterschied
der Wohngebäude usw. Hier bieten offenbar die mittleren oder gesellschaftlichen Herstellungskosten die
allgemeine Richtschnur, wobei für besondere Qualitäten
besondere Gruppen zu unterscheiden sind. Zu jeder ordentlichen Kostenrechnung gehören ferner Abschreibungen nach
Massgabe der erfahrungsgemässen Abnutzung und des bekannten Risikos. Der Wert ist eben kein individualistischer
Begriff. Unter Wert verstehen wir vielmehr den geld- und gütermässigen Ausdruck für die Beziehungen
eines Objektes zur volkswirtschaftlichen Gemeinschaft. Für alle Gegenstände des allgemeinen Bedarfs
ist an diesen Grundsätzen festzuhalten. Gegenstände von
einer gewissen Seltenheit, welche nur dem Luxusbedarf
begegnen, mögen auch ferner der individualistischen Preisbildung vorbehalten bleiben.
b) Zur allgemeinen Ermittelung des gesellschaftlichen Kostenwertes muss auch allgemein der Buchführungszwang mit Deklarationspflicht an die zuständige Stelle eingeführt werden.
Nach den geltenden Gesetzen sind nur Kaufleute und
Erwerbsgesellschaften zu einer ordentlichen Buchführung
verpflichtet. Der Deklarationszwang gilt bereits für Steuerzwecke und für die Eintragungen ins Handelsregister.
Aber die allgemeinere Ermittelung des Kostenwertes hat
auch den allgemeinen Buchführungszwang zur unerlässlichen Voraussetzung. „Unter Brüdern und Freunden“
haben wirtschaftliche Heimlichkeitskrämereien keine Be
rechtigung mehr. Nur der „feindliche Bruder“ hütet „Geheimnisse“. Beide sollen nicht mehr geduldet werden.
Professor Howard in Leipzig hat den allgemeinen
Buchführungszwang für die Landwirte schon seit 1882 gefordert und vertreten. Auch die einfache Buchführung hat
für das Volk eine grosse erzieherische Bedeutung. Ziffermässige Eintragungen der Einnahmen und Ausgaben führen
den Menschen zu einer planmässigen Ordnung seiner Lebensweise und damit zu einer wesentlich höheren Stufe der
Kultur und Zivilisation. Aber auch für das ganze politische
Leben ist der allgemeine Buchführungszwang von weitgehendster Bedeutung. Unsere amtliche Statistik arbeitet
noch viel zu viel mit Schätzungen. Und zwischen den oft
höchst ungenauen und lückenhaften statistischen Angaben
tobt der politische Tageskampf der Meinungen hin und
her. Wirklich zuverlässige Resultate haben zur Voraussetzung, dass die ersten Anschreibungen unmittelbar neben
den Einzelerscheinungen einsetzen. Werden solche Anschreibungen allgemein gemacht, dann kann unsere heute
noch recht unvollkommene und lückenhafte amtliche Statistik
sich zu einer systematisch geordneten volkswirtschaftlichen Buchführung fortbilden, welche für alle
wichtigeren politischen Fragen eine einfache, klare, ziffermässige Antwort bereit hat. Es sind Zölle erhöht oder
ermässigt worden. Die Wirkungen dieser Maassnahmen
auf die Lohnarbeiter, die Landwirte, die industriellen Unternehmer waren diese und diese. Die Bewegung der Schulden
des Volkes im letzten Jahre war, nach Verwendungszwecken
geordnet, so und so. Die Zahl der selbständigen wirtschaftlichen Existenzen hat im letzten Jahre um so und
so viel zu- oder abgenommen. Aus dem Konto „Arbeitserfolg“ sind im verflossenen Jahre a Milliarden Mark auf
das Konto „Kapitalgewinn“ übertragen worden usw. So
wie in vergangenen Zeiten durch einen Spruch in Rom
die Streitigkeiten erledigt wurden, so würden künftig durch
die Veröffentlichungen des zentralstatistischen Amtes alle
politischen Parteireibereien ihre Erledigung finden. Endlich
werden erst vom Standpunkt dieser volkswirtschaftlichen
Buchführung aus eine Reihe von alten Buchführungsstreitigkeiten über Abschreibung, Bewertung, Konteneinteilung usw. zutreffend entschieden werden können.
c) Die allgemeine Organisation der Märkte auf
der Basis des gesellschaftlichen Kostenwertes hat die Syndikatsbildung auf der ganzen Linie zur Voraussetzung.
Als die liberale Epoche das Volk aus den alten
Gebundenheiten befreite, musste der Egoismus „die Leitung
des Unternehmungsgeistes der Nation“ übernehmen. Niemand
wusste eine bessere mehr zweckdienliche Organisation der
Volkswirtschaft anzugeben. Das Volk sollte zu einem
vernünftigen Gebrauch grösserer Freiheiten erzogen werden.
Die geldwirtschaftlichen Gesichtspunkte, die man auch als
„kaufmännischen Geist“ bezeichnet, sollten sich allgemein
durchsetzen. Das Volk sollte reicher werden bei gleichzeitiger Eingliederung in den erwachenden weltwirtschaftlichen Verkehr. Die industrielle Produktion mit der Handels- und Verkehrsorganisation hatten früher ungeahnte
gewaltige Probleme zu meistern. Zu alledem war der
Kapitalismus sicher am besten geeignet. Die Nachteile,
welche damit in Kauf genommen wurden, sind wohl auch
bis in die letzte Zeit von den Vorteilen aufgewogen
worden. Diese Bilanz zwischen Vorteilen und Nachteilen
hat sich neuerdings sehr zu Ungunsten des letzteren
Kontos verschoben. Der Unterschied zwischen den Reichen
und den Armen wird ein zu auffallender. Der masslose
Luxus der Reichen, die nicht wissen, was sie mit ihrem
Einkommen anfangen sollen, wirkt vergiftend und zersetzend
auf alle Volkskreise ein. Die Wirtschaftsorganisation der
Reichsten nimmt mehr und mehr den Charakter von
privaten Monopolen an, die in der Ausraubung anderer
keine gerechten Grenzen mehr kennen und die Selbständigkeit
der Bevölkerung sichtlich mindern. Die Formen der freien
Konkurrenz werden immer raffinierter, immer rücksichtsloser,
immer „amerikanischer“. Der freie Wettbewerb nimmt
die unwirtschaftlichsten Formen an und führt bald zu einer
Verschleuderung der Waren weit unter dem Kostenwerte,
bald zu einer bedenklichen Preissteigerung weit über diese
Grenze hinaus. Die Isoliertheorie der Einzelnen hat die
Masse des Proletariats geboren und gestattet den Stärkeren,
den Rücksichtsloseren, den „Männern ohne Scham und
Gewissen“, die Schwächeren fort und fort „abzuschlachten“.
Die Bildung der Tagespreise liegt in der Hand von wenigen
Spekulanten. Kurz, die planlose, führerlose Wirtschaft
von 60 Millionen Menschen kann nur als ein heilloses
Durcheinander bezeichnet werden, das national wie international zu unhaltbaren Verhältnissen führen musste.
Nun ist es das Zeichen der organischen Notwendigkeit
der kapitalistischen Entwicklungsepoche, dass sie Organisationsformen gezeitigt hat, welche der neuen Zeit die
rechten Entwicklungswege weisen. Eine dieser grundlegenden Vereinigungsformen ist das Syndikat. Das Syndikat
beseitigt die planlose freie Konkurrenz durch eine plannlässige Ordnung für alle angeschlossenen Einzelwirtschaften.
Das Syndikat trennt den Kaufmann und Spekulanten wieder
vom Produzenten und Techniker und gestattet dem Warenerzeuger ein ruhigeres Leben, während gleichzeitig die
Organisation des Verkaufs alle masslose Kreditgewährung,
alle unsinnigen Ueberangebote ausschaltet und alle
ungesunde Spekulation verschwinden lässt, zu Gunsten
einer möglichst stetigen mittleren Preispolitik. Diese, den
modernen Zeitverhältnissen auf den Leib geschnittenen
Organisationsgrundsätze deuten die rechten Wege zur
Lösung des alten Problems der Gewerbeordnung an. Die
Innung der Zukunft heisst „Syndikat“. Der Syndikatsgedanke sollte deshalb auf der ganzen Linie des Erwerbslebens zur Anerkennung und Durchführung kommen. Den
Produzenten sind die Entstehungskosten ihrer Erzeugnisse
bekannt. Sie können deshalb am leichtesten den gesellschaftlichen Kostenwert einführen, indem sie den Verkaufspreis ihrer Erzeugnisse nach diesem Masstabe normieren.
Geschieht dies erst allgemein, dann bewegt sich der
Güterverkehr nach den Grundsätzen des Aequivalenzwertes
und der Gerechtigkeit. Die Zeit der vertragsmässigen
Aneigung von Mehrwert ist dann vorbei. Für eine „Reform
der Warenbörse“ unter irgend welchem Titel bleibt hier
kein Raum. Die Börsen sind ihrer ganzen Einrichtung
nach Institute, welche auf dem durchaus wucherischen
Grundsatze: „möglichst billig einkaufen und möglichst
teuer verkaufen“ aufgebaut sind. Daran ist für jede
wahrhafte Sozialreform nichts zu bessern. Unsere Warenbörsen müssen durch wesentlich vollkommenere Einrichtungen
auf der ganzen Linie ersetzt werden. Und diese vollkommeneren Einrichtungen heissen „Verkaufsbüros der Syndikate.“
d) Zum rechten Ausbau der Syndikate auf der ganzen Linie des Erwerbslebens ist ein Syndikatsgesetz ebenso notwendig, wie für die verschiedenen Formen der Genossenschaften Genossenschaftsgesetze nötig waren.
Die allgemeine Gewerbefreiheit hat sich heute aus
einer Wohltat in eine Plage gewandelt. Auf jeder Seite
der modernen Gesetzgebung, die im wesentlichen eine
Verlegenheitsgesetzgebung ist, begegnet uns das moderne
Problem einer „Organisation der Gesellschaft“. Die
herrschende individualistische Organisation des Volkes neigt
sichtlich dem Anarchismus zu. Schon Fürst Bismarck
wollte deshalb gelegentlich der sozialen Arbeitergesetze
das Volk in Berufsständen zusammenfassen. Seine diesbezüglichen Vorschläge wurden abgelehnt. Die Zeit für
berufsständige Organisationen gehört der halb naturalwirtschaftlichen, halb geldwirtschaftlichen Epoche an. Bei
hoch entwickelter Geldwirtschaft vereinigen Viele die verschiedensten Berufsstände in ihrer Person. Der naturgemässe
Verband ist jetzt der Zweckverband der Personen, der für
verschiedene Zwecke ein verschiedener ist. Der Zweck der
Syndikate lautet: planmässige Zusammenfassung der
gleichartigen Einzelwirtschaften und Bestimmung
der Verkaufspreise nach Massgabe des gesellschaftlichen Kostenwertes. Das Syndikat erscheint
deshalb als die geeignetste Grundform einer modernen Organisation der Gesellschaft.
Die heutigen Syndikate sind noch wesentlich vom
Individualismus durchsetzt. In Zeiten der Not haben sich
die Einzelwirtschaften zu einem planmässigen Zusammenschluss verstanden. Sobald bessere Zeiten kommen, lockert
sich auch schon der Zusammenhalt. Und wenn die
wenigen Jahre der Bindung erst vorbei sind, strebt wieder
ein jeder nach seinen eigenen Wegen. Deshalb glückt
die Erneuerung der Syndikate so häufig nicht mehr.
Selbst dort, wo sie glückt, zeigt sich nur zu oft der habgierige Egoismus in den hässlichsten Formen. Die Verhandlungen über den Kontingentierungsvertrag werden
zum Signal für die Grossen, die Schwachen rasch zu verschlingen. Oder die „Anderen“ sollen die Kosten der
Syndikatsorganisation tragen. Als „Aussenstehender“ bleibt
es rentabler, die Vorteile einer besseren Marktorganisation
ohne Gegenleistung zu geniessen u.s.w. Eine Zeit, in
welcher die höchsten Gerichte sich immer noch bemühen,
die Syndikatsverträge als „vereinbar mit der geltenden
Gewerbefreiheit“ zu bezeichnen, mag solche ethische
Konflikte als „dazu gehörig“ betrachten. Sobald man
aber erkannt hat, dass die Unzulänglichkeit unserer heutigen
„Gewerbeordnung“ durch noch so viele Novellen nicht
mehr verdeckt werden kann, und dass es sich also darum
handelt, eine organische neuzeitliche Gewerbeordnung im Ganzen zu schaffen, für welche das Syndikat
zur grundlegenden Organisation wird, sobald wird auch die
neue bessere Gewerbeordnung ein Syndikatsgesetz werden,
dem folgende Bestimmungen nicht fehlen dürfen:
| α) | Das Syndikat wird als wichtiges Organ der Gesellschaft auf ewige Zeiten gegründet. |
| β) | Der Syndikatspreis ist immer gleich dem gesellschaftlichen Kostenwert. Wo die Gestehungskosten des
Einzelbetriebes wesentlich billiger sind, wird vom Syndikat ein entsprechender Betrag bei der Abrechnung zurückbehalten und aus diesem Fonds dort zugelegt, wo Einzelbetriebe unter weniger günstigen Verhältnissen höhere Unkosten haben. Die Bestimmungen
des verflossenen deutschen Kakes-Syndikats und der heute bestehenden Vereinigung der Spritfabriken sind Beispiele dieser Art.  |
| γ) | Der Kontingentierungsvertrag hat von dem bestehenden volkswirtschaftlichen Bedarf auszugehen. Die Produktion soll sich dem Bedarf anpassen. Daneben sind Vorräte zu halten, gross genug, um eine möglichst stetige mittlere Preispolitik zu sichern. Das Kontingent des Einzelnen bestimmt sich nach seiner bisherigen Teilnahme an der Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs. |
| δ) | Die Neuverteilung der Bedarfsveränderung soll nach folgendem Grundsatze geschehen: Der Grossbetrieb ist bis heute in der Regel bereits genug entwickelt. Von jetzt ab soll für eine möglichste Ausbreitung mittlerer und kleiner selbständiger Existenzen Sorge getragen werden. Nur wo die bereits bestehende Produktionsfähigkeit in einem unökonomischen Missverhältnis zum überwiesenen Kontingent steht, soll sie weiter berücksichtigt werden. Eine Verschmelzung bisher bestehender Einzelbetriebe ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. |
| ε) | Die direkte Zugehörigkeit zum Syndikat hat mindestens eine gewisse mittlere Betriebsgrösse zur Voraussetzung. Kleinere Betriebe sollten sich zu Genossenschaften zusammenschliessen und als solche indirekten Anschluss an das Syndikat suchen. Sobald die einfache Mehrheit der direkt syndikatsfähigen Betriebe der Gründung eines Syndikates zustimmt, ist die Minderheit gezwungen, sich diesem Syndikate anzuschliessen. Die Effektivhändler werden, soweit es die rationelle Organisation von Bezug und Absatz gestattet, in das Syndikat aufgenommen. |
e) Um die Gründung von Syndikaten auf der ganzen Linie des Erwerbslebens vorzubereiten, die bestehenden Syndikate fortlaufend zu kontrollieren und die harmonische Fortentwickelung aller Berufsstände zu überwachen, wird in Parallele zum Reichsgericht ein Reichsvolkswirtschaftsrat geschaffen.
Unsere Zeit ist darüber nicht mehr im Zweifel, dass
der einseitige wirtschaftliche Individualismus sich überlebt
hat. Aber die Folgerungen, welche man daraus ableitet,
enden zumeist auf „Verstaatlichung“. Man glaubte sogar
schon, das Entwickelungsgesetz einer stetigen Ausdehnung
der Staatsgewalt daraus ableiten zu können. Auf umfassenderen historischen Studien ruht diese Anschauung
nicht. Namentlich die Geschichte von Athen und Rom
mahnt wahrlich dringend genug vor einer Ueberlastung des
Staates. Und sind nicht die gleichen warnenden Anzeichen
in der Gegenwart schon deutlich genug sichtbar? Insbesondere Albert Schaeffle, der gewiss kein unnötig
ängstlicher Mann war, hat mit aller Entschiedenheit bei der
rasch wachsenden Zahl von Funktionen im öffentlichen
Leben „eine Trennung des Staates und der Volkswirtschaft“
gefordert. Wir möchten hier statt des Ausdrucks Volkswirtschaft die Bezeichnung „volkswirtschaftliche Gesellschaft“ wählen. Doch: was ist die Gesellschaft neben
dem Staate? gibt es überhaupt eine solche? Selbst Gebildete bestreiten die Möglichkeit dieser Trennung, so sehr
hat man sich heute an die falsche Vorstellung von der
„Allmacht des Staates“ gewöhnt. Der Irrtum ist leicht
aufzuklären. Syndikate, Genossenschaften aller Art, Aktiengesellschaften, Gesellschaften m.b.H. usw. sind Organisations
formen der volkswirtschaftlichen Gesellschaft neben dem
Staate. Wir sehen sogar die Macht dieser einzelnen Gesellschaften so anwachsen, dass sie den Staat zu beherrschen
drohen, den Staat zu ihrer Dienstleistung einspannen. In
all diesen Fällen führt der maasslose Egoismus diese gesellschaftlichen Gebilde. Das ist ein ganz widernatürlicher
Zustand. Die Tätigkeit dieser Gesellschaften baut sich erst
recht auf der Tatsache der grossen gewaltigen sozialen
Arbeitsgemeinschaft auf. Ihre Werte sollten erst recht nur
nach dem Maasstabe der gesellschaftlichen Kostenwerte gemessen werden und als äquivalente Werte im Güterverkehr
sich bewegen. Für diese Gesellschaften aller Art gilt in
erhöhtem Maasse, dass die ganze Volkswirtschaft eine Wirtschaft „unter Brüdern und Freunden“ ist und darum auch
sein soll! Die bloss formalen Prüfungen der Registerrichter
können nicht genügen. Die Einheit der volkswirtschaftlichen Gesellschaft braucht für die vielen tausenden
von lokalen gesellschaftlichen Bildungen eine zusammenfassende Zentrale, welche die soziale Harmonie und
Gerechtigkeit ihrer Handlungen und Unterlassungen fortdauernd kontrolliert und die Interessen des echten Fortschrittes tunlichst zu fördern sucht. Diese Zentrale soll
den Titel: „Reichsvolkswirtschaftsrat“ führen. Er hat
dafür zu sorgen, dass die vielen Millionen von Einzelwirtschaften — welche alle nach den mehr oder weniger
zufälligen Anregungen, die bei ihnen sich einfinden, handeln,
und die deshalb bei einem furchtbaren Durcheinander die
grössten Summen unnütz verbrauchen und immer wieder in
verhängnisvolle Krisen hineintreiben — endlich nach einem
vernunftgemässen volkswirtschaftlichen Plane arbeiten. Zu
diesem Zwecke wird die Zentrale die Einzelnen in Gruppen
organisch zusammenfassen müssen. Dazu dienen die
Syndikatsformen mit den Formen der Genossenschaft usw.
