Die in der Geschichte mehr hervortretenden therapeutischen Versuche lassen sich in 5 Gruppen zusammenfassen:
| 1) | Symptomatische Heilungsversuche; |
| 2) | Unvollständige praktische Heilungsversuche ohne vorbeugende Politik (ohne Prophylaxis); |
| 3) | Vorbeugende Politik; |
| 4) | Unvollständige Heilung mit vorbeugender Politik; |
| 5) | Vollständige Heilung mit vorbeugender Politik. |
1. Symptomatische Heilungsversuche.
a) Das Zeitalter des Perikles.
Die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse
unter dem Einfluss der Perserkriege hatte die Zukunft des
attischen Volkes vom Lande auf das Wasser hinter die
„hölzernen Mauern“ ihrer Seeschiffe verdrängt. Damit
musste der Kapitalismus rasch zur Alleinherrschaft kommen.
Die Bauern und mit ihnen der heimische Getreidebau waren
bald verschwunden. Der alte Adel ist zumeist verarmt.
Der Einfluss der Grossindustriellen und der Bankiers wurde
massgebend. Handel und Industrie blühten. Die kolonialen
Besitzungen erweiterten sich immer mehr. Das attische
Geld war Weltmünze geworden. Bei dem gewaltigen Ueber
wiegen des spekulativen Kapitals war es der redlichen
Arbeit nicht mehr möglich, sich zur ökonomischen Selbstständigkeit emporzuarbeiten. Weil aber die demokratische
Verfassung alle attischen Vollbürger zu Mitregenten im
attischen Kolonial-Reiche berufen hatte, musste die Politik
des Staates, welche durch einseitige Begünstigung des Kapitalismus den selbständigen Mittelstand vernichtet hatte und
einen neuen selbständigen Mittelstand nicht mehr aufkommen
liess, konsequenterweise den Unterhalt der verarmten Vollbürger übernehmen. So erhielten von 35'000 erwachsenen
männlichen Bürgern über 17 Jahre 20'000 Staatspensionen.
Gleichzeitig wurden innerhalb 5 Jahren fast 11 Millionen
Mark für Staatsbauten zur Beschäftigung der arbeitslosen
Bürger aus der Staatskasse verwendet, und eine umfassend
organisierte staatliche Getreidepolitik sorgte für möglichst
billiges Brot. (Siehe Band I, 298—305.) Diese gross
angelegte Proletarierpolitik des Staates drängte ebenso
wie die herrschende Interessenpolitik der Kapitalisten dazu,
das Herrschaftsgebiet Athens immer weiter auszudehnen.
Die Getreidezufuhrstrasse vom Pontus her wurde systematisch
befestigt und der Getreideverkehr nach Athen gezwungen.
Der Versuch, neue Kornkammern zu erobern, führte zu gewagten kriegerischen Unternehmungen gegen Egypten und
Sizilien. Die bedeutungsvollste Politik des Staates aber
schien darin zu liegen, immer neue Absatzwege für Industrie
und Handel zu erschliessen und schliesslich noch den
letzten vorhandenen Konkurrenten für den attischen Handel
und die attische Industrie, Korinth nämlich, niederzuwerfen.
Nur so konnte die ganze damalige Kulturwelt dem Industriestaate Athen allein zur Ausbeutung ausgeliefert werden.
Diese umfassenden politischen Pläne, von der unersättlichen
Habgier diktiert, bewirkten den Zusammenschluss der zahlreichen Feinde Athens. Die im Kampfe gegen diese Feinde
bankrott gewordene Staatskasse musste darauf verzichten,
die proletarisierten Staatsbürger noch länger zu unterhalten.
Die Zufuhr billiger Getreidemassen vom Auslande wurde
unterbunden. Der Absatz industrieller Produkte stockte.
Athen musste sich auf Gnade und Ungnade seinen Feinden
ergeben. Der blutige Kampf zwischen den „Reichen“ und
den „Enterbten“ ist seitdem nie mehr zur Ruhe gekommen,
bis auch die Vernichtung der Selbständigkeit des Staates durch äussere Feinde erfolgt war.
Die Politik des perikleischen Zeitalters hatte offenbar
vor dem Zusammenbruch Athens gar nicht erkannt, dass
diese ganze volkswirtschaftliche Entwicklung eine durchaus krankhafte gewesen. Sie ist deshalb den verschiedenen Krankheitssymptomen nicht nur nicht entgegengetreten, sondern hat diese Symptome in ihrer weiteren
Ausbreitung sogar noch begünstigt. Die gross angelegte
staatliche Sozialpolitik zum Zwecke einer Versöhnung der
Proletarier mit dem herrschend gewordenen Kapitalismus
konnte nur sehr kurzlebige Erfolge erzielen, und musste
mit dem Zusammenbruch der Weltherrschaftspolitik den
Gegensatz zwischen den Proletariern und den Kapitalisten
nur um so schärfer und um so blutiger hervortreten lassen.
Alle Massnahmen des Staates, die Brotversorgung des
Volkes vom Auslande zu sichern, hatten nur so lange
praktische Bedeutung, als die attische Flotte die Meere beherrschte. Die Vernichtung der Flotte bedeutete deshalb
die Vernichtung des Staates. Gewiss hat die Erschliessung
immer neuer Absatzwege auch immer sofort der attischen
Volkswirtschaft Vorteile gebracht. Aber das daraus immer
deutlicher hervortretende Streben, eine Weltherrschaft
Athens zu errichten, musste die Zahl der Feinde dieser
Politik stetig wachsen lassen und schliesslich ihren Zusammenschluss gegen Athen bewerkstelligen.
Die Politik des perikleischen Zeitalters war so ausgeprägtermassen eine Politik in der Richtung der kapi
talistischen d.h. der krankhaften Entwicklung. Sie konnte
deshalb naturgemäss den Untergang des Staates und seiner Kultur nur beschleunigen.
b) Die Politik des niedergehenden republikanischen
Senats in Rom.
Die römische Entwicklung hatte etwa um 168 v. Chr.
die glänzende Höhe der Weltherrschaft erreicht. Alle der
Beachtung werten äusseren Feinde waren niedergeworfen.
Man sollte erwarten, dass damit alle Voraussetzungen erfüllt waren, das römische Volk in Glück und Zufriedenheit
fortleben zu lassen. Das gerade Gegenteil ist eingetreten.
Jetzt beginnen mit den gracchischen Unruhen (133—131
v. Chr.) die furchtbaren römischen Bürgerkriege, welche
mehr als hundert Jahre lang im Reiche wüten und erst
mit der Ersetzung der republikanischen Senatsherrschaft
durch den Alleinherrscher Octavianus Augustus ihren Abschluss fanden. Schon diese Entwicklung lässt vermuten,
dass es der römische Senat nicht verstanden hat, die ihm
gestellten politischen Aufgaben zu lösen.
Rasch folgten der Entstehung der römischen Weltherrschaft alle Anzeichen des volkswirtschaftlichen Verfalles.
Der römische Bauernstand ist in wenigen Jahrzehnten aus
Italien verschwunden. Mit ihm der Getreidebau auf
italienischem Boden. Der Luxus nahm rasch überhand,
beschleunigte die Vernichtung des mittleren Vermögens
und steigerte die allgemeine Korrumpiertheit. Die alten
Bürgertugenden kamen aus der Mode. Zügellose Ausschweifungen führten zu einer allgemeinen Verderbtheit der
Sitten. Die ungeheuerlichsten Wahlbestechungen nahmen
überhand. Der sich ausbreitenden Eheflucht entsprach ein
bedenklicher Rückgang der Bevölkerung. Der ehrlichen
Arbeit wurde es immer schwerer, sich redlich zu ernähren
und durchs Leben zu bringen u.s.w. (Siehe Band I, Seite 337—368.)