Bei all diesen Neugründungen ist die Zweckmässigkeit im
Einzelnen wie im Rahmen des Ganzen zu prüfen, der
Gründungsvorgang nach Maassgabe des Aequivalenzwertes zu überwachen. Bei den vorhandenen gesellschaftlichen Bildungen ist in gleicher Weise Einrichtung und
Geschäftsführung zu kontrollieren und jede im Interesse des
Ganzen nötige Abänderung durchzusetzen. In einem Kataster
der selbständigen Unternehmer ist die tunlichste Vermehrung
unabhängiger mittlerer und kleiner Existenzen nachzuweisen.
Der Reichsvolkswirtschaftsrat vereinigt in sich alle Registerämter, alle Revisionsstellen und alle richterlichen Kompetenzen
auf diesen Gebieten. Grosse Aufgaben können nur gelöst
werden, wenn Initiative, Kontrolle und Kompetenz einander entsprechen.
Aber auch die Qualifikation der Mitglieder dieser
Zentrale und ihre Stellung muss eine hervorragende sein.
Schon der rühmlichst bekannte österreichische Gesetzesverfasser und ehemalige Präsident des höchsten Gerichtshofes
in Oesterreich Dr. Emil Steinbach, hat in seinem ausgezeichneten Vortrage über den „Staat und die modernen
Privatmonopole“ (1903) darauf hingewiesen, dass der so
notwendigen Kontrollstelle für die Syndikate die Garantien
eines hohen Gerichtshofes übertragen werden müssten.
Die Spitzen der staatlichen Behörden seien für eine Uebernahme dieser Aufgaben ganz ungeeignet. Selbst in grossen
volkreichen Staaten dürfte es nicht leicht werden, die nötige
Zahl von Personen aufzufinden, welche bei ausreichendem
Wissen genügende Erfahrung und Objektivität in sich vereinen. Daneben spielt ihre ökonomische Unabhängigkeit
eine bedeutsame Rolle. Als Leiter und Organisatoren des
Unternehmergeistes der Nation sind offenbar nur wirtschaftlich hervorragend erfahrene Personen geeignet. Bürokratische Schablonen und Charaktere sind hier ganz
unverwendbar. Um die rechten Mitglieder des Reichsvolkswirtschaftsrates zu ernennen, ist den obersten Spitzen
der Behörden eine zu dünne Schicht der Bevölkerung
persönlich bekannt. Noch weniger kann die Wahl durch
die Massen ein besseres Resultat versprechen. Und am
allerwenigsten darf der formale Nachweis durch Schulenbesuch und Examen hierbei eine Rolle spielen. Die Besitzer
der glänzendsten Schulzeugnisse erweisen sich häufig in
der Praxis als wenig brauchbare Menschen. Und eine lange
Reihe der hervorragendsten Leiter moderner Grossbetriebe
in allen Ländern hat nur die einfache Volksschule besucht,
alle weiteren Kenntnisse aber ohne Mitwirkung von Lehrern
sich angeeignet. Die Schule bleibt als Bildungsmittel für
die Volksmasse ganz unentbehrlich. Selten begabte Menschen
bewahren ihre Eigenart besser bei Selbststudium. Nur
die in der grossen Praxis bewährte Begabung und
Befähigung kann für ein so wichtiges und so
schweres Amt wie das eines Reichsvolkswirtschaftsrates als Ausweis genügen. Wer diesen Ausweis erbringen kann, soll berechtigt sein, beim Reichskanzler für den Reichsvolkswirtschaftsrat sich zu melden.
Aus diesen Meldungen haben dann die Ernennungen durch den Landesfürsten zu erfolgen.
Solche erfahrene Männer aus der grossen geschäftlichen
Praxis sollen den Hauptstock, etwa 3⁄5 aller Mitglieder
bilden. Dazu kämen 1⁄5 hervorragende Juristen, welche
auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Gesellschaftsbildungen
eine reiche Praxis hinter sich haben. Und endlich
1⁄5 Träger neuer Ideen. Die entwicklungsgeschichtlich
vielleicht bedeutsamste Funktion, welche der wirtschaftliche
Individualismus übernommen und in vortrefflicher Weise
erfüllt hat, ist die Freiheit, neue Ideen aufzufinden und
geltend zu machen. Speziell auf technischem Gebiete hat
die Patentgesetzgebung diese Entfaltung schlummernder
Kräfte in zielbewusster Weise gefördert. Wenn jetzt die
Zeit einer sozialen Organisation der Volkswirtschaft ein
setzen muss, um bestehende schwere wirtschaftliche Schäden
zu beseitigen, so wäre es ein ungeheurer Fehler, die Gasse
für neue Ideen nicht offen zu halten bezw. nicht noch zu
erweitern. Denn je kräftiger die neuen Organisationen
gestaltet werden, desto grösser ist die Gefahr einer
Stagnation in der Entwicklung, einer Ueberwucherung
der „persönlichen Beziehungen“ mit all ihren unheilvollen
Begleiterscheinungen. Die Grossunternehmungen sind
schon heute bestrebt, alle neuen Erfindungen ihrer
Angestellten durch Verträge sich anzueignen, weil ihr
Material und ihre Einrichtungen bei diesen Erfindungen
benützt worden wären. Damit geht die Erfindungsfreudigkeit der Erfinder zurück. Nach Analogie der
römischen Spezifikation sollten nur solche Verträge
gültig sein, welche dem Erfinder die Erfindung lassen
und aus seinen späteren Einnahmen die Rückerstattung
der aus dem Bestand der Gesellschaft verwendeten Materialien fordern. Es handelt sich aber nicht nur um neue
technische, sondern auch um neue volkswirtschaftliche
Ideen. Wenn höhere Staatsbeamte wiederholt auffordern:
wer etwas besseres vorzuschlagen wisse, möge sich melden!
so kann das kaum genügen, um die neuen Ideen hervorzuzaubern. Heute werden neue volkswirtschaftliche Ideen
totgeschwiegen, oder ohne Quellenangabe abgeschrieben
und verwendet. Die Geschichte zeigt noch trübere
Beispiele. Die Wenigen, die was davon erkannt,
hat man von je gekreuzigt und verbrannt. Der Staat
sollte in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse dafür
sorgen, dass die Träger neuer volkswirtschaftlicher Ideen
zur weiteren Verbesserung unserer sozialen Verhältnisse
nicht mehr mit den Ihrigen verhungern müssen. Man
gewähre endlich nationalökonomischen Erfindungen den
gleichen Schutz wie den Erfindungen auf technischem
Gebiete und die Erfahrung wird bald zeigen, dass unsere
Volkswirtschaft daraus den gleichen gewaltigen Vorteil
zieht, wie ihn unsere deutsche Industrie nach Werner
von Siemens aus dem besseren Schutz der technischen
Erfindungen gezogen hat. Man errichte bei dem Reichspatentamt eine Abteilung für neue volkswirtschaftliche
Ideen. Wer einen neuen volkswirtschaftlichen
Vorschlag zur Verbesserung unserer volkswirtschaftlichen Verhältnisse macht und mit einer
klaren entwicklungsgeschichtlichen Begründung
beim Reichspatentamt einreicht, erhält darauf ein
gebührenfreies Patent. Idee und Begründung werden
dann mit dem Namen des Verfassers amtlich veröffentlicht.
Sobald diese Idee dann in der Praxis verwirklicht wird,
erhält der Patentinhaber oder seine Erben ein entsprechendes
Honorar aus der Reichskasse. Aus der Reihe der Erfinder
neuer technischer und neuer ökonomischer Ideen werden
im allgemeinen nach Maassgabe der Bedeutung der erworbenen
Patente zu gleichen Teilen etwa je 1⁄10, zusammen also 1⁄5
der Mitglieder des Reichsvolkswirtschaftsrates ernannt. Sie
bilden in dieser Körperschaft gewissermaassen den Sauerteig.
Sie haben vor allem dahin zu wirken, dass auf technischem
wie ökonomischem Gebiete die Losung des Fortschrittes
in Geltung bleibt. Im Interesse ihrer ökonomischen
Unabhängigkeit, wie im Interesse einer besseren Auswahl
von Bewerbern müssen den Mitgliedern des Reichsvolkswirtschaftsrates preussische Ministergehälter bezahlt werden.
Die reinliche Ausscheidung der Mitglieder dieser Zentrale
aus ihren früheren geschäftlichen Beziehungen ist eine
selbstverständliche Bedingung für ihre Ernennung.
Schliesslich darf nicht unerwähnt bleiben, dass den
Mitgliedern dieses Reichsvolkswirtschaftsrates ein erhöhter
strafrechtlicher Schutz gewährt werden muss. Diese Körperschaft hat in ganz besonderem Maasse den Kampf gegen
den Egoismus und die Habsucht zu führen. Nach der
heute beliebten Praxis rächt sich dafür „die Bestie in
Menschengestalt“ durch Beleidigungen und Verleumdungen
aller Art, wobei die geltenden Gesetze ganz unzureichenden Schutz bieten.
f) Zur sozialen Erziehung des Volkes ist eine so weitgehende Dezentralisation der staatlichen Organe erforderlich, dass der letzte disponierende Beamte jeden Einzelnen seines Bezirkes als Person zu kennen, zu beobachten und zu behandeln in der Lage ist.
Die beiden Sätze: „Möglichst billig einkaufen, möglichst
teuer verkaufen!“ und „der Güterverkehr nach dem Aequivalenzwerte!“ bedeuten zwei ganz verschiedene sittliche
Welten mit ganz verschiedenen Organisationen der Gesellschaft und des Staates.
Die möglichst weitgehende Wucherfreiheit nach der
Seite des Einkaufs, wie nach der Seite des Verkaufs,
wünscht möglichst wenig durch irgend welche Organisationen
behindert zu werden, um den „Geschäften“ ungestört nachgehen zu können. Höchstens kapitalistische Syndikate sind zulässig, welche das Verdienen noch mehr erleichtern. Im
Volke gibt es nur freie, das heisst unorganisierte Einzelindividuen, die tun und lassen können, was ihnen beliebt.
Sobald der Bursche, das Mädchen aus der Schule entlassen
sind, sind sie auch selbständig. Die Familie ist, namentlich
in dem Gedränge der Städte, aber auch auf dem Lande
schon, in der Auflösung begriffen. In der Masse kann ein
jeder als unbekannt untertauchen und verschwinden. Unter
solchen Voraussetzungen wird es dem einseitigen Egoismus
am leichtesten, sich in jeder Weise auszuleben. Eine ober
flächliche seichte Aufklärung hat den Einfluss der Religion
wesentlich gemindert. Die alten guten Sitten werden über
Bord geworfen. Ueberall begegnen uns die Raubtiere in
Menschengestalt. Unter dem Titel der freien Konkurrenz
macht sich die gewissenloseste Raffbegierde breit, der kein
Mittel zu schlecht ist, andere zu schädigen, um für sich zu
gewinnen. Die Gemeinschaft des Volkes löst sich in verschiedene Klassen auf, die gegenseitig bis aufs Messer sich
bekämpfen. Das öffentliche Leben wird vergiftet und verdirbt
den Charakter. Werner Sombart warnte öffentlich alle
edlen Menschen vor einer Teilnahme an der Politik. Die
allgemeinen Wahlen, wie die Lohnkämpfe spielen sich unter
den Formen kleiner Bürgerkriege ab. Presse und Literatur,
Theater und Kunst laufen dem Geldgewinn nach und
umschmeicheln mit Sensationen aller Art die niederen
Leidenschaften des entartenden Volkes. Die Zahl der selbständigen wirtschaftlich unabhängigen Existenzen schwindet
dahin. Die Verwaltung der grossen Vermögensmassen
ruht in den Händen von wenigen Personen. Der Luxus
wird immer raffinierter, die Gründung eines Familienstandes
immer schwieriger, das Heer der Dirnen immer grösser.
Die Erziehung des Volkes wendet sich mehr und mehr
von der Arbeit und der Sparsamkeit ab, der Genussucht,
Spekulationssucht und Schuldenmacherei zu. Der Staat
aber greift in diese böse Entwickelung nur soweit ein, als
er gerade muss. Der Mammon wird von ihm noch am
meisten geschützt. Ein Tischler aus Halle, der einem
Zweipfennigstück das Aussehen eines Zehnpfennigstückes
gegeben hatte, wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
„Die gesunden Knochen sind“, wie schon Fürst Bismarck
gesagt, „viel niedriger veranschlagt“. Im deutschen Strafgesetzbuch wird zwar der Versuch der Sachbeschädigung
bestraft, nicht aber der der Freiheitsberaubung, der Verführung, des Ehebruchs oder der Verleumdung. Die Straf
verschärfung des Rückfalles ist bei Vermögensdelikten wie
Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Raub, weit besser gesichert
als bei jenen gemeinen Handlungen, welche gegen Ehre,
Leben und Freiheit der Personen gerichtet sind. Nach dem
gleichen Maassstabe wird die Beihülfe vom Gesetz behandelt.
Obendrein hat sich eine geradezu perverse Rücksichtnahme
auf die Angeklagten ausgebreitet. Chronische Alkoholisten
pflegt man selbst nach schweren Vergehen freizusprechen.
Die sensationslüsterne Presse macht die gemeinsten Verbrecher zu Berühmtheiten des Tages und unserer Zeit.
Den privaten Ankläger hat man fast schutzlos gelassen.
Bei alledem nehmen die Prozesse und Klagen unter der
Bevölkerung bedenklich zu. Der Polizeigewalt gelingt es
kaum, ihren Kampf gegen die Verbrecher immer siegreich
zu führen. Die Richter klagen über zu starke Ueberbürdung. Und ein wachsendes Heer von Menschen lebt
von dem Streit und Kampf ihrer Nachbarn unter sich.
Das ist der friedlose Zustand unserer heutigen Gesellschaft mit Wucherfreiheit.
Die prinzipielle Forderung einer Ordnung des Güterverkehrs nach dem Aequivalenzwerte kennt keine Individuen,
die nirgends eingegliedert sind. Ueberall finden sich
Organisationen der verschiedensten Art, welche den Einzelnen
in die gute Bahn einer sozialen Entwickelung zum besseren
Menschen zu geleiten bestrebt sind. Heute kommt das
Kind in die Schule. Dann ist es nur zu oft sich selbst
überlassen. Der Junge wird eventuell noch zum Militärdienste geholt. Dann ist auch er frei und den schlechten
Einwirkungen überlassen. Das muss anders werden. Nachdem die Familie nur zu häufig für erzieherische Aufgaben
versagt, muss die Organisation des Staates mit den
Organisationen der Gesellschaft dem Einzelnen nahe bleiben
von der Wiege bis zur Bahre. Erst nach einem solchen
Ausbau der gesellschaftlichen und staatlichen Beziehungen
gibt es keine Volksmassen mehr, in denen man als unerkannt verschwindet. In jeder Lage des Lebens steht
dann dem strebsamen Armen die rechte Hülfe zur Seite,
damit künftig nicht mehr Goethes Harfenspieler seinen bitteren Vorwurf erhebe:
„Ihr lasst den Armen schuldig werden,
Dann überlasst Ihr ihn der Pein,
Denn jede Schuld rächt sich auf Erden!“
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Diese positive Ordnung des menschlichen Lebens
kann die ungeheure Bedeutung der Religion nicht entbehren,
denn sie weiss mit Leibniz, dass alle einseitige Aufklärung
nur dem Aberglauben in die Hände arbeitet und dass mit
dem Aufhören der Gottesfurcht die Entfesselung aller
Leidenschaften beginnt. Die alten guten Sitten finden sich
wieder ein. Statt der freien planlosen Konkurrenz herrscht
die planvolle geordnete Wirtschaft. In einer Volkswirtschaft
unter Brüdern und Freunden gibt es keine Klassenkämpfe
mehr. Das öffentliche Leben wird wieder von Idealen
beherrscht, die die besseren edleren Charaktere zur Mitarbeit heranziehen. Presse und Literatur, Theater und
Kunst haben sich bedingungslos dem höheren Grundsatze
einer besseren sozialen Erziehung des Volkes unterzuordnen.
Die Zahl der selbständigen, wirtschaftlich unabhängigen
Existenzen wird wieder wachsen, der Luxus maassvoller
werden, die Gründung eines Familienstandes erleichtert
sein, bei allgemeiner Erziehung des Volkes zur Arbeit und
zur Sparsamkeit. Der Staat, der vor allem den allgemeinen
Frieden unter seiner Bevölkerung zu erstreben hat, muss
Verbrechen und Vergehen gegen die Person strenger und
nicht milder bestrafen als solche gegen das Eigentum.
Das weitaus Wichtigste aller Rechtspflege ist das Vorbeugen
und sofortige Schlichten des Streites, wie es der Oberlandesgerichtsrat E. Burlage in seiner Broschüre über
die „Friedensvereine“ (1907) so trefflich nachgewiesen
hat. Nur, dass die friedliche Schlichtung von Streitfällen
weit leichter gelingen wird, wenn der ordentliche Richter
den Vorsitz im Friedensverein führt. Wer aber den
sozialen Frieden wiederholt gebrochen hat, soll als „friedloser Mensch“ nach irgend einer Insel unseres kolonialen
Besitzes verbannt werden. Nur so lässt sich eine wirksame
Entlastung der höheren Instanzen und ein wesentlicher
Fortschritt in unserem ganzen Rechtsleben sicher erwarten.
Die gleichen Konsequenzen in der Richtung der Dezentralisation ergeben sich aus unserer bisherigen sozialen
Gesetzgebung. Eine gewaltige Arbeitslast sozialpolitischer
Maassnahmen ist den bestehenden Lokalbehörden aufgebürdet
worden, aber diese können sie auf die Dauer in wünschenswerter Weise nicht bewältigen. Die unteren Organe müssten
befähigt sein, die Anträge gewissenhaft zu prüfen, die Einziehung der Beiträge, die Auszahlung von Renten und die
Ueberwachung des Heilverfahrens ordnungsmässig und
pünktlich zu erledigen. Weitere, hier vorausgeschickte
Reformvorschläge zeigen die gleichen Konsequenzen. Die
so notwendige Ueberwachung und Kontrolle der Syndikate
auf der ganzen Linie des Erwerbslebens, und die Weiterbildung der amtlichen Statistik als volkswirtschaftliche
Buchführung auf Grund von Einzelanschreibungen an Ort
und Stelle, haben gleich sehr eine Dezentralisation der
Staatsbehörden in solchem Maasse zur Voraussetzung, dass
der letzte Beamte auf dem Lande für vielleicht 1000, in
der Stadt für 500 Personen bestimmt ist. Hierzu wären
nur Beamte in schon reiferem Alter mit einer ausgeprägt
praktischen Bildung geeignet. Nach Analogie der Organisation in der Bombay-Präsidentschaft sollten das Richteramt,
das Amt der Steuerbehörde, die Katasterbehörde mit dem
Strassen- und Flussbauamt wie die politische Verwaltung
in diesem „Friedensrichter“ gleichmässig auslaufen. Mit
dem lokalen Geistlichen, Bürgermeister oder Genossenschafts
vorsteher und Syndikatsvertreter zusammen, würde er ein
Schöffengericht bilden können, dessen Zuständigkeit sich
nach dem Wohnort des Geschädigten bestimmt und dessen
Urteilsfindung in weitem Maasse Billigkeitsgründen zugänglich bleibt. Jedermann kann sich bei dem Friedensrichter
Rat und Auskunft holen. Durch seine engen Beziehungen
zu den gesellschaftlichen Organen der verschiedensten Art
stehen eine Menge Hilfswege zur Verfügung. Von dieser
Stelle aus wird der Entwickelungsgang und die Führung
eines jeden Einzelnen von Kindheit auf beobachtet und
aufgezeichnet, um nach seinem Inhalte einem jeden Interessenten zugänglich zu werden. Wenn die ganze Volkswirtschaft eine Wirtschaft unter Brüdern und Freunden ist,
dann muss einem jeden auch die Möglichkeit geboten sein,
sich über seinen Nachbarn ebenso genau zu unterrichten,
wie er über seinen Bruder informiert ist. Die Privatdetektive und Auskunfteien aller Art können heute diesem
schon bestehendem Informationsbedürfnis nur in höchst unvollkommener Weise dienen, was nur den unehrlichen
Leuten sichtlich zum Vorteile gereicht.
g) Die Regelung des Güterverkehrs nach dem Kostenwerte (Aequivalenzwerte) wie die Sicherung einer harmonischen Entwicklung aller Glieder des Volkskörpers hat die Beseitigung des Privatkredites mit der Privatversicherung und die Vereinigung aller Geldinstitute zu einem nationalen Syndikat der deutschen Banken zur unerlässlichen Voraussetzung.
Im vereinigten preussischen Landtage (1847) hat
bekanntlich David Hansemann, der Gründer der Diskonto-Gesellschaft, den Ausspruch getan: „In Geldsachen hört
die Gemütlichkeit auf!“ Der ehemalige Grossbankdirektor
und jetzige Professor Riesser zitiert in seinem ausgezeichneten Werke über Konzentrationsbestrebungen der
Deutschen Grossbanken Max Wirth mit dem Satze: „Die
Menschen wollen ebenso rasch als möglich reich werden.
Das ist nichts neues, es ist überall und in allen Ländern
ebenso gewesen.“ Der Geist der Geld- und Bankgeschäfte
wird von einem mit Klugheit gepaarten robusten Gewissen
getragen. Die Frankfurter Zeitung vom 18. Februar 1908
hat eine Art Lebenslauf des berühmt gewordenen nordamerikanischen Bankiers Charles W. Morse gebracht.
Als ihn sein Vater als Buchhalter anstellte, suchte er sofort
einen Stellvertreter, der nur ein Drittel seines Gehalts
bekam, während er seinen geschäftlichen Interessen nachging. Als weiteres Beispiel seiner Geschäftspraxis folgendes:
Von der National-Bank of North-Amerika liess er sich
nach den ersten Tagen seiner Präsidentschaft, entgegen
den gesetzlichen Bestimmungen, 500'000 Dollar leihen.
Mit diesem Gelde gründete er den New Yorker Eis-Trust.
Dann liess er fünf der berühmtesten Finanzgrössen an der
New Yorker Börse je 100'000 Dollars am Kurse dieser
Aktien gewinnen, ohne dass diese Herren einen Pfennig
zu riskieren hatten. Das geschah, um sich „Freunde“ zu
erwerben. Dann überliess er eben diesen neuen Freunden
weitere „Eisaktien“ für über fünf Millionen Dollars gegen
bar. Bald darauf waren diese Aktien fast wertlos
geworden. Die „neuen Freunde“ haben also das Mehrfache
ihres anfänglichen Gewinnes wieder verloren. Die von
der National-Bank of North-America gesetzwidrig entliehene
halbe Million Dollars aber sind nicht zurückgezahlt worden.
Vom Börsenstandpunkte aus wird das als die „Grosstat
eines Finanzgenies“ bewundert. Dieser Mann beherrschte
im Oktober 1907 in Nordamerika 12 Banken, 3 Versicherungsgesellschaften, 17 Küstenschiffahrtsunternehmen
und eine Reihe von Telegraphen-, Grundbesitz- und anderen
Gesellschaften mit einem nominellen Gesamtvermögen von
über 500 Millionen Mark. Wenn wir heute im Interesse
einer besseren, sittlich höher stehenden sozialen Fortentwicklung diese gewissenlose Raffbegierde des Egoismus
bändigen und zurückweisen müssen, dann genügt es offenbar nicht, nur die Verhältnisse zwischen Lohnarbeiter und
Unternehmer zu reformieren. Es bedarf einer durchgreifenden Reform auf der ganzen Linie des Erwerbslebens
und damit in Sonderheit auch auf der des Geld- und
Kreditverkehrs. Die führenden Männer der Bankwelt selbst
können sich über eine solche Notwendigkeit am wenigsten
im Unklaren sein. Riesser erzählt in seinem wiederholt
genannten Werke sehr hübsch: Es hätten sich um die
Mitte des verflossenen Jahrhunderts an verschiedenen
Punkten in Europa in den Händen von Privatbankiers,
insbesondere des Hauses Rothschild, enorme Kapitalien
angesammelt. Sie beherrschten durch das Massenverhältnis
ihres Kapitals alle Geschäfte. Sie (die Rothschilds) stellten
ihre Bedingungen, wie die Besitzer eines Monopols.
Nirgends war abzusehen, welche Schranken dieser Tendenz
gesetzt wären. Dieses Monopol liess sich nur brechen,
wenn man dem grossen Kapital ein noch grösseres entgegenzusetzen hatte, und dieses grössere war nur durch
Assoziation vieler kleiner Kapitale herbeizuschaffen. So
wurde in Frankreich der Crédit mobilier, in Deutschland
der Schaaffhausensche Bankverein, die Diskontogesellschaft,
die Darmstädter Bank, die Mitteldeutsche Kreditbank und
die Berliner Handelsgesellschaft damals ins Leben gerufen.
In unseren Tagen haben sich die Grossbanken mit den
grossen Privatbankiers in Deutschland zu fünf grossen
Bankgruppen zusammengeschlossen. Durch diese Vereinigung der Kreditgeber ist auch die Syndikatsbildung in
der Industrie mächtig gefördert worden. Die Stellung der
Beamten in diesen Konzerns musste sich schon deshalb
gegen früher wesentlich verschlechtern, weil einmal entlassene Beamte jetzt nur noch schwer eine andere Stellung
finden. Was aber die Leiter der Grossbanken betrifft, so
klagt Riesser selbst darüber, dass es immer schwerer werde,
geeignete Persönlichkeiten zu finden. Der selbständige
Mittelstand, aus dessen Kreisen die tüchtigsten Kräfte
hervorgegangen sind, verschwindet in der Bankwelt mehr
und mehr und der „Neue Mittelstand“ mit seinem halb
sklavischen Beamtenverhältnis bringt keine Männer mit
eigener grosszügiger Initiative hervor. Inzwischen nähert
sich, auch nach Riesser, die Konzentration der Banken
einem tatsächlichen Monopol. Schon sind die Börsen mit
ihrer Kursbildung ganz in der Gewalt der Banken, die
„in sich“ wieder zu Börsen geworden sind. Wie um die
Mitte des verflossenen Jahrhunderts die Rothschilds ihre
Bedingungen monopolartig stellten, so trifft das jetzt wieder
für die moderne Vereinigung der Grossbanken zu. Für
alle Grossunternehmungen erscheint die Abhängigkeit von
der nur ganz kleinen Zahl von Kreditgebern unhaltbar.
„Ein Staat im Staate wird und kann niemals geduldet
werden!“ (Riesser). Dies um so weniger, als die Geldmacht unserer Grossbanken so sehr auf der Sammlung
fremder Gelder (Depositengelder, Kontokorrentbeträge, Versicherungsgelder usw.) beruht, dass längst schon der Ausspruch wahr geworden ist: „Les affaires, c’est l’argent
des autres!“ — auf deutsch: „Bankgeschäfte sind im wesentlichen Dispositionen über Gelder, welche anderen Leuten
gehören!“ Also wird wohl die Zeit reif dazu sein,
die gesamte Organisation unseres Kredit- und
Geldverkehrs einschliesslich des Versicherungsverkehrs in neue Bahnen überzuleiten.
Im Sinne dieser allgemeinen Schlussfolgerung macht
Riesser selbst schon klare Andeutungen. Auf Seite 173
(2. Auflage) ermahnt er die Grossbanken zum „Maasshalten“.
„Denn öffentliche, nicht etwa nur private Interessen“ seien
hier im Spiele. „Nicht ohne Bedeutung ist es, dass man
schon von den Angestellten der Banken als von Bankbeamten spricht, denn sie sind angestellt im Dienste von
Unternehmungen, die nach ihren Aufgaben und nach ihrer
Entwickelung nicht einen rein privatwirtschaftlichen Charakter
haben, und die immer mehr aus der Sphäre der rein privatrechtlichen Regelung herauswachsen.“ Auf Seite 130 zeigt
dann Riesser an einer Reihe von Beispielen, dass die
politischen Vorpostengefechte der Staaten, denen eventuell
die grösseren Schlachten der Volksheere folgen, heute auf
finanziellem Gebiete von den Grossbanken geschlagen werden!
Solch vitale Vorgänge, die unter Umständen über Sein und
Nichtsein des Staates entscheiden, können unmöglich noch
länger in der Hand des Privatkredits und der Privatbanken
ruhen, die können unmöglich für immer in der Hand des
allmächtigen Bankdirektors liegen und seinem selbst beliebten „Maasshalten“ überlassen bleiben.
Im scharfen Gegensatze zu der entschlossenen Konzentrationsbewegung der grossen Kreditbanken für Handel,
Industrie und öffentliche Körperschaften zeigen die landwirtschaftlichen Kreditinstitute ein recht weitgehendes
Isolierungsstreben. Die deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
hat sich das Verdienst erworben, durch das Direktorium
der Preussenkasse die Kreditanstalten, welche zur Befriedigung des ländlichen Meliorations- und Baukredites
vorhanden sind, neuerdings (1907) zusammenstellen zu
lassen. Dieses Verzeichnis zählt für Meliorationskredit 110,
für Baukredit 129 von einander unabhängige Anstalten.
Und immer noch lebt das Bestreben weiter, mit Hilfe des
Staates oder der Provinzen neue Spezialkassen zu errichten. Dazu kommen in Deutschland für 1907: 15,602
Kreditgenossenschaften, 2,821 Sparkassen mit 6033 Filialen,
23,127 Krankenkassen, 452 private und halböffentliche
Versicherungsanstalten aller Art mit ihrer weit grösseren
Anzahl von Kassen, die Kassen des Staates und der
Kommunen usw. In mittleren Städten, deren Verhältnisse
sich leichter überschauen lassen, konnten wir in verschiedenen Fällen mit Einrechnung der Privatbankiers auf
je 800 Einwohner schon eine Kasse zählen, für welche es
in den seltensten Fällen eine Geldausgleichsstelle gab.
Jede Kasse hielt ihre entsprechend grossen, baren Geldbestände in der Hand ihres Kassierers. Diese längst veraltete Kassenorganisation ist auch einer der Gründe für die
bedauerliche Tatsache, dass ein so unverhältnismässig
grosser Teil des vorhandenen Bargeldes im Verkehr zurückgehalten wird. Hier ist eine moderne, zeitgemässe Weiterbildung der Organisationsformen bitter nötig.
Dazu kommen die ungeheuren Missbräuche, welche
mit dem Privatkredit aller Art getrieben werden. Zunächst
die allgemeine Neigung zur masslosen Verschuldung. Der
Grosskaufmann A. van Gülpen-Emmerich, berichtet aus
seiner Erfahrung, dass ein Hausknecht, der sich etwa
1000 Mark ersparte und ein Ladengeschäft beginnt, wenn
er fleissig und solide ist, bei richtiger Verteilung auf
verschiedene Lieferanten, mit einem Kredit von 20 bis
30'000 Mark arbeiten kann. Ein tüchtiger Ladenbesitzer
mit einem Hause im Werte von 10 bis 20'000 Mark
verfügt heute schon über einen Kredit von 100 bis
200'000 Mark. Für einen gewandten Hunderttausendmarkmann geht auf den grossen Handelsplätzen der Kredit
schon in die Millionen und die geschäftliche Auskunft für
solche Leute lautet in der Regel: „Gut für jeden Betrag!“
Auch bei den Konsumkäufen hat die Inanspruchnahme des
Kredits eine recht ungesunde Ausdehnung erlangt. Aus
der nordamerikanischen Eisenbahngesetzgebung haben wir
oben den Satz kennen gelernt, dass eine Verschuldung um
etwa das 37 fache des eigenen Vermögens als normal zu
betrachten ist. In den beiden aus jüngster Zeit bekannt
gewordenen Fällen einer Beteiligung junger Bankbeamten
in Berlin und Nürnberg an Börsenspekulationen wurden
mit einem eigenen Vermögen von 6 bis 10'000 Mark bei
einem Jahreseinkommen von 2600 bis 4000 Mark
Spekulationsgeschäfte bis zur nominellen Höhe von
5 Millionen Mark ausgeführt und schliesslich Geldverluste
von 235'000 bis über 600'000 Mark erreicht. Beim Grundbesitz der verschiedensten Art ist die Entwicklungstendenz
ersichtlich, die Grundstücke bis zum vollen „Beleihungswerte“
zu belasten, und diesen „Beleihungswert“ immer höher
anzusetzen. Bedarf unter solchen Umständen die rasche
Zunahme der allgemeinen Verschuldung des Volkes bei
steigendem Zinsfuss noch einer besonderen Erklärung?
Die schlecht geordnete Kreditwirtschaft des Mittelstandes
trägt neben den gewaltigen Geldmitteln, welche den konkurrierenden Grossunternehmungen zur Verfügung gestellt
wurden, einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die
fortschreitende Vernichtung des alten selbständigen Mittelstandes. Ohne die Leichtigkeit, mit welcher heute allgemein
Kredit für Spekulationszwecke zu erhalten ist, könnten die
Grundrenten-, Gründer- und Kursgewinne aller Art gar
nicht liquid werden. Das Abhängigkeitsverhältnis, in
welches die Schulden die Einzelunternehmer gebracht
haben, war in der grossen Mehrzahl der Fälle Träger der
Syndikatsbewegung. Die maasslose nationale wie internationale Kreditgewährung ist vor allem Schuld daran, dass
die Warenpreise fortwährend bedenklichen Schwankungen
unterworfen sind und bald ein rascher wirtschaftlicher
Aufschwung das Volk noch mehr zur Teilnahme an der
allgemeinen Spekulation und Genussucht verführt, bald in
den Zeiten der nachfolgenden Krisis die mittleren Vermögen
scharenweise abgeschlachtet und durch die einsetzende
Arbeitslosigkeit die Zahl der Unzufriedenen und Verbitterten
vermehrt werden. Der Privatkredit ist die Seele des
herrschenden Kapitalismus. Wer diese Krankheit
ehrlich beseitigen will, kann den Privatkredit unmöglich beibehalten.
Mit dem Worte „Kredit“ wird dasjenige Vertragsverhältnis bezeichnet, das am häufigsten und leichtesten zur
Einleitung wucherischer Beziehungen benutzt wird. Eine
Kontrolle im Einzelnen ist hier unmöglich. Die Prophylaxis ist auch hier der wichtigste Teil der Politik. Durch
diesen Wucher wird der Zinsfuss und der gesamte Geldmarkt in sehr bedenklicher Weise beeinflusst. Also muss
eine Kreditform ausgeschlossen werden, welche dem Wucher
zuneigt. Das ist der Privatkredit. Und jener Kreditform,
welche dem Wucher prinzipiell abgeneigt ist, muss allein
der staatliche Rechtsschutz zur Verfügung stehen: das ist der körperschaftliche Kredit.