All diese Erscheinungen des augenfälligen Niederganges
betrachtete der republikanische Senat irrtümlicherweise als
selbständige Spezialfragen, denen durch eine Spezialgesetzgebung und durch Spezialmassnahmen entgegenzutreten wäre. So hat man gegen den überhand nehmenden Luxus durch Speise- und Luxusgesetze anzukämpfen versucht. So hat man gegen
den allgemeinen Verfall der guten Sitten öffentliche Reden
über die alten Bürgertugenden gehalten. Um die zunehmenden Ausschweifungen zu bekämpfen, ist man wenigstens
gegen den Bacchuskultus u.a. mit blutiger Strenge vorgegangen. Um die furchtbare Konkurrenz in den Wahlbestechungen etwas zu mindern, hat man die Zahl der
Wahlbewerber eingeschränkt. Um die Eheflucht mit dem
Rückgang der Bevölkerung einzudämmen, hat man Begünstigungen der mit Kindern gesegneten Eheleute eingeführt und schöne Reden gehalten über die Notwendigkeit,
im Interesse des Staates die Last der Ehe zu übernehmen.
Gegen die Vernichtung des römischen Bauernstandes durch
Latifundienbildung sollte ein gesetzliches Grundbesitzmaximum mit innerer Kolonisation auf Staatsländereien bei
Einführung eines unveräusserlichen Erbpachtrechtes wirken.
Dem Verschwinden des Getreidebaues glaubte man durch
ein gesetzliches Maximum der Viehhaltung begegnen zu
können. Die Ausbreitung der Sklavenarbeit sollte ein Gesetz hemmen, welches von jedermann forderte, dass
mindestens 1⁄3 aller beschäftigten Arbeiter freie Leute seien.
Weil die Masse der Bürger in Rom verarmt war, keine
Beschäftigung fand und nichts zu essen hatte, wurden
staatliche Getreidelieferungen und Getreideverteilungen zu
billigsten Preisen eingeführt. Und um die eventuell ge
fährlich werdende Langeweile des Bürgerproletariats zu
verscheuchen, hat man von Staatswegen „öffentliche Spiele“ gewährt.
So handelte der republikanische Senat nach dem
schweren Irrtume, die äusseren Erscheinungen mit der
inneren Ursache zu verwechseln. So hielt man im republikanischen Rom für jeden Schmerz und für jede Schwellung
ein besonderes Spezialmittelchen bereit und brachte jene
Methode zur Anwendung, welche der Mediziner als ein
„Wüten gegen Symptome“ bezeichnet. Indem so der
republikanische Senat von Anfang an eine Heilung der volkswirtschaftlichen Krankheit gar nicht beabsichtigte und nur
auf eine „Linderung“ der Schmerzen bedacht war, wucherte
die eigentliche Krankheitsursache immer weiter. Nicht
gestört durch die Eingriffe ebenbürtiger äusserer Feinde,
konnte hier der Kapitalismus seine Entwicklung zu Ende
leben. Die römischen Bürgerkriege waren der Prozess
der „Expropriation der Expropriateure“. Der Kühnste unter
den 2000 reichsten Römern, die die ganze Welt auszuplündern sich gewöhnt hatten, wusste das ganze Reich
für sich und seine Nachfolger zu erobern und seine Gegner
abzuschlachten. Der republikanische Senat mit seinen
Spezialgesetzen und Spezialmassregeln zeigte sich den gestellten politischen Aufgaben in keiner Weise gewachsen.
Die Räder der Entwicklung mussten deshalb notwendigerweise über seine Existenz und seine nur symptomatische Methode dahinschreiten.
2. Unvollständige praktische Heilungsversuche
ohne vorbeugende Politik (ohne Prophylaxis).
a) Die Reform des Propheten Nehemia.
Nachdem die Juden aus der babylonischen Gefangenschaft nach Kanaan zurückgekehrt waren, um das Land
von Neuem zu besiedeln und Jerusalem wieder aufzubauen,
brachte die gewinnsüchtige Ausfuhr der landwirtschaftlichen
Produkte das Volk nach Missernten in Not. Das waren
für die Wucherer günstige Zeiten. Es kam zu Unruhen
des verschuldeten Volkes. Da trat der sehr angesehene
Prophet Nehemia auf, richtete sich mit Strenge gegen die
Reichen und Wucherer und schüchterte sie ein, dass sie
die rückständigen Schulden erliessen und die Pfandobjekte
zurückgaben. So wurde kaum 100 Jahre nach Rückkehr
aus dem Exil eine allgemeine Schuld-, Zins- und Knechtschaftsbefreiung notwendig. Das Volk kehrte zum Glauben
seiner Väter zurück. Sein Wohlstand erholte sich rasch.
Aber die unter dem persönlichen Einfluss des Nehemia
durchgeführte Sozialreform musste mit seiner Person stehen
und fallen. Bald fanden sich nach seinem Weggange die
alten Misstände wieder ein. (Vergl. Band I, Seite 243 und 244.)
b) Die Reform der Makkabäerbewegung.
Mit der Herrschaft des Hellenismus begannen die
Reichen und Steuerpächter von Juda bald wieder, das Volk
systematisch auszubeuten. Die Verschuldung und Abhängig
keit der Bauern führte zur Latifundienbildung. Mit dem
Aufkommen der Wucherpraxis wuchs auch die Geneigtheit, ganz allgemein die heidnischen Gebräuche anzunehmen.
Doch als der syrische Oberherr diese Wandlung offen
unterstützte und allgemein Frohndienste forderte, da raffte
sich der verarmte Mittelstand unter Führung der Makkabäer
zusammen und siegte glänzend über seine Feinde. Die
Schuldzinsen hörten wieder auf. Mit der wieder überwiegend bäuerlichen Besitzverteilung kam der Ackerbau von
Neuem zur vollen Blüte. Das Volk kehrte zum Glauben
seiner Väter zurück. „Ein jeder sass unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaume und niemand schreckte
sie“ — bis neuer Bruderzwist und die Einmischung des
römischen Weltreiches den wucherischen Erwerb wieder zur
Herrschaft brachten. (Vergl. Band I, Seite 244—246).
c) Die solonische Gesetzgebung.
Es war die Zeit der attischen Bauernkriege. Die an
Herz und Nieren Kapitalisten gewordenen Adligen wollten
mit Hilfe des geltenden ungeheuerlichen Kreditrechtes den
Bauern und Gewerbetreibenden ihren Grundbesitz und ihre
persönliche Freiheit rauben, was energischen Widerstand
wachrief. Nach verschiedenen Reformversuchen brachte das
Jahr 594 v. Chr. die berühmte solonische Reformgesetzgebung. Sie beseitigte die Schuldknechtschaft. Alle persönlichen Unfreiheiten, welche auf dem bisherigen Schuldrecht
begründet waren, wurden aufgehoben. Die Hypothekensteine auf den Grundstücken wurden umgestürzt, alle
Hypothekenforderungen kurzweg annulliert. Zur erleichterten
Abtragung der Personalschulden hat eine Währungsänderung das gesetzliche Zahlungsmittel um 27% verbilligt.
Dazu kamen die Einführung eines landwirtschaftlichen Grundbesitzmaximums, eines allgemeinen Ausfuhrverbotes für
landwirtschaftliche Produkte, das nur den Export von Oel
gestattete, besondere Bestimmungen gegen den Luxus und eine neue Staatsverfassung.
Zweifelsohne hat Solon sich genügend als Fachmann
gefühlt, um einen tieferen Schnitt in die volkswirtschaftlichen
Verhältnisse wagen zu können. Aber zu einer reinlichen
Ausscheidung des Kapitalismus ist es durch ihn nicht gekommen. Seine Aufhebung der Hypothekenschulden hat
nicht daran gehindert, wieder neue Schulden zuzulassen.
Die Einführung eines Grundbesitzmaximums war kein Mittel,
um den Wucher, der sich an die Grundstücke heftet, überhaupt zu beseitigen. Die Ermässigung der Personalschulden
um 27% durch eine entsprechend leichtere Währung bot
noch keine Garantie dafür, dass die bleibenden 75% auch
immer zurückgezahlt werden konnten. Solon hat nur unvollständig die Periode des Handels- und Leihkapitals abgeschlossen, gleichzeitig aber durch andere Massnahmen,
wie Eroberung von Kolonien, Ausbau der Flotte, Vermehrung der Metallgeldzirkulation, die Periode des Handels- und Industriekapitals eingeleitet. Die Zufriedenheit des
Volkes mit den neuen Reformen dauerte deshalb nur kurze
Zeit. Kaum 30 Jahre später wurde der Staat von neuen
politischen Unruhen erschüttert. (Vergl. Band I, Seite 287—289.)
d) Die Reform des Königs Kleomenes IV. in Sparta.