Was die Gegenwart benötigt, das ist eine gesellschaftliche Organisation des Geldverkehrs, des Kredits und der
Verwaltung der Geldwerte des Volkes. Schon heute haben
wir in den Sparkassen, in den Kreditgenossenschaften der
Raiffeisenschen Art, in der preussischen Zentralgenossenschaftskasse, in den öffentlichen Meliorationskassen Geldinstitute, welche in erster Linie nicht Gewinnzwecke, sondern
gemeinnützige Zwecke erstreben. Es ist unvereinbar mit
dem Begriff der sozialen Arbeitsgemeinschaft, unverträglich
mit der Auffassung einer Wirtschaft unter Brüdern oder
Freunden, dass Unternehmungen mit gewaltigen fremden
Geldmitteln gefördert werden, welche in bewusster Weise
darauf abzielen, die Mitmenschen rücksichtslos auszuplündern,
nur um an diesem Raubgewinn einen möglichst hohen
Anteil an Zinsen oder Dividenden oder Tantiémen zu erhalten. Wenn der Wucher im Sinne einer vertragsmässigen
Aneignung von offenkundigem Mehrwert gesetzlich bei
hohen Strafen verboten werden soll, dann kann es unmöglich
gestattet sein, solche wucherische Unternehmungen im
In- und Auslande nur der Gewinnteilnahme halber mit
Kredit reichlich zu unterstützen. Es kann nicht genügen,
nur die juristische Sicherheit einer Kreditgewährung zu
prüfen. Schon die Raiffeisenschen Kreditvereine, ebenso
wie die Kulturrentenanstalten haben an die Stelle der bloss
juristischen Sicherstellung die Kontrolle der rationellen
Verwendung des geliehenen Geldes gesetzt, und die Preussische
Zentralgenossenschaftskasse hat durch die Verpflichtung ihrer
Schuldner, ausschliesslich mit ihr Kreditgeschäfte zu machen,
wenigstens eine Kontrolle der Kreditbeanspruchung vorgesehen. Der Kreditgeber eines Wucherers macht sich zum
Mitschuldigen an diesem Verbrechen. Aufgabe des künftigen
Kreditrechtes bleibt es deshalb, die Begünstigung des
Wuchers jeder Art durch den Kredit zu verhüten. Als
Albert Schaeffle an die Lösung des Problems herantrat,
den Missbrauch des Hypothekenkredits zur spekulativen
Grundpreissteigerung zu beseitigen und die Wohltat dieser
Kreditform nur für volkswirtschaftlich günstige Zwecke zu
sichern, blieb ihm nichts anderes übrig, als für die
„Inkorporation des Hypothekarkredits“ einzutreten
und damit die Individualhypothek faktisch aufzuheben. Wir
gehen hier von der Ueberzeugung aus, dass es selbst für
die Landwirte nicht genügt, nur den Grundstückswucher
zu beseitigen. Ein wirklich gedeihliches Aufblühen der
Volkswirtschaft hat die Beseitigung des Wuchers auf der
ganzen Linie des Erwerbslebens zur Voraussetzung. Die
so notwendige soziale Erziehung besserer Menschen mit
grösserer Opferfreudigkeit muss das wirtschaftliche Emporkommen des sittlich höher stehenden Wirtschafters fördern,
statt — wie heute fast überwiegend — den gewalttätigeren,
skrupelloseren Erwerber in erster Linie reich zu machen.
Zu diesem Zwecke muss aller Kredit, dem die staatlichen
Rechtsmittel zugebilligt werden, auf seine volkswirtschaftlich
rationelle Verwendungsart kontrolliert sein. Das kann nur
bei dem Kredit der Genossenschaften, Landschaften, Sparkassen und dergl. gesichert erscheinen. Also ist dem
Kredit, den Private gewährt haben, der Rechtsschutz künftig zu verweigern.
Gleichzeitig ist Sorge zu tragen, dass stets genügend
Geldmittel vorhanden sind, um den volkswirtschaftlich
berechtigten Kredit zu billigen Bedingungen befriedigen
zu können. Dazu gehört vor allem eine genügend grosse
Geldmenge in der rechten metallischen Zusammensetzung.
Als Schreiber dieses seine Studienreisen in Indien machte
und seine Diener, die etwa 20 Pfennige pro Tag als
Lohn erhielten, zum ersten Male auszahlte, gab er ihnen
diesen Betrag in Silber. Da antworteten die Indier: „Nein,
gnädiger Herr, das ist Dein Geld, gib Du uns unser Geld!“
Sie wollten in Kupfermünzen ausgezahlt sein. Ihre täglichen Lebensbedürfnisse waren so gering im Werte, dass
sie nur mit Kupfergeld beglichen werden konnten. Ihre
ganze Art der Geldaufbewahrung war nur für Kupfer
zugeschnitten. Als dann die Reise durch Australien folgte,
lernte ich dort einen Arbeiterstand kennen, der pro Tag
bis 20 Mark verdiente. Wenn diese Arbeiter am Sonntage
ihren Vergnügungen nachgingen, hatten sie mehrere Goldstückchen in der Tasche. Im Kriegsfalle stellt Deutschland
ein Viermillionenheer auf, dessen Soldaten 44 und 56 Pfennig
Löhnung pro Tag erhalten, das sind 4,40 und 5,60 Mark
pro Dekade. Solche Beträge lassen sich nur in Silber
zahlen. Bei der Masse des Volkes kommt im täglichen
Verkehr in Deutschland noch das Silber als Hauptmünze
in Verwendung. Deshalb kann die „reine“ Goldwährung
den Zahlungsbedürfnissen des deutschen Volkes unmöglich
entsprechen. Es muss daneben eine erhöhte Summe von
Silbergeld verwendet werden. Aber auch mit der veralteten
Vielheit von Kassenführungen ist zu brechen. Der Kassen
verkehr sollte durch ganz Deutschland eine einheitliche
planmässige Organisation erfahren in der Weise, dass sich
die staatlichen wie privaten Gelder und Zahlungen sammeln
und die entbehrlichen Ueberschüsse nach zentralen Kassen
abgeführt werden. So wird die unbenutzt liegende Geldmenge auf das notwendige Minimum beschränkt und dem
Verkehrs- und Kreditbedürfnis aller Art zu mässigen Bedingungen gedient werden können.
Zu den grossen Aufgaben des Reichsvolkswirtschaftsrates würde es gehören, den Plan für diese zweckmässigste
Organisation des deutschen Kassenverkehrs auszuarbeiten.
Zu diesem Zwecke wären alle Geldinstitute und Kassen
zusammenzufassen. Wo ein praktisches Bedürfnis für neue
Kassen besteht, sind solche einzurichten. Wo zu viel
Kassen eingerichtet sind, wäre ihre Zahl entsprechend zu
beschränken. Einer Wirtschaft unter Brüdern können überflüssige Einrichtungen nicht entsprechen. Diese Kassenorganisation wäre die geeignete Stelle, um die Verwaltung
des mobilen Volksvermögens zu übernehmen. Hier werden
die Depositen angenommen und verzinst, hier werden
Wertpapiere zum Kostenwerte gekauft und verkauft, hier
können Geldstiftungen jeder Art unter einfachen Formen
errichtet werden, hier finden Zahlungsaufträge jeder Art
ihre Erledigung, hier sichert sich das Volk gegen jene
Millionenverluste, die durch Nichteinlösung gekündigter
Wertpapiere und Nichtabhebung entfallener Lostreffer ihm,
zu Gunsten unserer heutigen Banken, erwachsen, hier
erfolgen Einzahlungen und Auszahlungen auf Grund der
Versicherungsverträge aller Art u.s.w. An diese Kassenorganisation lehnen sich die Kredit- und Versicherungsorganisationen der verschiedensten Art an, weil für sie
jede eigene Kassenführung jetzt entbehrlich wird. Alle
Kredit- und Versicherungsbedingungen müssen einer genauen
Durchsicht unterzogen werden, ob wirklich allerwärts
Uebervorteilungen jeder Art nach dem Grundsatze des Kostenwertes vermieden sind. Die Konkurrenz der verschiedenen
Anstalten unter sich wird beendet. Es folgt eine billige
gegenseitige Abgrenzung des Arbeitsgebietes. Wo sich
hierbei Bedürfnisse zeigen, denen noch keine Organisation
dient, sind solche ins Leben zu rufen. Bei einer Statistik
als volkswirtschaftliche Buchführung, bei allgemeiner
Einführung des Aequivalenzwertes und bei einer weitgehenden Dezentralisation des staatlichen Beamtenkörpers
bietet die Durchführung all dieser Forderungen unter
Anleitung und Kontrolle des Reichsvolkswirtschaftsrates keine besonderen Schwierigkeiten.
Auch in dieser neuzeitlichen wucherfreien Ordnung
des Geld- und Kreditverkehrs bleibt für unsere bisherigen
Effektenbörsen, die nur dem Grundsatze huldigen: „Möglichst billig einkaufen und möglichst teuer verkaufen!“ kein Raum.
h) Von den landwirtschaftlichen Verhältnissen insbesondere.
Das ganze agrarische Programm im engeren Sinne
lässt sich in die einfache Formel bringen: Volkswirtschaftliche Regelung des Verkehrs mit den landwirtschaftlichen Grundstücken, wie des Verkehrs
mit den landwirtschaftlichen Produkten nach dem
gesellschaftlichen Kostenwerte. Wenn ein Getreideverkaufssyndikat der deutschen Landwirte gebildet ist, das
in organischer Verbindung steht mit einem Ein- und Verkaufssyndikat der deutschen Müller, das wieder Anschluss
gefunden hat an eine Mehleinkaufsorganisation der deutschen
Bäcker, dann ist es möglich, die gleichen mittleren Preise,
welche den gesellschaftlichen Produktionskosten entsprechen,
das ganze Jahr hindurch ohne Schwankungen festzuhalten.
Der Bund der Landwirte hat 1894 die 40jährigen Durchschnittspreise für Getreide gefordert und damit das Preisproblem in der besten Weise formuliert. Auch die heutige Preisbildung unter der Herrschaft des spekulativen Kapitals
kann nicht umhin, in längeren Zeiträumen die Produktionskosten zu respektieren. Aber es entspricht dem Wesen
der Spekulation, um diesen Schwerpunkt mit möglichst
grossen Schwankungen zu oscillieren und dabei der Reihe
nach bald die Produzenten, bald die Konsumenten schwer
zu schädigen. Es ist doch wohl weit mehr im Interesse
aller Beteiligten — mit einziger Ausnahme der Spekulanten —
gelegen, die Preisbewegung, ohne Schwankungen, auf der
mittleren Linie zu halten. Die absolute Höhe dieses
Normalpreises wird in den verschiedenen Gegenden
Deutschlands eine verschiedene sein, wie das schon durch
die heutigen mittleren Preise zum Ausdruck kommt. Der
Westen und Süden hat höhere natürliche Getreidepreise
als der Osten u.s.w. Die geschichtliche Entwicklung und
die tatsächlich höheren bezw. niedrigeren Produktionskosten
bieten dafür genügende Erklärung. Aus ganz den gleichen
Gründen können die Preise in der Aufeinanderfolge der
Jahre nicht immer die gleichen sein. Mit fortschreitender
Kultur müssen sie langsam zwar aber stetig mitsteigen,
wie das bei normaler Entwicklung bisher der Fall war.
Unsere Kurve für 500 Jahre Weizenpreise in Strassburg im
ersten Bande dieses Werkes bringt das genügend klar
zur Anschauung. Das vertikale Getreide- und Mehlsyndikat
wird Jahr für Jahr die gleichen normalen Preise in diesem
Sinne ohne jede Schwankung für den Konsumenten durchhalten können. Denn einer solchen Organisation ist es
leicht, die erforderlichen Reserven in Waren und barem
Gelde anzusammeln, welche für den eventuellen Zukauf
vom Auslande die Schwankungen der Weltmarktspreise
nach auf- und abwärts zu Gunsten der mittleren
Linie ausgleichen. Ebenso kann eine solche Syndikatsorganisation, bei gleichzeitig allgemeiner Einführung des
Kosten- oder Aequivalenzwertes, auch die Spannung zwischen
Getreide- und Brotpreisen bestimmen und hierdurch eine
Spezialart von Brotverteuerung endlich aufheben, die mit
den Terminkäufen und Verkäufen der Müller und Bäcker
in ursächlichem Zusammenhange steht. Nach Einführung
dieser Syndikatsorganisation werden die Getreidezölle als Schutzmittel gegen zu niedrige ausländische Getreidepreise überflüssig. Denn dann
gibt es ausserhalb des Syndikats keine Käufer mehr für
ausländische Getreideofferten, weil ausserhalb des Syndikates
keine Getreide- und Mehlkontingente existieren können.
Was so für das Brot gilt, das behält auch Geltung für das
Fleisch. Hier bewirken die Preisschwankungen der Spekulation in ganz der gleichen Weise ein starkes Schwanken
der Produktionsziffern. Ein Herabgehen der Schweinefleischpreise z.B. kann die jungen Ferkel fast unverkäuflich
machen. Das wirkt dann erfahrungsgemäss auf die Schweinehaltung in der Weise zurück, dass wir heute etwa alle zwei
Jahre Teuerungspreise für Schweine haben. Sobald hier
durch ein Syndikat der Produzenten mit den Schlächtern
unter Anschluss der soliden Händler die Preise an die
gesellschaftlichen Gestehungskosten auf mittlerer Linie angepasst werden, sind natürlich auch die Ferkelpreise derart
zu regeln, dass die Fleischproduktion dem Bedarf des
Konsums entspricht. Wesentliche Schwankungen im Konsum
sind künftig deshalb nicht mehr zu erwarten, weil durch
die anderen, organisch sich anschliessenden Massnahmen
der unheilvolle Wechsel zwischen Ueberspekulation und
Krisis endlich verschwindet. Auch hier werden vom
Syndikate alle unberechtigten und deshalb wucherhaften
Spannungen zwischen den Vieh- und Fleischpreisen im
Detailhandel fernzuhalten sein. Das Gleiche gilt für alle
wichtigen landwirtschaftlichen Produkte. Ein tadelloses
Funktionieren solch gewaltiger Syndikatsorganisationen hat
wieder zur Voraussetzung, dass überall ein einsichtsvoller
staatlicher Beamter an Ort und Stelle das Material der
Statistik hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit kontrolliert, die
Bevölkerungsmasse zur pünktlichen Einhaltung der von der
Zentrale aufgegebenen Ablieferungstermine erzieht, Streitigkeiten sofort schlichtet und den Geist des brüderlichen Zusammenwirkens zu erhalten versteht.
Wie auf diese Weise der Kostenwert die Preise der
landwirtschaftlichen Produkte bestimmt, so muss auch der
Kostenwert den Preis der landwirtschaftlichen Besitzungen
bestimmen. Der allgemeine Buchführungszwang mit ordentlichen Abschreibungen, welche der tatsächlichen Abnützung
entsprechen, wird die rechte Ermittelung dieser Wertgrösse
auch allgemein ermöglichen. Damit findet die sogenannte
Erbrechtfrage ihre einheitliche und allgemeine Erledigung.
Es wird überflüssig sein, durch Höferecht, Anerbenrecht
und Fideikommissrecht dem Uebernehmenden einen besonderen „Vorzug“ einzuräumen, nachdem jede spekulative
Preisbildung für landwirtschaftliche Grundstücke endlich
ausgeschlossen bleibt. Die landwirtschaftliche Schuldentlastungsfrage kann allgemein kaum eine wirksamere Förderung
erfahren als durch Syndikatspreise für alle landwirtschaftlichen Produkte, welche die Kosten decken, durch eine
Organisation des Geld- und Kreditverkehrs, welche jede
Zinsfusssteigerung durch übermässige Spekulation ausschliesst
und durch Uebergabspreise für Grund und Boden, welche
den sachlichen Herstellungskosten entsprechen. Wie steht
es mit der Regelung des freihändigen Verkehrs auf dieser
Basis? Das Prinzip des Kostenwertes gestattet keine
spekulative Preisbildung. Wo aber freie Konkurrenz der
Käufer zugelassen wird, wird auch die spekulative Preis
steigerung zugelassen. Heute besteht die Gefahr eines
Aufkaufs des bäuerlichen Grundbesitzes durch reich gewordene Kapitalisten als Luxusbesitz. Der Bauer und sein
landwirtschaftlicher Besitz sollen kein Spielzeug für die
Riesen des Reichtums sein! Aber auch die heute sich
breit machende Güterschlächterei, ob sie nun von Privaten
oder von Banken betrieben wird, ist ein Krebsschaden für
unsere landwirtschaftlichen Verhältnisse. Die echt agrarische
Gesetzgebung aller Völker und Zeiten hat die Veräusserung
des landwirtschaftlichen Grundbesitzes ausdrücklich aufgehoben. Der gleiche Rechtsgrundsatz ist auch heute wieder
geboten. Wer seinen Besitz veräussern will, übergibt ihn
der nationalen Kassenorganisation, welche bar, ohne Abzug
und Provision, den nachweisbaren Sachwert bezahlt. Die
fortlaufenden Aufzeichnungen des lokalen Friedensrichters,
unter Mitwirkung des geltenden Buchführungs- und Deklarationszwanges, welche auch zur Evidenthaltung des Steuerkatasters dienen, machen den Kostenwert der betreffenden
Besitzung jederzeit ersichtlich. Der Eigentumsnachfolger
erwirbt das Grundstück zu dem gleichen Kostenpreise, ohne
Aufschlag irgend welcher Art. Der Zuschlag wird dem
neuen Bewerber von dem lokalen Friedensrichter im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der lokalen Kreditorganisation und unter Kontrolle des Reichsvolkswirtschaftsrates erteilt. Für den Grundstücksverkehr gelten hierbei
die grösseren Gesichtspunkte der gesamtheitlichen Interessen.
Wo ausländische Bewerber mit inländischen Kaufliebhabern
in Konkurrenz treten, wird der Inländer natürlich bevorzugt.
Bewerber, welche dem deutschen Volke und dem deutschen
Staate nicht freundlich gesinnt sind, bleiben stets von
deutschen Grunderwerbungen ausgeschlossen. Wo mehrere
deutsche Bewerber in Konkurrenz treten, entscheiden die
Grundsätze der besseren sozialen Grundbesitzverteilung, der
geringeren Besitzschulden und die soziale Qualifikation des
Bewerbers. Zwischen mehreren Kauflustigen mit gleicher
Qualifikation entscheidet das Loos. Die Gelegenheit dieser
Handänderung durch Vermittelung der sozialen Gemeinschaft
soll auch dazu dienen, eine bessere Arrondierung der Besitzungen herbeizuführen. Der Gefahr einer Umgehung
dieser Bestimmungen durch Schenkung und Testierfreiheit
muss durch entsprechende Einschränkungen für den Grundbesitzverkehr begegnet werden.
Im Interesse der Allgemeinheit liegt bekanntlich eine
gesunde Mischung von Gross-, Mittel- und Kleingrundbesitz. Der grössere Besitz geht in der rationellen Kulturtechnik voraus und liefert die edleren Saaten, die besseren
Zuchtprodukte. Der mittlere und Kleinbesitz liefert die
besten landwirtschaftlichen Arbeiter, ohne welche der Grossbetrieb nicht bestehen kann. Der Wald ist nur in den
Händen des grösseren Besitzes gesichert usw. Diese
Grundbesitzverteilungspolitik sollte einheitlich gehandhabt
werden und deshalb dem Reichsvolkswirtschaftsrat unterstellt werden. Die rechte Ausführung und Anpassung im
Einzelfalle garantiert die dezentralisierte Staatsbehörde mit
den lokalen Organisationen des Kredits und der Syndikate.
Wo heute der Grossgrundbesitz überwiegt, sollten — nach
den trefflichen Vorschlägen des Geheimrat Kapp und
Freiherrn von Wangenheim-Klein-Spiegel — durch
Abtrennung von Gutsteilen aneinandergrenzender Grossgüter solche Zwischenflächen gewonnen werden, welche
sich als Ansiedlung für eine selbständige, leistungsfähige
Dorfgemeinde eignen. Wenn so der soziale Grundmarkt
einheitlich durch Deutschland Angebot und Nachfrage ausgleicht, kann es unmöglich an Land und Landwirten zur
Bildung von neuen Dorfgemeinden fehlen.
i) Von den Verhältnissen der Lohnarbeiter insbesondere.
Auch hier ist vor allem der tiefgehende prinzipielle
Unterschied zwischen der Auffassung unter dem
herrschenden kapitalistischen System und den Konsequenzen
gesunder, normaler volkswirtschaftlicher Verhältnisse festzuhalten.
Der Kapitalismus handelt seit Jahrtausenden nach
dem Grundsatze: Teile und herrsche! Trenne und beute
aus! So hat man den Begriff des Arbeiters auf den des
Lohnarbeiters zurückgekürzt, dem vorgeblich der Unternehmer und das Kapital gegenüberstehen. Der Arbeitslohn bestimmt sich im Wesentlichen nach Angebot und
Nachfrage. Schon Adam Smith und nach ihm Karl
Marx haben den Mittelstand, welcher Arbeit und Kapital
in seiner Person vereinigt, aufgegeben und damit die
Brücke zur naturgemässen Lohnbildung hinter sich abgebrochen. Der Arbeiter ist „nur Arbeiter“ sein Leben lang,
welcher mit Massen von Arbeitsgenossen zusammenarbeitet
und zusammenlebt. So wird der Arbeiter zum Proletarier,
zum vierten, letzten Stande. Fleissig und strebsam zu
sein, lohnt sich für ihn nicht. Sein Streben hat kein erreichbares, höheres Ziel. Sein Fleiss bewirkt nur, dass
die Gewinne der Kapitalisten noch grösser werden.
Sein Einkommen ist ein Spielball der kapitalistischen
Konjunkturen. Die Not ist die Peitsche, die ihn täglich
zur Arbeit treibt. Die Arbeit selbst weckt in ihm ein
dauerndes Unlustgefühl. Wenn seine Arbeitskraft ausgepresst ist, wird er vom Kapital auf die Strasse gestossen.
Da bleibt zur Besserung der Lebensstellung und Lebenshaltung nur der Klassenkampf übrig, zunächst in der Form
der gewerkschaftlichen Organisation zur Führung der
Kämpfe um höheren Lohn durch den Kontraktbruch, durch
Streiks, Boykott, Bekämpfung der Arbeitswilligen, Abwehr
der Zuwanderung, Schädigung der Nichtorganisierten usw.
Dazu die Kämpfe um kürzere Arbeitszeit, angenehmere
Arbeitsbedingungen, um wachsenden politischen Einfluss
als Arbeiterstand usw. Während der grössere Fleiss mit
der längeren Arbeitszeit und der Genügsamkeit die
Arbeiterinteressen eher schädigt als fördert, begünstigt die
geringere Arbeitsleistung, die kürzere Arbeitszeit, die ausgeprägte Unzufriedenheit bei einer möglichsten Steigerung
des Genusslebens die Position des Arbeiters. Um im
Klassenkampf das Klassenbewusstsein des Arbeiters zu
heben, wird ihm eingeredet, dass der Lohnarbeiter allein
alle Güter erzeugt habe, dass deshalb der Arbeiter
berechtigt sei, noch weit grössere Leistungen zu seinen
Gunsten von der Gesamtheit zu fordern. Wenn dabei das
Gefühl der Selbstverantwortlickeit dem Einzelnen verloren
gehen muss, so wird darauf keine Rücksicht genommen.
Wo diese neue Ideenwelt auf dem Lande Eingang findet,
verbindet sich diese Proletarierphilosophie mit den goldenen
Träumen der Kapitalisten. Neben dem Wanderredner der
Proletarier erscheint der Agent einer durch Börsengründungen
neuerstandenen Industrie, um viele Tausende von Arbeitern
zu werben. Goldene Berge werden versprochen. Vereinzelte Glücksbeispiele locken! Die modernen Verkehrseinrichtungen machen eine Wohnsitzänderung so leicht.
Kein zuverlässiger unparteiischer Berater erhebt seine
warnende Stimme. Die moderne volkswirtschaftliche
Organisation wurde auf dem Lande vernachlässigt. So
setzt denn mit jeder neuen aufsteigenden Konjunktur auch
die unheilvolle Bevölkerungsflucht vom Lande nach der
Stadt und nach der Industrie von neuem wieder ein. Die
Erziehung des Volkes zur Spekulation und zur Genussucht bleibt die Parole.
Wie lauten im Gegensatze hierzu die Grundzüge einer organischen Auffassung der Arbeiterfrage? Die naturwissenschaftlich-politische Auffassung beginnt mit einer Betrachtung des Ganzen in den Wechselbeziehungen seiner verschiedenen Glieder, und erkennt heute sofort, dass die naturgemässe Verteilung des volkswirtschaftlichen Produktionserfolges krankhaften Störungen
unterliegt, welche auf den herrschenden Kapitalismus zurückzuführen sind. Dieser Kapitalismus eignet sich heute in
Deutschland jährlich rund 9 Milliarden „Mehrwert“ an,
welche dem volkswirtschaftlichen Arbeitsertrage entzogen
werden. Die nächstliegende Aufgabe einer rationellen Behandlung der sozialen Arbeiterfrage besteht mithin darin:
diese heute entwickelungsgeschichtlich nicht mehr gerechtfertigte Beraubung des volkswirtschaftlichen Arbeitsertrages
durch den Kapitalismus aufzuheben und deren Wiederkehr zu
verhindern. Eine solche Maassnahme muss sofort zur Folge
haben, dass die deutschen Arbeiter der verschiedensten Art
jährlich um 9 Milliarden Mark mehr einnehmen. Wir haben
im Vorhergehenden nachgewiesen, dass diese grosse Reform
durch allgemeine Einführung des Aequivalenz- oder Kostenwertes mit den daraus sich ergebenden Konsequenzen
erreicht wird. Arbeiter im subjektiven Sinne ist nach den
ebenfalls schon vorausgeschickten Ausführungen ein Jeder,
der sich dienend an die Gesamtheit anschliesst. Dabei
sind wieder selbständige Arbeiter und Hilfsarbeiter
zu unterscheiden. Nur bei dem selbständigen Arbeiter,
welcher im Wesentlichen Eigentümer seiner Produktionsmittel ist, kann die Frage nach dem gerechten Arbeitslohn
leicht klar und ziffermässig beantwortet werden. Er ist
gleich dem Werte seines fertigen Produkts — unter der
wichtigen Voraussetzung, dass die Preisfestsetzung dieses
Produktes nicht dem spekulativen Privatkapital überlassen
wird und dem Kostenwerte entspricht. Hier ist im Vorher
gehenden deshalb für die Produkte der Landwirtschaft wie
der Gewerbe und der Industrie eine Syndikatsorganisation,
ohne Börsen, auf der ganzen Linie gefordert worden. Auch
für das Gebiet der Submissionen muss der Kostenwert zur
Geltung kommen. Bei den vorgesehenen vielfachen
Organisationen kann es nie an Sachverständigen fehlen,
welche den Kostenwert zu schätzen wissen. Hierher gehören weiter alle jene fürsorglichen Massregeln, welche
auch bei Handänderungen der Produktionsmittel den Kostenwert zur Geltung bringen. In diesem Zusammenhange ist
es aber auch wichtig, die Konsequenzen dieser Ideen eines
naturgemässen Arbeitsrechtes auf künstlerischem und geistigem
Gebiete weiter zu denken. Hier fehlt heute selbst amtlichen und halbamtlichen Stellen das Bewusstsein, dass sie
einen ganz gewöhnlichen Diebstahl begehen, wenn sie sich
die von Anderen mit viel Mühe und Kosten gewonnenen
Ideen kurzerhand, sogar ohne Quellenangabe, aneignen.
Solch schreiende Lücken des geltenden Rechtes müssen
ausgefüllt werden, um das Raubrecht der Stärkeren und
Reicheren zu beseitigen. Das Recht des Arbeiters auf sein
Produkt muss als vornehmster Eigentumsanspruch ausnahmslos gelten. In diesem Zusammenhange ist schon
darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine Erweiterung
der patentrechtlichen Bestimmungen und um Bereitstellung
öffentlicher Mittel zur angemessenen Ablösung neuer Ideen
von allgemeinerem Interesse handelt. Nur auf diesem Wege
der vollen und nicht bloss formalen Anerkennung des
Urheberrechtes kann das heute so vielfach schwer beleidigte
Gerechtigkeitsempfinden des Volkes wieder allgemeiner versöhnt werden.
Nicht so einfach ist die Frage nach dem naturgemässen
Lohn des Hülfsarbeiters zu beantworten. Im allgemeinen
wird man sagen können, dass diese Lohnhöhe ebenso wie
die Höhe der durchschnittlichen Getreidepreise ein Ausdruck
für die Höhe der materiellen Kultur eines Volkes sind.
Nach oben wird der Lohn der Hülfsarbeiter begrenzt durch
den Arbeitsertrag der selbständigen Arbeit. Denn es kann
niemand seiner Arbeitshülfe mehr zahlen, als er selbst
verdient. Dass aber innerhalb dieser Grenze die berechtigte
Höhe erreicht werde, bleibt wesentlich von der Leichtigkeit
des Aufsteigens der Hülfsarbeiter in selbständige Positionen
und von der Tüchtigkeit der sozialen Erziehung der heranwachsenden Arbeiter zur Arbeitsamkeit und Sparsamkeit
abhängig. Unter naturgemässen Verhältnissen ist deshalb
der Lohn der Hülfsarbeiter aufs Engste mit dem Arbeitserfolg
des selbständigen Mittelstandes verknüpft. Diese Erkenntnis
musste sich in Ländern mit junger Kultur am leichtesten
bemerkbar machen. Wakefield, der bekannte Kolonisator
von Australien, hat die verhältnismässig hohen Arbeitslöhne
in Australien auf die billigen Landpreise und auf die
Leichtigkeit, mit der Grundbesitz erworben werden konnte,
zurückgeführt. Der Nordamerikaner Henry George setzte
in seinem Lohngesetz die Lohnhöhe der Arbeiter mit dem
Verdienst der Farmer an der Grenze der Produktion in
direkte Beziehung. Zu einer sehr ähnlichen Formulierung
des Arbeitslohngesetzes kam schon Joh. Heinrich von
Thünen zu Anfang des letzten Jahrhunderts. Rodbertus
spricht von einem „verhältnismässig mit steigenden Arbeitslohne.“ In der neueren Geschichte der australischen Lohnarbeiterverhältnisse spielt die Gesetzgebung für die australischen Goldfelder eine hervorragende Rolle. Als hier die
Goldaluvien entdeckt wurden, bestimmte ein Spezialgesetz,
dass jedermann gegen Zahlung einer kleinen Einschreibegebühr das Recht der Ausbeutung eines bestimmten Loses
von einer mässigen Länge und Breite erwerben konnte.
Aber niemand konnte mehr als ein Los besitzen. Der
Erfolg dieser klugen Gesetzgebung war, dass der Arbeitsertrag auf diesen Goldfeldern als Lohnregulator durch die
ganze australische Volkswirtschaft wirkte. Wäre damals
die Gesetzgebung in Australien von kapitalistischen Anschauungen beherrscht gewesen, so hätte man die Ausbeutung
der Goldfelder einem Konsortium von Grossbanken übertragen. Dieses hätte möglichst billige Arbeitskräfte herangezogen, um möglichst grosse Gewinne für sich zu
erübrigen. Der tiefgehende soziale Unterschied dieser
beiden Auffassungen ist einleuchtend.
Eine organische Betrachtung des Lohnproblems der
Hülfsarbeiter muss deshalb mit der wichtigen Vorfrage
beginnen: Ist die Funktion des Arbeitsertrags der
selbständigen Arbeiter als volkswirtschaftlicher
Lohnregulator gut gesichert? Bei der überragenden
Abhängigkeit des ökonomischen Erfolges eines jeden
Einzelunternehmers von der Mitwirkung der gesamtheitlichen
Verhältnisse kann unsere Volkswirtschaft mit einer reich
gedeckten Tafel verglichen werden, die gross genug ist,
um das ganze Volk zu sättigen. Nur zwei Bedingungen
müssen dabei eingehalten werden: Wenn jemand an
dieser grossen Tafel sich gut gesättigt hat, dann
muss er aufstehen, um einem anderen, der noch hungrig
ist, Platz zu machen. Und jeder neue Gast sollte ein
entsprechendes gesellschaftliches Kleid tragen und eine
entsprechende soziale Erziehung sich angeeignet haben,
um auch zu der Tafelgesellschaft zu passen. Nach beiden
Richtungen wird heute viel gesündigt. Eine wachsende
Zahl von Menschen hat an der volkswirtschaftlichen Tafel
sich längst gut satt gegessen und denkt doch nicht daran,
aufzustehen, um Andere an den Tafelfreuden teilnehmen zu
lassen. Hinter den Sesseln dieser Platzhalter sammeln
sich immer mehr Leute, deren Unzufriedenheit mit der Zeit
natürlich wächst. Solch’ böse Gäste sind unsere Grosskapitalisten, unsere Besitzer von Monopolen der verschiedensten Art, unsere Grossunternehmer, die ihre Betriebe
immer mehr erweitern und immer neue Unternehmungen
aufsaugen u.s.w. Die ungehörig gekleideten neuen Gäste
mit schlechten Manieren sind jene Arbeitermassen, die das
Gift der modernen Arbeiterverhetzung in sich aufgenommen
haben. Gespart wird nichts. Der ganze Lohn muss
verjubelt werden. Wenn sie nichts mehr haben, hat nach
ihrer Auffassung die Gesamtheit für sie zu sorgen. Die
Arbeit selbst ist für sie eine Last, eine Quälerei. Aufsässig,
unbotmässig, unzuverlässig, streitsüchtig ist ihr Benehmen
und maasslos sind ihre Forderungen.
Diesen beiden Hauptrichtungen der herrschenden Missstände auf dem Gebiete der Lohnbildung sind unsere bisherigen Reformvorschläge bereits begegnet. Gegen die
Aufsaugung der selbständigen Arbeitsgelegenheiten durch
die Kapitalisten wendet sich der Kataster der selbständigen
Unternehmungen, welches als Regel und ohne ein offensichtliches soziales Bedürfnis das Aufsaugen und Verschmelzen selbständiger Arbeitsgelegenheiten nicht gestattet.
Aufgabe der besonderen Bestimmungen des Syndikatsgesetzes ist es, die Grossbetriebe auf der ganzen Linie des
Erwerbslebens als Regel nur mit ihrer bisherigen Produktion
zu kontingentieren und den Zuwachs am volkswirtschaftlichen Bedarf für den zweckmässigeren Ausbau der mittleren
und kleinen Betriebe, wie für die Gründung von neuen
mittleren und kleinen Betrieben zu reservieren. Die einheitliche Organisation der inneren Kolonisation und des Grundstückmarktes schafft neue lebensfähige Bauerngemeinden
und verhütet die Aufsaugung des Grundbesitzes für Luxuszwecke der Reichen. Eine moderne Umbildung der Heimarbeiterverhältnisse kann auch auf diesem Gebiete neue
Gelegenheiten zur Verselbständigung schaffen. Mit diesen
organischen Grundsätzen einer besseren Regulierung des
Arbeitslohnes bleibt der heute so beliebte Ruf nach „Verstaatlichung“ allerdings unvereinbar. Vielfach muss sogar
die Forderung nach „Entstaatlichung“ erhoben werden.
Der Geheime Kommerzienrat Kirdorf hat einmal gesagt:
„Sucht die Arbeitsgelegenheit möglichst zu vermehren,
dann ist die soziale Frage gelöst“. Wir möchten diese
Formulierung dahin abändern, dass wir sagen: „Sucht
die selbständige Arbeitsgelegenheit tunlichst zu
erweitern, und die Lohnfrage wird zur Hälfte gelöst
sein“. Die andere Hälfte betrifft nämlich die bessere
soziale Erziehung der Volksmassen und die Beseitigung
des Proletariats. Zur Lösung dieser grossen Aufgaben
wurde bereits eine Reform in der Organisation der staatlichen Behörden in der Weise vorgeschlagen, dass jedermann von seinem zuständigen „Friedensrichter“ persönlich gekannt und beobachtet wird. Hier findet jedermann
Auskunft über die geltenden Gesetze, wie über die bestehenden Einrichtungen aller Art. Durch dieses Organ
wird die Entwickelung eines jeden Einzelnen von der Wiege
bis zur Bahre verfolgt und aufgezeichnet. Es gibt also
dann keine Volksmassen mehr, die nur als Nummern in
Betracht kommen. Interessenverletzungen irgend welcher
Art werden rasch abgestellt, unter sorgfältiger Berücksichtigung der begleitenden Umstände Strafen verhängt,
aber auch die bessere menschenwürdige Lebensführung
belohnt und durch beides erzieherisch auf das Volk eingewirkt. Wer bis zu seinem 40. Lebensjahre treu,
fleissig und ehrlich gearbeitet und von seinem
Lohneinkommen sich einen entsprechenden Betrag
erspart hat, soll Gelegenheit zu einer für ihn geeigneten Verselbständigung erhalten und hierbei
innerhalb billiger Grenzen Unterstützung finden.