Der Einfluss der Perserkriege und insbesondere des
peloponnesischen Krieges hat mit dem Eindringen des Geldreichtums und der geldwirtschaftlichen Verhältnisse auch
die Kapitalistenmoral und den kapitalistischen Erwerb nach
Sparta eingeführt. Die alte Gleichheit des Besitzes der
spartanischen Bürger war mit den einfachen schlichten
Sitten verloren gegangen. Die Schuldenlast des Volkes
nahm immer mehr zu. Im Jahre 240 v. Chr. war der
gesamte Grundbesitz in den Händen von nur 100 Familien.
Da hat 226 v. Chr. der König Kleomenes IV. energisch
durchgegriffen. Er liess die Ephoren, welche diese kapitalistische Entwicklung in Sparta so weit hatten eindringen
lassen, überfallen und töten. 80 der reichsten Bürger
wurden verbannt und ihr Vermögen unter 4000 ärmere
Spartaner verteilt. Die Schulden aller Art wurden kurzerhand aufgehoben und die alte verfassungsmässige strenge
Zucht und Ordnung wieder hergestellt. Aber Kleomenes
hat gleichzeitig klar erkannt, dass das doch verhältnismässig kleine Sparta inmitten der damaligen kapitalistisch
durchseuchten griechischen Welt sich auf die Dauer unmöglich gesund erhalten könne. Wenn dieser Gesundungsprozess sich wenigstens auf die peloponnesische Halbinsel
hätte erstrecken und ausdehnen können! Aber der Versuch
die spartanische Hegemonie in dieser Weise auszudehnen,
wie sie 3—4 Jahrhunderte früher durch freiwillige Schutzverträge der Nachbarn bestanden hatte, scheiterte an dem
Waffenerfolg der vereinigten Feinde, Kleomenes wurde zur
Flucht aus Sparta gezwungen. Sein Reformwerk ist deshalb rasch zusammengebrochen. (Vergl. Band I, Seite 308—310.)
e) Die Reform der römischen Bauernkriege.
Das alte, räumlich eng begrenzte Rom, inmitten
kriegerischer Nachbarn, in steter Berührung mit kapitalistisch hoch entwickelten Völkern, konnte unmöglich
jene charakteristischen Konflikte zwischen Getreide und Geld,
zwischen Mittelstandsforderungen und Kapitalistenrecht vermeiden, die bei allen Völkern zu den sogenannten Bauernkriegen geführt haben. Die altrömischen Gesetze und Einrichtungen aus dieser Zeit sind in besonderem Masse
interessant. (Vergl. Band I, Seite 332—349.) Zunächst
entstand Amt und Würde der Volkstribunen: besondere
selbstgewählte Beamte, welche unverletzlich waren und
deren Veto genügte, jeden wie immer gearteten Akt der
Verwaltung und Rechtsvollstreckung aufzuhalten. Ihnen
folgten die Volksädilen, welche namentlich den Marktverkehr zu überwachen und dem Treiben der Getreidewucherer
entgegenzutreten hatten. Dann trat an die Stelle des Gewohnheitsrechtes ein geschriebenes Recht, das XII. Tafelgesetz, welches ein Zinsmaximum von 8 1⁄3% einführte,
das bald auf 4 1⁄6% ermässigt wurde. Den Schuldnern
war es gestattet, die bezahlten Zinsen vom Kapital abzuziehen, wenn der Rest der Schuld binnen 3 Jahren in drei
Raten abgetragen wurde. Niemand sollte in den neu eroberten Gebieten mehr als 100 Stück Grossvieh oder
500 Stück Kleinvieh halten dürfen und unter seinen Knechten
einen bestimmten Teil freier Leute beschäftigen. Weiter
wurden die Vorrechte des Senats zu einem wesentlichen
Teile beseitigt, die Schuldknechtschaft aufgehoben, das Zinsnehmen gesetzlich als Wucher verboten, Volksgerichte eingeführt und der Versammlung der freien Bürger in Rom
die höchste Gewalt im Staate übertragen.
Der römische Mittelstand schien der gesetzgebende
Faktor des Staates geworden zu sein. In konsequenter
Weise waren alle kapitalistischen Misstände, welche der
Periode des Handels- und Leihkapitals anhaften, beseitigt. Man hatte in diesem System der anti-kapitalistischen Gesetzgebung nur eine kleine Lücke gelassen, die das
egoistische Empfinden der römischen Bauern gar nicht als
Misstand, sondern viel eher als eine Wohltat bezeichnen
musste: der landwirtschaftliche Grundbesitz war eine beliebig veräusserliche und beliebig verpfändbare Ware geblieben. Warum sollten die freien Bauern nicht ihren ererbten Besitz beliebig veräussern dürfen? Die Bauern selbst
dachten am wenigsten daran, in diesem Recht sich selbst
eine gesetzliche Beschränkung aufzubürden. Und doch
wurde gerade diese Lücke der Gesetzgebung das Einfallstor für den Kapitalismus, der dann rasch genug die Bauern
und den ganzen Mittelstand vernichten sollte.
Die altrömischen Bauern verkauften zu guten Preisen
ihre Erbgüter vor den Toren von Rom, um nach jenen
Grundbesitzungen abzuwandern, welche ihnen vom Staate
in den eroberten Kolonien umsonst zur Verfügung gestellt
wurden. Damit verschwanden die Bauern tatsächlich aus
der allmächtigen römischen Volksversammlung. Die in
der Stadt Rom noch zurückgebliebenen selbständigen Gewerbetreibenden wurden dadurch proletarisiert, dass Unternehmer griechische Gewerbesklaven in grosser Zahl einführten und in Fabriken arbeitsteilig verwendeten. Deren
Konkurrenz konnten die altrömischen Gewerbetreibenden
nicht aushalten. So setzte sich jetzt bald die herrschende
römische Volksversammlung aus wenigen Kapitalisten und
einer grösseren Zahl von Proletariern zusammen, welche
ihre Abstimmung meistbietend verkauften. Der Kapitalismus
hatte von Rom vollständig Besitz genommen.
f) Die Reformbewegung der Gracchen.
Der Mittelstand in Stadt und Land war in Italien verschwunden. Das Bauernland hatte sich in grosskapitalistische
Latifundien verwandelt, die mit Viehherden und wenigen
Hirtensklaven besetzt waren. In Rom lebte ein verarmtes
Bürgergesindel von Bestechungsgeldern, Erbschleichereien
und Sittenlosigkeit aller Art. Tiberius Gracchus versuchte
134 v. Chr. mit Hilfe dieses verlumpten grosstädtischen
Proletariats den herrschenden Grosskapitalisten einen Teil
ihrer zusammengeraubten Latifundien zu entreissen, um
wieder unveräusserliche Bauernhöfe daraus zu machen.
Zum letzten Male ist die römische Bauernschaft aus ganz
Italien nach Rom zusammengeströmt, um den Ackergesetzen
des Tiberius Gracchus zur Annahme zu verhelfen. Dann
aber eilten sie sofort zurück, nach Hause, zu ihren Feldarbeiten. Und als Tiberius Gracchus nach Ablauf seines
Amtsjahres die tribuninische Gewalt abermals erlangen
wollte, wurde er mit der kleinen Zahl seiner Anhänger
auf offener Strasse von der Kapitalistenpartei erschlagen.