Wer aber bis zu seinem 40. Lebensjahre als Lohnarbeiter
wiederholt zu ernsten Klagen Anlass gegeben, wer untreu,
unehrlich in der Arbeit war und unmässig lebte, hat diesen
seinen Anspruch auf Verselbständigung verloren. Dann
sind die Jahre der Lohnarbeit für den tüchtigen Menschen
nur ein Durchgangsstadium wie die Schuljahre. Das ist
die weitaus beste Beschränkung der Arbeitszeit. Für einen
jungen kräftigen Arbeiter ist der nur achtstündige Arbeitstag
eine höhere Faulenzerei. Wo aber ungesunde Arbeitsgelegenheiten gegeben sind, dort kürze man die Arbeitsschicht auf halbe Tage, um den zweiten halben Tag in besserer Luft desto energischer auszunützen.
Im Rahmen dieser organischen Auffassung ist auch
die Stellung eines Lohnarbeiters die eines Quasi-Beamten.
Börsenneugründungen von Grossindustrieen mit hunderten
von Millionen, die in kurzer Zeit ein ganzes Arbeiterheer
durch höhere Lohngebote zusammenrufen, um zur Zeit der
nachfolgenden Krisis vielleicht die Hälfte wieder zu entlassen, kommen künftig nicht mehr vor. Alle Glieder des
volkswirtschaftlichen Körpers entwickeln sich dann harmonisch
in stetigen geordneten Verhältnissen weiter. Der Reichsvolkswirtschaftsrat und die gesellschaftliche Organisation
des Kredits mit der allgemeinen Einführung des Kostenwertes wachen darüber. Also werden künftig auch die
Arbeitsgelegenheiten stetige, geregelte Formen annehmen
müssen. Der Arbeitslohn folgt der Entwickelung der allgemeinen Kulturverhältnisse. Eine umfassende Statistik mit
weitgehendster Dezentralisation der Behörden sorgt für einen
gerechten Ausgleich zwischen Arbeitserfolg und Arbeitslohn
allerwärts — auch in die Reihen der staatlichen und Privatbeamten hinein. Streiks, Aussperrungen, Kontraktverletzungen
und alle ähnlichen Begleiterscheinungen des kapitalistischen
Lohnverhältnisses haben dann jede sachliche Berechtigung
verloren und sind deshalb in jedem Falle als schwere Verletzungen des sozialen Friedens streng zu bestrafen. Wo
Arbeitskräfte überflüssig werden, finden sie anderwärts
Unterkunft und Verwendung. Wo neue grosse Aufgaben
zu lösen sind, werden Arbeiter in genügender Zahl zuge
zogen. Unter der Oberleitung des Reichsvolkswirtschaftsrates wird sich das alles nach Art der Versetzung von
Beamten abspielen. Auch die Verselbständigung der Lohnarbeiter im 40. Lebensjahre kann diese zentrale Ausgleichsstelle nicht entbehren. Ein Proletariat im kapitalistischen Sinne gibt es dann im deutschen Volke nicht mehr.
k) Von der Finanzwirtschaft insbesondere.
Man versteht heute unter den Aufgaben der Steuerpolitik gemeinhin die Bedarfsdeckung des Staates, der
Provinzen, der Gemeinde. Die Theorie hat die Finanzwirtschaft von der praktischen Politik scharf getrennt.
Also obliegt es dem neuen Staatssekretär des Reichsschatzamtes, entsprechend mehr Steuern aus dem deutschen
Volke herauszuholen. Auf die Dauer hat das seine
wachsenden Schwierigkeiten. Aber der herrschende Begriff
der Steuer kann keine anderen Anregungen bieten. Bei
der Steuerzahlung steht die Einzelwirtschaft der Zwangswirtschaft gegenüber. Der Einzelne zahlt seine Steuern
als Versicherung für Rechtsschutz, oder als Gegenleistung
für das, was Staat, Provinz und Gemeinde ihrerseits für die
Einzelwirtschaft getan haben. Immer bleibt der „Zwang“
das wesentliche Merkmal der Steuer. Der Staatsbedarf
muss gedeckt werden. Denn der Einzelne ist dem Staate
schlechthin Untertan. Das alles sind reichlich individualistische Ideen, gemischt mit Sätzen, welche dem staatlichen
Absolutismus angehören. Beides sind überlebte Zeiten. Im
Zusammenhange mit den gegenwärtig sich losringenden
Zeitbegriffen haben wir oben, Seite 319 ff., den grundlegenden
Begriff der sozialen Arbeitsgemeinschaft kennen gelernt.
Die naturgemässen Folgerungen aus diesem Begriff bedeuten
auch neue Theorien für die Finanzwirtschaft.
Wenn es wahr ist, dass der Einzelne für sich allein
nichts zu verdienen vermag, dass vielmehr alles, was er
verdient und erreicht, der gewaltigen Arbeitsgemeinschaft
des Volkes und schliesslich der ganzen Menschheit zu
verdanken ist, dann ist auch der Einzelne keine selbständig
wirtschaftende Persönlichkeit, sondern — wie die Philosophen sagen — nur ein „Abgesplittertes vom Ganzen“.
In jeder sogenannten Privatwirtschaft ist die Gesamtheit
als „stiller Teilhaber“ beteiligt. Der Einzelne vereinnahmt
zunächst das Ganze des Ertrages, um dann erst den
„Anteil der Gesamtheit“ als „Steuer“ abzuführen. Die
Steuer ist so der „gütermässige Ausdruck für das
Teilhaberverhältnis der Gesamtheit in der Einzelwirtschaft.“
Aus diesem Steuerbegriff ergeben sich ganz bestimmte
praktische Konsequenzen schon für die Steuerveranlagung unter den heutigen Wirtschaftsverhältnissen. Wenn bei jedem Wirtschaftserfolge die Tätigkeit des Einzelnen und die Mitwirkung der Gesamtheit
sich verbinden, und wenn die Steuer der gütermässige
Ausdruck ist für dieses Teilhaberverhältnis der Gesamtheit
in jeder Einzelwirtschaft, dann sollte gerechterweise die
zu zahlende allgemeine Einkommensteuer in ihrer
Höhe der Ausdruck sein für den Anteil, welchen die
Tätigkeit des Einzelnen und die Verursachung der Gesamtheit
an dem Gesamtwirtschaftserfolge genommen haben. Wo
jahrelange mühsamste Arbeit und grosse Vermögensaufwendungen nötig gewesen sind, dort wird selbst bei
einem schliesslich sehr grossen Einkommen die Steuerveranlagung auf die vorausgegangenen Mühen und Kosten,
auch soweit sie nicht in Schulden zum Ausdruck kommen,
in vollem Umfange Rücksicht zu nehmen haben. Wo
aber die fetten Gewinne dem Einzelnen gewissermassen
im Schlafe zufallen, dort entspricht eine Steuerforderung
bis mindestens 50% des Reineinkommens den tatsächlichen Verhältnissen. Wo umgekehrt der Staat und die staatliche Politik, statt die Interessen der Einzelnen zu
fördern, sie in bewusster Weise geschädigt haben und deshalb
das Einkommen dieser Personen wesentlich zurückgegangen
ist, dort sollte gerechterweise der Staat auf eine Steuererhebung verzichten und sich an die Brust schlagen mit
dem Rufe: „Mea culpa!“ — mein Verschulden!
Wenn heute nach geltendem Rechte die gleiche Besteuerung der gleich grossen Einkommen bei tiefgehendster Ungleichheit der Mitwirkung der Gesamtheit Anwendung findet, so muss das als eine schreiende
Ungerechtigkeit bezeichnet werden. Jede billige Forderung
der Teilhaberzahlung kann den Massstab der tatsächlichen
Mitwirkung gar nicht entbehren. Dieses Verhältnis richtig
zu beurteilen, mag in einzelnen Fällen seine Schwierigkeit
haben. Aber man sollte doch nicht glauben, schwierige
Rechtsentscheidungen durch schreiende Ungerechtigkeiten
umgehen zu können. Das richtige Gefühl des Volkes hat
inzwischen, ohne Mitwirkung der Finanzwissenschaft,
Tantièmen- und Dividendensteuern gefordert. Dagegen mag sich einwenden lassen, dass die Tantième in
vielen Fällen nur eine andere Form der Arbeitslohnzahlung
ist, welche das Selbstinteresse des Arbeiters tunlichst wach
erhalten will. Dividenden werden in ungünstigen Zeiten
oft aus dem Vermögen oder aus aufgenommenen Schulden
gedeckt. In wieder anderen Fällen sind die Dividenden
nur ein Rest des Reingewinnes, der in der Hauptsache in
starken Abschreibungen und Reserven aller Art versteckt
wurde. Aber die Vertreter dieser Steuerforderung gehen
von der ganz zutreffenden Anschauung aus: dass die
Tantièmen und Dividenden in vielen Fällen für die Einzelnen als ein fast müheloses Einkommen bezeichnet werden müssen, das ganz überwiegend auf die Verursachung durch
die soziale Gesamtheit sich zurückführt. Nach dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl des Volkes müssen solche
Einkommen wesentlich höher besteuert werden, als Einnahmen, welche von ihrem Eigner mit vieler Mühe und
Sorge erzielt wurden. Dieser Grundsatz ist unangreifbar.
Bedenklich ist nur die Anlehnung dieser Steuervorschläge
an juristische Zwischenbegriffe. Es ist notwendig, auch
hier bis zur ökonomischen Quelle des Reineinkommens vorzudringen und unsere Einkommensteuergesetzgebung auf
neuer Grundlage aufzubauen. Wenn es sich z.B darum
handelt, die „Internationale Bohrgesellschaft in Erkelenz“
im Jahre 1907 zu besteuern, welche mit einem Vermögen
von 1 Million Mk. einen Reingewinn von 18 Millionen Mk.
erzielte, so wird nach Zubilligung ökonomisch berechtigter
Abschreibungen usw. eine Steuerforderung von mindestens
8 Millionen Mark wohl berechtigt erscheinen. In Wirklichkeit zahlte diese Gesellschaft nur etwa 500'000 Mark an
Staatssteuern. Wenn man über diese Wegnahme von etwa
der Hälfte des Nettoeinkommens klagt, so möge man sich
erinnern, dass der preussische Staat auch den Hochschulprofessoren mit grösserem Zulaufe die Hälfte aller Kollegiengelder über 3000 bezw. 4500 Mark pro Jahr weggenommen
hat. Man ging dabei von der Annahme aus, dass die
Professoren doch wesentlich die Einrichtungen des Staates
bei ihren Vorlesungen benutzen. Für die „Internationale
Bohrgesellschaft in Erkelenz“ gilt das in nicht minderem
Masse. Wenn das Kohlensyndikat für 1907 bis 20 und
25% Dividende an seine Aktionäre verteilen konnte, so
wird es niemals dem Gerechtigkeitsgefühl des Volkes entsprechen, dass diese Einkommen vielleicht mit 4% im
Durchschnitt zur Staatssteuer herangezogen wurden. Hier
müsste die Steuereinnahme um viele Millionen höher sein.
Wenn umgekehrt die „Trebertrocknung“ noch in den letzten
Jahren ihres Bestehens auf ihre fetten rechnerischen Ueber
schüsse Steuern zahlte, so wäre es allgemein wohl besser
gewesen, der Staat hätte rechtzeitig den ganzen Schwindel
nicht geduldet. Die gleichen Grundsätze finden auch auf
die Erbschaftssteuer entsprechende Anwendung.
Durch eine solche Abänderung der Einkommensteuergesetze lassen sich in Deutschland die Staatseinnahmen um
einige hundert Millionen erhöhen. Die eigentliche Aufgabe einer gross angelegten Steuerreform wird aber
damit noch lange nicht gelöst. Nach dem zweiten Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reiches (1907) betragen
die Roheinnahmen des Reiches und der deutschen Bundesstaaten nach den Voranschlägen von 1906: 7'176'590'000 Mk.
Davon gehen allein für ordentliche und ausserordentliche
Ausgaben auf die Erwerbseinkünfte von Reich und Bundesstaaten ab: 2'901'208'000 Mk., so dass netto nur rund
4 Milliarden Einnahmen verbleiben. Da die Schulden des
Reiches und der deutschen Bundesstaaten von rund 3 Milliarden
im Jahre 1874 auf rund 16 Milliarden im Jahre 1906
angewachsen sind, besteht hier ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Staatseinnahmen und dem Staatsbedarf. Eine Bevölkerung von 60 Millionen Menschen auf
so hoher materieller Kultur wie das heutige Deutschland
muss in der Lage sein, ihren Staatsbedarf reichlich zu
decken und ihre Schulden abzutragen. Ist dies eine Reihe
von Jahren hindurch nicht möglich, so zeigt das auf tiefgehende organische Störungen im Volkskörper. Nach dem
Vorausgeschickten kann die Beantwortung dieser Vermutung
kaum zweifelhaft sein. Die deutsche Volkswirtschaft leidet
unter dem parasitären Schlinggewächs „Kapitalismus“, das
jährlich den ehrlichen Arbeitserfolg der Bevölkerung um
rund 9 Milliarden Mark kürzt. Das beeinträchtigt in offensichtlicher Weise auch die Steuerkraft des deutschen Volkes.
Will also der Reichsschatzsekretär wirklich in durchgreifender Weise die Reichsfinanzen sanieren, so erweitern
sich seine Aufgaben zu Aufgaben der gesamten deutschen
Ministerien und schliesslich des ganzen deutschen Volkes.
Die bisherige isolierte Behandlung der Finanzwissenschaft
wird ganz unhaltbar. Auch für die Finanzpolitik lautet die
grundlegende Frage: wie beseitigen wir den herrschenden
Kapitalismus aus der Gesellschaft? Die Steuerkraft des
Volkes ruht in der Steuerkraft der Massen. Von den
Steuerleistungen einer kleinen Zahl sehr reicher Leute
konnte noch keine Staatsgemeinschaft gedeihen. Also hebe
man die Zahlungsfähigkeit der Volksmassen durch Beseitigung des die Volkskräfte zerstörenden Kapitalismus und
durch eine bessere soziale Erziehung der Menschen. An
einer reichlichen Deckung des öffentlichen Bedarfs kann es
dann nicht mehr fehlen. Diese Mehreinnahmen mögen
zunächst zur Abtragung der öffentlichen Schulden Verwendung finden. Im weiteren aber sollte man mit einer
Reihe längst nicht mehr zeitgemässer Steuern endlich aufräumen, wie die auf ganz irrigen Theorien aufgebauten
Grundsteuern, die Salzsteuer, die Gebühren für Grundeigentumsübertragungen und Hypothekeneinschreibungen,
Zuckersteuer, Besteuerung der Staatsbeamtengehälter usw.
Schliesslich noch zwei Bemerkungen. In der Finanzwissenschaft im kapitalistischen Zeitalter bezeichnet das
Kapitel „Steuerüberwälzung“ einen alten, nie zu lösenden
Uebelstand. So oft man die Kapitalisten durch irgend eine
Steuer zu fassen suchte, wussten sie auch schon wieder
Mittel und Wege, die neue Steuer auf andere Schultern zu
überwälzen. Siehe Warenhaussteuer, Börsensteuer, Grundrentensteuer usw. Erst die allgemeine Einführung des
Aequivalenzwertes wird die Verhältnisse so ordnen, dass
der Kapitalismus endlich verschwindet, und der gesetzlich
gewollte Steuerträger durch keinerlei Manipulationen sich
dieser Last entziehen kann. Weiter wird die neue Politik
sich darüber im Klaren sein müssen, dass der Uebergang
aus der heutigen Zeit in die neue Zeit Kosten verursacht.
Als der ökonomische Liberalismus die Führung in der
Politik übernahm, wurden die Kosten des Ueberganges aus
der feudalen in die liberale Periode zumeist auf die Schultern
des Adels, vielfach aber auch auf die Schultern der Bauern
überwälzt. Im ersteren Falle war die Politik der Ausdruck
revolutionärer Strömungen, in letzterem Falle konnte man
sich auf die künftig nicht mehr geltende kapitalistische
Theorie von der Grundsteuer als Reallast berufen. Heute
noch haben deshalb deutsche Bauern Reallasten zu tragen,
welche auf ihren Besitzungen haften geblieben sind. Für
die neue Zeit, welche den Kostenwert oder Aequivalenzwert
zur allgemeinen Einführung bringt, kann es nicht zweifelhaft
sein, dass solche Uebergangskosten zu den allgemeinen Unkosten der Gesamtheit gehören. Diese
Auffassung wird weiter gestützt durch den Grundsatz, dass
im Rechtsstaate wohl erworbene Rechte stets anerkannt
werden müssen. In dem heute geltenden Rechtssystem
sind Spekulationen der verschiedensten Art ausdrücklich
gebilligt und deshalb im guten Glauben ausgeführt worden.