Dem jüngeren Bruder Gaius Gracchus war es vor
allem um die Rache für seinen Bruder an der Senatorenpartei zu tun. Er suchte seinen Anhang bei den städtischen
Proletariern und den kapitalistischen Parvenüs. Die
Schädigung der Senatorenpartei ist ihm gelungen; aber
eine neue Grundbesitzverteilung war auf seinem Wege nicht
zu erlangen. Die Proletarier, denen in der Stadt sehr
billiges Getreide geliefert wurde, hatten gar keine Lust,
draussen auf dem Lande im Schweisse ihres Angesichts
ihr Brot zu verdienen. Als aber Gaius Gracchus Miene
machte, statt der römischen die italienischen Bundesgenossen
zur Kolonisation heranzuziehen, wurde er auch vom
römischen Plebs verlassen und seinen Todfeinden ausgeliefert.
Die gracchische Bewegung litt an der mangelnden
Erkenntnis, dass auch der kapitalistisch durchaus erkrankte
Volkskörper einen „Organismus“ darstellt, der immer als
ein „Ganzes“ behandelt und kuriert sein will. Es ist nicht
möglich, nur für einen ganz bestimmten Teil der Grundbesitzverteilung die Herrschaft des Kapitalismus mit Erfolg
auszuschalten, sie aber sonst in allen übrigen Teilen des
Volkskörpers fortbestehen zu lassen. Diese praktisch unhaltbare Inkonsequenz mussten die beiden Gracchen mit
ihrem Leben bezahlen. Die Beseitigung des Kapitalismus
ist eine Aufgabe, die nur dann gelingen kann, wenn sie
auf der ganzen Linie seiner Erscheinungen planmässig
in Angriff genommen wird. (Vergl. Band I, Seite 359 bis 364.)
g) Die Reformen von Caesar und Augustus.
Der inkonsequente Idealismus der beiden Gracchen
zerschellte an der herrschenden Kapitalistenmoral. Weil
der Mittelstand in Stadt und Land vernichtet war, musste
das römische Heer aus Proletariern und fremden Söldnern
gebildet werden. Die Heerführung wurde so ein Unternehmen mit Gewinnbeteiligung des Soldaten. Ein ebenbürtiger äusserer Feind war nicht gegeben. Die kapitalistische Entwicklung konnte sich deshalb in Rom ungestört ausleben. Der blutige Kampf der 2000 Reichen um
die Beute begann. Und der Tüchtigste unter ihnen, Caesar,
spielte sein kühnes Spiel um das ganze römische Weltreich.
Sein würdiger Nachfolger Oktavianus Augustus vollendete
die Ausführung dieses Planes. Jetzt setzten vom Ganzen
aus die Reformen ein, mit der klar erkannten Aufgabe:
den Kapitalismus aus dem Volkskörper zu beseitigen. Die
Köpfe der Kapitalisten wurden in weit überwiegender Zahl
abgeschlagen und ihr Vermögen unter die Soldaten und
verarmten Bürger verteilt. Die grosskapitalistischen Latifundien in der Umgebung von Rom verwandelten sich
in Bauernhöfe. Die bisherige Freiheit der römischen Kapitalisten, die ganze Welt ausbeuten zu können, wurde
konsequent abgeschafft. Die bisher als Kriegsbeute be
handelten eroberten Ländergebiete wurden der altrömischen
Feldmark als gleichberechtigte Teile des Reiches angegliedert. Die ganze Welt atmete unter den endlich geordneten Rechtsverhältnissen beglückt auf. Ein neues besseres goldenes Zeitalter begann.
Trotzdem waren die grosszügig angelegten Reformen
des Caesar und des Augustus nicht konsequent genug.
Caesar und Augustus hatten an sich selbst, als Alleinherrschern des Römerreiches, die früheren kapitalistischen
Gewohnheiten nicht abgestreift. Und sie waren aus dieser
früheren Zeit gewohnt, einen Schwarm von völlig abhängigen
Menschen zur Verfügung zu haben, denen sie Brot und
Spiele gewährten. Caesar hat so in Rom 150'000 arbeitslose Kostgänger beibehalten, deren Zahl unter Augustus
rasch auf 250'000 angewachsen ist. Die Provinzen waren
ja zu Naturallieferungen verpflichtet und der Kaiser war
unendlich reich, denn er war ja schliesslich Herr der ganzen
damaligen Kulturwelt. Welche Bedenken sollte es haben,
diese alte grosskapitalistische Claque beizubehalten? Und
doch sollte gerade an dieser Inkonsequenz die erhoffte
Wiedergesundung des römischen Volkskörpers scheitern.
Weil in der Hauptstadt Rom für den beibehaltenen
Proletarierrest dauernd billiges Getreide zur Verfügung gestellt wurde, konnte sich in Italien der Getreidepreis nie
mehr auf jene Höhe erheben, welche den Getreidebau für
die freie Arbeit wieder rentabel gemacht hätte. Mit dem
Getreidebau blieb auch der Bauernstand — einen bestimmten
Umkreis von Rom ausgenommen — von Italien fern. Die
Brotversorgung Roms blieb auf andere Ländergebiete angewiesen. Als hier sich Missernten einfanden, wurde Rom
von einer Hungersnot heimgesucht, die das hungernde
Proletariat zu Tumulten verleitete und das Leben des
Kaisers in Gefahr brachte. Dem musste durch energische
Massnahmen für die Zukunft vorgebeugt werden. Und so
begann die Verstaatlichung der Getreideeinfuhr auf berufsgenossenschaftlicher Basis. Dieser Verstaatlichung des Getreidehandels folgte die Verstaatlichung immer neuer Berufszweige, bis das ganze römische Reich vom Staatssozialismus umklammert war.
Mit den früheren kapitalistischen Gewohnheiten von
Caesar und Augustus stand weiter im Zusammenhang die
Tatsache, dass sie nach ihren Launen das Verfügungsrecht
über Güter und Menschen innerhalb ihres Reiches behielten.
Der Kapitalist liebt keine Einschränkung seiner Dispositionsfreiheit. So unterliess auch der römische Kaiser für seine
Person jede reinliche Scheidung zwischen „Mein“ und
„Dein“ im Sinne unserer modernen Staatsverfassungen.
An diesen beiden Resten des Kapitalismus, welche
Caesar und Augustus auf den römischen Kaiserthron mitgenommen hatten, sollte sich das gewaltige Römerreich,
trotz seiner sonst so gross angelegten Reformen, langsam
im Elend verbluten. (Vergl. Band I, Seite 364—391.)
3. Nur vorbeugende Politik.
a) Die mosaische Gesetzgebung.
In reiflichst durchdachter Weise hat die mosaische
Gesetzgebung das Eindringen des Kapitalismus in die Volkswirtschaft zu verhüten versucht.
Die Basis der Wirtschaftsorganisation war die Pflicht
zur Arbeit mit angemessenen Ruhepausen. „Sechs Tage
sollst Du arbeiten, am siebenten aber sollst Du ruhen!“
Diese Arbeit war in erster Linie als landwirtschaftliche
Arbeit auf eigenem Grund und Boden gedacht. Die tunlichst gleichmässige Verteilung des landwirtschaftlichen
Grundbesitzes steht deshalb im Brennpunkt der mosaischen
Wirtschaftsgesetze. Der Verteilung folgen eine Reihe von
Massnahmen zur Erhaltung dieser Verteilung. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist nach Moses unverkäuflich
und unverpfändbar. Nur ausnahmsweise, im Falle echter
Not, kann Grund und Boden verkauft werden. Eingehende
Bestimmungen sorgen für die Erhaltung der gewollten
Grundbesitzverteilung innerhalb des Stammes, der Geschlechter, der einzelnen Familien wie in der Hand der
einzelnen Grundbesitzer. Selbst dem Könige hat Moses
das Ansammeln von viel Silber und Gold untersagt. Der
Geldreichtum namentlich erscheint nach Moses als die
Verkörperung einer grossen Gefahr für den Einzelnen wie
für die Gesamtheit. Deshalb auch das strenge Verbot
Zinsen zu nehmen oder zu geben, bei allgemeiner Ver
pflichtung, den Bedürftigen zu leihen. In jedem 7. Jahre
sollten alle Schulden nachgelassen werden, bei Realisierung
der Pfänder zu Gunsten der Gläubiger. Für den in Not
verkauften Grundbesitz trat das Rückkaufsrecht in
Geltung. Alle 50 Jahre (Jobeljahr) kam ein jeder wieder
in den Besitz des Seinen. Dadurch wurde der Grundbesitz
im Verkehr ein ganz bestimmt begrenzter Rentenfond.
Sein Verkaufs- wie Rückkaufspreis bestimmte sich nach
dem Werte der bis zum nächsten Jobeljahre dem Boden
abzugewinnenden Jahreserträge. Der Grundpreis wurde so
in jedem Jahre niedriger und erleichterte damit den Rückkauf wesentlich. Eine Proletarisierung der Bauern blieb
dabei ausgeschlossen. Ergänzend traten noch Bestimmungen
zu Gunsten der Knechte und der Lohnarbeiter hinzu.
In der Geltung und Anwendung all dieser Bestimmungen
sah Moses eine fundamentale Voraussetzung für das sittliche Gedeihen des Volkes.
Die Ueberlieferung bestätigt, dass die Reform des
Propheten Nehemia wie die der Makkabäer, welche auf die
mosaischen Gesetze zurückgegriffen haben, in kurzer Zeit
ein allgemeines Wohlergehen des Volkes bewirkten. Es
fehlte den mosaischen Bestimmungen nur die Macht, sich
dauernd Geltung zu verschaffen, was wieder mit der Tatsache in ursächlicher Verbindung steht, dass eine nur
vorbeugende Gesetzgebung kaum in der Lage ist, allen
kommenden Entwicklungsbedürfnissen im voraus Rechnung
zu tragen. (Vergl. Band I, Seite 215—227).
b) Die Gesetzgebung des Lykurg.
Vielleicht mitten in jenen Eroberungen, welche den
späteren Stammsitz der Spartaner schufen, kam die Verfassung des Lykurg zur Einführung. Sie war deshalb
gleich sehr bemüht, den Staat gegen das Vordringen
äusserer wie innerer Feinde zu schützen. Durch strenge
Zucht bei einfachen Sitten sollten die heranwachsenden
Bürger gestählt werden, das Vaterland zu verteidigen.
Deshalb war es vor allem Pflicht der Bürger, das Kriegshandwerk zu pflegen. Das fruchtbarste Land wurde in
gleichen Ackerlosen unter die Vollbürger verteilt. Zur
Bebauung dieses Landes für die Vollbürger waren die
alten unfrei gewordenen Landbewohner verpflichtet. Die
städtischen Bewohner blieben zwar persönlich frei aber
ohne politische Rechte. Trotzdem hatten sie Steuern zu
zahlen und sich für den Kriegsdienst bereit zu halten.
Der Grundbesitz der Spartiaten war unveräusserlich, unverpfändbar und ging geschlossen vom Vater auf den ältesten
Sohn über. Nur der Staat durfte Gold und Silber besitzen.
Den Bürgern war der Besitz von Edelmetall gesetzlich
verboten. Der Güterverkehr sollte sich nur eiserner
Münzen bedienen. Zur Reise eines Spartiaten nach dem
Auslande bedurfte es der staatlichen Genehmigung. Fremden
wurde der Aufenthalt im Lande nur auf kurze Zeit und
Widerruf gestattet. Die gewerblichen Berufe blieben den
Unfreien und Fremden überlassen. Die spartanische Verfassung war so mit aller Energie bemüht, den Volkskörper
gesund zu erhalten und deshalb das Eindringen der Krankheit des Kapitalismus von aussen zu verhüten. Die Erfolge dieser Politik gehören zu den Besten aller Berichte,
die uns die Geschichte überliefert hat. Etwa um die
Mitte des VIII. Jahrhunderts v. Chr. mag diese Verfassung
eingeführt worden sein. Gegen Mitte des VI. Jahrhunderts
hatten die meisten peloponnesischen Staaten freiwillig sich
mit Sparta verbündet, weil sie bei ihrer eigenen kapitalistischen Entwicklung aus diesem Bündnis nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen hatten. Als dann zu
Ende des V., Anfang des IV. Jahrhunderts, die kapitalistische Herrlichkeit Athens in Trümmern lag, und fast
ganz Griechenland umzustürzen schien, begann es, allgemeiner Mode zu werden, die spartanische Verfassung als
Musterverfassung zu bewundern. Aber gerade jetzt hatte
auch das Eindringen des Kapitalismus in Sparta begonnen.
Die vielen blutigen Kämpfe, in welche Sparta durch
die allgemeinen Verhältnisse der griechischen Welt verwickelt wurde, hatte die Zahl der alten Vollbürger arg
gelichtet und zur Aufnahme von Neubürgern gezwungen.
Die vielen Siege häuften immer mehr Schätze in Sparta
an. Die Bestechlichkeit breitete sich aus. Der Grundbesitz sammelte sich in wenigen Händen. Die Schuldenlast des Volkes nahm rasch zu.
Als es dem Könige Kleomenes IV. im Jahre 226
v. Chr. nicht gelungen war, zu den Grundsätzen der
Lykurgischen Verfassung wieder zurückzukehren, wütete
von da ab der Bürgerkrieg in Sparta bis zum Einzug der Römerherrschaft.
Auch die nur vorbeugende Politik Lykurgs konnte dem
Entwicklungsbedürfnis der Menschheit und ihrer Kultur
nicht gerecht werden. Trotz sorgfältigster Abschliessung
gegen den Kapitalismus blieb in den Bündnissen des
Staates und in dem Reichtum des Staates an Edelmetall
eine bedenkliche Lücke für das Eindringen dieser gefährlichsten Krankheit. Und als man den krank gewordenen
Volkskörper später heilen wollte, zeigten sich seine Machtmittel als zu klein für ein selbständiges gesundes Gemeinwesen inmitten einer kapitalistisch durchseuchten Welt. (Band I., S. 305—309.)
c) Die Gesetzgebung des Mohammed.
Mohammed konnte als ehemaliger Kaufmann nicht
auf den Gedanken kommen, in seinen Gesetzen für den
Nationalstaat der Araber die geldwirtschaftliche Entwicklung
zu Gunsten der Naturalwirtschaft ausschliessen zu wollen,
wie es etwa Lykurg getan hat. Die Geldwirtschaft, mit
welcher der Prophet des Islam rechnete, hatte sogar schon
eine hohe Entwicklung erreicht. Sie kannte unsere
modernen Lieferungsgeschäfte mit „Kostgeschäften“, den
Markenschutz, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften und
Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter
Haftpflicht u.s.w. (Siehe Band II, Seite 9—17.) Mohammed suchte als ehemaliger Kaufmann das schwierige
Problem zu lösen: seinem Zukunftsstaate die grossen Vorteile der Geldwirtschaft zu erhalten und dennoch die
unheilbaren Schäden des Kapitalismus auszuschliessen. Zu
diesem Zwecke zwang er das Geld aus einer herrschenden in eine dienende Stellung. Das Geld „an sich“
war nach Mohammed nicht produktiv. Jede Form des
Zinses für ein Gelddarlehen war deshalb verboten. Auch
das Moment der Zeit konnte nach seinen Bestimmungen
Zinsen selbst dann nicht rechtfertigen, wenn das Darlehensgeschäft in die Form der „Kostgeschäfte“ eingekleidet
wurde. Auch „Gründergewinne“ waren als Wucher zu
behandeln. Alle baren Einlagen eines Kapitalisten in ein
Geschäft blieben in ihrer Wertsumme unverändert. Alle
unbaren Einlagen konnten nur zu dem genau nachweisbaren Selbstkostenpreise eingesetzt und in Rechnung geführt
werden. Zwischen Kauf- und Verkaufspreis gab es nach
Mohammed nur unberechtigte Gewinne für den Geldgeber.