Spekulationspreise der Wertpapiere, welche als bezahlte
Kostenwerte nachgewiesen werden können, müssen in der
Uebergangszeit gelten. Grundstücksspekulationen, welche
mit entsprechendem Zinsverlust auf Grund des geltenden
Rechtes ausgeführt oder eingeleitet wurden, sollten nach
einer billigen Schätzung anerkannt werden. Einmal gewordene Betriebseinrichtungen sind zu respektieren, wenn
sie auch von jetzt ab sich den gesamtheitlichen Interessen
unterordnen und einfügen müssen usw. Soweit dann im
Interesse eines gerechten Arbeitsertrages von diesen Preisen
nach Massgabe des sachlichen Buchwertes mehr oder minder
wesentliche „Abschreibungen“ gemacht werden, sind
dieselben in irgend welcher Form auf das Konto der Gesamtheit zu übernehmen und aus den erhöhten Steuer
erträgen der Zukunft in geeignet erscheinender Weise abzutragen. Wenn der ehemalige Reichskanzler, Graf Caprivi,
den Landwirten, welche ihre Grundstücke zu teuer gekauft
oder übernommen hatten, zurief: sie sollten doch „abschreiben“!, so war das ein kapitalistischer Gedanke, der
an dem ewigen Auf und Nieder von Ueberspekulation und
Krisis festhalten wollte. Wenn es heute notwendig geworden ist, diese Krisen mit den vorausgehenden Ueberspekulationen zu beseitigen im Sinne einer prinzipiellen
gesetzlichen Einführung des Kostenwertes, dann muss die
deshalb logisch notwendige Abschreibung an den Grundpreisen als Uebergangsmassnahme dem jeweiligen Grundbesitzer vergütet werden, soweit sie zur Ablösung der Grundschulden Verwendung findet.
l) Von der internationalen Politik insbesondere.
Die internationale kapitalistische Politik der
Staaten war zu allen Zeiten von der Habgier der
Menschen getragen. Nachdem im Inlande die Raffbegierde
der Spekulanten den Arbeitsertrag des Volkes vertragsmässig unterbunden hat, und gleichzeitig die Ueberproduktion
in gewerblich industriellen Produkten den Absatz im Auslande sucht, verlegt die Politik den Schwerpunkt der
weiteren Entwicklung auf den Welthandel. Die landwirtschaftlichen Interessen werden diesem Bestreben geopfert.
Die Brotversorgung des Inlandes wird mehr und mehr
vom Auslande abhängig. Die Ausfuhr industrieller Produkte
bringt als Rückfracht vom Auslande Getreide und Fleisch
mit weiteren Rohprodukten für die Industrie. Die Vorpostengefechte im Kampfe um die Weltherrschaft beginnen. Die
Gelddarlehen der heimischen Banken leisten hierbei wichtige
Dienste. Die Klassengegensätze zwischen den kapitalistischen
Mehrwertsräubern und den geschädigten Volksmassen verschärfen sich. Bei den wachsenden politischen Schwierigkeiten in der Heimat dienen kriegerische Konflikte mit dem
Auslande als Ableiter. Die Ausgaben für Heer und Marine
wachsen, bis schliesslich die Entscheidungsschlachten um
die Weltherrschaft mit den Konkurrenten geschlagen
werden, welche für die unterliegenden Staaten noch immer
von der grossen sozialen Revolution begleitet wurden.
Die oben vorausgeschickten vergleichenden entwicklungsgeschichtlichen Untersuchungen haben dieses Bild auf jeder Seite bestätigt.
Den Gegensatz zur internationalen grosskapitalistischen
Politik bezeichnet die internationale agrarische
Politik. Das Wort „Agrarier“ bedeutet einen Politiker,
welcher nicht von der Habgier, sondern von dem Grundsatze: „Jedem das Seine!“ ausgeht und die politische
Entwicklung in dem heimischen Acker verankert sehen
will. Diese Politik ist vor allem auf Beseitigung der
kapitalistischen Missstände in der Heimat gerichtet. Nach
ihrer Auffassung gibt es für Klassengegensätze im Volke
keinen Raum. Wo sie bestehen, muss es gelingen, sie
wieder zu beseitigen. Sie ist keineswegs Gegnerin des
internationalen Verkehrs. Aber der Schwerpunkt aller
Politik sollte in der Heimat ruhen. Die Erzeugung der
wichtigsten Produkte des täglichen Volksbedarfs muss im
eigenen Lande mit Beihülfe der kolonialen Besitzungen
tunlichst gesichert sein. Auch für die Industrie liegt das
weitaus wichtigste Absatzgebiet im eigenen Lande. Der
schweizerische Bauernsekretär Dr. Ernst Laur hat eine
Zusammenstellung veröffentlicht, wonach der Geldlohn auf
dem Lande in der Schweiz binnen 46 Jahren um das
Fünffache gestiegen ist, trotzdem in der Schweiz das
Kapitalistenrecht noch uneingeschränkt besteht. Wir schätzen
den Einfluss einer Beseitigung des Kapitalismus auf den
Arbeitsertrag des deutschen Volkes auf jährlich 9 Milliarden
oder 150 Mark pro Kopf und Jahr. Rechnen wir hinzu
den Einfluss der endlichen Befreiung der Arbeit aus den
kapitalistischen Fesseln auf die Erhöhung der allgemeinen
Arbeitsfreudigkeit und den Einfluss der besseren sozialen
Erziehung des Volkes auf seine Sparsamkeit, Mässigkeit und
wirtschaftliche Tüchtigkeit, so bedeutet das eine gewaltige
Steigerung des jährlichen deutschen Arbeitsertrages. Der
Gesamtnettoeigenhandel Deutschlands in Fabrikaten erreichte
1906 nur rund 2 1⁄2 Milliarden Mark. Wie zutreffend hat
deshalb Dr. Georg von Siemens diese Situation bezeichnet,
wenn er — nach einer Mitteilung des Kolonialdirektors
Dernburg im „Berliner Tageblatt“ vom Juni 1907 —
sagte: „Die deutsche Industrie wird für sich selbst ein
viel Grösseres leisten, wenn sie es fertig bringt, an jedes
deutsche Bauernfenster eine Gardine und in jede deutsche
Bauernstube einen Teppich zu bringen, als wenn sie durch
Poussieren des Ausfuhrgeschäftes die deutsche Industrie
dauernd von der Kaufkraft und dem Wohlwollen des
Auslandes abhängig macht!“ Dazu kommen die unschätzbaren Vorteile einer brüderlichen Ordnung der heimischen
Volkswirtschaft. Auf der Familie, der Gemeinde, der
Provinz und dem Staate ruhen die Segnungen des Friedens.
Jede Versuchung, die Schwierigkeiten der inneren Politik
durch Kriege mit dem Auslande abzulenken, bleibt ausgeschlossen. Wohl aber würde jeder Angriff von aussen
ein geschlossen einiges Volk finden und schon deshalb
wahrscheinlich unterbleiben. Für den, zum harmonischen
Volksleben nötigen auswärtigen Handel gilt jetzt nicht
mehr der kategorische Imperativ: „Mehr Absatz um jeden
Preis!“ Es genügen die einfachen gerechten Grundsätze
einer Politik der offenen Türe! Für Deutschland bleibt
bald keine andere Politik zur Wahl übrig. Denn der
unheilvolle Kapitalismus zehrt die Lebenskraft des Volkes
auf. Schon stehen wir nicht weit vor dem Verlust des
jährlichen Bevölkerungszuwachses. Und aus Mangel an
einheimischen Arbeitskräften beherbergt Deutschland bereits
ein landfremdes Proletariat von rund einer Million.
Wie könnte die Anerkennung dieser Grundsätze einer
agrarischen internationalen Politik in der Welt tunlichst
beschleunigt werden? Zunächst müsste in irgend einem
Lande ein konsequent durchgeführtes Beispiel zum Guten
gegeben werden. Erklärungen im Sinne der friedlichen
Politik der „offenen Türe“ genügen wenig, so lange im
Lande selbst die schärfsten revolutionären Klassengegensätze
bestehen, so lange das spekulative Privatkapital weiter fast
alles beherrscht, im Auslande nach eigenem Ermessen die
politischen Vorpostengefechte einleitet und in seiner Raffbegierde zu immer neuen Reibungen in der auswärtigen
Politik führen muss. Man betrachtet notwendigerweise
die ehrlichsten Friedensversicherungen mit Misstrauen, so
lange die eigentliche Triebfeder zu den weitaus meisten
Kriegen, die Habgier im Volke uneingeschränkt weiter
wirken kann. Man beseitige diesen gefährlichen Kapitalismus
in der Gesellschaft, man richte die Heimatpolitik im Sinne
einer Wirtschaftspolitik unter Brüdern ein durch Anerkennung
des Aequivalenzwertes auch in den Kolonien und selbst
für Geschäfte im Auslande, welche nationalen Schutz
beanspruchen; und kein denkender Mensch kann zweifeln,
dass ein solches Land die Periode der Eroberungskriege
tatsächlich abgeschlossen hat. Damit ist auch nicht im
Entferntesten einem voreiligen Abrüstungsplane das Wort
geredet. So lange noch mächtige Grossstaaten durchaus von
kapitalistischen Anschauungen beherrscht werden, wäre
jede Abrüstung auch der friedlichsten Staaten dem Selbstmorde
gleichzuachten. Die Abrüstungsfrage kann eine Frage der
praktischen Politik erst werden, wenn der Kapitalismus international der friedlichen Heimatpolitik hat weichen müssen.
Ausgangspunkt der internationalen Friedenspolitik
muss also eine echte friedliche Heimatpolitik sein. Die
ungleich bessere fortschrittliche Entwickelung dieses Volkes
wird der wirksamste Apostel dieser Ideen sein. Das
Institut der Austauschprofessoren wird die Ausbreitung dieser
Umwandlungen fördern. Die grossen internationalen Agrarkongresse unter Mélines Führung erleichtern einer grösseren Zahl von Landwirten und Politikern den mündlichen Austausch über diese Fragen. Und eine besondere Aufgabe
fällt hier der Welt-Agrar-Kammer in Rom zu. Zunächst mag sie damit beginnen, Berichte über bestehende
organisatorische Einrichtungen innerhalb der verschiedenen
Länder zu sammeln, die staatliche Statistik der landwirtschaftlichen Produkte für Anbau, Saatenstand, Ernte, Bewegung und
Vorräte über die ganze Erde möglichst gleichförmig zu
gestalten, sodass dem Welthandel eine bessere Weltstatistik
sich praktisch anschliesst. Auch die Statistik der internationalen Arbeiterbewegung hat man bekanntlich in das
Programm aufgenommen. Dann aber sollte die Weltagrarkammer beginnen — wie das von Vertretern des Bundes der
Landwirte schon auf dem internationalen Agrarkongress in
Budapest (1896) gefordert wurde — mit den grossen Irrtümern der kapitalistischen Preispolitik aufzuräumen durch
den Nachweis, dass alle einseitigen Export- und Importtarifverbilligungen, alle Exportprämiengewährungen, alle Schuttabladungen der Syndikate (Dumpingsystem) im Auslande,
alle übermässigen Schuldaufnahmen junger Kulturländer nur
sehr vorübergehende Vorteile gewähren, um dann auch dem
eigenen Lande schweren Schaden zu bringen. Auch innerhalb der Weltwirtschaft kann nur die brüderliche Auffassung
nach dem Grundsatze des Aequivalenzwertes allen Beteiligten
zum Besten gereichen. Die Welt-Agrar-Kammer verfügt
über die erforderlichen internationalen amtlichen Beziehungen,
um aus allen Ländern zu diesen Fragen das beste Material
zu sammeln und zutreffend zu verarbeiten. Der günstige
Erfolg dieser Aufklärungsarbeit kann nicht ausbleiben. Die
Welt-Agrar-Kammer würde auf diesem Wege das weltwirtschaftliche Ergänzungsinstitut der nationalen Transport-Tarifkommissionen werden und könnte so erfolgreich den
alten Gedanken der gleichen Einheitssätze für Fern- und
Lokalverkehr und der Beseitigung aller Exportbegünstigungen
zur Durchführung bringen helfen. Neue Beziehungen zu
den übrig gebliebenen Bestandteilen des ehemaligen Weltschiffahrtstrustes könnten die weltwirtschaftliche Transportfrage nach dem Kostenwerte auch auf dem Wasserwege
lösen helfen. Die weiteren Fortschritte einer besseren
Ordnung des internationalen Verkehrs werden naturgemäss
Schritt halten mit dem friedlichen Ausbau der Heimatpolitik
der Nationen. Eine wesentliche Verbesserung des
internationalen Zahlungsverkehrs im Sinne des
von Schraut’schen Vorschlages z.B. kann erst auf
der Basis einer nationalen Reform der heutigen Kreditwirtschaft sicher aufgebaut werden. Erst mit all diesen
Massnahmen fallen die Voraussetzungen, auf welchen die
verschiedenen Kampfesmittel der Völker, wie Tarifermässigungen, Exportbegünstigungen, Kreditgewährungen,
Schutzzölle, Gewehre und Kanonen, Festungen und Kriegsschiffe aufgebaut sind.
Es war ein langer, mühsamer Weg, reich an Enttäuschungen, Anfeindungen und Verleumdungen aller Art,
aber auch reich an hochherzigen Unterstützungen und
Förderungen, wie an produktiver Schaffensfreude, der mich zu diesem Schlusse geführt hat.
Eine besondere theoretische Volkswirtschaftslehre,
welche notwendigerweise eine „Philosophie des Begriffes
Volkswirtschaftslehre“ sein müsste, bringe ich nicht. Denn
die Nationalökonomie ist heute immer noch eine „praktische
Wissenschaft“, die in erster Linie praktisch politischen
Zwecken dienen muss. Immer noch sind weite Gebiete
dieses Faches empirisch nicht erwiesen. Hier muss deshalb heute die Formulierung vieler Thesen zur Formulierung
von Hypothesen werden. Ich erinnere nur an die Lehre
vom Zins, an die Lehre von der Lohnbildung, an die
Proletarier- und Bevölkerungsfrage u.s.w. Was sich
heute theoretische Nationalökonomie nennt, wird denn
auch auf ungefähr allen Punkten von Anderen lebhaft
bestritten. Das kann nicht anders sein. Für eine brauchbare Philosophie wird diese praktische Wissenschaft erst
reif, wenn sie auf dem Wege des Wechsels zwischen
empirisch-analytischer Untersuchung und synthetischer
Zusammenfassung schliesslich eine „exakte“ Wissenschaft
geworden ist (Vergl. Band I, Einleitung S. 3—14).
Ebensowenig konnten hier alle Details bis zur fertigen
juristischen Formulierung ausgearbeitet werden. Ein
„System der politischen Oekonomie“ muss notwendigerweise ein Globus der politischen Fragen sein. Bei der
heutigen fast unübersehbaren Fülle von Monographien tut
die Zusammenfassung zu einem organischen Ganzen am
meisten not. Bei der heute herrschenden Vorliebe, überall
Spezialfragen zu wittern und sie als solche zu behandeln,
ist der vereinigende Beweis am dringendsten erforderlich, dass es auf wirtschaftlichem Gebiete gar keine
eigentlichen Spezialfragen gibt. Es gibt nur ein spezielles
Material. Aber jede Schlussfolgerung daraus darf schon
nicht vergessen, dass ein Mensch kein Mensch ist! Es
gibt keine volkswirtschaftlichen Fragen, die nur die Arbeiter,
nur die Landwirte, nur die Industrie, nur den Handel
oder die Bankwelt angehen. An jeder volkswirtschaftlichen
Frage sind alle Menschen interessiert vom letzten Bettler
bis zur Majestät. Ein solcher Beweis kann mit Aussicht
auf Erfolg nur geführt werden, wenn die Beweisführung
sich in solcher Kürze hält, dass der Durchschnittsleser am
Ende ungefähr noch weiss, was er am Anfang gelesen
hat. Deshalb namentlich sind aus den ursprünglich geplanten
zehn Bänden nur drei Bände geworden. Der logische
Aufbau dieses Systems bietet ausserdem den Vorteil, die
Antwort auf eventuell nicht behandelte Fragen leicht aus
dem Zusammenhange erschliessen zu können.
Wohl aber mag in diesem Schlussworte der Nachweis
am Platze sein, wie die hier vertretenen systematischen
Anschauungen nach und nach geworden sind:
Im Herbst 1882 schickte ich meine nationalökonomische
Erstlingsarbeit dem ehemaligen österreichischen Minister
Albert Schaeffle mit der Bitte, sie zu beurteilen. Auf
Schaeffles Anregung folgten dann zwei weitere Abhandlungen
nach, die alle in der „Tübinger Zeitschrift für die gesamte
Staatswissenschaft“ (1883) erschienen sind. Schaeffle nennt
diese Erstlingsarbeiten auf Seite 11, Note 2, seiner
„Inkorporation des Hypothekarkredites“ (1883) „grossgedacht und weitblickend.“ In diesen Abhandlungen war
bereits „der Buchwert oder Sachverhalt als wahrer
Wert“ vertreten, ferner die Theorien: dass die Lohnfrage in erster Linie als Wert des Arbeitsprodukts
des selbständigen Mittelstandes zu behandeln sei —
dass dieser Arbeitslohn dann als volkswirtschaftlicher Lohnregulator für die Hilfsarbeiter funktionieren müsse und zwar durch Organisation des Aufsteigens der besseren Lohnarbeiter in eine
selbständige Position — dass es an der Zeit
wäre, den Individualkredit der Landwirte im
Interesse einer rationellen Beseitigung des Wuchers
durch eine gesellschaftliche Organisation des
Kredits zu ersetzen — und dass die moderne
Ordnung des Marktes mit landwirtschaftlichen
Grundstücken einheitlich durch ganz Deutschland
erfolgen müsse. Ich hatte damit zumeist Gedanken
Ausdruck gegeben, welche Schaeffle in seiner Studierstube
etwa gleichzeitig formuliert hatte. Seine „Inkorporation
des Hypothekarkredits“ (1883 erschienen) schlug die Aufhebung der Individualhypothek vor und enthält folgende
charakteristische Sätze: „Der Staat könnte entweder durch
die Aufsichtsbehörden oder durch die Landes- und
Reichskorporationsausschüsse selbst fortlaufende öffentliche
Nachweisungen der Pacht- und Eigentumsbewegungen
des ganzen Reiches besorgen lassen, womit der wahre
Landmarkt geschaffen wäre“ (S. 35). — „Nicht der Ertrag
von Arbeit und Kapital am Rande des isolierten Staates
(von Thünen), noch der Ertrag des Rodungslandes am
Rande der Zivilisation in Kolonialländern ist als die naturgemässe Vergeltung produktiver Arbeit und produktiver
Kapitalnutzung anzusehen, sondern der wirkliche Ertrag
dieser beiden auf jedem einzelnen Gute ist die naturgemässe
Vergeltung der produktiven Arbeit und Kapitalnutzung
gerade auf diesem Gute“ (S. 71) usw.