Jede Forderung und jede Einnahme über die Grenze des
Buchwertes hinaus war nach Mohammed Wucher. Trotzdem sollte das Geld nicht dazu verurteilt sein, im Kasten
zu rosten. Wer Geld hatte und es nicht verwenden
konnte, oder wollte, beteiligte sich damit an der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Anderen, der über keine oder
nicht genügend Mittel verfügte. Hier boten sich die verschiedensten Gesellschaftsformen, von denen die der Kommanditgesellschaft am beliebtesten war. Die Rechte und
Pflichten beider Teilhaber waren nach strenger Billigkeit
geordnet. Das Geld beteiligte sich an dem Gewinn und
Risiko des Unternehmens, dessen Leitung in der Hand
des Unternehmers und nicht in der des Geldgebers lag.
Der erzielte Gewinn wurde nach Abzug der Selbstkosten
in der Regel zu gleichen Teilen geteilt. Damit aber auch
die Unternehmer im freien Wettbewerbe sich keine rechtswidrigen Gewinne aneigneten, gab es Bestimmungen gegen
den unlauteren Wettbewerb, ein ausdrückliches Verbot, Waren
aufzukaufen und einzusperren, um die Preise zu treiben u.s.w.
Aber Mohammed blieb bei dieser rechtlichen Ordnung
des wirtschaftlichen Verkehrs nicht stehen. Sein politisches
Ziel, die Herrschaft seiner Getreuen über die ganze Welt
auszudehnen, fasste er in dem Auftrage zusammen: „Bekämpfet die Ungläubigen, bis sie euch demütig die Steuer
zahlen!“ Deshalb wurde die Moschee zum Exerzierplatz
der Muslime und der Raub- und Eroberungskrieg zur
wichtigsten Erwerbsart der Gläubigen. Trotz des Idealismus,
der unzweifelhaft in den Gesetzen des Mohammed enthalten
ist, und die in konsequenter Weise den Kapitalismus zu
verhüten bemüht waren, führte die Politik Mohammeds
das islamische Reich sofort auf die Bahn der rein kapitalistischen Entwicklung, die in einem Meere von Blute
ihren naturgemässen Abschluss fand.
d) Die wirtschaftliche Gesetzgebung Karls des Grossen.
Eine ganze Reihe von Faktoren haben zusammen
gewirkt, um das fränkische Kaiserreich unter Karl dem
Grossen in seiner glänzenden Gestalt erstehen zu lassen.
Zu diesen Faktoren, und zwar wahrlich nicht an letzter
Stelle, gehört die Tatsache, dass Karl der Grosse jene
22 Bücher über die Kirchengemeinde Gottes („De civitate
Dei“) zu seiner Lieblingslektüre erwählt hatte, welche der
grosse Bischof von Hippo Regius in Nordafrika geschrieben
hatte. Aurelius Augustinus hatte selbst den Zusammenbruch der antiken Welt erlebt. Was seine Zeit an Wissen
und Bildung besass, war ihm eigen. Mit all dem hat er
die Segnungen der christlichen Lehre verschmolzen. Wer
so mit reichster Begabung am Ausgang des einen und an
der Schwelle des anderen Zeitalters stand, musste zu ganz
aussergewöhnlichen Leistungen berufen sein. Und diese
Bücher in der Hand eines Karls des Grossen mussten zu gewaltigen Schöpfungen mithelfen.
Gewiss hat auch Karl der Grosse sein Leben lang
Kriege geführt und Schlachten geschlagen. Aber seine
Kriege standen nicht im Dienste der Habgier, sondern im
Dienste einer besseren Rechtsordnung. Die Eroberungen
Karls des Grossen waren nicht Erwerbungen einer sesshaft
gewordenen Räuberbande, sondern Erwerbungen eines sittlichen Gemeinwesens, das ernstlich bemüht war, innerhalb
seines Machtbereichs das Unrecht zu kränken und das
Recht zu schützen. Karl der Grosse gab deshalb ein
gehend motivierte Verordnungen gegen den Wucher und
gegen die Habgier. Danach war alles das Wucher und
Uebermass, was mehr empfangen als gegeben wurde.
Wer 1 Scheffel Getreide gab, um später dafür 1 1⁄2 Scheffel
Getreide zu empfangen, war ein Wucherer und als solcher
zu bestrafen. Berechtigt waren nur solche Abmachungen,
bei welchen Leistung und Gegenleistung einander ungefähr
gleich waren. Jedem Vertrage mit ungleicher Leistung
und Gegenleistung blieb der Rechtsschutz versagt. So
waren Zinsen als Wucher verboten, Habsucht, Gier nach
Reichtum und Ungerechtigkeiten als schwere Sünden zu
behandeln. Dieser prinzipiellen Auffassung ordneten sich
die praktischen Einzelbestimmungen unter.
Es kann gar nicht bestritten werden, dass der Geist
dieser Gesetze und Verordnungen das Eindringen der die
Völker vernichtenden Krankheit des Kapitalismus verhütet
hat. Wesentlich deshalb ist es Karl dem Grossen so
unvergleichlich geglückt, den Sachsenstamm mit den
Franken durch Kolonisation zu verschmelzen. Es gehörte
zu den grossen Entwicklungsbedürfnissen der nachfolgenden
Zeit, dass sich der arbeitsteilige Lehensstaat ausgestaltete,
mit all seinen weiteren Konsequenzen für das Völkerleben.
Und solch nachkommenden Fragen ist keine nur vorbeugende Gesetzgebung auf die Dauer gewachsen. (Vergl. Band II, Seite 351—357.)
e) Die Grundsätze der Stadtwirtschaft im Mittelalter.
Während die Verfassung des Karolingerreiches sich
wesentlich veränderte, und auf dem Lande vielfach neues
Recht entstand, kam in den Städten im XIII. und XIV. Jahrhundert eine Wirtschaftsordnung zur Blüte, welche, wie
die Gesetzgebung Karls des Grossen, mit den Lehren der
christlichen Kirche in engster Verbindung stand.
Auch in dieser wirtschaftlichen Ordnung war die
Habsucht und Geldgier verpönt, um die Gerechtigkeit und
Billigkeit walten zu lassen. Jede Stadt mit ihrer Bannmeile versuchte im wesentlichen, sich selbst genug zu sein.
Das Land erzeugte die Rohprodukte, die Stadt veredelte
dieselben. Die Güterproduktion war als Arbeitsgelegenheit
für eine tunlichst grosse Zahl selbständiger Arbeiter gedacht,
deren Nahrungsspielraum gesichert bleiben sollte. Deshalb
blieb die Zahl der Hilfsarbeiter und der Umfang der
Produktion „kontingentiert“. Die Herstellung der Güter
wurde im Interesse einer guten Qualität fortlaufend überwacht. Die Preise sollten die Produktionskosten plus
anständigen Gewinn decken. Deshalb wurde den Preistreibereien wie den Preisdrückereien gleich energisch
entgegengetreten. Verboten war auch, Heringe zu verkaufen, die noch nicht gefangen, Getreide zu verkaufen,
das noch nicht geerntet war. Das Moment der Zeit
begründete keinen Gewinn. Sogenannte „Kostgeschäfte“
blieben Wuchergeschäfte. Soweit es anging, waren die
Produktion und der Verkehr den freien Vereinigungen der
Produzenten übertragen. Nur, wo diese Kräfte nicht ausreichten, trat die Obrigkeit ergänzend hinzu. Von der
Wiege bis zur Bahre geleiteten diese gesellschaftlichen
Organisationen, Zünfte genannt, den Mitbruder und behandelten den Armen wie den Reichen gleich. Wer genug
verdient hatte, zog sich vom Geschäft zurück und machte
so einem Anderen Platz. Um die Mitte des XV. Jahrhunderts kam es zur Errichtung städtischer und privater
Pfandleihanstalten, welche zur Deckung ihrer Unkosten
einen billigen Zins berechneten und die Höhe des Einzeldarlehens nach der Grösse der meist gestifteten Geldmittel
und der Zahl der Darlehenssucher zu bemessen pflegten.
Glück und Zufriedenheit wohnten in diesem Gemeinwesen.
Unter dem Schutze dieser Rechtsgrundsätze hat sich das
deutsche Gewerbe zur Kunst veredelt. Die grossen Dome
und stattlichen Rathäuser des Mittelalters sind von Handwerksmeistern erbaut.
Aber der zunehmende Reichtum hat die Habgier und
Geldsucht der Menschen wachgerufen und den Kapitalismus
zur Einführung gebracht. Mit dem damit zunehmenden
Verkehr häuften sich die politischen und auch religiösen
Wirren aller Art. Das wieder zur Geltung kommende
Kapitalistenrecht der untergegangenen Römerwelt begünstigte
mit den kulturellen Einwirkungen des islamischen Reiches
das Aufkommen einer „neuen“ kapitalistischen Zeit ausserordentlich, die dann Deutschland in einen 30jährigen
Bruderkrieg hineingerissen hat. Solchen Mächten gegenüber zeigte sich die nur stadtwirtschaftliche Rechtsordnung
zu schwach, um fortbestehen zu können.
4. Unvollständige Heilung mit vorbeugender
Politik.
Die rücksichtslose Art und Weise, in welcher Venedig
die Kreuzzugsbewegung des christlichen Abendlandes zu
kolonialen Erwerbungen wie zum Abschluss günstiger
Handelsverträge ausnutzte, hatten zu Anfang des XIII. Jahrhunderts für diesen Staat die Möglichkeit nahegerückt, das
Monopol über den ganzen Levantehandel zu erringen. So
sehr lagen damals die Interessen dieser staatlichen Gemeinschaft ausserhalb der Lagunenstadt, dass ein Doge
allen Ernstes den Antrag stellen konnte, die Venetianer
möchten nach Konstantinopel als der Hauptstadt ihres
Reiches übersiedeln. Aber dieser Reichtum und diese
Erfolge weckten auch die Feinde. Und bei dem bald
beginnenden mehr als hundertjährigen Rivalitätskriege
zwischen Venedig und Genua zeigte es sich nur zu
deutlich, wie überaus bedenklich es für eine Verteidigungsposition ist, die Interessen des Staates über die ganze
Welt verzettelt zu haben. Dicht am Abgrunde des Verderbens konnte Venedig nur mit äusserster Anstrengung
seiner Kräfte noch einmal sich retten. Das hat den klugen
massgebenden Politikern dieses Staates doch die Augen
über das Bedenkliche ihrer politischen Lage geöffnet. Die
im Levantehandel gewonnenen Privilegien und Kolonien
mussten in absehbarer Zeit ihnen sicher verloren gehen.
Was sollte dann aus Venedig werden? Sie mochten sich
in diesem Zusammenhange erinnern, wie rasch die
italienischen Handelsstaaten ohne Bauern, Amalfi und Pisa,
ihren Untergang gefunden haben. Genua gab jetzt freiwillig seine Selbständigkeit auf. Die griechischen Handelsstaaten Teos und Phokaea z. B. sind in einer ähnlichen
Lage mit Kind und Kegel ausgewandert, um sich in einer
mehr agrarischen Gegend eine neue Heimat zu gründen.
Die Venetianer schlugen einen anderen Weg ein. Sie
eroberten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft vom Festlande („terra firma“) so viel als irgend möglich war. Hier
behandelten sie die Bauern mit kluger Schonung, um sie
möglichst bald mit Venedig zu verschmelzen. Hier schufen
sie sich eine tüchtige heimische Industrie, gaben ihren
Industriearbeitern gute reichliche Löhne und Alterspensionen.
Eine Verstaatlichung des Getreidehandels mit berufsgenossenschaftlicher Organisation der Müller und Bäcker unter
staatlicher Aufsicht sorgte für mittlere Getreide- und
Brotpreise, bei denen Bürger und Bauern bestehen konnten.
Und die unheimliche Polizei des heiligen Markus liess
jeden Neuerer, Umstürzler und etwa für den Staat Verdächtigen unter den Bleidächern Venedigs für immer verschwinden. So haben es die klugen venetianischen Staatsmänner verstanden, bei einer Friedenspolitik „um jeden
Preis“ nach aussen ihre politische Selbständigkeit bis zu
den napoleonischen Kriegen über Wasser zu halten.
Man wird kaum sagen können, dass dieser Heilungsprozess im XIV. und XV. Jahrhundert ein vollständiger
war, trotz des gewaltigen operativen Eingriffes, der den
Schwerpunkt der weiteren Entwicklung vom Wasser und
den internationalen Handelsbeziehungen mit ausgedehnten
Kolonien wieder zurück in die Heimat verlegte und auf
die eigene produktive Arbeit stützte. Denn die Zeit war
vorbei, in welcher diese neue Heimat für ein selbständiges
Staatswesen hätte gross genug werden können. Trotzdem
ist es so den Venetianern in Verbindung mit einer nach
aussen klug nachgiebigen, nach innen ganz rücksichtslosen
vorbeugenden Politik gelungen, den Untergang ihres Staates
um 3 bis 4 Jahrhunderte hinauszuschieben. (Vergl. Band II, S. 388—397).
5. Vollständige Heilung mit vorbeugender Politik.
a) Die Beseitigung des Kapitalismus aus der Kirche.
Die Wechselbeziehungen zwischen dem islamischen
Weltreiche und dem christlichen Abendlande haben die
Ausbreitung der Geldwirtschaft und des Kapitalismus über
Amalfi, Pisa, Genua, Venedig nach Norden und Westen
Europas ausserordentlich gefördert. Jene kirchliche Reformbewegung, welche man mit dem Namen Cluny zu verknüpfen gewohnt ist, hat das Ansehen der christlichen
Kirche wesentlich erhöht und die Macht der christlichen
Lehren auf das Gemüt ihrer Anhänger wesentlich gestärkt.
Die Notwendigkeit, die einmal begonnene Kreuzzugsbewegung energisch weiterzuführen, musste auch dem
lehensstaatlichen Aufgebot eine Soldzahlung gewähren.
Diese Soldsummen als „Kreuzzugssteuern“ in der ganzen
Christenheit zu erheben und dann über ihre Verwendung
zu disponieren, das konnte naturgemäss nur Sache der
Kirche, bezw. des Papstes in Rom sein. So ist im XIII. Jahrhundert der römische Papst zum geldreichsten Herrn der
Christenheit geworden. Mit dem Reichtume kam die politische Macht. Fast alle Fürsten Europas bemühten sich um die
Gunst des Papstes, um einen möglichst grossen Teil seiner
Schätze für ihre Zwecke zu erlangen. Es kann gar nicht
überraschen, dass unter solchen Verhältnissen die Idee der
Universalmonarchie der Päpste sich mehr und mehr aus
breitete. Die naturgemässe Folge dieser Erscheinungen
war aber eine rasche Zunahme dessen, was wir „politische
Intriguen“ nennen. Die sich bald mehrenden Konflikte
zwischen Kirche und Staaten stellten noch grössere Anforderungen an den Geldsäckel der Kirche. Das erwachende
Nationalbewusstsein der Völker führte in Konfliktszeiten zu
einer verschärften Kritik des Geldreichtums und der weltlichen Politik der Kirchenleitung, zum Abfall von der
römischen Kirche, zu Kirchenspaltungen, zur Konfiskation
der Kirchengüter durch den Staat. Die Fortführung dieser
päpstlichen Politik wurde immer schwieriger, der Ruf nach
Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern immer
allgemeiner. Eine Reihe grosser Kirchenkonzilien beschäftigte sich mit der Lösung dieses Problemes, bis
endlich das Konzil zu Trient (1545—1563) in folgerichtiger
Weise alle kirchlichen Geldeinnahmen des Papstes bis auf
die freiwilligen Geschenke der Gläubigen (den Peterspfennig) für alle Zeiten abschaffte. Mit dem Geldreichtume
ist auch der Kapitalismus aus der Kirche verschwunden.
Haupt und Glieder haben sich seitdem in echt christlicher
Weise verjüngt. (Vergl. Band II, 178—215).
b) Beseitigung des Kapitalismus auf dem Fürstenthrone.
Die sogenannte „neue Zeit“, welche dem Mittelalter
folgte, war durch die Einführung des „Humanismus“,
durch die Rezeption des römischen Rechtes, durch Erfindungen verschiedenster Art, namentlich auch der Buchdruckerkunst, durch Entdeckung neuer Erdteile, insbesondere
aber durch Ausbreitung der Geldwirtschaft und des Kapitalismus aus dem islamischen Orient eingeleitet worden.