Es war mir sofort klar, dass diese neuen nationalökonomischen Lehrsätze erst dann ihre eigentliche Bedeutung
enthüllen könnten, wenn sie systematisch zu Ende gedacht
würden. Deshalb habe ich schon 1885 an Schäffle die
erste Disposition zu meinem „System“ einschicken können,
die ich im wesentlichen bis heute beibehalten habe.
Zunächst aber handelte es sich darum, durch eine lange
Reihe von Monographien, zumeist auf der Basis einer
Augenscheinnahme an Ort und Stelle, die vielen Vorstudien
zu diesem Systeme auszuführen. 1885 erschien mein zweites
Buch „Ueber das natürliche Wertverhältnis des landwirtschaftlichen Grundbesitzes“. Meine praktischen Vorschläge
habe ich in dem Bericht an die 26. Wanderversammlung
bayerischer Landwirte über „Die Lösung der landwirtschaftlichen Kreditfrage im System der agrarischen Reform“
(1886) an die Bedürfnisse der Praxis besser anzupassen
versucht. Inzwischen war ich immer noch der Meinung,
dass der Rückgang der Getreidepreise etwas Vorübergehendes
sei, wie der Wandel guter und schlechter Jahre. Je mehr
gleichzeitig die praktische Agrarpolitik sich auf das Thema
„Getreideschutzzölle“ beschränkte, desto energischer war
ich bemüht, im Einklang mit meiner praktischen Erfahrung
als Landwirt die zu hohen Grundpreise mit den zu hohen
Grundschulden als die eigentliche Ursache der landwirtschaftlichen Notlage zu erweisen. So namentlich in einer
Reihe von Spezialabhandlungen, welche 1882 bis 1886 in
der Zeitschrift des landwirtschaftlichen Vereins für Bayern
erschienen sind. Im Jahre 1887 konnte ich zum ersten
Male in einer von der landwirtschaftlichen Hochschule in
München preisgekrönten Abhandlung die Ueberwälzung
der Zölle auf das Ausland nachweisen. Diese, der
herrschenden wissenschaftlichen Theorie entgegenstehende,
Tatsache liess die Preisbildung der landwirtschaftlichen
Produkte als ein selbständiges Problem neben der Preisbildung und Verschuldung der landwirtschaftlichen Grundstücke erscheinen. Die Bearbeitung des Themas: „Handel
und Verkehr mit landwirtschaftlichen Produkten in den
letzten hundert Jahren in Bayern“ in einer offiziellen Denkschrift eröffnete mir den historischen Werdegang. Um
auch die Gegenwart überschauen zu können, plante ich eine
Studienreise durch die wichtigsten Getreideproduktionsländer
der Erde. Schaeffles Gutachten an den Reichskanzler Fürst Bismarck, sagte: dass ich für diese Aufgabe der „bestvorbereitete deutsche Nationalökonom“ sei.
Nicht weniger günstig lautete das Gutachten des Professor
von Helferich in München für den Bayerischen Landwirtschaftsrat. Besondere Bedeutung schien Fürst Bismarck dem Umstande beizulegen, dass ich als Agrarier „nicht
viel“ von den Schutzzöllen gehalten habe. Gut! Ich sollte
bessere praktische Vorschläge als die Zölle von meinen
Reisen zurückbringen. Auf einer mehrjährigen Tour (1888,
1889 bis 1890 im Frühjahr) habe ich dann eine gewaltige
Summe von Eindrücken und Materialien gesammelt, aber
es war unmöglich, daraus sofort ein neues positives
Programm zu extrahieren. Die nächsten Schlussfolgerungen
waren negativer Art. Als Fürst Bismarck aus dem
Reichskanzleramte ausgeschieden war, gab ich im Juni
1890 ein sehr entschiedenes Gutachten an das Auswärtige
Amt ab dahingehend, dass die geplante Getreidezollermässigung in hohem Masse bedenklich sei, weil weitere
Preisrückschläge für Getreide sehr wahrscheinlich
bevorstehen. In einer anderen Untersuchung (1891)
erbrachte ich den Nachweis, dass statt eines Rückganges eine wesentliche Zunahme der inter
nationalen Goldproduktion sicher zu erwarten sei. In weiteren Abhandlungen musste ich der damals allgemeiner
behaupteten Ueberproduktion in landwirtschaftlichen Produkten
entgegentreten usw. Als ich dann im Herbst 1894 als
„wissenschaftlicher Berater“ in die Getreidehandelskommission
des Bundes der Landwirte berufen wurde, vertrat ich folgende Thesen:
- Eine Ueberproduktion in Getreide gibt es nicht.
- Die Notlage der Landwirte ist eine internationale, Grenzzölle sind deshalb kaum geeignet, die Ursache des herrschenden Uebels zu beseitigen.
- Die Getreidepreise sind deshalb so ruinös, weil die Bildung der Preise in der Hand des internationalen Kapitalismus ruht.
- Die Landwirte sollten darnach trachten, die Preisbildung ihrer Produkte selbst in die Hand zu nehmen.
- Es wäre von grösster allgemeiner Bedeutung, dass sich die Landwirte international über diese Sätze verständigen und aussprechen könnten.
- Als nächstes praktisches Ziel wäre die Abschaffung des Börsenterminspiels in Getreide ins Auge zu fassen.
Es ist bekannt, dass im Sommer 1896 das gesetzliche Verbot des Börsenterminspiels in Getreide im
Deutschen Reichstage mit 200 gegen 33 Stimmen beschlossen
wurde. Inzwischen war von mir — mit Zustimmung
des Vorstandes des Bundes der Landwirte — dem
preussischen Finanzminister, Dr. von Miquel, ein Memorandum über die mögliche Verbilligung des landwirtschaftlichen Personalkredits am 1. Februar 1895 überreicht
worden, worauf bereits am 1. Oktober 1895 die „Preussenkasse“ ihre segensreiche Tätigkeit begann. (Siehe: Ein
Dokument zur Entstehungsgeschichte der Preussenkasse
in Klapper’s Agrarzeitung vom 31. Juli 1904). Im Sommer
1895 erhielt ich vom Bundesvorstande den Auftrag und
die Vollmacht, mit den landwirtschaftlichen Organisationen
in Oesterreich und Ungarn, dann mit anderen Ländern,
über den Inhalt meiner vorstehenden sechs Thesen zu verhandeln. Das Resultat war die besondere Vorbereitung
des „Internationalen Méline’schen Agrarkongresses
vom September 1896 in Budapest“, auf welchem die
aufgestellten Thesen begeisterte Zustimmung erfahren
haben. Die gleichzeitig angestrebte Gründung eines
„Internationalen landwirtschaftlichen Organes“,
das speziell der Preisbildung der landwirtschaftlichen Produkte
gewidmet sein sollte, gelang noch nicht. Berlin war als
Sammelpunkt der internationalen landwirtschaftlichen Vereinigung noch zu wenig beliebt. „Die Wirtschaftspolitik
des Vaterunser“ (1895) brachte mich auf Wege, welche
zu meiner Ueberraschung mich erkennen liessen, dass
mein Buch– oder Sachwert des landwirtschaftlichen
Grundbesitzes mit der uralten Lehre von der Aequivalenztheorie identisch ist. Das Leiter-Corner-Jahr 1897/98 mit seinen wesentlich höheren Getreidepreisen,
hat endlich international mit der falschen Getreideüberproduktionstheorie aufgeräumt. Meine Berufung nach
Freiburg in der Schweiz bot Gelegenheit, von diesem
neutralen Boden aus eine internationale Vereinigung der
Agrarier zu versuchen. Die Regierung des Kanton
Freiburg (Schweiz) und insbesondere Staatsrat Python,
haben mir dabei die weitgehendste Unterstützung zugewendet.
Ich konnte eine Getreidepreiswarte mit fünf Assistenten
in Freiburg (Schweiz) einrichten, „Monatliche Nachrichten zur besseren Regulierung der Getreidepreise“ (1906) in deutscher, französischer und englischer
Sprache erscheinen lassen und von Russland bis nach
Nordamerika und Indien verteilen. Im Juni 1900 kam,
unter wesentlicher Teilnahme des Vorsitzenden
des Bundes der Landwirte Dr. Roesicke, in Paris
die Gründung der „Internationalen landwirtschaftlichen Vereinigung für Stand und Bildung der
Getreidepreise“ unter dem Präsidium des Prinzen
Georg zu Schönaich–Carolath, zustande. Aus der
deutschen Ausgabe der „Monatlichen Nachrichten“ wurde
vom 8. Oktober 1901 ab die in Berlin erschienene Wochenschrift „Getreidemarkt“, deren Bürokosten im Betrage von etwa 40'000 Mark pro Jahr hauptsächlich vom Bund
der Landwirte bestritten wurden. Ohne diese Hilfsmittel und die dadurch erst mögliche, jahrelange tägliche
Beobachtung der wichtigsten Weltmärkte der Erde
wäre das Zuendeführen dieses „Systems“ nicht möglich
geworden. Aus dem hier gesammelten Beobachtungsmaterial habe ich im Auftrage der „Internationalen landwirtschaftlichen Vereinigung“ 1904 die „Lehre von der
Preisbildung für Getreide“ verfasst, die inzwischen
auch in ungarischer, französischer, italienischer und russischer
Uebersetzung erschienen ist. Im Herbst 1904 kam der
Nordamerikaner David Lubin auf seiner Reise nach
Italien durch Paris, wo ihm durch Herrn Dr. H. Hailer
von meinen internationalen landwirtschaftlichen Bestrebungen
erzählt wurde. Die bereits ausgearbeiteten Vorschläge
einer Welt-Getreidestatistik gesellten sich so zu seinem Plane
einer internationalen Anregung zur besseren Organisation
der Landwirtschaft. Am 24. Januar 1895 richtete der
König von Italien seine bekannte „Initiative über Anregung des David Lubin“ an den italienischen Ministerpräsidenten, um die Gründung der Welt-Agrar-Kammer in Rom in die Wege zu leiten. Die offizielle
italienische Denkschrift, welche von der Leitung des, zur
Gründung eines staatlichen Institutes einberufenen Kongresses
in Rom (28. Mai 1905) veröffentlicht wurde, hat diese
meine wesentliche Mitarbeit in vollem Umfange ausdrücklich anerkannt.
Inzwischen hatte eine bedeutsame persönliche Konferenz
mit Minister Buchenberger in Karlsruhe im Jahre
1901 stattgefunden. Mit diesem hervorragenden Staatsmanne stand ich seit 1883 in lebhaftem Briefwechsel und
Schriftenaustausch. Buchenberger hat von mir in der
Sitzung des Deutschen Reichstages vom 28. Oktober
1902 wörtlich erklärt: „Ein Nationalökonom, den Sie
(zur rechten Seite des Hauses gewendet) zu den Ihrigen
zählen, der seit Jahren für Ihre Interessen tätig ist, so
viel ich weiss, auch im Interesse des Bundes der Landwirte
tätig war, der das Studium der Getreideproduktion so zu
sagen zu seinem Lebensberufe gemacht hat — hat vor
längerer Zeit eine Schrift veröffentlicht, in der er auseinanderzusetzen sich bemühte, wie gefährlich der Optimismus
der landwirtschaftlichen Bevölkerung sei, zu meinen, dass
die agrarischen Leiden der Gegenwart gewissermassen aus
dem einen Punkte des landwirtschaftlichen Zollschutzes
sich heilen liessen“! — In meinen, von Freiburg in der
Schweiz aus herausgegebenen internationalen „Monatlichen
Nachrichten zur Regulierung der Getreidepreise“ habe ich
im Jahre 1900 auf die „drohende kleinasiatische
Konkurrenz“ für den Getreidemarkt hingewiesen und
betont, dass dieselbe die Weizenpreise in Mitteleuropa auf
59 Mark pro 1000 Kilo herabdrücken könnte, wenn
diese Entwicklung nach Analogie der „argentinischen
Konkurrenz“ geleitet würde und dass dieser furchtbaren
Gefahr gegenüber entweder durch entsprechend
hohe Getreidezölle oder besser durch eine Aenderung in
dem Entwicklungsverlaufe der kleinasiatischen Konkurrenz
begegnet werden müsse. Die zuständigen Stellen haben
den letzteren Weg gewählt, wie ich hier in Parenthese
bemerken will. Mit diesem Minister Buchenberger
hatte ich im Sommer 1901 eine längere persönliche Aussprache über mein politisches System.
Der Minister machte mich darauf aufmerksam, dass
ein durchgreifendes Agrarprogramm für sich allein
nicht bestehen könne, ebenso wie es für Fachleute
ausgeschlossen sei, die eine Hälfte des menschlichen Körpers
einer gründlichen Kur zu unterziehen, ohne die andere Hälfte zu
berücksichtigen. Schon die Schuldentlastung der landwirtschaftlichen Grundbesitzer sei bedenklich, so lange jederzeit eine neue Preiskrisis der landwirtschaftlichen Produkte
eintreten könne, der unsere Zölle nicht gewachsen wären,
oder der Zinsfuss bedeutenden Schwankungen unterliege,
oder die börsenmässige Neugründung grosser Industrieen
plötzlich wesentlich erhöhte Ansprüche an den heimischen
Arbeitermarkt stellte. Ich gab zu, dass es deshalb notwendig sei, mein Agrarprogramm als „Reformprogramm
für das ganze Volk“ zu Ende zu denken und zwar in
Verbindung mit der Entwicklungsgeschichte aller bedeutsameren Kulturvölker. Buchenberger war daraufhin der
Meinung, dass damit der Plan meines Systems zu gross
würde, um durch die Arbeitsleistung eines Menschenlebens beendet zu werden. Nun ist es dennoch gelungen,
zu Ende zu kommen, nachdem das Jahr 1906 noch dem
Studium der Mühlensyndikate gewidmet worden ist.
Aber diejenigen beiden deutschen Nationalökonomen,
Schäffle und Buchenberger, welche auf den Werdegang dieses „Systems“ den weitgehendsten persönlichen
Einfluss ausgeübt haben, deckt leider schon die kühle Erde.
Und nun noch ein Wort an die praktischen
Politiker, denen ich in erster Linie diesen letzten
Band unterbreite. Seit Ende der 70er Jahre ist
unsere Gesetzgebung eine Verlegenheitsgesetzgebung.
Mit immer neuen Novellen und immer zahlreicheren Spezialgesetzen versuchen die fortwährend wechselnden Majoritäten
in den Parlamenten den immer dringenderen Reformbedürfnissen gerecht zu werden, ohne Rechenschaft darüber,
wo diese Massen von Spezialgesetzen enden werden.
Unsere heutige Politik gleicht darin sehr den Restaurationsarbeiten am Glockenturm der Markuskirche in Venedig.
Jahrhunderte hindurch hat sich hier die zuständige Bauverwaltung damit begnügt, alle neu entstandenen Risse und
Abbröcklungen mit Mörtel zuzustreichen, ohne an eine
gründliche Untersuchung der Fundamente heranzutreten, bis
eines Tages der ganze Turm umgestürzt ist. Das Leben
der Staaten und Völker erträgt erfahrungsgemäss keine
Jahrhunderte lange Vernachlässigung der Fundamente, wenn
die Wände erst einmal anfangen, rissig und brüchig zu
werden. Athen hat im Jahre 477 v. Chr. den attischen
Seebund gegründet und damit den Gipfel seiner Macht
erreicht. Nur 73 Jahre später, nämlich im Jahre 404 v. Chr.,
musste es auf Gnade und Ungnade sich seinen Feinden
ergeben. Rom hat im Jahre 168 v. Chr. die Eroberung
der Mittelmeerländer vollendet. Nur 35 Jahre später
(133 v. Chr.) beginnen schon die gracchischen Unruhen
und 80 Jahre später (88 v. Chr.) die grossen Bürgerkriege.
Portugal hat 1498 den Seeweg nach Ostindien gefunden
und damit seine stolze Machtentfaltung als „Königin dreier
Erdteile“ eingeleitet. Und schon 22 Jahre später wurden
jene ungeheueren Korruptionen in seiner Kolonialverwaltung
festgestellt, welche den Zusammenbruch dieser Weltherrschaft
nicht nur begleitet, sondern direkt verursacht haben. Also
wenige Jahrzehnte können im Volksleben nie wieder gut
zu machenden Schaden anrichten. Seit etwa drei Jahrzehnten tastet unsere Zeit nach neuen wirtschaftspolitischen
Prinzipien. Es dürfte deshalb gewiss nicht verfrüht sein,
diese neuen zeitgemässen Grundsätze mit Bewusstsein in
die gesetzgeberische Praxis einzuführen. Man hat die
praktische Politik die „Kunst des heute Möglichen“ genannt
und damit ihre täglichen Aufgaben richtig umgrenzt. Sache der Politik als Wissenschaft ist es, Bau und Leben
der kommenden Staats- und Gesellschaftsordnung
systematisch zu ergründen und darzustellen. Von
diesem Wollen wurde der Werdegang dieses Buches geleitet. Es bietet den praktischen Politikern vor allem neue,
gut fundierte prinzipielle Gesichtspunkte, welche
als Richtschnur der politischen Tagesarbeit sofort dienen
können. Dieser Band bietet ferner den Nachweis des
organischen Zusammenhanges der verschiedensten
Einzelfragen. Die immer eilige Praxis lässt diesen Zusammenhang leicht ausser Acht und vernachlässigt damit das
Wesentliche des Begriffes „volkswirtschaftliches Leben“.
Auch dieser Nachweis ist hier niedergelegt worden. Wenn
aber endlich die Zeit der volkswirtschaftlichen Spezialfragen
und des volkswirtschaftlichen Spezialistentumes überwunden
sein wird und die praktisch-politische Tagesarbeit dann im
Rahmen eines, von der Mehrheit gebilligten Zukunftsplanes sich abspielt, dann hoffe ich, dass in den deutschen
Parlamenten sich möglichst Viele der Worte eines Schiller
erinnern: „Das ist kein Mann, der, wo das Grössere
zu gewinnen ist, am Kleinen sich genügen lässt!“
Berlin, im Februar 1908.