Wie viel Förderung auch im Einzelnen diese Umwandlungen
durch die römische Kirche erfahren haben, im Grunde
blieben all diese Neuerungen der Kirche feindlich gesinnt.
Wohl aber begünstigten sie das Aufkommen eines neuen
Staatsbegriffes und einer neuen Staatsgewalt, welche an
Machtmitteln und an Reichtum gewinnen sollte, was durch
die Reformation der Kirche an beiden verloren ging. Es
vollzog sich damit eine Verschiebung in der Weise, dass
der Kapitalismus, welcher aus der Kirche durch die Reformation und das Konzil von Trient beseitigt wurde, sofort
vom Fürstenthrone Besitz nahm. Die neue Zeit charakterisiert sich deshalb allgemeiner als die Epoche des
Kapitalismus auf dem Fürstenthrone.
Der absolute Fürst war ein Kapitalist, welcher über
sein Land und seine Leute mit ihrem Vermögen das volle
Recht des Gebrauchs und des Missbrauchs besass. Um
diese Herrschaft auszuüben, hielt er sich Söldner und
Beamte aller Art, welche bei regelmässiger und pünktlicher
Bezahlung mit ihrem Herrn durch dick und dünn gingen.
Die Reformation hat diesen Fürsten sogar das Recht zugesprochen, selbst über den Glauben ihrer Untertanen nach
Laune zu verfügen. Die Seele und das Endziel aller
Politik war die tunlichste Vermehrung des fürstlichen Geldreichtums, die sowohl als Vermehrung in bar, wie als
Vermehrung des Einkommens und der Steuerquellen verschiedenster Art in Betracht kam.
Wo diese Machtfülle in der Hand eines klugen weitblickenden, pflichterfüllten Fürsten lag, wie Friedrich
Wilhelm I. und Friedrich II. von Preussen, Königin
Elisabeth von England, Heinrich IV. von Frankreich, da
erwies sie sich als die beste Verfassungsform, um die
mittelalterlichen stadtwirtschaftlichen Kreise zu einer volkswirtschaftlichen Einheit zu verschmelzen, die nur zu häufig
einer Verteidigung wie auch einer erobernden Abrundung
bedurfte, um die Wohlhabenheit des Volkes sowie dessen
Erziehung und Bildung so weit zu fördern, dass das Volk
selbst ein mitbestimmender Faktor in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung werden konnte. Wo dagegen
herrschsüchtige, verschwenderische, unkluge Regenten das
Szepter führten, wie Ludwig XIV., XV. und XVI. von
Frankreich, Philipp II. und III. von Spanien, Karl I. und
II. von England, da führte die falsche Anwendung dieser
Machtbefugnisse zu den schwersten Schädigungen des
Volkes und selbst zur völligen Verarmung und Verelendung des Landes.
Die Möglichkeit und häufigere Wiederkehr solch
furchtbarer Schädigungen durch den Kapitalismus auf dem
Fürstenthrone hat die kleineren Staaten zu grösseren
Gemeinwesen zusammengeführt und in den grösseren
Staaten zumeist auf dem Wege der politischen Revolution
durch das sogenannte „Verfassungsgesetz“ den Kapitalismus
vom Fürstenthrone für alle Zeiten beseitigt. Das Wesen
dieser Verfassungsgesetze besteht deshalb darin, die Grenze
zwischen dem Privateigentume des Fürsten und dem
Staatseigentum streng zu ziehen, in der Zivilliste den
Geldlohn des Fürsten genau zu bestimmen und die Rechtswirksamkeit aller Handlungen und Unterlassungen des
Königs an die Mitwirkung eines, der Volksvertretung verantwortlichen Beamten zu knüpfen. Wo der fürstliche
Absolutismus seine so grossen entwickelungsgeschichtlichen
Aufgaben erfüllte, um dann erst eine Staatsverfassung zu
gewähren, war dieselbe geeignet, die Entwicklung des
Ganzen auf guten Bahnen weiterzuführen. Wo aber
böse Misswirtschaft des Absolutismus dem Fürsten auf
dem Wege der politischen Revolution die parlamentarische
Verfassung entwunden hat, bevor das Volk und seine Verhältnisse reif dazu waren, scheinen die Länder für das eine
Uebel nur ein anderes eingetauscht zu haben. (Vergl. Band II, Seite 215—367.)
6. Zusammenfassung.
Die blos symptomatische Behandlung des
Kapitalismus kann zweierlei Art sein: man kann in den
Symptomen die positiven Fingerzeige für die rechte
Politik erblicken, wie das perikleische Zeitalter, ohne den
tiefgehenden Unterschied zwischen gesunden und kranken
Erscheinungen zu ahnen, oder man kann in den Symptomen
zwar krankhafte Erscheinungen erblicken, aber, ohne die
tieferliegende Krankheitsursache aufzusuchen, sich damit
begnügen, die äusseren Erscheinungen als selbständige
Krankheiten zu betrachten und zu behandeln, wie es der
republikanische Senat in Rom getan hat. Die erstere
politische Methode kann den Untergang des Staates nur
beschleunigen, die letztere nur wenig aufhalten.
Die unvollständigen praktischen Heilungsversuche ohne Prophylaxis haben nur den Erfolg des
Tages und der unmittelbaren Gegenwart im Auge, ohne
sich dabei um die Wiederkehr ähnlicher Verhältnisse in
der Zukunft oder um den konsequenten Abschluss der
Reform auch für Gebiete, auf denen zunächst keine Missstände empfunden werden, viel zu kümmern. So ist die
Reform des Nehemia mit seiner Person wieder in Vergessenheit geraten. So hat die Makkabäer-Reform nur
gedauert bis zur nächsten Einmischung des Auslandes.
So hatte Solon sich zu wenig gekümmert um die Entstehung neuer Schulden und Abhängigkeitsverhältnisse.
So schenkte Kleomenes IV, zu Beginn seiner Reform der
Frage zu wenig Beachtung, ob er die Macht besitzen
werde, den Kapitalismus auf einem, für ein selbständiges
Volksleben genügend grossen Gebiete konsequent zu beseitigen. Die römischen Bauern hatten vergessen, den
eigenen Egoismus auf dem Gebiete der Dispositionsfreiheit
über ihre eigenen Grundstücke zu beschränken. Die
Gracchen scheiterten, weil sie den herrschend gewordenen
Kapitalismus nur auf dem einen Teil der kapitalistischen
Latifundien beseitigen wollten, statt die Beseitigung des
Kapitalismus im ganzen Volksleben in Angriff zu nehmen.
Und selbst Cäsar und Augustus haben einen zunächst
ganz unscheinbaren Rest des Kapitalismus: eine grössere
Zahl von Almosenempfängern neben ihrer persönlichen
Alleinherrschaft beibehalten, an dem das Ganze zugrunde gehen sollte.
Die Fälle der nur vorbeugenden Politik zeigen sich
mit Ausnahme der Politik des Mohammed, zwar konsequent zu Ende gedacht, aber nicht immer mit geeigneten
Machtmitteln zur guten Ausführung ausgestattet und neuen
Entwicklungsbedürfnissen nicht genügend gewachsen.
Der einzige sehr interessante Fall einer unvollständigen praktischen Heilung mit vorbeugender
Politik, den Venedig seit dem XIV. Jahrhundert bietet,
bestätigt die theoretische Vermutung, die Auflösung des
Staates nicht unbeträchtlich hinausschieben zu können.
Dauernd günstige Resultate sind nur dort zu verzeichnen, wo eine rechtzeitige — nicht verfrühte und
nicht verspätete — vollständige Heilung auf einem
genügend grossen Gebiete mit ausreichenden
Garantien für die Durchführung sich mit der vorbeugenden Politik verbindet, wie das bei der Beseitigung des Kapitalismus aus der Kirche und vielfach bei
der Beseitigung des Kapitalismus vom Fürstenthrone der Fall war.